Geschäft: Einbürgerung nur mit Niederlassungsbewilligung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.14
TitelEinbürgerung nur mit Niederlassungsbewilligung
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung23.4.2007
Abschluss5.6.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 22. Mai 2007
VorstossWortlaut vom 23. April 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2007Eintreten40Zustimmung91Ablehnung49
Statements
DatumTypWortlautSession
5.6.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wer Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht erhalten will, muss über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Nach geltendem Recht können im Kanton St.Gallen Personen eingebürgert werden, die nie über eine Niederlassungsbewilligung oder eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung verfügt haben. Es ist möglich, als abgelehnte Asylbewerberin oder abgelehnter Asylbewerber den negativen Entscheid durch alle Instanzen zu ziehen, was jeweils mehrere Jahre dauert. Diese aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel verhilft zur Aufenthaltsbewilligung F. Sobald die Wohnsitzfrist erreicht ist, kann sich nach heutigem Recht auch eine abgelehnte Asylbewerberin oder ein abgelehnter Asylbewerber einbürgern lassen. Die Regierung stellt richtigerweise fest, dass keine statistischen Auswertungen existieren. Wenn die Schätzung der Regierung stimmt, dass etwa 5 Prozent aller Einbürgerungen ohne Niederlassungsbewilligung erfolgen, so lohnt sich diese Gesetzesänderung auf jeden Fall. Wenn die Prozentzahl wesentlich höher liegt, so wie dies ein Blick auf die diversen Einbürgerungsgesuche in den Gemeinden unseres Kantons andeutet, ist unser Vorstoss unabdingbar. Es kann Jahre dauern, bis ein neues Bürgerrechtsgesetz kommt.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
5.6.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
5.6.2007Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Notverordnung verlangt, dass wir innerhalb zweier Jahre dieses Bürgerrechtsgesetz bearbeiten. Die Arbeiten für ein Gesetz sind im Gang. Es ist Sache der Einbürgerungsräte, die Gesuche der Antragsteller ohne Niederlassungsbewilligung zu prüfen. Es gibt auch humanitäre Gründe, warum jemand in diesem Land lebt, und dann ein Einbürgerungsgesuch stellen kann.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007