Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Verlängerung des Kantonsratsbeschlusses über das Globalkreditsystem im Spitalbereich

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer29.07.02
TitelKantonsratsbeschluss über die Verlängerung des Kantonsratsbeschlusses über das Globalkreditsystem im Spitalbereich
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung14.11.2007
Abschluss27.11.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragEntwurf der Finanzkommission vom 9. November 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2007Gesamtabstimmung139Zustimmung0Ablehnung41
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Dass dem Kantonsrat erstmals seit Menschen Gedenken ein Budget vorgelegt wird, das einen Ertragsüberschuss aufweist, hat im Wesentlichen zwei Ursachen. Einerseits sind es günstige äussere Umstände, die vom Kantonsrat nicht oder nur im beschränkten Mass beeinflusst werden konnten. Zu erwähnen ist etwa die gute Konjunkturlage, der Zufluss der Goldmillionen und die NFA auf Bundesebene. Immerhin darf man mit Blick auf die Goldmillionen und die NFA anmerken, dass der Vorsteher des Finanzdepartementes mit seiner Weitsicht und seinem Verhandlungsgeschick zu einer für unseren Kanton vorteilhaften Lösung beigetragen hat. Andererseits hat auch der Kantonsrat seinen Beitrag geleistet in dem er eine disziplinierte Ausgabenpolitik verfolgte und das strukturelle Defizit im Staatshaushalt mit dem Massnahmenpaket 2004 reduzierte. Genau bei diesem Massnahmenpaket liegt vieles Verse des Voranschlags 2008. Aufgrund der entspannten Finanzlage werden, was nicht verwundert, Begehrlichkeiten wach. So fällt erstens auf, dass die durchschnittliche Lohnerhöhung von 3,1 Prozent stadtlich ausfällt. Angesichts der Entwicklung in der Privatwirtschaft und einen gewissen Nachholbedarf kann die CVP-Fraktion die Gehaltsanpassungen aber zustimmen. Zweitens erfährt der Stellenplan in einigen Bereichen eine Ausweitung, die Nahe an der Schmerzgrenze liegt. Die CVP-Fraktion anerkennt auch hier einen punktuellen Nachholbedarf. Allerdings weisen wir in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die CVP-Fraktion die Entwicklung des Stellenplans mit ??? beobachten wird. Drittens, das ist die bedenklichste Feststellung, müssen wir konstatieren, dass erste Manipulationen am Massnahmenpaket 2004 versucht werden. Aus Sicht der CVP-Fraktion ist dieses Paket fest verschnürt und bleibt nicht nur bis Weihnachten verschlossen. Die gute Finanzlage des Kantons St.Gallen darf keinesfalls dazu führen, dass das Ausgabenwachstum beschleunigt wird und wie im Voranschlag 2008 dauerhaft höher als das Wirtschaftswachstum liegt. Damit würde sich der Kanton den Spielraum verbauen, den er sich gerade erst erarbeitet hat. Die gute Finanzlage des Kantons St.Gallen soll vielmehr dazu dienen die steuerliche Belastung zu reduzieren und zwar sowohl über den Steuerfuss wie auch über den Steuertarif.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Dank unermüdlichem Einsatz und jahrelangem Druck durch die SVP-Fraktion wird die hohe Steuerbelastung und der Steuerfuss im Kanton St.Gallen endlich gesenkt. Der Kanton St.Gallen hat im interkantonalen und ostschweizerischen Steuer- und Standortwettbewerb deutlich an Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität eingebüsst. Viele Kantone haben ihre Steuern in den vergangenen Jahren spürbar gesenkt, während der Kanton St.Gallen mit seiner Steuerbelastung noch immer über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt liegt und auch von seinem Nachbarkantonen Appenzell A.Rh. und Thurgau überholt worden ist. Die von der Regierung mit dem Voranschlag 2008 beantragte Steuerfussreduktion um 8 auf 107 Prozente ist ein Schritt in die richtige Richtung, damit St.Gallen als Wirtschafts-, Arbeits- und Wohnkanton an Standortattraktivität und Konkurrenzfähigkeit zurückgewinnen und einer Abwanderung von Steuerzahlern und Unternehmen entgegenwirken kann. Eine 8-prozentige Steuerfusssenkung setzt aber im interkantonalen Vergleich noch immer ein zu wenig deutliches Signal. Die SVP-Fraktion forderte darum schon vor vier Jahren in ihren Legislaturzielen und auch Anfangs Jahr eine Steuerfussreduktion von mindestens 10 Prozent und ist erfreut, dass diese Forderung von der Finanzkommission gemäss gelben Blatt aufgenommen wurde und wir diesen Antrag auch einstimmig unterstützen. Die gute Wirtschaftsentwicklung, hohe Steuererträge und die finanzielle Entlastung durch den NFA sowie der Finanzhaushalt des Kantons erlauben problemlos eine 10-prozentige Reduktion des Staatssteuerfusses. Eine Steuersenkung von 10 Prozent entlastet sowohl alle Steuerzahler spürbarer und setzt zudem ein mutigeres und klareres Zeichen im interkantonalen Steuer- und Standortwettbewerb. Wobei hier anzumerken ist, dass auch eine höhere Steuersenkung möglich gewesen wäre, wenn die Regierung bei ihren Budgetvorgaben wie in anderen Jahren vorgegangen und eine zusätzliche Budgetrunde in den Departementen durchgeführt hätte. Doch die Regierung weiss natürlich, dass bei einer weiteren Steuersenkung der Einfluss des Staates eingeschränkt worden wäre. Dass einmal mehr und alle Jahre wiederkehrende über den prognostizierten Wirtschaftswachstum budgetierte Staatsausgabenwachstum ist weiterhin höchst alarmierend. Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahresbudget noch einmal um 108 Mio. Franken bzw. 3,9 Prozent gestiegen und die Vorgabe der Finanzkommission wurde hier ganz klar nicht eingehalten. Das sind 0,5 Prozent mehr Ausgabenzuwachs als das prognostizierte Wirtschaftswachstum und entspricht bei den bereinigten Ausgaben von 2,764 Mrd. Franken einer Summe von etwa 13 Mio. Franken. Der sich immer mehr aufblähende Verwaltungsapparat muss endlich gestoppt und auf ein vernünftiges Mass reduziert werden. Für die SVP-Fraktion geht auch in der nächsten Legislatur die Arbeit nicht aus und die Regierung und Verwaltung wird aufgefordert und verpflichtet die Verwaltung auf verzichtbare Aufgaben und Ausgaben zu durchforsten. Dieses Jahr hat die Finanzkommission bewusst auf eine Budgetvorgabe für das Jahr 2009 verzichtet. Die umgesetzten und geplanten Steuergesetzrevisionen und der neue NFA sowie eine neue zusammengesetzte Regierung machen genau umschriebene Forderungen kaum möglich. Wir fordern von der neuen Regierung aber beim Voranschlag 2009 wie bisher, dass sie alles unternehmen wird um die Steuern erneut zu senken und das Ausgabenwachstum endlich einmal in den Griff zu bekommen. Für einen Teil der SVP-Fraktion ist der Vorgabenverzicht zu wenig zielführend und wird deshalb den diesbezüglichen Antrag der FDP-Fraktion unterstützen. Die Fraktion stimmt den befriedigenden Vorschlag 2008 zu, wird alle Anträge der Finanzkommission sowie die Streichung des Nachtragskredits für Universität St.Gallen unterstützen und begrüsst, wie bereits erwähnt, das politische Signal sowie den Antrag der Finanzkommission der eine Senkung des Staatssteuerfusses um 10 Prozent fordert. Weiter nimmt die SVP-Fraktion den Finanzplan 2009 bis 2011 zur Kenntnis. Der jahrelange Druck der SVP-Fraktion für eine Steuerfusssenkung trägt 2008 endlich Früchte.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

stellt Eintreten auf die Vorlage fest. Eintreten ist zwingend. Es wird nicht darüber abgestimmt.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der Tat haben sich die Staatsfinanzen erfreulich entwickelt. Dies ist auf das Sparpaket einerseits, andererseits auf die gute Verfassung der Wirtschaft, auf die Budgetdisziplin der Verwaltung und die zusätzlichen Abschreibungen aus den Goldmillionen zurückzuführen.

Die Neugestaltung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) entlastet den kantonalen Haushalt im Jahr 2008 netto um 153 Mio. Franken. Davon entfallen allerdings 40 bis 45 Mio. Franken auf einmalige Effekte im Übergangsjahr; die dauerhafte Entlastungswirkung der NFA ist auf rund 110 Mio. Franken zu veranschlagen. Aufgrund der kantonalen Anschlussgesetzgebung partizipieren auch die politischen Gemeinden von dieser NFA-Entlastung, indem sie nur noch 20 statt wie bisher 50 Prozent an die Kosten der Ergänzungsleistungen beitragen müssen. Dadurch entsteht im Voranschlag 2008 ein Ertragsausfall für den Kanton von 53 Mio. Franken.

Die erwähnte NFA-Entlastung zusammen mit der guten Wirtschaftslage machen eine spürbare Senkung des Staatssteuerfusses möglich. Da das freie Eigenkapital mit einem Bestand von 340 Mio. Franken die gesetzliche Limite von 20 Steuerprozenten übersteigt, sind auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Steuerfusssenkung klar gegeben.

Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Steuerfusssenkung um 8 Prozentpunkte auf 107 Steuerfussprozente wird noch ein Ertragsüberschuss von 3,7 Mio. Franken in der laufenden Rechnung veranschlagt.

Die GRÜ-Fraktion kann sich mit dieser von der Regierung beantragten Steuerfusssenkung, die allerdings auf einer sehr optimistischen Sichtweise beruht, einverstanden erklären. Die GRÜ-Fraktion weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass diese Annahme auf einer erhofften, weiterhin guten wirtschaftlichen Entwicklung, die ein grösseres Steuersubstrat erwarten lässt, beruht.

Die GRÜ-Fraktion sieht indes eine Steuerfusssenkung um 10 Prozentpunkte, wie dies die Finanzkommission und weitere Parteien vorschlagen eher nicht. Folgende Überlegungen sprechen für eine vorsichtigere Gangart bei der Steuerfusssenkung:

  • Anzeichen einer Abflachung der wirtschaftlichen Tätigkeit;

  • Hypothekarkrise in den USA, die vor allem die Gewinne der Grossbanken schmelzen lassen und somit weniger Steuern anfallen (bei einer allfälligen dadurch ausgelösten Rezession wäre die Exportindustrie stark betroffen);

  • Noch wenig gesicherte finanzielle Auswirkungen aus dem NFA und dem FAG;

  • Falls die vom Bund beschlossene Spitalfinanzierung in Rechtskraft erwächst, steigen die Spitalkosten für den Kanton St.Gallen um 50 bis 60 Mio. Franken je Jahr an;

  • Bei der Investitionsrechnung fallen vor allem die Erneuerung der Spitäler im Umfang von etwa 410 bis 480 Mio. Franken zu buche;

  • Allfällige Vorfinanzierung von öV-Vorhaben;

  • Allfällige Teilfinanzierung des Stadttunnels in Rapperswil-Jona;

  • Ausfälle aus dem geplanten III. Nachtrag zum Steuergesetz (in der mutmasslichen Höhe von rund 500 Mio. Franken);

  • Allfällige Mehrbelastungen aus der geänderten Aufgabenteilung zwischen den politischen Gemeinden und dem Kanton;

  • Die gesteigerte Invetitionstätigkeit wird zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Abschreibungen führen (in der Grössenordnung von 80 Mio. Franken jährlich).

Dies alles bedingt, dass man da vorsichtig vorgehen will. Die GRÜ-Fraktion will vor allem eines vermeiden, dass in zwei oder drei Jahren der Steuerfuss wieder erhöht und Sparpakete geschnürt werden müssen. Zudem wird mit einer erhöhten Steuerfusssenkung der Handlungsspielraum erheblich eingeschränkt.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

(im Namen des Kommissionspräsidenten Gutmann-St.Gallen): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der Novembersession 2006 hat der Kantonsrat auf Antrag der Finanzkommission Vorgaben für den Voranschlag 2008 beschlossen. Die Regierung wurde beauftragt, einen Voranschlag mit einer Steuerfussreduktion von mindestens 5 Prozent und einem maximalen effektiven Ausgabenanstieg der das nominelle Wirtschaftswachstum nicht übersteigen soll auszuarbeiten. Im schweizerischen Steuerindex umfassen die natürlichen und juristischen Personen sowie die Motorfahrzeugsteuer rangiert der Kanton St.Gallen mit 114 Prozent erheblich über dem Durchschnitt. Das obwohl keine Steuererhöhung stattgefunden hat sondern ganz einfach weil die anderen Kantone ihre Steuern zum Teil massiv reduziert haben. Der Kanton Thurgau, als unser wichtigster Konkurrent im Steuerwettbewerb lag in den vergangenen Jahren noch über dem Kanton St.Gallen und belegt jetzt mit 86 Prozent einen weit besseren Platz. Weitere Senkungen sind auf das Jahr 2008 zu erwarten. Beeindruckt von der hervorragenden finanziellen Lage des Kantons St.Gallen und der guten Wirtschaftslage hat die Regierung den Handlungsbedarf erkannt und unterbreitet uns einen Voranschlag 2008 mit einer Steuerfussreduktion von 8 Prozent und resultiert uns als ??? einen Überschuss von 3,7 Mio. Franken. Leider wurde die zweite Budgetvorgabe nicht erfüllt. Der effektive Ausgabenanstieg liegt 0,5 Prozent bzw. 13,5 Mio. Franken über dem nominellen Wirtschaftswachstum. Ein objektiver Vergleich gestaltet sich jedoch recht schwierig, da der Zeitpunkt der Festlegung des nominellen Wirtschaftswachstums problematisch ist. Zur Zeit der Ausarbeitung rechnete die Regierung mit einem geschätzten nominellen Wirtschaftswachstum von 3,4 Prozent. Der Voranschlag ist von drei bedeutenden Reformen geprägt:

  1. Durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenstellung zwischen Bund und Kantonen NFA.

  2. Vom innerkantonalen Finanzausgleich.

  3. Von der Departementsreform, die 13 Aufgabenbereiche den neuen Departementen zuteilt.

Die Finanzkommission hat in ihren Sitzungen in den Subkommissionen und im Plenum den Voranschlag 2008 und den Finanzplan 2009 bis 2011 unter diesen Gesichtspunkten detailliert analysiert und ist auf diesen ohne Gegenstimme eingetreten. Für die Finanzkommission ist es wichtig festzuhalten, dass der Kanton mit den Personalverbänden eine einvernehmliche Lösung weil es der Festlegung der Lohnanpassungen finden konnte. Die geleistete Arbeit des Personals wird damit entsprechend honoriert. Der ordentliche Stufenanstieg, die Beförderungen mit 0,4 Prozent und die generelle Erhöhung der Besoldungen von 1,6 Prozent ergeben gesamthaft eine Erhöhung der Lohnsummen von 3,1 Prozent. Mit diesen Anpassungen belegt der Kanton St.Gallen unter vergleichbaren Kantonen einen Spitzenplatz. Damit wird der Lohnindex nicht nur kompensiert. Er wird seit längerer Zeit erstmals wieder überschritten. Entgegen dem Vorschlag der Regierung will die Finanzkommission einen Voranschlag 2008 mit einer Steuerfussreduktion von 10 Prozent bei einem Stimmenverhältnis 11:3 Stimmen verabschieden. Da die geplante Steuerreform der Regierung erst im Jahr 2009 bis 2011 zum tragen kommt, möchte die Finanzkommission die Steuerzahler schon per 2008 entlasten. Gemäss Staatsverwaltungsgesetz gilt ein Budget als ausgeglichen. Wenn das Defizit nicht mehr als 3 Steuerfussprozente beträgt so wären gegenwärtig 30 Mio. Franken möglich. Bei Gutheissung der Anträge der Finanzkommission sind es lediglich 13 Mio. Franken. Weitere Beweggründe unterstreichen diese Forderung:

  1. In der Rechnung 2007 dürfen gegenüber Budget rund 60 Mio. Franken mehr Steuereinnahmen erwartet werden.

  2. Die Gesamtrechnung wird mit einem zwei- bis dreistelligen Millionenüberschuss abschliessen.

  3. Der NFA bringt dem Kanton St.Gallen im Jahr 2008 eine Entlastung von insgesamt 153 Mio. Franken.

  4. Die gute Wirtschaftslage wird sich weiterhin positiv auf die Steuereinnahmen auswirken. Allein bei den natürlichen Personen sind dank der erheblichen Lohnanpassung und der Progression jährliche Mehreinnahmen von 40 Mio. Franken zu erwarten.

  5. Der Kanton St.Gallen verfügt über eine ausgezeichnete Vermögenslage. Das Eigenkapital liegt bei über 1 Mrd. Franken.

  6. Der Kanton St.Gallen ist praktisch schuldenfrei.

Weitere Details werden Sie wohl in der Eintretensdebatte von der Regierung und den Fraktionen noch zu hören bekommen. Die Finanzkommission hat für den Voranschlag 2009 nach eingehender Diskussion bewusst keine Budgetvorgabe beschlossen. Die Ausarbeitung und Gestaltung des III. Nachtrags zum Steuergesetz will man nicht im vorneherein mit möglichen Einschränkungen belasten. Zudem stehen für das Jahr 2009 weitere Forderungen für Steuerfussreduktionen im Raum. Diese beiden Tatsachen wirken allein schon regulierend auf den Budgetprozess 2009. Bekanntlich darf das Defizit 3 Steuerfussprozente nicht überschreiten. Die Auswirkung auf den Ausgabenanstieg, die vom Bund auf den Kanton übertragen wurden sind noch nicht absehbar. Weitere Probleme stellen sich in der zeitlichen Festlegung der Referenzzahl des nominalen Wirtschaftswachstum als Basis für den Budgetprozess. Die fixe Anwendung einer Prognosezahl ist problematisch weil sich dieser Wert laufend verändert. Die geschätzte Zahl der Regierung betrug im Zeitpunkt des Budgetprozesses für den Voranschlag 2009 3,4 Prozent. Laut Seco wird das Wachstum für das Jahr 2007 zurzeit noch mit 2,6 Prozent und für das Jahr 2008 noch mit 1,9 Prozent prognostiziert. Mit dieser Methode ist die Erreichung des erwünschten Zieles nicht möglich. Welche Zahl ist für den Voranschlag 2009 die richtige Grösse als Basis zur Festlegung des Ausgabenwachstums? Sind es die effektiven Ausgaben der Rechnung 2006 oder ist es der Wert der mutmasslichen Ausgaben 2007. Die definitiven Zahlen liegen erst kurz vor Abschluss des Budgetprozesses 2009 vor. Eine Vorgabe als Ausgabenanstieg basierend auf mutmassliche Zahlen scheint nicht geeignet. Die Finanzkommission wird für den Voranschlag 2009 aber mit Sicherheit die Entwicklung des Steuersubstrates der Gebühren sowie der Personalkosten und des Sachaufwandes im Auge behalten und wenn nötig intervenieren. Wir sind überzeugt, dass die neue Crew des Finanzdepartementes im Finanzleitbild der Regierung nachleben wird, nachdem die Ausgaben laufend auf die Notwendigkeit und Effizienz zu überprüfen sind. Die Finanzkommission beantragt Ihnen auf den Voranschlag 2008 mit dem Finanzplan 2009/2011 einzutreten und den Anträgen der Finanzkommission auf dem gelben Blatt zuzustimmen. Die Mitglieder der Finanzkommission haben dies mit 11:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen schon getan.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Tiefere Steuern sind nicht alles und die Steuerpolitik ist nicht der einzige Fokus der FDP-Fraktion. Aber ohne eine wettbewerbsfähige Steuerpolitik siedeln bei uns keine neuen Unternehmungen an und gute mobile Steuerzahler verlassen den Kanton. Die FDP-Fraktion ist deshalb sehr erfreut darüber, dass nun ihrerseits 2006 gestellten Forderung nach einer Staatssteuerfusssenkung im vorliegenden Budget nachgekommen wurde. Dank der guten finanziellen Lage des Kantons und der florierenden Wirtschaft sehen wir den Umfang der Senkung allerdings bei 10 Prozent und nicht wie vorgeschlagen wurde bei 8 Prozent. Die Auswirkungen der Departementsreform des nationalen und des innerkantonalen Finanzausgleichs erschweren den Mehrjahresvergleich dieses Voranschlages. Man darf sich aber ob der nicht durchgeführten dritten Budgetrunde fragen ob die Unsicherheiten und Unwegbarkeiten in Folge der Neuerung gar gut gepolstert wurden. Trotz der Aufgabenbündelung durch die genannten Reformen sind in der Folge nur sieben Stellen weniger im Stellenplan aufgeführt als bisher. Das kann und darf noch nicht das Endergebnis dieser Änderungen sein. Die Lohnmassnahmen im Personalbereich sind aus unserer Sicht am oberen Ende der Skala angesiedelt. Durch der Erhöhung enthaltenen Leistungskomponente können wir diesen Schritt aber mittragen. Mit dieser Massnahme wird die Besoldung den Lohnindex mit aktuell mit 8,3 Punkten übersteigen. Auf weitergehende Forderungen von linker Seite wird die FDP-Fraktion deshalb nicht eintreten.

Dass das Führen des Staates in guten Zeiten schwieriger ist als in schlechten Zeiten ist eine Aussage eines Verwaltungsprofis und diese Wahrheit zeigt sich für die FDP-Fraktion in diesem Voranschlag zweimal. Zuerst spielt sich die Szene Fahne im Wind ab, in der auch das Parlament mitspielt. Hier wird ein aus finanzieller Rücklage heraus beschlossene MP 2004 durch Anpassungen und Indizierungen bereits wieder aufgeweicht. In der zweiten Einstellung sehe ich den Beitrag an das Haus der Kantone in Bern einerseits und die zwei geplanten Praktikantenstellen für die Standesvertreter andererseits. Beide Posten aufzuführen erfüllt zwar die Ansprüche der Buchführung aber nur ein verbindender Kommentar zu beiden Positionen könnte uns einen Einblick in die vorgesehene Marschrichtung geben wenn es eine solche gibt. Es ist ganz offenbar wichtig, dass die Ausgabendisziplin auch im komfortableren Zeiten gewährleistet ist. Deshalb ist es für die FDP-Fraktion zwingend, dass die Anträge der Finanzkommission durch einen zusätzlich Punkt ergänzt werden indem im Sinn einer Leitplanke eine Aussage betreffend Steuerfuss für den Voranschlag 2009 gemacht wird.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Namen der Regierung danke ich Ihnen für die positive Aufnahme des positiven Voranschlags. Wenn Sie unter positiv verstehen, dass er erstmals in der näheren oder kürzeren Geschichte einen Einnahmenüberschuss aufweist. Das ist eigentlich für mich der einzige Wehrmutstropfen, der sich abzeichnet, dass nach Ihrer Beratung dieser Einnahmenüberschuss wieder in ein Defizit verwandelt werden soll. Dies nachdem in der letztjährigen Eintretensdebatte die Regierung nachhaltig gerügt worden ist, dass es ihr nicht gelinge selbst in konjunkturell guten Zeiten einen Einnahmenüberschuss im Budget vorzusehen. Aber die Regierung muss lernen auch mit Wehrmutstropfen in Bächen zu leben.

Ich teile weitgehend die Beurteilung, die vorgenommen worden ist in Bezug auf die Frage der Steuerpolitik. Allerdings im Hinblick auf die einzelnen Fraktionsvoten darf ich Sie bitten. In Bezug auf die einzelnen Fraktionsvoten mit gewissen Differenzen. Es wird jetzt ein Loblied gesungen über die Auswirkungen einer Steuerfussreduktion auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes St.Gallen. Ich muss Sie einfach darauf aufmerksam machen, Sie können diese Steuerfussreduktion noch beliebig hinaufschreiben in Bezug auf die Frage, ob man dann wirklich eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in jenen Bereichen herbeiführen kann, wo wir Nachholbedarf haben. Dann sind höchste Zweifel angesetzt. Beispielsweise bewirkt eine Steuerfussreduktion um 10 Prozentpunkte bei den Unternehmungen eine Reduktion der Steuerbelastung von etwa über 3 Prozent. Sie bewirkt bei mittleren und höheren Einkommen zwar in Franken angemessene Beträge. Wenn Sie es in Prozenten ausrechnen, ist es eben relativ bescheiden. Unsere Analyse, die auch in der Vernehmlassung jetzt im Zusammenhang mit dem III. Nachtragsgesetz mehrheitlich geteilt worden ist, haben wir Bereiche, z.B. die Belastung bei den mittleren und höheren Einkommen, z.B. bei den Gewinnsteuern bei den Unternehmungen, haben wir einen wesentlich höheren Nachholbedarf. Deshalb muss ich Sie bitten, diese wettbewerbliche Situation analysieren. Ehrlich zu sein und zu sagen, am richtigen Ort müssen die Korrekturen vorgenommen werden. Wir werden dann zu gegebener Zeit über diese Position diskutieren. Ich bitte Sie einfach, nicht übermütig zu werden und sich den ganzen Handlungsspielraum zum vorneherein weg zu nehmen. Ich teile aber auch die Auffassung, wie sie Gysi-Wil geäussert hat. Die Steuerbelastung ist einer von mehreren Faktoren, die beachtet werden müssen beim Standortwettbewerb. Sie hat zurecht die Punkte aufgezählt, die ebenfalls ins Gewicht fallen. Die Regierung versucht gerade in dieser Situation auch auf der Seite der Leistungserbringung Qualität zu schaffen und mit nachhaltigen Investitionen die Situation des staatlichen Leistungsangebotes zu verbessern. Wir bitten einfach alle auch an dieser Gesamtschau teilzunehmen und nicht einseitig sich die Hände zu binden um nachher dann festzustellen, dass man an anderen Orten Löcher gerissen hat. Ich denke, da z.B. an die Investitionen. Ich komme auf diesen Punkt noch zurück.

Gysi-Wil nennt das einen Rückfall, wenn das finanzpolitische Mittelalter scheint mir da der Wunsch zu sein noch wieder einen Fonds zu schaffen. Wenn dieser Rat mehrheitlich der Auffassung ist, dass man im Bereich öffentlicher Verkehr wesentlich mehr investieren muss, dann sollte er auch in der Lage sein das zu beschliessen ohne dass man ins finanzpolitische Mittelalter zurückfällt. Wenn man Gysi-Wil - entschuldigen Sie, dass ich Sie nochmals anspreche - die Personalmassnahmen, die die Regierung vorschlägt als knauserig bezeichnet, dann weiss ich jetzt wirklich nicht mehr, wie wir unsere Sozialpartnerschaft pflegen sollen. Wir haben Verhandlungen geführt. Ich habe nachher einen netten Brief erhalten, dass man im Wesentlichen mit dem Ergebnis dieser Verhandlungen zufrieden sei. Wir haben eine kleine Differenz in Bezug auf die Verteilung innerhalb dieser 3,1 Prozent. Aber das ist auch alles. Ich habe nie von den Personalverbänden den Vorwurf gehört, dass die Regierung in diesem Punkt knauserig sein soll. Wir sind im interkantonalen Vergleich. Es wurde zurecht darauf hingewiesen, sind wir in einer Spitzenposition in dieser Frage. Aber auch das ist zu relativieren. Wir müssen unsere Vergangenheit in diesem Zusammenhang mitbeurteilen im Kanton St.Gallen. Da sind wir über mehrere Jahre eben im minus gewesen. Jetzt sind wir der Auffassung, dass man auch über gewisse Jahre im plus sein kann. Aber das als knauserig zu bezeichnen finde ich doch etwas übertrieben.

Im Bezug auf die Frage der Vorgabe: Das ist so eine Sache. In der Finanzkommission - ist glaube ich, auch die FDP-Fraktion noch vertreten - wurde ausdrücklich diese Frage besprochen. Dann zu meiner grossen Überraschung wurde gesagt, jetzt wird ein neuer Finanzdirektor kommen und auch eine neue Regierung. Ist das jetzt nett und anständig, wenn man denen schon Zügel anzieht. Andere haben wieder gesagt, es sei eine Beleidigung gegenüber dem Bisherigen wenn man das nicht mache. Dann mache es den Eindruck, den Alten habe man am engeren Zügel führen müssen und den Neuen, dem könne man wieder etwas lockere Zügel geben. Das war etwa der Inhalt dieser Diskussion. Da wurde beschlossen, für einmal jetzt auf solche Vorgaben zu verzichten. Jetzt kommt die FDP-Fraktion wie die alte Fasnacht. Einerseits sagt man, wir müssen uns an das Staatsverwaltungsgesetz halten. Zweitens, wir sollen die Steuerbelastung nicht erhöhen, haben wir aber auch nie gewollt und drittens dürfe man kein Eigenkapital beziehen obwohl im Art. 61 des Staatsverwaltungsgesetzes steht «Eigenkapital dürfen bezogen werden um den Ausgleich im Budget zu erlangen». Wir haben immer eine restriktive Praxis eingehalten in diesem Punkt, darf ich jetzt an die Adresse der FDP-Fraktion sagen, die Regierung hat immer gesagt, Eigenkapitalbezug zum Ausgleich des Budgets dann, wenn eben ausserordentliche Umstände eintreten. Wenn z.B. eine Doppelbelastung in einem Jahr entsteht, wenn einmalige Ausgaben zu Folge Massnahmen auf Bundesebene. Das haben wir immer so gemacht. Niemand kann sagen, ob das im Jahr 2009 auch geschehen wird. Wie gesagt, Sie hören es heraus. Die Regierung ist nicht erfreut darüber und zumindest nicht über den Bst. b weil sie eben dieses vom Gesetz ausdrücklich vorgesehene Instrument beerdigen will.

Ein letzte dazu: Wenn dann tatsächlich Not am Mann wäre, dann wären wohl wieder die Investitionen betroffen. Das ist das einfachste wenn man das hinausschiebt. Dort haben wir auch das grösste Wachstum bei den Abschreibungsvoten, die eben durch die rasche Abfolge von Investitionen produziert wird. Wie gesagt, wir sind über Ihre Beurteilung erfreut.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Vorerst bitte ich Sie um etwas Nachsicht, weil meine Kurz- und Weitsicht durch eine kürzlich verfolgte Augenoperation beeinträchtigt ist. Ich kann Ihnen jedoch versichern, nicht aber die Durchsicht im Voranschlag 2008. Freundlicherweise hat sich mein Ratskollege Widmer-Mühlrüti von der CVP-Fraktion, ebenfalls Mitglied der Finanzkommission, bereit erklärt mein Eintretensvotum zu halten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Mitglieder der Finanzkommission haben diesem Geschäft oppositionslos zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind erfreut über die aktuelle Wirtschaftslage und den damit verbundenen sehr guten Steuererträgen. Dank diesen sehr guten Erträgen wird die Rechnung 2007 deutlich besser abschliessen als geplant. Die guten Steuererträge und die gute Wirtschaftslage sind aber auch nötig um die grossen Ausfälle, welche der II. Nachtrag zum Steuergesetz, welcher ab dem Jahr 2008 in vollem Ausmass zu tragen kommt, aufzufangen. Die Regierung legt uns erstmals seit Jahren einen Voranschlag vor, der einen kleinen Einnahmenüberschuss vorsieht, trotz einem deutlich tieferen Steuerfuss. Mit einer Senkung des Steuerfusses um 8 Prozentpunkte. Dies ist nebst ???Budgetierung vor allem aus zwei Gründen möglich:

Wie erwähnt, dank der sehr guten Wirtschaftslage und dank zusätzlichen 150 Mio. Franken Finanzmittel, die der Kanton St.Gallen aus der NFA erhält. Wie Denoth-St.Gallen bereits erwähnt hat, davon rund 50 Mio. Franken aber ein Einmaleffekt sind. Längerfristige Entlastung oder zusätzliche Mittel 110 Mio. Franken. Der Voranschlag 2008 und auch der Finanzplan 2009 bis 2011 sind von einigen Unsicherheiten und Unklarheiten geprägt. Die Unsicherheiten wie sich die NFA effektiv auswirken wird, wie viel Geld längerfristig für die an den Kanton gefallenen Aufgaben insbesondere im Behindertenbereich benötigt werden. Unklar ist, ob die für die Aufgabenerfüllung in der Verwaltung neu geschaffenen Stellen ausreichen werden. Viele offene Punkt und trotzdem soll insbesondere der Steuerfuss im grossen Stil gesenkt werden. Die SP-Fraktion hat immer betont, dass mit den zusätzlichen Mitteln aus der NFA nicht ausschliesslich der Steuerfuss gesenkt werden darf sondern, dass unbedingt auch Investitionen in den Wirtschaftsstandort St.Gallen gemacht werden müssen. Wir bekommen diese zusätzlichen Mittel wegen unserer Ressourcenschwäche und sie sollen deswegen breiter eingesetzt werden. Mittlerweile gehen alle mit uns einig, dass der Steuerfuss nur einer von verschiedenen Standortfaktoren ist. Eine gute Verkehrsanbindung, gute Ausbildungs- und Forschungsmöglichkeiten, attraktives Wohnen, gute Kinderbetreuung, aber auch ein attraktives Kultur- und Sportangebot sind ebenso von Bedeutung. Im Sinn zusätzlicher Investitionen in den Wirtschaftsstandort St.Gallen ist auch unseren Motion zum ÖV-Fonds zu verstehen. Das Beispiel Kanton Zürich zeigt, dass es sich lohnt gezielt in die Bahninfrastruktur und den Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu investieren und damit die Wirtschaft zusätzlich anzukurbeln. 100 Mio. Franken will die SP-Fraktion innerhalb von fünf Jahren in den ÖV-Fonds legen und damit den Öffentlichen Verkehr zusätzlich ankurbeln. Unklar ist auch wie sich der innerkantonale Finanzausgleich längerfristig entwickelt. Wir wissen, dass einige Gemeinden und Einzelpersonen das Bundesgericht angerufen haben. Es ist also einiges offen. Im Weiteren kommt dazu, dass die Regierung bereits einen III. Nachtrag zum Steuergesetz vorgelegt hat bzw. in die Vernehmlassung gegeben hat, welche bis ins Jahr 2011 Einnahmenausfälle von über 80 Mio. Franken bringen wird. Die SP-Fraktion erachtet heute eine moderate Steuerfusssenkung als machbar. Die Steuerfusssenkung um 8 Prozentpunkte ist in Anbetracht des Finanzplanes und der regierungsrätlichen Steuerpläne aus Sicht der SP-Fraktion nicht verantwortungsvoll sondern klar im Kontext der kantonalen Wahlen zu sehen. Regierungsrat Schönenberger führte in der Finanzkommission klar und deutlich aus, dass längerfristig eine Senkung von 5 Prozentpunkten verkraftbar ist und sinnvoll wäre. So wie er es nach den Sommerferien auch noch angekündigt hatte. Angesichts des Druckes der bevorstehenden kantonalen Wahlen, der bürgerlichen, und wohl auch aus dem Wunsch nach Abschiedsgeschenken kommt die Regierung nun mit 8 Prozentpunkten Senkung. Dass die Regierung nicht an ihrem ursprünglichen Antrag festhält sondern die Senkung um 10 Prozentpunkte der Finanzkommission stützt ist für die SP-Fraktion schlicht nicht nachvollziehbar. Angesichts der vielen offenen Punkte der Begehrlichkeiten mit dem III. Nachtrag zum Steuergesetz unverantwortlich. Wenn man Regierungsrat Schönenberger mit seinen Aussagen in der Finanzkommission wirklich ernst nehmen will. Für die SP-Fraktion ist eine Senkung um 8 Prozentpunkte also das absolute Maximum. Sie wird deshalb aufgrund der Ausgangslage in der Detaildiskussion einen entsprechenden Antrag stellen. Mit einer zu grossen Senkung und dem III. Nachtrag zum Steuergesetz sind sonst wieder Sparpakete vorprogrammiert. Denn der Finanzplan rechnet bis ins Jahr 2011 mit einem Defizit von 42 Mio. Franken. Rechnet man aber den III. Nachtrag und die Steuerfusssenkung um 10 Prozentpunkte ein, so weist der Finanzplan für das Jahr 2011 ein Defizit von 145 Mio. Franken aus. Und wie anders als mit rigorosem Sparen als einem nächsten Sparpaket soll dies kompensiert werden. Zusätzlich kommen verschiedenste Investitionen, sie wurden von Denoth-St.Gallen in seinem Votum erwähnt. Wir haben hier Aufgaben zu erfüllen und können nicht nur den Steuerfuss senken. Der Voranschlag 2008 ist wegen der Departementsreform und der NFA teils schwer mit den Vorjahren zu vergleichen. Erzeugt aber in verschiedenen Bereich von Nachholbedarf auch im Stellenbereich. Es kommt immer wieder zum Vorschein wie unsinnig gewisse Beschlüsse im Sparmassnahmenpaket 2004 waren. Korrekturen sind punktuell notwendig. Die SP-Fraktion begrüsst darum z.B. auch den leichten Ausfallschritt beim Zepra.

Zu den Löhnen: Kurz vor den Wahlen scheint es Zeit für Geschenke an die Steuerzahlenden zu sein. Doch eine Mehrheit der Finanzkommission und der Regierung scheint es nicht Zeit zu sein, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen am Erfolg teilhaben zu lassen. Mit einer generellen Lohnerhöhung von 1,6 Prozent zeigt sich der Kanton St.Gallen einmal mehr eher von der knauserigen Seite. Hier muss unbedingt korrigierend eingewirkt werden. Dies vor allem weil zum Zeitpunkt der Budgetierung und der Verhandlungen mit den Personalverbänden man von einer Jahresteuerung von 0,5 Prozent ausging. Aktuell diese aber bei 1,3 Prozent liegt. Da ist von Reallohnerhöhung nicht mehr viel übrig. Wir sind überzeugt, dass auch in den bürgerlichen Fraktionen dieser Fakt anerkannt werden muss und in dieser Frage noch einmal diskutiert werden kann. Der Kantonsrat muss hier den Antrag der Regierung korrigieren. Wir werden in der Spezialdiskussion Antrag stellen.

Noch eine Bemerkung zur FDP-Fraktion: Ihr würde es gut anstehen ein Blick zu ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Wiler Stadtparlament zu machen. Dort fordern nämlich gerade die FDP-Fraktion nebst der Teuerung die vollausgeglichen wird 1 Prozentpunkt Reallohnerhöhung. Vielleicht könnt ihr das auch übernehmen.

Zu den Nachtragskrediten: Die SP-Fraktion beurteilt den Nachtragskredit zur Universität kritisch. 600'000 Franken wurden bereits im Baukredit für Provisorien eingerechnet und mit den zusätzlichen Bundesmitteln von rund 700'000 Franken stehen rund 1,3 Mio. Franken für Provisorien zur Verfügung. Wir sind der Meinung, dass dies eigentlich ausreichen sollte, vor allem weil es in der Stadt St.Gallen freien Raum gibt, der durchaus genutzt werden könnte. Die übrigen Nachtragskredite sind in der SP-Fraktion unbestritten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007