Geschäft: Standesinitiative Bauen ausserhalb Bauzone
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.07.46 |
Titel | Standesinitiative Bauen ausserhalb Bauzone |
Art | KR Motion |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 25.9.2007 |
Abschluss | 2.6.2009 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Hobi-Nesslau-Krummenau | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Brändle Roman-Bütschwil-Ganterschwil | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Wild-Neckertal | 27.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
14.4.2008 | Gutheissung | 98 | Zustimmung | 23 | Ablehnung | 59 | |
14.4.2008 | Eintreten | 98 | Zustimmung | 24 | Ablehnung | 58 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.4.2008 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Bösewichter offen, der ausserhalb der Bauzone in einem ungebauten Bauernhaus wohnt, das allerdings seine Familie schon sehr lange gehört. Auf die Motion ist einzutreten. Ich möchte den Motionärinnen und Motionären für diese Motion danken, denn sie greifen ein sehr wichtiges in der Praxis häufig überaus grossen Ärgerverursacher des Problem aus. Wir haben im Kanton St.Gallen, im Toggenburg, im Sarganserland, im Rheintal, im Werdenberg überall sehr viel Bausubstanz ausserhalb der Bauzone und ein grosser Teil dieser Häuser wäre zum Verfall verurteilt wenn Bauern ausserhalb der Bauzone nicht möglich wäre. Ich kann Ihnen dazu ein Beispiel sagen, das mir sehr Nahe liegt. Auf dem Landwirtschaftsbetrieb meines Bruders, der mit 30 ha nicht wahnsinnig gross ist, stehen sechs alte Wohnhäuser. Sollen diese Wohnhäuser alle verfallen. Doch heutzutage ist wegen der Unterscheidung, welche das Raumplanungsgesetz das bauen ausserhalb der Bauzone mehr als nur mühsam, z.B. kann man aufgrund der geltenden Regelung das Hauptübel vieler Bauernhäuser, nämlich das Ersetzen von Böden, auskorrigieren von zu geringen Raumhöhen nicht realisieren. Ich meine deshalb, auf die Motion einzutreten und dass sie gutzuheissen ist. Aber dabei darf man es nicht bewenden lassen. Denn ich habe festgestellt, dass das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation das seine dazu beiträgt, dass Bauernhaus ausserhalb der Bauzone überaus schwierig ist, indem nämlich der gesetzliche Handlungsspielraum nicht im wünschbaren Mass genutzt wird. Ich möchte Regierungsrat Haag hier dringend apelieren, dass er den Inhalt dieser Stellungnahme der Regierung auch seinen Beamten zur Kenntnis bringt und dafür Sorge trägt, dass sie eben auch in diesem Sinn das geltende Recht anwenden und nicht überstreng versuchen immer mehr zu verhindern was an sich nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen zulässig wäre. Ich meine, man muss die Motion überweisen, aber man muss auch beim Vollzug ansetzen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Die Anregung dieser Motion laufen genau in die Gegenrichtung der landesweiten Bemühungen unsere Landschaft gänzlich zu zersiedeln. Der Grundsatz der Trennung von Bauzone und nicht Bauzone wird von keiner Seite bestritten. Wenigstens nicht öffentlich. Nicht umsonst ist Ständerat Eugen David aktuell im Komitee der Landschaftsinitiative, die diese Trennung in der Verfassung verankern will. Das überholungsbedürftige eidgenössische Raumplanungsgesetz ist wirklich in Überarbeitung. Es wird vom RPG zum REG, d.h. zum Regional Entwicklungsgesetz. Weil genau das ist das Problem weil wir so kleinräumig planen. So keine Zusammenarbeit herrscht. Bei dieser Überarbeitung sind die Kantone intensiv beteiligt und gerade deshalb bin ich sehr enttäuscht vom Votum der Regierung auf Gutheissung dieses Vorstosses. Die Motionärinnen bemängeln zu Recht die schwer verständlichen Regelungen für Bauen ausserhalb der Bauzone. Aber sie zielen in die falsche Richtung. Sie wollen nicht die komplizierten Regeln ersetzen sondern sie wollen einfach neues Bauland schaffen. Schon unter der jetzigen Standesgarantie werden heute jährlich 1'240 neue nicht bäuerliche Wohnungen ausserhalb der Bauzone erstellt. Rennovationen sind immer möglich und es wird renoviert. Sogar deutlich mehr als innerhalb der Bauzonen. Neuer Wohnraum ausserhalb ist mit grossen Kosten für die Allgemeinheit verbunden. Erschliessung, Schneeräumung, Schulbusse kosten die Steuerzahlenden umso mehr je weniger konzentriert die Siedlungen angelegt sind. In Zahlen: Die öffentlichen Kosten der Gemeinde für eine Wohnung im Siedlungsgebiet liegen jährlich bei etwa 700 Franken für Einfamilienhaus bei 2'000 Franken. Ausserhalb der Bauzone sind sie aber je nach Lage deutlich höher. Das Geld fehlt dann an anderen Orten. Was den Bauernstand betrifft, so muss es doch unser aller Bestreben sein uns und diesem Stand die Lebensgrundlage zu erhalten. Dies wird doch in den letzten Tagen und Wochen immer deutlicher. Es gilt das Kulturland zu erhalten. Dieser Vorstoss trägt dazu nichts aber auch gar nichts bei. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Ich möchte Regierungsrat Haag fragen, wenn ich diesen Text lese, dann heisst es hier, man möchte eine Standesinitiative wo es heisst «einmal Wohnraum, immer Wohnraum» konsequent und unabhängig vom Stichtag 1. Juli 1972 umgesetzt wird und, dass die zur Gewährleistung von zeitgemässen Wohnverhältnissen sinnvoll im baulichen Massnahmen einschliesslich Wiederaufbau innert angemessener Frist möglich sind. D.h. auch Wiederaufbau, mehr als Sie jetzt uns weiss machen wollten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Ich möchte an dieser Stelle auf ein paar Punkte hinweisen. Es geht nicht darum die Raumplanung zu durchlöchern oder Anliegen des Landschafts- oder Denkmalschutzes zu umgehen. Schutzwürdige Bauten sind von dieser Motion nicht betroffen und es wird dadurch kein einziges weiteres Wohnhaus entstehen. Es geht lediglich darum bestehende Bauten zeitgerecht umbauen zu können oder falls nicht anders möglich abzureissen und wieder aufzubauen. Streusiedlungen als solches sind landschaftstypisch und grundsätzlich müssten sie eigentlich auch erhalten werden. Die Entwicklung ist eine andere. Faktisch sind alle Wohngebäude, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden dem Verfall Preis gegeben oder können nur sehr zurückhaltend umgebaut werden. In der heutigen Zeit sind nicht mehr viele Leute bereit im veralteten Häusern ohne jeglichen zeitgemässen Komfort zu leben. Sogar Familienangehörige, die nicht mehr in der Landwirtschaft tätig sind haben keine Möglichkeit einer Erbtes oder übernommenes Gebäude nach ihren Wünschen umzubauen. Das stösst natürlich auf Unverständnis. Am stossendsten ist der Umstand, dass mit dem Datum 1. Juli 1972 die bestehenden Wohnhäuser in zwei Klassen aufgeteilt werden. Je nach damaliger Zonenzugehörigkeit wird unterschieden ob ein Umbau oder Neubau bewilligt wird oder nicht. Was vor 35 Jahren bereits nicht landwirtschaftlich war kann grosszügig umgebaut werden. Was damals landwirtschaftlich war und es durch Strukturanpassungen jetzt nicht mehr ist, hat restriktive Vorschriften einzuhalten. Publis und Ersatzbau sind nicht möglich. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz wird im Moment überarbeitet und dürfte Ende 2008 in die Vernehmlassung gehen. Es ist also noch der richtige Zeitpunkt für eine Standesinitiative des Kantons St.Gallen. Das bestehende Gesetz hat verschiedenste Ungereimtheiten die zwingend überarbeitet werden müssen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Grossmehrheitlich sieht die SP-Fraktion keine Notwendigkeit für die Standesinitiative Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Wirtschaftsförderung für ländliche Regionen kann und darf nicht über das Raumplanungsgesetz geändert werden. Die Begründung, dass sich ändernde Rahmenbedingungen so wie der Strukturwandel in der Landwirtschaft das Bauen ausserhalb der Bauzone erforderlich machen stimmt so nicht. Das Raumplanungsgesetz sieht Ausnahmen vor. Insbesondere für die Landwirtschaft und die werden genutzt. So zeigt die Auswirkung der Volkszählung 2000, das von den schweizweit 1,5 Mio. Franken Gebäuden mit Wohnnutzung nicht weniger als 147'000 ausserhalb der Bauzone liegen. Bewohnt werden diese Häuser aber nicht nur von Bauern. Laut Volkszählung gehören fast zwei Drittel der Wohngebäude ausserhalb der Bauzone Personen ohne Bezug zur Landwirtschaft. Die nicht Bauzone entwickelt sich so schleichend so Wohn- und Gewerbezone mit allen Problemen wie Erschliessung oder Verkehr. Seit Herbst 2007 können Landwirte von neuen Erleichterungen im Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb der Bauzone profitieren. Beispielsweise wird der Agrotourismus wie etwa schlafen im Stroh gefördert, so dass bisher nicht gewohnte Nebelgebäude nun auch eine Wohnnutzung aufreissen können. Erleichtert ist auch der Ausbau von angebauten Scheunen oder Installationen von Anlagen zur Energiegewinnung. Die SP-Fraktion sieht daher wie gesagt keine Notwendigkeit für eine Standesinitiative. Die SP-Fraktion unterstützt eine klare Wirtschaftsförderung wie z.B. das Projekt Klanghaus Toggenburg usw. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich bin froh, dass ich nach Ritter-Hinterforst sprechen kann weil ich glaube ich bin enttäuscht, dass die Regierung bereit ist eine Standesinitiative mit dem doch relativ undifferenzierten Titel nach Bern zu schicken. Das Raumplanungsgesetz hat nämlich einen Grund, dass es so ausgestattet ist wie es im Jahr 1972 eingeführt wurde. Es ist eines der wichtigsten Instrumente damit wir verschiedene Zonen in diesem Land haben, verschiedene Zonen wo Wirtschaften, Wohnen, Landwirtschaften, Erholen aber auch Landschaftsschutz nebeneinander verwirklicht werden können. Dazu gibt es eben auch Bauzonen und nicht Bauzonen. Heute haben wir sehr viele Gebäude ausserhalb der Bauzone. Die meisten dieser Gebäude sind einmal entstanden aus unserer Landwirtschaft heraus. Die Kleinräumigkeit der schweizerischen und insbesondere der Ostschweizerischen Landwirtschaft hat dazu geführt, dass es eben sehr viele Häuser gab weil die Parzellen immer kleiner wurde und es gab auf jeder Parzelle dann ein Haus. Das gab diese typischen Streusiedlungen. Wir müssen auch ehrlich sein. Diese Streusiedlungen sind knapp an der Zersiedelung der Landschaft. Wir sind nicht in dem Bereich wo es zu wenig Häuser ausserhalb der Bauzone gibt sondern heute gibt es eigentlich schon mehr als genug Häuser ausserhalb der Bauzone. Wir wissen die ländlichen Gemeinden stehen vor grossen Herausforderungen. Eine dieser Herausforderung ist die Abwanderung mit der sie kämpfen und der Strukturwandel führt in der Landwirtschaft dazu, dass einzelne Bauernbetriebe aufgegeben werden müssen, damit sie eben und andere grössere Flächen bewirtschaften können. So werden immer mehr Gebäude eben frei aus dieser Zeit der Kleinstbetriebe in unserer Landwirtschaft. Diese Gebäude können heute von jedem bewohnt werden. Man muss, das ist klar, schwierige Bedingungen erfüllen, die eben dem Schutz des Landschaftsbildes dienen und sie sind deshalb strengen Auflagen bei Renovationen und Unbauten unterworfen. Das ist nötig, weil nur so können wir das Bild unserer Landschaft auch erhalten. Wenn wir jetzt fordern «einmal Wohnraum, immer Wohnraum» dann ist das einfach die falsche Forderung. Vor allem wenn wir sie noch verbinden, dass auch ein Abriss und Wiederaufbau möglich sein soll. Wir befinden uns ausserhalb der Bauzonen und deshalb muss das sehr restriktiv vorgegangen werden. Es gibt viel Druck auf die Gemeinden. Sie müssen nachher erschliessen. Abwasser mit Strassen müssen Gebäude erschlossen werden und die Landschaft geht total vor den Hund. Wir befinden uns bei diesen Bauten ausserhalb der Bauzone. Die Gebäude sind eigentlich der landwirtschaftlichen Nutzung vorenthalten. Es gibt heute wie gesagt nicht zu wenig Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Der Charakter der Landschaft kann mit dieser st.gallischen Forderung nicht erhalten werden. Die Landwirtschaftszone wird durch diese Forderung löcherig wie ein Käse. Aus der Streusiedlung beispielsweise Toggenburg wird mit unserer Forderung ein Beverly Hills der Alpen. Panoramafenster, Balkone, Terrassen, Swimmingpools usw. jedes Grundstück abgehakt. Es wird bei jedem Bauprojekt einen Kampf zwischen Privatinteressen und dem was denn unsere Landschaft noch erträgt geben. Die Eigenart unserer Landschaft ist dahin. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Es gehe Kulturland verloren: Es ist gerade das Gegenteil der Fall. Nutzen wir doch diese Häuser, die da vorhanden sind. Sie bleiben stehen, schlecht oder recht. Bewohnen wir diese Häuser. Die Alternativ ist nämlich weiteres Bauland zu erschliessen. Wo wird dieses Bauland erschlossen? An den Dorfrändern mit bestem Kulturland. Das wollen wir auch nicht unbedingt. Nur dort wo es nötig ist. Was wollen wir denn mit diesen vielen Häusern tun? Die Menschen bleiben nur wenn sie auch vernünftig bewohnt werden können, d.h. man muss halt renovieren und umbauen können um zeitgemässes Wohnen zu ermöglichen. Zu Friedl-St.Gallen: Streusiedlung, Zersiedelung möchte ich folgendes sagen. Diese Landschaften können wir auch nur erhalten und ihren Charakter wenn diese Landschaften bewohnt werden. Sie werden es nicht mit übertriebenen Heimatschutz erreichen. Dann werden eben diese Häuser zusammenfallen aber noch lange stehen. Die Motion verlangt nicht unmögliches. Auch wenn Sie es vielleicht ein bisschen auf den Punkt bringt mit der Aussage «einmal wohnen, immer wohnen». Was sie eigentlich verlangt ist, dass die Bedingungen verbessert werden damit eben diese Landschaften, die Sie auch schützen möchten erhalten bleiben mit diesen Häusern, die ein Teil dieser Landschaft sind. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Ganz kurz gesagt: Es geht nicht um neue Häuser oder Siedlungen. Vielmehr wie klar beschrieben um den Erhalt der bestehenden Gebäude. Irgendwann war der Stichtag 1. Juli 1972 wohl zweckmässig. Aber ich gehe nicht davon aus, dass heute nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Gebäude jemals wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Auch wenn dies schön wäre. Ich glaube auch nicht, dass ehemalige Bauernhäuser zu modernen Villas werden. Dafür bestehen mit den heutigen Vorschriften genug Schranken. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Mit dieser vielfältigen und sich in vielen Teilen widersprechenden Diskussion zu diesem Thema haben Sie jetzt einen Einblick in die tägliche Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Raumentwicklung Geodaten erhalten. Beamte haben wir keine mehr und es ist nicht so, dass diese Leute nicht ihre kleinen Spielräume, die das harmonisierte oder Bundesrecht eben vorgibt nicht ausnützen. Was immer die machen. Für die einten werden die Spielräume nicht genutzt. Für die anderen werden sie korrekt benutzt und für viele werden sie übernutzt. Auch mit dem können wir leben. Tatsache ist, dass 1'600 Besuche je Jahr für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen eintreffen. Wir versuchen zusammen mit den Gemeinden und den Betroffen Lösungen zu finden und im Rahmen des Gesetzes Bewilligungen zu erteilen. 85 Prozent der Fälle werden bewilligt. Ich weiss, dass interessiert die anderen 15 Prozent nicht. Hier meine ich, in dieser speziellen Motion liegt ein Irrtümer vor. Hier geht es nicht um grosse raumplanerische Würfe sondern hier geht es um ein eigentlich kleines Problem. Es geht darum und es bleibt auch so, dass wir Bauzone und nicht Bauzone klar unterscheiden müssen und auch weiter wollen. Da gibt es nichts zu deuten. Hingegen um was geht es hier. Es geht auch nicht somit um neue Häuserhausrat der Bauzonen, es geht auch nicht um willen und Glaspaläste, die man da irgendwo ins Toggenburg stellt. Das kann es nicht sein. Hingegen wo haben wir das Problem? Schnittpunkt ist der Juli im Jahr 1972. Heute vor 36 Jahren. Da unterscheidet man ob vor oder diesem Datum ein bestehendes Gebäude schon oder nicht mehr landwirtschaftlich genutzt war und das soll anders behandelt werden. D.h. im Klartext. Versuchen doch Sie einmal einem Landwirt einem Hauseigentümer zu erklären wieso vor 36 Jahren ein altes sanierungsbedürftiges Haus anders behandelt werden können. Ich sage Ihnen, es ist unglaublich mit wie viel administrativen Unsinn, mit wie viel Aufwand mit Beweis und Gegenbeweis wir kämpfen um dann entweder zu glauben oder nicht zu glauben und dann so oder anders zu entscheiden. Das ist nicht praktikabel. Ich möchte Sie noch erinnern. Wir haben unser Baugesetz dem Raumplanungsgesetz 2001 angepasst. Dieses Parlament hat dieser Gleichstellung dieser Gebäude vor und nach 1972 zugestimmt. Diese Regelung, die wir hier verlangen ist schon im st.gallischen Baugesetz enthalten. Wir wurden einfach zwei Jahr später vom Bundesrat zurückgepfiffen weil der Kanton St.Gallen eben nicht zu restriktiv die Spielräume nicht nützen. Sondern weil wir bundesgesetzwidrig sind und weil wir zu liberal und zu grosszügig und zu offen seien. Das ist ungefähr das Gegenteil. Deshalb mussten wir diese Differenzierung wieder weiter pflegen. Hier mit dieser Motion geht es nur darum diesen administrativen Unsinn aufzuheben. Das betrifft nicht sehr viele Häuser. Aber ich glaube eine Familie, die auf dem Land wohnen, der ein bestehendes Heimwesen umbaut hat doch heute Anspruch, dass er eine modere Küche, ein Bad, etwas grössere Räume haben kann. Deshalb die einmalige Erweiterung. Es geht nicht um neue Bauten. Es geht nicht um irgendwelche spezielle Bauten, die in die Landschaft gestellt werden die nicht passen. Deshalb bitte ich Sie, dass wir eigentlich nichts anderes machen als mit dem neuen Raumplanungsgesetz diese dummen Fälle, diese nicht anwendbaren und diese immer wieder grossen Ärger und Krach geben mit den Gemeinden unsere Leute entsprechend aggressiv angegangen werden, dass wir hier diese Problemchen lösen. Es hat nichts mit den Grundsätzen der Raumplanung zu tun. Das ist eine andere Sache. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Sie sagen wollen ist wollen. Damit es gibt nicht neues Wohnen und zusätzliche Wohnräume. Explizit ausgeschlossen ist die Umnutzung von Scheunen, Ökonomiegebäuden da plötzlich Gewerbebetriebe entstehen. Das ist nicht enthalten. Wohnen bleibt wohnen. Dort wo jetzt Wohnräume benutzt wird soll weiter Wohnraum möglich sein mit einer kleinen Erweiterung im Rahmen der heutigen zeitgemässen Wohnens und nicht mehr und nicht weniger. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Diese Motion muss jede Touristikerin und jeden Touristiker in Angst und Schrecken versetzen. Sie bringt unsere über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaften in vielen Schweizer Regionen in Gefahr. So z.B. im Emmental, im Toggenburg, im Appenzellerland usw. Wir können einmal unsere Architekten im Rat fragen ob sie ein Toggenburger Tätsch-Haus oder ein Appenzeller Heimatli so einfach abbrechen und mit anderen Raumhöhen wieder aufbauen können, so dass die Häuser aussehen wie das jahrhundert alte Original. Sie kennen sicher auch die Touristikregionen der Toscana und des Piemonts. Die Toscana lebt von den kleinen uralten kompakten Städtchen zumeist Ursprungs und oft auf Hügeln gelegen, die zum Teil viele Touristen anziehen. Sie haben ihren ursprünglichen Charakter erhalten. Im Gegensatz dazu die Dörfer und Städtchen des Piemonts. Wenn Sie aus der Ferne über die hintereinander liegenden Hügelzüge mit Rebbergen und Haselnusskulturen schauen, dann denken Sie wunderbare Kulturlandschaft. Wenn Sie sich diesen Dörfern nähern bemerken Sie mit erstaunen, dass viele Häuser und Dörfer total verschandelt wurden. Ins Piemont gehen wir vorwiegend wegen der Weinberge, wegen des Weines und der kulinarischen Genüsse. Zurück in die Schweiz: Die regiden Vorschriften im Raumplanungsgesetz und die Aufteilung in die Nichtbauzonen sind eine der grossen und wichtigen Errungenschaften des letzten Jahrhunderts. Zum Schutz unserer Kulturlandschaften. Wir brauchen uns also nicht zu wundern, wenn die Touristenströme dereinst an uns vorbei zu unseren Nachbarn im Osten nach Österreich gehen, welche die gleichen Fehler nicht machen werden und ihre alte Bausubstanz ganz sicher nicht schleifen werden. Sie suchen gute Lösungen im innern der Häuser. Beispiele gute Innenarchitektur gibt es auch in der Schweiz. Ich denke da z.B. an das im Stil der Walser-Gebäude im Safiental, dass der Stararchitekt Peter Zumtor umgebaut hat, von dem in diesem Rat auch schon mal die Rede gewesen ist. Sie werden jetzt vielleicht einwenden, dass sich nicht jede und jeder einen Starrarchitekten leisten kann. Stimmt, aber vielleicht gelingt es dem Toggenburger Innenarchitektinnen und -architekten im Innenbereich dieser alten «Heimatli» und Häusern neue Toggenburger Standards zu setzen. Es gibt bestimmt auch die architektonische Lösungen für alte Giebelhäuser, die auch den Menschen des 20. Jahrhunderts konvenieren. Holz dafür gibt es dort genug. Gelangen wir deshalb nicht nach Bern mit dem Anliegen der Motionärinnen. Arbeiten wir an neuen kreativen Lösungen im eigenen Kanton. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |