Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Erwerb sowie Neu- und Umbau von Liegenschaften am Oberen Graben und an der Frongartenstrasse in St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.07.03
TitelKantonsratsbeschluss über Erwerb sowie Neu- und Umbau von Liegenschaften am Oberen Graben und an der Frongartenstrasse in St.Gallen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung8.8.2007
Abschluss2.6.2008
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Kommissionsbestellung vom 24. September 2007
ProtokollBeilage 1 zum Protokoll der vorberatenden Kommission
ProtokollBeilage 3 zum Protokoll der vorberatenden Kommission
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 22. Oktober 2007
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 1. Juni 2008
ErlassErgebnis der 2. Lesung vom 20. Februar 2008
ProtokollBeilage 2 zum Protokoll der vorberatenden Kommission
ProtokollauszugKantonale Volksabstimmung vom 1. Juni 2008: Ergebnis, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2008
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 14. August 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2008Schlussabstimmung143Zustimmung0Ablehnung37
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2007Wortmeldung

Ich habe keinen Antrag sondern noch eine Frage an Regierungsrat Haag. Die SP-Fraktion stellt sich an diesem sonst sehr geeigneten Standort die Frage nach dem Zusatzverkehr. Zu viel Zusatzverkehr verträgt sich nicht mit den geplanten verkehrsberuhigenden Massnahmen im Altstadtumfeld. Nachdem in unmittelbarer Nähe beim Hotel Einstein eine grosse Parkgarage gebaut wird sollte sich diejenige des Kantons auf die ausgewiesenen eigenen Bedürfnisse für den dienstlichen Gebrauch beschränken. Ich frage deshalb Regierungsrat Haag wie viele das wirklich sind und im weiteren möchte ich gerne wissen, wie viele Velofelder vorhanden sind. Ich habe ihm diese Fragen schon bereits im Voraus zugestellt, so dass er sie abklären konnte.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

stellt Eintreten fest. Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten und Gutheissung.

Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Der Standort dieses Verwaltungsgebäudes gab tatsächlich zu Diskussion in Anlass. Für die Einen waren es eben die Schwierigkeit, dass es zu viele Parkplätze sind. Veloparkplätze ist zentral genug. Für die anderen ist es zu zentral, dass vorallem eben die befürchtet wurde die Besucher des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes könnten behindert werden und nicht den Büro rechtzeitig besuchen. Das machen wir. Wir machen hier eines der Klaster. Von vier Klastern der Zentralverwaltung wo wir über 300 Arbeitsplätze haben. Der andere ist in der Davidstrasse, einer ist die Pfalz und einer an der Lämmlisbrunnenstrasse. Genau diese vier Pflaster im Zentrum erlauben es unabhänig der Anzahl der Mitglieder der Regierung, wie diskutiert oder vorbehalten wurde, eben flexibel diese Ämter und Abteilungen einzuteilen und deshalb ist dieser Standort hier wichtig. Wieso im Zentrum vielleicht noch kurz. Wir haben noch berechnen lassen, wie viele Besucher täglich zum oberen Graben kommen und kommen werden wenn diese Büros bezogen sind. Es geht um, ich habe die Zahl zuerst selber kaum geglaubt, über 500 Personen im Durchschnitt je Arbeitstag an die an alle diese Stellen herankommen müssen. Zudem sind 300 Arbeitsplätze. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass dieses Gebäude tatsächlich im Zentrum ist. Wenn wir es irgendwo auf die grüne Wiese stellen, dann müssen wir tatsächlich ein riesen Parkplatzangebot offerieren. Das ist ein Vorteil. Zu Ihrer Frage: Wir haben diese 43 Plätze nicht irgendwie erfunden oder berechnet. Das hat sich ergeben. Das sind technische Maximum aufgrund der Lage und Nachbarliegenschaften, dass es eine optimale Nutzung gibt. Wir haben das sehr zurückhaltend ausgerechnet, dass davon minimal an Pflichtplätzen die wir den entsprechenden Amtsleitern geben müssen und Leuten, die viel auch in den Aussendienst gehen müssen sind 31 werden festvergeben. D.h. es stehen für Mitarbeitende, die dann auch noch viel Platz auswärts gehen müssen noch 12 Plätze zur Verfügung. Das ist minimum, ist aber machbar auch im Vergliech zu anderen Departementen wenn die Plätze auch intern bewirtschaftet werden. Was machen wir mit den Mitarbeitern hier. Sie fragen nach den Veloparkplätzen. Ich muss Ihnen sagen, wir haben an das selbstverständlich gedacht. Schon im Gestaltungsplan in den besonderen Vorschriften wurde vorgesehen, es ist die Auflage vorhanden, dass wir mindestens 35 zugängliche Abstellplätze machen müssen. In der Tat haben wir aber ungefähr 70 Parkplätze für Velo gemacht. Zusätzlich stehen in der Tiefgarage - dort wo eben die Autos keinen Platz haben - weitere Fahrradplätze zur Verfügung. Ich meine, hier haben wir ein gutes Angebot, dass Grössenordnung ein Drittel der Mitarbeitenden mit dem Velo problemlos zur Arbeit kommen kann.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission unterstützt die Vorlage über Erwerb sowie Neu- und Umbau von Liegenschaften am oberen Graben und an der Frongartenstrasse im Gesamtbetrag von 58,3 Mio. Franken mit 5 Enthaltungen und ohne Gegenstimme. Ein Rückweisungsantrag ist klar abgelehnt worden. Die Vorlage beinhaltet eine umfassende Sanierung der Liegenschaften Oberer Graben 32 und 36 sowie ein integrierendes Neubauprojekt auf den zu erwerbenden und angrenzenden Grundstücken Oberer Graben 38 und Frongartenstrasse 5 als Resultat eines Architekturwettbewerbs. Mit der Realisierung können rund 200 Arbeitsplätze aus Mieträumlichkeiten in kantonseigene Büros verschoben werden. Die gesamte Bauvorlage umfasst die Erstellung von 310 Arbeitsplätzen in sechs Geschossen. Vorgesehen für das künftige Sicherheits- und Justizdepartement sowie für publikumsintensive Dienststellen des Departementes des Innern. Das Projekt lässt grosse Flexibilität zu bei der Einteilung der Geschosse und der Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Büroräumen und Besprechungszimmern. Das Projekt entspricht dem Minergiestandard und zeitgemässen Sicherheitsanforderungen um dies behindertengerecht erschlossen und geplant. An einer halbtägigen Sitzung wurde das Geschäft in Anwesenheit der Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartementes und des Vorstehers des Baudepartements behandelt. Dabei nahm die Kommission einen Augenschein vor und liess sich durch den Kantonsbaumeister und weitere Mitarbeiter des Baudepartementes informieren. Dabei wurde auch über das Raumkonzept der Kantonsverwaltung sowie über das Raumbelegungskonzept für Verwaltungsgebäude orientiert. Für die Kommissionsberatungen stand den Mitgliedern zusätzlich eine Dokumentation mit einer Übersicht über das Bauprojekt Planunterlagen, einem Kostenvoranschlag und einem Baubeschrieb zur Verfügung. Die umfassende Unterstützung ging dann bis zur Vorprüfung des Kommissionsprotokolls.

Zum Grundsätzlichen: Die vorberatende Kommission stellt einstimmig Handlungsbedarf fest. Genügen doch die bestehenden Arbeitsplätze in den Liegenschaften Oberer Graben 32 und 36 heutigen Anforderungen nicht mehr. Trotzdem gehen die Meinungen über die Dringlichkeit auseinander nachdem das Projekt bereits einige Jahre behandlungsreif vorliegt von der Regierung dem Kantonsrat aber erst jetzt vorgelegt worden ist. Das Projekt wird architektonisch gelobt, wird aber auch von den Baufachleuten in der vorberatenden Kommission als am oberen Rand der vertretbaren finanziellen Bandbreite liegend beurteilt. In diesem Zusammenhang wir einmal mehr der eingeschränkte Handlungsspielraum des Parlaments bei Bauvorlagen festgestellt und kritisiert. Weil es sich um eine ausgearbeitet Bauvorlage handelt, können vorberatende Kommission und Kantonsrat kaum gestalterisch eingreifen sondern die Vorlage grundsätzlich bloss gesamthaft bewilligen, ablehnen oder allenfalls zurückweisen. Als Schönheitsfehler bezeichnet wird die Tatsache, dass mit diesem neuen Verwaltungsbau die klare räumliche Trennung der verschiedenen Departemente nicht erreicht wird. Sind doch das künftige Sicherheits- und Justizdepartement und Teile des Departement des Innern in den geplanten Gebäuden vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass nicht das ganze Sicherheits- und Justizdepartement dort einquartiert wird weil die Polizei weiterhin einen eigenen Standort behält bzw. allenfalls einen neuen erhält.

Eintreten und Rückweisungsantrag: Den Eintretensanträgen der meisten Fraktionen stand ein Nichteintretensantrag gegenüber. Demgemäss soll die Regierung beauftragt werden, die Standortfrage, eine allfällige weitere Departementsreform und die Finanzierung nochmals zu prüfen. Der obere Graben sei heute schon ein verkehrstechnisches Nadelöhr, weshalb auch andere Standorte erwähnt wurde in der Kommissionssitzung das Zeughaus geprüft werden müssten. Bei der Finanzierung stelle sich die Frage, ob dies nicht auch eine Investition für die Versicherungskasse des Kantons sein könnte. Diesbezüglich mussten wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass mit einer Bauinvestition durch einen dritten Träger auch das Mitspracherecht oder die Finanzhoheit des Kantonsrates zumindest tangiert oder in Frage gestellt würde. Der Nichteintretensantrag wurde mit 4:16 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Im umgekehrten Verhältnis von 16:4 Stimmen bei 1 Enthaltung trat die Kommission ein.

Detailberatungen: Eine längere Diskussion löste der Minergiestandard aus, der durch den vorgesehenen Verzicht von einer sensorgesteuerten Beleuchtung in Frage gestellt würde. Einerseits ist es vernünftig, wenn auf praxisuntaugliche technische Regelungen verzichtet werde. Andererseits komme dem Kanton als Bauherr eine Vorbildfunktion zu, weshalb das Minergielabel wichtig sei. Mit der Zusicherung des Vorstehers des Baudepartementes, den Minergiestandard einzuhalten, gab sich die vorberatende Kommission zufrieden und es wurden keine Anträge gestellt. Der Kanton wird diese Frage aber bei den Zertifizierungsgremien einbringen und versuchen in diesem Bereich für die Zukunft eine Lockerung bzw. praxistaugliche Anpassung zu erreichen. Es wurde auch diskutiert ob die Warmwasseraufbereitung mittels Sonnenkollektoren erfolgen sollte. Der Kanton will davon absehen, da die Flachdächer mit Ausnahme der Terasse die Cafeteria extensiv begrünt würden und der Warmwasserverbrauch im Gebäude sehr gering sei. Um diesbezüglich Klarheit zu erzielen wurde abgestimmt, wonach die Warmwasseraufbereitung mit Sonnenkollektoren zu prüfen und abzuklären sei. Die Kommission lehnte diesen Auftrag mit 12:6 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Zu diskutieren gaben auch die vorgesehenen 43 Parkplätze in der Tiefgarage in der UBS welche um diese Anzahl erweitert wird. Es wurden keine Anträge gestellt, aber für die Beratung im Parlament nicht ausgeschlossen. Auch bei dieser Frage wurde deshalb vom Sprechenden eine vorsorgliche Abstimmung durchgeführt. Vier Kommissionsmitglieder wünschen weitere Abklärungen zur Parkplatzanzahl, 17 Mitglieder sprechen sich gegen weitere Abklärungen aus und erachten die geplanten 43 Parkplätze für über 300 Arbeitsplätze als angemessen. In der erwähnten Zusatzdokumentation ist die Firma Mobag AG St.Gallen unter Bauleitung aufgeführt. Diese Firma befindet sich nun aber im Konkurs. Das Baudepartement hat umgehend gehandelt, alle Unterlagen erhalten und die Bauleitung neu ausgeschrieben. Dies sei im Kostenvoranschlag gemäss Vorlage berücksichtigt. In der Schlussabstimmung unterstützte die vorberatende Kommission mit 16:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Vorlage weshalb ich Ihnen beantrage darauf einzutreten und sie gutzuheissen. Die Vorlage untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum weshalb eine Volksabstimmung zwingend ist wenn der Kantonsrat der Vorlage zustimmt.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
18.2.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008