ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.
Die Beantwortung meiner Fragen hat für die Regierung gewiss einigen Aufwand verursacht. Ich habe Verständnis dafür, dass die Berechnung von Steuerausfällen infolge ausserkantonalen Wohnsitzes von Kantonsangestellten nicht möglich war. Etwas enttäuscht bin ich vom Vorgehen im Bewerbungsverfahren bei den die Frage des Wohnsitzes offenbar nur dann gestellt wird, wenn dies für die Amtsausübung relevant ist. Hier wäre doch ohne weiteres denkbar, dass Bewerber den Vorzug erhalten, die im Kanton wohnen oder aber verbindlich erklären im Kanton Wohnsitz zu nehmen. Mit Genugtuung nehme ich zur Kenntnis, dass sich die Pendlerströme in den Kanton und nach ausserhalb gemäss Volkszählung 2000 etwa die Waage halten. Ich hoffe nur, dass das auch heute noch so ist. Nicht ausgeschlossen ist nämlich, dass dieser unselige Steuerwettbewerb unter den Kantonen die Situation zulasten des Kantons St.Gallen verändert hat. Der Steuerwettbewerb, der hoffentlich nicht den einen oder anderen Kanton in den Ruin treiben wird. Ich bin mir bewusst, dass es eine Wohnsitzpflicht für öffentlich-rechtliche Angestellte im Gegensatz zu früher nicht gibt. Ich erlaube mir aber an dieser Stelle mein Bedauern über diese Tatsache zum Ausdruck zu bringen, vor allem was öffentlich-rechtliche Angestellte auf Gemeindeebene betrifft. Vor allem Lehrkräfte und Angestellte der Verwaltungen sollten ihren Wohnsitz dort haben wo sie arbeiten. Zwar nicht einmal in erster Linie aus fiskalischen Gründen. Sie wären gerade im kleinen und mittelgrossen Gemeinden besser ins Dorfleben integriert und die Kommunikation würde verbessert, ihre Arbeit vereinfacht. Gerade solche Leute waren es früher, die sich im Dorf engagiert und zum gesellschaftlichen Leben beigetragen haben. Das ist heute leider immer weniger der Fall. Angesichts der verfassungsrechtlichen Vorgaben lässt sich das aber leider nicht ändern. Ich bin aber dankbar für die Daten, die uns die Regierung geliefert hat.