Geschäft: Amtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2006
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 32.07.02 |
Titel | Amtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2006 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 4.4.2007 |
Abschluss | 5.6.2007 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Rechtspflegekommission 2004/2008 | 20.3.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
5.6.2007 | Anträge der Rechtspflegekommission | 140 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 40 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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5.6.2007 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Der Vorlage ist zuzustimmen. Die Rechtspflegekommission nimmt für den Kantonsrat die Oberaufsicht über die Justizbehörden wahr. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Amtsführung der Gerichte funktioniert und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ausgeübt wird. Geschäftsgang, Personelles, Organisation und Infrastruktur werden untersucht und bewertet, um allenfalls Empfehlungen für Verbesserungen für die Zukunft zu machen. Den Amtsberichten der kantonalen Gerichte ist zu entnehmen, wie sich die Gerichte um Verbesserungen der Abläufe bemühen. So hat z.B. das Kantonsgericht die Darstellung der verschiedenen Statistiken verfeinert, um die Vergleichbarkeit der Fallbelastung zu verbessern. Die Statistiken erhalten so auch eine grössere Aussagekraft und einen besseren Überblick über die Belastungssituation am Kantonsgericht einerseits und an den Kreisgerichten andererseits. Um diese Vergleichbarkeit der Fallbelastung an den Kreisgerichten nochmals zu verbessern, soll die zeitliche Belastung für die verschiedenen Fallkategorien auch noch mittels eines Punktesystems verfeinert und erfasst werden. Auch das Verwaltungsgericht macht im Rahmen des Qualitätsmanagements Vorgaben, so z.B. gegenüber dem Versicherungsgericht, um die formale und organisatorische Abwicklung der Fallbehandlung zu verbessern. Mit zwei Tagen der offenen Türe ist es letztes Jahr dem Kantonsgericht gelungen, die Justiz der Bevölkerung näherzubringen. Insgesamt ist der Rechtspflegekommission im Bereich Gerichtswesen nichts aufgefallen, was zu beanstanden wäre. Die Amtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2006 bestätigen den guten Eindruck der hohen Qualität der St.Galler Justiz. Die Rechtspflegekommission hat sodann Visitationen beim Kreisgericht Rheintal und bei der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Das besuchte Kreisgericht vermittelte einen sehr guten Eindruck. Auch nach Beurteilung der dortigen Gerichtspräsidenten bestehen keine Probleme und kein kurzfristiger Handlungsbedarf. In personeller Hinsicht werden die familienrichterlichen Aufgaben, welche in den drei Abteilungen des Kreisgerichts unterschiedlich geregelt sind, wohl zu überprüfen sein. Es ist sicherlich richtig, wenn in diesem Zusammenhang die Entscheide der bevorstehenden Justizreform «Nachtrag zum Gerichtsgesetz» und «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Zahl der Richter» abgewartet werden. Bei der Prüfungstätigkeit bezüglich Staatsanwaltschaft und Untersuchungsrichter standen die Themen Kompetenzen, Schnittstelle zur Polizei, Pikettdienst, Besoldung und Weiterbildung im Vordergrund. Aufgrund eines Hinweises wurde auch die Handhabung von Tierschutz- und Umweltschutzdelikten geprüft. Insgesamt erhielt die Rechtspflegekommission einen guten Eindruck, sind doch die einstmals hohen Pendenzen abgebaut worden, und die Zahl der Erledigungen bewegt sich auf einem konstant hohen Niveau. Durch eine konsequente Bewirtschaftung der Debitoren konnte der Zahlungseingang markant verbessert werden. Allerdings scheint das Rationalisierungspotenzial im Bereich der Bagatellfälle praktisch ausgeschöpft zu sein. Die Rechtspflegekommission hat keine offenkundigen Unzulänglichkeiten feststellen müssen. Hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung der Untersuchungsrichterinnen und -richter sowie der Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter mit untersuchungsrichterlichen Befugnissen scheinen noch Optimierungsmöglichkeiten vorhanden. Weitere Themen der Prüfungstätigkeit der Rechtspflegekommission waren der Einsatz ausserkantonaler Fachrichterinnen und -richter, die Frage der parlamentarischen Aufsichtsrechte im Strafverfahren und die Fristen bei Ersatzwahlen. Im Berichtsjahr bereitete die Rechtspflegekommission auch eine Ersatzwahl ins Handelsgericht vor und liess sich in diesem Zusammenhang über die Richterwahlen im interkantonalen Vergleich und im Vergleich mit Nachbarländern informieren. Zudem liess sie sich an der Hauptsitzung über die organisatorische und arbeitstechnische Bewältigung grosser Wirtschaftsstraffälle orientieren. Die Rechtspflegekommission legt grundsätzlich und auch bei ihrer eigenen Tätigkeit grossen Wert auf die Trennung der drei Staatsgewalten und die ausgewogene Machtbalance zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. Dabei sind stets die jeweiligen Zuständigkeiten zu beachten. Als Organ der rechtsetzenden Staatsgewalt, welches mit der Oberaufsicht über die Justizbehörden der Exekutive sowie über die Justiz insgesamt betraut ist, hat sich die Rechtspflegekommission dessen immer bewusst zu sein. Abschliessend gestatte ich mir, Sie auf die Ausführungen im Bericht 2007 zu verweisen. | Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007 |