Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Erwerb und Erweiterung der Sporthallen für die Kantonsschule Sargans sowie das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.07.02
TitelKantonsratsbeschluss über Erwerb und Erweiterung der Sporthallen für die Kantonsschule Sargans sowie das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung25.4.2007
Abschluss22.1.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission
ErlassReferendumsvorlage vom 27. November 2007
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 24. September 2007
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 25. Juni 2007
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 2. Mai 2007
ProtokollauszugPA Referendumsvorlage aus der Novembersession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2008
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2007Schlussabstimmung162Zustimmung0Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
26.11.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
24.9.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am Montag, 25. Juni 2007, tagte die vorberatende Kommission in der Kantonsschule Sargans. Neben den vollzählig anwesenden Kommissionsmitgliedern nahmen folgende Personen an der Sitzung teil: Regierungsrat Stöckling und Regierungsrat Haag, als Vertreter des Baudepartementes Generalsekretär Christoph Gämperle, Kantonsbaumeister Werner Binotto und der Projektleiter Remo Passerie, als Vertreter des Erziehungsdepartementes der Leiter des Amtes für Sport, Christoph Mattle, als Vertreter der Politischen Gemeinde Sargans Gemeindepräsident Erich Zoller.

Die ehemalige regionale Sportanlage Herisau ist eine Dreifachturnhalle und wird zu 85 Prozent durch die Kantonsschule Sargans genutzt, im Weiteren an einem Nachmittag durch die Schulgemeinde Sargans und während einigen Lektionen durch das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland (abgekürzt BZSL). Abends steht es den Sportvereinen von Sargans und Umgebung zur Verfügung und ist wie auch am Tag zu 100 Prozent belegt. An Wochenenden finden oft sportliche und kulturell-gesellschaftliche Anlässe statt. Im Jahr 2001 übernahm die Gemeinde Sargans die Dreifachhalle von der ehemaligen Herisau-Genossenschaft. Der Kanton ist Mieter. Das bestehende Gebäude ist in die Jahre gekommen und muss gemäss Fachleuten dringend und umfassend saniert werden. Am BZSL werden zurzeit 670 Berufsschülerinnen und -schüler unterrichtet. Der nach Bundesvorschrift vorgeschriebene Sportunterricht kann nicht vollumfänglich abgedeckt werden. Der Bedarf einer eigenen Turnhalle ist ausgewiesen und notwendig. Zudem ist im Zug der Sanierung und Erweiterung der Kantonsschule Sargans geplant, die unzweckmässige Kantonsschulturnhalle umzunutzen. Der Bund würde im Moment einen Beitrag von voraussichtlich 1 Mio. Franken leisten. Aufgrund des neuen Berufsbildungsgesetzes jedoch nur noch bis Ende 2007, vorausgesetzt, es liegt ein rechtsgültiger Beschluss des Kantonsrates vor.

Bei der Besichtigung und Führung durch die bestehende Dreifachturnhalle konnten sich die Mitglieder der vorberatenden Kommission direkt ein Bild von der gegenwärtigen Situation vom Zustand des Gebäudes und den komplexen Eigentumsverhältnissen machen. Vorgesehen ist, dass die verstrickten Eigentumsverhältnisse auf jeden Fall bereinigt werden. Dies wird erreicht, indem der Hauptbenutzer der Anlage, der Kanton, Eigentümer der Sportanlage wird. Die Kosten für den Landerwerb belaufen sich auf 1,6 Mio. Franken, unabhängig, ob ein Neubau oder ein Sanierungsprojekt erfolgt. Die Anlagekosten für die Sanierung der Dreifachsporthalle mit Anbau einer Einfachsporthalle würden sich auf 17,52 Mio. Franken belaufen, basierend auf dem Baupreisindex vom 1. Oktober 2006. Der Kreditbedarf für den Neubau einer Vierfachturnhalle beläuft sich auf 20,34 Mio. Franken, Kostenstand ebenfalls 1. Oktober 2006. Diese 2,82 Mio. Franken mehr als beim Sanierungsprojekt mit Anbau, die sind 2,82 Mio. Franken mehr als beim Sanierungsprojekt mit Anbau einer zusätzlichen Turnhalle. Der Anteil der Gemeinde beträgt 4,54 Mio. Franken, und der Bund würde 1 Mio. Franken beisteuern. Der Kostenanteil wäre somit 14,8 Mio. Franken. Diese 14,8 Mio. Franken sind als fixes Kostendach vorgesehen, welches durch einen Neubau nicht überschritten werden darf. Mit eingeplanten Reserven von 1,13 Mio. Franken ist die Regierung überzeugt, dass dieses Kostendach eingehalten werden kann. In der Eintretensdiskussion zeigten alle Kommissionsmitglieder in diesem besonderen Fall Verständnis für das ungewohnte Vorgehen der Regierung, betonten jedoch klar, dass dies die Ausnahme bleiben müsse. Da aus Zeitgründen kein detailliertes Bauprojekt vorliegt, wurde die Ansetzung eines Kostendachs als wichtig und richtig erachtet, damit der Vorlage zugestimmt werden könne. Es herrschte Einstimmigkeit, dass der Neubau einer Vierfachturnhalle viel zweckmässiger sei als eine Sanierung, welche einem Flickwerk gleichkomme. Der Mehrwert eines Neubaus gegenüber den Mehrkosten stand deshalb ausser Zweifel. Damit könne eine raummässig zweckmässige Halle erstellt werden, welche mit ihren Aussenanlagen den heutigen sportlichen Bedürfnissen entspreche und baulich den geforderten Baunormen und ökologischen Grundsätzen gerecht werde.

Die Standortfrage wurde eingehend diskutiert. Da es sich bei einem Bauprojekt ganz klar um eine Vierfachturnhalle für die Kantonsschule und das BZSL handelt und nur in zweiter Linie um eine Mehrzweckhalle, wurde der jetzige Standort direkt an der Kantonsschule als der richtige betrachtet und nicht in Frage gestellt. Die vorberatende Kommission beschloss mit 17:0 einstimmig Eintreten auf die Vorlage. In der Spezialdiskussion wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass man den Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Haustechnik erwarte. Es dürfe bei der Ausarbeitung des Detailprojektes nicht heissen, dass man aus Spargründen leider darauf verzichten müsse. Die Regierung bekräftigte, dass man sich dieser Verantwortung bewusst sei und diese auch wahrnehme. Minergiestandard beziehe sich nicht nur auf die Wärmegewinnung, sondern auch auf die Gestaltung der Haustechnik. Zudem wurde diskutiert, ob es nicht sinnvoller sei, die zusätzliche vierte Halle anstatt nach Osten nach Westen anzubauen, da damit der Platz für die Aussenanlage nicht verkleinert würde und der kleine zusätzliche Fussballtennisplatz beibehalten werden könne. Diese Möglichkeit wurde seitens der Regierung nicht verneint. Man wies jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die Parzelle westlich der Turnhalle die einzige Landreserve des Kantons sei. Mit einem Ausbau nach Westen würde die Parzelle so schmal, dass sie nicht mehr für spätere Bauprojekte sinnvoll genutzt werden könnte. Der Kanton wolle sich diese Landreserve für die Zukunft freihalten. Es wurde ein Stimmungsbild erhoben. Mit 13:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen bevorzugte die vorberatende Kommission klar die vom Kanton vorgesehene Erweiterung nach Osten.

Zu einer längeren Diskussion führte die Frage, inwieweit eine Mitsprache des Kantonsrates beim Detailprojekt möglich sei. Die Möglichkeit, via Finanzkommission und Staatswirtschaftliche Kommission das Projekt zu begleiten und allenfalls Einfluss zu nehmen, wurde schliesslich als genügend erachtet. Da alle Mitglieder der vorberatenden Kommission klar für die Realisierung einer Vierfachturnhalle und nicht für die Sanierungsvariante waren, wurde der Antrag gestellt, dies im Beschlusstext Ziff. 1 Abs. 2 auch klar zum Ausdruck zu bringen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Die geänderte Formulierung finden Sie auf dem gelben Blatt. Der Vorlage wurde einstimmig mit 17:0 Stimmen zugestimmt. Die Ausschreibungen und Jurierungen der Projektwettbewerbe Sanierung und Erweiterung der Sporthalle Herisau und der geplanten Sanierung und Erweiterung der Kantonsschule Sargans fallen zeitlich beinahe zusammen. Die Jury-Zusammensetzung ist praktisch identisch. Das Baudepartement, in Absprache mit den Regierungsräten Haag und Stöckling, erachtet es deshalb als sinnvoll und rechtlich vorteilhafter, beide Projekte in einem Verfahren auszuschreiben. Damit versprechen sie sich auch Kosteneinsparungen bei der Ausschreibung. Die Möglichkeit von zwei voneinander unabhängigen ersten Preisen bliebe bestehen. Die weitere Planung und Ausführung der beiden Projekte würden unabhängig voneinander erfolgen.

Zusätzlich möchte ich noch erwähnen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Sargans am 26. August 2007 einem Kredit von 4,54 Mio. Franken als Beitrag der Gemeinde zur Sanierung und Erweiterung der Sporthalle Herisau mit 82 Prozent Ja-Stimmen-Anteil zugestimmt haben.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007