Geschäft: Schutz vor Lohndumping und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.07.59
TitelSchutz vor Lohndumping und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung24.9.2007
Abschluss19.2.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. September 2007
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 6. November
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Es gibt Differenzen in drei kleineren Bereichen wobei der letzte der wichtigste ist.

  1. Die Bedeutung von Gesamtarbeitsverträgen ist sehr hoch. Ohne Gesamtarbeitsverträge werden bei Differenzen, wenn sie nicht sozialpartnerschaftlich gelöst werden, dann werden sie öffentlich ausgetragen und mit klaren Forderungen und mit klaren Schwierigkeiten für die Arbeitgeber aber auch für die Arbeitnehmenden.

  2. Die Ergebnisse der aktuellen Kontrolltätigkeit der tripartiten Kommission werden leicht unterschiedlich beurteilt. Sie müssen noch mehr werden.

  3. Die flankierenden Massnahmen, die funktionieren im Normalfall. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der schwierigen Diskussionen über die Personenfreizügigkeit über die Ausweitung sehr wichtig. In diesem sensiblen Bereich wie es z.B. das Baugewerbe darstellt, braucht es schnell einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Sollten diese Schwierigkeiten, die sich weiterhin manifestieren weiter zunehmen und sich ausweiten, so hätte dies zur Folge, dass der nächste Schritt zur Personenfreizügigkeit tatsächlich gefährdet wäre und dass hier uneilige Allianzen entstehen könnten, die das ganze Vertragswerk gefährden könnten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008