Geschäft: Feinstaubbelastung - funktionierende Kontrollen zum Nutzen unserer Umwelt

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.07.100
TitelFeinstaubbelastung - funktionierende Kontrollen zum Nutzen unserer Umwelt
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung27.11.2007
Abschluss20.2.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 29. Januar 2008
VorstossWortlaut vom 27. November 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person9.9.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2008Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Ich stelle fest, dass die Regierung grosses Verständnis für das Anliegen einer wirkungsvollen Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen durch die Kaminfeger aufbringt. Sie erkennt auch die Problematik der polizeilichen Aufgaben des Kaminfegers im teilliberalisierten Markt und gibt den Ball elegant an unseren Kantonsrat zurück, der offenbar im Wissen um dieses Spannungsfeld bei den Kontrollfunktionen im Bereich des Feuerschutz sich vor rund zehn Jahren trotzdem für die Schaffung von Wettbewerb unter dem Kaminfegen ausgesprochen hat. Es ist richtig, dass die Kaminfeger lediglich die Kontrollen durchführen und die Gemeinden eventuelle Anordnungen oder Sanktionen vornehmen müssen. Es ist aber jedem Kunden selbstverständlich klar, wer die Anzeige bei der Gemeinde veranlasst hat, nämlich sein Kaminfeger. Klar ist auch, dass jeder neue Kaminfeger die gleiche Kontrollaufgabe und Anzeigepflicht hat wie der abgewählte Kollege. Trotzdem riskiert jeder anzeigende Kaminfeger seinen Kunden zu verlieren und zwar bei dieser zusätzlichen Aufgaben noch eher als beim Feuerschutz. Der Feuerschutz ist im ureigensten und direkten Interesse des Feuerungsbesitzers und er wird Massnahmen eher akzeptieren also solche, welche die nicht sofort spürbare Feinstaubproblematik betreffen. Selbstverständlich werden die Gemeinden die Anlagenbesitzer immer wieder umfassend über das Verbrennungsverbot aufklären. Verantwortungsbewusste Gemeinden machen das übrigens seit mehreren Jahren. Im Schreiben vom 3. September 2007 an die Gemeinden stellt das Baudepartement fest, dass trotz intensiver Informations- und Aufklärungsarbeit Stichproben in mehreren Kantonen Beanstandungen von teilweise über 50 Prozent ergeben hätten. Künftige jährige Statistiken könnten aufzeigen ob die Besitzer von kleinen Holzfeuerungen im Kanton St.Gallen tatsächlich unweltbewusster sind oder ob von Seiten der Kaminfeger keine gemacht und der Vollzug aus Angst vor Kundenverlust nur beratend durchgeführt wird. Je nach Resultat sähe sich die Regierung eventuell doch veranlasst dem Kantonsrat eine Anpassung des Gesetzes über den Feuerschutz vorzulegen und damit wirkungsvolle Kontrollen zum Nutzen der Bewohnerinnen und der Bewohner und des Kantons sowie unsere Umwelt zu ermöglichen. Im Übrigen bin ich nicht so sicher, wie es offenbar die Regierung ist, dass der Kantonsrat immerhin nach mehr als zehn Jahren auf das erneute vorlegen des Gesetzes über den Feuerschutz Nichteintreten würde. Das Steuergesetz wird dem Rat in einer viel höheren Kadenz vorgelegt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008