Geschäft: Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 26.07.01 |
Titel | Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 7.2.2007 |
Abschluss | 31.7.2007 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Protokollauszug | PA Referendumsvorlagen aus der Junisession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung | |
2.8.2019 | Dokumenten Attrappe | Dokumentenattrappe zur Sammelbotschaft | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 5. Juni 2007 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2008 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.07.01 und 26.07.01 voKo Neugestaltung Finanzausgleich und IVSE | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
5.6.2007 | Schlussabstimmung | 156 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 24 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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4.6.2007 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007 |
4.6.2007 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | (im Namen der VSGP): Die Anträge der SP-Fraktion und Frei-Diepoldsau sind abzulehnen. Für die Gemeinden sind die Umsetzung der NFA wie das Finanzausgleichsgesetz von zentraler Bedeutung und beide Geschäfte sind in einem direkten Zusammenhang zu verstehen was wir bereits heute morgen schon einmal gehört haben. Die VSGP hat innerhalb ihrer Organisation Arbeitsgruppen gebildet, welche sich schwerpunktmässig mit einzelnen Themen auseinandergesetzt haben um die Auswirkungen auf die Gemeinden seriös abzuklären. So wurden z.B. die Bereiche Verkehr, Wasserbau, Schule, Behindertenbereich und Spitex bearbeitet. Die VSGP war auch stets bemüht und unterstützt die Haltung der Regierung dem Äquivalenzprinzip gerecht zu werden. So ist z.B. der Wegfall der Richtlinien für die Spitex durch folgerichtig und wurde bereits im Rahmen der Postulatsbearbeitung durch die vorberatende Kommission wie durch den Kantonsrat für richtig befunden. Im Übrigen stellen die Krankenversicherer bereits heute Qualitätsstandards an die Leistungserbringer. So besteht keine Gefahr, dass die Qualitätssicherung leidet. Die Spitex ist eine klassische Gemeindeaufgabe und die Gemeinden sind auch bereit diese Aufgabe vollumfänglich mit allen finanziellen Konsequenzen zu erfüllen. Unbestritten ist auch ein Anteil am Reformgewinn welche dem Kanton St.Gallen aus der Umsetzung der NFA resultiert. Es wurde vereinbart, aufgrund von Sonderfaktoren den Anteil von ursprünglich 50 auf 40 Prozent zu reduzieren wobei den Gemeinden 10 Mio. Franken an die Umsetzung des neuen Finanzausgleichs noch angerechnet werden. Somit verbleiben der Gemeinde rund 52 Mio. Franken, die schlussendlich für die Reduktion des Anteils der Gemeinden an die EL eingesetzt werden. Indirekt natürlich für Steuersenkungen oder es gibt eine Entlastung von Fr. 100.- je Einwohner. Im Nachgang zu den Gesetzesanpassungen beim Finanzausgleich wie nach der Zustimmung zum Mantelerlass sind Gemeinden und Regierung übereingekommen die innerkantonale Aufgabenteilung anzugehen. Im Rahmen dieser Arbeiten sollte das Ziel darin bestehen, dass inskünftig der Kanton vollumfänglich für die EL aufkommen, da die Gemeinden diesen Bereich kaum beeinflussen können. Es ist uns aber bewusst, dass dieses Ziel einer hundertprozentigen Übernahme durch den Kanton nur durch die folgende Diskussion über die Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden erfolgen kann. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf beide Vorlagen ist einzutreten. Das Geschäft welches es sich weitgehend an den Planungsbericht im Herbst 2006 anlehnt wurde von der SVP-Fraktion besprochen und grösstenteils als gut befunden. Obschon wir zum damaligen Zeitpunkt von ganz anderen Beträgen ausgingen, welche sich aber glücklicherweise sehr positiv für den Kanton St.Gallen entwickelte. Uns gefällt vorallem auch, dass der Bund zuerst die Aufgabenteilung und erst dann die finanziellen Konsequenzen ausarbeitet. Aufgrund von der damaligen Beratung von der Septembersession 2006, welche schon die wesentlichen Punkte festgelegt wurden, kann ich mich etwas verkürzt halten, dies auch, weil wir in Vergangenheit schon mehrmals zu der Thematik des Finanzausgleichs uns intensiv beschäftigt haben. Wir sind froh, dass dank dem Mantelerlass der NFA schlank umgesetzt werden kann. Uns ist es ein grosses Anliegen, dass die Gemeinden am Finanzausgleich zwischen Bund und Kanton partizipiert werden mit denen von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Verhältnissen ansich die SVP-Fraktion einverstanden erkläre. Ganz speziell erscheint uns hierzu, dass die Gemeinden die zugesprochenen Mittel ohne Zweckbindung einsetzen könne. Uns ist jetzt ein grosses Anliegen, dass auch die Prozentzahlen im Bereich der Ergänzungsleistungen (80 Kanton, 20 Gemeinden) entsprechend gerundet oder eben zugunsten der Gemeinden von der vorberatenden Kommission vorgeschlagen so gutgeheissen werden. Im Allgemein sind wir der Ansicht, dass auch in der Mittelverteilung zwischen Bund und Kanton bzw. in der Konsequenz zwischen Kanton und Gemeinde der Grundsatz gilt, werd zahlt befielt oder mindestens wer zahlt kann mitbestimmen. Über einzelne Punkte im Bereich Spitex und Ähnlichem werden wir uns in der Spezialdiskussion melden. Mehrheitlich werden wir aber uns für eine Aufgabenübertragung an die Gemeinden, wo es auch immer die Vorlage vorsieht, aussprechen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf beide Vorlagen ist einzutreten. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs ist ein Projekt, dass sowohl beim Bund als auch bei Kantonen in mehreren Etappen vorbereitet wurde. In einem ersten Schritt haben Sie anlässlich der Septembersession 2006 den Planungsbericht zum jetzt vorliegenden Geschäft zur Kenntnis genommen. Vorberatende Kommission und Kantonsrat haben mit der Beratung dieses Berichtes die Leitblanken für den Mantelerlass gesetzt. In einem zweiten Schritt unterbreitete die Regierung nun dem Kantonsrat die ihm besagten Mantelerlass zusammengefassten für die NFA Umsetzung notwendigen gesetzlichen Anpassung. Davon betroffen sind diverse kantonale Gesetze. Teil des Mantelerlasses ist auch die Regelung welche die Kompensation der finanziellen Mehrbelastungen der Gemeinden durch die NFA nicht sicherstellt sowie eine Aufteilung der Nettoentlastung welcher der Kanton St.Gallen gegenüber dem Bund erfährt. Auf Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Dazu wird der Finanzierungsanteil der Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen gesenkt und jener des Kantons entsprechend erhöht. Die vorberatende Kommission hat die beiden Vorlagen Gesetz zur Umsetzung der NFA und Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur IVSE anlässlich einer ganztägigen Sitzung beraten. Im Rahmen der Eintretensdiskussion wurde die schlanke und konsequente Umsetzung des Planungsberichtes begrüsst. Im Sinn der schlanken Umsetzung begrüsst die vorberatende Kommission insbesondere das lediglich Anpassungen der zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die zur Sicherstellung einer einwandfreien Einführung der NFA unmittelbar und zwingend notwendig sind. Dies gilt insbesondere im Sonderschulbereich wo im Mantelerlass nur die dreijährige Übergangsordnung festgelegt wird. In einer späteren Vorlage werden die Gesetzesänderungen für ein neues kantonales Sonderschulkonzept ab dem Jahr 2011 festgelegt werden müssen. Der Mantelerlass verzichtet ebenfalls auf Änderungen der innerkantonalen Aufgabenteilung. Im Rahmen der Eintretensdiskussion in der vorberatenden Kommission wurde gefordert, dass im Nachgang zur Umsetzung der NFA nun auch die Aufgabenteilung rasch in Angriff genommen werden. In der Spezialdiskussion wurden im Bereich der Sonderschulen über die Hintergründe der Schliessung der WG-Schule in St.Gallen informiert. Es wurde berichtet, dass die Schliessung nicht im Zusammenhang mit der NFA sondern im Rahmen eines pädagogischen Problems zu sehen ist. Eine externe Untersuchung hat dieses Problem bestätigt. Der Bereich Spitex gab wie bereits im Rahmen des Planungsberichtes zu diskutieren. Unbestritten war die Gemeindezuständigkeit. Um aber das Ziel einer ähnlichen Qualität über den ganzen Kanton sicherzustellen wurde beantragt, dass der Erlass von Richtlinien über das Dienstleistungsangebot beim zuständigen Departement belasten werden soll. Die vorberatende Kommision folgte aber der Argumentation, dass im Interesse einer klaren Aufgabenerfüllung den Gemeinden das Vertrauen vollumfänglich geschenkt werden soll und lehnt den Antrag ab. Bei den Beratungen zum Thema Programmvereinbarungen wurde der Wunsch nach einer vermehrten parlamentarischen Information geäussert. Insbesondere soll eine Berichterstattung über den Abschluss und die Umsetzung von Programmvereinbarungen erfolgen. Dabei wird kein separater Bericht erwartet sondern die Berichterstattung kann auch in einem separaten Kapitel des Amtsberichtes erfolgen. Dieser Ergänzung des Staatsverwaltungsgesetzes stimmte die vorberatende Kommission zu. Eingehend wurde die Aufteilung der Nettoentlastung aus der NFA auf Kanton und Gemeinden diskutiert. Die vorberatende Kommission hielt grundsätzlich an der Systematik und am Schlüssel der Aufteilung des Saldos aus der NFA fest. Um im Gesetz runde Zahlen ausweisen zu können, stimmte die vorberatende Kommission einer Aufteilung der Finanzierung der Ergänzungsleistung vom Kanton 80 Prozent und Gemeinden 20 Prozent zu. Die Rundungsdifferenz entspricht etwa 2 Mio. Franken zugunsten der Gemeinden. Im Erlass sind verschiedene redaktionelle Fehler enthalten, wie z.B. im Kapitel 2.6. Abschnitt 2.6.4. auf S. 36 des Berichtes wo anstatt Art. 4bis Abs. 3 ist richtigerweise Art. 5 Abs. 3 heissen müsste. Die vorberatende Kommission hat darauf verzichtet entsprechende Anträge zu stellen. Die Bereinigung ist im Rahmen der redaktionellen Gesamtüberarbeitung zu erledigen. Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig mit 20:0 Stimmen bei 1 Absenz auf das Gesetz über die Umsetzung der NFA einzutreten. Ebenso einstimmig empfiehlt sie Ihnen den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Innerkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) zu genehmigen mit einem 19:0 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Anlässlich der Eintretensdebatte zum Planungsbericht bzw. zur Rahmenvereinbarung 26.06.01 an der Kantonsratssitzung vom 25. September 2006 wurde seitens der GRÜ-Fraktion die Grundsätze des NFA und deren staatspolitische Tragweite thematisiert. Unter anderem wurde angemerkt, dass insbesondere in den Bereichen Behinderteneinrichtungen (Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheimen, Werkstätten und Tagesstätten), Sonderschulung, Ergänzungsleistungen, individuelle Prämienverbilligung sowie bei der Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten keine Kanibalisierung stattfinden dürfe. Andernfalls würden sich die GRÜ-Fraktion vehement dagegen wehren. In der Septembersession 2006 folgte der Kantonsrat grundsätzlich diesen Anliegen. Einzig die Weiterführung des Programmes für die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten wurde zusammen mit einer Motion abgelehnt. Es handelt sich bei beiden Vorlagen um staatspolitisch bedeutsame, komplexe Geschäfte. Der vorliegende Mantelerlass regelt nur das Notwendigste nach dem Prinzip der schlanken Umsetzung für die nächsten drei Jahre (Übergangszeit 2008 bis 2011). Auf zusätzliche Reformen wird bewusst verzichtet. Später müssen die vom NFA betroffenen Gesetze grundsätzlich angepasst oder umgebaut bzw. reformiert werden (so z.B. ist ein neues Sonderschulgesetz erforderlich). Dazu sind verwaltungsin- und externe Arbeitsgruppen bereits am Werk. Stark betroffen ist der Sonderschul- und Behindertenbereich, weil dieser ab 1. Januar 2008 an Stelle der Invalidenversicherung ganz durch den Kanton vollzogen werden muss! Die Spielregeln der Aufgabenteilung müssen zeitgleich für über 30 verschiedene Aufgabenbereiche geändert werden. Es werden auch Teile der Einnahmenaufteilung und des Finanzausgleichs geändert. Die Globalbilanz des Bundes mit dem Ressourcen- und den Härtefallausgleich als Hauptinstrumente bilden das Rückgrat der Finanzierung. Der Kanton St.Gallen gehört, weil er verhältnismässig ressourcenschwach ist und einen Ressourcen-Index von 77,8 aufweist, zu den Gewinnern. Gemäss neuester Globalbilanz erhält unser Kanton nach Abzug der bisherigen Transferzahlungen, netto rund 142 Mio. Franken mehr aus Bern. Ein Teil dieses sogenannten «Reformgewinns» wird den Gemeinden zu Gute kommen. Sie werden im Bereich der Ergänzungsleistungen jährlich wiederkehrend mit rund 52 Mio. Franken massiv zu Lasten des Kantons entlastet. Der Ergänzungsleistungsanteil Kanton/Gemeinde beträgt wird neu 80:20 betragen. Dies entspricht zusätzlich Fr. 100. je Einwohner. Daraus ergeben sich für die Gemeinden Entlastungen zwischen 5 und 12,2 Steuerfussprozentpunkten. Dies wohlgemerkt zusätzlich zu den allfälligen Entlastungen aus dem neuen Finanzausgleichsgesetz. Die GRÜ-Fraktion hätte ein vorsichtigeres Vorgehen als logisch erachtet, bei dem vor der grossen Geldverteilung zunächst die Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton unter die Lupe genommen worden wäre. So ist es beim nun gewählten Vorgehen durchaus nicht auszuschliessen, dass später die heutigen Beschlüsse angepasst werden müssen. Man kann bekanntlich das Fell nicht waschen, bevor der Bär erlegt worden ist. Die GRÜ-Fraktion werden aber nicht dagegen opponieren. Zum Thema Sonderschulen und sonderpädagogische Massnahmen: Im Rahmen des NFA werden die sonderpädagogischen Massnahmen künftig nicht mehr von der Invalidenversicherung, sondern vom Kanton geregelt werden müssen. Die GRÜ-Fraktion verlangen deshalb ausdrücklich, dass in diesem Prozess die medizinischen Gesichtspunkte nicht ausgeklammert, sondern wie die sonderpädagogischen und schulpsychologischen Gesichtspunkte integriert betrachtet werden müssen. Selbstverständlich müssen für den Vollzug in diesem Bereich die personellen und fachlichen Ressourcen aufgebaut werden. Der vom Erziehungsdepartement über die Medien unlängst angekündigte Entzug der Bewilligung für die Sonderschule für Kinder mit Wahrnehmungsstörungen in St.Gallen erachtet die GRÜ-Fraktion im Vorfeld der Umsetzung des NFA als ungeschickt. Bevor solche Entscheide gefällt werden, sollte zwingend die Frage nach den objektiven medizinischen, sonderpädagogischen und ethischen Kriterien für die fachlich adäquate Behandlung und Förderung von autistischen Kindern geklärt werden. Dies wäre materiell zwingend im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des Sonderschulgesetzes zu diskutieren. Andernfalls bleibt bei der betroffenen Institution und bei den Eltern ein ungutes Gefühl zurück und sie sehen sich als die Geprellten. Dies beweisen auch die vielen Leserbriefe und Zeitungskommentare dazu, zumal es bei der Volksabstimmung über den NFA von allen Seiten klar beteuert wurde, dass bisher von der IV unterstützte Einrichtungen im gleichem Umfang weitergeführt würden. Die IV hat in diesem Bereich bisher ganzheitlich betrachtet. Dies muss auch weiterhin so gewährleistet sein. Eine integrale Betrachtung erfordert zwingend nach der Übergangszeit eine Gesetzesänderung. Das neue Sonderschulkonkordat der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) wird Grundlage für die Änderungen bilden. Die GRÜ-Fraktion verlangt, dass für die materielle Ausgestaltung des Sonderschulkonzepts und des Sonderschulgesetzes in jedem Fall eine breite Diskussion erforderlich ist. Zum Thema Behinderten-Einrichtungen: Vieles scheint richtig aufgegleist zu sein. Es geht um Menschen und sehr viel Geld: Rund 200 Mio. Franken, wenn man alles zusammenzählt. Alle Fäden, auch die finanziellen, laufen in einem Amt, bzw. in einer Abteilung, zusammen. Das ist ziemlich ambitiös, zumal bisher in diesem Bereich keine grossen Finanzflüsse zu verwalten waren. Deshalb ist es wichtig, dass hier zusätzliche Stellen geschaffen und auch mit fachlicher Kompetenz ausgerüstet werden. Zudem müssen die Bereiche Finanzen/Controlling, Genehmigung von Betriebsbewilligungen, fachliche Prüfung klar getrennt werden. Für die GRÜ-Fraktion ist es folglich auch logisch, dass vor allem im Sozialbereich, insbesondere im Departement des Innern, zusätzliche Stellen für die Abwicklung, Lenkung und das Controlling der Finanzströme erhalten muss. Aus der Sicht der GRÜ-Fraktion hat dies schwergewichtig durch Stellenumlagerungen aus dem Finanzdepartement zu erfolgen. Zum Thema Spitex (Hilfe und Pflege zu Hause): Die GRÜ-Fraktion unterstützt die vorgesehene Zuständigkeitsregelung und Finanzverantwortung bei den Gemeinden. Zur individuellen Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV): Mit der vorgeschlagenen Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz geht die GRÜ-Fraktion im Sinn einer schnellen Umsetzung des NFA einig (wie früher angekündigt, ist das letzte Wort in dieser Sache für später aufgehonben). | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf beide Vorlagen ist einzutreten. Eine Wortschöpfung aus der Kommissionssitzung möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Ich habe gesagt, die Vorlage hat relativ wenig Empörungspotenzial. Die grundsätzlichen Entscheide sind vorher schon gefallen, darum heisst es Umsetzung und das wiederspiegelt sich jetzt auch in der Präsenz hier im Rat wieder. Allerdings mit dem Vorteil das es etwas ruhiger ist als gestern. Die SP-Fraktion geht davon aus, dass es um die angemessene Verteilung der Nettoentlastung zwischen Kanton und Gemeinden entsprechend die neuen Aufgaben und Verantwortungen geht. Das insgesamt kein Abbau an staatlichen Leistungen erfolgen wird und dass auch keine Abwälzung von Kosten auf die Leistungsnehmer erfolgen wird. Mit der vorgeschlagenen Aufteilung der sogenannten Nettoentlastung von 137 Mio. Franken von 60 zu 40 zwischen Kanton und Gemeinden sind wir einverstanden. Wir begrüssen den Antrag der vorberatenden Kommission, dass die Regierung dem Kantonsrat periodisch über den Abschluss von Programmvereinbarungen mit dem Bund orientieren muss. Der Kantonsrat hat nach Art. 65 der Kantonsverfassung die Pflicht sich über die Aussenbeziehungen zumindest zu informieren und er muss die Ziele der Ausgestaltung der Aussenbeziehungen festlegen. Ein Verfassungsauftrag übrigens der immernoch der Umsetzung hart. Zur Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen: Hier muss generell festgestellt werden, dass bei solchen Interkantonalen Vereinbarungen die parlamentarische Oberaufsicht und Kontrolle wegfällt. Es gibt zwar eine Rechnungsprüfungskommission. Aber das ist kein Ersatz für die demokratische Legitimation eines Parlaments. In der Rahmenvereinbarung für die Zusammenarbeit mit Lastenausgleich ist immerhin eine interparlamentarische GPK vorgesehen. Diese Problemstellung wird unsere Fraktion weiter verfolgen. Zur Spitex - Hilfe und Pflege zu Hause - wir begrüssen diese neue Begrifflichkeit, denn man darf diese Tätigkeit nicht in Bezug auf das Spital definieren. Im englischen war der Begriff schon immer klar «home care». Wir haben zwar vertrauen in die Gemeinden, fragen uns aber doch ob es richtig ist, dass die Aufgabe des Kantons richtigen zulasten wegfällt. Zumindest sollten Ziele definiert werden, die bei denen Leistungen beanspruchen eingehalten werden soll. Bei der Abwälzung von Kosten muss unbedingt auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Leistungsempfänger abgestellt werden. In der vorberatenden Kommission wurde - da bin ich dankbar - auch noch die Frage nach dem sogenannten Effizienzgewinnen der NFA generell gestellt. Wie Regierungsrat Schönenberger ausgeführt hat ist man zuerst von Effizienzgewinnen von ungefähr 3 Mrd. Franken ausgegangen. Das erste was wir jetzt erfahren, es müssen neue Stellen geschaffen werden beim Kanton und offenbar auch bei der Konferenz der Kantonsregierungen. Hier muss man schon mal darüber nachdenken wie hier eigentlich die Mechanismen sind. Offenbar muss auch hier eine neue Administration aufgebaut werden. Zu den Nettoentlastungen: 173 Mio. Franken mehr für den Kanton St.Gallen. Das ist ansich sehr erfreulich. Betrachtet man die Dinge aber realwirtschaftlich so ist dies eher ein Stigma. Tiefes Ressourcenpotenzial heisst nämlich, dass der Kanton St.Gallen im interkantonalen Vergleich an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst hat. Woran das liegt, das wissen wir einigermassen genau; aus Studien der CS und der IHK. Das Bildungsniveau der Erwerbstätigen im Kanton St.Gallen kann mit den bestplatzierten Kantonen nicht mithalten und das hat natürlich seine Wiederspiegelung in der Wertschöpfungskraft der Arbeitsplätze. Es gibt in unserem Kanton zu wenig Unternehmungen in wertschöpfungsstarken und innovativen Branchen. Was soll man tun? Es wäre wahrscheinlich besser, wir würden den Reformgewinn teilweise investieren als ihn nur in Steuersenkungen zu stecken um damit das Ressourcenpotenzial zu verbessern. Es mag etwas paradox klingen aber realwirtschaftlich ist es so. Wir sind erst dann besser dran wenn wir weniger Geld vom Bund erhalten und für andere Kantone zahlen. Der Kanton St.Gallen hat ein grosses finanzielles Polster und jetzt kommt noch der sogenannte Reformgewinn dazu. Wie werden uns spätere Generationen beurteilen. Wenn wir feststellen, dass wir zwar die Probleme erkannt haben, die Mittel zur Verfügung hatten aber tatenlos geblieben sind. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf beide Vorlagen ist einzutreten. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung hat zwei klare Ziele: Erstens die Disbaritäten unter den Kantonen zu verringern und zweitens eine effizientere Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Die FDP-Fraktion unterstützt die schlanke Umsetzung der NFA und der Aufgabenteilung mittels Mantelerlass nach dem Äquivalenzprinzip voll und ganz. Die Umsetzung erfolgt richtigerweise weitesgehend ohne materielle Änderungen und ist für Kanton und Gemeinden finanzneutral. Aus der unmittelbaren Umsetzung dürfen keine Mehrkosten und keine neuen Aufgaben entstehen. Auch die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton St.Gallen und den Gemeinden hat für die FDP-Fraktion eine hohe Priorität und muss möglichst rasch umgesetzt werden. In den Bereichen Sonderschulung und Behinderteneinrichtungen unterstützt die FDP-Fraktion das Vorgehen der Regierung welches ein separates Gesetz nach einer höchstens dreijährigen Übergangsfrist vorsieht. Die Beteiligung der Gemeinden an der Nettoentlastung zu 40 Prozent erscheint uns in Anbetracht der Sonderfaktoren korrekt. Die vollständige Übertragung der Aufgaben im Bereich Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) an die Gemeinden findet ebenfalls unsere Zustimmung. Wir sind überzeugt, dass die bestehenden gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen ausreichen um eine gute Qualität der Spitex sicherzustellen. Den Ausgleichszahlungen liegt ein Ressourcenindex zugrunde, welcher alle vier Jahre angepasst wird. Das Mittel aller Kantone wird dabei mit 100 Punkten festgesetzt. Die für uns recht hohe Nettoentlastung ist ein schwacher Trost für das, dass wir im schweizerischen Vergleich mit 77,8 Punkten beim unterdurchschnittlich starker Kanton sind. Die FDP-Fraktion ist klar der Auffassung, dass wir alles daran setzen müssen um unseren Kanton St.Gallen zu stärken. Nebst einigen Faktoren welche wir nicht beeinflussen können gibt es viele Möglichkeiten wo wir uns verbessern können, z.B. Wirtschaftskraft, Steuerbelastung und Verwaltungskosten. Beim Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen ist es das Kernziel die Differenz der steuerlichen Belastung unter den Kantonen zu verkleinern. Die logische Folgerung aus diesem Ziel ist mit den Einnahmen aus der Reform die Kosten in unserem Kanton zu senken und somit eine steuerliche Entlastung zu erreichen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist für uns auch, dass das Geld auch auf Gemeindeebene für Steuerentlastungen eingesetzt wird und nicht zur Erfüllung von neuen Aufgaben verwendet wird. Auch die Gemeinden sind gefordert ihre Kostenstrukturen und die Aufgabenbewältigung zu überprüfen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | Auf beide Vorlagen ist einzutreten. Es hat sich als bezahlt herausgestellt, dass wir vorgegangen sind mit einem Bericht zuerst, dass wir intensiv mit allen Beteiligten und Interessierten diskutiert und in diesem Rat diskutiert haben, so dass wir heute eigentlich das nachvollziehen können was wir dem Grundsatz nachbereits festgelegt haben. Ich möchte deshalb das Eintretensvotum vorallem noch dazu nutzen um auf eine Überlegungen einzugehen, die jetzt seitens der Sprecher der Fraktionen vorgetragen worden sind. Ich teile grundsätzlich die Auffassung von Möckli-Rorschach, dass es nicht besonders positiv erscheint wenn man von anderen Kantonen und vom Bund unterstützt werden muss weil man im Bezug auf die Ressourcenstärke unterdurchschnittlich dasteht. Es sollte in der Tat ein wesentliches Ziel der st.gallischen Politik sein, das zu korrigieren in Zukunft. Darüber dürften sich wahrscheinlich noch Mehrheiten finden. Schwieriger wird es sein, mit welchen Massnahmen man zu diesem Ziel gelangt. Da stehen sich Gegenüber Fragen der Steuerentlastung auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Bereitschaft in wichtige Bereiche zu investieren. Ich glaube, der Erfolg wird nur sein wenn man einen angemessenen Weg zwischen diesen beiden extremen findet. Das ist noch interessant, wenn Sie sich einmal die Zeit nehmen und schauen, welches die zahlenden Kantone sind. Wenn Sie die aufschlüsseln, dann stellen Sie fest, dass es eigentlich nicht ausschliesslich die Steuerbelastung ist, die diese Kantone wettbewerbsmässig macht aber auch, wir haben das Beispiel Basel-Stadt und Genf, die über eine überdurchschnittliche Steuerbelastung verfügen aber ausserordentlich leistungsfähig und wettbewerbsfähig offenbar sind. Wir haben auf der anderen Seite Kantone wie Schwyz, Zug und Nidwalden, die über den Weg der Steuerentlastung offenbar diese Wettbewerbsfähigkeit hergestellt haben. Da haben wir aber darunter Kantone die beides gemacht haben, z.B. Zürich, Aargau. Die Wahrheit liegt nicht nur einfach auf einer Seite. Ich bin auch der Auffassung, dass wir eine Strategie entwickeln müssen und zwar zusammen mit den Gemeinden. Wir haben das auch aufgegleist. Zusammen mit dem Vorstand der VSGP, dass wir uns einmal jetzt unterhalten über eine gemeinsame Steuerstrategie um die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich zu verbessern. Da müssen alle Beteiligten am gleichen Strick ziehen und wenn möglich auch auf die gleiche Richtung. Ich bin andererseits auch froh, dass diese Gelder, diese 52 Mio. Franken, die auch die Gemeinden jetzt gehen, zweckungebunden gegeben werden damit eben die Gemeindepolitik auch diese Möglichkeit hat darüber zu entscheiden wo bei ihnen angesetzt werden soll. Wo bei Ihnen am effektivsten und effizientesten diese Mittel eingesetzt werden sollen. Ich glaube, wenn es uns gelingt einen Mix von einer klugen Steuerpolitik einerseits zu betreiben und andererseits die Bereitschaft haben in wichtigen Bereichen die notwendigen Investitionen zu tätigen, muss uns die Zukunft nicht Bange sein. Aber dazu Voraussetzung ist, dass wir beide Vorlagen - Tinner-Azmoos hat zurech darauf hingewiesen - über die Hürde der Volksabstimmung am 23. September 2007 bringen und ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen Sie aufzurufen, in der Vorbereitung dieser Volksabstimmung auch aktiv diese Vorlagen zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | Das Votum von Denoth-St.Gallen veranlasst mich zu einer kurzen Erwiderung. Er hat das Problem der Umwandlung der Schule für Wahrnehmungsgestörte aufgeworfen. Das ist nicht ein Problem der Vorwirkung des Bundesfinanzausgleichs. Die Frage, ob diese Schule weiter als Spezialinstitution bestehen würde, wurde von uns aufgegriffen aufgrund der Kostenexplosion die unvergleichlich gegenüber allen anderen Sonderschulen in den letzten Jahren ist unabhängig vom Finanzausgleich ursprünglich. Aber jetzt haben diese Institutionen unabhängig davor, ob sie wissenschaftlich fundiert sind, ob sie einem Bedürfnis entsprechen, ob nicht besser andere Institutionen geeignet wären einen Bestandesschutz nach dem NFA. Deshalb können wir in der Übergangsphase hier nichts machen. Das einzige was wir gesagt haben es sei nicht sinnvoll, dass man in diesen vier Jahren jetzt noch neue Schülerinnen und Schüler aufnimmt weil sich die Fachwelt völlig einig ist. Herr Mäusli, Stiftungsrat des Zentrums hat letzhin geschrieben, dass auch die Schule das Zentrum selber ein Gutachten eingeholt hat, das gesagt hat, dass diese Institution in dieser Spezialisierung dies in der ganzen Schweiz nirgends gibt, die sie auch nirgends durchgesetzt hat und niemand in der Schweiz denkt daran, eine ähnliche Institution zu machen aus fachlichen Gründen. Das die Institution in dieser Form nicht weitergeführt werden soll. Es macht keinen Sinn, dass man jetzt weiterhin Kinder zuweist und diese Kinder müssen dann unplatziert werden. Wir wollten gerade im Interesse der Kinder eine gute Lösung finden. Aber nochmals die Frage Schule für Wahrnehmungsgestörte stellte sich schon seit 10 oder mehr Jahren. Es wurde uns immer gesagt, das sei eine Pionierinstitution. Aber diese Pionierinstitution hat keinerlei Nachahmer gefunden. Die einzige Institution, die noch ähnlich tätig ist, ist in Urdorf und die macht es in einem ganz kleinen Bereich. Sie hat aber Wirkungen gehabt auf die heilpädagogischen Schulen. Die Methode dieser Schule werden dort aufgenommen. Ich lege aber Wert darauf um nicht falsche Vorstellungen auch in Bezug auf die Volksabstimmung erwachsen zu lassen. Das ist keine Folge des NFA. Das ist eine Massnahme die unabhängig davon getragen werden muss. Was das neue Sonderschulgesetz anbetrifft kann ich Sie beruhigen. Wir werden eine breite Vernehmlassung dazu machen. Wir haben auch alle Beteiligten in Aussicht gestellt, dass sie an der Vorarbeit beteiligt werden. Es hatte aber keinen Sinn in der jetzigen Phase sie zu beteiligen weil wir keine neuen Entscheide fällen konnten sondern aufgrund des Bundesrechts mussten wir einfach die Leistungen des Bundes über uneingeschränkt übernehmen und das tun wir auch im Fall dieser Schule. Im Übrigen werden wir Gelegenheit haben wahrscheinlich mit anderen parlamentarischen Vorstössen über diese Schule nochmals zu reden. Ich bin mich gewöhnt, dass man in der Politik, wenn man irgendetwas verändern will angegriffen wird. Das stört mich auch nicht. Das Niveau auf dem ich jetzt angepöbelt werde wegen der Tatsache, dass wir in Übereinstimmung mit der Fachwelt diese Schule in Frage stellen, übersteigt einiges was ich bisher gewohnt war. Aber ich muss auch mit dem leben. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | Ich bin sehr dankbar dafür, dass Regierungsrat Schönenberger einige Überlegungen angestellt hat was die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons St.Gallen angeht. Ich denke, es handelt sich hier wirklich um eine zentrale Frage unseres Kantons, die wir gemeinsam angehen sollten. Ich bin mit ihm einverstanden. Es braucht einen Mix aus Steuererleichterungen und Investitionen und ich höre mit grosser Genugtuung, dass gemeinsam mit den Gemeinden eine Strategie entwickelt werden soll. Ich möchte die Parteien und auch die Fraktionen aufrufen sich ebenfalls einmal an einen Tisch zu setzen und zu versuchen gemeinsam eine Strategie zu entwickeln. Am Rand der Kommissionssitzung hat mir Regierungsrat Schönenberger gesagt, dass er nicht auf dem vielen Geld sitzen bleiben wolle, das der Kanton St.Gallen hat. Ich denke wirklich, wir sollten etwas daraus machen. Noch etwas zur Unterscheidung realwirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Ansätze: Nachhaltig sind nur die realwirtschaftlichen Ansätze. Da investieren Sie nämlich in Realkapital und Humankapital. Das ist etwas das bleibt. Wenn Sie in finanzwirtschaftliche Ansätze investieren, dann ist das äusserst volatil ihre guten Steuerzahler und Unternehmungen, die nur administrativ tätig sind, die können abziehen von einem Tag auf den anderen und auch noch kleine Kantone können sich das leisten. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | Der Kantonsrat tritt auf das Gesetz über die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie auf den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE ein. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |
24.4.2007 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf beide Vorlagen ist einzutreten. Einerseits sind sie Ausfluss eines gesetzlichen Auftrages der die Umsetzung des NFA und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auch auf der Stufe des Kantons St.Gallen gebietet. Andererseits ist sie die logische Schlussfolge des Planungsberichtes den das Parlament in der Septembersession 2006 positiv zur Kenntnis genommen hat. Vorliegend geht es um zwei Kernfragen: Wie gehen wir mit den finanziellen Auswirkungen der NFA um und wie sollen die durch die NFA vorderlichen rechtlichen Änderungen auf Stufe Kanton ausgestaltet und umgesetzt werden? Die grundlegenden Antworten hinzu hat das Parlament bereits in der letzten Septembersession 2006 mit dem Einverständnis zu folgenden vier Eckwerten gegeben:
Die CVP-Fraktion steht nach wie vor und uneingeschränkt zu diesen Grundsätzen und stellt auch fest, dass sich die Regierung im Rahmen der vorliegenden Vorlage entsprechend seinem ursprünglichen Planungsbericht daran gehalten hat. Über diese grundsätzliche Bemerkungen hinaus möchte ich mich noch zu zwei Punkten inhaltlicher Natur äussern. Die CVP-Fraktion unterstützt den Änderungsantrag der vorberatenden Kommission, welcher die Beteiligung der Gemeinden am Reformgewinn über eine Änderung des EL-Verteilschlüssels im Verhältnis 80 Prozent Kanton, 20 Prozent Gemeinden festlegt. Es geht hier nicht nur um eine ledigliche Zahlenrundung im Vergleich zum regierungsrätlichen Vorschlag. Vielmehr trägt diese Festlegung der Übereinstimmung mit der Auffassung der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidenten Rechnung und sie berücksichtigt auch, dass die von der Regierung ins Feld geführten Sondereffekte zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend geklärt sind und, dass dank NFA auch Stufe Kanton mittelfristig auch Effizienzgewinne zu erwarten sind. Positiv zu vermerken ist überdies, dass die Beteiligung der Gemeinden am Reformgewinn der NFA vorallem die finanzschwachen Gemeinden begünstigt was staatspolitisch nur erwünscht ist. Ein zweiter Punkt. Wohlwissend, dass einzelne Parlamentarier hier in diesem Saal die Qualitätssicherung und Standards der Spitex weiterhin über kantonale Richtlinien flächendeckend und einheitlich absichern möchten, die CVP-Fraktion mehrheitlich für den Vorschlag der Regierung ein die Aufgaben der Spitex vollumfänglich und abschiessend in den Aufgabenbereich der Gemeinden zu übertragen. Im Sinn einer klaren Aufgabenteilung mit der damit verbundenen Gemeindeautonomie und mit Blick auf das Äquivalenzprinzip ist dies nur konsequent. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007 |