Geschäft: XII. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.06.16
TitelXII. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung14.12.2006
Abschluss5.6.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der vorberatenden Kommission vom 25. April 2007
ProtokollProtokoll der voKo vom 16. März 2007
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 23. April 2007
ErlassErgebnis der 2. Lesung
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2007
ProtokollProtokoll der voKo vom 25. April 2007
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 4bis vom 23. April 2007
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 19. Dezember 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2007Schlussabstimmung104Zustimmung46Ablehnung30
4.6.2007Eintreten110Zustimmung44Ablehnung (Nichteintretensantrag Meier-Ernetschwil)26
23.4.2007Antrag SP-Fraktion zu Art. 4bis Abs. 130Zustimmung115Ablehnung35
23.4.2007Eintreten107Zustimmung48Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2007Wortmeldung

Dann bestreite ich für zwei Minuten das Eintreten, damit ich die Position darlegen kann. Es geht jetzt um diese Frage und nicht darum, ob in der ursprünglichen Botschaft die Ausführungen falsch waren. Es wird für Sie auch kein Geheimnis sein, dass der Antrag zu dieser Kommissionsmotion, die doch relativ deutlich unterlegen ist, von unserer Fraktion stammte. Wir sind zum einen mit der Würdigung des Kommissionspräsidenten nicht einverstanden, wonach diesbezüglich kein Handlungsbedarf bestünde. Zum anderen kann das Argument, man hätte bei der Kantonsverfassung die Revision diskutiert, nicht auf ewig gelten, wenn man auf Fehler stösst, die man korrigieren möchte. Wir sehen aber, dass der Weg über diese Kommissionsmotion – ich rede jetzt über die Referendumsfähigkeit von allgemeinen Erlassen zu Personalfragen und Löhnen – durchaus ein Thema ist, das näher geprüft werden muss. Wir werden das unabhängig von dieser Vorlage machen und uns damit vorbehalten, auf welchem Weg auch immer, diese Frage wieder einzubringen. Es kann aber nicht mit dem Argument, dass dies die Sozialpartnerschaft belaste, eine der wesentlichen Ausgabenpositionen des Gemeinwesens einer weitergehenden Diskussion entzogen werden. Zudem gibt es genügend Gemeinwesen, bei denen derartige Beschlüsse durchaus referendumsfähig sind. Damit wäre St.Gallen nicht einzigartig. Für den Moment verzichten wir darauf.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Sie haben in der 1. Lesung dem XII. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer zugestimmt und damit eine Zulage für die Lehrpersonen der Volksschule mit Klassen mit Verantwortung beschlossen. Nachdem die Vorlage der Regierung im Kantonsrat trotz Anträgen aus der Mitte des Rates keine Änderungen erfahren hatte, befasste sich die vorberatende Kommission mit ihrem Inhalt nicht mehr. Trotzdem hat sich die vorberatende Kommission noch einmal zu einer Sitzung getroffen. Gegenstand dieser Sitzung war die formelle Frage, ob der XII. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer dem Referendum unterliegt oder nicht. Diesbezüglich ist am Schluss der 1. Lesung bekanntlich eine Unsicherheit entstanden, und die vorberatende Kommission hat es übernommen, die Frage auf die 2. Lesung hin zu klären. Ein schlüssiges Kurzgutachten der Staatskanzlei ermöglichte es, die erwähnte Kommissionssitzung kurz zu halten. Die Kommission liess sich ohne Vorbehalte von der Erkenntnis des Gutachtens leiten, dass der XII. Nachtrag als Besoldungsvorlage nach der Kantonsverfassung weder dem Gesetzes- noch dem Finanzreferendum untersteht. Die Einzelheiten zu diesem Befund gehen aus dem Kurzbericht hervor, den die vorberatende Kommission auf die 2. Lesung hin verfasst hat und der verteilt worden ist. Der XII. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer ist demnach im Sinn einer Ausnahme ein Gesetz, das ohne Referendum zu vollziehen ist. Im Anschluss an die rechtliche Diskussion wurde in der vorberatenden Kommission ein Antrag gestellt, eine Kommissionsmotion dahin gehend einzureichen, dass die Verfassung abzuändern und das Referendumsverbot für Lohngesetze abzuschaffen sei. Dieser Antrag wurde nach kurzer Diskussion mit 4:14 Stimmen abgelehnt. Die überwiegende Kommissionsmehrheit liess sich davon leiten, dass die Löhne des Personals aus sozialpartnerschaftlichen Gründen und in Analogie zur Privatwirtschaft nicht dazu geeignet sind, an der Unternehmensbasis bestimmt zu werden. Dabei wurde auch auf die Verfassungsdiskussion verwiesen, während der die Sache bereits diskutiert und im gleichen Sinn entschieden worden war. Wir beantragen Ihnen, der Gesetzesänderung auch in 2. Lesung zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

hält am Antrag auf Nichteintreten fest. Es wird heute entschieden. Wir können nicht mehr lange Gespräche führen. Für mich stellt sich einfach die Frage, geben wir nun den Klassenlehrern den Auftrag, für ihre vermehrte Arbeit, die wir auch honorieren, und nebenzu werden die Sozialarbeiter angestellt, die auch ihre Arbeit machen müssen. Jetzt muss der Klassenlehrer die Kinder zum Sozialarbeiter schicken, und er wird trotzdem entschädigt, und den anderen müssen wir auch bezahlen. Das kann doch nicht der Weg sein.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Seit der 1. Lesung hat eine Veränderung der Ausgangslage stattgefunden. Das Erziehungsdepartement hat neu eine Weisung betreffend Schulsozialarbeit an die Schulgemeinden verschickt. Damit entstehen Doppelspurigkeiten. Es stellt sich nun die Frage, sollen die Klassenlehrer diese Arbeit machen, die ja nun mit dieser Vorlage dafür entschädigt werden sollen, oder sollen das die Schulsozialarbeiter tun. Beides kann doch nicht der Sinn sein. Es ist deshalb diese Frage zuerst zu klären, bevor wir die zweite Lesung vornehmen.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Ich möchte nur eine Frage klären: Wir sprechen von der Schulsozialarbeit und dass wir über diesen Weg Kosten für die Schulgemeinden generieren und das wiederum Kosten auch für uns verursacht. Ich möchte das in diesem Sinn klären, dass die Schulsozialarbeit eine Aufgabe ist, die die politische Gemeinde definiert und bezahlt. Das Departement des Innern und das Erziehungsdepartement hat ein Konzept erarbeitet, dass wir den politischen Gemeinden übergeben als Muster, wie man diese Aufgabe erledigen kann. Aber die Gemeinden sind frei, ob sie es machen und wie sie es machen. Ich kann Ihnen sagen, es gibt viele Gemeinden, die waren sehr froh darum, dass aus unserer Ebene ein Konzept gekommen ist, das klar Auskunft darüber gibt, was Schulsozialarbeit ist, was soll sie, wie soll sie verankert sein, und zwar darum, weil diese Fragen und Problemstellungen, wie wir sie auch gesellschaftspolitisch kennen, in diesem Bereich eben sichtbar werden, und es ist unsere gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, diese Probleme auch zu lösen und dort zu lösen, wo die Probleme sichtbar werden, und von dort aus die Zusammenarbeit zu suchen. Es ist mir ein Anliegen, dass wir das in einem Gespräch klären können. Diese Frage «Schulsozialarbeit» hat mit dieser Vorlage, wie sie hier liegt, gar nichts zu tun, weil das Aufgabe und Entscheid der politischen Gemeinden in unserem Kanton ist. Das ist mir ein grosses Anliegen, dass wir da nicht Dinge miteinander vermischen.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
23.4.2007Wortmeldung

legt ihre Interessen als Präsidentin der Präsidentenkonferenz des st.gallischen Stabpersonal offen.

Immer wieder wurde jetzt im Rat der Vergleich gezogen, dass die Lehrkräfte sie besser gestellt sind als die übrigen Angestellten des Kantons. Dem ist nicht so. All die Zulagen die Hager-Uznach und Habegger-Neu St.Johann usw. zitiert haben, stehen auch allen anderen kantonalen Angestellten zu. Wenn es um Geburtszulage, Treueprämie und teilweise Wegentschädigung usw. geht. Diese Zulagen meine ich. Dann möchte ich im Namen als Präsidentin sagen, dass die Präsidentenkonferenz die Zulage für die Lehrkräfte befürwortet, also das Personal auch hinter diesen Forderungen steht.

Zu Breitenmoser-Waldkirch: Wenn wir in Zukunft so verfahren wollen, dass alle die direkt betroffen sind, sich nicht mehr äussern dürfen, dann ist es so, dass alle Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten sich in Zukunft auch zu ihren Vorlagen nicht mehr äussern sollen. Es geht nicht an, dass wir in diesem Rat einen Maulkorb denen umbinden, die sich für ihre Anliegen einsetzen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Arbeit der Volksschullehrkräfte ist in den letzten Jahren immer anspruchsvoller geworden. Insbesondere die der Klassenlehrkräfte. Die Erwartungen der Eltern der Gesellschaft aber auch die der Schulbehörde an die Lehrkräfte sind gestiegen. Die Schule muss heute immer mehr neue Aufgaben übernehmen. Das gesellschaftliche Umfeld hat sich verändert und somit auch die Anforderungen an die Schule. Mit der Einführung des neuen Lehrplans im Jahr 1996 wurden alle Lehrkräfte für zusätzliche Aufgaben aufgeführt im Berufsauftrag der Volksschullehrkräfte mit zwei Unterrichtslektionen entlastet. Die zwei Entlastungslektionen reichen heute bei weitem nicht mehr aus um den zusätzlichen Aufwand aber auch neue Aufgaben die Elterngespräche, individuelle Betreuung der Schülerinnen und Schüler, Kontakte mit Behörden, Schulveranstaltung usw. abzudecken. Eine Klassenlehrkraft arbeitet heute weit über 50 Stunden je Woche. Die Sozialpartner des Erziehungsdepartements der VPD und KLV haben deshalb im Jahr 2003 zusätzliche Entlastungslektionen gefordert, die vor allem die Klassenlehrkräfte entlasten sollten. Im Zuge des Sparpaketes 2003 wurde das berechtigte Anliegen der Sozialpartner vom Erziehungschef auch nicht bestritten zurückgestellt. Die heutige Vorlage der Regierung nimmt nun teilweise das Begehren der Sozialpartner auf und schlägt eine differenzierte Zulage für die Primar- und Oberstufenlehrkräfte vor. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass eine Zulage dem aus ihrer Sicht berechtigten Anliegen nicht genügend Rechnung trägt. Die Lehrkräfte heute werden immer mehr zeitlich belastet. Mit der vorgesehenen Zulage wird diese nur finanziell ausgeglichen. Was die Lehrkräfte jetzt aber vor allem brauchen ist Zeit um den Berufsauftrag so zu erfüllen, dass die gestiegenen Erwartungen der Eltern der Behörden aber auch die der Kinder erfüllt werden können. Die Zulage entspricht in etwa einer Unterrichtslektion und zwar dem des fünften Dienstjahres wie der Kommissionspräsident bereits ausgeführt hat. Könnte also auch als Entlastungslektion eingesetzt werden, doch bei der Mehrheit der Lehrkräfte nur verbunden mit einer Lohneinbusse. Die SP-Fraktion wird in der Spezialdiskussion einen Antrag auf eine Entlastungslektion stellen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

legt ihre Interessen als Schulsekretärin und Schulkassiererin offen.

Zur Besoldung der Volksschullehrer im Allgemeinen: In meiner Tätigkeit habe ich regelmässig mit der Besoldung von Lehrpersonen zu tun. Ich erlaube mir hier die Bemerkung, dass es sich bei unserem Besoldungssystem der Volksschullehrer um eine sehr komplexe Angelegenheit handelt. Besonders das Prozedere zur Einstufung in die verschiedenen Dienstjahre für die Besoldung, die Treueprämien und den Bildungsurlaub erachte ich als nicht praxisfreundlich. Wenn nicht jede Schulgemeinde bzw. jeder Arbeitgeber diese Berechnungen seriös führt, bzw. nachführt oder sich die Lehrpersonen von sich aus selber darum bemühen, dann sind diese Berechnungen meist lückenhaft. Diese Situation ist dann bei einem Stellenwechsel oder einem Wiedereinstieg einer Lehrperson feststellbar und vom neuen Arbeitgeber zu beheben. Zukunftschauend wünsche ich mir eine Reform der Lehrerbesoldung. Mehr Vereinfachung, mehr Transparenz, mehr Praxisfreundlichkeit. Ich finde es nicht so passend, wenn sich direkt betroffene Personen, Personen welche direkt eine Zulage erhalten werden oder nicht, sich zu diesem Thema in diesem Rat äussern.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Art. 4bis. beantragt, Art. 4bis Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Je Schulklasse wird einer Lehrperson eine Lektion Entlastung erteilt. Die Entschädigung für diese Entlastungslektion wird so bemessen, dass die Lehrpersonen keine Lohneinbusse in Kauf nehmen muss.» und legt seine Interessen als Schulleiter (bezieht daher keine Klassenlehrerzulage) offen.

Ich bin aber interessiert an engagierten und Klassenlehrpersonen. Es ist unbestritten, dass die Lehrpersonen mit Klassenverantworter zusätzliche wichtige Aufgaben zu erfüllen haben. Der Aufwand und der Qualitätsanspruch für diese Aufgaben hat in den letzten Jahren zugenommen. Es ist darum sinnvoll und sachgerecht, die Klassenverantwortung nicht mit einer Zulage sondern mit einer Entlastungslektion abzugelten. Da die Klassenverantwortung Zeit beansprucht für Vorbereitung und

Durchführung von Gesprächen mit Eltern, Schülern, verschiedensten Spezialistinnen und Spezialisten. Das Verzeichnis ist lange. Sie haben es von verschiedenen Vorrednern in der Eintretensdebatte gehört. Es ist wichtig, dass dieses erhebliche Zeitgefäss mit einer Zeitgutschrift von einer Wochenlektion wenigstens teilweise abgegolten werden kann. In den jahrelangen Verhandlungen mit den Sozialpartnern (Kantonaler Lehrerverein) und VPUD wurde stets betont, dass die sinnvollste Lösung bezüglich Klassenverantwortung das Gewähren einer Entlastungslektion ist. Dass die Beanspruchung im Lehrberuf heute sehr hoch ist, zeigt auch die schon mehrfach zitierte Tatsache, dass viele Lehrpersonen heute kein Vollpensum mehr unterrichten um unter anderem ihre Energiebalance im Lot halten zu können. Die Vorlage muss also sinnvollerweise so ausgestaltet sein, dass eine Lehrperson mit Klassenverantwortung in Zukunft eine Lektion weniger unterrichten muss und das eben bei unverändertem Gehalt. Diese faire Lösung kosten wie das der Erziehungschef bereits gesagt hat tatsächlich einiges mehr. Laut Berechnungen des Erziehungsdepartementes (ich beziehe mich auf die Beilage zum Protokoll der vorberatenden Kommission) machen die Mehrkosten 2,5 Mio. Franken aus. Die Vorlage kostet uns dann also 11,5 statt 9 Mio. Franken jährlich. Wir sind überzeugt, dass dieses Geld fair, sinnvoll und konsequent investiert ist. Bei Klassenverantwortung soll die Klassenlehrpersonen bei gleich bleibendem Lohn eine Lektion weniger unterrichten müssen. Am zweiten Absatz in Art. 4 ändert sich nichts. Sagen auch Sie Ja zur Investition in die Bildung und somit in unsere Zukunft - auch in die Zukunft unserer Jugend. St.Gallen vermag es. St.Gallen kann es.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

legt seine Interessen als Schulleiter in einer Privaten Sonderschule und Präsident des Konventes der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Kanton St.Gallen offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit Freude und auch ein bisschen Genugtuung habe ich die Medienmitteilung der vorberatenden Kommission zur Kenntnis genommen. Ich zitiere: «In privaten Sonderschulen wird das Erziehungsdepartement die Klassenlehrerzulage in jenen Fälle ausrichten, die im Sinn der Volksschule als Klasse gelten.» Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen. Es ist richtig, der Art. 29 der Sonderschulverordnung regelt die Gehaltsaufwendungen in privaten Sonderschulen. Die Sonderschulen führen den pädagogischen Auftrag im Namen der öffentlichen Volksschule aus. Die Arbeitsweise in Bezug zur Klassenlehrerzulage ist in jeder Hinsicht mit derjenigen in der Volksschule vergleichbar. Elternarbeit, Förderdiagnostik, Beurteilung, diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Mitverantwortung bei allen Individualitäten liegen nicht nur im entwicklungspsychologischen sondern auch im medizinischen Bereich mit den verschiedensten Fassetten, Präsentations- und Behinderungsarten in Sonderschulen. Jedes Kind steht in seiner Persönlichkeitsentwicklung und in seinem Wissen an einer ganz anderen Stelle vom Kleinkind bis zum Jugendlichen. Das Spektrum in einer heterogenen Klasse und fast alle Entwicklungsstufen der Entwicklungspsychologie in einer Klasse von der Bildsymbolebene hinauf zu den Kulturtechniken. Wir unterrichten Schülerinnen und Schüler mit besonderem Lärmverhalten, besonderem Verhalten, besonderen Schwierigkeiten. Diese Besonderheiten machen eine Beschulung in kleineren Klassen notwendig. Die Klassengrössen in Sonderschulen sind nicht willkürlich sondern richten sich nach dem Pensenpool der Sonderschulen. Hier werden die Betreuungsfaktoren nach Behinderungsgrad definiert. Wir erfüllen also einen ganz normalen Auftrag als Klassenlehrkräfte. Wir haben deshalb die gleichen Rechte und Pflichten, die Kolleginnen und Kollegen der Volksschule. Wir begrüssen und wünschen eine Gleichbehandlung in der Einstufung als Klassenlehrpersonen. Es sollen keine neuen Ungleichheiten geschaffen werden.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Zu Klee-Berneck: Die gleichen Überlegung, die Sie gemacht haben, habe ich selbstverständlich auch gemacht. Dazu steht einiges im Protokoll der vorberatenden Kommission. Darum auch die Formulierung auf dem grauen Blatt. Genau deshalb bin ich auf diese Formulierung gekommen. Der erste Satz: «Je Schulklasse wird einer Lehrperson eine Lektion Entlastung erteilt. Die Entschädigung für diese Entlastungslektion wird so bemessen, dass die Lehrpersonen keine Lohneinbusse in Kauf nehmen muss.» Das ist eben die Zulage, die dann wieder dazu kommt. Aber eben in dem Verhältnis wie sie für die Lehrperson zutrifft gemäss aktuellem Lohn.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die meisten Kommissionsmitglieder wurden durch diese Auslegung ebenfalls überrascht. Ich bin selbstverständlich bereit, dies in der vorberatenden Kommission nochmals zu diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung erwähnt in ihrer Botschaft die Erzeihungsaufgabe der Lehrpersonen. Im Vergleich zu früher seien anspruchsvoller geworden. Das wird in der Tat kaum jemand bestreiten. Die Frage ist wie man am besten auf diese Herausforderungen reagiert. Viele der aktuellen Probleme mit denen die Klassenlehrer konfrontiert sind haben gesellschaftspolitische Ursachen oder sind die Konsequenzen der Erziehungsverweigerung eines Teils der Eltern. Die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist diese Probleme gewissermassen zu übertünchen indem man den Klassenlehrern einfach eine pauschale finanzielle Kompensation dafür gibt. Diese käme einer verdeckten Lohnerhöhung gleich, die im übrigen vor allem den Gemeinden teuer zu stehen käme, die schon heute Mühe haben die ausufernde Bildungsbürokratie zu finanzieren. Einige der heutigen Schwierigkeiten mit denen die Lehrpersonen konfrontiert sind können allerdings durchaus mit Hilfe des bestehenden Instrumentariums gelöst werden. Ich meine damit die Organisation der Schule und im besonderen die Sanktionsmöglichkeiten der Lehrpersonen gegen Schüler die den Unterricht stören. Aber auch die Durchsetzung der Mitwirkungspflicht der Eltern. Die gesetzliche Grundlage dafür ist vorhanden und es gilt diese auch umzusetzen. Insbesondere sind die Schulräte und Schulleitungen gefordert, sie müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und dürfen die Lehrer nicht im Stich lassen. Besonders bei groben Disziplinarverstössen unbürokratisch und rasch handeln. Im Vergleich mit anderen Arbeitnehmern sind die Lehrkräfte materiell nach wie vor sehr gut gestellt. Ausser der langen unterrichtsfreien Zeit der Möglichkeit zu Bildungsurlaub und einer grosszügigen Pensionskasse existieren neben Treueprämien eine Reihe weiterer Zulagen von Geburtszulagen, Kinderzulagen, Ausbildungszulagen über Gehaltszulagen bis zu Familienzulagen für Härtefälle. Die Einführung einer Klassenlehrerzulage würde einen Präzedenzfall schaffen für andere Staatsangestellte. Ich denke dabei etwa an die Polizeibeamten die es mit einer unvergleichlich schwierigeren Klientel zu tun haben als die Lehrer oder auch das Personal im Gesundheitswesen. Im Übrigen sollte es für jemanden der den Lehrerberuf wählt eigentlich der Normalzustand sein die Funktion des Klassenlehrers zu übernehmen. Umso mehr als auch die ganze Ausbildung auf eine ganzheitliche pädagogische Vorbereitung ausgerichtet ist. Die Einführung einer Klassenlehrerzulage wäre das gleiche, wie wenn ein Koch eine spezielle Zulage verlangen würde, nur weil es in der Küche manchmal heiss ist. Nun, das gehört zum Job und kein vernünftiger Koch würde so etwas erwarten. Besondere Leistungen der Lehrpersonen, sei es als Klassenlehrer oder in einer anderen Funktion, können über das System der SLQ (systematischen lohnwirksamen Qualifikation) abgegolten werden. Alles andere ist ungerechtfertigt. Die SVP-Fraktion wird darum auf den XII. Nachtrag zum Gesetz über die Volksschullehrerbesoldung nicht eintreten und sie wird wenn notwendig die Anwendung der zur Verfügung stehenden parlamentarischen und ausserparlamentarischen Instrumente prüfen, um den Nachtrag zu bekämpfen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich weiss, das Thema Lehrerbesoldung ins heikel, fast so heikel wie kompliziert. Trotzdem erlaube ich mir das Thema kritisch zu hinterfragen im Wissen um die Gefahr, von mindestens einem Teil der Direktbetroffenen als schulfeindlich abgestempelt zu werden. Ich habe mir die Mühe genommen die bestehende Besoldung der Volksschullehrer einmal Punkt für Punkt aufzulisten. Mit erstaunen musste ich feststellen, dass die Lehrer schon heute bereits über 20 Posten gegenüber der Privatindustrie oder den Dienstleistungsbetrieben besser gestellt sind. Teile davon haben wir bereits gehört. Im Wesentlichen sind die Bezahlung von Überstunden, Kinderzulagen über den kantonalen Vorgaben, Geburtszulagen von Fr. 1'360.-, Gehaltszulagen für mehrere Klassen Fr. 4'100.- bis Fr. 6'160.-, Vergütung von Stellvertretungen, Mutterschaftsentschädigung über dem gesetzlichen muss, Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen, Möglichkeit von Leistungsprämien, Wegentschädigung für Unterricht in verschiedenen Schulhäusern, Zulagen für Lehren mit grossen Schülerzahlen und hohem Ausländeranteil. Treueprämien vom halben Monatsgehalt, volle Lohnzahlung bei Krankheit inklusiv Sozialleistungen, volle Lohnzahlung beim Militärdienst inklusive Sozialleistungen, bezahlter Urlaub von 15 Tagen für öffentliche Ämter, drei Monate Besoldungsnachgenuss bei Tod, Lohnreduktion nach Alter, zudem ergeben sich auch noch diverse Zulagen und Vergünstigungen im lokalen Bereich. Die Lehrer erhalten Entschädigungen für Sitzungen, der Stundenplan erhält eine separate Zulage, ebenfalls der Materialverwalter wie der Turnhallenmaterialverwalter, der Verwalter der Schulküchen, der Verwalter von Werkstätten und derjenige der die Sportwochen organisiert erhält ebenfalls entsprechende Zulagen. Zudem wurden die Lehren mit der Einführung der Schulleitung stark entlastet. Daraus resultiert jedoch keine Lohnreduktion, was somit wiederum einer Lohnerhöhung entspricht. Alle diese zusätzlichen Vergünstigungen wurden in den Vergleich mit den anderen Kantonen gemäss Vorlage nicht berücksichtigt. Auch die Einführung des kantonalen Finanzausgleiches findet in den vorliegenden Zahlen keine Anwendung. Die Kosten für die Gemeinden dürfte sich dadurch massiv erhöhen. Gleichzeitig kann festgehalten werden, dass auch diverse andere Kantone eine Zulage für Klassenlehrer nicht kennen. Es kann nicht sein, dass jedes separate Ämtli speziell bezahlt werden muss. Wann kommt der Zeitpunkt wo der Lehrer, welcher in der fünften Etage Schule gibt eine Höhenzulage bekommt. Aus oben genannten Gründen kann ich deshalb auf die Vorlage nicht eintreten, würde aber gerne einer umfassenden Überarbeitung der Besoldungsverordnung zustimmen. Der entsprechende Motionstext wird Ihnen noch zugestellt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung beantragt dem Kantonsrat mit einem XII. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer ab 1. Januar 2008 für die Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule eine Zulage vorzusehen soweit sie Klassenverantwortung tragen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates, bestehend aus 19 Mitgliedern, hat die Vorlage am 16. März 2007 beraten. Die Beratung war engagiert und zum Teil auch kontrovers. Etwas anderes wäre für eine Gesetzesänderung, welche die Lehrerlöhne betrifft wohl eine Überraschung gewesen. Der XII. Nachtrag zum Lehrerbesoldungsgesetz steht somit in der bewährten Tradition der parlamentarischen Streitkultur zu Lohnvorlagen. Die vorberatende Kommission war sich grundsätzlich einig, dass der Lehrerberuf anspruchsvoller geworden ist und, dass die erhöhten Ansprüche vor allem auf die Aufgaben zurückzuführen sind, die mit dem Schulunterricht als der traditionellen Kernaufgabe der Schule nicht direkt zusammen hängen. Nämlich auf die Erziehungsaufgabe, auf die Kontakte mit den Eltern und auf die Koordination der vielfältigen Aktivitäten, welche die moderne Schule prägen. Diese Zusatzaufgaben zu erfüllen ist überwiegend Sache der Klassenlehrperson. Bekanntlich schreibt die Gesetzgebung zur Volksschule vor für jede Schulklasse eine Klassenlehrperson einzusetzen. Weniger Einigkeit bestand in der vorberatenden Kommission darüber wie auf die gewachsene Belastung der Klassenlehrpersonen zu reagieren sei. Auf der einen Seite wurde argumentiert, gesellschaftspolitischen Veränderungen, die sich auf die Schule auswirken sei nicht mit einer Lohnanpassung bei den Lehrkräften sondern mit allgemeinen gesellschaftspolitischen Massnahmen zu begegnen, z.B. durch energischeres Vorgehen gegen Eltern die ihre Erziehungsaufgabe vernachlässigen. Auf der anderen Seite wurde angeregt den Klassenlehrpersonen nicht mehr Lohn sondern eine Entlastung vom Unterrichtspensum zu gewähren. Soweit eine Zulage im Geld befürwortet wurde, wurde über deren Höhe debattiert. Dabei stand zur Debatte ob die Zulage wie von der Regierung beantragt nach Unterrichtsstufen differenziert oder ob sie einheitlich bemessen werden soll. Für eine allfällige einheitliche Zulage gingen die Meinungen darüber auseinander, ob sie auf das Lohnniveau der Primarschule oder auf das Lohnniveau der Oberstufe ausgerichtet werden soll. Im Ergebnis wurden in der vorberatenden Kommission alle Alternativvorschläge deutlich verworfen. Die vorberatende Kommission schliesst sich somit ohne Änderungen der Vorlage an wie sie von der Regierung beantragt wird. Die Diskussionen haben gezeigt, dass die regierungsrätliche Vorlage, die eine lange verwaltungsinterne Reifezeit hinter sich hat gut abgewogen ist und letztlich nicht verbessert, sondern höchstens verschlechtert werden kann. Nicht zu verantworten wäre gar eine Null-Lösung, denn der Handlungsbedarf ist ausgewiesen. Der XII. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer beinhaltet zusammengefasst folgendes: Zur Abgeltung der Klassenverantwortung wird je Schulklasse eine Zulage ausgerichtet. Ist die Klassenverantwortung geteilt, was beim Jobsharing der Fall ist, so wird die Zulage nach Ermessen des Schulrates aufgeteilt. In keinem Fall werden mehr Zulagen ausbezahlt als Schulklassen existieren. Die Klassenlehrerzulage wird nach der Lohnkategorie differenziert innerhalb der Lohnkategorie jedoch pauschaliert. Nämlich auf eine Jahreswochenlektion in Klasse oder Stufe B1 was den 5. Dienstjahr nach absolvierter erster systematischer lohnwirksamer Qualifikation entspricht. Konkret sind es gerundet 2'700 Franken im Kindergarten und Primarschule und 3'200 Franken auf der Oberstufe. Wer keine Klassenverantwortung trägt erhält die Zulage nicht. Ohne Zulage bleiben insbesondere Arbeits- und Hauswirtschaftslehrpersonen, Fachlehrpersonen der Oberstufe, Stützlehrpersonen sowie Therapeutinnen und Therapeuten. In den Sonderschulen wird das Erziehungsdepartement Klassenlehrerzulagen zulassen wenn die Voraussetzungen analog erfüllt sind. Insbesondere wenn von einem Klassenverband gesprochen werden kann der mit den Klassen der Volksschule verglichen werden kann. Bei rund 3000 Schulklassen und einen gemittelten Wert der Klassenlehrerzulage von rund 3000 Franken ist mit Kostenfolgen für alle Gemeinden im Kanton zusammen von rund 9 Mio. Franken jährlich zu rechnen. Mit der Klassenlehrerzulage schafft der Kanton nach dem Vorbild einiger Vergleichskantone über die bekannt systematische lohnwirksame Qualifikation SLQ hinaus ein weiteres Leistungselement bei den Lehrerlöhnen. Zudem verringert er ein wenig den Rückstand im interkantonalen Lohnvergleich in dem er in den letzten Jahren geraten ist. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit 12:6 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dieser Vorlage wird ein Postulat erfüllt, dass den Volksschullehrpersonen schon längere Zeit in Aussicht gestellt wurde. Im Wissen darum, dass die Lehrpersonen mit Klassenlehrerverantwortung tatsächlich mehr leisten als die Fachlehrpersonen oder die Teilzeitangestellten steht die FDP-Fraktion hinter der Vorlage. Ist es doch endlich einmal ein Bereich indem Leistung belohnt werden kann. Wir begrüssen die Differenzierung zwischen Primarlehrpersonen und Oberstufenlehrpersonen. Wir erinnern daran, dass der Kanton St.Gallen in den vergangenen Jahren bei den Löhnen der Volksschullehrpersonen Boden eingebüsst hat. Gründe dafür sind die starke Kürzung bei den Treueprämien und auch die Einstellung des Stufenanstiegs im Rahmen des Massnahmenpakets wirkte sich negativ aus. Mit der pädagogischen Hochschule Rorschach und der Pädagogischen Hochschule St.Gallen verfügt unser Kanton über hervorragende Ausbildungsstätten für angehende Lehrpersonen. Die in unserem Kanton praktizierte Allrounderausbildung von hoher Qualität bringt es mitsich, dass unsere Lehrpersonen in anderen Kantonen begehrte Arbeitskräfte sind. Wollen wir als Arbeitgeber auf der sicheren Seite bleiben bis die Klassenlehrerzulage bestimmt der richtige Weg? Zu bedenken ist auch, dass in der Öffentlichen Volksschule immer weniger Lehrpersonen ein Vollpensum unterrichten. Dadurch gibt es immer weniger Lehrpersonen, welche die Hauptlast tragen. Wir sind jedoch darauf angewiesen, dass es genügend Lehrpersonen gibt, welche Klassenlehrerverantwortung wahrnehmen wollen. Die Klassenlehrerzulage ist auch unter diesem Aspekt richtig.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist unbestritten und wird anerkannt, dass Klassenlehrkräfte gegenüber Fachlehrkräften signifikante Mehrleistungen zu erbringen haben. Zu denken ist dabei insbesondere an zunehmende Erziehungsaufgaben und mehr Forderungen seitens der Eltern. Das heutige System ist ungerecht indem die Klassenlehrkräfte für ihren zusätzlichen Aufwand nicht entschädigt werden. Diese Ungerechtigkeit ist auszugleichen. Die CVP-Fraktion hat sich mit der Vorlage intensiv auseinandergesetzt und sowohl in der vorberatenden Kommission als auch innerhalb der Fraktion verschiedene Varianten und Optionen erörtert. Denkbar wäre z.B. die Vorlage kostenneutral zu gestalten indem die Zulage für Klassenlehrkräfte durch Abzüge bei Fachlehrkräften kompensiert würde. Die zu erwartenden Kosten von rund 9 Mio. Franken könnten dadurch vermieden werden. Die Bildung ist jedoch für unser Land ein derart unschätzbares Gut, dass die zu erwartenden Mehrkosten verantwortet werden können. Eine weitere Variante wäre den Mehraufwand der Klassenlehrkraft durch eine Reduktion des Pensums zu entschädigen. Angesichts der Tatsache, dass eine solche Lösung individuell möglich ist und die Schulräte erfahrungsgemäss mit sich reden lassen, hat die CVP-Fraktion darauf verzichtet, einen diesbezüglichen Antrag zu stellen zumal es sich gezeigt hat, dass eine solche Lösung unter dem Strich teurer zu stehen käme. Schliesslich stellte sich die Frage ob bei der Höhe der Zulage zwischen Primarschule und Oberstufe ein Unterschied gemacht werden soll. Die CVP-Fraktion würdigt dabei durchaus den Einsatz und das Engagement der Lehrkräfte in der Primarschule. Nicht zu verkenn ist aber, dass die Vorbereitung der Oberstufenschülerinnen und Schüler auf die Berufswelt für die Klassenlehrkraft in der Oberstufe meist einen noch grösseren Zeitaufwand benötigt. Die CVP-Fraktion erachtet es deshalb als richtig der Lehrkraft der Oberstufe eine höhere Klassenlehrerzulage auszurichten. Die CVP-Fraktion hat im Zusammenhang mit dieser Vorlage grundsätzliche Überlegungen zum Lehrerbesoldungssystem angestellt. Das System ist überholt und überaus kompliziert. Die Umsetzung bereitet grosse Mühe, vor allem was die Berechnung der Dienstjahre betrifft. Die Berechnungsweise ist unter Umständen für die drei Bereiche Lohn, Treueprämie und Bildungsurlaub unterschiedlich. Zu den Dienstjahren zählen Beschäftigungen wie Kindererziehung, Familienbetreuung, andere Berufsausübung, Teilpensen, Musikunterricht. Deren Dauer kann oftmals nicht einmal mehr die betroffene Personen selbst genau ermitteln. Die Berechnung der Löhne bietet zunehmend Schwierigkeiten. Eine Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes ist in dieser Hinsicht überfällig. Die CVP-Fraktion möchte die Vorlage über die Lehrerbesoldung allerdings nicht mit diesem Thema zusätzlich belasten. Sie möchte aber die Regierung mit einer Motion beauftragen, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die eine konsequente Vereinfachung der Systematik und des Konzepts der Lehrerbesoldung zum Inhalt hat. Ein gewisses Unbehagen bleibt zurück mit den Lohnvergleichen im Anhang der Vorlage. Hier ist nicht ersichtlich ob die verschiedenen Zulagen, die es gemäss st.gallischem Lehrerbesoldungsgesetz gibt, berücksichtigt sind, z.B. die Wegentschädigung innerhalb der gleichen Schulgemeinde, die Zulage bei der Führung von mehr als drei Klassen, die Zulage bei hoher Schülerzahl, die Geburtszulage, die Treueprämien Funktionszulagen. So oder so aber sind die Lehrergehälter im Kanton St.Gallen im Vergleich zu den übrigen Kantonen in der EDK Ost in den hinteren Regionen angesiedelt. Die angetönte Motion wird die CVP-Fraktion in dieser Session einreichen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Endlich wird einem alten Anliegen der Lehrerinnen und Lehrer entsprochen und schon regt sich Widerstand. Aus der Sicht der GRÜ-Fraktion ist es vor allem unbegreiflich wie von gewissen Kreisen immer mehr von der Lehrerschaft gefordert wird wie z.B. Massnahmen gegen die Gewalt. Das war in der letzten Zeit sehr häufig zu lesen. Aber solche Vorlagen, welche den enormen Einsatz der Lehrpersonen mit Klassenverantwortung belohnen, dann doch bekämpft wird. Es ist klar eine grössere Herausforderung eine Klassenlehrkraft zu sein als nur wenige Stunden in einem Fach zu lehren. Nebst den Elternabenden und den Gesprächen mit den Erziehungsverantwortlichen in der Familie sind dies die Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Diensten den Fachpersonen der Schulsozialarbeit, den Vormundschaftsbehörden. Ich bin in St.Gallen in der Vormundschaftsbehörde und sehe wie intensiv das sein kann, wenn nur ein einzelnes Kind Schwierigkeiten macht in einer Klasse. Das ist sehr wichtig für alle, die vom Lärmklima eventuell gestört werden. Gleichzeitig aber auch die Kontakte zur Polizei und weiteren Fachstellen die zum Schulkontakt Berührungspunkte aufweisen. Diese Zusatzarbeit soll nun mit einer Zulage belohnt werden. Damit diese Ungleichbehandlung in Zukunft nicht mehr besteht und die Mehrarbeit honoriert wird. In Gesprächen mit Schulrätinnen wurde auch das Problem ersichtlich, dass es immer schwieriger wird Lehrkräfte überhaupt zu finden, die eine Klassenverantwortung übernehmen wollen. Aus diesem Grund aber auch um konkurrenzfähig zu bleiben, was man von der Wirtschaft auch immer sagen kann, ist es wichtig, dass wir auf diese Vorlage eintreten weil die umliegenden Kantone eben auch solche Zulagen bezahlen, meistens aber in Zeitgutschrift. Gleichzeitig möchten wir aber auch in der heute guten Konjunkturlage nicht diejenigen bestrafen, die kleinere Pensen und keine Klassenverantwortung haben. Es wurde noch nicht gesagt. Es wäre eigentlich die andere Möglichkeit um die ganze Sache ein wenig gerechter zu machen. Für die Jobsharing Partnerschaften sehen wir bei der Ausbezahlung dieser Zulage überhaupt kein Problem. Sie kann einfach halbiert werden. Bei anderen Aufteilungen des Pensums sollen der Schulrat oder in der Stadt St.Gallen die direkten Vorgesetzten weil wir den Schulrat ab dem Sommer abgeschafft haben, wem diese Zulage zu wie viel Prozent ausbezahlt wird. Grundsätzlich ist es gesellschaftlich zu begrüssen wenn Teilzeit gearbeitet wird. Obwohl es ein administrativer Mehraufwand ist. Aus der Sicht unserer Fraktion sollte es keinen Unterschied der Höhe der Zulage zwischen Kindergarten, Primarschule und der Oberstufe geben. Die längere Ausbildungszeit wird im Rahmen des Salärs abgegolten. Wir werden aber keinen Antrag stellen. Für die Frage der Abgeltung des pädagogischen Personals an Sonderschulen, die Klassenverantwortung haben, wie Baumgartner-Flawil gesagt hat, haben wir schon von Regierungsrat Stöckling in der vorberatenden Kommission zugesichert bekommen, dass sich die Verwaltung eigentlich die Gleichstellung macht mit den Sonderschulen. Da sind wir sehr dafür.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Als nichtbetroffene Lehrerin spreche ich frei. Ich beziehe keinen Franken, ich unterrichte auch nicht im Kanton St.Gallen. Es gibt verschiedene Lehrkräfte an der Volksschulstufe; Turnlehrkräfte, Fachgruppenlehrkräfte, künftig vielleicht Englischlehrkräfte und wie sie dann alle heissen. Alle ohne Klassenlehrerverantwortung. All diese werden heute gleich entlöhnt, nämlich entsprechend ihrer Ausbildung und je nach Einsatz auf der Stufe. Ich möchte nicht wiederholen was Walser-Sargans und Tsering-St.Gallen schon genannt haben. Die Mehrarbeit einer Klassenlehrkraft ist beträchtlich. Ich denke, wenn wir gute Lehrkräfte auch in Zukunft wollen. Wir sehen die Situation im Kanton Zürich wie anspruchsvoll die Arbeit der Klassenlehrkräfte und aller Lehrpersonen ist und wir wollen auch nicht, dass sie flüchten müssen bei schwierigen Situationen sondern sie auch unterstützen, d.h. dass wir wohl die Persönlichkeit der Lehrpersonen stärken müssen und ein Zeichen dafür ist eben Geld. Und das wäre eine Klassenlehrerzulage. Honorieren wir dies und zuhanden der SVP-Fraktion möchte ich doch noch sagen. Nach jahrelangen Kürzungen bei Treueprämien, bei Bildungsurlaub, bei Einstellung des Stufenanstiegs im letzten Sparprogramm, bei der Pensionsklassen die Umlagerung, so sind doch ganz viele Sparmassnahmen auf dem Kopf der Lehrerschaft passiert. Ich habe die richtige Zahl hören wollen aber es ist schwierig, sie so aus dem hohlen Bauch herauszuholen. Ich habe gehört, dass sie um die 70'000 Franken sich zusammenläppert wenn man die letzten Sparmassnahmen auf einen Kopf berechnet. Im Lauf der Jahre natürlich.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Diese Vorlage ist nichts anderes als eine Reallohnerhöhung für Lehrkräfte. Ein Lehrer im Kanton St.Gallen wird als Klassenlehrer ausgebildet und als Klassenlehrer angestellt und dementsprechend als Klassenlehrer bezahlt. Unsere Lehrer im Kanton St.Gallen werden anständig bezahlt. Wenn nun geltend gemacht wird, dass die Lehrer mit Klassenverantwortung eine Zulage brauchen, so sind einfach die Lehrkräfte ohne Klassenverantwortung bis jetzt überbezahlt worden. Eine Lohnerhöhung für Lehrer unter dem Deckmantel Klassenlehrerzulage kommt für mich nicht in Frage. Schliesslich hat unser Kanton noch andere Mitarbeiter die nicht diskriminiert werden dürfen indem man die Lehrer immer speziell behandelt. Zudem liegt die neue Forderung schon jetzt wieder auf dem Tisch. Die Oberstufenlehrkräfte haben am Konvent in Wattwil am 17. März 2007 die Entlastung von zwei Lektionen je Woche gefordert. Sie können selber ausrechnen wie viel, dass das ausmacht.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Ich schliesse an die Voten von Würth-Rorschacherberg, Tsering-St.Gallen und Baumgartner-Flawil an. Ich selber bin schulische Heilpädagogin in Ausbildung und sehe in die Arbeit für Klassenlehrkräfte direkt ein. Klassenverantwortung zu übernehmen ist eine stark fordernde Aufgabe. Das war es früher und ist es auch heute noch. Eine ganzheitlich fordernde Aufgabe, die zunehmend an erzieherisch Verantwortung wächst. Der Lehrberuf muss attraktiv bleiben. Auch für männliche Lehrpersonen. Es gibt leider ganz viele Kinder, denen der Bezug zu den männlichen Lehrpersonen fehlt. Das ist in der Schule schade. Ich bin deshalb der Meinung, dass eine Aufstockung der Besoldung für Klassenlehrkräfte eine Motivation fördern kann für Klassenlehrkräfte auch männliche Klassenlehrkräfte. Das würde ich sehr unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es hat sich folgendes geändert. Es wurde hier nicht bestritten, dass die Anforderungen an die Klassenlehrerinnen und -lehrer gestiegen sind. Jetzt können Sie die Augen zu tun wie es von gewissen Seiten gesagt wurde und sagen, wir müssen zuerst gesellschaftliche Veränderungen erwirken. Wir müssen die Eltern wieder zu mehr Verantwortung bringen und ähnlichem und die Lehrer im Wind stehen lassen wie es diejenigen wollen die gegen eintreten auf die Vorlage sind. Die Lehrer müssen mit den Kindern arbeiten die heute in der Schule sind und nicht mit den Kindern, wie sie gewisse Leute gerne hätten. Sie müssen mit denjenigen Eltern kommunizieren die heute Kinder in die Schule schicken und nicht mit Eltern, wie sie gewisse Leute gerne hätten. Das ist nun einmal eine andere Zusammensetzung dieser Elternschaft. Ich bin in den schweizerischen Medien damals scharf angegriffen worden weil sich Sanktionen gegen Eltern vorgeschlagen habe, die nicht in der Zusammenarbeit mitmachen. Wir haben bezüglich Disziplinarmassnahmen verschiedene Entlastungen gemacht aber all das führt nicht dazu, dass nicht die Aufgabe des Klassenlehrers im Vergleich zu den übrigen Lehrkräften schwieriger geworden ist. Jetzt kommt eine zweite Entwicklung dazu. Dir macht mir mindestens soviel Sorgen. Die Zahl der Leute, die bereit ist solche Zusatzaufgaben zu übernehmen, nimmt ab. Wir haben laufend mehr Lehrkräfte die keine vollen Pensen geben. Die gar nicht eine Klassenlehrerverantwortung übernehmen können. Jetzt können Sie sagen, ihr müsst das denen halt vorschreiben. Zu was führt das? Wir haben die Freizügigkeit der Lehrkräfte in diesem Land eingeführt. Der Wettbewerb um die guten Lehrer geht eben bei den Anstellungsbedingungen auch in einer Zeit in der an sich die Zahl der Lehrkräfte ausreicht. Wenn wir nicht einigermassen konkurrenzfähig sind in diesem recht geschlossenen Arbeitsmarkt dann führt es einfach dazu, dass die guten Lehrkräfte in diejenigen Kantone gehen die bessere Bedingungen stellen und diejenigen die bei uns bleiben sind dann die schwachen Lehrkräfte. Wir haben heute eine sehr gute Situation. Unsere Lehrkräfte bringen eine sehr gute Leistung im schweizerischen und im internationalen Vergleich. Es wird immer von Leistungslohn gesprochen. Aber welche andere Personalkategorie muss sich den internationalen Wettbewerb indem Masse stellen wie heute die Lehrer bei der Beurteilung durch Pisa unterzogen sind? Wir haben Auswertungen gemacht und überall festgestellt, dass die Leistung unserer Lehrkräfte in der Schweiz im Schnitt klar Spitze ist. Zusatzleistung, Klassenlehrerin bzw. -lehrer sollte in einem gewissen Mass gegenüber der Stundengeberin oder dem Stundengeber besser entlöhnt werden. Jetzt können Sie das - das gebe ich zu - auf zwei Arten machen. Sie können die Löhne derjenigen senken, die nicht Klassenlehrer sind oder Sie können die Lehrer derjenigen leicht erhöhen die Klassenlehrer sind. Jetzt müssen Sie mir in der heutigen Zeit darlegen wie wir begründen, die Löhne für Frauen zu senken und die Löhne für Männer zu erhöhen. Es ist eben so, dass praktisch alle Männer die in der Schule noch tätig sind die haben Klassenlehrerverantwortung währenddem ein Grossteil der Frauen aus begreiflichen Gründen keine Klassenlehrerverantwortung haben. Wir haben geprüft wie wir im interkantonalen Vergleich stehen. Nur nebenbei, ich könnte mit Leichtigkeit sagen, dass in allen anderen Kantonen die Zulagenregelung weit grosszügiger sind als bei uns. Wir sind der einzige Kanton der den Lehrkräften nur noch zwei Treueprämien auszahlt. Alle anderen Kantone und das macht mehr aus als vieles von dem Sie vorher gesprochen haben, zahlen das immer noch aus. Ich wehre mich nicht dagegen. Das ist Fakt. Aber wir sind im Vergleich nicht so, dass irgendwo Anlass wäre etwas zu reduzieren. Es geht um eine gewisse Lohngerechtigkeit innerhalb der Lehrkräfte. Präjudizwirkung auf andere Kategorien. Es ist klar, dass an sich jede lohnmässige Verbesserung andere Wünsche rufen kann. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass dieser Rat vor noch nicht sehr vielen Jahren eine generelle Klassenerhöhung im Giesskannensystem für sämtliches Personal im Gesundheitsbereich beschlossen hat. Damals wurden sämtliche Leute die im Gesundheitsbereich tätig sind um eine Klasse gefordert ohne, dass irgendwo nachgewiesen wurde oder untersucht wurde ob das berechtigt war oder nicht, hat dieser Rat beschlossen. Ich habe damals schon gesagt, ich sei der Meinung, dass das damals falsch war, bin aber der Meinung, dass wir heute mit einer besseren Vorlage kommen. Nämlich mit einer differenzierten Erhöhung, die nur diejenigen Leute betrifft die wirklich eine Zusatzleistung bringen.

Stundenreduktion: Heute ist es so, nachdem ein Grossteil der Lehrkräfte sowieso irgendwo ein reduziertes Pensum haben, andere Leistungen noch erbringen, dass faktisch die Frage einfach ist, wie viel tausend Franken sind das. Es steht heute jedem frei einen Antrag zu stellen um Reduktion des Pensums anstelle der Auszahlung dieser Zulagen. Dann ist es noch eine Frage der Höhe. Wir sind der Meinung, dass die Vorlagen ausgewogen ist in dieser Grössenordnung. Die Forderung der SP-Fraktion hätte Mehrkosten mit der Grössenordnung von 2,8 bis 3,2 Mio. Franken zur Folge. Wir können das aufgrund unserer Unterlagen nicht genau berechnen weil wir die altersmässige Zusammensetzung der Klassenlehrer nicht kennen. Es ist ein relativ grosser Graubereich. Aber es würde zu wesentlichen Mehrkosten führen. Würde auch organisatorisch in verschiedenen Schulgemeinden zu Problemen führen wenn gerade die Klassenlehrer und die tragenden Figuren in der Schule wenige zur Verfügung stehen würden. Ich bitte Sie, auf die Lösung so einzutreten aber auch in der Spezialdiskussion den Antrag der SP-Fraktion nachher abzulehnen und bei der moderaten Vorlage der Regierung zu bleiben.

Besoldungsstruktur: Ich bin auch der Meinung, die Besoldungsstruktur bei den Lehrkräften ist relativ kompliziert. Und zwar insbesondere die Einstufung nach Dienstalter. Wollen Sie ernsthaft die Vergütung der Erziehungsgutschriften für Frauen abschaffen. Der Grund weshalb es so kompliziert ist, ist eben die Tatsache, dass nicht nur für die Berechnung der Alterseinstufung die effektive Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer in Betracht gezogen werden muss, sondern dass auch noch die Frage von Erziehungsgutschriften. Also wenn eine Frau einige Jahre nicht im Schuldienst war, dann werden wir diese Jahre eben zur Hälfte angerechnet als Dienstjahre. Wollen Sie das abschaffen? Wollen Sie verschiedene andere Rücksichtnahmen individuelle z.B. auf Lehrkräfte die während dem Studium schon berufstätig waren. Da muss abgeklärt werden wie viel wird ihnen angerechnet. Da würden sie wieder genau die Werkstudenten und diejenigen die ihr Studium selber verdient haben, würden sie benachteiligen. Ich glaube nicht, dass wir eine Besoldungsstruktur besonders deshalb machen, damit die Schulsekretäre eine einfache Aufgabe haben. Wir müssen die Besoldungsstruktur so machen, dass wir eine gerechte Lösung finden. Ich gebe zu, es gibt einen Schönheitsfehler. Das war die Lösung des Stufenanstiegs. Das ist aber ein Problem, das nächstes Jahr aufhört. Damals als der Stufenanstieg eingestellt wurde hat man für die Lehrkräfte versucht eine Lösung zu finden, die die Einbusse nicht grösser macht als beim gesamten Staatspersonal. Das hat zu einer administrativen Verkomplizierung gefühlt. Ich bedaure, dass wir das damals so gemacht haben. Das andere bleibt. Zur Frage ob wir eine Gesamtrevision der Lehrerbesoldung machen wollen, werden Sie dann Gelegenheit haben wenn die CVP-Motion behandelt wird, Stellung zu nehmen. Persönlich bin ich der Meinung, dass mit dieser Vorlage die Sonderlösung Lehrkräfte abgeschlossen ist und dass weitere besoldungsmässige Verbesserungen oder Umstellungen nur im Gleichklang mit der gesamten Situation des Staatspersonals gelöst werden können. Ich würde mich heute eigentlich wehren gegen eine Sonderlösung Lehrer wiederum sondern ich bin der Meinung, jetzt haben wir dieses Postulat erfüllt. Wenn später wieder einmal über Verbesserung zu reden ist, dann muss das im gesamten Bereich angeschaut werden. Wann der Zeitpunkt kommt und in welchem Umfang das ist, das wird die Regierung dann zu gegebener Zeit entscheiden. Es besteht eine kleine Möglichkeit, dass sich dann dieser Regierung nicht mehr angehöre.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Zu Blumer-Gossau: Sie verlangen eine Pensenreduktion von einer Lektion bei unverändertem Gehalt. Als Schulratspräsidentin meine ich zu wissen, dass die Schule nach geltendem Recht keine Entlastungslektionen finanzieren darf. Sie kann lediglich die Kürzung des Pensums um eine Lektion bewilligen. Dann müsste jedoch der Lohn um einen dreissigstel gekürzt werden. Die Klassenlehrerzulage käme umgekehrt wieder dazu. Die Differenz zwischen Besoldungskürzung und Klassenlehrerzulage hätte die Lehrperson zu tragen. Die Schulgemeinden können selbstverständlich Pensenreduktionen bewilligen aber wir dürfen - meinte ich; ich lasse mich aber gerne belehren - nach geltendem Recht keine Entlassungslektionen bezahlen. Deshalb bitte ich Sie auch unter dem Aspekt, dass die Organisation des Stundenplans bei immer mehr reduziertem Pensum bald nicht mehr möglich ist zu bewerkstelligen. Lassen Sie die Vorlage wie sie ist, wie sie von der Regierung uns schmackhaft gemacht wird. Schauen wir, dass wir die ins trockene bringen und fordern wir nicht noch mehr.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde dieser Antrag ebenfalls gestellt und im Rahmen einer Grundsatzabstimmung mit 5:13 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Ich bedaure die Aussage bezüglich der Mehrkosten. Ich habe mich auf eine frühere Berechnung berufen, die in meinen Unterlagen waren. Aber es ist richtig, was von ihr gesagt wurde als Korrektur.

Es wurde heute auch gefordert von Seiten der LGE, dass gleiche Zulagen ausgerichtet werden an alle Lehrkräfte. Der Antrag der SP-Fraktion hätte zur Folge, dass eine Primarlehrerin oder ein Primarlehrer im ersten Dienstjahr für die Klassenlehrerverantwortung Fr. 2'397.- erhalten würde und eine Sekundarlehrerin oder ein Sekundarlehrer im obersten Dienstjahr einen Betrag von Fr. 4'562.-. Für die an sich vergleichbare Aufgabe innerhalb der Primarschule zwischen 3'000 und 4'500 Franken. Weil das ist der Wert einer Lektion. Bei der Sekundarstufe zwischen 3'000 und 4'500 Franken währenddem wir der Meinung sind, eine Abstufung sei richtig zwischen 2'500 für Kindergärtnerinnen und Primarlehrerinnen und Primarlehrer und 3'200 Franken für Sekundarlehrerinnen und -lehrer. Und nicht eine Differenzierung von Fr. 2'397.- bis zu Fr. 4'562.-. Ich glaube, unsere Lösung ist fairer. Wenn die Lehrerin oder der Lehrer das dann im Einvernehmen mit dem Schulrat im Pensenreduktion umwandeln will, dann ist das möglich. Aber auch hier möchte ich die Möglichkeit des Schulrates nicht allzu sehr einschränken. Er muss am Schluss die Schule auch noch - wie Klee-Berneck richtigerweise gesagt hat - organisieren können.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Ich habe Ihnen eine Korrektur zu den Ausführungen in der Botschaft zum Referendum mitzuteilen. Ich gehöre nicht zu den Vätern der neuen Kantonsverfassung, aber diejenigen, die diese gemacht haben, hätten eigentlich auch feststellen müssen, das Erlasse, die die Besoldung von Lehrkräften regeln, nach Art. 49 Abs. 2 der neuen Verfassung nicht mehr dem Referendum unterstehen, auch nicht dem Gesetzesreferendum. Es heisst nämlich in Art. 49 der Verfassung unter dem Randtitel «Fakultatives Referendum», 4'000 Stimmberechtigte können ein Referendum verlangen. Erlasse über die Besoldung des Staatspersonals und der Lehrkräfte der Grundschule unterstehen nicht dem Referendum. In der früheren Fassung hiess es eben anders, indem dort stand, dass Erlasse nur nicht dem Finanzreferendum unterstehen, aber dem Gesetzesreferendum. Diese Bestimmung wurde im Rahmen der Beratung erneut geändert. Es besteht also keine Möglichkeit eines Referendums gegen diese Vorlage. Nachdem die Übergangsfrist für Anpassungen an die neue Verfassung abgelaufen ist, auch wenn das Gesetz über Referendum und Initiative noch nicht angepasst wurde, gilt die Bestimmung der Verfassung, die solche Erlasse vom Referendum ausnimmt. Nachdem wir erst kürzlich darüber orientiert wurden, habe ich mich selber vergewissert und hielt es für fair, Sie jetzt darüber zu orientieren. Aber wir haben Gelegenheit, die Frage in der 2. Lesung nochmals zu diskutieren. Die Verfassung ist in Art. 49 unmissverständlich klar. Erlasse - sowohl Gesetz als auch genehmigungsbedürftige Verordnungen - unterstehen nicht dem Referendum, weder dem fakultativen noch dem obligatorischem.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Auch ich habe ein verfahrenstechnisches Problem. Der Vorsteher des Erziehungsdepartementes hat die Bestimmung am Schwanz aufgezäumt, weshalb sogar ein Gesetzesreferendum gegen diese Vorlage unmöglich sein soll. Ich beginne vorne mit dem Gesetz über Referendum und Initiative. In Art. 9 sind vom Finanzreferendum unter anderem, die Erlasse über die Staatsbeiträge an die Lehrerbesoldungen ausgenommen. Ich erachte diese Vorlage nicht als Beitragsvorlage sondern als generelle Lohnerhöhnung. Folgedessen fällt das Argument, dass das Finanzreferendum keine Anwendung findet, nicht ins Gewicht. Nehmen wir es mal so hart hin. Wenn der Art. 9 Gesetz über Referendum und Initiative zutrifft, wäre ein obligatorisches Finanzreferendum nötig, weil die Ausgaben höher sind als 1,5 Mio. Franken jährlich. Art. 48 der neuen Kantonsverfassung regelt die obligatorische Abstimmung, ohne Ausnahmebestimmungen. Auch dies würde wieder bedeuten, dass dieser Beschluss den Sie heute fällen, dem obligatorischem Finanzreferendum unterstehen würde. Lediglich Art. 49 Abs. 2 bezeichnet die entsprechenden Ausnahmen, wie der Vorsteher des Erziehungsdepartementes sie erwähnt hat. Es ergibt sich aus meiner Sicht eine grundsätzliche Überlegung, die in der vorberatenden Kommission nochmals angestellt werden sollte.

Ich beantrage daher, die konfuse Situation in die vorberatende Kommission zurückzunehmen, damit wir im Rahmen der 2. Lesung über diese Verfahrensfragen tiefgründig - juristisch oder nicht juristisch - diskutieren und damit die Grundlage schaffen können, diese Vorlage anständig über die Bühne zu bringen. Ich richte trotzdem den Blick in die Zukunft: Lehrerbesoldungen werden in Zukunft zu 100 Prozent mit dem neuen Finanzausgleich über die Gemeinden finanziert. Es gibt keine Staatsbeiträge mehr, die Beschlüsse, die wir hier fassen sind 1:1 umzusetzen. Mich stört in diesem Zusammenhang, dass gegen solche Beschlüsse auf keiner Ebene mehr demokratische Rechte geltend gemacht werden können. Ich erwäge eine Motion, die Ausnahmebestimmungen im Bereich der Lehrerbesoldungen aufhebt, so dass zumindest auf Gemeindeebene und Bevölkerungsebene ein gewisses Mitbestimmungsrecht in dieser Beziehung geschaffen werden kann. Das werde ich mir überlegen im Hinblick auf die Junisession 2007, je nachdem, was die Diskussion über diese konfuse Situation letztlich ergibt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Ich hätte das sowieso dem Kommissionspräsidenten vorgeschlagen, dass wir nochmals eine kurze Kommissionssitzung machen und uns darüber unterhalten. Ich muss Sie aber darauf aufmerksam machen, dass nicht die Referendumsklausel Bestandteil des Beschlusses des Kantonsrates ist. Vielmehr ist die Anwendung der Referendumsklausel Sache der Regierung. Wir haben früher einmal im Kantonsrat eine andere Übung gehabt. Damals stand in jedem Erlass, dieser Erlass untersteht dem fakultativen oder dem obligatorischem Referendum. Das wurde irgendwann aufgegeben. Es ist heute ganz klar, dass die Regierung verfassungsmässig die Referendumsfrist zu eröffnen hat. Aber die Formulierung, Brühwiler-Oberbüren, in der Fassung ist unmissverständlich klar unterstehen nicht dem Referendum. Es wird nicht differenziert zwischen fakultativ und obligatorisch. Unschön ist, dass diese Bestimmung in einem Artikel ist der den Randtitel trägt «Fakultatives Referendum». Deshalb ist eine gewisse Unsicherheit in der Redaktion der Verfassung liegt dieses Problem aber. Wir werden nochmals eine kurze Kommissionssitzung machen und werden Ihnen Bericht erstatten. Ich habe auch die Absicht, noch irgendjemanden zu beauftragen eine kurze Stellungnahme dazu abzugeben ob das stimmt. Das Gesetz über Referendum und Initiative kommt - wenn es verfassungswidrig ist - mit Sicherheit nicht zur Anwendung. Im Übrigen ist die Frage Staatsbeiträge an Lehrerbesoldungen, das war natürlich das Zitat des Gesetzes. Das Gesetz heisst Staatsbeiträge an Lehrerbesoldungen. Deshalb wurde, war bisher und ist auch heute noch ein Beitragsgesetz, das zugleich die Lehrerbesoldungen regelt. Aber darf ich den Vorschlag machen die vorberatende Kommission soll nochmals darüber gehen. Wir werden Ihnen kurz Bericht erstatten wie die Situation nach Beurteilung der vorberatenden Kommission ist. Ändert an der Beschlussfassung zurzeit nichts. Die Frage Referendum stellt sich erst nach der 2. Lesung.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Wenn schon eine Verfassungsdiskussion angeregt wird, kann ich dem Vorsteher des Erziehungsdepartementes sagen, er hat sicher Recht, ich war dabei. Aber wenn ich schon was sagen will dazu, dann kann ich auch sagen, in der Verfassung wurde der Grundsatzentscheid beschlossen und intensiv diskutiert. Wer zahlt befiehlt, wer befiehlt zahlt. Das neue Finanzausgleichsgesetz hat einen Fehler und der muss man wahrscheinlich korrigieren. Wir beschliessen über kostenpflichtige Besoldungen und die Gemeinden sollen ihn bezahlen. Ich will das einfach in die Diskussion bringen, dass man in diesem Grundsatz auch nachleben soll: Wer zahlt befiehlt, wer befiehlt zahlt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

legt seine Interessen als Reallehrer im Vollpensum mit Klassenverantwortung und Sektionspräsident des kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes des Sarganserlandes offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Lohnbegehren seitens der Lehrerschaft kommen selten zu einem günstigen Zeitpunkt und lösen bei gewissen Kreisen in diesem Parlament meistens ein Kopfschütteln aus. Dieses Kopfschütteln ist nicht abhängig von der Finanzlage des Kantons sondern von der Wertschätzung gegenüber dem Lehrerberuf. Klassenlehrpersonen tragen über Jahre die Hauptverantwortung für die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Neben dieser Verantwortung kommen sehr viele Zusatzaufgaben hinzu welche nicht delegiert werden können. Ich nenne in Stichworten einige Funktionen für diese hauptberuflich verantwortlich sind. Treffen von pädagogisch und disziplinarischen Massnahmen, beantragen von fördernden Massnahmen (z.B. Therapien, Stützunterricht), Koordination und Absprachen mit Fachlehrpersonen, Absenzen, Personalkontrolle, Zeugnisse ausstellen, zuständig für Integration und das Klassenklima, Gesundheits- und Sexualerziehung, Gewalt- und Suchtprävention, Übernahme der Erziehungsverantwortung während der Unterrichtsszeit. Erste Ansprechperson in schulischen und persönlichen Belangen. Elterninformation Bindeglied zu den Eltern. Elternkontakte wie Standort oder Beurteilungsgespräche, Elternabende. Übertrittsabklärungen/Übertrittgespräche z.B. Kindergarten zu Primarschule, Primarschule zu Sekundarschule, Realschule zu Sekundarschule oder Regelklasse zu Kleinklasse. Organisationen Administration von besonderen Veranstaltungen wie Schulreisen, Sporttagen, Projektwochen, Schullager, Exkursionen, Schulzahnarzt, schulärztlicher Untersuch usw. Auf der Oberstufe kommt die Berufswahlbetreuung hinzu. Organisation von Schnupperlehrer, Betriebsökonomen, Unterstützung bei der Lehrstellensuche, das hinführen auf die Zeit nach der Volksschule, Suchen von Zwischenlösungen und Brückenangeboten, Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, aber auch vermehrte administrative Aufgaben ergeben sich durch das Fachlehrersystem. Die Kinder und Jugendliche stehen in einem Reifeprozess. Diesen zu begleiten ist nicht immer eine leichte und dankbare Aufgabe. Aus persönlicher Erfahrung kann ich Ihnen versichern, dass es anspruchsvoller sein kann 20 Pubertierende zu führen als 20 Erwachsene. Eine Klasse während zwei der Jahren zu führen und weiterzubringen ist eine anspruchsvolle Führungsaufgabe; eine Kaderfunktion. Aussenstehende sind sich dessen oft nicht bewusst, auch was alles neben dem eigentlichen unterrichten zu den Aufgaben und Pflichten eines Klassenlehrers, einer Klassenlehrerin gehört. Etliche Kantone entschädigen deshalb diese anspruchsvolle Tätigkeit und ich bin der Meinung, dass es an der Zeit ist, dass der Kanton St.Gallen dies auch tut. Der Vorschlag der Regierung ist eine finanzielle Entschädigung. Eine finanzielle Entschädigung von 2'500 bis 3'200 Franken je Jahr auszusprechen ist sehr moderat. Erzeugt von einer Wertschätzung der zusätzlichen Tätigkeiten der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer und erhöht die Berufsmotivation. Wie wichtig motivierte Lehrkräfte sind weiss jeder Vater und jede Mutter mit schulpflichtigen Kindern. Ich bin mir bewusst, dass einige Schulbehörden dieser Forderung kritisch gegenüber stehen. Nicht weil sie die Arbeiterklassenlehrkräfte nicht schätzen sondern weil sie die daraus erfolgenden Mehrkosten vor den Bürger vertreten müssen. Diese Mehrkosten sind jedoch berechtigt und ausgewiesen. Ich bin überzeugt, dass bei einer sachlichen Kommunikation die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger dies auch verstehen wird.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte Sie bitten, eine allfällige Klassenlehrerzulage nicht in Form einer Entlastungslektion zu entrichten. Die Lehrpersonen haben heute meiner Meinung nach genügend Möglichkeiten nicht ein volles Pensum arbeiten zu müssen, z.B. mit einer Abgabe einer Fachgruppenlektion wie z.B. Turnen, Werkunterricht, Handarbeitsunterricht. Aufgrund der vermehrten Teilzeitangestellten der Teilzeitpensen wird dies jetzt in der Praxis schon Gang und Gäbe praktiziert. Zudem eine Entlastungslektion für ältere Lehrpersonen, welche bereits eine Altersentlastung geniessen erachte ich ebenfalls nicht als sinnvoll, zumal ich mir auch die realistische Umsetzung die Entlastung der Entlastung nicht realistisch vorstellen kann.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007