Geschäft: Einheitliche Unternehmenssteuer in der Ostschweiz - für mehr Wachstum

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.07.35
TitelEinheitliche Unternehmenssteuer in der Ostschweiz - für mehr Wachstum
ArtKR Postulat
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung26.9.2007
Abschluss27.11.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 30. Oktober 2007
VorstossWortlaut vom 26. September 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2007Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Wenn Schlegel-Grabs am Ball bleiben will. Wir haben uns vorgenommen ein III. Nachtragsgesetz zu machen. Die Vorgabe, den tiefsten Steuerfuss in der Ostschweiz zu haben, haben Sie. Der liegt bei 6 Prozent. Sie können dort den Antrag stellen.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

zieht das Postulat zurück.

Die Zielabsicht des Postulanten zielt auf eine tiefe Unternehmersteuer in der Ostschweiz im speziellen im Kanton St.Gallen. Die Standortförderung soll mit einer lukrativen tiefen Unternehmersteuer unterstützt werden. Damit aber die Ostschweiz als ganzes von dieser Überlegung profitieren könnte, wäre z.B. ein mögliches Ziel gewesen eine strategische Bandbreite in der Steuerpolitik zu definieren. Dies hat nichts mit Kartellabsprachen zu tun, sondern schlicht und einfach eine Überprüfung von möglichen gemeinsamen Stärken und Synergien. Ich denke eher an eine Zweckgemeinschaft um den Druck von Zürich entgegenzutreten. Meine Absicht zielt ganz klar zu einer Stärkung der Standortförderung Ostschweiz. Trotz jahrzehnter langer und kostspieliger Dezentralisierungsbemühungen konzentrieren sich die wirtschaftliche Wertschöpfung und Pendelströme auf Zürich, Basel, Bern, Genf und Lugano. Die traditionellen kleinräumigen und föderalistischen Entscheidungsprozesse vermögen den heutigen und morgen Anforderungen immer weniger gerecht zu werden. Im Standortmarketing wie an der ??? treten wir auch mit anderen Kantonen auf und versuchen gemeinsam Neuansiedler zu gewinnen aber mit verschiedenen Steuersätzen und Steueranreizen. Die räumliche Wirklichkeit der Schweiz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend geändert. Die Beschreibung der heutigen Siedlungsstruktur entzieht sich mehr und mehr den ursprünglichen Kategorien von Stadt und Land. Ökonomisches und gesellschaftliches Handeln ist immer weniger an geographischen Grenzen gebunden. Die Strukturveränderungen erlauben trotz föderalistischen Steuerwettbewerb die gemeinsam mögliche Handelsautonomie der Kantone für eine radikale Steuerreform mit Fiskal politischen Innovationsgeist zu nutzen. Der heutige Status quo muss nicht für ewig gelten. So z.B. könnte sich der Kanton St.Gallen die Aufgabe geben, dass wir immer im tiefsten Steuersatz in der Ostschweiz hätten. Auch dies wäre schon ein Lippenbekenntnis zu einer ernstgewollten tiefen Unternehmenssteuer. Mit der Rechtfertigung im Bereich der Steuerharmonisierung erweckt sich bei mir der Eindruck, man suchte zuerst nach Lösungen warum ein solches Projekt nicht in Angriff genommen werden kann und nicht umgekehrt wo die Projektchancen liegen. Der Steuerwettbewerb soll auf keinen Fall eingeschränkt werden. Der Wettbewerb soll aber unter neuen Kriterien ergänzt werden. Zur Klarstellung: Die Unternehmungssteuerreform verdient die volle Unterstützung. Es macht nur Sinn, wenn das Finanzdepartement diese Chancen auch sehen würden. Ansonsten wir auf ein Zufriedenstellen des Endergebnis kommen. Vielleicht ist es heute einfach noch zu früh um diesen Ansatz zu diskutieren. Vielleicht wird es schon in der nächsten Legislaturperiode anders beurteilt. Aber vielleicht muss das Projekt auch anders beschrieben werden. Das ist auch eine Eigenkritik. Auf jeden Fall Schlegel-Grabs bleibt am Ball.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007