Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer39.07.02
TitelBerichterstattung der Rechtspflegekommission
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung12.9.2007
Abschluss26.9.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium20.3.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.9.2007Kenntnisnahme101Zustimmung3Ablehnung76
Statements
DatumTypWortlautSession
26.9.2007Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Der Bericht ist zur Kenntnis zu nehmen.

Es geht um die Petition betreffend «Weihnachten in Schulen». Am 12. März 2007 hat das Petitionskomitee «Ja zu Weihnachten» die Petition «Weihnachten an Schulen» zuhanden der Regierung und des Parlaments eingereicht. Die Petition zuhanden des Parlaments wurde zur Vorberatung der Rechtspflegekommission überwiesen. Die Petenten beantragen, Weihnachten verbindlich in den Lehrplan aufzunehmen, weil jedes Kind das Recht auf Weihnachten in der Schule habe. Sie argumentieren, dass Weihnachten ein zentraler Bestandteil unserer Kultur sei. Es sei das Fest der Geburt Jesu Christi. Schweizer Kinder und Schüler hätten das Recht, die besinnliche Weihnachtszeit und die Weihnachtsgeschichten und Symbole auch in der Schule weiterhin vermittelt zu bekommen. Als Auslöser der Petition bezeichnet das Petitionskomitee den Verzicht mehrerer Schweizer Schulen auf die Durchführung von Weihnachtsfeiern auf Druck von Muslimeltern.

Die Rechtspflegekommission hat das Erziehungsdepartement zur Stellungnahme eingeladen. Nach Auffassung des Amtes für Volksschule soll der Petition keine Folge geleistet werden, da das Anliegen der Petition in der Praxis der Schulen erfüllt sei und daher kein Handlungsbedarf bestehe. Auch die Regierung beantworte die Einfache Anfrage 61.06.34 «Weihnachten in Schulen» in diesem Sinn. Auf die Motion 42.07.02 «Weihnachtsfeiern in Schulen» trat der Kantonsrat bekanntlich in der Frühjahrssession 2007 nicht ein und schloss sich damit der Begründung der Regierung an. Die Schule thematisiere Weihnachten stufengerecht und auf vielfältige Weise. Mit der Pflege der christlich-abendländischen Kultur erfülle die Schule ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag. Der Lehrplan orientiere sich aber auch am Grundsatz der interkulturellen Erziehung, in dem er die gegenseitige Toleranz im Zusammenleben der Menschen fördere. Eine weiter gehende gesetzliche Regelung sei nicht notwendig.

Nach Art. 14 des Kantonsratsreglements ist die Rechtspflegekommission zuständig, um unter anderem Petitionen zuhanden des Kantonsrates vorzuberaten. Die Rechtspflegekommission hat die Begründung der Regierung, in der Beantwortung der Einfachen Anfrage und zur Motion sowie jene des Amtes für Volksschule zur Kenntnis genommen. Vor dem Hintergrund, dass offensichtlich kein Fall bekannt ist, in dem in einer Schulgemeinde Proteste oder Weigerungen von nicht christlichen Eltern eine Weihnachtsfeier beeinträchtigt oder gar verunmöglicht haben, ist nicht ersichtlich, weshalb weiter gehende gesetzliche Regelungen notwendig sind, zumal sowohl die Muslime der Schweiz wie auch der Rat der Religionen der Schweiz die Teilnahme aller Kinder an Weihnachtsfeiern ausdrücklich begrüssen. Wenn Ihnen nun die Rechtspflegekommission deshalb Kenntnisnahme ohne weitere Folgeleistung beantragt, tut sie dies nicht, weil die Thematik der Petition nicht als wichtig angesehen wird, sondern weil das Anliegen der Petenten in der gelebten Praxis unserer Schulen erfüllt ist.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007