Geschäft: Lärmschutzmassnahmen am Südportal Tunnel Uznaberg an der A53 Uznach Schmerikon sind unbefriedigend (Titel der Antwort: Lärmschutzmassnahmen am Südportal des Uznabergtunnels an der A53 Uznach Schmerikon)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.06.59 |
Titel | Lärmschutzmassnahmen am Südportal Tunnel Uznaberg an der A53 Uznach Schmerikon sind unbefriedigend (Titel der Antwort: Lärmschutzmassnahmen am Südportal des Uznabergtunnels an der A53 Uznach Schmerikon) |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 25.9.2006 |
Abschluss | 29.11.2006 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Bühler-Schmerikon | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Zahner-Uznach | 24.10.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2006 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Leider geht die Regierung nicht auf unsere Fragen ein. Sie spricht in der Vergangenheit, wurden doch die Messungen kurz nach der Eröffnung im Jahr 2004 durchgeführt. Das Verkehrsaufkommen bzw. der Lärmpegel war am Anfang sicher noch in der Nähe des zulässigen Grenzwertes. Seit der Eröffnung der A53 im Jahr 2003 hat sich das Verkehrsaufkommen bei der Umfahrungsstrasse um das Mehrfache erhöht und nimmt weiter zu. Tägliche Stockungen bis zum Stillstand auf der Umfahrungsstrasse sind die Folgen. Rund 64 Prozent der Bevölkerung fühlen sich durch Lärm gestört. Dazu gehören Störungen des Schlafs, der Erholung, der Kommunikation, des Lernens, der Leistungsfähigkeit und der Entwicklungsprozesse bei Kindern. Die grösste Lärmquelle der Schweiz und damit eines der wichtigsten Umweltprobleme ist der Strassenverkehr. Dementsprechend muss alles unternommen werden, dass die Grenzwerte eingehalten, die Lärmschutzbauten an den stark befahrenen Strassen angepasst und saniert werden. Die Sanierungspflicht obliegt den Inhabern der lärmverursachenden Anlage; bei Strassen sind dies meistens die Kantone. Art. 13 bis 20 der eidgenössischen Lärmschutzverordnung umfasst die Ergreifung geeigneter Massnahmen, um den Lärm zu reduzieren bzw. geeignete Lärmschutzbauten zu erstellen. Auf die Frage nach dem Einsatz einer Lärmmessanlage über einen gewissen Zeitraum an verschiedenen Stellen geht die Regierung nicht ein. Erst dadurch könnten aussagekräftige Lärmwerte festgehalten werden, und man könnte sich nicht nur auf einzelne halbstündige Werte abstützen. Auch spielt der Zeitpunkt eine wesentliche Rolle bei solchen Lärmmessungen, also wann sie durchgeführt werden, in den frühen Morgenstunden, am Vormittag oder am Nachmittag. Bei Feinstaub oder Geschwindigkeitsmessungen ist die Regierung schnell bereit, eine Messanlage zu installieren. Warum nicht auch bei einer Lärmmessung? Die Regierung sagt, sie nehme die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner ernst, könne aber nicht über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Aber genau hier lässt die Regierung die Anwohnerinnen und Anwohner am Südportal Uznaberg einmal mehr im Lärm stehen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
29.11.2006 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Warum ein zu hoher Lärmpegel? Woher kommt er? Natürlich von den vorbeifahrenden Fahrzeugen. Er ist verschieden bei trockener oder nasser Fahrbahn. Als wesentlicher Punkt sind die Dehnfugen bei der Strassenüberführung über die SBB-Linie Schmerikon-Uznach sowie über den Linthkanal. Bei Anpassungsarbeiten der Fahrbahn vor der Eröffnung der A53 Reichenburg-Jona wurden die bereits vor etwa 10 Jahren eingebauten Dehnfugen freigelegt, aber leider nicht ersetzt. In Neuhaus bei der Brücke über das Aabachtobel wurde eine bessere Lösung getroffen, die wesentlich weniger Lärm erzeugt bei der Überfahrt. Könnten die Dehnfugen nicht ersetzt werden? | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |