Geschäft: Energierichtplanung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.23
TitelEnergierichtplanung
ArtKR Motion
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung24.4.2007
Abschluss6.6.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. April 2007
AntragAntrag der Regierung vom 22. Mai 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
6.6.2007Eintreten61Zustimmung62Ablehnung57
6.6.2007Umwandlung in ein Postulat mit geändertem Wortlaut101Zustimmung7Ablehnung72
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2007Wortmeldung

Die Regierung beantragt Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Das mit dem Postulat vorgebrachte Anliegen ist berechtigt und auch unterstützungswürdig. Auch die in der Begründung enthaltene Feststellungen sind in weitgehendem Masse zutreffen. Nun aber kommt das entscheidende. Handlungsbedarf heisst eben nicht immer gleichzeitig automatisch zusätzlicher Abklärungsbedarf oder Gesetzgebungsbedarf. Ein Blick in die vorhandene Gesetzgebung zeigt nämlich, dass die Grundlagen im Sinn der Motion bzw. jetzt des Postulates durchaus gegeben sind damit die Gemeinden und allenfalls sogar die Regionen und der Kanton eine Energierichtplanung machen können. Ausgehend von den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung sind der Kanton und die Gemeinden nämlich aufgerufen die gesetzlichen Instrumente der Richt- und Zonenplanung dazu zu nutzen um die im Postulat angesprochenen Überlegungen anzustellen und eben dann auch auf Richtplanstufe abzubilden soweit notwendig. Nach Art. 5 Abs. 1 des kantonalen Baugesetzes erstellt die Gemeinde, bitte beachten Sie, dass es nicht heisst «kann» erstellen. Wir haben über das Wort «kann» schon einmal gesprochen heute. Erstellt die Gemeinde die für die Ortsplanung und für den Ausbau der Infrastruktur notwendigen Richtpläne. Die anschliessend im Gesetz aufgeführten Pläne sind lediglich beispielhafter Natur. Es handelt sich nicht um eine abschliessende Aufzählung. Das Thema Energie ist unter dem Aspekt Versorgung bereits heute vollumfänglich miterfasst. Auch die Region kann von sich aus tätig werden. Wenn Energieanlagen oder andere Energiethemen von regionaler Bedeutung sind können und sollen auch regionale Richtpläne erlassen werden. Art. 38 Bst. f des Baugesetzes ist die Energieversorgung explizit bereits heute erwähnt. Selbst der Kanton kann und muss seine Vorgaben im Energieinfrastrukturbereich im Richtplan festsetzen und so auch den Gemeinden verbindlich vorgehen. Mit ihm ist auch das Instrumentarium ergeben um die Ergebnisse des kantonalen Energiekonzepts. Darauf hat Regierungspräsidentin Hilber heute Morgen schon hingewiesen, dass loyale auch mit grosser Spannung erwarten umzusetzen soweit es raumrelevant ist und von kantonaler oder über regionaler Bedeutung. Zudem kann der Kanton auch dieses bereits heute abgedeckt Gemeinden aber auch Regionen gestützt auf Art. 45 des Baugesetzes wo die Aufgaben des Amtes für Raumentwicklung verankert sind aber auch gestützt auf die Energiegesetzgebung unterstützen und beraten. Im Übrigen halte ich es auch in diesem Bereich für klüger mit Anreizen zu schaffen, damit dort wo es Sinn macht auch kommunale und regionale Energierichtplanungen vorgenommen werden. Entsprechende Anliegen können auch im Rahmen des Förderprogramms oder des kantonalen Energiekonzepts behandelt werden.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Der Umwandlung in ein Postulat ist zuzustimmen.

Dem globalen Problem Klimaerwärmung kann nur entgegengetreten werden wenn lokal gehandelt wird. Ich denke, dass muss heute allen klar geworden sein. Dafür sind kommunale Energierichtpläne ein wichtiges Mittel. Dabei wird nämlich eine räumliche Koordination von Energieangebot insbesondere Abwärme und leitungsgebundene Energien und der Energienachfrage vorgenommen. Ich habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Regierung das Anliegen im Postulatsbericht Energieinstitut prüfen will.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session