Geschäft: Therapeutischer Einsatz von kabellosem Internet in kantonalen Spitälern?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.07.54
TitelTherapeutischer Einsatz von kabellosem Internet in kantonalen Spitälern?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung24.9.2007
Abschluss18.2.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 29. Januar 2008
VorstossWortlaut vom 24. September 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
18.2.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Antworten werfen mehr neue Fragen auf, als sie beilegen. Grundsätzlich stellen wir fest, dass die Regierung aufgrund der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit den Einsatz flächendeckender Funkwerknetze im Spital für unbedenklich hält. Zu Recht weist sie darauf hin, dass bereits jetzt Mobiltelefonie usw. zum medizinischen Alltag gehören. Allerdings stellt auch die Regierung fest, es gibt offenbar sensible Bereiche, in denen auch jetzt der Einsatz von Funkgeräten untersagt ist. Wir sind der Meinung, dass man doch den ganzen Spital als besonders sensiblen Bereich betrachten könnte.

Es handelt sich beim Wunsch um mobilen Internetzugang offenbar um einen verbreiteten Kundenwunsch. Nach meinen bescheidenen ökonomischen Kenntnissen ist ein Kunde, jemand der seine Leistung oder Ware kauft. Wenn der Patient so etwas einkaufen will, sollen das auch können, aber doch bitte über einen konventionellen Kabelanschluss der unbedenklich ist für die Gesundheit, aber auch für die Datenübertragung. Die Antwort lässt erkennen, dass die Regierung eigentlich nicht das Patientenvergnügen im Vordergrund sieht, sondern, dass sie diese Funknetze plant für die mobile digitale Patientenakte am Pflegebett. Hier ist nun wirklich zu fragen, was sind das für Pläne, was für Ausmasse haben sie, welche Nutzen für die Pflege wird da eigentlich vorgesehen, mit welchen Aufwand ist zu rechnen. Ich möchte noch etwas ganz persönliches sagen. Vor etwa 50 Jahren wurde ich ganz unnötigerweise von einem Arzt, aber im besten Glauben mit Röntgenstrahlen gegen den Storchenbiss behandelt. Ich habe die Folgen dieser Behandlung noch heute, trage ich sie an meinem Körper herum und irgendwann darauf - das war vor 50 Jahren - hat man gemerkt, das ist eigentlich nicht so toll die Röntgenbestrahlung. Angesichts dieser Tatsache, dass die Auswirkungen der Magnetfelder noch studiert werden, bitte ich die Regierung darum in dieser Hinsicht einen zurückhaltenden Gang einzuschlagen. Qui va piano va sano, gilt wahrscheinlich auch für die Spitäler.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008