Geschäft: Sterbetourismus auch in unserem Kanton?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.07.93
TitelSterbetourismus auch in unserem Kanton?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung26.11.2007
Abschluss19.2.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 29. Januar 2008
VorstossWortlaut vom 26. November 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Offensichtlich sind die gesetzlichen Regelungen im Bundesgesetz klar und müssen nur konsequent angewendet werden. Dies erwarten wir natürlich von Regierung und Behörden. Um den unwürdigen Sterbetourismus über Sterbehilfe Organisationen Einhalt zu gebieten erwarten wir, dass diese klare Haltung der Regierung des Kantons St.Gallen auch öffentlich gemacht wird. Allenfalls ist beim nächsten Sterbetourismus Fall im Kanton St.Gallen ein Gerichtsurteil zu provozieren. Es fehlt nämlich bis heute daran. Wir freuen uns übrigens über die Bemühungen der Regierung im Kanton St.Gallen das Ziel flächendeckender Brückendienste im Kanton weiterzuverfolgen damit ein möglicher Suizidwunsch von bald Sterbenden gar nicht aufkommen kann. Durch statistische Erhebungen über den Wunsch zum Suizid könnten Lücken im Angebot an Palliativ Care gezielt erkannt werden. Wir freuen uns auch um den Aufbau im begriffenen Palliativstationen in den Landspitälern. Wir danken der Regierung für die Bemühungen um eine gute Palliativmedizin, die ein würdiges Sterben möglichst schmerzfrei erlaubt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008