Geschäft: Integrationskurse für einbürgerunswillige ausländische Staatsanghörige

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.40
TitelIntegrationskurse für einbürgerunswillige ausländische Staatsanghörige
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung24.9.2007
Abschluss27.11.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. September 2007
AntragAntrag der Regierung vom 30. Oktober 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2007Eintreten35Zustimmung86Ablehnung59
27.11.2007Ordnungsantrag Böhi-Wil auf Verschiebung der Beratung in die nächste Session47Zustimmung71Ablehnung62
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Regierung erinnert in ihrer Antwort daran, dass gesuchstellende ausländische Personen neben den formellen Bedingungen für die Einbürgerung auch Sprachkenntnisse haben müssen sowie die Grundlagen der politischen und sozialen Ordnung und die lokalen Sitten und die Bräuche kennen müssen. Sie weist auch darauf hin, dass die Einbürgerungsräte Gesuche von Personen zurückstellen, wenn deren Integration als ungenügend betrachtet wird und, dass diese Gesuchsteller anschliessend aufgefordert werden Sprach- oder Staatskundekurse zu besuchen. Bei diesen Fällen dürfte es sich wohl kaum um gut ausgebildete und sprachgewandte Personen handeln sondern eben genau um solche, auf die sich unsere Motion bezieht. D.h. ausländische Staatsangehörige mit rudimentärer Schulbildung. Im Interesse der betroffenen Personen selbst und eines effizienteren Ablaufs des Verfahrens wäre es doch viel vernünftiger wenn Sie bereits im Anfangsstadium des Einbürgerungsverfahrens die entsprechenden Kurse besuchen würden anstatt erst kurz vor dem Abschluss des Verfahrens gewissermassen nochmals von vorne beginnen müssten. Würde die Regierung ihrer eigenen Argumentation folgen, dann müsste sie die Motion gutheissen und nicht ablehnen. Umso mehr als sie im zweiten Teil ihrer Antwort noch ein Argument für die Motion vorbringt. Ich zitiere: «Bei der Integrationsförderung ist auf ein Mehrsäulenprinzip zu setzen, das fordern und fördern kombiniert und nicht erst zum Zeitpunkt der Einbürgerung sondern bereits unmittelbar ab Beginn des Aufenthalts in der Schweiz.» Das ist gerade der Sinn und Zweck unserer Motion, dass man gewissen Kategorien von Ausländern die Integration auf diese Art und Weise fördert, hauptsächlich bei denjenigen, die sich einbürgern wollen. Völlig unverständlich ist, dass die Regierung in ihrer Antwort zwar den erwarteten Bericht über die Schaffung eines kantonalen Integrationsgesetzes erwähnt, mit keinem Wort aber das kantonale Bürgerrechtsgesetz, das bekanntlich immer noch in Bearbeitung ist und in welchem die Integrationskurse Eingang finden könnten. Ich könnte mir im Übrigen durchaus vorstellen, dass für die SVP-Fraktion die Bedingung zum Besuch von Integrationskursen für bestimmte Kategorien von Einbürgerungswilligen in der neuen Auflage des Bürgerrechtsgesetzes ein wichtiges Element sein könnte wenn es um die Entscheidung geht, die zukünftige Vorlage zu unterstützen oder eben nicht zu unterstützen. Insgesamt ist die Antwort der Regierung nicht sachgerecht. Sie steht im Widerspruch zu ihrem eigenen Antrag auf Nichteintreten. Diese Tatsache lässt bei mir gewisse Zweifel an der Sorgfalt aufkommen bei jenen Stellen, welche die Begründung verfasst haben. Ich bedauere in diesem Zusammenhang, dass wir kein Instrumentarium zur Verfügung haben um offensichtlich ungenügend begründete Anträge in Bezug auf parlamentarische Vorstösse zur Neubearbeitung an die Regierung zurückzuweisen. Die vorliegende Motionsantwort wäre ein klassischer Fall dafür.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

legt ihre Interessen als schulische Heilpädagogin offen. Ich habe noch den Beschluss des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt heute Morgen aus dem Internet herausgeholt. Da steht doch schon der Grundsatz 3 im neuen Integrationsgesetz, das im Jahr 2007 verabschiedet worden ist. Die Migrantinnen und Migranten sind verpflichtet sich mit den hiesigen gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen auseinander zu setzen und sich die dafür notwendigen Sprachkenntnisse anzueignen. Bei der Integrationsförderung arbeiten die Behörden des Kantons mit den Einwohnergemeinden, den Bürgergemeinden, den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern, den öffentlich-rechtlichen kantonal anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften der Forschung und Lehre, den Beratungsstellen und den privaten Organisationen insbesondere Organisationen von Migrantinnen und Migranten zusammen.

Ich arbeite zurzeit mit einem Kind, das seit Sommer 2007 in der Schweiz ist - ein Brasilianer Mädchen. Die Mutter möchte dann eines Tages einen Deutschkurs besuchen. Sie hat aber Heimweh und weiss keine Woche mehr ob sie noch bleiben wird oder nicht. Es sind Verhältnisse, wie ich sie oft antreffe. Das Mädchen wird vielleicht lange in der Schule bleiben. Es braucht viele Kosten. Verursacher ist, weil die Frau die Freiheit hat Deutschkurse zu besuchen oder nicht. Das finde ich Schade.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Ich möchte nur klären: Hier geht es um das Einbürgerungsthema. Integration ist etwas anderes. Aber hier reden wir über die einbürgerungswilligen ausländischen Staatsangehörigen. Wir haben eine andere Ausgangslage als Menschen, die in die Schweiz kommen. Die sind viele Jahre hier in der Schweiz und haben darum andere Bedingungen.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die FDP-Fraktion findet die Sprach- und Staatskundekurse gut. Das Angebot besteht und wird von Einbürgerungswilligen auch besucht. Allerdings freiwillig, und das finden wir richtig, denn mit Zwang wird überhaupt nichts erreicht. Die Zuständigkeit für dieses Geschäft liegt bei den Gemeinden. Also genau dort, wo die SVP-Fraktion Wert darauf legt, dass möglichst viele Zuständigkeiten liegen. Demzufolge braucht es kein kantonales Gesetz.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich kann unterstreichen was Klee-Berneck gesagt habt. Ich habe nichts gegen Integrationskurse. Für den Besuch eines solchen Kurses braucht es ein höheres Niveau als bei der Einbürgerung. Zudem ist anzumerken, dass ich auch ab und zu Leute einbürgern möchten, die in ihrem Heimatland keine oder nur sehr wenig Schulbildung genossen haben. Diese Menschen wären somit von Anfang an ausgeschlossen, denn das kann ich aus Erfahrung sagen, ich unterrichte unter anderem auch Analphabetinnen. Für sie wäre der Besuch eines solchen Integrationskurses wie in der Motion gefordert unmöglich. Zudem soll es für Einbürgerungswillige auch möglich sein sich die integrationsrelevanten Kenntnisse selber anzueignen. Wir brauchen Ihnen nicht vorzuschreiben, dass sie einen Integrationskurs besuchen müssen. Ich schliesse mich dem roten Blatt der Regierung an. Hier lese ich unter anderem, dass fordern und fördern kombiniert werden muss und zwar nicht erst wenn sich die Migranten einbürgern wollen. Mit dem neuen Ausländergesetz werden die Grundlagen geschaffen, dass der Integration mehr Gewicht beigemessen werden kann. Sprachkurse sollen möglichst früh besucht werden. Am besten kurz nach der Einreise in die Schweiz. Es braucht keine weitere gesetzlich verankerte Pflicht für den Besuch von Integrationskursen. Im eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz sind die Bedingungen klar festgehalten. Ob es gesetzliche Grundlagen braucht um die Integration im Kanton St.Gallen optimal zu gestalten und zwar nach dem Prinzip fordern und fördern wird im Rahmen des Berichts zum Postulat 42.06.26 «Integration: Gesetzliche Grundlagen» abgeklärt.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Zu Böhi-Wil: Ich muss Ihnen sagen, dass für die Regierung alle Aufträge, die Sie uns geben, Grund sind mit der gleichen Seriosität diese Fragen abzuklären. Ich möchte das einfach zurückweisen, dass Sie das Gefühl haben, wir hätten das nicht anständig geprüft. In der Sache haben wir eine Differenz. Es ist ein Widerspruch wenn wir etwas obligatorisch verlangen, gesetzlich festschreiben und ein Angebot machen müssen, das von den Einbürgerungswilligen als ihre Integrationsleistung gebracht werden muss. Wir sagen, Einbürgerungswillige sollen integriert sein. Das ist ein Massstab der überprüft wird bei den Einbürgerungsverfahren. Von daher ist es ein Widerspruch, wenn wir das was wir von diesen Menschen fordern gleichzeitig per Gesetz festschreiben und ein Angebot machen müssen. Das ist die Leistung der einbürgerungswilligen Menschen in diesem Land, dass sie über Kenntnisse verfügen und dass sie mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind. Das machen übrigens die Einbürgerungsbehörden mit sehr viel Sorgfalt werden die einzelnen Einbürgerungsgesuch geprüft und das ist ein Baustein. Von daher verstehe ich auch diesen Widerspruch nicht wenn Sie das jetzt fordern was Sie gleichzeitig von diesen Menschen verlangen. Die Regierung hat darum Nichteintreten beschlossen.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Ich bin nicht sicher, ob Sie zum selben Vorstoss gesprochen haben.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag, die Behandlung der Motion auf die nächste Session zu verschieben.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007