Geschäft: II. Nachtrag zur Kantonsverfassung (Proporzverfahren für die Wahl des Einbürgerungsrates)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer21.08.02
TitelII. Nachtrag zur Kantonsverfassung (Proporzverfahren für die Wahl des Einbürgerungsrates)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung1.3.2007
Abschluss24.11.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 22. Oktober 2008
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 12. August 2008
AntragAntrag SP-Fraktion auf Rückweisung vom 24. November 2008
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 22. Oktober 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.11.2008Nichteintretensantrag der vorberatenden Kommission98Zustimmung1Ablehnung21
24.11.2008Rückweisungsantrag der SP-Fraktion18Zustimmung85Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
24.11.2008Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten.

Der Entwurf zum II. Nachtrag zur Kantonsverfassung erfüllt zwar einen Motionsauftrag des Kantonsrates vom 20. Februar 2007, die Regierung aber beantragte Nichteintreten auf die Vorlage. Die FDP-Fraktion unterstützt die von der Regierung in ihrem Bericht angeführten Argumente und beantragt Ihnen ebenfalls, in Übereinstimmung mit dem Antrag der vorberatenden Kommission, auf die Vorlage nicht einzutreten. Für die FDP-Fraktion sind insbesondere folgende Aspekte für den Entscheid gegen ein Proporzwahlverfahren ausschlaggebend: 1. Die neue Kantonsverfassung ist erst seit 2003 in Kraft, anlässlich der Verfassungsrevision wurde die Bedeutung und Stellung der Ortsgemeinden ausgiebig diskutiert. Ergebnis war ein klares Bekenntnis zu Ortsgemeinden, wobei solche, welche weder Vermögen haben noch öffentliche Aufgaben erfüllen, aufzulösen seien. Das hat seit Vollzugsbeginn auch verschiedentlich stattgefunden. Es besteht aus Sicht der FDP-Fraktion kein Grund, den Ortsgemeinden eine Kernaufgabe zu entziehen bzw. deren Einfluss im Einbürgerungsverfahren zu marginalisieren, zumal schon bei der Verfassungsrevision das Verfahren für die Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts geändert wurde. Politische und Ortsgemeinden sollen künftig bei dieser Aufgabe zusammenwirken. Diese paritätische Mitwirkung wäre nicht mehr gewährleistet. 2. Das Proporzwahlverfahren wird dort, wo sich mehrere Ortsgemeinden auf dem Gebiet der selben politischen Gemeinde befinden, zu aufwendigen Wahlverfahren. Das heisst, mehrere Wahlzettel und Wahlgänge, sehr viel Administration führen, zu beachten ist die unterschiedliche Wahlhürde und das unterschiedliche Stimmengewicht, z.B. Ortsgemeinde zweifach. Sollte das Parlament entgegen den Anträgen von vorberatender Kommission und Regierung eintreten auf die Vorlage, werden wir in der Spezialdiskussion zu einzelnen Punkten im Detail noch Stellung nehmen.

Beim III. Nachtrag zur Kantonsverfassung, also die Regelung der Zuständigkeit für Einbürgerungsbeschlüsse, wäre aus Sicht der FDP-Fraktion eine klar beim Einbürgerungsrat liegende Zuständigkeit für alle Gemeinden vorzuziehen. Die Chancen der Durchsetzbarkeit einer solchen «Radikalkur» in der obligatorischen Volksabstimmung über die Verfassungsänderung schätzt die FDP-Fraktion angesichts der momentanen politischen Lage fraglich ein. Aus diesem Grund beantragen wir Ihnen Eintreten und Gutheissung der Vorlage gemäss Antrag der vorberatenden Kommission, in dem die Bürgerschaft das Einbürgerungswesen gänzlich an den Einbürgerungsrat delegieren kann. Kurz noch ein Wort zum Vorschlag der CVP-Fraktion. Ich habe diesen Antrag noch nicht vorliegen, ich würde dann aber im Rahmen der Spezialdiskussion beliebt machen, dass wir diese Vorgehensweise an die Kommission zurückweisen, damit es da nicht zu Schnell- oder Hüftschüssen im Einbürgerungswesen kommt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten.

Mit dem II. Nachtrag zur Kantonsverfassung würde eine neue, überaus mitgliederstarke Einbürgerungsbehörde geschaffen, welche nach Auffassung der CVP-Fraktion schlicht und einfach überflüssig ist, welche es nicht braucht. Zum einen bewährten sich die bisherigen Einbürgerungsräte und machten ihre Arbeit durchwegs positiv und gut, zum andern stellt sich die Frage, ob eine neue Behörde wirklich im Trend der Zeit liegt. Ich meine, Sie müssen rechnen zehn Mitglieder, und wenn man mit 85 Gemeinden nach gewissen Fusionen rechnet, werden das 850 neue Politikerinnen und Politiker im Kanton. Das ist nach unserer Auffassung nicht zu vertreten. Ungeeignet erscheint uns auch das Proportionalwahlverfahren für eine Exekutivbehörde, hat sich doch für solche Behörden das Majorzverfahren bestens bewährt. Weiter ist in Betracht zu ziehen, dass durch den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung die Ortsgemeinden aus dem Einbürgerungsverfahren ausgeschaltet würden, obwohl mit dem Einbürgerungsverfahren auch das Bürgerrecht der Ortsgemeinden erteilt wird. Auch das ist nach unserer Auffassung nicht sachgerecht. Dann scheint es uns ebenfalls wichtig zu sein, dass man auf geeignete Art und Weise die Mitsprache des Volkes beibehält, ist doch das Einbürgerungsverfahren nach schweizerischer Auffassung, auch wenn es das Bundesgericht und gewisse Juristinnen und Juristen anders sehen, kein reiner Verwaltungsakt, sondern hat immer auch noch eine politische Komponente. Dann kommt ein weiterer Faktor dazu: Wesentlich dafür, dass keine ungeeigneten Personen eingebürgert werden, ist nicht ein möglichst grosser und repräsentativer Rat, sondern eine gründliche Abklärung der Einbürgerungsvoraussetzungen im Verwaltungsverfahren, und nur wenn diese Überprüfung sachgerecht stattfindet, können Fehlentscheide verhindert werden. Deshalb sind wir der Auffassung, dass andere Lösungen gesucht werden müssen als der Scheinkonsens des II. Nachtrages. Mit Bezug auf den III. Nachtrag sind wir der Auffassung, dass es sich grundsätzlich um eine zweckmässige und pragmatische Lösung handelt, die allerdings noch verbesserungsfähig ist. In der Spezialdiskussion werden wir einen entsprechenden Antrag stellen, der jetzt gerade im Druck ist und dann ausgeteilt werden soll. Dieser Antrag ist das Produkt der fraktionsinternen Diskussion und sollte Regierungsrätin Hilber helfen, zwei weitere Sorgen loszuwerden, und wir hoffen dementsprechend, dass er sowohl bei ihr als auch bei Ihnen Anklang finden wird. In diesem Sinn bitte ich Sie nochmals, den II. Nachtrag in die wohlverdiente Versenkung verschwinden zu lassen und dem III. Nachtrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten.

Zuerst zum II. Nachtrag zur Kantonsverfassung. Wir haben uns sehr intensiv mit dieser Vorlage auseinandergesetzt, da es sich ja bekanntlich um eines dieser Themen handelt, die wir als Kernthemen bezeichnen. Einerseits wäre es uns ein Anliegen, dass die Mitglieder des Einbürgerungsrates spezifisch für ihre Funktion gewählt werden könnten. Dies, um dem Einbürgerungsrat eine grössere demokratische Legitimation zu geben. Auf der andern Seite stellen wir fest, dass die Proporzwahl der Einbürgerungsräte zur Folge hätte, dass die Ortsgemeinden nicht mehr von Amtes wegen Teil des Einbürgerungsrates wären, sondern dass sie sich wie alle andern Mitglieder dieses Rates, des Einbürgerungsrates, einer Wahl stellen müssten. Das ist zwar an sich nicht wirklich problematisch, aber im Hinblick auf die traditionelle Stellung der Ortsgemeinden eigentlich nicht wünschenswert. Aus diesem Grund unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission, auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung nicht einzutreten.

Nun zum III. Nachtrag zur Kantonsverfassung. Die SVP-Fraktion erachtet es als notwendig, dass es grundsätzlich in der Kompetenz der Bürgerversammlung sein sollte, abschliessend über Einbürgerungsgesuche zu beschliessen. Abschliessend im Sinne des administrativen Prozederes. Sollte eine Gemeinde allerdings wünschen, dass diese Aufgabe vom Einbürgerungsrat übernommen werden soll, muss sie die Möglichkeit haben, das in der Gemeindeordnung dementsprechend so zu bestimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion Rückweisung an die Regierung.

Dies ist natürlich nicht ganz zufällig. Die Motion, aufgrund welcher diese beiden Vorlagen ausgearbeitet wurden, ist von Lukas Reimann und mir zusammen eingereicht worden. Dass ich mit einem Hardliner der SVP-Fraktion beim Ausländerrecht einen Vorstoss eingereicht habe, hat nur mit dem gemeinsamen Wunsch zu tun, die aktuelle unbefriedigende Situation mit den Einbürgerungsverfahren zu entpolitisieren. Mit einem durch Proporz gewählten Einbürgerungsrat könnte sich eine klare Mehrheit der SVP-Fraktion hinter eine Lösung stellen, mit welcher der Einbürgerungsrat definitiv über das Bürgerrecht entscheidet, rechtliche Schritte gemäss Bundesrecht natürlich vorbehalten. Somit wären diese unwürdigen Verfahren an den Bürgerversammlungen definitiv vom Tisch, welche dem Art. 15c des nationalen Bürgerrechtsgesetzes diametral widersprechen. Dieser verlangt nämlich, dass die Privatsphäre beachtet wird. Die Regierung hat mit dem II. Nachtrag den Motionsauftrag erfüllt. Gleichzeitig empfiehlt sie aber auf diesen nicht einzutreten. Die SP-Fraktion kann die Argumente der Regierung nachvollziehen. Auch für uns ist es störend, wenn die Ortsbürgergemeinden in den Einbürgerungsräten nicht mehr oder nur auf Umwegen vertreten sind, trotzdem haben sie Bürgerrechte zu erteilen. Eine solche Lösung ist auch aus grundsätzlichen Überlegungen falsch. Wir sind aber der Meinung, dass ein wirklicher Lösungsansatz nicht geprüft wurde. Mit der Entflechtung des Gemeindebürgerrechtes und des Ortsbürgerrechtes könnte dieses Problem elegant gelöst werden. Diese Praxis gilt übrigens in diversen Kantonen. Wir sind uns bewusst, dass im Rahmen der Verfassungsdiskussion ein solches Verfahren abgelehnt wurde. Es gibt aber kaum ein Gebiet, in welchem sich in den letzten Jahren so viel im Umfeld geändert hat. Somit kann oder muss man bereits wenige Jahre nach der Inkraftsetzung der neuen Verfassung diesen Lösungsansatz prüfen. Eine solch grundlegende Änderung darf natürlich nicht umgesetzt werden, ohne dass alle wichtigen Anspruchsgruppen eine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Deshalb hat die SP-Fraktion in der Kommission den Antrag gestellt, die Beratung auszusetzen, die Regierung zu beauftragen, eine solche Lösung mit allenfalls verschiedenen Varianten in die Vernehmlassung zu geben und diese geänderte Botschaft dann wieder in den Kantonsrat zu bringen. Die Kommission hat dieses Vorgehen leider abgelehnt. Der dritte Nachtrag bringt eine leichte Verbesserung gegenüber der heutigen Lösung. Über das Gemeinde- und das Ortsbürgerrecht kann der Einbürgerungsrat direkt beschliessen, sofern dies in der Gemeindeordnung so vorgesehen ist. Mit dem Antrag auf dem gelben Blatt wird der Vorschlag wieder verschlechtert, weil dies nicht dem Normalfall entspricht. Trotz dieser Möglichkeit zur gewünschten Lösung des Problems wird dem Grundanliegen der Motion nicht Rechnung getragen, die Entpolitisierung ist nicht erreicht, die unwürdigen Entscheide vor der Bürgerversammlung sind weiterhin vorgesehen. Das kann nicht die Lösung sein. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen somit Rückweisung der Vorlage (das grau Blatt wurde soeben verteilt), verbunden mit dem Auftrag an die Regierung, eine Vorlage auszuarbeiten, in welcher das Gemeinde- und das Ortsbürgerrecht entkoppelt werden. Nur somit lässt sich der Motionsauftrag erfüllen. Falls dieser Rückweisung nicht stattgegeben wird, lehnen wir den II. Nachtrag ab. In diesem Fall stimmen wir dem III. Nachtrag zu, obwohl er nur eine leichte Verbesserung bedeutet. Wir würden aber den Antrag stellen, in Art. 104 die Möglichkeit, die Zuständigkeit des Einbürgerungsrates an die Bürgerversammlung zu übertragen, zu streichen. Mit dieser Variante wäre die Motion dahin gehend erfüllt, dass der Einbürgerungsrat abschliessend entscheidet, allerdings ohne Änderung der Wahl des Einbürgerungsrates.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat den II. und den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung Proporzverfahren für die die Wahl des Einbürgerungsrates und Zuständiges Organ für Einbürgerungsbeschlüsse am 22. Oktober 2008 beraten. An dieser Sitzung nahmen nebst den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Departement des Innern auch Dr. Markus Bucheli vom Kompetenzzentrum Legistik der Staatskanzlei teil. Zu Beginn der Sitzung wurden in einem Informationsteil die beiden Vorlagen vonseiten des Departementes nochmals kurz vorgestellt. Die Regierung setzte den Motionsauftrag, die Einbürgerungsräte durch das Volk im Proporzwahlverfahren zu wählen und an diese Einbürgerungsräte die abschliessende Kompetenz zur Beschlussfassung über die Einbürgerung zu delegieren, im II. Nachtrag zur Kantonsverfassung um. Dabei machte sie bereits im Bericht auf die Konsequenzen des Proporzverfahrens im Bezug auf die Ortsgemeinden aufmerksam, die paritätische Zusammensetzung der Einbürgerungsräte mit Mitgliedern aus dem Gemeinderat und dem Ortsbürgerrat wäre infolge der Kompliziertheit des Wahlverfahrens fast nicht möglich. Die Mitwirkung der Ortsgemeinden beim Einbürgerungsverfahren wurde bei der Verfassungsrevision im Jahre 2001 aber klar befürwortet. Würde jetzt darauf verzichtet, käme es für die Ortsgemeinden zu Zwangsmitgliedschaften ohne deren Mitwirkung. Dies ist aus demokratischer Sichtweise nicht vertretbar. Die Regierung beantragte daher dem Kantonsrat Nichteintreten auf die Vorlage. Die Änderungen des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes, welche aufgrund der Ablehnung der Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen als Gegenentwurf von den eidgenössischen Räten beschlossen wurden, veranlassten den Regierungsrat im III. Nachtrag zur Kantonsverfassung, die Einbürgerungskompetenz an den Einbürgerungsrat zu delegieren. Die politische Gemeinde kann in der Gemeindeordnung die Zuständigkeit an die Bürgerversammlung oder das Gemeindeparlament übertragen. Die Vorgaben des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes, dass jeder Einbürgerungsentscheid einer Begründungspflicht unterliegt, und die Zulässigkeit der subsidiären Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht bei ordentlichen Einbürgerungen besteht, erschweren ein ordentliches Verfahren an einer Bürgerversammlung. Die vorberatende Kommission führte die Eintretensdebatte über beide Vorlagen gleichzeitig. Die Verkomplizierung der Bestellung der Einbürgerungsräte im Proporzverfahren und die Aushebelung der Ortsgemeinden im Einbürgerungsverfahren waren Gründe, dass die vorberatende Kommission mit 12:5 Stimmen auf den II. Nachtrag nicht eingetreten ist. Eine Volkswahl, sowohl im Proporz- als auch im Majorzverfahren, wäre nach Meinung der Mehrheit der Kommission unverhältnismässig und nicht gerechtfertigt. Die geltende Regelung, die mit der neuen Kantonsverfassung am 1. Januar 2003 eingeführt wurde, habe sich bewährt und solle deshalb beibehalten werden. Über einen Antrag, die Kommission solle dem Kantonrat beantragen, die Diskussion über die Vorlagen auszusetzen sowie diese an die Regierung zurückzuweisen und eine Nachtragsbotschaft über die Entkoppelung des Gemeindebürgerrechts und des Ortsbürgerrechts in Auftrag zu geben, darüber wurde nur konsultativ abgestimmt und klar abgelehnt. Die Kommission führte trotz des Nichteintretensentscheides die Spezialdiskussion des II. Nachtrages durch und stellt auf dem gelben Blatt die beschlossenen Eventualanträge im Falle eines heutigen Eintretens des Kantonsrates auf diese Vorlage. Zwei wesentliche Änderungen gegenüber der Vorlage der Regierung wurden beschlossen. Die Präsidentin oder der Präsident des Einbürgerungsrates soll nicht im Majorzwahlverfahren gewählt werden, sondern ebenfalls im Proporzwahlverfahren. Der Einbürgerungsrat konstituiert sich selbst und bezeichnet aus der Mitte seiner Mitglieder das Präsidium. Ebenfalls wurde die Mindestanzahl von Ratsmitgliedern von sechs auf zehn Mitglieder erhöht, damit eine Proporzwahl überhaupt richtig durchgeführt werden könnte. Auf den III. Nachtrag ist die Kommission mit 11:6 Stimmen eingetreten. Die Delegation der Einbürgerungskompetenz an den Einbürgerungsrat mit der Möglichkeit der politischen Gemeinde in der Gemeindeordnung, eine Delegation an die Bürgerversammlung bzw. an das Gemeindeparlament vorzunehmen, wurde von der Kommission mit 13:3 Stimmen abgeändert. In der Kantonsverfassung soll diese Einbürgerungskompetenz der Bürgerversammlung bzw. dem Gemeindeparlament zugeteilt werden, und die politische Gemeinde kann durch Änderung der Gemeindeordnung diese Kompetenz an den Einbürgerungsrat delegieren. Ein Antrag, dass der Einbürgerungsrat abschliessend die Kompetenz für die Einbürgerungsbeschlüsse erhält, wurde klar abgelehnt. In der Schlussabstimmung beantragt Ihnen die vorberatende Kommission mit 11:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung «Proporzverfahren für die Wahl des Einbürgerungsrates» nicht einzutreten, und unterbreitet Ihnen die Eventualanträge auf dem gelben Blatt, falls der Kantonsrat auf die Vorlage trotzdem eintreten wird. Weiter beantragt die vorberatende Kommission mit 15:0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung «Zuständiges Organ für Einbürgerungsbeschlüsse» einzutreten und den Anträgen der Kommission auf dem gelben Blatt zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten.

Die GRÜ-Fraktion dankt zunächst für die sorgfältige Ausarbeitung der beiden Vorlagen. Bereits bei der Totalrevision der Kantonsverfassung sind die Themenstellung der Ortsgemeinden sowie Einbürgerungen zentral gewesen. Die heutigen Vorlagen haben deshalb einen Zusammenhang mit den damals geführten Diskussionen. Man hat sich damals klar für die aktuell geltende Stellung der Ortsgemeinden ausgesprochen. Gleichzeitig ist jedoch Handlungsbedarf beim Einbürgerungsverfahren festgestellt worden. Aus damaliger Sicht ist indes wichtig gewesen, dass das Einbürgerungsverfahren vereinfacht wird. Verfahren sollten demokratisch verträglich und miliztauglich sein. Im Weiteren ist zu vermeiden, dass in emotional verlaufenden Einbürgerungsverfahren wegen Verfahrensfehlern oder Nichtanwendung rechtsstaatlicher Normen Zwangseinbürgerungen vorzunehmen sind.

Um eine Vorlage zu beurteilen, sind verschiedene Überlegungen anzustellen. Erstens stellt sich die Frage, ob das vorgesehene Verfahren für die Wahl der Einbürgerungsräte tatsächlich demokratischer und ob dieses Verfahren einfach und klar ist. Zweitens ist zu klären, mit welchen Kompetenzen ein Einbürgerungsrat inskünftig auszustatten ist. Drittens ist die Rolle der Ortsgemeinden zu prüfen, wenn sie neue Mitglieder ohne deren Mitsprache zugeteilt bekämen.

Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten. Die Beweggründe der Motionäre sind durchaus nachvollziehbar und verständlich. Im Übrigen hat Ritter-Altstätten das Wesentliche gesagt, weshalb ich das nicht mehr wiederholen werde. Die GRÜ-Fraktion wird auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung nicht eintreten.

Letztlich läuft alles auf die Frage hinaus: Braucht es tatsächlich nebst Stadt- und Gemeinderäten, Schulräten, Ortsverwaltungsräten, Waldräten auch noch Einbürgerungsräte, die lediglich als verfahrensleitende Beschlussorgane für Einbürgerungen der politischen Gemeinden zuständig sind? Es wäre einfacher, transparenter und ehrlicher, wenn die heutigen Einbürgerungsräte (eine Kommission der Exekutive) das Recht erhielten, abschliessend über Einbürgerungen befinden zu können; deshalb ist auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung nicht einzutreten.

Die GRÜ-Fraktion unterstützt grundsätzlich diesen III. Nachtrag zur Kantonsverfassung. Im Übrigen erachtet es die GRÜ-Fraktion als richtig, dem Einbürgerungsrat das Recht einzuräumen, über Einbürgerungen zu entscheiden. Demnach bevorzugt die GRÜ-Fraktion die Variante A. Politisch realisierbar ist jedoch die Variante Cl, wie sie die Regierung vorschlägt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die verschiedenen Voten haben gezeigt, dass uns trotz unterschiedlicher Konzepte, wie wir das Problem lösen können, doch etwas verbindet. In allen Voten habe ich gehört, dass Handlungsbedarf da ist, dass man mit der jetzigen Regelung nicht glücklich ist, und es hat sich aber auch gezeigt, dass wir in der Lage sind, dies mit sachlichen Argumenten zu diskutieren. Dafür möchte ich Ihnen danken und ich hoffe, dass wir den gezeichneten Weg weiterentwickeln können. Die Regierung hat auf ein rotes Blatt verzichtet für den III. Nachtrag, obwohl ihre eigene Vorstellung mit dem Antrag der Regierung nicht umgesetzt werden kann, und zwar aus dem Grund, dass die Regierung sieht, dass wir uns annähern konnten, dass wir den kleinsten gemeinschaftlichen Nenner gefunden haben, um in dieser schwierigen Situation einen Weg zu finden. Schwierig wird die Situation daher, weil auf Bundesgesetze eben verschiedene Normen neu gesetzt worden sind und die Gemeindebehörden kaum mehr Handlungsspielraum haben, wenn wir nicht diesen ganz kleinen Schritt machen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Ich habe es bereits im Eintretensvotum berichtet, dass die Kommission über diesen Antrag auf Rückweisung der SP-Fraktion diskutiert hat und dann in einer Konsultativabstimmung ein klares Resultat gebildet hat. Sie hat nämlich diesen Rückweisungsantrag mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008