Geschäft: Integrationsvereinbarungen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.07.48 |
Titel | Integrationsvereinbarungen |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 25.9.2007 |
Abschluss | 16.4.2008 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Reimann-Wil | 27.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
16.4.2008 | Eintreten | 47 | Zustimmung | 97 | Ablehnung | 36 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Es wird kaum mehr bestritten, dass in gewissen Fällen die Ausarbeitung von Integrationsvereinbarungen für Ausländerinnen und Ausländer einen wichtigen Beitrag zu deren Integration bzw. zur Förderung ihrer Integrationsbereitschaft leisten kann. Integrationsvereinbarungen sind also ein Instrument, um dem viel zitierten Grundsatz «fördern und fordern» Nachdruck zu verleihen; v.a. das Fordern wird in der Praxis nur allzu oft vom Fördern verdrängt. Gemäss Auskunft der Regierung wird von dieser Möglichkeit bereits punktuell Gebrauch gemacht. Damit bestätigt sie den Nutzen, den solche Vereinbarungen haben können. Gleichzeitig benutzt die Regierung aber rein formalrechtliche Argumente, um ihren Antrag auf Nichteintreten zu rechtfertigen. Aus Gründen, über die sich nur spekulieren lässt, signalisiert die Regierung dadurch ihren fehlenden politischen Willen, dieses nützliche Instrument vermehrt zu nutzen, so wie dies in andern Kantonen bereits üblich ist. Reimann-Wil hat das schon gesagt. Wo ein politischer Wille ist, da ist auch ein politischer Weg. Dieser Grundsatz kann und soll auch in Bezug auf die vorliegende Motion, deren inhaltliche Umsetzung ohne Weiteres möglich ist, angewendet werden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Zuwanderung und Niederlassung von Ausländern gehören zu den normalen zivilisatorischen Vorgängen. In den meisten Fällen - denken Sie zum Beispiel an die zahlreichen Zuwanderer aus Deutschland - führen sie keineswegs zu solchen Problemen, wie dies der Blickwinkel der Motion suggeriert. Die Forderungen der Motion fallen daher zu pauschal aus und schiessen über das Ziel hinaus. Aufgrund der CVP-Interpellation 51.07.53 hat die Regierung eine Erhebung durchgeführt, welche deutlich gezeigt hat, welch unverzichtbaren Beitrag die Zuwanderer zum Gedeihen unserer Gemeinschaft leisten. Diese Feststellung bedeutet nicht, dass keine Probleme bestünden. Probleme wurzeln in aller Regel in einer mangelhaften Verständigung. Sie sind eine Frage der Sprachbeherrschung und sind unvermeidlich in Fällen, in denen z.B. beide Elternteile von Kindern, die hier eingeschult sind, kein Deutsch können. Da kann es zu untragbaren Belastungen für alle Betroffenen kommen. In unserem Kanton existiert bereits eine Vielzahl von Angeboten zur sprachlichen und kulturellen Integration. Allein, sie nützen wenig, wenn sie das Zielpublikum nicht erreichen. Bedenken Sie einmal den Umstand, die Gründer des Kantons hätten die allgemeine Schulpflicht nicht eingeführt. Haben Sie den Eindruck, dass alle Kinder ohne weiteres die Schule besuchen würden? Nein, denn gerade die, die es am meisten nötig hätten, wären ausgeschlossen. Im Fall von Migrantinnen und Migranten ohne genügende Sprachkenntnisse hiesse das, dass ihre Möglichkeit zur gesellschaftlichen Integration in Frage gestellt ist. Für diese Bevölkerungsgruppe - insbesondere für die Frauen aber auch für die Gesellschaft insgesamt - ist es eine Chance, wenn der Gebrauch von diesem Förderungsangebot verbindlich gefordert wird. Allerdings wird dieses Ziel mit der «Kann-Formulierung» im Bundesgesetz nicht erreicht. Hier muss der Kanton aktiv werden. Beispiele funktionierender, sinnvoll ausgestalteter Obligatorien existieren bereits im In- und im Ausland. Die Regierung braucht das Rad nicht neu zu erfinden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | Es ist sehr unüblich, was ich mache. Wir haben eine Standesinitiative eingereicht, die auf Bundesebene genau diese Grundlagen schaffen will. Ich möchte Reimann-Wil herzlich einladen, diese Standesinitiative zu unterstützen, auch wenn er nicht mehr im Rat ist. Diese soll die benötigten Rechtsgrundlagen schaffen. Die Motion ist die richtige Zielrichtung, aber leider der falsche Weg. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Auf dem roten Blatt der Regierung steht, dass die Motion offene Türen einrennt. Im Departement des Innern ist ein Bericht zum Postulat «Braucht es im Kanton St.Gallen ein Integrationsgesetz?» in Arbeit. Es wird sich daher herausstellen, ob es zusätzliche Bestimmungen braucht. Integrationsvereinbarungen können in gewissen Situationen sehr sinnvoll sein. Ihre Wirkung darf aber auch nicht überschätzt werden. Die wirkungsvolle Formel für eine gute Integration heisst: «nicht nur fordern, sondern fordern und fördern». Integration ist ein gegenseitiger Prozess. Auch die Aufnahmegesellschaft ist gefordert, die Integration bereitwillig zu unterstützen, zum Beispiel durch Mitbeteiligung an den Kosten für Sprachkurse. Das neue Ausländergesetz fordert nicht nur von den Migrantinnen und Migranten, sondern auch von der Aufnahmegesellschaft den Willen zum Zusammenleben. In einer fremdenfeindlichen Umgebung nützen die besten Integrationsvereinbarungen nichts. Es braucht eine Willkommenskultur, wie sie in vielen Ländern selbstverständlich ist. Integrationsvereinbarungen sind auch nur dann sinnvoll, wenn sie nicht als Repressionsinstrumente eingesetzt werden. Sie sollen Starthilfe sein, positive Unterstützung für ein erfolgreiches Leben in der Schweiz. Eine flächendeckende Einführung von Integrationsvereinbarung braucht sehr viel Ressourcen bei den Gemeinden und beim Kanton. Es braucht Erst- und Evaluationsgespräche, Information, Beratung. Der Weg der schriftlichen Verfügung ist ungeeignet. Im Kanton Luzern wird z. Z. ein sorgfältiges Modell entwickelt, wofür mehrere neue Stellen geschaffen worden sind. Die Forderung, Deutsch zu lernen, kann ich nur unterstützen, denn die Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Allerdings müssen dazu geeignete Angebote zur Verfügung stehen. Das ist aber heute in vielen Gemeinden noch nicht der Fall. Kümmern wir uns also lieber darum, stimmige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die geforderten Deutsch- und Integrationskurse auch zur Verfügung stehen. Die Gemeinden sind aufgerufen, ihre Möglichkeiten, die ihnen mit dem neuen Ausländergesetz gegeben sind, auszuschöpfen und dort wo es nötig ist, Druck auszuüben. Aber nicht so, wie in dieser Motion gefordert wird. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | Was sind Integrationsvereinbarungen? Integrationsvereinbarungen sind ein Vertrag. Einerseits unterzeichnet die Person, der hier eine Aufenthaltsbewilligung will, und andererseits unterzeichnet der Staat. Man legt gemeinsame Ziele fest: Sprachkenntnisse erwerben, integriert sein, unsere Werte kennen. Der Bewerber verpflichtet sich, diese Vorgaben zu erfüllen und bekommt diese Aufenthaltsbewilligung. - Vor kurzem hat das Bundesgericht in einem bestimmten Fall entschieden, dass die Ausschaffung dieser Person nicht rechtens sei. Ich versichere Ihnen, wenn mit dieser Person bei ihrer Einreise eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen worden wäre, dann wäre die Ausschaffung möglich gewesen. Die Antwort des Regierungsrates hat mich enttäuscht, weil sie besagt, dass das Anliegen gar nicht motionsfähig sei. Es gibt bei jeder Vorlage befürwortende oder ablehnende Argumente. Aber zu sagen, dieses Anliegen sei nicht motionsfähig, ist falsch. Gemäss dem neuen Ausländergesetz des Bundes ist es den Kantonen freigestellt, mit ausländischen Personen Integrationsvereinbarungen abzuschliessen. Das gilt also auch für den Kanton St.Gallen. Integrationsvereinbarungen sind nicht abschliessend durch das Bundesrecht geregelt. Das neue Ausländergesetz sieht in Art. 54 explizit vor, dass die Kantone Integrationsvereinbarungen abschliessen können. Zur Verdeutlichung möchte ich diesen Artikel vorlesen. In Art. 54 heisst es: «Die Erteilung einer Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung kann mit der Bedingung verbunden werden, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird. Dies gilt auch für die Bewilligungserteilung im Rahmen des Familiennachzuges. Die Verpflichtung zum Kursbesuch kann in einer Integrationsvereinbarung festgehalten werden.» Diese «Kann-Formulierung» bedeutet, dass nicht alles schon abschliessend geregelt ist und die Kantone Spielraum haben. Gemäss unserem Kantonsratsreglement ist das in der Motion geforderte Anliegen also klar motionsfähig. Mehrere Kantone haben solche Integrationsvereinbarungen schon eingeführt. Pionierarbeit wurde im Kanton Basel-Stadt geleistet. Dort liegt bereits ein detailliertes Konzept für solche Vereinbarungen vor. Anfang 2008 begann ein Versuchsprojekt. Auch der Kanton Zürich hat inzwischen ein Konzept. Der Zürcher Regierungsrat beschloss Ende September 2007, das Basler Modell zu übernehmen und Integrationsvereinbarungen einzuführen. Auch in anderen Kantonen wie z. B. Basel-Land und Solothurn sind entsprechende Integrationsvereinbarungen eingeführt worden. Diese Massnahme geniesst breite Unterstützung. Auch der Präsident des Ausländerbeirates von Zürich, Akin Altintren, begrüsste diese Integrationsvereinbarungen ausdrücklich. Mit diesen können Ausländerinnen und Ausländer verpflichtet werden, sich selbst aktiv um ihre Integration zu bemühen. Das Anliegen geniesst - wie gehört - breite Unterstützung und ist ein mehrheitsfähiges Instrument. Im Kanton Basel-Stadt war es die mehrheitlich rot-grüne Regierung, die es eingeführt hat. Im Kanton Zürich gehen die Integrationsvereinbarungen auf einen Vorstoss der FDP-Fraktion zurück, der namentlich von den FDP-Kantonsräten Winkler, Laufer und Sauter eingereicht worden ist. Im Kanton Bern kam der Vorstoss von der EVP-Fraktion. Nota bene, in keinem der genannten Kantone wurde die Motionsfähigkeit bestritten oder es wurde gar behauptet, alles sei durch das Bundesrecht geregelt. Im Gegenteil, die Integrationsvereinbarungen wurden als breit abgestützter und wichtiger Pfeiler für eine bessere Integrationspolitik in den Kantonen angesehen. Denn es geht darum, den Integrationsgrad und den Integrationswillen von Einwanderern zu einem wichtigen Entscheidungskriterium für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen zu machen. Es ist hoffentlich das Ziel aller Kantonsrätinnen und Kantonsräte in diesem Saal, dass wir gut integrierte Ausländer haben und dass wir die aktuellen Integrationsprobleme, die es unbestrittenermassen gibt, Ernst nehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | Ich entschuldige mich bei allen Anwesenden für dieses formale Versäumnis. Wir halten den Antrag vom 20. Februar 2008 aufrecht. Wir würden über ihn - nach dem Eintreten auf die Motion - als Alternative abstimmen lassen. Muss ich nochmals dazu Stellung nehmen? | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | Zu Reimann-Wil: Meine Frage ist, ob Sie das Mittagessen annehmen und die Motion zurückziehen oder ob wir über das Eintreten abstimmen sollen? | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | Ich habe bereits etwas in dieser Richtung in Bern eingereicht. Ich meine aber nach wie vor, dass der Kanton mit dieser «Kann-Bestimmung» einen Spielraum, den er voll ausschöpfen sollte, hat. Ich möchte darum an der Motion festhalten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | Müller-St.Gallen, Sie haben sich vorhin zum Antrag Kündig-Rapperswil-Jona / Müller-St.Gallen vom 20. Februar 2008 geäussert. Diesen Antrag hätten Sie aber nochmals einreichen müssen. Wenn wir auf die Motion eintreten, können Sie diese Anträge in der Spezialdiskussion stellen. Können Sie dazu kurz Stellung nehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | Wenn wir auf die Motion eintreten, können Sie in der Spezialdiskussion diese Anträge stellen. Das wäre dann richtig. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |