ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Die Regierung sieht die Problematik, dass die Grenzen funktional zusammengehörende Räume nicht mit den Hoheitsgebieten übereinstimmen genau gleich wie ich. Nur sind die Schlüsse, welche sie daraus zieht, aus meiner Sicht zu wenig konsequent. Sie schreibt: «Weil die Planungshoheit jedoch bei den Gemeinden liegt, muss die Initiative auch von ihnen ausgehen.» Aus meiner Sicht haben die Gemeinden wie im Vorstoss beschrieben einen starken Zielkonflikt. Dieser verunmöglicht häufig die beste Lösung. Gemeindeautonomie ist gut, nach dem Subsidiaritätsprinzip jedoch nur dort sinnvoll wo die Aufgabe auch entsprechend wahrgenommen werden kann, was hier auch gemäss Antwort der Regierung nur bedingt möglich ist. Richtigerweise darf die Gemeindeautonomie eine grenzüberschreitende Planung funktional zusammengehörender Räume nicht behindern. Die Regierung erwähnt in ihrer Antwort auch neue Instrumente wie die Agloprogramme oder die neue Regionalpolitik. Bei diesen Instrumenten werden Anreize geschaffen. Bei der aktuellen Diskussion über die Agloprogramme bin ich noch nicht sicher, ob diese Anreize genügen. Ich lasse mich aber gern positiv überraschen. Erfreut bin ich über die Zusage, dass die Idee eines Nutzen- bzw. Lastenausgleichs bei der grenzüberschreitenden Planung in die Liste der zu prüfenden Vorschläge bei der Baugesetzrevision aufgenommen wird. Ich hoffe, dass die Regierung hier eine sinnvolle Lösung in längerfristigen Interesse der gesamten Raumplanung aber auch im Interesse der Gemeinden nicht der Gemeindeautonomie opfert.