Geschäft: Weihnachtsfeiern in Schulen

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KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.02
TitelWeihnachtsfeiern in Schulen
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung19.2.2007
Abschluss24.4.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 20. März 2007
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2007Eintreten34Zustimmung114Ablehnung32
Statements
DatumTypWortlautSession
24.4.2007Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Man kann eine Situation in einer Gesellschaft auch dadurch vergiften, dass man Einzelfälle hochstilisiert, die überhaupt nichts zu tun haben mit dem was dann passiert, dass ein Schüler etwas fordert, das haben wir mehrfach. Wir haben mehrere Probleme mit Schülern, die keinen Rechenunterricht mehr wollen. Wegen dem machen wir kein Gesetz über das Rechnen und alle die Beispiele, die Sie mir zitiert haben, zeigen nur, dass Forderungen gestellt werden. Ich nehme an, dass Frau Angehrn hat die unziemlichen Forderungen zurückgestellt. Sie können mit Gesetzen nicht verbieten, dass Forderungen gestellt werden. Hier geht es nicht darum, ob wir Religionsunterricht durchführen, ob Weihnachtsfeiern durchgeführt werden. Dass es Leute gibt, die gegen Weihnachtsfeiern sind. Ich kann mich noch an die Zeit erinnern, als schweizerische Atheisten vehement Sturm gelaufen sind gegen Weihnachtsfeiern in der Schule. Die ganze Kreuzdiskussion im Tessin wurde von Atheisten losgerissen. Hat überhaupt nichts mit Muslimen zu tun. Wir haben immer schon in der Schule die Diskussion gehabt, dass einzelne Leute die Auffassung vertraten, dass gewisse christliche Bräuche anders behandelt werden müssten. Wir haben eine Linie durchzusetzen. Ich begreife, dass die Regierung des Kantons Zürich, die den Religionsunterricht abschaffen wollte, einen Rechtfertigungsbedarf gegenüber dem Religionsunterricht hat. Ich begreife andere Kantonsregierungen, dass diese sechs Seiten schreiben müssen, wenn sie in der Schule selbst den Religionsunterricht abschaffen wollen. Wir sind, und das anerkennen uns die Kirchen, ganz hoch. Mir hat einem der Präsident der Bischofskonferenz gesagt, dass im Kanton St.Gallen der Religionsunterricht eine grössere Bedeutung hat, als in konfessionellen Schulen in der Innerschweiz, weil wir Wert darauf legen auf den Religionsunterricht. Ich habe mich hier dagegen gewehrt, dass man den Religionsunterricht wie in Zürich durch einen Geschichtsunterricht ersetzt, sondern wir sind der Meinung, dass Religionsunterricht eine wichtige Rolle spielt und die Leute, die ihn nicht besuchen, einen Ergänzungsunterricht zu besuchen haben. Wir sind einer der wenigen Kantone, die in der Mittelschule Religionsunterricht als Pflichtwahlfach vorschreiben. Wir sind dabei zu prüfen, das auf der Oberstufe auch zu machen.

Dass der Kanton Zürich weiteren Erklärungsbedarf hat, zeigt sich auch iim Schwimmbadurteil des Bundesgerichtes, das ich für völlig verfehlt halte. Wir haben mehrere Entscheide vorliegen, dass auch muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Ich bedaure, dass noch niemand das an das Bundesgericht weitergezogen hat, weil nur so hätte man dem Bundesgericht Gelegenheit geben können, seine meines Erachtens heute nicht mehr zeitgemässe Praxis zu überprüfen. Sonst kann das Bundesgericht das nicht machen. Jetzt kommt man und sagt, wir müssten im Lehrplan verbindlich Weihnachten festlegen. Wenn Sie eine Ahnung von christlicher Theologie hätten, würden Sie zuerst einmal fordern, was Ostern im Stundenplan verbindlich vorgeschrieben wird, weil Ostern nach Ansicht massgeblicher Theologen ein mindestens so wichtiger religiöser Feiertag ist, dann kommt die Diskussion, ob Fronleichnam vorgeschrieben werden soll usw. Es ist nicht stufengerecht, einzelne Veranstaltungen auf gesetzlicher Basis festzulegen. Wir haben keine gesetzliche Grundlage, um Deutschunterricht zu geben, weil in unserem Kanton das Gesetz besagt, der Lehrplan sei in Kompetenz des Erziehungsrates. Sie können das ändern. Sie können dann Diskussionen über Lehrplaninhalte im Parlament führen. Wäre wahrscheinlich wenig zielgerichtet und deshalb ist es Sache der Lehrpläne. Die Frage, ob jetzt ausdrücklich eine Weihnachtsfeier vorzuschreiben sei, hat juristisch auch eine andere Bedeutung, d.h. nämlich dass keine Osterfeier stattfindet. Sie können nämlich nicht gleiche Tatsachen juristisch anders behandeln. Wir haben heute den Auftrag der Lehrkräfte auf christlicher Grundlage Schule zu erteilen. Bei mir ist bis jetzt keine einzige Reklamation eingegangen, dass etwas nicht durchgeführt wurde. Leute beschweren sich darüber, Lehrer sagen, es sei schwierig, gewissen Eltern nicht christlichen Hintergrunds christliche Bräuche zu vermitteln. Aber viel militanter als die Muslims sind in der Schweiz die Atheisten, also die bewusst nicht religiösen Leute. Diese machen uns viel mehr Probleme mit religiösen Feierlichkeiten in der Schule, als die Muslime, die immer von Ihnen zitiert werden.

Mit anderen Worten, wir müssen doch nicht ein Problem hochspielen, dass sich faktisch zwar in Diskussionen abspielt. Das ganze 19. Jahrhundert der Geschichte dieses Kantons war davon geprägt, wie christlich ist die Schule oder wie christlich ist sie nicht. Die liberalen Schulpolitiker haben sich dafür gewehrt, dass nicht mehr die Kirchen die Schulen bestimmen. Dieser Meinung bin ich auch. Aber Sie können mich auch zitieren aus einer Veröffentlichung der Hochschule, wo wir eine Veranstaltung gemacht haben, Katholische Kirche, Protestantische Kirche und jüdische Gemeinschaft zum Thema, was heisst christliche Schule in der heutigen Zeit, wo wir wissenschaftliche Beiträge eingeholt haben, wo wir eine vielbeachtete Vortragsreihe gemacht haben, weil ich mich dafür eingesetzt habe. Der Begriff der Schule auf christlicher Grundlage muss akzeptabel sein, auch für diejenigen die Nichtchristen sind. Wir brauchen dafür keine Lex Spezialis, um jetzt eine Weihnachtsfeier vorzuschreiben. Wollen Sie dann die Samichlausfeier verbieten? Wenn Sie die Weihnachtsfeier vorschreiben und die andere nicht, dann kann jemand sagen, Weihnachtsfeier ist vorgeschrieben, Samichlausfeier ist nicht vorgeschrieben. Also dürfen wir die nicht durchführen. Wir reden heute nicht darüber, ob in der Schule weiterhin Weihnachten gefeiert wird. Das soll so geschehen und ich bin auch bereit, hinter jede Lehrerin und hinter jeden Lehrer zu stehen, die hier Probleme hat. Wir haben entsprechende Entscheide gefällt. Ich habe gesagt, entgegen der herrschenden Bundesgerichtspraxis. Wir werden dies auch weiterhin so tun. Aber ich wehre mich dagegen, dass ein Problem, das echt in den Schulen nicht existiert, sich nicht verschärft hat in den letzten Jahren, hier plötzlich zum Thema einer Gesetzgebung gemacht wird. Sie müssten zuerst die Schulgesetzgebung mit der Zuständigkeit ändern, um eine gesetzliche Vorlage zu erhalten. Mit einer Motion können Sie nur ein Gesetz verlangen. Wir müssten also in einem Gesetz schreiben, Weihnachtsfeiern finden statt. Es gibt aber keine gesetzliche Vorschrift, Deutschunterricht findet statt. Das ist auf der Stufe Lehrplan geregelt. Jetzt wäre es völlig unsinnig, plötzlich irgendetwas aus dem Schulalltag gesetzlich zu regeln.

Wir haben gerade jetzt wieder eine Orientierungsschrift an die Lehrkräfte ausgegeben unter dem Titel «Umgang mit Leuten aus fremden Kulturkreisen». Wir haben das sehr sorgfältig ausgearbeitet. Die Frage von genauen Anweisungen an die Lehrkräfte wie man damit umgehen soll, ist eine sehr zweischneidige und zwar deshalb, weil man damit Probleme aufwirft. Gerade die Leute, fundamentalistische Moslems, die werden dann darauf hingewiesen, das können sie. Also z.B. ist es unbestritten in diesem Land, dass jüdische Kinder am Sabbat von gewissen Schulanlässen dispensiert werden. Das ist eine alte Tradition seit 100 Jahren. Das hat nie zu Problemen geführt. Ansich beim Schluss des Ramadan jetzt plötzlich zu sagen dort soll man das nicht machen, ist fragwürdig. Wenn wir aber eine Weisung herausgeben, man soll dann die Kinder dispensieren, dann kommen sofort die Fundamentalisten der betreffenden Religion und sagen, die Schule sagt, ihr könnt da dispensiert werden, dann verlangen auch Leute, die ansich eher eine liberale Auffassung von ihrer Religion haben, dass sie von diesen Rechten Gebrauch machen können. Es ist heikel, Vorschriften in Bezug auf den Umgang mit verschiedenen Kulturen zu machen. Ich habe vorher schon gesagt, wir haben ganz andere Religionsgemeinschaften, die in unserer Schule effektiv - sie sind zahlenmässig nicht so gross - auch Probleme machen. Wir müssen mit dem situationsgerecht umgehen und die Gesetzgebung ist kein Mittel, mit dem man das machen kann. Die Gesetzgebung kann gewisse Rahmen festlegen. Diese Rahmen haben wir festgelegt. Wir haben eine Praxis des Erziehungsrates bezüglich Dispensation von Kindern. Da sind wir bei den Strengsten. Ich kenn keine andere kantonale Behörde, die so streng ist in dieser Frage, wie wir. Es gibt Kantone, die sagen das Bundesgericht hat einmal die Schwimmdispens genehmigt. Wir halten uns nicht daran. Es ist übrigens rechtlich völlig zulässig von der Rechtsprechung eines oberen Gerichts abzuweichen. Es besteht für jeden die Möglichkeit, dieses Gericht wieder anzurufen, wenn dann das Gericht im konkreten Fall anders entscheidet, haben wir selbstverständlich die Entscheide zu respektieren, aber es gibt in der Schweiz keine Vorbindung an höchstrichterliche Entscheids, sondern man kann davon abweichen. Die Leute können das dann wieder an das Bundesgericht ziehen.

Wir haben in unseren Schulen ansich in dieser Beziehung zwar Diskussionen, wir haben Forderungen. Wir sind aber bisher damit gerecht geworden. Wenn Sie mir ein Beispiel sagen können wo auf Protest gewisser Leute eine vernünftige Weihnachtsfeier abgesagt wurde, sind wir bereit auch aufsichtsrechtlich einzugreifen. Dafür brauchen wir aber keine Gesetzgebung. Jetzt kann man aber natürlich viel mehr Wirbel machen, wenn man Probleme, die sich zwar stellen, die aber bisher vernünftig gelöst werden, dramatisiert. Ich bin nicht erstaunt über Ihre grosse Unterschriftenzahl. Wenn ich auf die Strasse gehe und sage, jetzt kommt jemand und will den Lohn abschaffen, dann habe ich Übermorgen 100'000 Unterschriften. Aber ich sage den Leuten nicht, dass das nur eine Forderung von einigen wenigen Leuten ist. Sie haben genau das gemacht. Sie haben den Leuten gesagt, Weihnachten soll nicht mehr stattfinden und die Leute haben unterschrieben, selbstverständlich soll Weihnachten stattfinden. So ist es keine Kunst Unterschriften zu sammeln. Mein Vorgänger hat jeweils eine Petition der Berner Studenten zitiert, die innerhalb von zwei Stunden 600 Unterschriften für das Wiedereinsetzen von Krokodilen im Ritomsee gefordert haben. Die Frage bei einer Petition ist immer, wie informiert man die Leute. Wenn man die Leute informiert darüber, dass überall Weihnachten stattfindet, dann unterschreiben Sie nicht, man soll es wieder einführen. Beat W. Zemp, der übrigens Mittelschullehrer und nicht Primarlehrer ist, Präsident von der LCH, bedauert heute seine Aussage selbst. Er behauptet, er sei falsch zitiert worden in den Medien. Sie alle wissen, wie korrekt man oft in den Medien zitiert wird. Er wurde zitiert mit der Aussage «Christbäume haben nichts in der Schule zu suchen». Er bestreitet diese Aussage, hat sie auch offiziell dementiert. Es gibt viele Aussagen von Beat W. Zemp, was man in der Schule machen sollte, die ich überhaupt nicht teile und ich nicht daran denke, das so zu machen. Hier ist genau das Gleiche. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen und davon Kenntnis zu nehmen, dass das nicht heisst, dass wir nicht weiterhin in diesem Kanton Weihnachtsfeiern durchführen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass Weihnachtsfeiern weiterhin zum Schulalltag gehört. Es ist aber auch nicht verboten, am Schluss des Ramadan in einer Schulklasse darauf hinzuweisen, das heute das stattfindet. In einer Gesellschaft die offen sein muss, muss man auch in dieser Beziehung offen sein. Wir halten an der christlichen Grundlage unserer Schule fest und ich glaube, wir beweisen das auch, dass wir das ernsthaft machen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Kurz vor Weihnachten reichte ich bei der Regierung eine Einfache Anfrage ein zum Thema Weihnachten und Schulen und bekam dafür eine Antwort, die lediglich weniger Sätze beinhaltete und auf keine einzige der gestellten Fragen eingegangen ist. Im Kanton Aargau übernahm die SVP-Fraktion meine Anfrage und reichte sie einen Tag später mit dem wortwörtlich gleichen Inhalt ein. Die Regierung des Kantons Aargau antwortete auf sechs vollen A4-Seiten ausführlich und detailliert. Im Kanton Zürich reichte die EVP-Fraktion ebenfalls kurz vor Weihnachten eine sehr ähnliche Anfrage ein, die ebenfalls auf vier Seiten ausführlich und gut beantwortet wurde. Ich kopiere Ihnen gern die Antworten der Regierungen aus vier anderen Kantonen. Vielleicht lernen Sie etwas daraus. Alle sind besser und sorgfältiger bearbeitet worden als jene der St.Galler Regierung. Als St.Galler Kantonsrat finde ich es schade, wenn ich von Regierungsantworten aus anderen Kantonen mehr Informationen erhalte als von der eigenen Regierung. Dies ist ein Ausdruck von fehlendem Anstand gegenüber dem Parlament und zeugt von einer Geringschätzung gegenüber diesem wichtigen Thema.

Dies zeigt sich auch in der Antwort, welche die Regierung nun auf die Motion der SVP-Fraktion gibt. Schulweihnachtsfeiern seien völlig unumstritten und würden überall durchgeführt, wird da behauptet. Wenn dem so wäre, würde es auch kein Problem darstellen, die Motion zu überweisen. Es würde sich nichts ändern und die Schulweihnachtsfeiern würden weiterhin Kinder glücklich machen und unsere Kultur und unsere Traditionen pflegen. Leider ist dem aber nicht so. Innerhalb von wenigen Wochen haben fast 10'000 St.Gallerinnen und St.Galler aus dem gesamten Kanton eine Petition unterschrieben, welche die verbindliche Aufnahme von Weihnachten in den Lehrplan verlangt. Eine solche hohe Zahl von Unterschriften gibt es nicht für ein Thema, das keines ist. Eine solche hohe Zahl von Unterschriften muss von der Politik ernstgenommen werden. Das hat sich auch eindrücklich an den Reaktionen gezeigt, die gekommen sind auf diese Petition. Es sind über 300 Briefe gekommen von Leuten, die sich beschwert haben und es kam recht viel Erstaunliches ans Licht. Es sind einerseits Briefe von Schülerinnen und Schülern, die sagen es ist sehr schade, dass an ihrer Schule keine Weihnachtsfeiern mehr durchgeführt wird. Es war ein Brief darunter einer Primarlehrerin, die schilderte, dass sie von Eltern mit muslimischen Glauben massiv bedroht wurde, weil sie eine Weihnachtsfeier durchführte. Es ist ein Schreiben von einem Schulleitungsmitglied dabei, der berichtet, dass man schon vor zwei Jahren von der traditionellen Weihnachtsfeier auf ein politisch korrektes Weihnachtsmusical umgestellt habe, weil es immer wieder Proteste gegeben habe und es sind Eltern und ein Pfarrer aus der gleichen Gemeinde, die mir schrieben, dass es in ihrer Gemeinde nur deshalb noch eine richtige Weihnachtsfeier gäbe weil sie gegen die Absetzung heftig protestiert hätten. Neben diesen 300 Briefen kommen auch noch etwa 400 E-Mails. Die Liste mit Beispielen aus dem Kanton St.Gallen liesse sich beliebig fortsetzen. Ich möchte noch andere Leute zitieren. Die Wiler CVP-Stadträtin, welche verantwortlich für die Schulen ist, berichtete letzten Freitag anlässlich eines Podiums von weiteren haarsträubenden Beispielen. In einem Mathematikbuch ein Schweinchen abgebildet wurde, dass die Primarschüler ausmalen sollten, hagelte massiven Protest von muslimischen Eltern. Das wäre noch das eine. Das Bild des Schweinchens wurde aber auf Weisung der Schulleitung überklebt, der Intoleranz wurde nachgegeben. An eine Therapieschule für blinde Menschen durften keine Hunde mehr eingesetzt werden, weil sie für Moslems als unreine Tiere gelten. Ein Primarschüler in Wil weigerte sich seinen Schulpult aufzuräumen, weil er muslimischen Glaubens sei und dies deshalb die Mädchen für ihn erledigen sollten. Zudem wurde in Schulzimmern Kreuze abgehängt, weil das für die muslimischen Schüler nicht zumutbar sei.

Diese Beispiele sind nicht von mir, sondern die sind von einer CVP-Stadträtin die verantwortlich ist für die Schulen. Unter diesen Bedingungn frage ich mich, was mutet man uns Schweizern noch alles zu. Wenn die Regierung unter diesen Umständen immer noch behauptet, es sei alles in Ordnung und unsere Schulen hätten keine Integrationsprobleme, dann kennt sie entweder unsere Schulen nicht, oder sie redet die Probleme schön. Ich glaube, wir sind uns alle einig in diesem Saal, dass Weihnachten ein zentraler Bestandteil unserer Kultur ist und eine erhaltenswerte Tradition. Zudem ist Weihnachten gerade etwas für unsere Kinder etwas vom allerschönsten. Mit der Motion stellen wir sicher, dass dies in Zukunft so bleiben wird und nicht der Multi-Kulti-Intoleranz zum Opfer fällt. Die Motion der SVP-Fraktion darf man aber nicht einfach auf die Weihnachtsfrage beschränken. Die Motion fordert von der Regierung eine Vorlage auszuarbeiten, welche der Lehrerschaft als Leitfaden für den Umgang mit Integrations- und Kulturproblemen dienen soll und die Durchführung einer Weihnachsfeier über den Religionsunterricht hinaus festschreibt. Dies ist ein legitimes Anliegen, das von einer breiten Bevölkerungsschicht getragen und unterstützt wird. Eine solche Regelung ist unter den aktuellen Umständen auch dringend notwendig für unsere Schulen und für unsere Kinder.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007