Geschäft: IV. Nachtrag zum Kinderzulagengesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.07.14
TitelIV. Nachtrag zum Kinderzulagengesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung1.3.2007
Abschluss22.1.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2008
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 13. August 2007
AntragAnträge SVP-Fraktion zu Abschnitt I und II vom 24. September 2007
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 13. August 2007; Beilage 1
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 13. August 2007; Beilage 4
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 13. August 2007; Beilage 3
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 17. April 2007
ProtokollauszugPA Referendumsvorlage aus der Novembersession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
ErlassReferendumsvorlage vom 27. November 2007
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 13. August 2007; Beilage 2
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2007Schlussabstimmung119Zustimmung38Ablehnung23
26.9.2007Abschnitt I Ziff. 1 und Abschnitt II109Antrag Regierung bzw. vorberatende Kommission38Antrag SVP-Fraktion33
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
26.11.2007Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
26.9.2007Wortmeldung

Das Votum der SP-Fraktion ist verständlich. Das ist ihr Auftrag. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie von den Arbeitgebern auch jedes Jahr mehr Lohn für die Arbeitnehmer verlangen. Hingegen überrascht mich ein bisschen das Votum von der FDP-Fraktion. Das Volk hat abgestimmt und zugestimmt. Das ist richtig. Aber wenn der Bundesgesetzgeber eine Frist festsetzt, dann ist es mindestens nichts Aussergewöhnliches, wenn man diese einhält und nicht vorprellt. Wenn Sie sagen, diese 40 Mio. Franken, die kann man den Arbeitgebern zumuten, nehme ich das gerne zur Kenntnis, aber auch hier sind nicht alle Branchen in der gleich günstigen Situation. Einmal mehr ist Wirtschaftswachstum oder Wirtschaftsboom nicht einfach linear über alle Branchen verteilt. Die Aussage von Dobler-Oberuzwil ist auch ein Eingeständnis, wie es Richle-St.Gallen gesagt hat: «Man ist für die Wirtschaft, aber nicht, wenn es um den Tatbeweis geht.»

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Bis jetzt kannte ich den Begriff für Populismus nicht. Seit den beiden Voten von Dobler-Oberuzwil und Lusti-Niederuzwil kenne ich ihn.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen hat mir vorgeworfen, dass ich den Tatbeweis nicht erbringe, wirtschaftsfreundlich zu sein. Ich glaube, als Unternehmer bin ich ziemlich nahe an der Front und weiss auch, was es heisst zu geschäften. Zum Vorwurf, ein Populist zu sein: Wenn das Populismus ist, dann ist das ein positiver Populismus. Dann bin ich gerne ein Populist. Zur Finanzierung: Da ist natürlich die Arbeitnehmerbeteiligung gemeint. Wie diese dann umgesetzt werden soll, da müssten wir vor allem auch in Wirtschaftskreisen noch über die Bücher gehen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Wie schon erwähnt, wurde ein gleichlautender Antrag in der vorberatenden Kommission auch gestellt. Dieser wurde mit 5:14 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission trat für die Behandlung der Vorlage am 13. August 2007 zu einer eineinhalbstündigen Sitzung zusammen. Ich komme auf den Inhalt der Vorlage zu sprechen. Im November 2006 hat das Volk das Bundesgesetz über Familienzulagen angenommen. Dieses bringt gesamtschweizerische Mindestansätze für die Kinderzulagen von Fr. 200.- und die Ausbildungszulagen von Fr. 250.-. Damit stehen wir in der Schweiz an einem Wendepunkt im Bereich der Familienzulagenordnung. Das Schweizer Volk hat mit einer Zweidrittelmehrheit einer Bundesregelung zugestimmt, die einen gesamtschweizerischen Rahmen setzt. Auch im Kanton St.Gallen haben die Stimmberechtigten grossmehrheitlich, nämlich mit 61,9 Prozent Ja-Stimmen, der Bundesregelung zugestimmt. Diese Regelung wird aber frühestens auf 1. Januar 2009 wirksam werden. Aufgrund einer in der Februarsession 2007 gutgeheissenen Motion, die eine rasche Umsetzung des Volkswillens verlangte, die Zulagen bereits auf 1. Januar 2008 ohne Änderung des Finanzierungssystems zu erhöhen, arbeitete die Regierung eine entsprechende Vorlage aus.

Anlässlich der Kommissionssitzung wurden die Mitglieder in einem Informationsteil aus dem Departement des Innern einlässlich über die Entstehungsgeschichte der Familienzulagen in der Schweiz und das weitere Vorgehen in Sachen Kinderzulagen informiert. Die Komplexität dieses Themas wurde dabei einmal mehr verdeutlicht. Das Familienzulagengesetz und die dazugehörende Verordnung, deren Inhalt noch nicht bekannt ist, werden aller Voraussicht nach ab 1. Januar 2009 angewendet werden, wobei dieser Zeitrahmen vom Departement des Innern als sehr eng beurteilt wird. Eine vorherige Erhöhung der Ansätze, wie sie in der Botschaft vorgeschlagen wird, ist kantonal möglich, setzt aber voraus, dass man sich auf diesen einzelnen Revisionspunkt beschränkt und auch in Bezug auf die Finanzierung vorerst noch nichts ändert. Die übrigen Revisionspunkte, die sich aus Anpassungen an das Bundesgesetz über die Familienzulagen und verschiedene Motionsbegehren ergeben, sind dann anschliessend in einem weiteren Revisionsprozess zu bearbeiten. Die vorberatende Kommission war sich auch des Spannungsfeldes bewusst, dass der Staat die Familienzulagenordnung regelt, die Arbeitgeber aber die Finanzierung übernehmen müssen. Im Wissen aber, dass die Kinder- und Ausbildungszulagen als ein wichtiges Element der Familienpolitik wahrgenommen werden, war sich die vorberatende Kommission grossmehrheitlich einig, den Anträgen der Regierung zu folgen, das heisst die Kinderzulagen ab 1. Januar 2008 auf Fr. 200.- und die Ausbildungszulagen auf Fr. 250.- zu erhöhen, ohne die Finanzierung zu ändern.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 18:0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf den IV. Nachtrag zum Kinderzulagengesetz einzutreten. In der Spezialdiskussion wurde von Kommissionsmitgliedern darauf hingewiesen, dass die Erhöhung Mehrkosten für die Arbeitgeber im Bereich von 38 Mio. Franken mit sich bringt. Für den Kanton als Arbeitgeber entstehen Mehrkosten von 0,5 Mio. Franken. Ein Antrag, die Erhöhung der Zulagen entgegen dem Motionsauftrag doch erst ab 1. Januar 2009 einzuführen, also ein Jahr später, unterlag dann deutlich mit 14:5 Stimmen. Bei der Schlussabstimmung erklärten sich 14 Kommissionsmitglieder mit dem Vorgehen einverstanden, und 5 Mitglieder enthielten sich der Stimme.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): legt seine Interessen als Präsident des Kantonalen Gewerbeverbandes und der AHV-Kasse des Gewerbes und somit Präsident der gewerblichen Familienausgleichskasse GVAG offen und beantragt, Abschnitt I Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Art. 7 und 10 des Kinderzulagengesetzes in der Fassung gemäss III. Nachtrag zum Kinderzulagengesetz vom 24. Januar 2006 wird ab 1. Januar 2009 angewendet.» sowie Abschnitt II wie folgt zu formulieren: «Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2009 angewendet.»

Obwohl die Erhöhung nicht die Wunschvorstellung der SVP-Fraktion und des KGV war, beugen wir uns dem Willen des Volkes. Mit dieser Erhöhung der Kinderzulagen wird die st.gallische Wirtschaft jährlich einmal mehr mit rund 40 Mio. Franken zusätzlich belastet. Die Arbeitgeber, und nur sie alleine, bringen somit rund 240 Mio. Franken unter den Titel «Kinderzulagen» auf. Das Eidgenössische Departement des Innern gibt gemäss Schreiben vom 30. November 2006 an die Kantonsregierungen den gesetzlichen Umstellungstermin mit spätestens 1. Januar 2009 an. Daher darf der Zeitpunkt der Einführung sicherlich nochmals überlegt werden. In der vorberatenden Kommission waren wir aber mit unserem Anliegen allein auf weiter Flur. Gerade in der heutigen Wahlzeit betonen sehr viele Kandidatinnen und Kandidaten ihre Wirtschaftsfreundlichkeit. Wenn es aber konkret wird und man Stellung beziehen sollte, wird jede Unterstützung verweigert. Wir von der SVP-Fraktion sind nach wie vor der Auffassung, dass mit der Einführung am 1. Januar 2009 der Volkswille umgesetzt wird. Ich bitte Sie um Unterstützung, denn nur mit dieser Lösung entziehen wir unserer St.Galler Wirtschaft im Jahr 2008 nicht zusätzlich 40 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Ich habe eine organisatorische Frage: Da sich das Thema der beiden Abschnitte, bei denen die Änderungswünsche angebracht worden sind im grauen Blatt, um den Inkraftsetzungstermin handelt, möchte ich einfach diese Frage gegeneinander stellen. Sind Sie damit einverstanden? Ich frage die SVP-Fraktion; es wird genickt.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit grosser Mehrheit hat das St.Galler Volk höheren Kinderzulagen zugestimmt. Im Wissen um dieses eindeutige Volksverdikt hat dieses Parlament unserer Motion in der Februarsession 2007 klar zugestimmt. Diese Motion enthielt zwei Punkte: Umsetzung bereits auf den 1. Januar 2008, ein Jahr früher als zwingend vom Bund vorgesehen, und keine Änderung der Finanzierung. Diese zwei Punkte waren im Rat verbal nicht bestritten. Selbst Richle-St.Gallen von der SVP-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet und auch für mich überraschend klar gesagt, dass er sich nicht gegen diesen Vorstoss wehre. Dass nun gerade er heute wieder einen Antrag stellt, ist zwar sein Recht, für mich aber absolut unverständlich.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Mit der Motion 42.06.24 hat dieser Rat der Regierung den Auftrag erteilt, die Umsetzung der Erhöhung auf den 1. Januar 2008 anzusetzen. Wenn wir aber dem Antrag Richle-St.Gallen folgen wollten, hätten wir die Motion bekämpfen müssen. Die Wirtschaft im Kanton St.Gallen hat dadurch oder mit der Umsetzung zusätzlich 40 Mio. Franken aufzubringen. Trotzdem meinen wir, dass der Auftrag umzusetzen ist. Wie will die Wirtschaft zum jetzigen Zeitpunkt der Hochkonjunktur begründen, dass eine Erhöhung zurzeit nicht möglich ist? Gerade weil es um die Umsetzung des Volkswillens geht, sind wir der Ansicht, dass es uns gut anstehen würde, die Erhöhung sofort umzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Zu Richle-St.Gallen: Sie haben gesagt, einmal mehr würde die Wirtschaft 40 Mio. Franken im Jahr an Kinderzulagen bezahlen. Das ist so und das ist viel Geld. Aber in der Schweiz haben wir uns schon vor Jahrzehnten darauf geeinigt, dass die Wirtschaft auch ihren Beitrag leistet und dass dies in Form dieser Kinderzulagen geschieht. Wir haben uns seit Jahrzehnten darauf verständigt, dass der Staat sich an der Grundversorgung beteiligt, auch Familienpolitik macht über Gesundheits- und Bildungswesen, Rahmenbedingungen setzt usw. Ich möchte auch beliebt machen, dass wir in der Schweiz das System und das Grundprinzip haben, dass alle ihren Beitrag leisten. Nachwuchsförderung und Familienpolitik ist etwas vom Zentralsten, das in diesem Land von allen Kräften mitgetragen werden soll und hoffentlich noch weiter mitgetragen wird. Unter diesen Aspekten bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie diese positiven Voten unterstützen und mithelfen, dass die Kinderzulage bereits am 1. Januar 2008 hier in unserem Kanton ausgerichtet wird.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Zu Regierungspräsidentin Hilber: Ich persönlich stehe für die Sozialpartnerschaft ein und auch meine Partei. Wenn Sie diese Motion nicht gemacht hätten, das habe ich in der vorberatenden Kommission gesagt, dann hätte die Regierung ein Notrecht einführen müssen. Das wollte ich nicht. Darum habe ich der Motion zugestimmt. Es ist nicht Unverständnis von mir.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): legt seine Interessen als gewerblicher Unternehmer offen, der selber Mitarbeiter mit Familien beschäftigt. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kann auch in dieser Rolle persönlich hinter dem Anliegen stehen, die Zulagenerhöhung möglichst rasch umzusetzen. Natürlich bezahlen die Arbeitgeber die Kinderzulagen, mindestens heute noch. Aber die Leistung, die dafür erbracht werden muss, leisten mindestens in meinem Betrieb die Arbeitnehmer. Ich bin gerne bereit, wieder mit Richle-St.Gallen zusammen für wichtige gewerbepolitische Anliegen zu kämpfen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007