Geschäft: Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Energiebereich

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.07.32
TitelHandlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Energiebereich
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung24.4.2007
Abschluss6.6.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. April 2007
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 22. Mai 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2007Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Sollen bei der ganzen Klimafrage auf Worte auch Taten folgen, sind wir alle gefordert - auch die Gemeinden. Sie dürfen nicht Zuschauer sein sondern müssen das Lid übernehmen. Der ganze Prozess erfordert eine rigorose Anpassung der Infrastruktur und eine intelligente Lebensweise. Gemeinden dürfen nicht nur verwaltet werden sondern sie müssen führen auch in der Energiefrage. Dazu muss man ihnen auch das nötige Instrumentarium und die nötige Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Wie aus der Antwort zu entnehmen ist regelt die Regierung die Anforderungen an eine sparsame und rationelle Energieverwendung von Neu- und Umbauten. Eine Gemeinde darf demzufolge keine abweichenden energetischen Anforderungen stellen. Es ist deshalb eminent wichtig, dass die Regierung die nötigen Vorschriften auch erlässt. Aus der Presse war zu entnehmen, dass die Energiedirektorenkonferenz mittels Gesetzesänderungen die Vorgabe von 4,8 Heizöl verbraucht je Quadratmeter Wohnfläche bei Neubauten vorschreiben will, was in etwa dem Minergiestandard entspricht. Es ist wichtig, dass diese geplante Gesetzesänderung in den einzelnen Kantonen so schnell wie möglich erfolgt. Ein entsprechendes Postulat wurde auch heute gutgeheissen. Bei Überbauungs- und Gestaltungsplänen haben die Gemeinden auch bereits heute einen grossen Handlungsspielraum. Anscheinend existiert kein statistisches Zahlenmaterial. Die Regierung ist jedoch überzeugt, dass die Gemeinden von ihren Möglichkeiten nur zurückhaltend Gebrauch machen. Ich denke, hier sind die Gemeinden nun wirklich gefordert den Handlungsspielraum auch auszunutzen und aktive Energiepolitik zu betreiben. Die Zeit der Zurückhaltung muss vorbei sein. Ich erwarte deshalb von den Gemeindebehörden, dass sie von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen und den Anschluss an bestehende rationelle umweltschonende Energieanlagen vorschreiben oder die Einrichtung von Gemeinsschaftsanlagen, welche einer umweltschonenden Energieproduktion gerecht werden verlangen. Mehrere Gemeinden haben bereits heute schon solche Sondernutzungspläne wo zu hoffen ist, dass dies in kürze alle haben werden. Zur Frage der Erweiterung des Handlungsspielraums für Gemeinde verweist die Regierung auf den Postulatsbericht «Energieinstitut St.Gallen» und teilt mit, dass dies dort geprüft werde. Ich bin jetzt schon sehr gespannt auf diesen Bericht und hoffe, dass er viel positive Energie im Bereich Klimapolitik auslösen wird.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session