Geschäft: Reform der Lehrerbesoldung; in Postulat 43.07.33 umgewandelt

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.26
TitelReform der Lehrerbesoldung; in Postulat 43.07.33 umgewandelt
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung24.4.2007
Abschluss24.9.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 15. Mai 2007
VorstossWortlaut vom 24. April 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.9.2007Gutheissung mit geändertem Wortlaut105Zustimmung39Ablehnung36
24.9.2007Umwandlung in ein Postulat100Zustimmung46Ablehnung34
Statements
DatumTypWortlautSession
24.9.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Umwandlung in ein Postulat ist abzulehnen und auf die Motion ist einzutreten.

Der XII. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer hat einmal mehr aufgezeigt, wie komplex die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer der Praxis angelegt ist. Örtliche Schulbehörden und Schulsekretariate können kaum mehr die Löhne auf Anhieb korrekt berechnen. Das kann es nicht sein. Auch der Kanton hat in Sachen Lehrerpensionskassen oft schon Fehler gemacht, und auch das kann es nicht sein, z.B. sind die Einstufungsprozeduren aufgrund vergangenheitsbezogener Faktoren ausgesprochen komplex, und die verschiedenen Zulagen zu fördern stört uns Arbeitgeber. Die Betriebskultur, nach welcher der Berufsauftrag zunehmend enger definiert und jeder Zusatzaufwand mit Zusatzentschädigungen abgegolten werden soll. Das ist personalpolitisch fragwürdig und deshalb stört es uns. Eine Totalrevision, wie der Kanton oder die Regierung es vorschlägt, die Lohnstruktur für die Lehrpersonen allein reicht nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, beide wollen Klarheit, und wir bitten die Regierung deshalb, dem Kantonsrat Bericht und Antrag zu unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Regierung beantragt Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Ich habe bisher immer geglaubt, Lohnstrukturen seien dazu da zu versuchen, eine möglichst vernünftige und gerechte Entlöhnung der Mitarbeiterinnen zu garantieren. Ich entnehme den Worten von Eberhard-St.Gallen, dass es primär darum geht, eine möglichst einfache Administration zu haben. Sie müssen sich bewusst sein, das Hauptproblem, welches wir haben, ist die Berechnung des Dienstalters. Das können wir schon vereinfachen. D.h. dass wir bei verheirateten Frauen die Zeit, in der sie ausserschulisch tätig sind, nicht mehr berücksichtigen. Dann haben wir eine klare Situation. D.h. dass wir bei Studierenden die Zeit, in der sie während dem Studium bereits Schule gegeben haben, nicht mehr berücksichtigen, dann haben Sie klare Strukturen. Das ist das Hauptproblem, und da weiss ich wovon ich rede, dass es immer wieder gibt, das die Berechnung des Dienstalters sehr kompliziert ist. Da wehre ich mich mit Vehemenz, dass man bei verheirateten Frauen, die eine Zeit lang nicht mehr im Schuldienst waren, aus administrativen Gründen auf diese Überprüfung verzichtet. Das zweite ist ein Problem, das sich nächstes Jahr löst. Ich habe mich damals dafür eingesetzt, dass beim Nichtgewähren einer Besoldungsstufe die Lehrkräfte nicht schlechter behandelt wurden als andere Besoldungskategorien. Diese Lösung hat zu einer relativ komplizierten Lösung geführt, aber nächstes Jahr wird das fertig sein. Bis wir ein Postulat oder eine Motion erfüllen könnten, fällt jener Teil, der zu Problemen geführt hat, gebe ich zu, weg.

Sonst bin ich der Meinung, dass wenn wir über Lehrstrukturen der Lehrpersonen reden, dass wir das nicht losgelöst von der Gesamtdiskussion über Besoldungen im Staatspersonal tun können. Die Frage der Zulagen ist nicht kantonal geregelt. Sie können schon mehr Vorschriften haben, aber dann muss ich Eberhard-St.Gallen einfach bitten, zuerst einmal die besoldungsmässigen Vorgaben des Kantons zu erfüllen und nicht über die hinauszugehen, was die Stadt in vielen Fällen macht und andere Berechnungen anstellt. Aber ich bin der Meinung, wir sollten nicht mehr Vorschriften auf kantonaler Ebene dazu machen. Ich teile Ihre Meinung, dass im Dienstauftrag der Lehrkraft all das, was mit der Klasse zusammenhängt, geregelt ist und abgegolten wird. Soweit ich es überblicken kann, werden auch keine solchen Leistungen zusätzlich entschädigt. Vereinfachung der Struktur heisst Dienstalter anders berechnen unter Inkaufnahme von Ungerechtigkeiten gegenüber Personen, die eine Zeit lang nicht im st.gallischen Schuldienst gewesen sind, weil deren Dienstalter zu berechnen relativ schwierig ist. Weil eben in der Lehrerbesoldung so viel vom Dienstalter abhängt und die Differenzen gross sind, haben hier kleine Verschiebungen bereits relativ grosse Auswirkungen. Ich würde es falsch finden, darauf zu verzichten. Ich würde es auch falsch finden, bei Studierenden die Lehrtätigkeit nicht im bestimmten Mass anzurechnen. Deshalb bitte ich Sie umzuwandeln, die Lehrerbesoldung muss im Zusammenhang mit einer neuen Diskussion über Besoldung Staatspersonal neu geregelt werden. Ich bitte Sie, jetzt nicht einen Beschluss zu fassen, der faktisch letztlich zu einem Abbau an Leistungen einzig bei den Lehrkräften führt.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007