Geschäft: III. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.06.15
TitelIII. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung16.8.2006
Abschluss31.7.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 5. Juni 2007
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2007
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 19. Dezember 2006
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 4. Juni 2007
ProtokollauszugPA Referendumsvorlagen aus der Junisession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 26. März 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2007Schlussabstimmung151Zustimmung0Ablehnung29
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
24.4.2007Wortmeldung

Der Kantonsrat tritt auf den III. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (in der Vorlage als X. Nachtrag bezeichnet) ein. Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Präsidium des Kantonsrates hat die Finanzkommission mit der Vorberatung der Vorlage 22.06.15 beauftragt. Diese Vorlage wurde notwendig wegen der Revision des Finanzkontrollgesetzes beim Bund und verschiedenen Kantonen, wegen den Reformen der Bestimmungen über die Revision im Gesellschaftsrecht. Nicht zuletzt durch publik gewordene Falschfinanzierungen und Unregelmässigkeiten in öffentlichen Haushalten. Im Vorfeld der Vernehmlassung wie auch an der Sitzung der vorberatenden Kommission standen für den Kanton St.Gallen zwei Möglichkeiten einer effizienten Finanzkontrolle zur Debatte. Entweder die Finanzkontrolle wird im Staatsverwaltungsgesetz in einer Auslagerung der Finanzkontrolle an eine neutrale kantonsunabhängige Stelle oder in der verbesserten Fortführung des monistischen Systems, d.h. die Finanzkontrolle weiterhin sowohl Regierung wie auch Finanzkommission in ihren Aufgaben in gleicher Weise zur Verfügung stehen soll. Dabei stellte sich die Frage der administrativen Unterstellung in die Staatskanzlei oder im Verbleib im Finanzdepartement, ohne dass in der vorberatenden Kommission ein konkreter Antrag gestellt wurde, überwog bei weitem die bisherige Variante in verbesserten Form gemäss der vorliegenden Regierungsbotschaft. In den letzten Jahren wurde viel über die Stellung Unabhängigkeit und die Ausgestaltung einer wirksamen und effizienten Finanzkontrolle diskutiert und auch öffentlich berichtet. Die Fachvereinigung der Finanzkontrollen der Schweiz hat als Folge davon ein Mustergesetz entworfen. Neuste Erkenntnisse und Standards wurden für die Finanzaufsicht im Kanton St.Gallen in die nun vorliegende Gesetzesvorlage übernommen. Die wichtigsten vier Punkte der Neuordnung der Finanzaufsicht sind nun:

  1. Die Finanzkontrolle wird im Staatsverwaltungsgesetz in einem separaten Hauptabschnitt geregelt;

  2. Am monistischen Finanzaufsichtssystem wird festgehalten;

  3. Die Finanzkontrolle bleibt administrativ dem Finanzdepartement zugeordnet.

  4. Die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle wird durch organisatorische Massnahmen und Erweiterung der Kompetenzen gestärkt.

Eingehend diskutiert wurden in der Spezialdiskussion die Vor- und Nachteile von Wahl und Abwahl des Leiters oder der Leiterin der Finanzkontrolle durch die Regierung oder durch das Präsidium des Kantonsrates. Ein konkreter Antrag wurde jedoch nicht gestellt. Zuhanden der Redaktionskommission wurde bei einer Teilrevision des Gesetzes der Wunsch einer geschlechtsneutralen Formulierung geäussert. Die Finanzkommission ist mit 14:0 Stimmen auf die Vorlage eingetreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007