Geschäft: Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung (siehe auch 22.07.02)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.07.05
TitelNachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung (siehe auch 22.07.02)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung5.3.2007
Abschluss22.1.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollauszugPA Referendumsvorlage aus der Novembersession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
ErlassReferendumsvorlage vom 27. November 2007
AntragAntrag Kaufmann-St.Gallen zu Art. 9 vom 24. September 2007
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2008
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2007Schlussabstimmung153Zustimmung0Ablehnung27
24.9.2007Antrag Kaufmann-St.Gallen zu Art. 9 Bst. e95Zustimmung48Ablehnung37
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
26.11.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlagen sind in 2. Lesung durchberaten und gehen zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
24.9.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag Kaufmann-St.Gallen ist zuzustimmen.

Sie haben es von meinen Vorrednern gehört. Die Bedürfnisse, Einkaufszentren zu bauen an Autobahnraststätten, seien nicht da. Wenn diese Bedürfnisse nicht da sind, Möbel zu verkaufen, dann kann man getrost diese 240 m2 Flächenbegrenzung eben setzen. Wir müssen die setzen. Sonst setzen wir ein Zeichen, dass eben doch Gelüste geweckt werden, das Einkaufszentren an Autobahnraststätten entstehen. Kaufmann-St.Gallen hat alles Wesentliche gesagt. Es braucht diese Flächenbegrenzung. Wenn wir uns einig sind, dass keine Gelüste da sind, um über diese 240 m2 hinauszugehen, können wir getrost diese Grenze setzen. Das emotionale Geschwätz von Gartmann-Oberschan mit den WC-Papier-Rollen lassen wir lieber beiseite und konzentrieren uns auf das Wesentliche. Nämlich Rahmenbedingungen zu setzen, die unseren Bedürfnissen, die wir in diesem Kanton bezüglich Verkaufsflächen und Ladenöffnungszeiten haben, entsprechen. Dazu gehört die Flächenbegrenzung auf 240 m2 bei diesen Tankstellenshops.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

In diesem Nachtrag geht es um die Frage der erlaubten Ladenverkaufsflächen bei den Autobahnraststätten. Dazu erklärte Regierungsrat Keller, dass nach der letzten Gesetzesrevision über Ruhetag und Ladenöffnung kein konkretes Gesuch für die Ladenfläche über 120 m2 einer Autobahnraststätte eingegangen ist und abgelehnt werden musste. Abklärungen bei Autobahnraststätten in anderen Kantonen hätten sodann ergeben, dass der Kanton St.Gallen mit seiner Flächenbeschränkung auf 120 m2 sehr restriktiv sei und eine klassische Behinderung einer gewerblichen Tätigkeit vorliege. Die Beschränkung auf 120 m2 sei für Tankstellenshops herkömmlicher Prägung ausreichend, da es sich dabei um Lebensmittelläden handle. Autobahnraststätten sprechen demgegenüber ein ganz anderes Verkaufssegment an. Wichtig sei auch, dass durch die vorliegende Liberalisierung keine Arbeitnehmerschutzinteressen tangiert würden. All diese Ausführungen belegten, dass es in keiner Art um eine schrittweise Auflockerung der Gesetzgebung über die Ladenöffnung gehe. Es entstünden auf den Autobahnraststätten im Kanton St.Gallen auch keine eigentlichen Einkaufszentren. Leider sei dieses Problem nicht bereits bei der letzten Revision bekannt gewesen, da eine Regelung hätte getroffen und begründet werden können, die ohne Probleme aufgenommen worden wäre. Es gehe in keiner Weise darum, das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung auszuhebeln. Trotzdem kam es zu zwei Anträgen von Flächenbeschränkungen, wobei der Vorschlag der Regierung ohne Flächenbeschränkung klar obsiegte. Die vorberatende Kommission beschloss in der Gesamtabstimmung mit 19:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den Nachtrag einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Der Antrag Kaufmann-St.Gallen ist abzulehnen.

Die Ausführungen von Kaufmann-St.Gallen haben mich etwas verwundert. Es ist wirklich so, wenn Sie die Raststätten in der Schweiz anschauen, vor allem in unserem Rheintal gegen Graubünden. Wir haben unmittelbar in den anderen Kantonen auch Konkurrenzen. Es gibt die Raststätte Glarnerland. Die liegt auf Glarner-Boden, dann gibt es die Raststätte Heidiland, die liegt auf Bündner Boden. Jetzt wollen wir mit kleinen Gesetzesartikeln mit Einschränkungen unseren Wettbewerb einschränken. Stellen Sie sich vor, ein Einkaufszentrum an der Autobahn wird sicher nicht das sein, was viele Leute anzieht. Es ist vor allem darum, dass die Durchreisenden in der Schweiz durch unser schönes Rheintal bis ins St.Galler Oberland fahren und dann ins Bündnerland gehen, dass sie sich auch etwas kaufen können, damit sie sich verpflegen können, und ich habe einen Augenschein genommen in der Raststätte Rheintal/Werdenberg. Es ist eine Katastrophe, wie die Verhältnisse heute sind. Diese Leute stehen dann alle in einer Schlange, und wenn jemand nur WC-Papier braucht, dann muss er warten, bis er das hat, bis er die Hosen voll bekommt.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Ich möchte nur auf das WC-Beispiel von Gartmann-Oberschan eingehen. Ich finde, wenn jemand mit dem Auto und das als Begründung herzuhalten, auf die Autobahnraststätte gehen muss, um WC-Papier zu kaufen, dann bekommt er hoffentlich die Hose voll. Das ist eine ökologische Strafe.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Art. 9 [Erweiterte Ladenöffnung a) Geltungsbereich]: beantragt, Art. 9 Bst. e wie folgt zu formulieren: «Verkaufsstellen auf Autobahnraststätten, die ein Warenangebot führen, das überwiegend auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, mit einer Fläche bis höchstens 240 m2».

Gemäss heute geltender Regelung gilt für die Verkaufsstellen auf Autobahnraststätten weitgehend das Gleiche wie für Tankstellenshops. Insbesondere gilt für die Autobahnshops die Flächenbegrenzung von 120 m2 - heute. Bis heute hat dies in der Praxis zu keinen Schwierigkeiten im Kanton St.Gallen geführt. Nun soll auf der Autobahnraststätte Rheintal (früher hiess sie einmal Werdenberg) der Shop auf eine Fläche von etwa 220 m2 ausgebaut werden. Zur Begründung wird vorgebracht, es würden auf den Autobahnraststätten viele Reisecars anhalten und schubweise Kundschaft in den Shop bringen. Diese Begründung ist nachvollziehbar und verständlich. Der Änderungsvorschlag der Regierung ist deshalb auch nach Ansicht des Sprechenden grundsätzlich gerechtfertigt. Gemäss Botschaft S. 29 sieht auch die Regierung die Gefahr, dass auf den Autobahnraststätten Einkaufszentren eingerichtet werden könnten. Um dieser Gefahr zu begegnen, will die Regierung nur ein Warenangebot zulassen, das überwiegend auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet ist. Dies ist grundsätzlich ebenfalls sinnvoll, aber nach Ansicht des Sprechenden nicht genügend.

Die Erfahrungen mit dem alten Ladenschlussgesetz haben deutlich gezeigt - und diejenigen unter Ihnen, die damals dabei waren, können sich sicher daran erinnern -, dass eine Grenzziehung mit dem Sortiment nicht praktikabel ist. Was bedeutet im Einzelnen, «überwiegend auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet»? Klar ist, dass offenbar auch andere Artikel und Waren angeboten werden können. Die Regierung nennt als Beispiele für unzulässige Shops Kleider, Schuh- und Computergeschäfte. Weshalb diese Artikel den Bedürfnissen von Reisenden nicht dienen sollen, ist mir unklar. Gerade der Reisende ist im besonderen Masse auf Schuhe und Kleider angewiesen, auch wenn er nicht mehr zu Fuss unterwegs ist. Gerade Computer sind im Zeitalter der Notebooks bzw. Laptops auch unterwegs sehr nützlich. Grill- und Campingausrüstungen sind offensichtlich auch für Reisende gut. Wegen diesen Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis wurde mit dem neuen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz, welches das alte Ladenschlussgesetz abgelöst hat, die Flächenbegrenzung eingeführt. Eine solche macht auch im vorliegenden Fall Sinn. Die gänzliche Streichung einer Flächenbegrenzung für Shops auf Autobahnraststätten ist nicht sinnvoll. Das Erweiterungsprojekt auf der Autobahnraststätte Rheintal soll die Verkaufsstelle auf etwa 220 m2 vergrössern. Wie gesagt, ein konkretes Bedürfnis für grössere Flächen als 240 m2, also das Doppelte, was die Tankstellenshops aufweisen können, besteht nicht. Werden auf Autobahnraststätten unbeschränkt grosse Verkaufsstellen mit erweiterten Öffnungszeiten am Werktag von 05.00 bis 22.00 Uhr und am Sonntag von 07.00 bis 21.00 Uhr zugelassen, wird die Begehrlichkeit der Grossverteiler, selber am Sonntag auch öffnen zu können, erheblich verstärkt. Dies entspricht nicht der Zielsetzung des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes. Wenn man Einkaufszentren auf Autobahnraststätten wirklich nicht will, ist eine Flächenbegrenzung sinnvoll.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Der Antrag Kaufmann-St.Gallen ist abzulehnen.

Auch ich habe einen Augenschein genommen in Werdenberg und möchte auch ein paar Worte sagen. Ich glaube, die Befürchtungen sind nicht gross, dass ein Möbelgeschäft oder ein Grossverteiler sich an einem Autobahnrestaurant ansiedeln wird. Aber es sind unhaltbare Zustände, wenn Sie sich das einmal anschauen, wenn zwei Busse kommen, kommen die Kundinnen und Kunden nicht mehr aneinander vorbei. Wenn Sie ein bisschen über die Grenze schauen, wo eigentlich sehr liberal die Verkaufsflächen gehandhabt werden, dann müssen wir doch sagen - und es ist nicht weit über die Grenze -, dass mitunter auch der Standort von Busunternehmen halt die Grenzstation über dem Rhein frequentiert wird, und nicht mehr unsere Seite. Dann kommt noch etwas anderes dazu. Wir haben in der Schweiz mehrere Kantone, bei denen überhaupt das sehr liberal gehandhabt wird, die überhaupt keine Begrenzung der Verkaufsflächen haben. Ich denke, wir sollten hier auch in diesem Haus so liberal sein und sollten überlegen, ob wir das überhaupt unseren sehr gut geführten und gut frequentierten Autobahnrestaurants noch zuleide tun möchten, dass wir, wenn sie schon eine Ausbauphase für sich haben, dass wir ihnen noch Auflagen machen z.B. mit 240 m2. Ich pflichte der Regierung absolut bei und möchte sogar der Regierung ein Lob aussprechen, wenn sie sagt, nicht mehr beschränken, sondern die Ausbauflächen so zu wählen, wie es eigentlich dem Angebot und den Bedürfnissen entspricht.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Dem Antrag Kaufmann-St.Gallen ist zuzustimmen.

Wenn man wirklich nicht will, dass auf Autobahnen Einkaufszentren oder solche Subzentren entstehen, dann ist eine Flächenbegrenzung zwingend notwendig. Kaufmann-St.Gallen hat das einlässlich begründet, weshalb. Es gibt eigentlich nichts mehr weiter anzufügen. Das ist genau der springende Punkt. Sie haben von Gartmann-Oberschan jetzt gehört, dass bei der Autobahnraststätte Rheintal/Werdenberg im Prinzip die 220 m2 genügen würden, also muss man nicht auf Vorrat da zusätzliche Flächen bewilligen. Das wäre nach meiner Ansicht falsch.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Kaufmann-St.Gallen ist abzulehnen.

Ich bin der gleichen Meinung, dass keine Möbel verkauft werden. Auch im Heidiland, das massiv grösser ist als 500 m2 gibt es keine Computershops und auch keine Schuhgeschäfte. Im Kanton St.Gallen haben die Autobahnraststätten keine Landreserven, um grosse Einkaufszentren zu gestalten oder auszubauen. Wenn mehrere Autocars miteinander kommen und die Einkaufsfläche auch noch rollstuhl- oder behindertengerecht sein sollte, reichen die 240 m2 bei weitem nicht mehr aus.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Dem Entwurf der Regierung ist zuzustimmen.

Ich möchte etwas weg vom Papier und zur Sache kommen. Ich beantrage Ihnen, den ursprünglichen Vorschlag der Regierung zu übernehmen. Es ist sehr vieles richtig gesagt worden. Die Frage, die Sie sich einfach stellen müssen, ist die, wenn Sie eine Antwort geben wollen, wie eng soll das Korsett sein, welches wir jetzt aufbauen. Wir haben beim Ladenöffnungsgesetz ein relativ enges Korsett geschaffen für die Tankstellenshops, haben dann gemerkt, dass wir überbordet haben. Jetzt meine ich, haben wir einen guten Kompromiss, indem wir eben auf die Bedürfnisse der Reisenden abstellen. Es wird keine Einkaufszentren geben. Das geht schon darum nicht, weil dort kein Personal beschäftigt werden darf. Nach dem Arbeitsgesetz kann das Personal nur beschäftigt werden, wenn das Angebot den Reisenden gilt. Das war die grosse Abstimmung auch mit den Zentren des öffentlichen Verkehrs. Aber hier haben wir kein Zentrum des öffentlichen Verkehrs. Hier können wir nur auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Art. 26 der Arbeitsgesetzverordnung, ist in der Botschaft übrigens zitiert, verweisen, und damit meinen wir, sind die Schranken, dass es keine Modeboutiquen, keine Elektronikshops, keine Haushaltsgeräte, keine Möbelgeräte an diesen Autobahnraststätten gibt, genügend gross, und so meine ich, dass wir dann nicht über Quadratmeter uns unterhalten sollten bei diesen vier Shops. Es gibt vier Shops im Kanton St.Gallen, und es sind keine weiteren vorgesehen, das sind unsere Auskünfte, die wir erhalten haben. Von daher glauben wir, dass die Lösung der Regierung und der vorberatenden Kommission verträglich ist.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007