Geschäft: Effizientere Sozialhilfe: Gewährleistung des Informationsaustausches zwischen Amtsstellen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.41
TitelEffizientere Sozialhilfe: Gewährleistung des Informationsaustausches zwischen Amtsstellen
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung24.9.2007
Abschluss20.2.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 8. Januar 2008
VorstossWortlaut vom 24. September 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2008Eintreten50Zustimmung72Ablehnung58
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2008Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
20.2.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Es ist selbstverständlich, die Regierung setzt sich mit allen Vorstössen respektvoll auseinander. So dürfen Sie auch meine Antwort entgegennehmen. Aber was auch schwierig ist, wenn Sie der Regierung mit dieser Antwort die so sachlich gehalten ist und auch eine Antwort auf Ihre Frage gibt, wenn Sie unterstellen, dass wir uneinsichtig seien und Realitätsverlust haben. Da frage ich mich, wo da der gegenseitige Respekt. Immerhin darf man sagen, mit Ihren Vorstellungen haben Sie eigentlich offene Türen eingerammt bei der Regierung. Aber die Regierung, wenn Sie das rote Blatt genau gelesen haben, hat eben die Antwort darauf gegeben. Nämlich es braucht keine zusätzlichen rechtlichen Grundlagen. Wir sind uns gewohnt hier in diesem Rat, dass wir dort gesetzliche Grundlagen schaffen wo es nötig ist. Dass wir nicht zusätzlich gesetzliche Hürden schaffen und es nicht nötig ist die Probleme, die Sie ansprechen. Es gibt Missbrauchssituationen, die gibt es aber eigentlich in jedem Politikbereich. Wir haben gestern und heute viel über Steuern geredet. Auch da gibt es Missbrauch. Das gibt es überall. Unser Ziel muss es sein, dass diese Missbrauchssituation möglichst vermieden werden kann und die Vollzugsprobleme, die heute in einigen Städten in Zürich in den Vollzug des Sozialhilfe sind ist nicht die rechtliche Grundlage sondern die Vollzugsthemen haben damit zu tun, dass man zum Teil zu wenig Fachleute und Stellen hat und dass die Leute überlastet sind sowie mit komplexen Situationen nicht nur die Sozialhilfeempfänger gut zu begleiten und zu beraten sondern auch zu kontrollieren. Das ist der Mangel. Der Vollzugsmangel hat nichts damit zu tun, dass die rechtlichen Grundlagen nicht gesetzt sind. Sie haben gesagt, die Sozialhilfefälle würden immer zunehmen. Da sind Sie nicht ganz aktuell informiert. Wir haben immer noch viele Sozialhilfefälle in der Schweiz aber seit dem Jahr 2006 kann man glücklicherweise von einem Rückgang reden. Das hat auch damit zu tun, dass die Wirtschaft im Moment boomt und dass auch Menschen die über die Sozialhilfe eigentlich auch dem System herausgefallen sind, dass die eine Möglichkeit haben wieder integriert zu werden. Auf den Punkt gebracht: Die Grundlagen sind da. Die Fachstellen können sich darauf beziehen und das wird auch vielerorts so gemacht. Ich bitte Sie einfach auch Respekt vor der Arbeit dieser Leute zu haben, die eben auf diesen rechtlichen Grundlagen ihre Arbeit professionell und gut machen. Von daher möchte ich den Rat bitten Nichteinzutreten weil wir die gesetzlichen Grundlagen haben, die das ermöglichen. Aber der Vollzug ist wie eine andere Sache. Die ist nicht hier im Kantonsrat anzusiedeln sondern auf Ebene der Gemeinden der zuständigen Behörden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
20.2.2008Wortmeldung

(in Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Das Thema Sozialhilfe hat in letzter Zeit häufig Schlagzeilen gemacht, hauptsächlich aufgrund krasser Missbrauchsfälle in der Stadt Zürich. Die verschiedenen zum Teil spektakulären Fälle, die bezeichnenderweise von den politischen Verantwortlichen jeweils als Einzelfälle bezeichnet wurden, haben schlussendlich eine Dimension erreicht, die eine schweizweite Debatte über die Fürsorge ausgelöst hat. Die ausserordentlich starke Zunahme der Sozialhilfebezüger in den letzten Jahren trotz der guten Wirtschaftslage, Berichte über einen aufwendigen Lebensstil einzelner Klienten wie die Sozialhilfebezüger von den Behörden genannt werden und Personen, für die es sich schlicht nicht lohnt zu arbeiten, da ihre Situation als Sozialhilfebezüger ihnen mehr Geld einbringt, als wenn sie Arbeitnehmer wären zeigen, dass es offenbar nicht allzu schwierig ist, das System auszunutzen. Das System bietet sich dafür geradezu an, denn die Informationen welche die Sozialhilfebezüger liefern müssen basieren auf dem Grundsatz der sogenannten Selbstdeklaration, d.h. die Sozialämter müssen wohl oder übel den Angaben Glauben, die der Klient ihnen liefert, denn die Abklärungsmöglichkeiten sind beschränkt. Mittlerweile räumen auch die meisten Fachleute ein, dass beispielsweise der Einsatz von Sozialinspektoren Sinn macht, nicht zuletzt als Mittel der Prävention gegen Missbräuche wie etwa der Schwarzarbeit. Die öffentliche Debatte zum Thema Sozialhilfemissbrauch brachte auch einige Mitarbeitende von Sozialämtern dazu Klartext zu reden. Nicht nur bestätigen sie im Wesentlichen, dass das System anfällig gegen Missbräuche ist, sondern sie machten einige bemerkenswerte Aussagen, die sich zwar hauptsächlich auf die Situation im Kanton Zürich beziehen, wobei es bei uns tendenziell kaum anders sein wird. Einmal wurde festgestellt, dass der Informationsaustausch zwischen den Amtsstellen sehr unterschiedlich gehandhabt wird obwohl die gesetzliche Grundlage in den meisten Fällen klar wäre. Die Bereitschaft zum Informationsaustausch zwischen den Amtsstellen hänge oft vom Willen der einzelnen Amtspersonen ab. Ausserdem seien die politischen Verantwortlichen oft nicht auf dem laufenden was an der Front, d.h. in alltäglichen Umgang der Sozialämter mit ihren Klienten geschehe. Verfolgt man die Ereignisse rundum die frühere Verantwortlichen Zürcher Stadtrat für die Sozialhilfe, Monika Stocker, dann wird klar wohin Realitätsverlust und die Uneinsichtigkeit in Bezug auf das Missbrauchspotenzial führen kann. Es ist unverständlich, dass sich die Regierung nach all den Ereignissen im Bereich der Sozialpolitik einfach auf den Standpunkt stellt das Gesetz habe bereits alles geregelt und es bestehe keinerlei Handlungsbedarf. Diese Aussage kann man nur dahingehend interpretieren, dass die Regierung nicht bereit ist auf die Problematik der Sozialhilfe einzugehen und das offensichtliche Missbrauchspotenzial unterschätzt um dies einmal vorsichtig auszudrücken.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang die Erwartung auszusprechen, dass die zuständige Regierungsrätin persönlich zu unserer Motion Stellung nehmen wird. Ich erwähne dies, weil es die Gesundheitschefin am Montag nicht für notwendig gehalten hat auf die beiden Motionen von Reimann-Wil einzugehen sondern dies einem Parteikollegen überlassen hat, der sozusagen als ihr Sprecher aufgetreten ist. Ich betrachte dies als ein Zeichen von fehlendem Respekt der Regierung gegenüber dem Kantonsrat.

Ich bitte Sie, auf unsere Motion einzutreten. Ich richte mich dabei vor allem auch an die CVP-Fraktion. Nachdem ich mit einer Mischung aus Belustigung und Befriedigung zur Kenntnis genommen habe, dass nun auch sie wohlgemerkt vier Wochen vor den kantonalen Wahlen in einer Motion die Problematik des ungenügenden Datenaustausch zwischen den Amtsstellen thematisiert. Wir zählen also auf Sie. Wenn Ihnen mit dem Thema tatsächlich ernst ist, dann können sie jetzt den Tatbeweis erbringen und für eintreten zu unserer Motion stimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008