Geschäft: IV. Nachtrag zum Steuergesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.07.22
TitelIV. Nachtrag zum Steuergesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung26.11.2007
Abschluss10.6.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 19. Dezember 2007
AntragAntrag der Regierung vom 1. April 2008
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2008
ErlassReferendumsvorlage vom 16. April 2008
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 6. Februar 2008
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Frühjahrssession 2008: Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
AntragAntrag Denoth-St.Gallen vom 18. Februar 2008
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 14. April 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2008Eintreten120Zustimmung31Ablehnung29
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage einzutreten.

Es erstaunt, dass erst heute eine Vorlage vom Finanzdepartement zur Motion 42.06.02 «Rückzahlung der Steuern für Einelternfamilien». In der Frühjahrssession 2006 wurde die beste Motion erheblich erklärt. Das Gutachten, dass der Finanzchef in Auftrag gegeben hat liegt seit Dezember 2006 vor. Genügend Zeit also um eine Vorlage vorzubereiten und dem Parlament vorzulegen. Aber erst heute nach mehr als einem Jahr kann das Parlament über diese Vorlage entscheiden. Wen wundert es wenn die Einelternfamilien nicht ernst genommen oder gar hintergangen fühlen. Die Motion hat die Regierung klar und deutlich beauftragt, einen gangbaren Weg zu finden und die zu viel bezahlten Steuern den Einelternfamilien wieder zur Verfügung zu stellen. Finanzchef Regierungsrat Schönenberger hat immer wieder betont, dass eine Rückzahlung nicht rechtmässig ist. Doch die Gutachter kommen zum Schluss, dass das Recht es in diesem Fall sehr wohl zulässt die zu viel eingezogenen Steuern zurückzuzahlen und zwar ohne Präjudiz zu schaffen. Es geht in diesem Fall aber nicht nur um den Rechtsanspruch sondern auch um ein Stück Gerechtigkeit um eine moralische Gerechtigkeit. Das Bundesgericht hat vor drei Jahren festgestellt, dass unser Steuergesetz in der Frage der Besteuerung der Einelternfamilien gegen Bundesrecht verstossen haben. Die Regierung hat sofort gehandelt und das Steuergesetz diesem Umstand angepasst. Aber wie sie alle wissen haben nicht alle Einelternfamilien gleich davon profitiert. All diejenigen, die an die Rechtsstaatlichkeit geglaubt haben und ihre Steuererklärung rechtzeitig eingereicht und die Veranlagung ohne Murren akzeptiert haben hatten das Nachsehen. Nun haben wir die Gelegenheit ohne gegen das Recht zu verstossen das ganze auszubügeln. Doch die Regierung und die vorberatende Kommission wollen nicht. Sie wollen trotz positivem Gutachten keine Rückzahlung der zu viel gezogenen Steuern. Ich hätte mir gewünscht, dass der Vorsteher des Finanzdepartementes hier über seinen Schatten springt, dass er nicht nur den Unternehmen und den Reichen sondern auch denen, die immer hinten anstehen müssen ein Geschenk zu seinem Abschied gemacht hätte. Es geht hier um eine einmalige Zahlung von rund 30 Mio. Franken. Peanuts gegenüber den wiederkehrenden Steuerausfällen von 200 Mio. Franken, die in 1. Lesung der Rat soeben beschlossen hat. Es geht hier um Steuergelder die im Gegensatz zu vielen anderen Geldern direkt dem wirtschaftlichen Kreislauf wieder zufliessen wird. Kurz gesagt: Auch die Wirtschaft wird von dieser Rückzahlung profitieren.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es freut mich, dass mir heute nach rund 2,25-jähriger Abklärungszeit dieses Geschäft zur Besteuerung der Eineltern nochmals beraten und hoffentlich heute nun definitiv zum Abschluss bringen können. Als eine der beiden Personen, welche im November 2005 meiner Interpellation 51.05.63 das Geschäft ins Rollen gebracht hat liegt mir nach wie vor viel daran, dass wir dieses Anliegen nun auch erfolgrreich zu Ende führen können.

Doch nun zu den Fakten. Die Ausgangslage ist nach wie vor die Gleiche wie damals. Unterdessen liegt uns aber ein Entscheid eines eingeholten Gutachtens vor, welche uns den Schlussentscheid welcher mit dem IV. Nachtrag zum Steuergesetz geregelt würde sicher erleichtern wird.

Die Frage der Möglichkeit ist geklärt. Das Gutachten sagt, dass sowohl eine Abänderung bzw. Erweiterung der geltenden Revisionsbestimmungen als auch die Ausstattung des neuen bundesrechtskonformen Rechts zur Besteuerung Alleinerziehender mit rückwirkender Kraft für alle Voranlagungen ab der Steuerperiode 2001 möglich und zulässig wäre.

Die Frage bzw. die Fragen des Könnens sind ebenso geklärt in diesem Fall. Wir müssen nicht zurückzahlen oder gutschreiben aber wir können. Im Weiteren wissen wir alle. St.Gallen kann es grundsätzlich. Eigentlich geht es jetzt nur noch um die letzte Frage, um die Frage des Wollens. Wollen wir oder wollen wir nicht? Wollen wir uns in diesem Fall für die Eineltern, vorwiegend Frauen, Männer jedoch nicht ausgeschlossen, wollen wir uns jetzt für sie einsetzen oder nicht. Für mich ist es ganz klar. Ich will mich einsetzen für dieses Geschäft, denn auch für mich ist eine Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen in der gleichen Veranlagunsperiode nach wie vor stossend und nicht akzeptabel. Ich hoffe, dass Sie dies auch wollen und nicht nur weil Wahlkampf ist. Denn Wahlkampf ist grundsätzlich vier Jahre und nicht vier Wochen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nach dieser vorauseilenden Ankündigung von Klee-Berneck darf ich mitteilen, dass wir zum IV. Nachtrag zum Steuergesetz im Namen der CVP-Fraktion festhalten möchten, dass wir das Anliegen der entsprechenden Motion durchaus nachvollziehen können, immer konnten und die Situation für die geprellten Einelternfamilien auch immer als sehr stossend empfunden haben. Nach einer Gesamtwürdigung der beiden Nachträge sind wir mit grossmehrheitlicher Zustimmung zum Schluss gekommen, dass unseres Erachtens trotz gewisser formaljuristischer und anderer Bedenken ein Eintreten auf den IV. Nachtrag zum Steuergesetz angezeigt ist.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Betroffener offen: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich möchte versuchen Ihnen aufgrund meiner eigenen Erfahrungen die Sicht von Betroffenen zu vermitteln. Seit dem Jahr 2000 bin ich alleinerziehender Vater von einer damals 10-jährigen Tochter und eines damals 15-jährigen Sohnes. Ich kann Ihnen versichern, dass vorallem die Anfangszeit nicht einfach war. Nebst der beruflichen Tätigkeit hatte ich einen Haushalt zu führen und nach Möglichkeiten für meine Kinder da zu sein. Als ich im Jahr 2001 die Steuerrechnung erhielt und jetzt aufgrund neuere Stimmungen als Einelternfamilie in eine höhere Tarifstufe eingeteilt worden war, verstand ich die Welt nicht mehr. Es war mir unverständlich wie man zu solch einem Entschluss hatte kommen können. Meine Steuerrechnung fiel um einen Drittel höher aus als diejenige eines befreundeten Ehepaares mit gleichem Einkommen und Kindern im gleichen Alter. Dies obwohl mein Haushaltsbudget im Vergleich zu früher sicher nicht kleiner geworden war. Ich ärgerte mich über diese Veranlagung und fühlte mich für meinen Mehreinsatz bestraft. Auch heute noch denke ich mit unguten Gefühlen daran zurück. Ich weiss, dass es vielen Alleinerziehenden ebenso ergangen ist. Sie haben es auch aus dem Referat von Schrepfer-Sevelen gehört. Trotzdem verzichteten die meisten auf eine Einsprache gegen die Veranlagung. Man empfand es wohl als ungerecht, zweifelte aber nicht an der Rechtmässigkeit der Gesetzesänderung. Schliesslich korrigierte das Bundesgericht den Entscheid des damaligen Kantonsrates. In einer denkwürdigen Debatte überwiesen wir vor zwei Jahren die Motion 42.06.02 und beauftragten die Regierung diese jetzt endlich vorliegende Vorlage auszuarbeiten. Trotzdem empfiehlt nun die Regierung und die Mehrheit der vorberatenden Kommission auf diesen IV. Nachtrag nicht einzutreten. Ich habe dafür kein Verständnis. Mir persönlich ist es nicht wichtig welcher Geldbetrag mir zurückbezahlt wird. Doch empfinde ich es als stossend und ungerecht, dass der Staat die unrechtmässig erhobenen Steuern nicht zurückerstatten will. Um im Steuerwettbewerb mithalten zu können haben wir in der vorausgegangenen Debatte in erster Lesung jährliche Steuererleichterungen beschlossen, welche diese einmalige Rückzahlung und das mehrfache übertreffen. Davon provitieren werden in erster Linie die oberen Einkommensschichten. Gemäss der kürzlich veröffentlichten Armutsstudie gehört der grosse Teil der Alleinerziehenden nicht zu diesen Personenkreis. Sie schaffen Gerechtigkeit für die Einelternfamilien und zeigen, dass Sie deren Einsatz für die Erziehung ihrer Kinder anerkennen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bei der Beurteilung der Frage ob Steueranteile von Einelternfamilien zurückbezahlt werden sollen stehen sich Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit gegenüber. Oder um es nach dem humanistischen Bildungsgang in den Worten unseres Finanzdirektors zu sagen: Die Kardinaltugend Justizia steht dem komunel Lexreipublicar gegenüber. Die Abwägung ist eine rein politische Frage. Die Regierung legt in der Botschaft dar, dass einer Steuerrückzahlung Grundsätze von Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit entgegen stehen. Umgekehrt empfinden die Betroffenen ihre Steuerveranlagung aus nachvollziehbaren Überlegungen als fehlerhaft und ungerecht. Dieses Empfinden einer mehrheitlich nicht auf Rosen gebetteten Bevölkerungsgruppe kann durch rechtsstaatliche Argumente kaum beeinflusst werden. Die FDP-Fraktion hat die verschiedenen Standpunkte gründlich abgewogen. Eine Mehrheit der Fraktion hat entschieden Gerechtigkeit vor Rechtsstaatlichkeit zu stellen und ausnahmsweise einer nachträglichen Korrektur der gesetzlichen Grundlagen zugunsten der betroffen Einelternfamilien zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Es gab schon einfachere Situationen als die Erklärung unserer Position unserer Fraktion. Insbesondere deshalb ???. Ich möchte aber auch ganz klar festhalten. Nachdem Ihnen bekannt ist, dass nicht nur die Regierung Nichteintreten beantragt sondern auch die vorberatende Kommission, dass die SVP-Fraktion noch keine Mehrheit in den vorberatenden Kommissionen hat und dass somit mindestens andere Personen in der vorberatenden Kommission eine andere Meinung vertreten hatten. Vielleicht als sie heute vertreten. In dieser Frage geht es nicht um die Frage von gescheihter werden. Es ist eine Frage mit verschiedenen Aspekten, das bin ich mir bewusst, aber es werden kaum neue Aspekte zwischen der Diskussion vor zwei Jahren, der Botschaft, der Diskussion in der vorberatenden Kommission und der heutigen Ratssitzung gewesen sein. Ich bin mir durchaus bewusst, dass unser Rat eben vor zwei Jahren diese Motion gutgeheissen hatte. Allerdings äusserst knapp und möglicherweise mit ungewollter Mithilfe. Trotzdem - und jetzt in der Sache - betrachten wir diese Angelegenheit nach wie vor auch unter dem rechtlichen Aspekt. Die Mehrheit bzw. unsere Delegation in der vorberatenden Kommission und die Fraktion am vorletzten Samstag haben sich für Nichteintreten entschieden. Ich beantrage, dass Ihnen nochmals wie ich es auch heute früh schon in der Eintretenserklärung zum III. Nachtrag angekündigt habe. Unsere Fraktion hat nicht eintreten entschieden. Das war allerdings vor zehn Tagen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Zu Meier-Ernetschwil: Der Applaus ist etwas dürftig ausgefallen. Sie hätten mehr verdient. Nicht deswegen oder dem Inhalt des jetzigen Votums sondern wegen Ihrer Stellungnahme damals zur Überweisung der Motion.

Ich erwarte etwas mehr Sachlichkeit. Dass darf ich wohl auch erwarten im Namen der Regierung. Es ist schwierig. Der Fraktionspräsident der FDP-Fraktion sagt, es gehe um eine Frage Gerechtigkeit Versus Rechtsstaatlichkeit. Das ist schwierig wenn es in diesem Spannungsfeld abspielen würde, dann muss ich Ihnen sagen, ohne Rechtsstaatlichkeit gibt es keine Gerechtigkeit. Über den Inhalt des Begriffes Gerechtigkeit ist gerade in Fiskalfragen bekanntlich sehr viel als gerecht empfunden worden und reinen was von der anderen Seite als ungerecht empfunden wird. Ich komme da noch mit einem kleinen Beispiel dazu. Ich würde eher sagen, es ist keine Frage zwischen Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit sondern es ist eine Frage von zwei verfassungsrechtlichen Grundsätzen, die möglicherweise miteinander im Widerspruch stehen. Nämlich einerseits die Frage der Rechtsgleichheit, auf der einen Seite, und der Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit auf der anderen Seite. Sonst nehmen Sie es auf ein Niveau, wie gesagt, ohne Rechtstaatlichkeit keinerlei Gerechtigkeit. Aber es ist eine Auseinandersetzung zwischen der Rechtsgleichheit - wenn man es so beurteilt, wie es von verschiedenen Votanten beurteilt wurde. Die einen hätten profitiert von diesem besagten bundesgerichtlichen Urteil und die anderen nicht weil sie darauf verzichtet haben Einsprache zu erheben. Versus der verfassungsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit und der Rechtsständigkeit. Wenn Huber-Rorschach und Schrepfer-Sevelen der Regierung unterstellen - habe das so leise herausgehört - wir hätten in eigener Kompetenz anders handeln können, dann muss ich Ihnen sagen, dass sowohl das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen wie das Bundesgericht in zwei Entscheiden klar zum Ergebnis gekommen sind, es gibt keine Möglichkeit für die Exekutive und die Verwaltung, das zu ändern. Ich hoffe, dass das wenigstens in diesem Fall zugestritten ist. Und dass nicht unterschwellig gesagt wird, die Regierung hätte schon vor zwei oder drei Jahren die Rückzahlung machen können. Hätten wir nicht machen können. Ich komme noch auf diese Urteile zurück. Ganz klar sowohl das Verwaltungsgericht wie das Bundesgericht haben gesagt eine Revision ist ausgeschlossen. Das bundesgerichtliche Urteil, dass dieses sagt datiert eben erst vom 23. Mai 2007. Am 23. Mai 2007 stand rechtskräftig fest, dass auf dem Weg der Revision das nicht machbar ist. Das Gutachten, dass auch diese Frage zu beurteilen hätte, stand seinerzeit vor diesem Urteil. Das Datum des Gutachtens haben Sie mir vorgehalten. Das Bundesgericht erklärt klar auf dem Revisionsweg ist es nicht möglich, d.h. weder die Regierung noch das Steueramt hatte eine Möglichkeit eine Rückzahlung anzuordnen. Jetzt kommt der Gutachter zum Schluss, der Gesetzgeber könne es machen. Wir sagen lediglich, wenn der Gutachter das bundesgerichtliche Urteil gehabt hätte, wäre er möglicherweise zu einem anderen Schluss gekommen weil - das wurde auch wiederholt angesprochen - ist es eine Rechtsfrage oder eine politische Frage. Wir sind der Meinung, auch wenn das Parlament es zu entscheiden hat letztlich eine Rechtsfrage. Denn das Parlament muss sich bekanntlich auch an die Grundsätze der Verfassung halten. Sie beurteilen es als politische, sogar als ethische Frage. Was offenbar nicht das Gleiche ist. Ich möchte nur den Eindruck hier widersprechen, dass die Steuerbehörde oder die Exekutive einen anderen Weg gehabt hätte als den eingeschlagenen. Jetzt liegt ein Gutachten vor, das zum Schluss kommt, der Gesetzgeber könne in seiner Allweisheit auch in einer Rechtsfrage politisch entscheiden. Das bestreite ich nicht. Das ist Ihre Verantwortung jetzt den Entscheid zu treffen. Nun noch ganz kurz zur Frage der Gerechtigkeit. Wenn man Sie reduziert auf die Frage der rechtsgleichen Behandlung habe ich viel Verständnis für die Argumentation, wie sie hier gefallen ist. Wenn man vergleicht der A der profitiert jetzt von dieser verfassungswidrigen StHG Bestimmung. Zweifach verfassungswidrig sagt das Bundesgericht. Die einen profitieren davon, die anderen nicht. Ich kann das nachvollziehen. Es ist irgendwie stossend. Nur sagt das Bundesgericht und auch das kantonale Verwaltungsgericht, es sei deshalb nicht so besonders stossend weil eben das was der Bundesgesetzgeber erlassen habe äusserst stossend sei. Zwar zweifach. Aber ich lasse mich nur auf eines eingehen weil es eben am Schluss von Meier-Ernetschwil angesprochen wurde. Ich habe mir auch die Mühe gemacht. Was heisst das eigentlich jetzt im Vergleich zur sogenannten normalen Familie? Wenn man das sagen darf. Zu einer Familie, die zwei Erwachsene Personen umfasst, die verheiratet sind und zwei Kinder haben. Im Vergleich zu einer Familie, die besteht aus zwei allein erziehenden mit je einem Kind. Das gibt es ja auch, je länger je mehr. Stichwort: Patchwork. Zwei Alleinerziehende leben zusammen und jedes hat ein Kind. Gehen Sie in den Steuerkalkulator. Da stellen Sie fest, dass diese Familie - sie bestehen aus zwei Verheirateten Erwachsenen mit zwei Kindern - rund 50 Prozent mehr Steuern bezahlen aufgrund dieses verfassungswidrigen Art. 11 des StHG als die beiden unverheirateten Erwachsenen mit je einem Kind. Das ist für mich auch eine Frage der Gerechtigkeit. Das sagt eigentlich das Bundesgericht wenn es sagt, diese rechtsungleiche Behandlung sei nicht besonders stossend weil eben die gesetzliche Bestimmung des Bundesgesetzgebers derart gegen die Verfassung verstösst. Übrigens noch ein Detail: Mit sinkendem steuerbaren Einkommen bei diesem Beispiel, das ich erwähnt habe, steigt die Differenz zu den Verheirateten. Bei einem relativ hohen Einkommen ist nämlich die Differenz lediglich 40 Prozent, aber sie steigt bei niederer Einkommen über weit über 50 Prozent. Ich bitte Sie das im Steuerkalkulator einmal nachzurechnen. Sie haben den Entscheid zu fällen. Ich habe gehört, Sie sind bereit ihn politisch zu fällen.

Zu Kaufmann-St.Gallen: Das ist nicht etwas unanständiges aber unterstellen Sie denjenigen, die nach rechtlichen Überlegungen halten nicht unetisches Verhalten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Dem Art. 316bis ist zuzustimmen. Es geht um die rechtsgleiche Behandlung von Personen nach Art. 8 der Bundesverfassung. Weder der Kantonsrat noch die Regierung noch das Kantonale Steueramt sind schuld an dieser Situation. Nicht die Lösung des st.galler Steuergesetzes ist verfassungswidrig, sondern das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Dieses Bundesgesetz verletzt nach den Feststellungen in zwei Bundesgerichtsurteilen (St.Gallen und Aargau) die Bundesverfassung. Auch sind es die grossen Parteien, die es immer wieder unterlassen haben, eine Bundesverfassungsgerichtsbarkeit einzuführen.

Es gibt über 150 Bundesgesetze, die teilweise bundesverfassungswidrig sind. Der Kanton muss an ehrlichen und pünktlich zahlenden Steuerzahlenden ein grosses Interesse haben. Es kann doch nicht sein, das jene, die ihre Pflichten ernst nehmen und die Steuerveranlagungen pünktlich einreichen gegenüber jenen, die dies später tun, die Dummen sind. Die Folge wäre die, dass alle mit dem Einreichen ihrer Steuererklärungen zuwarten würden.

Wenn das kantonale Steueramt an Alleinerziehenden betreffend Revision der Staats- und Gemeindesteuern Folgendes schreibt: «Dass die ungleiche Behandlung von Alleinerziehenden und Verheirateten gegen Art. 11 des Steuerharmonisierungsgesetzes verstösst, hätten alle Alleinerziehenden seit dem Jahr 2001 im Rechtsmittelverfahren geltend machen können. Wenn sie dies nicht getan haben, haben sie diese Unterlassung selbst zuzuschreiben. Mangels zumutbarer Sorgfalt kann deshalb nachträglich auf eine Begehren um Revision der unangefochtenen Veranlagungsverfügung nicht eingetreten werden... ». So wird verkannt, das nicht alle Bürgerinnen und Bürger dieses Kantons Experten im Steuerrecht sind. Sie vertrauen vielmehr darauf, dass die Gesetze stimmen und nicht gegen Bundesrecht verstossen. Immerhin hat Regierungsrat Schönenberger an der Session am 21. Februar 2006 in seinen 45 Minuten dauernden Ausführungen versucht, die Problematik und die komplizierten gesetzlichen Zusammenhänge bei der Besteuerung von Einelternfamilien aufzuzeigen. Bei diesen komplizierten Fragen, die nur wenigen Bügerinnen und Bürgern zugänglich sind, kommt Gerechtigkeit vor Recht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es geht beim IV. Nachtrag zum Steuergesetz um die Umsetzung des Motionsauftrags 42.06.02, welcher die Rückzahlung jener Steueranteile an Einelternfamilien fordert, die diese aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids für die Steuerperioden 2001, 2002 und 2003 zu viel bezahlt hatten. Es geht hier um die politische Frage. Ob diese zwar rechtskräftig veranlagten aber nach dem Bundesgerichtsentscheid unrechtmässig von der überwiegenden Zahl der Einelternfamilien bezogenen Steuerbeträge zurückbezahlt werden sollen. Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Vorlage. Sie begründet ihren Antrag einerseits mit rechtlichen Erwägungen insbesondere auch des Verwaltungsgerichts zur Frage der rückwirkenden Aufhebung rechtskräftiger Verfügungen und andererseits mit grundsätzlichen Überlegungen zur Rechtssicherheit und zur Rechtsbeständigkeit, die nach ihrer Auffassung eine rückwirkende Anwendung von Art. 50 Abs. 2 des Steuergesetzes als unzulässig erscheinen lasse. Die Erwägungen von Rückwirkung von Erlassen beziehen sich auf die Verwaltungstätigkeit. Hier ist klar, dass die Verwaltung als gesetzesausführende Behörde grundsätzlich nicht oder dann nur unter sehr strengen Voraussetzungen eine rechtskräftige Veranlagung revidieren darf. Anders dagegen der Gesetzgeber. Beim IV. Nachtrag hat der Kantonsrat als gesetzgebende Behörde zu entscheiden. Dazu hat er die Kompetenz. Das wird auch von den Verfassern des von der Regierung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens bestätigt. Somit haben Sie nun darüber zu entscheiden, ob Sie unter Abwägungen von Gerechtigkeit und Rechtsgleichheit einerseits, gegen Rechtsbeständigkeit und Rechtssicherheit andererseits den Einelternfamilien dieser Kantone und den Gemeinden in den Jahren 2001 bis 2003 zu viel bezogenen Steuerbeträge zurückbezahlen wollen oder nicht. Wenn Sie auf diese Vorlage eintreten würden, dann würde diese Vorlage dem fakultativen Finanzreferendum unterstehen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage einzutreten.

Mein Aufruf in der Zeitung, es seien jetzt ohne wenn und aber den Alleinerziehenden, die zu viel bezahlten Steuerbeträge zurückzuziehen hat mir unerwartet viel Reaktionen eingebracht. Alleinerziehende Väter und Mütter haben mir geschrieben wie frustriert sie seien, wie sie den Glauben an den Staat und an das Recht verloren hätten. Wie sie Staatsverdrossenheit breit mache, wie unglaublich sie es fänden, wie sich die Regierung drehe und wende und sich vor der längst fälligen Rückzahlung zu drücken. Ein dickes Mäppchen mit Briefen hat sich da angesammelt. Briefe die belegen, wie diese Frauen - meist sind es Frauen - vom Steueramt falsch informiert und beraten wurden. Es ist ganz klar, wir müssen hier und heute dieses Unrecht beseitigen. Erst in der Fraktionssitzung habe ich das vollständige Rechtsgutachten zu Gesicht bekommen, eine schwere dicke Arbeit. Im Auftrag des Finanzdepartementes haben die Juristen Herr Zweifel und Herr Peusch sowie die Juristin Frau Bärtschi die Frage untersucht ob eine Rückzahlung rechtlich möglich sei. Es sei möglich, stellten sie fest. Das Resultat des 54-seitigen Gutachten das - wie schon erwähnt - schon Ende des Jahres 2006 fertig gestellt wurde passte der St.Galler Regierung offensichtlich nicht. Sie beschloss es zu ignorieren. Eine unglaubliche Geschichte.

Benutzen Sie die Gelegenheit zum Ende der Legislatur hier Ordnung zu schaffen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich habe schon im Februar 2006 bei der Beratung des II. Nachtrags zum Steuergesetz mit einem Antrag eine gesetzliche Rückwirkung gewollt. Ich musste damals von einem Exponenten der CVP-Fraktion für das was ich wollte harrsche Kritik einstecken. In der Folge fand mein Antrag keine Mehrheit. Ich vertrete nach wie vor die Meinung, dass der Staat Rechtskraft hin oder her die zu viel bezogenen Steuern zurückzahlen soll. Aus dem Gutachten, das die Regierung in Auftrag gegeben hat geht auch hervor, dass der Kantonsrat als Gesetzgeber die Kompentenz hat eine gesetzliche Rückwirkung zu beschliessen. Wenn dieser Rat will kann er also. Wenn die Regierung nun sagt, aufgrund der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichts in dieser Sache wäre der Gutachter wohl zu einem anderen Ergebnis gekommen, ist das meines Erachtens nicht richtig, denn der Bundesgerichtsentscheid äussert sich zur Verwaltung, die selbstverständlich gesetzmässig handeln muss und nicht zur Legislative die Gesetze machen kann. Wir hörten es bereits vom Kommissionspräsidenten. Hier geht es um Gerechtigkeit. Es geht darum zu dokumentieren, dass es uns Mitglieder dieses Rates ein Anliegen ist, dass wir nicht jene strafen, die fristgerecht ihre Steuern bezahlen. Ich habe mich noch selten über eine Zeitungsmeldung so sehr gefreut wie über jene, die bekannt gab, dass sich heute auch eine Mehrheit der CVP-Fraktion dafür ausspricht, dass wir auf dieses Gesetz eintreten. Es gibt Dinge, die brauchen Zeit. Heute ist es die Zeit. Machen wir nun endlich das richtig auf das viele Alleinerziehende warten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung führte in der Botschaft noch sinngemäss aus, es gehe um eine reine Rechtsfrage und nicht um eine politische Frage. Die damaligen ausgedehnten rechtlichen Ausführungen von Regierungsrat Schönenberger im Plenum sind uns noch in guter und frischer Erinnerung. Das mittlerweile von der Regierung eingeholte Gutachten zeigt nun jedoch auf, dass es rechtlich möglich ist die Rückwirkung für alle vorzusehen. Ich lade Sie deshalb hier alle ein, sich nicht weiter von allfälligen rechtlichen Bedenken abhalten zu lassen sondern eine politische Wertung vorzunehmen. Die Regierung führt in der Botschaft weiter aus es gehe im Wesentlichen um eine Abwägung zwischen Rechtsicherheit und Gerechtigkeit. Das ist ansich nicht falsch. Hingegen geht es vorallem um eine Frage von treu und Glauben. Der Bürger darf doch vom Staat erwarten, dass er die Gesetze korrekt und für alle gleich anwendet. Er darf aber auch erwarten, dass dies auch gilt wenn der Staat im nachhinein und rückwirkend Gesetze abändert. Es ist doch nicht mehr als fair das Gesetze, die rückwirkend abgeändert werden auch für alle abgeändert werden und nicht nur für jene welche Einsprache erhoben haben oder für jene deren Veranlagung aus irgendwelchen Gründen unterblieben ist. Vorliegend trifft die Rückwirkung zudem eine benachteiligte Bevölkerungsschicht, nämlich die Alleinerziehenden. Die IV. Nachtrag schafft Rückwirkung für alle, auch für die Alleinerziehenden. Das ist nicht mehr als Recht auch wenn es viel Geld kostet. Geld behalten, dass einem anderen gehört bringt keinen Segen; auch dem Kanton nicht. Die rund 28 Mio. Franken fallen überdies nur einmalig an. Ganz im Gegenteil zu dem heute mit dem III. Nachtrag beschlossenen Ausfällen für Kanton und Gemeinden. An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Regierung seinerzeit im Jahr 2000 aufgrund einer Interpellation 51.00.57 «Ethik in der Staatsverwaltung» am 30. Januar 2001 die folgende Frage zu beantworten hatt. Teil die Regierung die Meinung, dass der Staat verantwortliches Handeln in allen Bereichen der Staatsverwatlung sicher stellen muss und dass der Staat hinsichtlich ethischem Verhalten eine Vorbildfunktion zukommt. Der Interpellant erhielt damals auf diese Frage die folgende Antwort: «Es kommt dem Staat deshalb uns zweifelhaft eine Vorbildfunktion zu. Der Staat wird in den Bereichen tätig in denen er über einen gesetzlichen Auftrag verfügt. In diesen Bereichen unterliegt er im Gegensatz zur Privatwirtschaft immer dem Gleichbehandlungsgebot bzw. dem Willkürverbot, deren Einhaltung im konkreten Fall wird letztendlich auch durch die Justiz überwacht.»

Vorbildliches Verhalten kann nur heissen, dass berechtigte Vertrauen eines Bürgers in den Staat der alle Bürger gleich behandelt nicht zu entäuschen. Auch bei der Rückwirkung nicht. Weil der Staat auch in Zukunft vorbildlich handeln soll, darf eine Zustimmung zum IV. Nachtrag zum Steuergesetz durchaus auch als Präjudiz gewertet werden. Werden also in Zukunft Gesetze rückwirkend geändert sollen diese soweit möglich für alle möglich rückwirkend geändert werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Wenn wir Staatsverdrossenheit fördern wollen müssen wir diese rückwirkende Auszahlung nicht machen. Staatsverdrossenheit zu fördern ist meines Erachtens aber verwerflich. Gleichbehandlung vor dem Gesetz auf dem Steuergesetz und hier nach dem Bundesgerichtsentscheid auch rückwirkend erachte ich als richtig. Wenn Bürgerinnen und Bürger, die auf rechtmässiges Handeln des Staates vertrauen, keinen Rekurs eingereicht haben, so fühlen sie sich wenn wir das nicht tun, als nicht rechtmässig behandelt. Der Gerichtsentscheid liegt vor. Die Rechtmässigkeit ist klar und die politische Bewertung liegt an uns. Ich bitte Sie deshalb, Gerechtigkeit walten zu lassen. Die Rückzahlung ist einmalig und vermeiden wir Staatsverdrossenheit.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission stimmte dem Antrag der Regierung auf Nichteintreten mit 11:7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist heute wieder einmal mehr die Einelternfamilie angesprochen worden. Ich gebe ganz offen zu. Ich bin kein Freund dieser Argumentation. Wenn ich aber die Situation heute überdenke, geht es ganz klar um die Frage der Gerechtigkeit in dieser Besteuerung. Wenn wir die Frage der Gerechtigkeit anschauen, können wir nicht beurteilen ob es das eine Einelternfamilie oder eine Zweielternfamilie ist, sondern es geht einzig und allein um die Frage der Gerechtigkeit.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommision.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Rechtsanwalt offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wenn wir dem Antrag der Regierung un der vorberatenden Kommission folgen, so müssen wir uns überlegen was für eine Botschaft wir damit aussenden. Die Botschaft ist die, dass diejenigen die sich mit Einsprachen und Rekursen gegen staatliche Verfügungen wehren belohnt werden und diejenigen, die sich loyal zum Staatsverhalten und auf ihen vertrauen, sich also nicht wehren, die werden nicht belohnt, die sind benachteiligt und bleiben benachteiligt. Mir als Rechtsanwalt kommt dies zwar entgegen wenn jede und jeder gegen alles Rekurs und Einsprache führt, dann haben wir Arbeit und es klingelt bei uns die Kasse. Als Parlament und Vertreter des Volkes aber dürfen wir meines Erachtens eine solche Botschaft nicht aussenden. Wir müssen die belohnen, die in die staatlichen Institutionen vertrauen und sich loyal zu ihnen Verhalten. Wenn wir rückwirkend Leistungen zurückzahlen ist dies meines Erachtens der kleinere Sündenfall als wenn wir die andere Botschaft aussenden, nämlich dass man sich gegen alles und jedes wehren soll mit Rekursen und Einsprachen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008