Geschäft: "Mobilfunk" Handlungsspielraum für Gemeinden / Ergänzung im kantonalen Baugesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.43
Titel"Mobilfunk" Handlungsspielraum für Gemeinden / Ergänzung im kantonalen Baugesetz
ArtKR Motion
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung24.9.2007
Abschluss16.4.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. September 2007
AntragAntrag der Regierung vom 30. Oktober 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.4.2008Eintreten51Zustimmung81Ablehnung48
Statements
DatumTypWortlautSession
16.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Ich möchte das Anliegen von Sartory-Wil unterstützen. Es ist wirklich so, dass die Bevölkerung hier wirklich gefordert ist immer wieder wenn es um Antennenbau geht. Ich selber habe mich persönlich engagiert in Rorschach weil bei uns in der Nähe eine Antenne geplant ist. Die ganze Geschichte wird immer schwieriger weil es gibt in der Schweiz einen Wildwuchs, der ??? des Antennenbaus, weil jeder Anbieter irgendwo seine Antennen aufstellen kann. Es ist ein riesen Problem, dass mit der heutigen Gesetzgebung nicht gelöst werden kann und es braucht hier wirklich Rahmenbedingungen, die es auch den Gemeinden wie dem Kanton ermöglicht hier einzugreifen. Es kann nicht sein, dass Antennen nur dann verhindert werden kann wenn es im Landschaftsschutz um Denkmalschutz geht. Aber wenn es um Gesundheitsschutz geht haben wir keine Handhabung. Ich bitte Sie, mindestens diesen kleinen Schritt zu machen. Die Bevölkerung, die betroffen ist, sind Ihnen dankbar.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Zu Regierungsrat Haag: Hier haben wir leider nicht die gleichen Ziele wie ich sehe aus den Ausführungen auf dem roten Blatt. Mobilfunkanlagen sind in den Gemeinden ein heiss diskutiertes Thema wenn es darum geht, Antennenanlagen z.B. oder vor allem in Wohnquartieren zu bewilligen. Hunderte von Einsprachen sind die Folge. Die Gemeinden haben praktisch keinen Spielraum. Um einen solchen zu erhalten bräuchte es eine Anpassung im Baugesetz. In einem Urteil des Bundesgerichtes vom 3. September 2007 hält das Bundesgericht fest, dass die Instrumente der Positiv- und der Negativplanungen mit den Zielsetzungen der bundesrechtlichen Fernmeldegesetzgebung und der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes vereinbar seien. Deshalb habe ich zusammen mit 47 Mitunterzeichnenden diese Motion eingereicht. Der Antrag der Regierung auf Nichteintreten ist für mich deshalb unverständlich. Insbesondere ist er zum Teil in der Begründung unzutreffend. Unzutreffend ist der Hinweis, die beantragte Ergänzung des Baugesetzes würde gegen die abschliessende Regelung des Bundesumweltrechts verstossen. Die vorgeschlagenen Instrumente der Positiv- und der Negativplanung haben keinerlei Bezug zum Mass der nichtjunisierenden Strahlung. Es werden damit weder Grenzwerte aufgehoben, verschärft noch ergänzt. Die angestrebte Möglichkeit einer Negativplanung zur Vermeidung ideeller Immissionen wird weiter problematisch bezeichnet. Dem ist entgegen zu halten, dass die Berücksichtigung solcher ausserhalb der Strahlung liegender anderer Immissionen vom Bundesgericht und in der Leere ausdrücklich als zulässig erklärt wird. Richtig ist, dass die sachgerechte Anwendung oder Ausgestaltung schwierig sein wird. Dies ist jedoch kein genügender Grund um von vorneherein auf dieses vom Bundesgericht zugelassene Instrument im Kanton St.Gallen zu verzichten. Alle die sich intensiver mit dieser Thematik befasst haben und wissen wie solche Antennenanlagen in der Bevölkerung Emotionen, Ängste und Verunsicherung hervorrufen aber auch berechtigte Forderungen nach Wohnqualität weil sie sich von diesen Antennen im negativen Sinn beeinflusst fühlen, alle die sich damit befasst haben wissen, dass wir das nicht einfach als Idee von ein paar Linken, Grünen oder von wem auch immer abtun können. Es ist so, dass die Risiken noch nicht vollumfänglich bekannt sind. Es ist so, dass hier Ängste und Bedürfnisse sind, die man ernst zu nehmen hat. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen. Es geht nicht darum Mobilfunkanlagen zu verhindern sondern den gesetzlichen Spielraum zu nutzen. Ich denke, die Gemeinden dürfen hier nicht allein gelassen werden. Wir müssen Ihnen den möglichen Spielraum auch mit kantonaler Unterstützung geben. Natürlich wäre es noch besser wenn der Kanton diese Positiv- und Negativplanung vornehmen würde. Dann wäre es möglich zumindest teilweise eine Koordination der Antennenstandorte zu bewirken. Ich bitte Sie, nehmen Sie die Ängste und die Verunsicherung vieler Bürgerinnen und Bürger wahr. Nutzen Sie den kleinen Spielraum den wir haben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

In der Sache sind wir uns eigentlich einig. Sie glauben gar nicht wie viel Ärger und Theater wir über Jahre immer wieder haben. Am liebsten würde ich Ihnen hier den Blankocheck geben, der Kanton verabschiedet sich von dieser Aufgabe, wir spielen Gemeindeautonomie. Allerdings meine Erfahrungen in der letzten Jahre war genau das Gegenteil. Mir haben einige Gemeindepräsidenten gesagt, wenn sie Petitionen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern bekommen haben, wir lehnen ab. Und dann? Dann soll der Kanton entscheiden. Wie soll ich denn entscheiden? Ist mir egal, Hauptsache der Kanton hat entschieden und ich vor meinen Bürgern nicht hinstehen. Ich könnte noch den Namen dieses Gemeindepräsidenten sagen. So lösen wir das Problem nicht. Ich muss Ihnen sagen, stellen Sie sich das praktisch vor. Wenn Sie diese Motion überweisen, dann werden wir eine nicht zu lösende Aufgabe bekommen. Wir haben ganz klar im Abschnitt zwei begründet, dass das eine eidgenössische Bestimmung ist und dass eben Bestimmungen der eidgenössischen Verordnung über die nicht isolierten Strahlen aufheben, verschärfen oder ergänzend sind nicht zulässig. Die beantragte Ergänzung des Baugesetzes wäre eine solche Vorschrift und deshalb unzulässig. Dass die Stadt Wil sich geärgert hat über den gutgemeinten Trick, wie man diese Antennen von der Stadt herausbringen könnte mit der Höhenbegrenzung, der war genial. Das Problem ist, dass der Schuss daneben ging. Höhenbeschränkungen für Anlagen sind zulässig aber eben gerade für diese Aufgabe, nicht für die Antennen, weil eben im Sinn des Service Public eine Versorgungspflicht besteht und eben Antennen gemacht werden müssen. Die sicherste Methode keine weiteren Antennen mehr zu bekommen wäre ganz einfach. Sehen Sie, dass Sie allen unter 16-jährigen und allen die sonst keine Handys mehr haben keine haben und die anderen weniger telefonieren. Dann wäre das Problem gelöst. Aber das ist nicht so ganz realistisch, das weiss ich eben auch. Alle wollen telefonieren. Wir brauchen die.

Kommt dazu, dass wir an einer Tagung am 24. Januar 2008 - das war eine Mobilfunktagung, wo wir ebenfalls vertreten waren - da haben natürlich meine Mitarbeiter Bundesrichter Aemisegger auf diesen Entscheid gefragt und ihn gefragt, wie wir denn das praktisch in den Kantonen umsetzen könnten. Nun Bundesrichter Aemisegger konnte keine Antwort geben auf die vielen ??? von Gemeinde- und Kantonsvertretern über die Umsetzung der Ideen des Bundesgerichtes. Er wiederholte nur immer wieder solche Vorschriften könnten erlassen werden wenn sie sich auf ortsplanerische Gründe stützen könnten. Allerdings dürften die Einschränkungen nicht so weit gehen, dass die Mobilfunkanbieter dem gesetzlichen Versorgungsauftrag für ein bestimmtes Gebiet nicht mehr erfüllen könnten oder dessen Erfüllung übermässig erschwert wäre. Würde, hätte, könnte wäre, das ist die Ausdrucksart von Bundesrichtern. Mit denen verlangen Sie von mir eine konkrete gesetzliche Vorlage. Was das genau heisst, lässt sich kaum konkretisieren. Selbst wenn der rechtserhebliche Sachverhalt mit sehr viel Aufwand im Detail geklärt werden könnte ist der Ausdruck übermässig erschwert dermassen unklar, dass man auch würfeln könnte.

Jetzt Ihre Idee: Die Gemeinden sollen in ihrer Gemeinde, im überbauten Gebiet Zonen ausscheiden können wo keine Antennen kommen und sie sollen sie dort planen können wo es eben sinnvoll ist. Das ist die Idee. Wir sollen die Gemeinden diesen Spielraum lassen. Da wären im Baugesetz die Vorraussetzung zu schaffen. Die Frage, die ich vertrete der Gemeinden: Wollen Sie diese Kompetenzen wirklich? Ich frage Sartory-Wil. Ich habe mir Sartory-Wil vorgestellt vor dem Stadtplan von Wil mit einem Filzstift. Wo will ich Antennen? Wo will ich nicht? Wo ??? der Steuerzahler sowieso? Wo ist der ??? sowieso? Da wohnen die Gewöhnlichen. Können Sie dieses Problem lösen? Wo glauben Sie, in der Stadt Wil haben Sie dann die Begeisterung super der macht bei uns eine Antenne. Dann möchte ich Sie erinnern, dass diese Zonenplanung wo ja und wo nein, das können Sie mit dem Filzstift schon problemlos lösen. Aber so viel ich weiss sind diese Strahlen nicht so genau auf Parzellengrenzen wo sie noch wirken und nicht. Eine weitere Tatsache wissen sie auch. Je mehr Antennen mit kleiner Leistung, dass sie haben, desto kleiner ist die Gefährdung der Strahlen. Je weiter weg Sie die Antennen haben, desto grösser muss wohl die Sendeleistung sein und desto grösser ist das Risiko der Handybenutzer. So viel ich weiss wird wenn das Handy läutet wohl der Betroffene nicht aus dem Quartier gehen in ein anderes Gebiet zum telefonieren. Der wird von dort telefonieren wo er eben wohnt und wo er ist. Deshalb ist dieses Mittel untauglich. Selbst die Bestätigung der Bundesrichter, es ist nicht zu vollziehen. Auch ein Bundesgericht kann sich einmal mit einem Satz verschreiben in einem Urteil. Ich meine, wir müssen das Problem pragmatisch angehen. Wir müssen sehen, dass wir diese Antennen, die nun unsere Gesellschaft fordert und die sie braucht weil jedermann mindestens ein Handy hat. Dem müssen wir in die Augen sehen. Es ist schon irgendwie blauäugig wenn wir sagen, es ist die Gesundheit. Ich habe die gleichen Bedenken. Dann verzichten wir darauf das Handy, das ist das beste was Sie Ihren Bekannten anraten können. Hören Sie auf zu telefonieren. Werfen Sie diese Kästchen weg und dann haben Sie diese Probleme gelöst und für Ihre Gesundheit gesorgt. Aber so geht es nicht. Ich möchte die Gemeinden vor Aufgaben schützen, die sie gar nicht wollen und nicht lösen können.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Das Bundesgericht hat die Möglichkeit gegeben. Jetzt können wir sagen, das ist vom Bundesgericht wenig überlegt. Das mass ich mir nicht an. Ich nehme dieses Angebot des Bundesgerichtes. Ich rede nicht von der Strahlung als solche. Ich rede davon, dass wir die Möglichkeit den Gemeinden geben sollten im Baureglement oder im Baugesetz, dass sie in ihrer Gemeinde das lösen können. Sie haben gesagt, Sie stellen sich mich vor vor dem Stadtplan wie ich das mache. Ich kann Ihnen verraten, ich habe es gemacht. Es gäbe Möglichkeiten. Aber ich darf nicht weil die Regierung das Baugesetz nicht ändert. Ich habe mir nämlich nicht vorgestellt, dass ich allein vor dem Plan stehe, sondern ich habe mir vorgestellt, dass Regierungsrat Haag mit einer Auswahl von Gemeindevertretern zusammen sitzt und sagt, wie sollen wir das formulieren und einen Versuch unternehmen, dass wir eine Lösung für die Gemeinden haben damit sie ihre Autonomie weiter pflegen können und das Problem in den Gemeinden lösen weil der Kanton sich hier daraushalten will. Das habe ich mir vorgestellt. Wir sitzen an den Tischen, wir helfen Ihnen gern. Ich bin gern bereit dazu Ihnen zu helfen eine Formulierung ins Baugesetz aufzunehmen. Lassen Sie uns es wenigstens versuchen und nicht im vorneherein sagen, dass ist nicht möglich. Es wird schwierig aber wir sollten den Versuch wagen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich verstehe das. Die Frage ist, wer wem helfen soll. Im Übrigen muss ich Ihnen sagen, das was Sie wünschen, brauchen Sie kein Gesetz. Tun Sie es doch. Zwar ganz einfach nicht mit uns sondern mit den Antennenbauern und den Anbietern. Wir haben schon mehrere Standorte im Gespräch mit den Gemeinden - ist super wenn Sie schon einen Plan haben - wenn Sie dann mit den Anbietern zusammen sitzen. Wenn wir hier verzichten, ich hätte Ihnen dieses Standorthie die gleichen Ziele erfüllen und dann werden da diese Anbieter mit Freude bei Ihnen vorbeikommen, dass Sie alle Einsprachen , Petitionen weghaben und ein begeisterter Stadtrat, die ihn unterstützt, damit er die Antenne bauen kann. Für das genau brauchen Sie kein Gesetz sondern das Gespräch und die Lösung. Die Anbieter sind bereit die Standorte zu wechseln, aber sie sind nicht bereit wenn man nur immer überall nein sagt und sie haben den Versorgungsauftrag zu erfüllen. Das ist die Lösung. Eine Lösung ist rechtswidrig. Dieser Spielraum nützt den Gemeinden nichts. Sie können trotzdem keinen Standort verfügen. Wir haben dann die Möglichkeit - die Rekurse sind sowieso wieder beim Kanton. Das ist völlig logisch. Folgedessen sprechen Sie mit den Anbietern, lösen Sie das Problem direkt und die werden auf die Antennenorte verzichten und andere nehmen, wenn die qualitativ die gleiche Leistung erbringen können. Da braucht es das nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008