Geschäft: Gesetzliche Rahmenbedingungen für E-Government

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.09
TitelGesetzliche Rahmenbedingungen für E-Government
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung19.2.2007
Abschluss11.6.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 15. Mai 2007
VorstossGeänderter Wortlaut vom 5. Juni 2007
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2007
AntragAntrag FDP-Fraktion vom 4. Juni 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2007Gutheissung mit geändertem Wortlaut114Zustimmung11Ablehnung55
5.6.2007Änderung des Wortlauts53Antrag der Regierung72Antrag FDP-Fraktion55
Statements
DatumTypWortlautSession
5.6.2007Wortmeldung

Zum Antrag der FDP-Fraktion: Die Gutheissung unserer Motion wird begrüsst. Nicht übernommen wurde unser Antrag, bei einzelnen Projekten die Kosten- und Wirkungskontrolle festzulegen, bei denen eine gesetzliche Grundlage zu schaffen ist. Wir sind der Meinung, dass das notwendig ist. Die Informatik ist ein Arbeitsinstrument, das die Verwaltung und den rechtsuchenden Bürger bei der täglichen Arbeit unterstützt. Die Anwenderinnen und Anwender, d.h. Bürger und Verwaltung, sollen ihre Aufgabe durch den Informatikeinsatz wirtschaftlicher und wirkungsvoller erfüllen können. Wir verlangen seit mehreren Jahren, dass der Informatikeinsatz auch unter wirtschaftlichen Kriterien laufend zu überprüfen ist. Es muss gerade im Bereich des E-Governments generelle Zielsetzung sein, eben auch Transparenz bei den Kosten zu haben und die Kosten- und Wirkungskontrolle durchzuführen. Wir sind mit den Änderungen der Regierung gemäss rotem Blatt einverstanden, jedoch ist die Ergänzung gemäss grauem Blatt vorzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
5.6.2007Wortmeldung

Wir sind eben der Auffassung, dass es bei den Projekten, bei denen es um sehr viele staatliche Mittel geht, eben ins Gesetz festgeschrieben werden soll. Wir sind nicht für eine generelle Regelung im Staatsverwaltungsgesetz. Das wäre in der Tat unnötig.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
5.6.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Zu Locher-St.Gallen: Gehe ich richtig in der Annahme, dass die ursprüngliche Motion der FDP-Fraktion vom 19. Februar 2007 mit dem Antrag vom 4. Juni 2007 zurückgezogen ist?

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
5.6.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
5.6.2007Wortmeldung

Die Regierung hat auf dem roten Blatt im letzten Absatz zu dieser Problematik Stellung genommen. Sie bestreitet das Anliegen nicht. Es geht aber um die Frage, was auf Gesetzesstufe zu regeln ist. Die Durchführungsart von Kosten- und Wirkungskontrolle bezieht sich natürlich nicht nur auf den Informatikeinsatz, sondern ist eine generelle Forderung an das staatliche Handeln. Wenn man es in Spezialgesetzen machen will, müsste man es eigentlich in allen Spezialgesetzen ausdrücklich vorschreiben oder im Staatsverwaltungsgesetz als Grundsatz für die gesamte staatliche Tätigkeit.

Der Kantonsrat hat der Regierung im Bereich der Informatik bereits einen entsprechenden Auftrag erteilt. Wir sagen lediglich, das gehört nicht auf die Normstufe.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
5.6.2007Wortmeldung

Das ist richtig. Wir beantragen Zustimmung zum roten Blatt mit der Ergänzung gemäss grauem Blatt.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
5.6.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007