Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Finanzierung der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen (siehe auch 22.07.15)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 37.07.01 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Finanzierung der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen (siehe auch 22.07.15) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 28.3.2007 |
Abschluss | 22.1.2008 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 30. August 2007 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2008 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | PA Referendumsvorlage aus der Novembersession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 17. April 2007 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 27. November 2007 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Würth-Rapperswil-Jona zu Ziff. 2 und 3 vom 24. September 2007 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.07.15 und 37.07.01 voKo VIII. N Gesundheitsgesetz und KRB Finanzierung Bürgerspital St.Gallen | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
26.9.2007 | Antrag Würth-Rapperswil-Jona zu Ziff. 2 und 3 | 47 | Zustimmung | 100 | Ablehnung | 33 | |
27.11.2007 | Schlussabstimmung | 158 | Zustimmung | 1 | Ablehnung | 21 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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26.11.2007 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
26.11.2007 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
26.9.2007 | Wortmeldung | Der Antrag Würth-Rapperswil-Jona ist abzulehnen. Ein Erfolgsschlüssel für das Bürgerspital ist die einheitliche Führung für alle drei Bereiche, nämlich das Altersheim, das Pflegeheim und die Geriatrische Klinik. Auch der A-Status dieser Klinik ist bemerkenswert. Wir haben sieben in unserem Land, und unsere Geriatrische Klinik gehört dazu. Der Aufbau der von Würth-Jona erwähnten Institutionen ist anders. Hier wirken andere Kantone auch noch mit. Beim Bürgerspital handelt es sich um eine innerkantonale Angelegenheit, in der eben die Ortsbürgergemeinde ihren wichtigen Beitrag leistet. Die Ortsbürgergemeinde hat nicht nur finanziell viel geleistet, sondern auch ideell. Dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass mit der neuen Spitalfinanzierung der Kanton dazu verpflichtet wird, auch die privaten Spitäler zu subventionieren. Dort wird es garantiert nicht der Fall sein, dass dann der Kanton den Verwaltungsrat oder die Spitalkommissionen bestellen kann. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
26.9.2007 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
26.9.2007 | Wortmeldung | Der Antrag Würth-Rapperswil-Jona ist abzulehnen. Die vorberatende Kommission hat dieses Ansinnen ebenfalls breit diskutiert und ist zum Schluss gekommen, dass es sinnvoll ist, die Spitalkommission durch den Bürgerrat der Ortsgemeinde und nicht durch die Regierung wählen zu lassen. Dafür sprechen im Wesentlichen drei Argumente:
Die Wahlkompetenz des Bürgerrates für die Spitalkommission ist deshalb systemkonform. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
26.9.2007 | Wortmeldung | Der Antrag Würth-Rapperswil-Jona ist abzulehnen. Das Bürgerspital St.Gallen ist eine Institution der Ortsbürgergemeinde und betreibt nicht nur die Geriatrische Klinik, sondern auch das Alters- und Pflegeheim sowie die Altersresidenz Singenberg. Das Bürgerspital verfügt heute über alle bekannten Formen der stationären und teilstationären Versorgung von betagten Menschen. In Gehdistanz können Dienstleistungen wie Betreuung, Pflege, Therapie und Rehabilitation angeboten werden. Diese Kombination führt dazu oder ist die Grundlage dafür, dass die Geriatrische Klinik heute über den höchsten Aus- und Weiterbildungsstatus für Geriatrie verfügt. Sie ist eine sogenannte A-Klinik. In anderen Kantonen und im Ausland gilt dies als Vorzeigemodell und als nachahmenswert. Nun ist es so, dass nur ein Betriebsteil des Bürgerspitals, nämlich die Geriatrische Klinik, vom Kanton finanziert wird. Nur als Gesamtbetrieb ist sie aber als A-Klinik eingestuft. Es wurde erwähnt, der Kanton nimmt über die Leistungsvereinbarung und den Globalkredit genügend Einfluss auf die Betriebsführung der Geriatrischen Klinik. Dabei hat der Kanton nicht nur Mitglieder in der Spitalkommission, sondern, wie sich aus der Vereinbarung ergibt, besteht zusätzlich eine Wahlkommission für die Wahl des Chefarztes, für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung und die Leitung des Pflegedienstes. Auch in dieser Wahlkommission ist der Kanton vertreten. Die Einflussnahme des Kantons ist auch in dieser Hinsicht gesichert. Bereits bisher hat der Kanton rund 90 Prozent der Betriebskosten bezahlt. Aus meiner Sicht kann die Übernahme der letzten 10 Prozent nicht Anlass sein, einen kompletten Systemwechsel vorzunehmen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
26.9.2007 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Am 30. August 2007 hat sich die vorberatende Kommission zu ihrer Sitzung getroffen. Die vorberatende Kommission hat sich vor Ort im Bürgerspital über das Leistungsangebot der Geriatrischen Klinik und seine Aufgaben als Kompetenzzentrum für Betagte orientieren lassen sowie Botschaft und Entwürfe der Regierung nach der Besichtigung der Geriatrischen Klinik vorberaten. Gestützt auf das Gesetz über die Staatsbeiträge an die Gemeindespitäler leistet der Kanton heute an Bau und Betrieb der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen 90 Prozent der Gesamtkosten. Die restlichen 10 Prozent werden von der Ortsbürgergemeinde St.Gallen finanziert. Da dieser Anteil von 10 Prozent, rund 0,9 Mio. Franken je Jahr, für die Ortsbürgergemeinde eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt und die Finanzierung von Spitälern und Kliniken Sache des Kantons und nicht der Gemeinden ist, stellte die Ortsbürgergemeinde einen Antrag auf finanzielle Entlastung. Nach der Übernahme der früheren Gemeindespitäler Flawil, Rorschach, Altstätten, Wil und Wattwil durch den Kanton hat das Gesetz nur noch für das Bürgerspital St.Gallen Bedeutung. Dieses Gesetz soll mit der vorgeschlagenen Änderung bei der Finanzierung aufgehoben werden. Die Geriatrische Klinik bleibt jedoch Bestandteil des Bürgerspitals St.Gallen und damit in der Mitverantwortung der Ortsbürgergemeinde St.Gallen. Das Verhältnis zwischen dem Kanton und der Geriatrischen Klinik wird in einer Grundvereinbarung geregelt. Zusätzlich legt die Regierung jährlich einen Leistungsauftrag und einen Globalkredit fest. Für den Globalkredit bleibt das Budgetrecht des Kantonsrates vorbehalten. Die Übernahme der vollen Finanzverantwortung für die Geriatrische Klinik hat für den Kanton zusätzlich jährliche wiederkehrende Ausgaben von rund 0,9 Mio. Franken zur Folge. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates stimmte den Anträgen der Regierung, das Gesetz über die Staatsbeiträge an die Gemeindespitäler aufzuheben und die Ortsbürgergemeinde St.Gallen finanziell zu entlasten, einstimmig zu. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
26.9.2007 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag Würth-Rapperswil-Jona ist abzulehnen. Der Entwurf für die Grundvereinbarung zwischen Kanton und Ortsbürgergemeinde sieht vor, dass die Ortsbürgergemeinde St.Gallen eine Spitalkommission einsetzt und die Regierung zwei Vertreterinnen oder Vertreter in die Spitalkommission delegiert. Die Spitalkommission berät wichtige Planungsfragen wie den Voranschlag, beurteilt Veränderungen des Leistungsauftrages und nimmt Jahresrechnung und Jahresbericht entgegen. Ich bin der Auffassung, dass die in der Grundvereinbarung festgehaltene Regelung die richtige ist. Der Kanton nimmt seinen Einfluss auf die Geriatrische Klinik im Wesentlichen durch den Leistungsauftrag und den Globalkredit wahr. Die Führung der Geriatrischen Klinik innerhalb dieser Vorgaben muss aber klar bei der Ortsbürgergemeinde St.Gallen liegen, die selbst eine Spitalkommission einsetzt. Dieses Vorgehen entspricht auch der anderenorts im Kanton üblichen Vorgehensweise. Schon jetzt übernahm der Kanton 90 Prozent des Defizits der Geriatrischen Klinik. Die Ausweitung für die Defizitübernahme von 100 Prozent ist kein Grund für einen Systemwechsel. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
26.9.2007 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag Würth-Rapperswil-Jona ist abzulehnen. Die Spitalkommission soll wie bei der Reha-Klinik Walenstadtberg oder bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie Ganterschwil durch die tragende Institution selber gewählt werden. Die Institution muss in das Geschäft eingebunden sein und eine tragende Rolle spielen können. Der Kanton soll sich auch entlasten und Aufgaben sinnvoll abgeben. Die Ortsbürgergemeinde hat die Geriatrische Klinik bisher gut geführt und hat ein grosses Interesse daran, dass das auch in Zukunft so sein wird. Es soll auch nicht wieder für die Geriatrische Klinik des Bürgerspitals ein Ausnahmestatut geschaffen werden. Der Kanton ist in der Spitalkommission mit einem oder zwei Sitzen vertreten und kann so direkt den Einfluss geltend machen. Viel wichtiger ist aber, dass die Aufgabe der Spitalkommission klar geregelt ist. Es müssen die Kompetenzen und die Verantwortlichkeiten gegenüber dem Kanton wie auch gegenüber der Klinikleitung klar geregelt sein. Es soll eine Kommission mit einer wichtigen, beratenden Aufgabe sein, damit die Geriatrische Klinik gut in eine erfolgreiche Zukunft geführt werden kann. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
26.9.2007 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Betreffend Spitalkommission wurde wie schon ausgeführt unter Ziff. 7.1. der Botschaft eingehend diskutiert, und der vorliegende Antrag Würth-Rapperswil-Jona wurde so in der vorberatenden Kommission nicht gestellt. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
26.9.2007 | Wortmeldung | beantragt, Ziff. 2 wie folgt zu formulieren: «(Abs. 1) Die Regierung bestellt die Spitalkommission der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen. (Abs. 2) Die Finanzkontrolle übt die Finanzaufsicht über die Geriatrische Klinik des Bürgerspitals St.Gallen aus. (Abs. 3) Im Übrigen regeln Regierung und Ortsbürgergemeinde St.Gallen das Verhältnis zwischen Kanton und Geriatrischer Klinik des Bürgerspitals St.Gallen durch Vereinbarung, namentlich die Leistungen der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen und deren Finanzierung.» und Ziff. 3 zu streichen. Ich stelle mich nicht gegen die Übernahme der Finanzierung der Geriatrischen Klinik durch den Kanton. Das ist im Grundsatz richtig. Der Antrag der Ortsbürgergemeinde St.Gallen ist nachvollziehbar. Ich störe mich aber an einem sinnentstellenden Fehler in diesem Kantonsratsbeschluss bzw. in der Grundvereinbarung zwischen Kanton und Ortsbürgergemeinde St.Gallen. Zur Frage der Aufgabenteilung wurden im Grundgesetz des Kantons Grundlagen gelegt. Es heisst in Art. 26, dass das Gesetz Staatsaufgaben dem Kanton zur Erfüllung zuteilt, wenn die Gemeinden nicht in der Lage sind, sie allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden wirtschaftlich oder wirksam zu erfüllen. An verschiedenen Stellen ist auch der Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz verankert, oder etwas lockerer ausgedrückt der Grundsatz: «Wer zahlt, befiehlt.» Diese Vorlage bzw. die mitgeschickte Grundvereinbarung lebt diesen Grundsätzen nicht nach. Der Kanton übernimmt praktisch vollständig die Finanzierung. Es verbleibt lediglich das Gebäude bei der Ortsbürgergemeinde. Aber auch bei diesen Kosten sorgt der Kanton weitgehend für die Finanzierung, indem er den baulichen Unterhalt zahlt und Baubeiträge leistet. Soweit aus der Vorlage ersichtlich, stellt die Ortsbürgergemeinde ansonsten das Gebäude unentgeltlich zur Verfügung. Dann heisst es in Art. 27 der Grundvereinbarung, dass die Ortsbürgergemeinde St.Gallen für die Geriatrische Klinik eine Spitalkommission einsetzt. Diese hat nach Art. 28 weitgehende Aufgaben und ist im Prinzip Verwaltungsrat der Geriatrischen Klinik. Diese Konzeption erstaunt und widerspricht allen Grundsätzen, die durch Verfassung, Gesetz und Praxis vorgegeben sind. Ich bin klar der Meinung, dass die Regierung die Spitalkommission zu bestellen hat. Sie regelt in der Praxis mit der Ortsgemeinde, dass diese selbstverständlich eine Vertretung in die Kommission delegieren kann. Vor diesem Hintergrund habe ich Ihnen auf dem grauen Blatt einen Ergänzungsantrag unterbreitet. Zwischenzeitlich habe ich Signale bekommen von der Regierung, dass die Praxis bei den verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens ebenso sei, und es werden Beispiele herangezogen wie Reha-Klinik Walenstadtberg, Kinder- und Jugendpsychiatrisches Zentrum Sonnenhof Ganterschwil, Ostschweizer Kinderspital und Klinik Valens. Dies hat mich nicht überzeugt. Einerseits handelt es sich bei diesen Beispielen um privatrechtliche Träger, welche historisch gewachsen sind. Im Fall der Geriatrie übernimmt der Kanton von einer Gemeinde eine Aufgabe, wie dies bei der Kantonalisierung der Gemeindespitäler Wil und Wattwil der Fall gewesen ist. Auch in jenen Fällen wurden die Führungsstrukturen zweckmässig und sachgerecht neu geregelt. Der Kanton bezahlt zudem z.B. im Fall von Walenstadtberg eine Fallpauschale pro St.Galler Patient, d.h. das Betriebsrisiko liegt nicht vollständig beim Kanton. Des Weiteren sind die Beispiele Kinderspital und Klinik Valens auch nicht heranzuziehen, weil das interkantonale Organisationen sind und hier die Grundsätze der interkantonalen Rahmenvereinbarungen über die Zusammenarbeit mit Lastenausgleich auch richtig angewendet werden. Das ist eine völlig andere Ausgangslage als bei einer Kantonalisierung einer Aufgabe, die eine Gemeinde nicht mehr erfüllen kann. Es ist klar, dass bei einer interkantonalen Struktur der Kanton nicht einseitig die Wahl des Führungsorgans vornehmen kann. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
26.9.2007 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Im Auftrag der vorberatenden Kommission möchte ich zur Finanzierung noch einen Hinweis machen. Im Voranschlag 2008 sind einmalig 9,5 Mio. Franken für den Übergang von der Vergangenheits- zur Gegenwartsfinanzierung eingestellt, was in der Vorlage nicht ersichtlich ist. Es wurde erklärt, dass bei den subventionierten Institutionen bisher in der Regel die nachschüssige bzw. vergangenheitsorientierte Finanzierung zur Anwendung kam. Im Voranschlag 2007 sei das Ergebnis 2006 der Geriatrischen Klinik eingeflossen. Weil nun die Finanzierung neu geregelt wird, hat das im Überführungszeitpunkt eine Doppelbelastung zur Folge. Das sei Praxis des Kantons und diese Doppelbelastung sei einmalig. Seitens der vorberatenden Kommission kam darauf die Anregung, dies in Zukunft in der Botschaft einschliesslich Betrag klarer zum Ausdruck zu bringen. Diese Anregung wurde vom Departement entgegengenommen, und im Rahmen der Informationspflicht wurde der Kommissionssprecher beauftragt, im Kantonsrat auf diesen Punkt speziell hinzuweisen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
26.9.2007 | Wortmeldung | Es ist eben so, dass Sie, wenn Sie der Vorlage der Regierung zustimmen, eine Sonderstellung machen. Sie lösen sich von Ihren eigenen Beschlüssen zu den Gemeindespitälern, weil es hier um die Kantonalisierung einer Gemeindeaufgabe geht. Ich möchte doch hier noch klar darlegen, dass es nicht darum geht, diese Unternehmensbereiche des Bürgerspitals auseinanderzunehmen. Dieses Erfolgsprinzip kann man weiterführen. Wenn der Kanton von der Gemeinde eine Aufgabe übernimmt und diese zu 100 Prozent finanziert, ist es völlig klar nach Verfassung und Gesetz, dass dann auch die Bestellung des Führungsorgans durch den Kanton erfolgen muss. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |