Geschäft: Nachtrag zum Grossratsbeschluss betreffend Anerkennung der christkatholischen Genossenschaft in St.Gallen als öffentlich-rechtliche kirchliche Korporation

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer23.07.01
TitelNachtrag zum Grossratsbeschluss betreffend Anerkennung der christkatholischen Genossenschaft in St.Gallen als öffentlich-rechtliche kirchliche Korporation
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung21.2.2007
Abschluss20.11.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Septembersession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 14. Mai 2007
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassReferendumsvorlage vom 26. September 2007
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2008
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 27. Februar 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.9.2007Schlussabstimmung152Zustimmung0Ablehnung28
Statements
DatumTypWortlautSession
5.6.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Vorlage wurde am 14. Mai 2007 in der vorberatenden Kommission behandelt. Sämtliche Kommissionsmitglieder waren anwesend. Vorsteherin des Departementes des Innern und Generalsekretärin waren auch anwesend. Den juristischen Überblick über die Vorlage gab Dr. Gabriela Küpfer. Als Gast wurde Esther Myrtha Gabler, Präsidentin der christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen, eingeladen. Esther Myrtha Gabler stellte den Anwesenden die christkatholische Kirchgemeinde, die seit dem Jahr 1998 eine staatlich anerkannte Landeskirche ist, kurz vor. Sie erwähnte, dass sich die Christkatholiken erstmals im Jahr 1875 zu einem Gottesdienst in St.Gallen trafen. Seit dem Jahr 1878 hatten sie Gastrecht in der Kirche St.Mangen, bis sie im Jahr 1895 die Liegenschaft an der Dufourstrasse in St.Gallen erwerben konnten. Heute umfasst die Kirchgemeinde St.Gallen einerseits das st.gallische Kantonsgebiet, aber auch die Diaspora, zu der die Kantone Graubünden, Glarus, Appenzell I.Rh. und A.Rh. und der östliche Teil des Kantons Thurgau gehören. Den Mitgliedern dieser Kantone ist zurzeit das Stimm- und Wahlrecht untersagt. Diese Ausgrenzung soll mit der Botschaft aufgehoben und somit für sie das Stimm- und Wahlrecht eingeführt werden. Dies erleichtert der Kirchgemeinde, ihre Ämter zu besetzen. Von Dr. Gabriela Küpfer konnten die Anwesenden erfahren, dass der israelitischen Gemeinde diese Rechte, welche die christkatholische Gemeinde erhalten soll, bereits früher eingeräumt wurden.

In den Eintretensdebatten sprachen sich alle Fraktionen für Eintreten auf dieses Geschäft aus. In der Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob es noch zeitgemäss ist, dass die Wohnsitzpflicht des Präsidenten im Kanton St.Gallen ist. Den Anwesenden wurde erklärt, dass der Anwalt der christkatholischen Kirchgemeinde selbst die Formulierung der Bestimmung vorgeschlagen hat, wonach der Vorsitzende den Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben muss. Es ist also der Wunsch der Kirchgemeinde, dass der Vorsitzende des Kirchenrates in unserem Kanton wohnt. Ebenfalls wurde diskutiert, ob das Stimmrecht, wie im Kanton Glarus, auf 16 Jahre herabgesetzt werden kann. Dr. Gabriela Küpfer erklärte, dass den Religionsgemeinschaften aufgrund der Verfassung eine umfassende Autonomie zusteht. Sie können daher selbst regeln, welches Stimmalter sie einführen möchten. Solange keine andere Regelung vorliegt, gilt das in der Verfassung festgelegte Stimmrechtsalter, das im Kanton St.Gallen bei 18 Jahren liegt. Die vorberatende Kommission beschloss in der Gesamtabstimmung, einstimmig auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
24.9.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007