Geschäft: Klosterplatz schützen anstatt kommerzialisieren

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.19.27
TitelKlosterplatz schützen anstatt kommerzialisieren
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung11.6.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 5. November 2019
VorstossWortlaut vom 11. Juni 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
13.11.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.2.2020Eintreten45Zustimmung62Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
18.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 62:45 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Motion nicht ein.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Regierungsrat Klöti: Auf die Motion ist nicht einzutreten. legt seine Interessen offen als Präsident der Kommission, die sich verantwortlich zeichnet für Stiftsbibliothek, Gewölbekeller und Ausstellungssaal, nämlich zur Vermittlung dieser Angebote. In dieser Kommission ist der katholische Konfessionsteil vertreten, der Staat und die Stiftung, die namhaft fördert, nämlich die Ria & Arthur Dietschweiler Stiftung.

Wir hatten bis anhin keinen Anlass, dass diese Festspiele unser Angebot, und das ist ein Ganzjahresangebot, tangieren würde. Im Gegenteil, die Leute die St.Gallen besuchen wegen der Angebote Stiftsbibliothek, Ausstellungssaal und Gewölbekeller sind sehr interessiert, weitere Angebote besuchen zu können. Und natürlich ist Oper ein spektakuläres Format, sonst wäre es nicht Oper. Natürlich kosten die Tickets, aber man könnte auch, wie z.B. am Opernhaus Zürich, eine Volksvorstellung machen, dort kosten dann die Tickets 70 statt 380 Franken. 70 Franken kosten sie bei uns in der Oper normalerweise. Sie sehen, es gibt immer Relationen. Wenn Sie glauben, dass wir dieses Profil der Festspiele zusammen mit einem sehr guten Opernfundament – das kommt nicht von irgendwo daher geflogen – hier nicht mehr stattfinden lassen soll, dann schaden Sie dem Standort St.Gallen. Denn der Radius der St.Galler Festspiele, die in diesem Jahr immerhin zum achtzehnten Mal stattfinden werden, ist medial sehr gross. Wenn wir Ausserordentliches unterstützen wollen, dann ist es das. Wir brauchen für den Standort St.Gallen, das haben wir auch vom Stadtpräsidenten gehört, ausserordentliche Dinge, und Ausserordentliches ist natürlich auch gelegentlich einer Kritik ausgesetzt, aber es gibt genügend Argumente, genügend Berichte, die zeigen, dass das mit Mass gemacht wird. Glauben Sie mir, nun gehe ich hier schon seit acht Jahren ein und aus. Diese paar Wochen, in denen hier diese Bühne steht, die habe ich schnell vergessen, aber nicht vergessen habe ich die Aufführungen, und der Aufwand ist gross, der Effekt ebenfalls. Sagen Sie deshalb bitte Ja zu einem hochstehenden Kulturangebot im Interesse des Standorts St.Gallen und treten Sie nicht ein.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Böhi-Wil: Ich muss den Staatssekretär korrigieren. Die Motion verlangt keineswegs ein absolutes Verbot von Veranstaltungen, sondern ich lese Ihnen nochmals den Text vor: «Die Regierung wird eingeladen, einen Entwurf vorzulegen, der das Strassengesetz (sGS 732.1) dahingehend anpasst, wonach auf dem Klosterplatz nur nicht-kommerzielle und zeitlich auf einzelne Tage beschränkte Veranstaltungen ohne Aufbauten wie namentlich Bühnen, Tribünen oder Verkaufsstände zulässig sind.» Es ist durchaus möglich, dass gewisse Veranstaltungen stattfinden. Es geht nicht um ein allgemeines totales Verbot.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Hasler-St.Gallen: Verzeihen Sie mir meine zweite Intervention. Ich widerspreche ungern meinem Stadtpräsidenten, aber er hat mich etwas falsch zitiert. Das möchte ich richtig stellen: Es war explizit nicht mein Anliegen, dass der Platz jedermann zur Verfügung steht, um dort Veranstaltungen durchzuführen – ganz im Gegenteil. Ich wünsche mir, dass eine inhaltliche Prüfung stattfindet. Es kann andere Veranstaltungen geben, die mindestens so respektvoll mit diesem Platz umgehen wie die Festspiele, vielleicht sogar noch respektvoller. Für diese Veranstaltungen gibt es derzeit keine Möglichkeit, überhaupt nur schon eine inhaltliche Prüfung zu erhalten – das möchte ich. Nein, ich finde nicht, dass es ein Platz ist, der für jedermann einfach so als sein privates Hinterzimmer zur Verfügung stehen soll – ganz im Gegenteil. Es ist ein Platz, der allen zur Verfügung stehen soll als Besucherinnen und Besucher. Zu Veranstaltungen soll es klare Richtlinien geben, und die gibt es nicht. Die können wir schaffen, wenn die Motion überwiesen wird.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Scheitlin-St.Gallen: Auf die die Motion ist nicht einzutreten.

Verschiedene Voten haben mich jetzt veranlasst, etwas zu sagen: Es ist allen bewusst, dass der Klosterplatz ein sehr sensibler Ort ist. Gerade deshalb kann wahrscheinlich auch dem Anliegen von Hasler-St.Gallen nicht stattgegeben werden, dass jeder Mann und jede Frau dort eine Veranstaltung machen kann, sondern es ist des besonderen Ortes geschuldet, dass auch entsprechende Restriktionen und entsprechende Kriterien bei der Auswahl angewendet werden.

Seien Sie sich bewusst, die Festspiele auf dem Klosterplatz sind Gegenstand von vielen intensiven Absprachen der Verantwortlichen und der Eigentümer im Stiftsbezirk. Nur einige Beispiele: Der Kanton St.Gallen, der katholische Konfessionsteil, das Bistum und die Stadt St.Gallen unterzeichneten im Jahr 2008 die Charta für den Stiftsbezirk. Darin ist verbrieft, den Stiftsbezirk als historischen Ort zu wahren, gleichzeitig lebendig zu halten und weiter zu entwickeln. Es ist ein gemeinsames Dokument aller an diesem Ort entsprechend interessierten Menschen.

Im November 2012 gründete der Kanton, die Stadt, der katholische Konfessionsteil, das Bistum zusammen mit St.Gallen-Bodensee Tourismus den Verein Weltkulturerbe Stiftsbezirk St.Gallen, ebenfalls mit dem Ziel und dem gemeinsamen Willen, hier den besonderen Ort der Ausstrahlung im Stiftsbezirk weiter zu verbessern. Die Festspiele sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Sie sind auch immer wieder Gegenstand der Beratungen.

Entsprechend wurde auch bei der letzten Verlängerung ein ausführlicher Bericht gemacht, was alles möglich ist und welche alternativen Standorte in Frage kämen. Man hat dannzumal in Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) explizit festgehalten, dass die Festspiele mit ihren Aufbauten zwar die visuelle Wahrnehmung des Stiftsbezirks zum Teil stören könnten, dass sie aber einer breiten Öffentlichkeit erlauben, den Stiftsbezirk ganz besonders zu erleben. Das BAG hat dannzumal gesagt, dass die Festspiele sehr gut mit dem Status des Weltkulturerbes vereinbar sind. Unter anderem sind weltweit in rund 50 Weltkulturerbestätten Festivals vorhanden. Die Festspiele in der Stadt St.Gallen sind nichts Besonderes.

Noch zu den Standorten: Es wurden über 10 Standorte in der Stadt St.Gallen geprüft, damals bei der Verlängerung, ob es einen alternativen Standort gibt. Es wurde klar vom Gutachter festgehalten, dass das nicht möglich sei, da sie entweder belegt, oder aber mit dem Inhalt der Festspiele nicht vereinbar seien. Die Festspiele nehmen einen starken Bezug auf den Stiftsbezirk, auch die Inhalte sind entsprechend abgeglichen. Deshalb ist es schlichtweg nicht zweckmässig, einen anderen Ort zu wählen. Der Gutachten hielt damals auch fest: Wenn das so wäre, dann würden die Festspiele nicht mehr stattfinden können, so wie sie angedacht sind.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich habe mich über das letzte Votum von Hasler-St.Gallen sehr gefreut, auch wenn es uns nicht gelingt – wobei den Text hat Böhi-Wil geschrieben, nicht ich – so offen und so tolerant zu schreiben, wie Sie das sprechen können. Leider haben wir halt SVP-lastige Worte, dafür verstehen es die Wählerinnen und Wähler auch – aber das ist nicht das Thema.

Ich bin überrascht, wenn die FDP-Fraktion sagt, sie habe grosses Verständnis. Ich bin überrascht und auch erfreut, auch über das Votum der CVP-GLP-Sprecherin. Aber, wenn Sie sagen, dass die Regierung dann ganz genau prüfen wird – wenn Sie überzeugt sind, dass die Spiele nur hier stattfinden können, und diese eine gewisse Zeit für die Aufführungen sowie den Auf- und Abbau benötigen, dann ist dieser Platz für diese Zeit belegt. Da kann man noch so sagen, wir hätten das gut geprüft. Was für mich als Stadt-St.Galler nicht überzeugend ist, weil ich nicht weiss, wer überhaupt seriös geprüft hat und ob es denn wirklich keine alternativen Standorte gibt.

Ich habe nichts dagegen, wenn es aus kommerziellen Gründen weiter gemacht wird, aber wenn Schmid-St.Gallen sagt, man müsste günstigere Eintrittspreise haben, wie wollen Sie das dann trennen? 100 Plätze sind günstig, da weiss man dann, wer wo sitzt. Das kann es nicht sein, weil es in der Praxis in der Handhabung leider nicht funktioniert. Ich war einige Male an den Anlässen, aber nicht sehr oft. Ich bin nicht überzeugt, wie viele Besucher es hätte, wenn nicht drei, vier oder gar fünf grosse Sponsoren sich ganz massiv bei diesen Festspielen finanziell engagieren und selber entscheiden würden, wie viele 100 oder 1'000 Plätze sie verschenken. Das ist auch nicht das Problem. Das Problem ist die Tatsache, dass einer der zentralsten Plätze im Weltkulturerbe während zwei Monaten, zur besten Touristenzeit, verstellt ist. Das ist nicht nur für die Touristen abschreckend, das ist auch für einen Stadt-St.Galler nicht erfreulich. Ich bin dankbar, wenn Sie wenigstens diesen Schritt machen, dass man die Motion überweist und dann die Regierung vielleicht ein bisschen vertiefter zwingt, abzuklären. Damit haben wir noch kein neues Gesetz, aber wir haben eine vertieftere Prüfung. Das wäre mindestens diesem Platz geschuldet.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Hasler-St.Gallen: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich vertrete, wenn zwar auch mit den gleichen Argumenten, dann einen anderen Schluss als jenen meiner Fraktionssprecherin Schmid-St.Gallen. Niemand, nicht einmal Böhi-Wil, möchte wirklich die Festspiele auf dem Klosterplatz verbieten, aber seine Motion weist auf etwas hin, das tatsächlich sehr störend ist. Es wurde hier eine Privilegierung vorgenommen für einen einzigen Veranstalter, für die es, wenn wir ehrlich sind, keine sachliche Begründung gibt. Selbstverständlich kann ich nachvollziehen, dass Konzert und Theater St.Gallen diese Festspiele nur hier machen können. Es ist ein wunderschöner Ort, es besteht ein inhaltlicher Bezug zwischen den Festspielen selber und dem Ort – das kann ich nachvollziehen. Was ich nicht nachvollziehen kann, und da gebe ich offen zu, da spricht aus mir der pure Neid als Kulturschaffender – wieso darf ich das nicht? Würde ich eine Veranstaltung auf die Beine stellen können, die zugegebenermassen wahrscheinlich um einiges kleiner als diese Festspiele wäre, die respektvoll mit dem Rahmen dieses Klosterplatzes umgehen würde – ich würde keine Bewilligung erhalten. Das ist stossend, es leuchtet mir nicht ein. Es ist eine Ungleichbehandlung für die es keinerlei Grund gibt. Böhi-Wil weist mit seiner Motion zu Recht darauf hin, wenn auch in einer etwas SVP-lastigen Art und Weise, dass hier gewisse Dinge überspitzt dargestellt werden. Es mag überraschend sein, dass die gleiche Fraktion, welche dann fordert, dass man Weihnachtsfeiern an jeder Schule zwingend genauso, wie sie es sich vorstellen, abhalten muss, hier den Bezug zwischen Kultur und Christentum sabotieren will. Vielleicht ist es etwas überspitzt, aber er hat nicht ganz unrecht, und das zeigen auch die Reaktionen aus den anderen Fraktionen, dass hier eine gewisse Skepsis vorliegt, und dass man im Grundtenor, wenn ich z.B. die Sprecherinnen und Sprecher von den Grünliberalen richtig verstanden habe, durchaus findet, das müsste eigentlich geregelt sein. Aus diesen Gründen muss ich Ihnen sagen, komme ich zum Schluss, dass ich dieser Motion zustimmen muss, weil ich auch der Überzeugung bin, dass etwas geregelt werden muss. Ich teile die Zielsetzung der Motion nicht. Ich finde es enorm schade, dass die Regierung es verpasst hat, der Motion, die offensichtlich nicht umsetzbar ist und nicht dem Willen des Kantonsrats entsprechen würde, einen anständigen Gegenvorschlag entgegenzusetzen. Das haben Sie verpasst geschätzte Regierung. Folglich wäre der Weg: Wir müssen diese Motion überweisen und müssen nachher im Gesetzgebungsprozess in einer vorberatenden Kommission diese Spitzen, die hier enthalten sind, z.B. das komplette Verbot, die etwas absurde Fokussierung auf kommerzielle Anlässe, wieder streichen. Das können wir als Kantonsrat aber tun.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir sind klar der Meinung, dass die durch die Motion vorgeschlagenen gesetzlichen Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten des Klosterplatzes weder sinnvoll noch notwendig sind. Wie die Regierung ausführt, wird die Weiterführung der Festspiele sehr seriös geprüft. Die Festspiele finden auf dem Klosterplatz in einer einmaligen Kulisse statt. Alternativen gibt es leider kaum, das muss ich Ihnen aus Sicht der Stadt sagen. Die von Böhi-Wil erwähnten Plätze sind mit diversen weiteren Veranstaltungen schon sehr stark ausgelastet. Die neue Situation im Stiftsbezirk mit dem neuen Ausstellungssaal wird bei der Prüfung über die Verlängerung der Festspiele berücksichtigt. Die vorhandenen Instrumente sind aus unserer Sicht ausreichend. Es ist wichtig, dass alle Anstösser mit einbezogen werden, d.h. die Stadt, das Bistum, der Administrationsrat und die katholische Kirche. Dies ist auch der Fall.

Wir bitten die Regierung, die Prüfung über die Verlängerung sorgfältig vorzunehmen, und dabei auch eine allfällige Einschränkung der Dauer zu berücksichtigen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Als Stadt-St.Gallerin habe ich ein gewisses Verständnis für diesen Vorstoss. Es ist in der Tat ärgerlich, dass einer der schönsten Plätze in der Stadt während mindestens zwei Monaten im Sommer verstellt ist. Immerhin wurden Bühne und Tribüne nach den ersten Ausführungen in den hinteren Bereich des Platzes verschoben, wo sie nun weniger stören.

Als Stadt-St.Gallerin weiss ich aber auch, dass die Festspiele ein wichtiges kulturelles Ereignis in der Stadt St.Gallen sind. Sie haben eine grosse Ausstrahlung im In- und Ausland. Leider können sich die Eintrittspreise aber nicht alle leisten. Diese Festspiele können an keinem anderen Ort in der Stadt St.Gallen stattfinden sowie Böhi-Wil und die Motion vorschlagen. Die Festspiele haben einen engen Bezug zur Kirche, inhaltlich und baulich. So werden immer Inhalte gewählt, die mit der Kirche oder Religion etwas zu tun haben, und das Kirchengebäude wird als Kulisse miteinbezogen. Diese Festspiele müssen also zwingend auf dem Klosterplatz stattfinden. Allerdings können wir uns schon vorstellen, dass die Dauer der Belegung reduziert wird. Es ist nicht zwingend, dass während Wochen im Vorfeld der Festspiele auf der Festspielbühne geprobt werden muss. Man könnte mehr Proben im Theater durchführen. Auch können die Festspiele umweltfreundlicher gestaltet werden. Es ist auch da nicht zwingend nötig, dass jedes Jahr der Rasen neu hergestellt werden muss. Der Platz sollte doch schonender genutzt werden können. Auch schlagen wir vor, dass die Festspiele vermehrt vergünstigte Tickets abgeben, z.B. via Kulturlegi, damit sich auch Leute mit einem kleinen Budget einen Besuch leisten können.

Ein gänzliches Verbot kommerzieller Veranstaltungen und ohne bauliche Aufbauten, wie es die Motion fordert, kommt für uns überhaupt nicht infrage. Der Klosterplatz ist sehr wichtig für die Stadt, was verschiedene andere Veranstaltungen beweisen. So wird dort jährlich ein grosser Christbaum geschmückt und das Gaukler-Festival könnte ebenfalls nicht ohne Klosterplatz stattfinden.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die die Motion ist nicht einzutreten.

Aus liberaler Sicht braucht es hier keine gesetzlichen Verbote von Veranstaltungen. Starre gesetzliche Regelungen haben immer das Risiko, dass neue Ideen verhindert und innovative Projekte verunmöglicht werden. Das möchte die FDP-Fraktion nicht. Die FDP-Fraktion kann aber durchaus gewisse kritische Punkte des Motionärs nachvollziehen. Die St.Galler Festspiele nehmen sehr viel Raum ein, viel Raum auf dem Klosterplatz. Wenn ich den Klosterplatz in dieser Zeit besuche, gleicht er eher einer Baustelle als einem attraktiven, kulturellen Ort. Die Festspiele binden natürlich auch viele Sponsorenmittel im kulturellen Bereich. Diese Mittel stehen dann nicht für kulturelle Veranstaltungen z.B. in anderen Regionen zur Verfügung. Die FDP-Fraktion erwartet daher von der Regierung, dass sie das Gesuch der Festspiele auf Verlängerung der Bewilligung sehr genau prüft. Vielleicht hat sich die Situation seit der letzten Überprüfung auch verändert? Die Festspiele müssen nachweisen, dass sie tatsächlich einen so grossen Mehrwert erbringen, der auch diesen Aufwand und die lange Belegung des Klosterplatzes rechtfertigen.

Diese Überprüfung ist aber ohne neue gesetzliche Grundlage möglich. Daher bitte ich Sie, auf die Motion nicht einzutreten, was aber nicht als Freipass für die Festspiele zu verstehen ist.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Böhi-Wil: Auf die Motion ist einzutreten.

Bei der Lektüre der Stellungnahme der Regierung zu meiner Motion stellt sich mir die Frage, wessen Interessen die Regierung eigentlich vertritt.

Es sind sicher nicht die Interessen des Klosterbezirks als UNESCO-Weltkulturerbe. Es sind sicher nicht die Interessen der Touristengruppen, die im Sommer nach St.Gallen kommen und mit den monströsen Bühnenaufbauten der Festspiele konfrontiert werden und es sind sicher nicht die Interessen der Einheimischen und Auswärtigen, die sich in den Sommermonaten von der Hektik der Stadt auf den Klosterplatz zurückziehen wollen und dort auf den Sitzbänken und dem Rasen die Ruhe und die eindrückliche Architektur der Gebäude geniessen wollen. Nein, denn die Regierung vertritt offenbar andere Interessen.

In ihrer Stellungnahme geht sie keineswegs darauf ein, dass der Klosterbezirk als Weltkulturerbe eingestuft wurde, und dass eine Nutzung als Konzertbühne wohl kaum dem entspricht, was sich die UNESCO unter einem schützenswerten Ort vorstellt.

Zur Thematik der Festspiele auf dem Klosterplatz habe ich zuerst eine einfache Anfrage (61.18.31 «St.Galler Festspiele beeinträchtigen Stiftsbezirk als Weltkulturerbe») und anschliessend die vorliegende Motion eingereicht. Noch nie habe ich auf meine parlamentarischen Vorstösse, und ich mache doch einige, eine so grosse Zahl von Rückmeldungen aus der Bevölkerung bekommen. Sämtliche Rückmeldungen waren zustimmend, keine einzige war negativ. Unter den Rückmeldungen war z.B. diejenige einer Person, die in der Nachbarschaft des Stiftsbezirks wohnt. Sie hat seit dem Jahr 2008 genau aufgezeichnet, wie lange der Zugang zum Klosterplatz aufgrund der Festspiele beschränkt ist. Diese Person hat mir ihre detaillierten Aufzeichnungen unaufgefordert zugestellt. Die Festspiele dauern jeweils 14 Tage. Von Beginn der Installationen bis zur Wiederherstellung des von den Tribünenbauten zerstörten Rasens sind es allerdings durchschnittlich 12,5 Wochen, während denen der Klosterplatz nicht unbegrenzt zugänglich ist. Das sind mehr als drei Monate, ausgerechnet in der Haupttourismussaison von Mai bis August. Auch darüber findet sich kein Wort in der Stellungnahme der Regierung.

Ich wurde in letzter Zeit mehrmals gefragt, ob ich ein Problem mit den Festspielen hätte. Gerne weise ich einmal mehr darauf hin, dass ich selbstverständlich nichts gegen die St.Galler Festspiele an sich habe. Ich habe schon Aufführungen der Festspiele auf dem Klosterplatz besucht, wohlgemerkt als Selbstzahler, und sie haben mir sehr gut gefallen. Aber es geht hier nicht um meine persönlichen Präferenzen, sondern um die Tatsache, dass die Festspiele auf dem Klosterplatz am falschen Ort sind. Es wäre durchaus möglich, sie woanders in der Stadt durchzuführen, sei es auf der Kreuzbleiche, bei der Tonhalle oder in der Umgebung des Theaters. Für kleinere Veranstaltung, die mehrere Tage dauern und bis jetzt auf dem Klosterplatz durchgeführt werden, wäre der Gallusplatz eine geeignete Alternative. Es ist somit offensichtlich, dass es durchaus Alternativen gibt, vorausgesetzt natürlich, man will diese tatsächlich nutzen.

Noch einige Worte zur touristischen Bedeutung der Festspiele und des Klosterbezirks: Die HSG-Studie «Touristische regionalwirtschaftliche Bedeutung des UNESCO-Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen» enthält interessante Zahlen. So kommen z.B. die Besucherinnen und Besucher der Festspiele hauptsächlich aus der Stadt St.Gallen und Umgebung. Dies im Gegensatz etwa zu den Bregenzer Festspielen, die hauptsächlich von auswärtigen Besucherinnen und Besuchern leben. Die Besucher des Stiftsbezirks kommen zu 60 Prozent aus dem Ausland. Zwei Drittel sind Tagestouristen, oft in Gruppen und die meisten kommen nur nach St.Gallen, um den Stiftsbezirk zu besuchen. Für 63 Prozent der Besucher ist sogar alleine das UNESCO-Label des Stiftsbezirks ein wichtiger Grund ihres Besuchs, was vor allem für Gäste aus Übersee zutrifft. Und ausgerechnet im Sommer, der Hauptsaison für den Tourismus, treffen die Besucherinnen und Besucher auf die Bühnenaufbauten, die Tribüne und die Kulissen, die zwar am Abend ihre Wirkung entfalten, während des Tages aber unansehnliche Fremdkörper sind, über die viele Besucherinnen und Besucher gemäss Aussagen von Personen, die solche Gruppen begleiten, nur ungläubig den Kopf schütteln.

Ich bitte Sie, auf die Motion einzutreten. Sie setzen damit ein Zeichen gegen die Besetzung des Klosterplatzes während des Sommers durch eine kommerzielle Veranstaltung, aber für den uneingeschränkten Zugang der Bevölkerung und der Besucher zu einem der schönsten und schützenswertesten Plätze der Schweiz.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
18.2.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020