Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2008

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer37.07.02
TitelKantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2008
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung3.10.2007
Abschluss10.6.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Frühjahrssession 2008: Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2008
ErlassReferendumsvorlage vom 16. April 2008
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 14. April 2008
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 9. Oktober 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.4.2008Schlussabstimmung157Zustimmung0Ablehnung23
Statements
DatumTypWortlautSession
14.4.2008Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
14.4.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
19.2.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat diese Vorlage am 1. Februar 2008 auftragsgemäss geprüft und sich durch Mitarbeiter des Volkswirtschaftsdepartementes und der Geschäftsleitung der Schweizerischen Südostbahn AG eingehend informieren lassen. Eintreten auf dieses Geschäft erfolgte im Anschluss daran ohne Gegenstimme. Schon der Titel der Regierungsbotschaft weist darauf hin, dass es sich bei dieser Vorlage um ein vorwiegend technisches Geschäft handelt bei der der Bund sowie die angrenzenden Kantone Appenzell A.Rh. und der Kanton Thurgau beteiligt sind. Der Schlüssel für die Kostenaufteilung erfolgt nach der Linienführung und den bedienten Stationen der einzelnen Kantone.

Zur Finanzierung der Investitionen im Jahr 2008 werden zwei Finanzierungsvereinbarungen getroffen. Die Vereinbarung Süd und Ost. Der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung Süd obliegt der Kompetenz der Regierung. Gegenstand der Vorlage der Vereinbarung ist die Vereinbarung Ost. Die Investitionssumme für den Ostteil des Bahnnetzes beträgt rund 23 Mio. Franken, wovon 7 Mio. Franken über Abschreibungsmittel durch die Schweizerische Südostbahn finanziert werden. Daraus ergibt sich ein Investitionsdarlehen von insgesamt 16 Mio. Franken. Davon trägt der Bund 6,7 Mio. Franken, der Anteil von Appenzell A.Rh. beträgt 580'000 Franken und derjenige vom Kanton Thurgau 1,6 Mio. Franken. Der Investitionsbeitrag des Kantons St.Gallen der als zinsloses und bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden soll beziffert sich auf 7,125 Mio. Franken. Diese sind dem fakultativen Finanzreferendum unterworfen. Die Finanzkommission hat dem Kreditgesuch der Regierung von 7'125'304 Franken zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2008 an die Schweizerische Südostbahn AG mit 13:0 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008