ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Die Regierung stellt fest, dass das Fürstentum Liechtenstein durch das Schwerverkehrsfahrverbot zwischen 18.00 und 7.30 Uhr beim Zollamt Schaanwald und Nendel faktisch die Öffnungszeiten des Zollamts reduziert. Dies sei jedoch vertragskonform und stelle nicht die Hauptursache der heutigen Verkehrssituation am Zollübergang Au dar. Es gibt aber heute kaum mehr komplexe Probleme, die aufgrund einer einzigen Ursache entstanden sind und mit einer einzigen Massnahme lösbar sind. Genauso verhält es sich mit der unzumutbaren und ärgerlichen Verkehrssituation am Grenzübergang Au. Das Schwerverkehrsfahrverbot in Nendel zwingt zahlreiche LKWs, welche im Raum Buchs am 18.00 Uhr den Zoll überqueren müssen den Umweg über Au zu fahren, damit sie überhaupt noch den Zoll überqueren können. Die ist nicht nur im Fach- und Transportkreisen täglich die Regel, nein auch im Umweltschutzkreisen wird dieses unsinnige Ausweichen von Schaan nach Au etwa 70 Kilometer mehr Wegstrecke immer mehr zum Thema. Eine Aufhebung des Schwerverkehrsfahrverbot in Nendel wäre mit Sicherheit ein Teil zur Lösung des Problems. Leider verkennt dies hier die Regierung. Positiv ist aber zu bewerten, dass gemäss Aussagen der Regierung Planungsarbeiten für einen regulierten Warteraum für den Schwerverkehr auf den Spuren aus Richtung St.Gallen und Chur beim Tiefbauamt im Gang sind. Vielleicht kann die Regierung konkret hier noch zum zeitlichen Ablauf eine Aussage machen.