ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
In der Sache ist die Antwort nicht zufrieden stellend und trägt vor allem nicht zur Vertrauensbildung bei. Ich beschränke mich auf die Frage der Zusammensetzung der Aufsicht. Im Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung wird präzise umschrieben welche Personengruppen in der Verwaltungskommission die Aufsicht über die Sozialversicherungsanstalt SVA einbezogen werden müssen. Die politischen Gemeinden und die Beitragspflichtigen. Die Beitragspflichtigen sind in diesem Fall der Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden bzw. deren Vertretungen. Die politischen Gemeinden sind heute mit zwei der sechs Sitze in der Verwaltungskommission genau richtig vertreten. Mindestens eine Person ist ganz direkt als Arbeitgeber vertreten gelten. Damit wir ersichtlich, dass die Interessen der Arbeitnehmenden nicht vertreten werden. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und muss geändert werden. Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang die Argumentation zur Nichtvertretung. Es kann nicht Aufgabe der politischen Parteien sein, die bestehenden Lücken zu schliessen. Wo kämen wir hin wenn diese Vertretungsvosrstellung Schule machen würde. Satirisch ist eher die zweite Begründung des Mangels zu nehmen. die Mehrheit der Mitglieder der Verwaltungskommission entrichte die Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitnehmende. Warum sind dann die politischen Gemeinden durch zwei Gemeindepräsidenten vertreten. Schliesslich sind alle Mitglieder der Verwaltungskommission in einer Gemeinde wohnhaft und können diese Interessen auch vertreten. Daneben zeigt die heutige Verwaltungskommission politische Schlagseite. Von den sechs Mitgliedern gehören drei der FDP-Fraktion, zwei der CVP-Frakiton und eine der SVP-Ffraktion an. Daneben nimmt die von Amtes wegen verantwortliche Regierungsrätin bekanntlicherweise Mitglied der SP-Fraktion Einsitz. Ich bitte, den Mangel in der Zusammensetzung der Verwaltungskommission der SVA zu beheben und die Vertretung der Arbeitnehmenden rasch sicher zu stellen.