Geschäft: Standesinitiative zur Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen (Änderung von Art. 7 StHG)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.37
TitelStandesinitiative zur Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen (Änderung von Art. 7 StHG)
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung24.9.2007
Abschluss15.4.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. September 2007
AntragAntrag der Regierung vom 30. Oktober 2007
AntragAntrag CVP-Fraktion vom 26. November 2007
VorstossGeänderter Wortlaut vom 27. November 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2007Gutheissung86Zustimmung56Ablehnung38
27.11.2007Eintreten84Zustimmung60Ablehnung36
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2007Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Selbstverständlich bin ich der gleichen Meinung wie mein Fraktionskollege. Es müsste vorallem der Wirtschaft ein Graus sein, die zum grossen Teil diese Kinder- und Bildungszulagen finanziert. Dass sie teilweise zurückwandern in den Staatshaushalt. Die Frage der Selbständigerwerbenden, die nur teilweise in den Genuss von solchen Steuererleichterungen kämen. Das lassen wir doch bitte die Sache des Bundesgesetzgebers sein. Das müssen wir nicht hier regeln.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-Fraktion Gutheissung mit folgendem Wortlaut: «Eine Änderung des StHG und des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) im Sinne dieser Standesinitiative würde die Kinder- und Ausbildungszulagen steuerfrei machen und brächte eine echte Verbesserung für die Kaufkraft der Familien.»

Mit einer Hand unterstützen die Arbeitgeber die Familien und bezahlen die Kinder und Ausbildungszulagen. Mit der anderen kassiert der Staat einen Teil dieses Geldes wieder mittels Steuern. Es gibt sicherlich plausible Gründe, die für oder gegen diese Standesinitiative sprechen. Allerdings finden wir die von der Regierung aufgeführten Gründe für ein Nichteintreten wenig stichhaltig um ein nach unserer Auffassung berechtigtes Anliegen abzulehnen. Bei der Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen geht es einmal mehr darum ein Zeichen zu setzen, Familien zu unterstützen, ihre Leistungen zu honorieren und diese nicht mit höheren Steuern zu bestrafen. Wir tragen den anfallenden Kinderkosten und den steigenden nicht kompensierten Haushaltsausgaben besser Rechnung und anerkennen die erbrachten Leistungen der Eltern für ihre Kinder und gleichzeitig für die gesamte Gesellschaft. Mit dieser Standesinitiative - und das wissen wir alle - sind die Kinder- und Ausbildungszulagen noch nicht von den Steuern befreit. Mit dieser Initiative aber kann unser Kanton ein weiteres klares Zeichen setzen und sich als familienfreundlicher Stand positionieren. Noch zum geänderten Wortlaut. Durch ein Versehen ist uns entgangen, dass das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer DBG analog angepasst werden muss.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Die Standesinitiative gemäss grauem Blatt ist zu unterstützen. Die wesentlichen Punkte hat meine Vorrednerin bereits schon gesagt. Es wird in der Bevölkerung nicht verstanden wenn auf der einen Seite die Gewinnsteuern minimiert werden und auf der anderen Seite Kinderzulagen besteuert werden. Das passt nicht mehr in unsere Zeit.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Es kommt sehr selten vor, dass sich mit meiner Fraktion in fiskalpolitischen Fragen grundsätzlich anderer Meinung bin. Es geht nicht darum in diesem Bereich Zeichen zu setzen. Sondern den Versuch zu machen eine familienkonforme und familiengerechte Steuerlösung zu finden. Ich sehe auch einen namhaften Widerspruch zwischen der angekündigten Initiative der CVP-Fraktion auf Erhöhung der Kinderzulagen um 50 Prozent und dieser Standesinitiative. Ich stelle fest, bei der Ratslinken, dass das Gedächtnis sehr kurz ist. Wir haben Ihre Initiative Steuergerechtigkeit bekämpft mit dem Argument, dass eben der Ausgleich der Progression im Bezug auf die Besteuerung der Leistungsfähigkeit in unserem Steuersystem über Abzüge zu erfolgen hat. Weil Abzüge degressiv wirken. Das ist das Pendant zur Progression des Einkommenssteuertarifs. Wenn Sie also festlegen wollen wie jemand nach Massgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern ist, müssen Sie von einem Gesamteinkommensbegriff einmal ausgehen, und das haben wir. Es müssen möglichst alle Einkünfte erfasst werden und nachher müssen die Entlastungen über Abzüge erfolgen und diese Abzüge haben dann eine degressive Wirkung. Nur so erhalten Sie ein gerechtes System. Wenn Sie jetzt dieser Lösung, die natürlich der Bundesgesetzgeber nie so beschliessen wird, da würde ich am Sachverstand des Bundesgesetzgebers zweifeln ohne dass er das Steuersystem insgesamt ändern. Also bei einer «Flattex» können Sie so etwas machen. Aber nicht bei einem progressiven Tarif. Sie kommen in Probleme der Gerechtigkeit. Wir kommen in die Problematik der fehlenden Verfassungsmässigkeit. Sie können jetzt schon sagen, das soll der Bundesgesetzgeber dann lösen mit den Selbständigerwerbenden. Die Selbständigerwerbenden haben auch Kinderlasten. Gleich viel wie die anderen wenn sie Kinder haben und im gleichen Verhältnis leben, haben aber keine Kinderzulagen. Also schaffen Sie doch logischerweise eine Ungerechtigkeit zwischen zwei Kategorien von Steuerpflichtigen mit den gleichen Lebensverhältnissen. Es ist auch nicht besser machbar wenn Sie jetzt die direkte Bundessteuern miteinbeziehen. Ich bin an sich froh, dass man jetzt das korrigiert hat. Aber wir haben eine Gesetzgebung auf Bundesebene wonach die Kinderzulage mindestens Fr. 200.- betragen müsse und die Ausbildungszulage mindestens Fr. 250.-. Das bedeutet, dass die Kantone nach oben abweichen können. Wie wollen Sie jetzt in der direkten Bundessteuer das berücksichtigen? Das ist jetzt nicht als Einkommen anrechbar. Dann müsste der Bundesgesetzgeber sagen: In jedem Kanton, je nachdem wie er es gelöst hat. Also wenn er Fr. 300.- gibt ist Fr. 300.-. Wenn Fr. 400.- ist ist Fr. 400.-. Dann schaffen Sie eine absolut unzulässige Verfassungswidrigkeit zwischen den Kantonsangehörigen. Das was hier vorgeschlagen wird ist so nicht machbar. Ich sage nochmals, es geht in der Steuergesetzgebung nicht darum Zeichen zu setzen. Es geht darum sich zu bemühen eine möglichst sachgerechte Lösung für die Besteuerung der Familien zu finden. Deshalb habe ich persönlich - ich spreche jetzt nicht im Namen der Regierung - viel Sympathie für die Erhöhung der Kinderabzüge weil dort eben diese Degressionswirkung erreicht werden kann, die Sie an sich im Auge haben. Ich kann auch zusammen zählen und wahrscheinlich will man ein Zeichen setzen. Aber das macht die Sache nicht besser.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Ich habe es schon erwähnt. Durch ein Versehen ist uns entgangen, dass das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer DBG analog angepasst werden muss.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten und dem Antrag der CVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir geben natürlich gerne zu, dass mit dieser Vorlage Steuergerechtigkeit nicht erreicht wird. Dazu hätte es andere Vorlagen gegeben. Aber diese Standesinitiative ist eine Möglichkeit wirklich konkret etwas für die Familie zu tun. Dass wir da aktiv werden müssen, das wissen wir nicht erst seit Frank Schiermachers Minimum. Dass dadurch das Verfahren komplizierter wird, das kann kein Argument sein. Das ist ein allfälliges Problem, das sich lösen lässt. Andere Steuerreduktionen und Teilbefreiungen sind auch möglich. Es wäre gerade zu stossend wenn ausgerechnet bei Familien und bei solch geringen Unterstützungsbeiträgen ein Argument ins Feld geführt würde, das bei Privilegien für besser verdienende nicht genannt wird. Ebenso wenig kann von Intransparenz als Folgeerscheinung gesprochen werden. Denn die Änderung zeitigt Folgen, die sich durchaus erkennen und einordnen lassen. Also durchaus transparent sind. Es werden Familien entlastet. Die entsprechenden Sozialzulagen werden so anders nicht besteuert. Diese 1:1 Entlastung macht Sinn. In diesem Sinn hat das System zu dienen und nicht umgekehrt ein System für sich da zu sein. Gründe für diese Entlastung gibt es genügend. Die Besteuerung der Kinder- und Ausbildungszulage trägt durch ihre progressive Wirkung die Möglichkeit in sich, dass sich die Unterstützung vernichtet. Dies auch als Folge der niedrigen Beiträge. Dem System der Besteuerung von Kinder- und Ausbildungszulagen ist also eine Vernichtung der Wirkung, die gemeint ist nämlich Familienförderung durchaus Keil im ??? oder inne wohnen zum Teil. Wie wichtig, dass Familienförderung auch in diesem Bereich ist wissen wir auch durch die zunehmend grösseren Ausgaben, die wir Kinder haben auf uns nehmen, wenn wir Kinder ausbilden und auch gut ausbilden. Das wissen wir alle. Es ist klar, eine Notwendigkeit. Diese Notwendigkeit sollten wir entsprechend der Vorschlag der CVP-Fraktion ist ein ???. Einer der Familien unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Steuergesetze kann man ändern. Auch der Bund.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007