Geschäft: Die Ausbildung zum Privatpiloten - ein elementares und unabdingbares Menschenrecht für Arbeitslose mit nordafrikanischem Migrationshintergrund?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.07.56
TitelDie Ausbildung zum Privatpiloten - ein elementares und unabdingbares Menschenrecht für Arbeitslose mit nordafrikanischem Migrationshintergrund?
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung24.9.2007
Abschluss25.9.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossOriginal Wortlaut vom 24. September 2007
VorstossWortlaut vom 24. September 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.9.2007Zulässigkeit25Zustimmung115Ablehnung40
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium bestreitet die Zulässigkeit des Vorstosses nach Art. 110 Abs. 1 des Kantonsratsreglementes.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

(im Namen des Präsidiums): Der Vorstoss ist als nicht zulässig zu beurteilen.

Grundlage, den Vorstoss als nicht zulässig zu beurteilen, ist Art. 110 des Kantonsratsreglementes mit folgendem Wortlaut: «Wird von der Regierung, vom Präsidium oder aus der Mitte des Rates die Zulässigkeit eines Vorstosses bestritten, so unterbreitet das Präsidium dem Rat einen kurzen Bericht und einen Antrag. Der Vorstoss kann nicht behandelt werden, bevor der Rat über die Zulassung beschlossen hat.»

Für das Präsidium erstatte ich Ihnen jetzt mündlich diesen Bericht: Anwendbar ist nicht nur Art. 110 des Kantonsratsreglementes allein, sondern diese Bestimmung in Verbindung mit Art. 119 und Art. 127. Wohl enthält das Kantonsratsreglement keine Umschreibung der «Zulässigkeit» gemäss Art. 110. Das Präsidium orientiert sich am Kantonsratsreglement insgesamt. Danach haben sich Interpellationen wie im Übrigen auch Einfache Anfragen auf einen Gegenstand der Staatstätigkeit zu beziehen. Fragen sind nach Art. 119 sodann kurz und klar zu umschreiben. Weitschweifige Eingaben und die Sitte oder den Anstand verletzende Eingaben sind zurückzuweisen, so Art. 127. Was für Eingaben gilt, die Dritte an den Kantonsrat richten, muss nach der Meinung des Präsidiums umso mehr für «eigene» Vorstösse, Vorstösse aus der Mitte des Rates, gelten.

Nun verweise ich Sie auf den Text der Interpellation 51.07.56 «Die Ausbildung zum Privatpiloten – ein elementares und unabdingbares Menschenrecht für Arbeitslose mit nordafrikanischem Migrationshintergrund?». Der Interpellant unterbreitet uns einen hypothetischen Fall, einen hypothetischen, jedoch durchaus vorstellbaren Fall. Er unterbreitet uns Annahmen und ein Denkmodell. Auf S. 2 der Interpellation lesen Sie: «Aufgrund der angeführten Annahmen ergäben sich Fragen zum Verhalten des zuständigen RAVs.» Da ist das Präsidium klar der Meinung, dass Interpellationen sich nicht an hypothetischen Denkmodellen und allfälligen Fantasien zu orientieren haben. Weder Präsidium noch Regierung können gehalten sein, Denkmodelle, Annahmen und Fantasien auszulassen.

Zu Büchel-Oberriet als Interpellanten direkt: Wenn Sie Fragen zur allgemeinen Sicherheit in unserem Kanton haben, was der letzte Absatz der Interpellation anspricht, dann sind Sie eingeladen, sich auf die entsprechenden Fragen kurz und klar zu beschränken.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

beantragt, die Interpellation als zulässig zu erklären.

Ich habe den Ausführungen des Sprechers des Präsidiums gut zugehört. Zudem haben sich beim Übertragen auf den Computer der Staatskanzlei und beim Komprimieren des Inhalts Fehler eingeschlichen. Dies erschwert das Lesen und das Verstehen der Interpellation. Ich werde den Wortlaut der Interpellation berichtigen lassen. Sie haben sicherlich festgestellt, dass der Inhalt der Interpellation nicht Fiktion ist. Es ist die Originalkopie der Offerte der Fliegerschule Altenrhein an den arbeitslosen 37-jährigen ägyptischen Techniker A.S. Es geht um eine Ausbildung zum Privatpiloten mit dem Ziel, die Privatpiloten-Lizenz zu erlangen. Dieses Angebot wurde am 11. Juni 2007 zuhanden des RAV St.Gallen gemacht. A.S. hatte dies so verlangt. Die Ausbildungskosten betragen Fr. 18’369.–. Das Material für Theorie und Praxis, Anflug- und Landegebühren sowie das Depot für den Ausweis und den Schlüssel sind im Preis nicht inbegriffen. Damit hat A.S. jederzeit Zutritt zum Flughafengelände.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

meldet einen Ordnungsantrag an.

Wie die Präsidentin gesagt hat, sprechen wir über die Zulässigkeit der Interpellation, nicht über deren Inhalt.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

Den Ordnungsantrag braucht es nicht. Ich beantrage, die Interpellation als zulässig zu erklären.

Journalisten sind im aufgegriffenen Fall sehr intensiv am Recherchieren.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007