ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Ich werte es als gutes Zeichen, dass die Regierung diesen Vorstoss in der Klima-Session behandelt haben will. Sie rechnet damit ebenfalls in Zukunft mit allfälligen klimabedingten Wetterkapriolen und veränderten Hochwassersituationen, denen es aktiv zu begegnen gilt. Die Interpellationsantwort kann immerhin teilweise befriedigen. Die Vorarbeiten für die Anpassung bzw. den Neuabschluss des Staatsvertrags sind eingeleitet. Der Ball ist demnach bei der gemeinsamen Rheinkommission IRR. Weiters ist die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die Pilotstrecke bei der Versuchsanstalt für Wasser bei der ETH Zürich in Auftrag gegeben. Die Regierung schreibt zudem, dass die Ökologie bei der Verwirklichung des Hochwasserschutzes gnädigst miteinbezogen werde. Diese Formulierung hätte etwas poentierter bzw. gesetzeskonform ausfallen dürfen weil die Regierung es nämlich gemäss Gewässerschutzgesetz und Wasserbaugesetz schlicht tun muss und auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie ein Miteinbezug vorschreibt. Übrigens ist die Antwort des Bundesrates auf eine fast gleichlautende Anfrage von Hildegard Fässler im eidgenössischen Parlament noch hängig die es jetzt ebenfalls abzuwarten gilt.