Geschäft: Engeres Behördennetz: illegaler Aufenthalt und Datenschutz (Titel der Antwort: Erfassen des illegalen Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländer durch Austausch von Daten zwischen Behörden)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.06.77 |
Titel | Engeres Behördennetz: illegaler Aufenthalt und Datenschutz (Titel der Antwort: Erfassen des illegalen Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländer durch Austausch von Daten zwischen Behörden) |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 27.11.2006 |
Abschluss | 24.4.2007 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Keller-Rapperswil-Jona | 24.10.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Eberle-Flumserberg | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.4.2007 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort zwar grundsätzlich zufrieden, nicht jedoch mit den daraus gezogenen Konsequenzen. Die Antwort der Regierung ist ausführlich und meines Erachtens sehr seriös ausgefallen. Erfreulich ist es, dass die Regierung die Feststellung der Interpellanten und der 81 Mitunterzeichnenden teilt, Datenschutz dürfe nicht dazu dienen, den illegalen Aufenthalt von Ausländern und die damit verbundenen Missbräuche zu decken. Wenig befriedigt dann aber die Erklärung, dass gemäss Art. 5 VRP die Verwaltungsbehörden zwar zur gegenseitigen Rechtshilfe verpflichtet, in Anwendung von Art. 320 Strafgesetzbuch dabei jedoch an das Amtsgeheimnis gebunden seien und so die Bekanntgabe von Personendaten gerade eben nicht uneingeschränkt und allgemein erlaubt sei. Damit ist eben gerade auch gesagt, dass allein aufgrund einschränkender gesetzlicher Vorschriften zwangsläufig Lücken für den Missbrauch entstehen. Selber als ehemaliger Untersuchungsrichter und Polizeioffizier im Kanton Schwyz mit ähnlichen Problematiken vertraut, ist es leider eben gerade nicht so, wie in der Interpellationsantwort zu vernehmen, dass diesbezüglich kein Handlungsbedarf besteht. Gänzlich missverstanden hat die Regierung, was mit Steuerdaten anzufangen wäre. Natürlich ist es nicht so, dass illegal Anwesende ihr Einkommen versteuern. Umgekehrt hingegen könnten Steuerdaten von Arbeitgebern, welche traditionellerweise illegal anwesende Ausländer beschäftigen, Hinweise auf deren Anwesenheit geben. Ein solcher Datenaustausch findet aber nicht statt. Auch nicht zu befriedigen vermag die Aussage, dass es nicht Aufgabe der Schulbehörden sei, die ausländerrechtliche Situation der Schüler zu erforschen. Mit dieser kurzsichtigen Haltung können die vorhandenen Informationen eben gerade nicht zu verwertbaren Resultaten verdichtet werden. Warum sollte, wenn jeder nur für sich isoliert arbeiten wollte, die Polizei, etwa nach einer Razzia im Rotlichtmilieu, mit den Steuerbehörden, der Gesundheitspolizei oder dem Bauamt zusammenarbeiten? In Punkt 3 ist schliesslich zu lesen, dass aufgrund der mangelnden Rechtskenntnis der Mitarbeiter polizeifremder Ämter der Datenaustausch nur zurückhaltend erfolge. Diese Aussage verträgt sich überhaupt nicht mit der offensichtlich falschen Schlussfolgerung, es bestehe kein Handlungsbedarf. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |