Geschäft: VI. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz (siehe auch 22.07.02)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.07.03
TitelVI. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz (siehe auch 22.07.02)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung5.3.2007
Abschluss22.1.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 27. November 2007
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2008
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 24. September 2007
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 20. August 2007
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
ProtokollauszugPA Referendumsvorlage aus der Novembersession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2007Schlussabstimmung156Zustimmung0Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
26.11.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlagen sind in 2. Lesung durchberaten und gehen zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
24.9.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Hier wurde vor allem über den Art. 52bis Bst. e diskutiert. Dabei geht es darum, dass die Werbung für Tabakerzeugnisse und für Rauchwaren mit Tabakersatzstoffen nicht wie in anderen Kantonen generell an Filmvorführungen und nicht nur an entgeltlichen Filmvorführungen zu verbieten sei. Dazu gab es einen Antrag. Dieser erhielt Zustimmung mit 13:7 Stimmen bei 1 Enthaltung gegenüber der Botschaft. Daraus gab es folgende Korrektur gemäss gelbem Blatt: In Art. 52bis Bst. e neu heisst es «an öffentlich zugänglichen Filmvorführungen». Die vorberatende Kommission beschliesst in der Gesamtabstimmung mit 19:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Kantonsrat Eintreten zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007