Geschäft: Festlegung der LAP-Expertenentschädigung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.07.09
TitelFestlegung der LAP-Expertenentschädigung
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung20.2.2007
Abschluss25.9.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. Februar 2007
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 15. Mai 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
1.8.2019Person24.10.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2007Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident des kantonalen Gewerbeverbandes offen. Die Interpellantin und die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Bereits im Herbst 2001 hat der kantonale Gewerbeverband dem Erziehungsdepartement Anträge für eine einheitliche Taggeldregelung unterbreitet. Damals hat gemäss einem mir vorliegenden Schreiben vom Amt für Berufsbildung vom 19. September 2002 Regierungsrat Stöckling die von uns vertretene Beurteilung geteilt, sah aber infolge der damaligen massiv verschärften Budgetsituation keine Möglichkeit, auf unser Anliegen einzutreten. Das Erziehungsdepartement betonte, dass es die Angelegenheit als nicht erledigt betrachte, sondern, sobald die finanzielle Situation des Staates dies zulässt, unser Anliegen einer Neubeurteilung unterziehen werde. Der KGV steht zum dualen System der Berufsbildung und beurteilt eine vollumfängliche Überwälzung der Mehrkosten auf den Staat politisch ebenfalls als nicht realisierbar und von uns aus gar nicht wünschbar. Trotzdem, neben der zeitlichen Beanspruchung ist die Höhe der Entschädigung auch ein Entscheidungskriterium für künftige Expertinnen und Experten. Mit der Vereinheitlichung der Taggeldansätze auf eine vernünftige Höhe hätte ein Signal gesetzt werden können. Leider möchte die Regierung dies heute nicht mehr. Ein Lichtblick ist nur, dass das Erziehungsdepartement in Aussicht genommen hat, im Rahmen des Voranschlags 2008 eine moderate Erhöhung für diejenigen Expertinnen und Experten herbeizuführen, denen aus ihrer Expertentätigkeit ein nachgewiesener Verdienstausfall erwächst. Dass dies ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist, verstehen wir. Wir sind auf die Anpassung im Jahr 2008 gespannt.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007