Geschäft: Einheitspolizei im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.07.23
TitelEinheitspolizei im Kanton St.Gallen
ArtKR Postulat
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung5.6.2007
Abschluss26.9.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 5. Juni 2007
AntragAntrag Brühwiler-Oberbüren / Spiess-Rapperswil-Jona vom 25. September 2007
AntragAntrag der Regierung vom 28. August 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.9.2007Eintreten59Zustimmung99Ablehnung22
26.9.2007Ordnungsantrag Ritter-Hinterforst auf Schluss der Diskussion86Zustimmung mit weniger als 91 Stimmen55Ablehnung39
26.9.2007Ordnungantrag Würth-Goldach auf Schluss der Diskussion72Zustimmung82Ablehnung26
25.9.2007Ordnungsantrag auf Verschiebung der weiteren Beratung am Mittwoch82Zustimmung61Ablehnung37
Statements
DatumTypWortlautSession
26.9.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Die Aufgabenteilungsdiskussion zwischen Gemeinden und Kanton ist in den vergangenen Wochen angelaufen. Auf der Liste der zu prüfenden Punkte ist auch das Polizeiwesen als Pendenz aufgeführt. Das Thema Stadtpolizei wird auch im Rahmen der bereits erwähnten Aufgabenteilungsdiskussion geführt. Im Übrigen deckt sich diese Haltung auch mit der Meinung der VSGP, welche auch klar der Meinung ist, dass die Aufgabenteilungsdiskussion die Stadtpolizei und das Polizeiwesen als Bestandteil aufgenommen werden soll. Somit wird die Türe nicht zugeschlagen, um eine Diskussion zu führen, sondern vielmehr in eine gesamtheitliche Betrachtung gestellt. Ich bitte Sie deshalb, Nichteintreten zuzustimmen, umso mehr das Parlament zu einem späteren Zeitpunkt über die Aufgabenteilung dann nochmals beraten wird.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Im Rahmen meiner langjährigen Tätigkeit in einer Sicherheitsbehörde bin ich laufend mit Abgrenzungsfragen innerhalb unserer föderalen Strukturen konfrontiert. Ich möchte Ihnen deshalb anhand meiner Erfahrungen darlegen, weshalb eine Überprüfung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Kantonspolizei äusserst sinnvoll ist. Aufgrund der veränderten Bedrohungslage rücken die Aufgabenfelder der Sicherheitsbehörden zunehmend zusammen. Das durch Polizeiexperten gesamtschweizerisch erstellte Konzept der inneren Sicherheit stellte deshalb Mängel aufgrund der ungenügenden Koordination der einzelnen Instrumente fest. Eine Verbesserung erreicht man primär durch einfachere und flexiblere Strukturen. Es gibt in unserer Sicherheitsstruktur zu viele Schnittstellen und zu viele Abgrenzungen. Im Fall der Stadt St.Gallen unter Umständen in der Abgrenzung der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aufgaben. Die Zusammenlegung von Aufgaben fördert die Realisierung einer notwendigen Gesamtstrategie. Der Wegfall von Doppelspurigkeiten im Rahmen einer einheitlichen Polizeistruktur dürfte nicht nur zu einer Kostenoptimierung, sondern auch zu einem Sicherheitsgewinn führen. Davon bin ich überzeugt. Das heutige Sicherheitsumfeld erfordert eine verstärkte Nutzung von Synergien. Diese Notwendigkeit wird nicht erreicht, wenn im selben geografischen Raum für die identische Zielerreichung unterschiedliche Institutionen wirken. Dem durch die Regierung im Zusammenhang mit meiner Interpellation über die Entwicklung der inneren Sicherheit erneut zitierten Grundsatz: ein Raum, eine Aufgabe, eine Führung bzw. ein Chef kann nur durch Zusammenführung von Aufgaben nachgelebt werden. Und noch ein wichtiges Detail: Die Rahmenbedingungen werden sich zusätzlich zu den durch die Regierung angeführten Gründen vor allem im Zusammenhang mit der eingeführten Personenfreizügigkeit für EU-Bürger ändern, in denen dadurch mittelfristig wesentlich erhöhte Kontrollen im sicherheits- und kriminalpolizeilichen Bereich notwendig werden. Dieser Herausforderung kann mit gebündelten Kräften optimaler begegnet werden. Schliesslich im Zeitalter, wo auch das Vorhandensein von 26 verschiedenen Polizeikorps in unserem kleinen Staat diskutiert wird, berechtigt meines Erachtens, ist eine Auslegeordnung über die Vor- und Nachteile der Zweiteilung der Polizeigewalt im Kanton St.Gallen und der Stadt. Mehr verlangt unser Postulat nicht. Sehr zeitgemäss. Noch ein Wort zu den ausführlichen und langen Ausführungen von Denoth-St.Gallen von gestern. Es geht nicht um die Preisgabe der Sicherheit. Wie wollen Sie das beweisen? Sondern es ginge aufgrund der Gewinnung von Synergien und Gewinnung von zusätzlichen Mitteln genau um das Gegenteil.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Die Argumente der Postulanten und der Regierung überzeugen uns nicht. Die aktuelle Organisationsform funktioniert gut. Änderungen drängen sich nicht zwingend auf. Wir sind der Meinung, dass die Stadtpolizei genügend gross ist für ein eigenständiges Korps. Die Qualität ist gewährleistet. Die Synergien zur Kapo werden auch in der jetzigen Form genutzt, z.B. in der Ausbildung. Weitere Optimierungen in der Zusammenarbeit können auch so vorgenommen werden. Wir sind auch überzeugt, dass es zu keinen Kosteneinsparungen führen würde. Hingegen besteht die Gefahr, dass die Nähe verloren geht. Ein wesentlicher Punkt, dass wir uns gegen dieses Postulat wehren, ist die Tatsache, dass sich die Stadt mit sehr guten Argumenten gegen den Zusammenschluss ausspricht. Das allein wäre für uns noch kein Grund für ein Nein. Wenn übergeordnete Interessen einen Zusammenschluss erfordern würden, wäre die SP-Fraktion mit Sicherheit für eine Prüfung. Wir sehen diese aber schlicht nicht. Ich selbst wohne in einer Landgemeinde und bin eigentlich sehr zufrieden mit der Organisationsform der Kantonspolizei. Neben dieser guten Lösung für das Land hat es aber auch Platz für eine zweite Lösung in der Stadt. Die SP-Fraktion ist gegen dieses Postulat, weil es im Sinn des Titels eine klare Stossrichtung vorgibt, ebenso wie das graue Blatt Brühwiler-Oberbüren und Spiess-Rapperswil-Jona. Uns erstaunt auch, dass diese Vorschläge aus Kreisen kommen, welche sonst immer vom Subsidiaritätsprinzip sprechen. Dieses Prinzip ist uns zwar nicht heilig, kommt aber in diesem Fall zur Anwendung, weil überzeugende Gründe dagegen fehlen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten, zumal die Polizeichefin in Sachen Bundespolizei diese wegen der kantonalen Zuständigkeitsordnung vehement bekämpft.

Der Antrag mit geändertem Wortlaut von Brühwiler-Oberbüren und Spiess-Rapperswil-Jona ist ebenfalls abzulehnen.

Sicherheit ist ein zentrales Gut für das Wohlbefinden, die Lebensqualität und das Zusammenleben in einem Staat. Sie zählt zu den grundlegendsten Aufgaben jedes Gemeinwesens. Sicherheit ist deshalb ein gewichtiger Standortvorteil im Wettbewerb insbesondere der Städte. Die Stadtbehörden müssen über eigene polizeiliche Ressourcen und entsprechende Kompetenzen verfügen, um die spezifisch städtischen Probleme wirkungsvoll und schnell bewältigen zu können. Mit rund 70'000 Einwohnerinnen und Einwohnern, 49'100 Arbeitsplätzen und etwa 31'400 Zupendlern sowie jährlich hunderten von Veranstaltungen hat die Stadt St.Gallen offenkundig völlig andere polizeiliche Grundbedürfnisse als kleinere und mittlere Landgemeinden. Als urbanes Zentrum der Ostschweiz übt St.Gallen gerade abends und am Wochenende eine starke Anziehungskraft vor allem auch auf Jugendliche und junge Erwachsene aus. Dass die SVP-Fraktion gerade die Sicherheit der Hauptstadt preiszugeben versucht, ist mehr als fragwürdig. Für mich ist es entscheidend, ob ein Polizeieinsatz innert 10 Minuten oder erst nach 30 Minuten erfolgen kann.

Rechtliche Ausgangslage: Die Ausübung der Sicherheitspolizei ist nach Art. 13 Bst. a Polizeigesetz eine gemeindepolizeiliche Aufgabe. Die Sicherheitspolizei hat für Sicherheit, Ruhe und Ordnung zu sorgen, dies durch Erstinterventionen, z.B. bei Überfällen, Bedrohungen, Streitigkeiten, Schlägereien oder Lärmklagen, sowie durch den Ordnungsdienst bei Veranstaltungen und durch präventiv eingesetzte Polizeipatrouillen.

Gestützt auf Art. 24 des Polizeigesetzes (sGS 451.1; abgekürzt PG) ist die Politische Gemeinde St.Gallen zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben verpflichtet, eine Stadtpolizei zu führen. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere die Sicherheitspolizei und die Überwachung des ruhenden Verkehrs gemeindepolizeiliche Aufgaben im Sinn von Art. 13 Bst. a Polizeigesetz sind. Soll die Kantonspolizei diese Aufgaben übernehmen, so ist sie hierfür zu entschädigen.

Grundlagen/Zahlen und Fakten:

  • Die Kriminalitätsbelastung ist in der Stadt rund dreimal höher als in ländlichen Regionen.

  • Im Jahr 2006 fanden in der Stadt 56 Prozent aller Autoaufbrüche und 43 Prozent aller Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz statt.

  • Ein Drittel aller im Kanton stattfindenden Straftatbestände nach Strafgesetzbuch werden in der Stadt St.Gallen begangen.

  • Über 50 Prozent aller Raubtatbestände finden in der Stadt St.Gallen statt.

  • In St.Gallen bekämpft die Stadtpolizei mit täglichen Kontrollen beim Waaghaus, Bahnhof und in den umliegenden Parkanlagen die Entstehung halboffener Drogenszenen. Dies im Gegensatz zu Buchs oder Wil, da die Ressourcen nicht genügen.

Die Polizeidichte in der Stadt St.Gallen liegt bei einer Polizeibeamtin bzw. einem Polizeibeamten je 530 Einwohnerinnen und Einwohner (auf rund 150 operativ tätige Polizeibeamtinnen und -beamte bei rund 74'000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit Wochenaufenthaltern). Im übrigen Kantonsgebiet beträgt die Polizeidichte nur etwa 44 Prozent derjenigen der Stadt. Auf rund 1'200 Einwohnerinnen und Einwohner kommt eine Polizeibeamtin bzw. ein Polizeibeamter (rund 340 Polizeibeamtinnen und -beamte bei rund 360'000 Einwohnerinnen und Einwohnern; berücksichtigt sind hier zwecks Vergleichbarkeit lediglich die in der polizeilichen Grundversorgung tätigen Polizeibeamtinnen und -beamten). Fazit: Das Korps der Stadtpolizei ist etwa halb so gross wie jenes der Kantonspolizei.

Die Kantonspolizei verfügt heute über eine dezentralisierte Regionalpolizei, die in vier Stützpunkten und 30 Polizeistationen die 87 Gemeinden des Kantons sicherheitspolizeilich betreut. Angesichts der besonderen städtischen Verhältnisse könnte auch bei Schaffung einer «Einheitspolizei» nicht auf eine Stadtorganisation mit entsprechender Infrastruktur verzichtet werden. Eine «kantonalisierte Stadtpolizei» würde wohl als Stützpunkt der Regionalpolizei unter Führung des Kommandos der Kantonspolizei weiter bestehen. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Koordination über zwei Gemeinwesen auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen aufwendig ist und die heutigen Synergien durch die Vernetzung innerhalb der Stadtverwaltung verloren gingen.

Ausserdem ist die Stadt führend im bürgernahen Einsatz der Polizei (Quartiereinbindung und Quartierpolizei). Die Stadtpolizei hat als erstes Polizeikorps der Schweiz ihre Strukturen vor etwa 30 Jahren den spezifischen, urbanen Erfordernissen angepasst und die sogenannte gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit eingeführt und diese seither ständig weiterentwickelt. Die Polizeiarbeit ist ausgerichtet auf Bürgernähe, Prävention und Vernetzung. Das St.Galler Modell hat sich bewährt und geniesst nicht nur in Fachkreisen hohe Anerkennung: Insbesondere die Stadtbevölkerung würde es nicht verstehen, wenn die Vernetzung der Quartierpolizisten und vieler weiterer Angehöriger des Stadtpolizeikorps der städtischen Entscheidungs- und Führungsbefugnis entzogen würde, was auch die Gefahr einer Anonymisierung der polizeilichen Arbeit bedeutete.

Durch die Schaffung einer Einheitspolizei wird darüber hinaus die kommunale Kompetenz hin zum Kanton verlagert. Das bedeutet Demokratieabbau auf Gemeindeebene. Das Prinzip «Wer zahlt, der befiehlt und wer befiehlt, der kontrolliert» würde durchbrochen. Auch der Führungsgrundsatz «Ein Raum, ein Chef» bzw. Verantwortung und Kompetenz würden getrennt. Dies wäre ein klarer Verstoss gegen das in der Kantonsverfassung festgelegte Subsidiaritätsprinzip.

Von einem «kantonalisierten Polizeiwesen» betroffen wären aber neben den sicherheitspolizeilichen Bereichen insbesondere auch verkehrspolizeiliche Bereiche. Nicht mehr die städtischen Organe wären für den Erlass von Verkehrsanordnungen zuständig, sondern das Kommando der Kantonspolizei. Der Verlust dieser Kompetenz würde die weitere Entwicklung der bewährten städtischen Verkehrspolitik zumindest erschweren, möglicherweise sogar verunmöglichen. So könnten beispielsweise die Schaffung von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen in den Wohnquartieren, eine bedarfsgerechte Bewirtschaftung des Parkraums oder die Priorisierung des öffentlichen Verkehrs etwa mittels geänderter Vortrittsregelungen nicht mehr durch die Stadtpolizei in enger Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt vorbereitet und nach Beschluss des Stadtrats umgesetzt werden. Temporär notwendige Verkehrsanordnungen, zum Beispiel während Grossveranstaltungen wie der Olma oder dem CSIO, könnten nicht mehr durch die Stadtpolizei verfügt werden.

Es ist ein wichtiger Punkt, weil Verkehrsanordnungen könnten nicht mehr vor Ort entschieden, sondern müssten durch die Stadt beim Kanton beantragt werden – dadurch sind Verzögerungen vorprogrammiert. Die Bürokratie wäre zweifelsfrei grösser, und eine Umverteilung von Polizeieinsatzkräften zugunsten von anderen Kantonsteilen wäre möglich, dadurch würden die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden in der Stadt sinken.

Zudem würde die bewährte enge Zusammenarbeit mit den übrigen Dienststellen der Stadt erheblich erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht. Auch bestehen laut übereinstimmenden Verlautbarungen der Kommandostellen in der bewährten Aufgabenteilung zwischen der Kantons- und der Stadtpolizei keinerlei Anstände. Gemäss dem Bericht der Regierung 40.03.05 «Innere Sicherheit» vom 16. Dezember 2003 ist «die Abgrenzung der gegenseitigen Zuständigkeiten klar; Überschneidungen im Aufgabenkreis bestehen keine». Zudem werden bei der technischen Erneuerung der beiden Einsatzzentralen durch die beiden Polizeikorps einheitliche, redundante Führungs- und Informationssysteme beschafft.

Bei einer Gesetzesänderung ist es im Sinn der Partizipation und des Prinzips des Mitwirkungsföderalismus üblich, die Sicht der Betroffenen anzuhören. Wenn der Partner seine Sicht klar zum Ausdruck bringt, wird dies auch gebührend respektiert. Dies war hier offensichtlich nicht der Fall, was merkwürdig ist.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Selten hat ein Postulat für so viel Aufregung gesorgt. Offenbar muss es sich um etwas ganz Wichtiges handeln, wenn der zuständige St.Galler Stadtrat seit Tagen die Kantonsrätinnen und -räte mit allen Mitteln bearbeitet. Doch um was geht es? Es geht um die staatliche Kernaufgabe, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Das Gewaltmonopol der Polizei ist ein Wesensmerkmal des modernen Staates. Sicherheit bedeutet Lebensqualität und stellt die Grundlage für die Entfaltung des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens dar. Dieses Gewaltmonopol will die Stadt St.Gallen behalten. Die Aufgaben der Polizistinnen und Polizisten haben sich aber im Lauf der Zeit bis heute stark gewandelt. Neue Formen der Kriminalität und die starke Verkehrszunahme machen die Arbeit der Polizei komplexer und schwieriger. Einerseits nimmt die Gewaltbereitschaft zu, andererseits stellen der Kampf gegen die organisierte Kriminalität und deren neue Formen die Polizei vor immer neue Herausforderungen. Polizeieinsätze der Kantone auf Konkordatsebene wie z.B. Einsätze am WEF oder an nationalen Grossanlässen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Herausforderungen im Kampf gegen die Kriminalität wachsen. Ganz allgemein betrachtet sind die Ansprüche an die Polizei enorm gestiegen. Einbrüche, Diebstähle, Raub, Drohungen, Vandalismus, Gewalttaten und eine hohe Ausländerkriminalität bedrohen die Sicherheit des Einzelnen. Vor allem die schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft stehen der zunehmenden Gewalttätigkeit und Rücksichtslosigkeit oft hilflos gegenüber. Bei der Umsetzung der Abkommen von Schengen und Dublin ist die Polizeihoheit beim Kanton. Das Niveau der inneren Sicherheit muss dabei aufrechterhalten werden. Die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und dem eidgenössischen Grenzwachtkorps wird laufend ausgebaut, und die Synergien, die sich bei der Aufgabenerfüllung ergeben, werden optimal genutzt. In diesem Umfeld muss sich die Frage nach einer Einheitspolizei wie in anderen Kantonen auch Platz haben.

Die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton bei der Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit lässt derzeit im Bereich der strategischen und operativen Massnahmen einige wichtige Fragen offen. In diesem Zusammenhang genügt es nicht, dass auf kantonaler Ebene Führungsstäbe eingesetzt werden oder den Gemeinden polizeiliche Aufgaben übertragen werden können. Es hat vielmehr eine klare Abgrenzung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen Kanton und Gemeinden zu erfolgen. Es genügt auch nicht, das Ganze nur aus Sicht der Stadt St.Gallen und ihrer Stadtpolizei in einer Interpellation abschliessend zu beurteilen. Wir haben heute lediglich zu bestimmen, ob wir alles nach gutschweizerischer Art so lassen wollen wie immer in den letzten Jahrzehnten. Einfach aus dem Gefühl heraus, ohne klare Faktenkenntnisse und ohne einen langfristigen Entscheid zu treffen, oder ob wir die Fragen offen und unvoreingenommen eingehen und prüfen wollen.

Es handelt sich lediglich um einen Postulatsbericht, aus dem für die Stadt sogar ein in einer heutig publizierten Umfrage geforderter Sicherheitsgewinn resultieren könnte oder kann. Die Angst der Stadt vor dem Kanton ist total unbegründet. Oder fürchtet sie etwa den Bericht? Bereits bei der Beantwortung des SVP-Postulats zur inneren Sicherheit oder wegen den erhöhten Sicherheitsbedürfnissen stellen sich die Fragen zur Einheitspolizei im Kanton St.Gallen in Zukunft immer öfter, und die Zeit der eigenen Gemeinde oder Stadtpolizei, die einige Gemeinden noch heute gern ist Leben rufen möchten, ist endgültig vorbei. Ich bitte Sie, sich vor den wichtigen Fragen zur Einheitspolizei im Kanton St.Gallen nicht zu verschliessen, dem Antrag der Regierung zu folgen und das Postulat zu überweisen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag auf Verschiebung der weiteren Beratung am Mittwoch.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Dieses heikle Thema Einheitspolizei im Kanton St.Gallen kann man aus zwei oder gar drei verschiedenen Blickwinkeln betrachten:

  1. Aus Sicht des Kantons ist es naheliegend, dass man eher in Richtung Einheitspolizei tendiert. Diese Haltung kann man klar verstehen, da eine Einheitspolizei eine Vereinfachung in der Führung und in den Strukturen bringt. Ebenfalls kann man davon ausgehen, dass die Kosten eher geringer ausfallen.

  2. Aus der Sicht der Stadt ist es ebenfalls verständlich, dass man es etwas anders sieht und trotz höheren Kosten seine Stadtpolizei beibehalten will. Dies, weil einerseits man damit mehr Flexibilität bei der Führung bekommt. Andererseits kann man auch die Philosophie bezüglich Einsätzen der Polizei ausserhalb der normalen Arbeitszeit oder an Wochenenden besser beeinflussen.

  3. Es gibt auch eine dritte Sicht. Das ist die Sicht der übrigen Gemeinden. Aus jener Sicht müsste man die Haltung vertreten, dass wenn schon eine Einheitspolizei, dass dann auch die Aufgaben und Kompetenzenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüft werden müsste, was bedeutet, dass alle Kompetenzen und die Verantwortung an den Kanton übergehen müssten. Das heisst auch höhere Kosten für den Kanton und eine klare Verantwortung beim Kanton. Diese Lösung könnte ich als Gemeindevertreter durchaus sympathisch finden, weil sie uns Kosten sparen hilft in den Gemeinden. Nicht aber für diesen Kantonsrat.

Daraus ergeben sich jetzt für mich mit Blick auf die Gutheissung dieses Postulates zwei Fragen, die wir uns gut überlegen und vorgängig beantworten sollten:

  1. Sind wir bereit und willens, heute das Thema Einheitspolizei anzugehen im Wissen darum, dass bei konsequenter Umsetzung nach Vorliegen des Postulatsberichtes wir auch die Kompetenzverschiebung von den Gemeinden zum Kanton mit aller Wahrscheinlichkeit gutheissen müssten?

  2. Sind wir bereit - das ist die fast wichtigere Frage im Moment für mich -, die Stadt St.Gallen nötigenfalls gegen ihren Willen und gegen den Willen der Bevölkerung in der Stadt St.Gallen zur Zusammenarbeit und zur Verschiebung dieser Kompetenzen zu zwingen?

Soweit ich dieses Parlament kenne, haben wir uns immer schwer damit getan, Zwang auszuüben. Ich könnte mir eine veränderte Kompetenzregelung persönlich durchaus vorstellen. Ich wäre wahrscheinlich auch nicht dagegen, wenn wir sie konsequent umsetzen. Aber hier geht es um Folgendes: Ein Zusammenschluss zwischen Stadtpolizei und Kantonspolizei lässt sich mit einer Heirat vergleichen. Für eine Heirat braucht es zwei. Wenn die Braut, in diesem Fall die Stadt, die Heirat mit dem Bräutigam, in diesem Fall der Kanton, ablehnt, können wir auch uns die Mühe und die Arbeit sparen, vorsorglich einen Ehevertrag auszuarbeiten. Deshalb glaube ich, dass es vergebene Liebesmühe ist, diesen Zusammenschluss in einem Postulatsbericht jetzt zu prüfen. Ich weiss, ich gehe vielfach mit der Regierung und vor allem mit der Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartementes in Sicherheitsfragen einig. Auch wenn es um Zwangsehen geht, gehe ich mit ihr einig. Lassen Sie die Zeit reifen, bis es so weit ist, dass die Stadt eine gewisse Bereitschaft signalisiert. Dann haben wir auch eine Chance, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Im roten Blatt Abs. 3 lesen wir: «Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob die heutige Zweiteilung der polizeilichen Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen noch zeitgemäss ist.» Ich möchte festhalten, dass es nicht darum geht, eine Zweiteilung auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen zu diskutieren, sondern die grundsätzliche Frage zu diskutieren und zu beantworten ist, ob die Städte und Gemeinden ihre Aufgabe, die ihnen gemäss Polizeigesetz zukommt, Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten, wahrnehmen können oder nicht. Es geht auch nicht darum, ob die heutige Aufgabenteilung zeitgemäss sei oder nicht, sondern es geht ausschliesslich darum, ob und wie die Anliegen der Einwohnerschaft überhaupt erfüllt werden können. Auf dem roten Blatt lesen wir weiter, das unter anderem auch in Rapperswil-Jona: «... die Kantonspolizei in enger Absprache mit den zuständigen Gemeindebehörden für die örtliche Sicherheitspolizei zuständig ist.» Das stimmt so gemäss Vertrag, den wir abgeschlossen haben mit dem Justiz- und Polizeidepartement bzw. mit der Kantonspolizei. Wir stellen uns aber die Frage, ob wir diesen Vertrag weiterführen sollen. Nach eigener Wahrnehmung und auch aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung stellen wir nämlich fest, dass die polizeiliche Präsenz an den neuralgischen Punkten und zu den neuralgischen Zeiten abgenommen hat. Ich rede nicht von der Kriminalpolizei, auch nicht von der Verkehrspolizei oder von Grossereignissen. Es geht um den ganz normalen Alltag. Ein ganz normaler Alltag heisst bei uns vor allem auch Präsenz an Freitagabenden, an Samstagen, an Sonntagen, Tag und Nacht. Wir hatten eine Stadtpolizei mit dem Auftrag, dann im Einsatz zu sein, wenn alle anderen Leute frei haben. Wir haben diese Stadtpolizisten und ihre Aufgaben in die Kantonspolizei übergeben und damit auch dem Dienstreglement der Kantonspolizei unterstellt. Unsere ehemaligen Mitarbeitenden haben nun auch andere Arbeitszeiten, und da liegt eines der Probleme. Dem roten Blatt kann man entnehmen: «Die Kriminalräume machen an den Gemeindegrenzen nicht halt.» Etwas zynisch könnte ich hier anfügen: Und die Kriminellen halten sich nicht an die Bürostunden. Gemäss Sicherheitsbericht werden die Büros der Kantonspolizei üblicherweise um 18.00 Uhr geschlossen, und dann sind im gesamten Linthgebiet und im Toggenburg zusammen noch zwei bis drei Polizeipatrouillen im Einsatz.

Es gibt einen zweiten Problemkreis: Mitarbeitende der Kantonspolizei werden heutzutage überall hin delegiert: Ans WEF, nach Genf, zur Euro 08 oder auch an Eishockeyspiele der Rapperswil-Jona-Lakers. Da fehlen sie dann anderswo. Sie müssen diese Zeiten kompensieren und können dann eben nicht zur Verfügung stehen für sogenannte Alltagseinsätze. Rapperswil-Jona stopft solche Löcher bereits jetzt wieder mit eigener Ordnungspatrouille, und das kann es nun wirklich nicht sein. Bei einer Einheitspolizei steht zu befürchten, dass dann die Gemeindebehörden nicht einmal mehr reklamieren können und dass sie auch nicht mehr auf einen Vertrag pochen können. Vor allem können die Städte und Gemeinden dann nicht notfalls dazu übergehen, eine eigene Ordnungspolizei wieder aufzustellen, um die Einhaltung von Ruhe und Ordnung selber zu organisieren.

Nach meinem Dafürhalten braucht es kein Postulat, um zu beurteilen, ob wir diese Aufgaben und Kompetenzen weiterhin haben wollen oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Ich habe schon ein wenig Mühe mit meinen Vorrednern. Wer redet denn hier von Abbau? Wieso diskutieren Sie schon über Dinge, die Sie noch gar nicht sicher wissen? Wir von der SVP-Fraktion verlangen nicht mehr, als die Schaffung einer Einheitspolizei im Kanton geprüft zu haben. Sie will wissen, welche Vor- und Nachteile ein Zusammenschluss von Kantons- und Stadtpolizei in finanzieller, organisatorischer, aber auch vor allem in sicherheitspolitischer Hinsicht bringen könnte, und mehr verlangen wir nicht. Angesichts der sich ändernden Rahmenbedingungen in der Kriminalitätsbekämpfung und der künftig verstärkten Zusammenarbeit durch die Polizeikonkordate oder die Umsetzung des Schengen/Dublin-Abkommens, welche die Kantone vor neue Herausforderungen stellt, rechtfertigt sich heute eine grundsätzliche Überprüfung. Ob die Zusammenlegung der heutigen, zweigeteilten Organisationsstruktur nicht eine effizientere und kostengünstigere polizeiliche Aufgabenerfüllung mit einem Gewinn an mehr Sicherheit für die Bevölkerung ermöglicht. Ein Teil von euch wird nicht mehr mitbestimmen können, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen oder nicht zur Kenntnis zu nehmen. Wenn Sie sagen, die SVP-Fraktion will einen Abbau, so kann die Regierung Ihnen bestätigen, dass wir bei dem sogenannten Sparpaket 2004 fast als einzige Partei geschlossen für die Aufstockung von 46 Polizisten waren - wir reden nicht vom Sparen - wir wollen keinen Abbau. Ich weiss nicht, ich vermute, Sie haben Angst vor einem fundierten Bericht, weil vielleicht noch dies und jenes zum Vorschein kommt. Oder geht es wieder einmal mehr darum, einfach der SVP-Fraktion einen Maulkorb zu verpassen? Mir kommen nur zwei Dinge kurzfristig in den Sinn, welche sicher eine Problematik der geteilten Aufgabenteilung sind: Als Beispiel nenne ich: Wenn Sie jetzt die Nummer 117 mit dem Handy anrufen, wenn Sie hier sind, kommt zuerst die Kantonspolizei. Das muss umgeleitet werden in die Stadtpolizei, kann zwei bis drei wertvolle Minuten dauern. Das ist auch ein Argument, das man diskutieren kann.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Einleitend sei an die Haltung dieses Rates erinnert, die im Rahmen eines anderen sensiblen Bereiches, nämlich der Fusion von Gemeinden, eingenommen wurde. Zu Recht wurde immer wieder betont, dass solche Anstösse nur von unten nach oben, also von den Gemeinden aus kommen sollen. Die Regierung hat dies in der Frage der Schaffung einer Einheitspolizei in der Interpellationsantwort «Erfüllung von Polizeiaufgaben» in der Stadt St.Gallen und durch die Kantonspolizei vom 16. Januar 2001 ebenfalls zum Ausdruck gebracht. Beachten Sie diesen guten und richtigen Vorsatz gerade in der heute vorliegenden Frage nicht mehr. Mit einer allfälligen Gutheissung des Postulates greifen Sie einseitig gegen den Willen der städtischen Behörden - und ich bin überzeugt auch gegen den Willen der städtischen Bevölkerung - in einen hochsensiblen, heute sehr gut funktionierenden, austarierten Bereich ein, nämlich die Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Hauptstadt, der siebtgrössten Stadt der Schweiz. Die heftigen Reaktionen dürfen Sie deshalb nicht wundern.

Wenn heute ein offensichtlich der Kantonspolizei angehörender Leserbriefschreiber meint, dass mit einem Pinselstrich in dem Organigramm der Stadtpolizei Einsparungen zu realisieren sind, können Sie verstehen, dass wir, der Stadtrat, uns vor unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen. Sie leisten nämlich im heutigen Umfeld eine hervorragende Arbeit und in einer gut funktionierenden Zusammenarbeit. Die Meinung, dass ein Zusammenschluss die Aufgabenerfüllung verbessert, wird der Leistung dieser engagierten Leute nicht gerecht. Die Aufgabe, in der Stadt für Ruhe und Ordnung zu sorgen, stellt ganz besondere Anforderungen an die Polizei und insbesondere auch an die Politik. Die urbane Sicherheit des 21. Jahrhunderts stellt eine grosse Herausforderung dar. Kernstädte wie St.Gallen sind konfrontiert mit Sicherheitsrisiken, die im Kanton einzigartig sind. Die Gewährleistung der Sicherheit in der Stadt St.Gallen hat eine politische Dimension. Stadtrat und Stadtparlament tragen die Verantwortung dafür. Sie bestimmen heute die Schwerpunkte, die Positionierung gegenüber der Bevölkerung, die Art und Weise, wie mit Gewalt umgegangen wird usw. Die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verlangt auch die wirksame Einflussnahme auf die Organisation, die Arbeitsweise, die Ausrüstung, die Ressourcen usw. Mit Schaffung einer Einheitspolizei bleibt die politische Verantwortung zwar bei den städtischen Behörden. Sie haben aber keinen Einfluss mehr auf die Führung und die Organisation. Das führt klar zu zusätzlichen Schnittstellen und zu einer Schwächung des Sicherheitsdispositives für die städtische Bevölkerung. Aussprachen mit Behörden, die den Weg der Einheitspolizei in einer Stadt absolviert haben, haben uns das bestätigt. Sie alle kennen den Spruch: Wer zahlt, befiehlt. Und gerade am Thema Sicherheit in der Stadt darf der Grundsatz der Einheitlichkeit von Verantwortung und Verfügbarkeit über die Mittel nicht durchbrochen werden. Die Risiken sind zu gross.

Zu Brunner-Egg (Flawil) und Gächter-Berneck: Die Absicht des Postulates zielt nicht auf eine Auslegeordnung. Gächter-Berneck hat das in seinem Votum ziemlich deutlich gesagt. Es ist eine Stossrichtung angegeben. Sie haben es von Domeisen-Rapperswil-Jona gehört. Der Kanton kann mit der Schaffung der Einheitspolizei die dünne Abdeckung des Kantons durch die Kantonspolizei nicht zulasten der Sicherheit der städtischen Bevölkerung kompensieren. Das darf nicht sein.

Noch ein Wort zum geänderten Wortlaut: Ich fasse den Antrag unter dem Titel, so wie er formuliert ist, als alten Wein in neuen Schläuchen auf. Es wird nämlich wie bis anhin ein Postulatsbericht gefordert mit dem gleichen Inhalt. Was sind einheitliche Organisationsstrukturen anderes als eine Einheitspolizei? Es braucht keinen Postulatsbericht, um der Diskussion über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden das Thema Sicherheitsorganisation im Kanton zu thematisieren. Anträge und Begründungen erfolgen im Rahmen der Vorlage der Aufgabenteilung. Da können Sie darüber sprechen und da werden wir auch darüber sprechen. In diesem Sinn wäre es doppelte Arbeit und Beschäftigung für die Verwaltung. Sonst müssten Sie nämlich konsequenterweise zu jedem Thema der künftigen Aufgabenteilung einen Postulatsbericht verlangen. Ich bitte Sie, deshalb konsequent zu sein. Entweder sind Sie für den Postulatsbericht zur Einführung der Einheitspolizei, oder Sie schliessen sich meiner Meinung an auf Nichteintreten. Ich bitte Sie, auf jeden Fall konsequent zu bleiben.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Seit bald 10 Jahren Parlamentsarbeit habe ich nur selten erlebt, dass eine Regierung ein Postulat überweisen will, hinter dem sie nicht steht. Im Gegenteil: Es gab immer genügend Gründe darzulegen, weshalb man das nicht wollte. Da stellen sich natürlich die Fragen, wieso man das tun will. Ist es ein Misstrauensvotum der Regierung gegenüber sich selbst, die sich nicht zutraut, im Rahmen ebendieser Aufgabenteilungsdiskussion am richtigen Ort die Diskussion zu führen? Traut man es der zuständigen Regierungsrätin dort nicht zu? Das wäre eine Möglichkeit. Es ist eine etwas provokante Frage. Ich möchte sie ausschliessen. Dann stellt sich zwangsläufig die Frage, wieso sich die Regierung auf einen Hosenlupf mit der Stadtregierung einlässt. Ist es nicht viel eher so, dass hier über Jahre im Diskurs durchaus Lösungen gefunden wurden, die eben verträglich waren letztlich für die Stadt? Sie haben gestern im «St.Galler Tagblatt» vermutlich wie ich auch die entsprechende Umfrage gelesen. 700 Leute haben dazu Stellung genommen. Die wenigsten sind aus der Stadt selber. Mit anderen Worten, auch die Region hat ein Sicherheitsbedürfnis in der Stadt St.Gallen und möchte, dass es wahrgenommen wird. Ich habe mir damals notiert, die Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartementes hat unter diesem Titel vor den Richtern gesprochen, wie wichtig es ist, eine Identifikation vor Ort zu haben. Wie stellen Sie sich vor, die Identifikation vor Ort hinzukriegen, wenn Sie keine städtische Polizei mehr haben? Wir haben immer von Ortskenntnissen und Ähnlichem gesprochen, was enorm wichtig ist. Mit Quartierpolizei, mit begleitenden Massnahmen, mit Jugendarbeit, mit aufsuchender Arbeit usw. und haben dieses vorbildlich im Kanton gelöst, vorbildlich auch ausstrahlend auf andere Regionen. Ich habe mir überlegt, was sind denn nun diese Potenziale, über die wir hier sprechen? Was könnte es denn sein? Wir haben von Pinselstrichen in diesem Leserbrief gehört.

Ich habe mir dann überlegt, irgendjemand muss die Verantwortung übernehmen. Im Moment heisst dieser Jemand Polizeikommandant. Er hätte einen anderen Namen, aber gestrichen von einer Liste würde er nicht werden. Ich habe mir überlegt, was es braucht, um Einsätze zu planen, und bin zwangsläufig auf einen Stab gekommen, das ist das, was nämlich in der Stadtpolizei existiert. Einen Stab für die Einsatzführung für Planung von Einsätzen usw. Ich nehme an, das wird auch weiterhin geleistet werden müssen. Wir haben von Domeisen-Rapperswil-Jona gehört, wo es sonst noch klemmt. Voriges Personal werden wir auch auf Kantonsebene nicht finden. Ich habe mir überlegt, wer an der Front führen würde: ein Einsatzleiter. Ich nehme an, auch dieser müsste bestellt werden, könnte also nicht entsprechend abgelöst werden. Wo bleiben die Potenziale, über die diskutiert wird? Ich habe mir auch notiert gestern eine Stellungnahme, wo es hiess, Mehrkosten von 330'000 Franken zuhanden der Materialien einzutragen. Wir haben hier Kosten von wenigstens 40 Mio. Franken für das Polizeigebäude. Wenn man jetzt einen Fehler, den man allenfalls vor 15 Jahren gemacht hat, korrigieren will, dann ist das ein wenig schwierig.

Tinner-Azmoos hat sehr zu Recht die Diskussion oder die Aufmerksamkeit der Diskussion auf die Aufgabenteilungsdiskussion gelenkt und hat auch die Meinung des VSGP in dieser Sache eindrücklich dokumentiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass Nichteintreten auf das Postulat der SVP-Fraktion wie auch auf die Anträge, auch wenn das später zur Diskussion steht, der richtige Weg ist. Auch die Argumentation von Gächter-Berneck bezogen auf Komplexität und Ähnliches und dann noch das GWK dazuzunehmen, verfängt natürlich nicht, wenn man die konkreten Probleme der Diskussion der Sicherheit gerade mit GWK und Kantonen kennt bzw. mitkriegt, was zum Teil abgeht. Auch hier ist man bereit, im Rahmen der Führungsfähigkeiten Funksysteme usw. so zu harmonisieren, dass Optimierungen erzielt werden können in der Zukunft. Es geht aber auch um Fragestellungen der Subsidiarität, die der Kanton gegenüber dem Bund für sich auch in Anspruch nimmt, mit letztlich den praktisch gleichen Argumentationen, wie das eben auch die Stadt gegenüber dem Kanton vertritt. Es geht wirklich darum, einen Chef, einen Raum, einen Auftrag in vernünftiger Art und Weise zu definieren und hier Lösungen nicht ohne Not über einen Leisten zu brechen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Ich bin nicht dafür bekannt, dass ich gegenüber der Polizei nicht kritisch wäre und auch gegenüber der Polizeiorganisation. Aber in diesem Fall kann ich aus Überzeugung hinter der bisher praktizierten Lösung der beiden getrennten Polizeikorps stehen, und zwar auch aus eigener Erfahrung. Wenn wir nämlich die Zusammenarbeit in der Verwaltung näher ansehen, so ist es ganz eindeutig so, dass eben auch ich als kritischer Mensch gegenüber der Polizei in vielen Diskussionen auch von den Polizeileuten etwas lernen konnte, und ich habe auch entsprechende Feedbacks von der anderen Seite, dass eben durch diese Diskussionen in gleichwertigen Arbeitsgruppen auch die Polizeiseite Zugang findet zu Argumenten, die sonst eher schwierig zu übernehmen sind. Also wir profitieren gegenseitig voneinander und kommen so - das zeigt auch die Praxis - zu wirklich guten, adäquaten, besonnenen Lösungen, die dann im Interesse der Gesamtbevölkerung liegen. Diesen Trumpf sollten wir unter keinen Umständen aus der Hand geben. Der zweite Punkt ist auch bereits erwähnt worden, aber ich möchte doch dem Erstaunen Ausdruck geben, dass die Regierung jetzt dieses Postulat eigentlich übernehmen wollte. Obwohl sie zum Ausdruck gebracht hat in früheren Antworten, dass der Anstoss für eine solche Zentralisierung eben von der Stadt ausgehen müsste. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Zum Dritten habe ich gestern Straub-St.Gallen zugehört. Ich habe aus seinem Votum gehört, dass er nicht zufrieden ist mit der Arbeit der Stadtpolizei. Ihm schwebt vor, dass eben härter durchgegriffen werden muss, und genau das zeichnet eben die Stadtpolizei aus, dass sie hier besonnen und überlegt vorgeht, in den meisten Fällen wenigstens. Straub-St.Gallen ist auch nicht ganz ehrlich, wenn er jetzt hier fordert, dass der Kanton das Zepter übernehmen sollte, weil er nämlich auch zum grossen Teil gegen die eigenen Fraktionsmitglieder im Stadtparlament spricht oder mindestens deren Meinung negiert. Ich war nämlich zufällig im Stadtparlament anwesend, als die Interpellation diskutiert worden ist. Da hat selbst die SVP-Fraktion im Stadtparlament sich nicht getraut, kritische Voten gegenüber der Stadtpolizei zu äussern. Ich gehe davon aus, dass es sich hier mehrheitlich um einen Wahlschlager handelt. Man möchte härter durchgreifen, man möchte Personal einsparen, und ich bin überzeugt, wenn auch auf dem Land die Qualität der Polizei verbessert werden sollte, dann geht das nur über mehr Personal und nicht über Einsparungsmöglichkeiten in der Stadt.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag auf Schluss der Rednerliste.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

zieht seinen Antrag zurück.

Würth-Goldach hat einen Antrag gestellt auf Schluss der Diskussion.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Es haben noch nicht einmal alle Fraktionen die Möglichkeit gehabt zu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Mit Interesse habe ich nun die Diskussion und Argumentation verfolgt und stelle wenigstens seitens der Stadt St.Gallen fest, dass das Postulat vornehmlich aus dem Grund nicht überwiesen werden soll, damit die Diskussion über eine mögliche Einheitspolizei vorläufig vom Tisch ist. Weitere Voten basieren im Wesentlichen auf der Interpellationsantwort des Stadtrates St.Gallen an das Stadtparlament St.Gallen. Es liegen keine Diskussionsgrundlagen vor seitens der Regierung über die ganze Problematik. Ich verspreche Ihnen, ich kann mich in die Sachdiskussion heute nicht einlassen, weil die Argumentation lediglich einer Seite vorliegt. Es gibt zwei Wege, dieses politische, sensible Thema anzugehen. Den einen Weg haben wir bereits in Auftrag gegeben, im Rahmen des Massnahmenpakets 2004, so dass die Regierung die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden angehen muss. Das ist der eine Weg. Tinner-Azmoos hat ihn angesprochen. Man kann sich auf dem Weg ausruhen. Es gibt einen zweiten Weg, indem aufgrund der hohen Sensibilität dieses Themas wir uns nicht auf die zu erwartenden Gesetzesvorlagen der Regierung abstützen, sondern einen Bericht verlangen und wir die Gelegenheit nutzen, im Rahmen der Beratung dieses Berichts der Regierung letztlich den Auftrag zu erteilen, in welche Richtung die Gesetzgebung gehen soll. Dieser Postulatsbericht soll in einer offenen Haltung sowohl von Seiten der Regierung, aber auch von Seiten der Stadtregierung erfolgen können. Ich kann nicht nachvollziehen, dass in diesem Kanton St.Gallen aufgrund vorangegangener Voten die 70'000 Einwohner der Stadt höhere Aufmerksamkeit benötigen und in Anspruch nehmen als die 400'000 restlichen Einwohner in diesem Kanton.

Der kürzeste zurückliegende Unmutsausdruck bezüglich der Situation im Sicherheits- und Polizeiwesen im Kanton St.Gallen basiert auf der Vorlage über die Parallelinvestitionen in der Stadt St.Gallen als auch im Kanton St.Gallen für getrennte Alarmorganisationen. Sowohl die Finanzkommission als auch der Kantonsrat gab zum Ausdruck, dass die Grössenordnung in sechs bis zehn Jahren, wenn diese Anlagen wieder ersetzt werden müssen, bessere Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stehen müssen, insbesondere auch im Hinblick auf eine bessere Nutzung der Synergien. Ich möchte Ihnen nun als Mitglied der Subkommission JPD, wie es heute noch heisst (ab 1. Januar 2008 heisst es Sicherheits- und Justizdepartement), meine Erkenntnis aus dieser Tätigkeit noch kurz mitgeben. Ich beantrage Ihnen deshalb nicht alten Wein aus neuen Schläuchen mit dem geänderten Wortlaut, der die Bearbeitung des Themenbereiches der Organisationsstrukturen im Sicherheits- und Polizeiwesen weiter fasst, als dies von der SVP-Fraktion mit Unterstützung der Regierung verlangt wird. Zudem soll mein Wortlaut des Postulats nicht zwangsläufig, und das möchte ich präzisieren, die Zusammenführung der beiden Polizeien zur Folge haben. Ich möchte Strategien aufgeführt haben. Ich möchte im Rahmen der Berichterstattung und der Beratung als Kantonsrat die Strategien im Sicherheits- und Polizeiwesen festlegen. Diese Diskussionen möchte ich führen.

Es gibt drei Gründe für eine Überweisung des Postulats. Dabei beziehe ich mich teilweise auch auf die Interpellationsantwort des Stadtrates St.Gallen an das Parlament der Stadt St.Gallen:

  1. Die Aussagen des Stadtrats sollen durch die Regierung in einer umfassenden Art zuhanden des Kantonsrates verifiziert werden, so dass eine Beurteilung auch aus Sicht des Kantons möglich wird. Einfach zu glauben, was der Stadtrat darlegt, ist aus gesamtkantonaler Sicht nicht zulässig und käme einer politischen Diskussionsverweigerung gleich.

  2. Die heute offenbar teilweise unbefriedigende Situation bezüglich der Polizeipräsenz in Kleinstädten und Agglomerationen soll aufgezeigt und gestützt darauf die Folgerungen bezogen werden. Dies ermöglicht nur eine Überweisung des Postulates. Es gäbe keine effizientere Möglichkeit, Domeisen-Rapperswil-Jona, im Rahmen dieses Postulats diese Problematik anzugehen.

  3. Die Kostenfolgen einer anderen Organisationsform im Polizeiwesen werden wohl immer wieder vage in den Raum gestellt, dargelegt wurden sie bis heute nie. Gesprochen wird von tieferen Betriebskosten, von hohen Fusionskosten. Niemand weiss, was diese vagen Aussagen tatsächlich bedeuten. Darüber hätte ich gerne Klarheit.

In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass der Kanton der Stadt St.Gallen jährlich rund 10 Mio. Franken für Aufgaben im Strassenverkehr auf Kantonsstrassen - ohne die Autobahnen - abgilt. Zudem wird die Arbeit der Kriminalpolizei für die Stadt gratis erledigt. Das dürften nochmals einige Millionen sein. Ob diese Überweisungen an die Stadt eine vierte Stufe des neuen Finanzausgleichs darstellen, ist zu prüfen. Auch darüber können wir nur sprechen, wenn wir das Postulat im geänderten Wortlaut überweisen. Der Stadtrat macht eine interessante Aussage im Rahmen der Interpellationsbeantwortung. Ich zitiere: «Die Stadtpolizei mit ihrer langjährigen Erfahrung in gemeinschaftsorientierter Polizeiarbeit wäre grundsätzlich in der Lage, auch in den umliegenden Gemeinden entsprechende Dienstleistungen im Rahmen von Leistungsvereinbarungen, welche diese Mehrleistung definieren und finanzieren, zu erbringen.» Ich zweifle nicht daran, dass das Polizeikorps der Stadt St.Gallen zur Übernahme dieser Aufgaben in der Lage ist. Diese Aussagen deuten jedoch darauf hin, dass ein Aufbau einer kleineren Kantonspolizei in die Wege geleitet werden könnte oder sollte. Mit Einbezug der Gemeinden Gaiserwald - ich nenne sie nur beispielsweise -, Mörschwil, Wittenbach, allenfalls sogar Gossau. Diese Problematik möchte ich gerne im Rahmen eines Postulatsberichtes diskutieren. Was bleibt uns verwehrt, wenn Sie heute auf dieses Postulat nicht eintreten? Sobald alle Fakten auch aus der Sicht des Kantons vorliegen, können wir politisch entscheiden, welche Veränderungen notwendig oder wünschbar sind, um die innere Sicherheit und das Polizeiwesen effizient und kostengünstig sicherzustellen. Ein Postulat schafft Klarheit. Die Angst vor Fakten und die Verweigerung einer Diskussion sind schlechte Ratgeber in der Politik.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

ging davon aus, dass die Rednerliste von gestern noch vorhanden sei und man diese Liste abarbeite. Darum habe ich erst später erfahren, dass man sich neu anmelden muss. Ich glaube, das ist kein faires Verfahren, wenn man in Treu und Glauben gedacht hat, man ist schon auf der Liste, und jetzt kommt man zum zweiten Mal nicht zu Wort. Das ist mir schon mit dem Antrag Klee-Berneck passiert. Das verstösst irgendwie gegen die Fairness meiner Ansicht nach.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Es fällt mir nicht leicht, gerade unmittelbar nach meinem Fraktionskollegen die gegenteilige Meinung zu vertreten. Aber ich tue das als verantwortungsbewusste Bürgerin und Einwohnerin dieser Stadt, auch dieses Kantons. Darauf möchte ich noch hinweisen.

Die Grösse und Topografie unseres Kantons verlangt in den Agglomerationen, an den Rändern sind, eine vermehrte Polizeipräsenz. Ich denke, das will hier niemand bestreiten. Wir wollen die Probleme subsidiär lösen. Wir haben ja ungeheuerliche Probleme mit Gewalt, mit Wandalismus usw. Es ist für alle Kantonsbürgerinnen und -bürger, alle Einwohner dieses Kantons wichtig, dass wenn sie in die Hauptstadt kommen, sie geschützt sind. Es geht also nicht nur um die 70'000 Einwohner, die mehr Schutz haben. Nein, Tausende - und mit diesem Fussballstadion werden es noch mehr sein - brauchen diesen Schutz der Polizei, die unmittelbar eingesetzt werden kann. Wir können es uns nicht leisten, als Einwohner in diesem Kanton, da möchte ich alle ländlichen Kantonsräte auffordern, dem zuzustimmen. Die gesamte Stadtregierung hat geäussert, und zwar sehr fundiert geäussert, dass sie gegen eine Einheitspolizei ist. Alle Fraktionen haben auch im Stadtparlament dagegen gesprochen. Also bitte ich Sie, diese Hauptstadt ernst zu nehmen. Es ist sinnlos, einen Bericht zu verlangen, bei dem wir schon im Voraus wissen, dass er nicht gut werden kann. Wir können hier viel sparen. Die Sparerfraktion, die SVP-Fraktion, möchte ich wirklich daran erinnern, dass Sie immer gern sparen, und das ist hier möglich. Vorher habe ich gehört, dass hohe Fusionskosten entstehen. Diese Polizei ist organisch gewachsen und hat sehr viele Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei bereits erwirkt. Verbesserungen sind immer möglich, aber auch ohne diesen Bericht. Für unseren Stadtrat ist es wichtig, dass er direkt Einfluss nehmen kann. In den Quartieren haben wir die Quartierpolizei, die von der Bevölkerung äusserst geschätzt wird. Ich bitte Sie, für das Land auch zu stimmen. Das ist nämlich nicht nur für die Stadt. Darauf möchte ich besonders hinweisen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion.

Nachdem ich jedes Argument in der Zwischenzeit etwa sieben Mal gehört habe, habe ich es auch als Rheintaler begriffen, worum es geht.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Zu Scheitlin-St.Gallen: Es geht nicht darum, ob diese wichtige Frage politische Dimensionen annimmt oder nicht, sondern es geht um Geld und Kosten. Es geht um die Erhöhung der Sicherheit und es geht um einen Bericht, der unter Umständen in neuzeitliche Strukturen ausfliesst. Ich frage mich, was denn unsere zwei Nachbarstaaten gedacht haben, nämlich Österreich und der Freistaat Bayern sind beide gleich gross wie die Schweiz oder grösser, indem sie einheitliche Strukturen im ganzen Land, in beiden Ländern geschaffen haben und sämtliche Stadtpolizeien abgeschafft haben. Es geht um einen Postulatsbericht und nicht um einen Kampf um die Sicherheit im Kanton und in der Stadt St.Gallen. Wir sind nicht hier, um politischen Seilschaften zu folgen, das ist meine persönliche Meinung, sondern um Lösungen zu erarbeiten. Wenn der zuständige Stadtrat und Stadtbehörden um Unterstützung weibeln, dann dient das der Sache nicht. Ich ersuche Sie dringend, weil es im Rahmen einer auf uns zukommenden neuen Sicherheitsstruktur in unserem Land geht, weil es um eine zentrale und vielleicht wegweisende Frage geht, bei der der Postulatsbericht etwas dazu beitragen könnte, ich ersuche Sie dringend, die Sache und nicht persönliche Interessen der Stadtbehörden in den Vordergrund zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Es scheint sich die Diskussion nun auf die Frage zuzuspitzen, ob man die Stadtpolizei will oder nicht, oder ob man Sicherheit in der Stadt St.Gallen will oder nicht. Das ist natürlich Blödsinn. Wir im Kantonsrat sind doch dazu aufgerufen, etwas längerfristig zu denken, etwas längerfristige Politik zu machen. Ich knüpfe an das Votum Domeisen-Rapperswil-Jona an. Er hat ausführlich dargelegt, dass eben die Sicherheit auch in den Agglomerationen, die objektive, aber auch die subjektive Sicherheit, die Befindlichkeit der Bevölkerung enorm wichtig ist. Offenbar hat man sich in Agglomerationen wie Rapperswil-Jona schon einige Gedanken gemacht zu einer eigenen Stadtpolizei. Aber will man dann eine solche eigene Stadtpolizei, dann müssen wir auch wissen, wie sie organisiert ist, mit welchen Mitteln sie ausgerüstet ist, wie sie finanziert wird, und letztlich braucht es auch noch ausgebildete Polizisten. Dazu brauchen wir einmal eine Auslegeordnung, um diese Entscheide machen zu können. Dem grauen Blatt Brühwiler-Oberbüren ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Organisatorische Bemerkung: Das graue Blatt ist zurzeit noch nicht Inhalt der Beratung, sondern wir reden jetzt über Eintreten oder Nichteintreten auf das Postulat.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Jetzt weiss ich auch, warum Ritter-Hinterforst vor meinem Votum den Antrag gestellt hat. Ich danke Ihnen, dass ich noch kurz persönlich, aber ich glaube auch im Namen unserer Fraktion, zu einigen Punkten Stellung nehmen darf. Einerseits, und das meine ich überhaupt nicht ironisch, steht unser Rat vor einer schwierigen Situation. Normalerweise ist es einfach, kann doch ein Vorstoss allein deswegen abgelehnt werden, weil er von uns stammt. Heute ist es aber spezieller. Die Regierung unterstützt den Antrag auf Gutheissung eines SVP-Vorstosses und damit wird dieser Vorstoss wahrscheinlich gefährlich. Bei der Stellungnahme ist voranzustellen, dass die Polizeihoheit grundsätzlich gemäss Polizeigesetz beim Kanton liegt, aber ausnahmsweise delegiert werden kann. In der Sache selber überrascht mich aber die Vehemenz der Gegner dieses Vorstosses, die gestern und heute an den Tag gelegte Angst vor einem Bericht, wie es Brunner-St.Gallen viel blumiger gesagt hat, als ich es könnte. Wir beantragen nicht mit einer Motion die Änderung des Polizeigesetzes, sondern wir wollen eine Auslegeordnung. Oder verfügen gewisse Opponenten eines Postulats über einen grösseren Wissensstand und befürchten, dass sich ihre persönlichen Antworten, teilweise im Umfang von Postulatsberichten, wenn ich an Denoth-St.Gallen und Domeisen-Rapperswil-Jona denke, wahrscheinlich nicht mit dem zu erwartenden Bericht decken werden? Wenn unsere Fraktion Tatsachen schaffen wollte, ich habe es gesagt, hätten wir eine Motion auf Änderung des Polizeigesetzes eingereicht. Auch für uns sind verschiedene Fragen offen, bevor wir uns für oder gegen die heutige Lösung aussprechen werden. Dabei kommt dem Bereich der Sicherheit eine sehr grosse Bedeutung zu. Als Stadt-St.Galler bin ich überzeugt, dass ein Postulatsbericht im Interesse auch unserer Stadt liegt, damit nach einer Auslegeordnung analysiert, diskutiert und entschieden werden kann. Ein allfälliger Antrag später dann auf Gesetzesänderung wird auch dann wiederum eine Ratsmehrheit erfordern und kann auch nicht durch einen Antrag der Regierung schon bereits entschieden werden. Aber selbstverständlich handelt es sich nicht um eine Geringschätzung des städtischen Polizeikorps, wenn wir eine grundsätzliche Überprüfung der heutigen Situation beantragen, sonst dürfte man, glaube ich, ganz wenige Vorstösse mehr gutheissen, weil es überall um Überprüfungen aktueller Zustände, um die Prüfung neuer Lösungen geht.

Erlauben Sie mir noch zwei Äusserungen zum Votum von Stadtpräsident Scheitlin-St.Gallen in der heutigen Ratsdebatte. Erstens sagte er, dass die Stadtbevölkerung dies anders sehe. Ich bin aufmerksamer Leser unserer Zeitungen. Ich habe mit Ausnahme von heute noch keinen Leserbrief oder keine Stellungnahme in den Tageszeitungen gesehen, die nicht von politischen Mandatsträgern stammen würden. Das Volk, die Bevölkerung hat sich zu diesem Thema bis heute überhaupt nicht geäussert und ist wahrscheinlich genauso wie wir gespannt, was eine solche Abklärung ergibt. Zweitens, auch das an die Adresse unserer Stadt, und das sage ich als Stadtbewohner und Stadtbürger: Gerade nach dem letzten Sonntag, wo ein neuer Finanzausgleich für unseren Kanton mit deutlichem Mehr angenommen wurde, meine ich, darf sich auch unsere Stadt nicht verschliessen, wenn auch gewisse Fragen und Aufgabenbereiche unter dem Aspekt der Kosten angeschaut werden. Auch da geht es zunächst um die Prüfung und nicht um einen Vorentscheid. Ich bitte Sie, nicht heute schon Nein zu sagen. Das wäre die Gefahr, dass in einer späteren Phase aufgrund einer Motion entschieden würde, wo ein weniger detaillierter Bericht da wäre und die Kenntnisse für uns viel schwieriger wären.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Wir haben bereits eine gute Zusammenarbeit zwischen der Stadtpolizei St.Gallen und der Kantonspolizei. Jetzt die Stadtpolizei abzuschaffen und nur noch die Kantonspolizei zu haben, würde weder der Stadt dienen noch dem Land. Denn stellen Sie sich vor, wir haben hier ein grosses Fussballspiel, sehr viele Polizisten müssen in der Stadt tätig sein und dann ist irgendwas los im Rheintal oder im Toggenburg, und dann ist eben auch da keine Polizei vorhanden, weil sie in St.Gallen im Einsatz ist. Wir haben unsere Stadtpolizei, die sich gut auskennt in den Örtlichkeiten. Sie weiss, wo die Problemzonen sind. Sie arbeitet auch in der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in Sachen Verkehrserziehung, sie erfüllt die Aufgaben der Sicherheit in den Quartieren, sie geht notfalls auch in den umliegenden Gemeinden mal vorbei, wenn sie gefordert ist oder wenn gerade keine Kantonspolizeipatrouille vorhanden ist. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Regierung und die Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartementes dieses Postulat entgegennehmen wollten. Weil es ist in der Tendenz aller Herrschenden, dass sie ihr Reich vergrössern wollen. Aber ich glaube, hier ist das nicht der richtige Ort. Wir sind froh, wenn die Kantonspolizei ihre Aufgaben an ihrem Ort erfüllt, und wir sind auch sehr froh, wenn wir unsere Stadtpolizei behalten dürfen. Vergessen wir nicht, wie viele Überstunden die gesamtschweizerische Polizei noch abzuarbeiten hat und auch wir hier im Kanton St.Gallen. Ich glaube, das wäre ein Problem, um das man sich kümmern sollte, dass diese Leute auch zu Ferien und Freizeit kommen und nicht überall hingehen müssen und Aufgaben erfüllen, die vielleicht Private erfüllen müssten. Stellen wir uns vor, wozu das führen würde, wenn wir keine Stadtpolizei mehr haben und die Sicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Müsste dann der Stadtrat private Sicherheitsfirmen für teures Geld verpflichten, damit wir hier trotzdem eine Sicherheit haben, wenn wir keine eigene Polizei mehr haben? Ich glaube, das leuchtet allen ein, dass das Gewaltmonopol bei der Polizei bleiben soll und dass wir das nicht an private Sicherheitsfirmen delegieren können; einfach aus der Not heraus, weil wir keine eigene Polizei mehr haben. Ich muss auch noch sagen, es wundert mich sehr, dass ausgerechnet die SVP-Fraktion mit diesem Vorstoss kommt. Auf der einen Seite hetzt sie die verschiedenen Volksgruppen aufeinander los, schürt bewusst Konflikte, und auf der anderen Seite will sie dann die Polizei streichen. Irgendwie ist das eine Strategie, die nicht verfangen sollte.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007