Geschäft: II. Nachtrag zum Energiegesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.07.13
TitelII. Nachtrag zum Energiegesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung1.3.2007
Abschluss20.11.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 10. Mai 2007
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 6. März 2007
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 24. September 2007
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 6. Juni 2007
ProtokollauszugReferendumsovrlage aus der Septembersession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
AntragAntrag Widmer-Mühlrüti vom 4. Juni 2007
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAntrag GRÜ-Fraktion vom 5. Juni 2007
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 11. Mai 2007
ErlassReferendumsvorlage vom 26. September 2007
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2008
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 24. April 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
6.6.2007Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4110Entwurf der Regierung38Antrag Richle-St.Gallen32
6.6.2007Antrag Widmer-Mühlrüti zu Art. 16 Abs. 145Zustimmung100Ablehnung35
26.9.2007Schlussabstimmung150Zustimmung1Ablehnung29
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2007Wortmeldung

Der Antrag Widmer-Mühlrüti ist abzulehnen.

Dieser Antrag der jetzt zur Diskussion steht wurde auch bereits in der vorberatenden Kommission gestellt. Er wurde ausführlich diskutiert, ausführlich begründet und es gab zumindest eine klare Ablehnung dieser Änderung. Widmer-Mühlrüti, es geht hier nicht um die Frage von warmer Luft sondern es geht primär um zwei Sachen. Einerseits haben Sie selber darauf hingewiesen, dass diese Gesetzesbestimmung, ob sie mit der Kann-Formulierung oder eben mit der sogenannten verbindlicheren Formulierung jetzt heute wieder zurückgerufen wird, erstlich davon abhängig ist, welche Beträge das Parlament - sei es ein Kredit für mehrere Jahre - spricht. Weil anders können wir die besonderen Mittel überhaupt nicht einsetzen. Wenn ich die Diskussion aus der vorberatenden Kommission noch richtig in Erinnerung habe wurden die sehr unterschiedlichen Finanzeinsätze in den Jahren die Sie jetzt auch aufgezählt haben, die waren nicht primär abhängig von der Frage ob es «kann» heisst oder «richtet aus» sondern, dass es abhängig war von den Anträgen die vorlagen und dass hier teilweise gar nicht so viel auf dem Tisch der Verwaltung oder des Departementes lag, wie er vielleicht angenommen hatten.

Ein wichtiger Grund in diesem Zusammenhang: Wenn die Kann-Formulierung bleibt, der Kantonsrat Kredite beschliesst, dann bin ich überzeugt, dass das ein Auftrag an die Regierung oder an die Verwaltung ist eben diese Kredite sinnvoll einzusetzen aber mit der Kann-Formulierung besteht auf keinen Fall ein Rechtsanspruch auf Ausrichtung und ich glaube auch das trägt zur Rechtssicherheit und Verhinderung von unnötigen Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen bei. Ich bitte Sie, bei der Formulierung zu bleiben wie sie in der alten Bestimmung schon war und nicht durch dieses vermeindlich zwingendere Vorschrift eine Bestimmung oder die Zustimmung zu diesem Erlass zu riskieren.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Art. 16 [Beiträge a) Ausrichtung]. beantragt Art. 16 Abs. 1 Ingress wie folgt zu formulieren: «Der Kanton leistet Beiträge an:»

Anlässlich der Behandlung des Massnahmenpakets 2004 wurde bekanntlich der Energieförderartikel aus dem Gesetz gestrichen. Nicht gestrichen wurde jedoch im Art. 16 der erste Absatz. In diesem Absatz geht es konkret um die Erforschung und Erprobung erneuerbarer Energien und die Entwicklung von Energiesparmassnahmen. Unser Kanton hatte in den letzten Jahren somit die Möglichkeit Beiträge nach Art. 16 Abs. 1 zu sprechen. Praxis war oder ist im Jahr 2002 wurden 49'000 Franken gesprochen. In den Jahren 2003 bis 2006 nichts und für dieses Jahr haben wir wieder 20'000 Franken im Budget. Diese Zahlen überraschen nicht. Dieser Abs. 1 ist in der vorliegenden Kann-Form nicht zielgerichtet. Es ist ein reiner Alibiartikel und entspricht auch nicht heute den Zielen der St.Galler Energiepolitik. Währenddem mit den Förderprogrammen in Abs. 2 in der breiten praktischen Anwendung Anreize geschaffen werden, sind Beiträge in Abs. 1 Investitionen. Investitionen in dem Energiebereich, in den Entwicklungs- und Forschungsplatz St.Gallen und damit in den Standort St.Gallen. Ich appelliere hier an die wirtschaftsfreundlichen Köpfe in diesem Rat oder auch an jene die es gerne sein möchten. Die entscheidenden Faktoren in der Wirtschaft sind künftig nicht Steuerbelastungen sondern die Ressourcen und konkret der Faktor Energie. Wir alle müssen deshalb in der Entwicklung und Forschung im Bereich Energie mehr tun. Ich appelliere hier aber auch jene 135 Mitglieder dieses Rates welche die Interpellation 51.07.34 «Kantonsbeitrag für das Institut für Energiesysteme NTB» unterschrieben haben. Die Regierung bejaht grundsätzlich die Absicht der Interpellanten. Die Regierung lehnt jedoch die Finanzierung im jetzigen Zeitpunkt ab. Da einerseits die Fachhochschulen direkt finanziert werden und andererseits die Mittel der Standortförderung begrenzt sind. Gerade hier soll oder muss Art. 16 Abs. 1 zur Anwendung kommen. Wir diskutieren heute recht ausgiebig über Energie. Es bleibt zu hoffen, dass nicht nur viele heisse Luft entsteht sondern auch Nägel mit Köpfen gemacht werden. Eine erste Gelegenheit bietet sich hier. Der Kanton leistet zielgerichtet Beiträge in Form von Investitionen in die Entwicklung und Forschung am Standort St.Gallen. Klare Absichten und eine aktive Politik brauchen keine Kann-Formulierungen im Gesetz. Sicher wird die Regierung in ihrem Argumentarium den Rechtsanspruch beim Wegfall der Kann-Formulierung ins Feld führen. Die Regierung hat jedoch die Möglichkeit bei den Verordnungen die Anspruchsberechtigung klar zu definieren und den Rahmen zu setzen. Nicht zuletzt haben wir im Parlament jährlich mit dem Budget die Möglichkeit über die Höhe der Beiträge zu befinden. Setzen wir ein aktives Zeichen, formen wir ein verbindliches Gesetz.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Ziff. 4 des vorliegenden Art. 16 Abs. 2 hat bei einigen Mitgliedern des Kantonsrates eine gewisse Skepsis ausgelöst bezüglich des potenziellen Umfangs bzw. Prozentsatzes der Beiträge welche vom Kanton insbesondere ins Marketing im Energiebereich geleistet werden sollen. Ein Streichungsantrag der gesamten besagten Ziff. 4 wurde verschiedentlich in Betracht gezogen. Wegen der Befürchtung, dass unverhältnismässig investiert werden könnte (z.B. Hochglanzprospekte) was zwar Ausgaben generieren, jedoch nicht wirklich zu tatsächlichen Verbesserungen im Energiebereich führen würde. Regierungsrat Haag hat auf eine entsprechende Frage in der vorberatenden Kommission diese Bedenken mit ein paar klaren Aussagen ausgeräumt oder zumindest reduzieren können. Leider sind diese Aussagen im Protokoll wie Güntzel-St.Gallen angetönt hat auf einen einzigen nicht sehr aussagekräftigen Satz reduziert. Darf ich Regierungsrat Haag zuhanden des Ratsprotokolls noch einmal kurz zu präzisieren wie man sich die Umsetzung der Ziff. 4 vorzustellen hat.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Ich hatte am Anfang das nicht verstanden aber offensichtlich sind wir verpflichted das Eintretensvotum jetzt nachzuholen, wenn ich verschiedene Vorredner gehört habe. Ich sage Ihnen einfach, die SVP-Fraktion ist hier eingetreten und unterstützt die Wiedereinführung. Es war in der Fraktion grossmehrheitlich wobei die Kritik sich im Wesentlich an der Ziff. 4 ergab. Diesbezüglich ist bereits ein Antrag jetzt gestellt worden. Ich glaube, Ziff. 4und ich erwarte dort dann auch eine Stellungnahme von Regierungsrat Haag nochmals. Vielleicht ein bisschen deutlicher als es im Kommissionsprotokoll zusammengefasst ist. Weil wir hatten jene Frage bereits auch durch mich aufgeworfen in der vorberatenden Kommission diskutiert. Ich sage Ihnen auch, ich werde nicht mehr bei jeder Ziffer wieder sagen, dass wir dafür sind sondern wenn wir nichts sagen, dann sind wir dafür.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Wir haben wie gesagt längere Zeit diskutiert über diesen Punkt in der vorberatenden Kommission und es wurden verschiedene Argumente jetzt schon aufgelegt und ein Argument war, dass die Formulierung eben interkantonal abgestimmt sei und andere Kantone das auch so formulieren. Man hat dann nach meinen Notizen 10:8 Stimmen gegen die Änderung gestimmt und mir selber ist jetzt nicht klar aufgrund der Auslegung der Vorredner ob wirklich das juristisch nicht geht. Ich persönlich würde lieber eine konkretere Formulierung sowie das Widmer-Mühlrüti vorgeschlagen hat unterstützen und lieber ein klares Zeichen setzen, damit wir klar zeigen als Parlament, dass das wirklich unser Wille ist und dass wir uns für die konkreten Massnahmen entscheiden. Vielleicht kann ich die Frage nachher an die Regierung stellen ob wirklich juristisch das nicht geht, dass wir einfach «kann» schreiben. Da bin ich zu wenig sattelfest juristisch. Persönlich würde ich ein Apell machen möglichst konkrete Beschlüsse zu fassen heute.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Als Motionär und somit Mitverursacher dieser Vorlage freue ich mich natürlich, was da zustande kam. Ich danke meiner Fraktion. Sie tragen tapfer und mehrheitlich dieses Vorhaben mit. Eugster-Wil, so grosse Klimaverachter sind wir doch wieder nicht. Aber überladen wir nun dieses Fuder nicht und bringen es gefährlich in Kipplage. Darum der Kanton «kann». Haben wir ein wenig Vertrauen. St.Gallen kann es. Auch seine Regierung.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Diese Motion wurde eingereicht ursprünglich mit der Absicht im Jahr 2007 schon mit der Umsetzung zu beginnen. Das war nicht möglich. Jetzt ist es 2008. Mir geht es darum, dass das wirklich möglich ist auf das Jahr 2008 und, dass das nicht einmal mehr an den personellen Ressourcen scheitert. In diesem Sinn würden wir den Vorstoss der GRÜ-Fraktion unterstützen ausser Regierungsrat Haag könnte mit Sicherheit sagen welche Lösung, dass er anbietet damit dieses Ziel erreicht werden kann.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Es ergaben sich Diskussionen im Zusammenhang mit der Auslegung von Art. 16 Abs. 2 Ziff. 1 des Energiegesetzes zur Formulierung rationelle Energienutzung. Umstritten blieb in der vorberatenden Kommission ob mit dieser Formulierung die Steigerung der Energieeffizienz mitumfasst sei oder nicht. Letztendlich wurde ein Antrag auf Erlass einer neuen Ziff. 1bis wie Sie sie auf dem gelben Blatt finden mit 13:6 Stimmen angenommen.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Unter Art. 16 Abs. 2 des Entwurfes wurde auch einlässlich über die Höhe der einzusetzenden Fördermittel diskutiert. Die Botschaft geht in Anlehnung an den Wortlaut der überwiesenen Motion von einem Fördervolumen von 8 Mio. Franken, verteilt auf vier Jahre aus. In der vorberatenden Kommission wiesen verschiedene Votanten darauf hin, dass diese Mittel unzureichend seien. Letztendlich stimmte die vorberatende Kommission konsultativ über einen Antrag ab mit dem Inhalt, dass die vorberatende Kommission zur Kenntnis nehme, dass die 8 Mio. Franken aufgrund des Motionstextes in Eingang in den vorliegenden Bericht gefunden hätten. Dieser Betrag sei aber keine verbindliche Zahl für die Kreditvorlagen und dieser Konsultativabstimmung stimmte die vorberatende Kommission einstimmig zu.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Ich war in den Jahren 2000 bis 2004 Präsident der Energiekommission, die dann im Zug des Massnahmenpakets samt der Bestimmung über die Förderprogramme auch abgeschafft worden ist. Ich war an diese Abschaffung nicht ganz unbeteiligt und nicht immer zur Freude meiner Kollegen vor allem aus dem grünen Lager. Es kann bei den Förderprogrammen wie damals sicher nicht darum gehen, hier Förderprogramme im Kanton aufzustapeln vor allem mit dem Ziel Bundesgelder abzuholen. Denn Bundesgelder sind letztlich auch Steuergelder. Ich sträube mich aber nicht dagegen eine Kann-Vorschrift wie sie hier nun vorgeschlagen wird in Art. 16 Abs. 2 wieder einzuführen. Bei den Förderprogrammen stellt sich aber immer wieder die Frage was ist der Nutzen eines Förderprogramms? Da stellt sich vor allem zuerst die Frage was möchte man. Ein Beispiel wurde heute bereits von der Regierungspräsidentin in der Eintretensdebatte zur heutigen Session erwähnt. Es geht vor allem z.B. um Holzschnitzel-Kraftwerke oder Holzschnitzel-Heizungen im Baubereich. Da stellt sich natürlich sofort die der Problematik. Will man solche Alternativen Heizungen oder will man etwas weniger CO2 ausstossen. Beides miteinander geht eben nicht. Meine persönliche Auffassung ist, dass Förderprogramme alleine nichts bringen. Das war damals auch die Auffassung dieser Energiekommission in der neben mir einige Fachleute Einsitz hatten. Es geht aber vor allem darum, dass der Nutzer dieser Förderprogramme auch erkennbare direkte Vorteile sieht, nämlich Vorteile einerseits und das ist das wichtigste finanzielle Vorteile für sich und zweitens wenn er noch etwas umweltbewusst ist auch Vorteile für den Umweltschutz. Kleine Förderbeträge haben viele Nutzer ausgerichtet, sind einfach viele Tropfen auf heisse Steine, die verdunsten und die bringen nach allgemeiner Erfahrung nichts. Förderprogramme müssen Schwerpunkte fördern nach meiner Auffassung. Man muss die Mittel konzentrieren. Vor allem in der Ausbildung der Fachleute investieren, aber auch in die Information der Nutzer damit sie wissen was machen können und was es ihnen bringt. Aber dazu braucht es weitere Elemente. Nämlich es braucht Anreize und es braucht nicht zuletzt eine Gesamtsicht der Verwaltung. Ich habe oft festgestellt in meiner Arbeit, dass die Verwaltung den Stand der Technik weit hinten nachhinkt. Jede Amtsstelle, ihre eigenes kleines Problem sieht, z.B. den Gewässerschutz usw., aber die Gesamtsicht dann verloren geht. Ich kann dies aus einem eigenen Beispiel bringen. Ich wollte etwa vor 15 Jahren, als ich mein Haus baute mit anderen zusammen, eine alternative Heizung bauen. Wir wollten das Grundwasser, das nicht weit unter dem Boden lag anzapfen durch einen Wärmetauscher schicken und ein halbes bis einem Grad abkühlen. Damit hätte man sämtliche vier Häuser heizen können. Das wäre einfach technisch machbar gewesen. Aber es verwaltungstechnisch unmöglich. Ich erhielt vom damaligen Amt für Umweltschutz eine vierseitige Liste mit Anforderungen. Ich gab diese einem Ingenieur, er soll mir einmal sagen was es koste diese Anforderungen nur diese Nachweise zu erfüllen. Er brachte mir den Bericht etwa 35'000 Franken. Ich fragte dann nach wenn ich dann alles bringe, ob ich die Bewilligung bekäme. Die lapidare Antwort dieses Sachbearbeiters war, er meine nicht. Wir machten dann mit 35'000 Franken vier Gasheizungen in diese Häuser und damit war der Fall erledigt. Dies einfach als Beispiel. Ich unterstütze diesen neuen Art. 16 Abs. 2 aber ich meine, es braucht dann um echten Umweltschutz zu betreiben noch weit mehr.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Art. 16 [Beiträge a) Ausrichtung]. beantragt, Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 das Wort Marketing zu streichen.

Ich bin der Meinung, da werden Mittel falsch eingesetzt und es ist besser wenn man es in die Förderung, in die Aus- und Weiterbildung steckt.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Denoth-St.Gallen tritt während des ganzen Geschäfts in den Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Der Antrag Widmer-Mühlrüti ist abzulehnen.

Wie bereits richtig festgestellt wurde, hängt die Zahl der Förderungen unter diesem Artikel nicht davon ab ob sie eine Kann-Bestimmung drin haben oder nicht. Es hängt schlicht und einfach davon ab, ob tatsächlich Gesuche, die unter diesem Artikel passen eingereicht werden oder nicht. Zum ersten und zum zweiten selbstverständlich, ob die entsprechenden Kreditmittel zur Verfügung stehen. Hauptsächlich bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen weil er aus rechtlichen Gründen so schlicht nicht geht. Wenn Sie nämlich den Kann-Begriff rausstreichen, dann müssen Sie vom Legalitätsprinzip her die grundlegenden Voraussetzungen unter denen Beiträge geleistet werden können einschliesslich der Höhe möglicher Beiträge an solche Gesuche auf Gesetzesstufe regeln. Es genügt nicht wenn das die Regierung dann nachrangig in der Verordnung tut. Im Übrigen hat sich die Kann-Bestimmung auch bewährt und zum letzten, es wäre eine Irrmeinung zu glauben, wenn wir es bei der Kann-Bestimmung belassen, dann seien Regierung oder Verwaltung völlig frei, ob sie hier nun Beiträge gewähren wollen oder nicht. Verwaltung und Regierung sind daran gebunden die Gesuche rechtsgleich zu behandeln. Sie sind aufgefordert entsprechende Kriterien zu definieren und dann sind sie nicht frei ob sie einzelne Gesuche dann ablehnen wollen oder nicht. Umgekehrt aber wenn Sie die Kann-Bestimmung hier streichen, dann besteht ein unbedingter Rechtsanspruch. Unbesehen darum ob die entsprechenden Kredite zur Verfügung stehen.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

beantragt den Antrag Widmer-Mühlrüti abzulehnen.

Ich stelle mit Freude fest, dass Sie Nägel mit Köpfe machen wollen, konkrete Beschlüsse fassen. Aber fangen Sie doch nicht schon an wo es nicht darauf ankommt. Ich erinnere genau diese Kann-Formulierung habe ich mich vor vier Jahren im Massnahmenpaket - allerdings völlig erfolglos - habe ich versucht darzulegen, es ist eine Kann-Bestimmung. Lassen Sie wenigstens die gesetzliche Grundlagen. Sie bestimmen das Programm und die Rahmenkredite, wenn wir überhaupt wieder etwas zu fördern haben. Ohne Kredite können nichts fördern. Lassen Sie doch den Kann-Artikel. Sie haben dazumal sauberen Tisch gemacht und auch alles weggeputzt. Mit oder ohne «kann» spielte keine Rolle. Ich verspreche Ihnen, Sie haben mit dem Förderprogramm bereits mit dem Rahmenkredit und dann nach Vorliegen des Postulatsbericht genügend Gelegenheit zu beweisen, dass Sie Nägel mit Köpfen machen wollen, dass Sie konkret beschliessen wollen, dass Sie mir Personal und Finanzen geben, damit ich wieder lustvoll Energiepolitik betreiben kann. Es ist eine harmonisierte Formulierung. 23 Kantone fordern erfolgreich mit der Kann-Formulierung. Ein Kanton hat es zwischendurch auch gemacht und nur zwei kleine Kantone wollen immer noch nichts davon wissen.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Abs. 2 Ziff. 1bis. Für die CVP-Fraktion ist es vordringlich, dass der Steigerung der Energieeffizienz hohes Gewicht beigemessen wird. Hier besteht noch grosses Potenzial, das es zu Nutzen gilt. Wir unterstützen deshalb die neue Ziff. 1bis in welcher dieser Fördertatbestand ausdrücklich erwähnt wird.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

zieht im Namen der GRÜ-Fraktion den Antrag zurück.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Sie haben mich schon etwas herausgefordert. Sie waren Kommissionsmitglied. Deshalb wüssten Sie eigentlich einiges mehr was wir hätten erzählen können als was Sie jetzt gesagt haben. Im Prinzip war die Förderprogramm die Statistik der Kantone. Der Kanton Basel Stadt ist an der Spitze der Zahl Fr. 39.- je Kopf je Jahr für die Energieförderung. Der Kanton St.Gallen hat eben nichts mehr. Es stuft sich dann ab bis eben Fr. 1.30 im Kanton Solothurn. Der Kanton St.Gallen war immer sehr bewusst genau auf die Wirksamkeit weil die Energiekommission unter ihrer Leitung eben ein sorgfältiges Programm erarbeitet hat. Wir haben nur Solartherme, Minergie und Wärmenetze gefördert. Ganz bewusst und ganz gezielt um Wirkung zu haben um eben Mitnahmeeffekte im Baubereich nicht finanzieren zu müssen. Deshalb ist nur die Höhe des Betrages keine Aussage, da gebe ich Ihnen völlig recht. Wir werden sehr gut darauf achten, dass das neue Förderprogramm eben eine Wirksamkeit entwickeln kann. Übrigens im Eigeninteresse. Der Bund zahlt nicht nur einen Teil an die ausbezahlten Geldern sondern er prüft die kantonalen Förderprogramme nach der Wirksamkeit. Deshalb hier schon einen Punkt. Zudem muss ich Ihnen sagen, ich bin sehr überrascht, dass Sie da diese Rundumbeurteilung weil wie diese Ämter auf altem technischen Grundlagen und nicht vernetzt arbeitet. Es ist bezeichnend und deshalb nicht weiter auszuführen, dass sie ausbreiten ein fünfzehnjähriges Beispiel genommen haben. Was Sie doch schlimmes erlebt haben. Wir fördern was wir können. Wir vernetzen wo immer wir Möglichkeiten haben. Aber Sie sagen Ihre Informationen sind fünfzehn Jahre im Rückstand. Holen Sie auf, informieren Sie wie es tatsächlich ist. Ich meinte, wir wollen ein effizientes Programm und aus dieser Erfahrung die wir gemacht haben verzichten wir inskünftig auf eine Energiekommission. Wir machen die Arbeit selbst.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Der Antrag Richle-St.Gallen ist abzulehnen.

Frei-Diepoldsau hat das Wesentliche vorweg genommen. Vielleicht zum ganzen Artikel. Es ist eine der Stärken des Energieinstituts Vorarlberg, dass eben eine verbreit im ganzen Land wirklich Beratungsstellen sind, die die Bürger die sich interessieren eben wissen wer ist Ansprechpartner. Das kann man machen. Man muss die Leute motivieren eben mehr zu tun und vor allem zu sagen was kann man auch noch tun wenn man schon Umbau- und Sanierungsarbeiten an die Hand nimmt. Dass diese Leute natürlich wieder einmal aus- und weitergebildet werden müssen ist logisch. Dieses Wort Marketing tönt tatsächlich etwas teuer. Das stimmt natürlich. Aber ich bitte Sie, uns im vorneherein einzuschränken. Ich erinnere daran, wenn wir Wirkung erzielen wollen dann müssen wir vor allem dort auch präsent sein wo Leute sich aufhalten und die sich mit bauen befassen. Ich erinnere daran, wir sind jedes Jahr an der Immomesse. Wir waren einige Male schon an der OFFA. Je nach Thema und Gelegenheit wollen wir präsent sein. Dort interessieren sich die Leute. Dort fragen sie und kommen vorbei. Diese Gelegenheiten sollten wir nicht missen, die haben wir jetzt schon gemacht auch ohne Förderprogramm so gut wie es eben noch ging. Hingegen ist tatsächlich nicht die Absicht irgendwie mit Prospekten oder irgendwelchen Grundlagen da Geld auszugeben oder eine Show abzuziehen. Wir wollen die Gelder dort einsetzen wo sie Wirken; eben in den Förderprogrammen und vielleicht noch ein bisschen ein Beweis des letzten Förderprogramms. Es waren einmal gerade 3 Prozent, die wir für die Information nicht machen. Information all zusammen ausgegeben haben der Summe um eben unsere Aufgaben auch bekannt zu machen um auch gewissen Interessierten etwas abgeben zu können. Das braucht eben ein bisschen Mittel eben auch. Es geht aber nicht um Schau und um grosse Ausgaben und Anstellung von Büros. Wir haben eine Finanzkommission, Subkommission, Staatswirtschaftliche Kommission, Budgetpositionen. Sie können uns jedes Jahr wieder frisch auf die Finger schauen. Wir werden vorsichtig umgehen mit diesem Mittel.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Für das Anliegen selbst habe ich grosses Verständnis. Es wurde auch bereits, wie ich meine, zurecht von Regierungsrat Haag erwähnt, dass selbstverständlich die Umsetzung alldessen was wir mit dem Förderprogramm beschliessen nicht ohne die erforderlichen zusätzlichen Ressourcen möglich sein wird. Allerdings ist mit diesem Auftrag nichts gewonnen weil auch gemäss Förderprogramm bzw. dem Nachtrag zum Energiegesetz diese zusätzliche Stelle geschaffen werden soll auf das Jahr 2008 und auch mit dem Auftrag wird nichts anderes verlangt, als das im Voranschlag 2008 an sich eine entsprechende Stelle einzusetzen sei. Demzufolge ist meines Erachtens nichts gewonnen. Wenn, dann hätten wir um Zeit zu gewinnen die Stelle jetzt sofort schaffen müssen. Aber dazu wären entsprechende Nachtragskredite im Personalbereich erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

12 Sekunden nicht auf Band!!! ... bringen. Sie haben die Regierung verpflichtet durch entsprechendes Gesetz in den Vorlagen über Gesetze jeweils die personellen und finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen. Das haben wir auf S. 7 gemacht. Sie können es dort nachlesen. Dort wird auch zu dieser Frage klar Stellung genommen. Einen solchen Auftrag könnten Sie sonst bei jeder Gesetzesvorlage machen und der ist ansich sinnlos. Weil über den Stellenplan entscheidet ihr Parlament zusammen mit dem Budget und mit den entsprechenden Krediten. Etwas anderes ist hier nicht beantragt. Hier wird wiederholt was in der Botschaft als Absicht der Regierung erklärt wird über die personellen Auswirkungen. Hier sagen wir, dass diese Arbeit umfasse etwa 100 Stellenprozente und müsse entweder auswärts vergeben werden oder eine zusätzliche Stelle geschafft werden. Darüber haben Sie dann eben mit dem Budget zu entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatende Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Schweiz verpflichtete sich im Jahr 1992 anlässlich der Konferenz der vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro zusammen mit 181 anderen Staaten Strategien für eine nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten. Der Bund beschloss in der Folge verschiedene Massnahmen. Unter anderem schuf er mit Art. 15 des eidgenössischen Energiegesetzes die Grundlage um den Kantonen zur Förderung der Energie- und Abwärmenutzung jährliche Globalbeiträge auszurichten. Am 26. Mai 2000 erliess der damalige Grosse Rat des Kantons St.Gallen ein neues Energiegesetz. Mit diesem neuen Energiegesetz wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen um kantonale Förderungsprogramme die zum Bezug von Bundesgeldern berechtigen zu finanzieren. Auf dieser Grundlage wurde ein Sonderkredit von 8 Mio. Franken verteilt über vier Jahre beschlossen. Das Förderungsprogramm enthielt Massnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, thermische Solaranlagen, Anschluss an Wärmenetze, rationelle Energienutzung (Minergie) sowie Aus- und Weiterbildung, Information, Beratung und Marketing. Für diese Aufgabe stand in den Jahren 2001 bis 2004 neben den kantonalen Mitteln von jährlich 2 Mio. Franken auch Bundesmittel von jährlich 1,6 Mio. Franken zur Verfügung. Im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket 2004 entschied der Kantonsrat in der ausserordentlichen Junisession 2003 auf die Fortsetzung des Förderprogramms zu verzichten mit Beschluss vom 3. Mai 2004 wurde die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Förderprogramm bei einem Stimmverhältnis von 117:55 Stimmen aus dem Energiegesetz gestrichen. Der Kanton St.Gallen ist seither einer von drei Kantonen die keine kantonale Energieförderprogramme kennen. Zweieinhalb Jahre später in der Septembersession 2006 wurde die Motion 42.06.16 «Fördergelder ab 2007 für eine erfolgreiche Energiezukunft» mit 88:66 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Bereits am 6. März 2007 legte darauf die Regierung eine Botschaft und einen Entwurf zu einem II. Nachtrag zum Energiegesetz vor. Sie schlägt vor den im Jahr 2004 gestrichenen Art. 16 Abs. 2 des Energiegesetzes unverändert wieder ins Gesetz aufzunehmen und damit wieder eine gesetzliche Grundlage zu schaffen damit auch der Kanton St.Gallen Energieförderprogramme durchführen und sich an den vom Bund bereitgestellten Globalbeiträgen beteiligen kann. Die vorberatende Kommission beriet die Vorlage am 10. Mai 2007 am Vormittag. In seinem einleitenden Referat wies Regierungsrat Haag darauf hin, dass durch die Förderprogramme in den Jahren 2001 bis 2004 immerhin jährlich etwa 3'200 Tonnen an CO2 Emissionen eingespart werden konnten. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage werde es der Regierung ermöglichen neue Förderprogramme festzulegen sofern der Kantonsrat in der Novembersession 2007 auch noch die nötigen Sonderkredite erteile, könnten die neuen Förderprogramme anfangs 2008 starten. Wesentlich sei neben diesen Förderprogrammen aber auch eine umfassende Energiepolitik mit einem intelligenten Mix von sich optimal ergänzenden Massnahmen wie z.B. Gebote und Verbote, Informations- und Beratungsangebote, Abbau von Hindernissen in der übrigen Gesetzgebung. Auch wenn für die Fördergelder zur Verfügung stehenden Mittel angesichts von Gesamtausgaben von 1,8 Mrd. Franken den Kanton jedes Jahr für Energie ausgegeben werden, unbedeutend erschienen sei der volkswirtschaftliche Effekt dank der bekannten Hebelwirkung solcher Programme im Bereich eines Faktors fünf bis zehn nicht zu unterschätzen. In der darauf folgenden Eintretensdiskussion beantragten alle Delegationen eintreten auf die Vorlage. Bemängelt wurden klare Aussagen zum Mitteleinsatz und zur Höhe der notwendigen Mittel. Befürchtet wurde, dass allenfalls die Mittel statt in Energieförderung in irgendwelche Beratungsfirmen fliessen könnte. Herausgestrichen wurde die Bedeutung einer Wirkungskontrolle. Die vorberatende Kommission trat schliesslich einstimmig auf den Bericht ein. In der Spezialdiskussion wurde noch einmal darauf eingegangen wieso es nicht möglich sei die Gelder für ein neues Förderprogramm über die SAK zu finanzieren. Die vorberatende Kommission nahm zur Kenntnis, dass eine derartige Zweckbindung aus verschiedenen rechtlichen Gründen weder möglich noch sinnvoll sei. Von Lukas Heer, einem Mitarbeiter der Energiefachstelle im Amt für Umweltschutz wurde die vorberatende Kommission darauf über die bislang angestellten grundsätzlichen Überlegungen zum Energieförderprogramm aber auch zum möglichen Förderinhalt orientiert. Der Zweck der Energieförderprogramme dürfte darin liegen, die Einführung von energiepolitisch sinnvollen Technologien zu beschleunigen und gleichzeitig Marktverzerrungen zu vermindern. Das Privatkomeder Energieeffizienz zu, gefolgt von der Produktion erneuerbarer Energien. Bei der Auswahl der Massnahmen wird in erster Linie auf die energetische Wirkung, das Marktpotenzial und der volkswirtschaftliche Nutzen beurteilt. Mögliche Förderinhalte werden derzeit in der Solarenergie dem Auf- und Ausbau von Wärme verbünden, der Biogasproduktion und Vorabklärungen für Infrastrukturprojekte gegeben sowie in Information und Beratung. Die vorberatende Kommission tritt einstimmig auf die Vorlage ein.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Der Antrag Richle-St.Gallen ist abzulehnen.

Wie Sie wissen, handelt es sich hier beim ganzen Abs. 2 um eine Kann-Formulierung. Hier müssen wir der Regierung bzw. dem entsprechenden Amt stellen, die Möglichkeit geben flexibel zu reagieren. Es kann durchaus Sinn machen, dass eine Energiesparmassnahme marketingmässig unterstützt wird. Selbstverständlich sollen hier nicht Unsummen investiert werden aber die Möglichkeit muss bestehen diese Flexibilität muss vorhanden sein und Regierungsrat Haag hat schon darauf hingewiesen bei der Formulierung dieses Abs. 2 handelt es sich um eine Mustervorlage der Kantone und es gibt keinen Grund hier davon abzuweichen, zumal auch keine Missbräuche oder Verschleuderung von Geldern bekannt geworden sind.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Abs. 2 Ziff. 1. (im Namen der CVP-Fraktion): Die CVP-Fraktion begrüsst die Wiedereinführung des Förderartikels insbesondere dieses Abs. 2. Die kurze Geschichte hat gezeigt, dass eine Streichung vor drei Jahren falsch war. Die Diskussionen um den Klimawandel haben uns diesen aller Härte vor Augen geführt. Wir müssen handeln wenn wir überleben in unseren Nachkommen eine mehr oder weniger intakte Umwelt erhalten wollen. In diesem Zusammenhang mit der Energieförderung erlaube ich mir auch auf einen Umstand hin zu weisen der gerne vergessen geht wenn es um Förderung von erneuerbaren Energien geht. Die in solche Programme investierten Fördergelder zahlen sich wirtschaftlich auch aus. Sie lösen Investitionen in mehr als fünffacher Höhe aus was die Botschaft auf S. 3 auch erwähnt. Die insgesamt 3,6 Mio. Franken, die wir im letzten Förderprogramm ausgelöst haben, hatten Investitionen von 25 Mio. Franken zur Folge. In Ziff. 1 von Abs. 2 wird erwähnt, dass Beiträge an Massnahmen zu sparsamer und rationeller Energienutzung geleistet werden können. Für die CVP-Fraktion ist es wichtig, dass solche Massnahmen einer Reduktion der Umwelt und Gesundheitsrisiken gegenüber der heutigen Nutzung bringen. Die Wirksamkeit ist für uns Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit. Erneuerbare Energien können wohl einen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten. Ihre Gesamtbilanz in Bezug auf die Umwelt- und Gesundheitsrisiken ist unter Umständen jedoch vor allem global gesehen negativ. z.B. Bioethanol wird dieser aus Abfällen produziert macht der Einsatz vielleicht Sinn, werden anstelle von Nahrungsmittel, Energiepflanzen produziert, Urwälder gerodet, Wasser und Dünger verbraucht ist der Schaden an der Umwelt grösser als der Nutzen. Fragwürdig wird es insbesondere dann wenn dies in Ländern geschieht wo die Bevölkerung noch Hunger leidet. Wir erwarten, dass die unterstützten Projekte auch unter dem Gesichtswinkel der Wirksamkeit geprüft und begutachtet werden.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Das wesentliche zu dieser Frage ist jetzt bereits gesagt worden. In der Botschaft finden sich Ausführungen. In der Botschaft wird allerdings erwähnt, dass diese Arbeiten die in etwa eine Vollstelle ausmachen entweder durch Dritte oder eben durch eine zusätzlich zu schaffende Stelle erfüllt wird und können und in der vorberatenden Kommission ist seitens von Regierungsrat Haag ausgeführt worden, dass er beabsichtigt diese zusätzliche Stelle zu schaffen, das also nicht Dritten zu vergeben.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat diesen Antrag einlässlich diskutiert. Ein entsprechender Antrag ist letztendlich mit 10:8 Stimmen abgelehnt worden. ob er damit deutlich abgelehnt wurde wie Güntzel-St.Gallen meint, habe ich als Kommissionspräsident nicht einzuschätzen. Das muss ich Ihnen überlassen. Auch die Frage ob das rechtlich jetzt zulässig ist ist breit diskutiert worden und da verschiedene Juristen in dieser vorberatenden Kommission Einsitz genommen hatten, waren auch die Ergebnisse nicht eindeutig.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

beantragt, im Namen der GRÜ-Fraktion den Auftrag wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, im Voranschlag 2008 für die vollziehende Stelle der Energiegesetzgebung und für die Abwicklung des Förderprogramms eine zusätzliche, allenfalls auf vier Jahre befristete Stelle einzustellen.»

Es ist erfreulich, dass wir mindestens auf dem Papier eine recht grosse Übereinstimmung erreicht haben. Wenn jetzt aber die normalen Geschäfte so ablaufen würden, dann besteht die Gefahr, dass eben die Umsetzung der ganzen Sache nicht im Jahr 2008 erfolgen kann. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Die Begründung habe ich bereits geliefert, dass es keine weiteren Verzögerung gibt, möchten wir das gerne so einbringen. Bei der späteren Beratung der weiteren energiepolitischen Vorlagen z.B. Energieinstitut und verschiedene Motionen ist dann natürlich auch noch zu prüfen ob gegebenenfalls die befristete Stelle in eine unbefristete umgewandelt werden soll.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
24.9.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007