Geschäft: Bilanz und Wirkung der Wirtschaftsförderung durch Steuererleichterungen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.07.01 |
Titel | Bilanz und Wirkung der Wirtschaftsförderung durch Steuererleichterungen |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 22.2.2007 |
Abschluss | 24.9.2007 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.07.01 voKo Steuererleichterungen | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.9.2007 | Wortmeldung | Mir verbleibt nach dieser wohlwollenden Beurteilung von allen Seiten einzig, Ihnen dafür zu danken. Ich möchte lediglich die leise Unzufriedenheit von Friedl-St.Gallen noch etwas beleuchten. Ihrer Milchbüchleinrechnung kann ich das Gut zum Druck nicht geben. Aber es ist Ihnen selbstverständlich frei, weitere Rechenübungen durchzuziehen. Nur einen Hinweis: Wenn Sie Steuererleichterungen gewähren, dann ist die Differenz zur Steuerbelastung an anderen Standorten des gleichen Unternehmens bei dieser globalisierten Situation evident. Da können Sie sich auch ausrechnen, wie die Gewinne gesteuert werden an jene Standorte, wo die Steuerbelastung tiefer ist. Sie müssen auch diesen Aspekt noch miteinbeziehen in Ihre Kalkulation. Der macht relativ viel aus. Wenn diese Unternehmen keine Steuererleichterungen hätten und trotzdem sich hier angesiedelt hätten, würden diese Gewinne nicht in dieser Art und Weise hierher verschoben. Wie gesagt, es bringt schlichtweg nichts, wenn man diese Überlegungen in der Art und Weise anstellt, wie das Friedl-St.Gallen will, weil diese Unternehmen nicht hier wären. Deshalb ist es falsch, von Steuerausfällen zu reden, wie das Blum-Mörschwil richtig bemerkt hat. Ganz abgesehen von zusätzlichem Steuersubstrat der natürlichen Personen, die mit dieser Ansiedlung jeweils verbunden ist. Die Regierung wird weiterhin in hoher Verantwortung und zurückhaltend von diesem Instrument, das nicht ohne Probleme ist, das haben wir auch nie verheimlicht, Gebrauch machen der möglichst guten Positionierung unseres Kantons im immer schärfer werdenden Standortwettbewerb. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
24.9.2007 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Am 3. Mai 2007 traf sich die vorberatende Kommission zu einer halbtägigen Sitzung in St.Gallen. Nebst der vollzähligen Kommission waren Regierungsrat Schönenberger und dessen Generalsekretär Renato Resegatti anwesend. Ferner als Experten vom Finanzdepartement der Amtsleiter des kantonalen Steueramtes Rainer Zigerlig und der Hauptabteilungsleiter juristische Personen des kantonalen Steueramtes Andreas Wurster sowie vom Volkswirtschaftsdepartement der Leiter des Amtes für Wirtschaft Nicolo Paganini. Mit dem Thema der Steuererleichterung stehen wir in einem Spannungsverhältnis zwischen offener Information und Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse. Einerseits soll die Wirtschaftsförderung transparent berechenbar sein, was eine Form von Marketing ist, andererseits muss das Steuergeheimnis gewahrt bleiben. Basis für die Beratung der vorberatenden Kommission waren nebst dem Bericht der Regierung drei Kurzreferate der Experten über die Praxiswirklichkeit der Steuererleichterungen. Nicolo Paganini zeigte die Aspekte der Steuerförderung im Allgemeinen und die Bedeutung der Steuererleichterung im Speziellen in diesem Zusammenhang auf. Rainer Zigerlig ging auf die Instrumente der Steuererleichterung näher ein, und Andreas Wurster, der in Fällen von Steuererleichterung an vorderster Front steht, zeigte anhand von anonymen typisierten Fallbeispielen, wie es in der Praxis umgesetzt wird. Aufgrund der aufgezeigten Beispiele aus der Praxis gelangte die vorberatende Kommission zur Überzeugung, dass Steuererleichterung ein Instrument ist, das effizient und effektiv ist. Es dient der Standortförderung sowie der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. Wenn auch einige in der vorberatenden Kommission von entgangenen Steuern sprachen, konnten wir grossmehrheitlich feststellen, dass dieses Instrument uns letztlich Steuereinnahmen generiert. Ordnungspolitisch sind Steuererleichterungen ebenfalls verantwortbar. Es gibt keine Fehlanreize, was bei Subventionen das Problem ist. Zudem werden keine Staatsausgaben ohne Garantie getätigt, denn die Steuererleichterung spielt nur dann, wenn die Unternehmen Gewinne haben. Nach dem Eintretensreferat von Regierungsrat Schönenberger und einer kurzen Eintretensdiskussion trat die vorberatende Kommission einstimmig auf den Bericht ein. Da für dieses Geschäft eine Eintretensdiskussion vorgesehen ist, verzichte ich hier auf die einzelnen Eintretensvoten, werde aber in der Beratung des Berichtes auf die einzelnen Anträge zu sprechen kommen. Indem die vorberatende Kommission den Bericht behandelt hat, hat sie davon Kenntnis genommen und empfiehlt dem Kantonsrat ebenfalls einstimmig die Kenntnisnahme. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
24.9.2007 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. In der vorberatenden Kommission mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass in diesem Geschäft die Verwaltung im Spannungsfeld zwischen offener Information einerseits und Geheimhaltung andererseits steht. Steuererleichterungen sind ein effizientes und effektives Instrument, das in unserem Kanton sehr sinnvoll und insbesondere massvoll eingesetzt wird. Mit diesem Instrument werden Unternehmen mit grosser Innovationskraft und hoher Wertschöpfung gefördert bzw. angesiedelt. Unternehmen mit Steuererleichterungen leisten einen ganz wesentlichen Beitrag zur Beschäftigungszunahme. Das war in den letzten Jahren für diese Unternehmen plus 18 Prozent. Für unsere Fraktion ist in diesem Geschäft sehr entscheidend, dass wir hier nicht von Steuerausfällen sprechen, sondern die Steuereinnahmen sehen und auch letzten Endes schätzen, die ohne Steuererleichterungen mit allergrösster Wahrscheinlichkeit nicht eingegangen wären. Fazit: Die CVP-Fraktion nimmt mit grosser Genugtuung die Anwendungspraxis von Regierung und Verwaltung zur Kenntnis. Es gibt keinen Grund, vom integralen Vorgehen zur Wirtschaftsförderung und Standortförderung - und Steuerleichterungen sind ein Bestandteil davon - abzukommen. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
24.9.2007 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Im heutigen Standortwettbewerb ist es wichtig, dass die Regierung Mittel und Möglichkeiten hat, um gegenüber den anderen Kantonen und auch dem Ausland konkurrenzfähig zu bleiben. Die FDP-Fraktion sieht das Instrument der Steuererleichterungen dabei als ein wichtiges Mittel. Im sogenannten Beautycontest ist die Steuerbelastung bei der Ansiedelung neuer Unternehmen meistens ein wichtiger Faktor. Natürlich sind auch die anderen Faktoren gemäss dem kürzlich verabschiedeten Standortförderungsgesetz wichtig. Der Kanton und die Gemeinden haben damit Instrumente, um im nationalen und internationalen Standortwettbewerb zu bestehen. Von der FDP-Fraktion aus gesehen wird im Bericht sehr gut dargelegt, dass der Kanton St.Gallen unter dem Strich durch die gewährten Steuererleichterungen stark profitiert. Hervorzuheben sind vor allem zwei Punkte: Einerseits zahlen diese Unternehmen trotz Steuererleichterung überdurchschnittlich viel Kapital und Gewinnsteuern, und andererseits schafften diese Unternehmen z.B. in den Jahren 2004 und 2005 zusammen rund 1'100 Vollzeitarbeitsplätze. Damit leisten diese neu angesiedelten Firmen einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigungsentwicklung. Dadurch profitiert der Kanton und die Gemeinden zusätzlich von namhaften Steuereinnahmen durch die natürlichen Personen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Haltung der Regierung, dass auf die Möglichkeit vom direkten Geldabfluss an Unternehmen, sprich Subventionen oder A-fonds-perdu-Beiträge, wenn überhaupt, nur im äussersten Ausnahmefall zurückgegeben werden soll. Auch die Beschränkung der Steuererleichterungen auf 10 Jahre mit der damit verbundenen Wegzugsklausel findet unsere Zustimmung. Die Absicht der Regierung in jeder Legislatur einmal Bericht über die Wirkung der Steuererleichterung zu erstatten, unterstützt die FDP-Fraktion ebenfalls. Zum Schluss halte ich im Namen der FDP-Fraktion klar fest, dass für uns die Steuererleichterungen weder entgangene Steuern noch Steuergeschenke darstellen. Im Gegenteil werden durch diese Art von Standortförderung wesentliche Steuern durch neue Unternehmen samt ihren Mitarbeitern generiert. Wir unterstützen ausdrücklich die Weiterführung der bisherigen Praxis. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
24.9.2007 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die steuerliche Belastung ist einer von verschiedenen Teilen im Wettbewerb der Kantone und Länder um neue und bestehende Unternehmen. Im heutigen Steuerwettbewerb gibt es kaum noch Grenzen. Wir hören es fast täglich. Das Bundesgericht muss immer wieder Kantone zurechtweisen. Wir kennen diese Geschichten mittlerweile. Schaffen wir heute Steuererleichterungen, werden diese bereits morgen von anderen unterboten, heute sind im Wettbewerb auch die EU-Länder mit dabei, also nicht nur die Kantone. Das Fazit: Am Ende fehlt das Geld in der öffentlichen Kasse, in irgendeiner Kasse. Die Steuerbelastung ist jedoch erwiesenermassen nur ein Stein in der Entscheidungsfindung für einen neuen Standort einer Firma. Boston wurde immer wieder als Beispiel genannt. Boston ist bekannt für seine horrenden Steuern. Trotzdem gehen die Unternehmer gerne dorthin, weil dort einfach das Gesamtpaket stimmt, das sie erhalten. So ein Gesamtpaket setzt sich vielfältig zusammen und gilt auch für uns, wie im Bericht von der Regierung dargelegt und auch ausgeführt worden. Es ist der Immobilienmarkt, die Verkehrsanbindung, Arbeitsmarkt, Bildung, Schulen, Forschung, Technologietransfer, Kultur, Clusterpotenzial usw. In der Beantwortung meines Postulats mit entschärftem Wortlaut legt nun die Regierung dar, wie sie Steuererleichterungen als Instrument zur Ansiedlung neuer Unternehmen einsetzt. Die Regierung weist darauf hin, dass sie in der Standortförderung den integralen Ansatz zur Standortattraktivität, also das Erstellen eines guten Gesamtpakets verfolgt. Diesen Ansatz begrüsst die SP-Fraktion ausdrücklich. Der Bericht hält fest, dass es in gewissen Fällen ausschlaggebend ist, dass neben der allgemeinen Standortattraktivität eine Steuererleichterung angeboten werden kann, damit ein neues Unternehmen den Kanton St.Gallen als Standort wählt bzw. eben ein Konzern seinen Sitz in der Ostschweiz ausbaut. Die SP-Fraktion ist mit der Regierung einig, dass von den möglichen Unterstützungen, finanziellen Anreizen, die der Steuererleichterung den anderen Möglichkeiten, nämlich von Subventionen oder A-fonds-perdu-Zahlungen, vorzuziehen ist. Grundsätzlich ist die SP-Fraktion jedoch der Meinung, dass jede und jeder die Steuern zu bezahlen hat, die er dem Staat schuldet, da er oder sie dafür auch eine Leistung bekommt. In diesem Fall eben ein gutes Gesamtpaket. Die SP-Fraktion anerkennt aber, dass heute im Bereich der Ansiedlung von Unternehmen die verrücktesten Verhältnisse herrschen. In ausgewiesenen Ausnahmefällen sollte daher eine Steuererleichterung wohl gewährt werden können. Immerhin kann festgehalten werden, dass im Kanton mit hoher Wahrscheinlichkeit - genau weiss man das nicht - bedingt durch die Praxis der Steuererleichterung bei Neuansiedlungen von Betrieben in den letzten zehn Jahren 2'384 Arbeitsplätze geschaffen und 4'760 erhalten werden konnten. Es ist also gemäss Bericht davon auszugehen, dass dies Arbeitsplätze sind in Branchen, die auch längerfristig am Standort bleiben. Das, denken wir, ist besonders wichtig, dass sie auch nach der zehnjährigen Steuererleichterung, wenn die abgelaufen ist, im Kanton ansässig bleiben. In diesem Zusammenhang begrüsst die SP-Fraktion eben auch diese Wegzugs- und Liquidationsklausel, wie das im Bericht dargelegt wurde, als zielführend. Wir begrüssen das, dass dieses Location-Hopping der Firmen unterbunden werden kann. Was nun im Bericht fehlt - es wurde bereits vom Kommissionspräsidenten angesprochen -, sind die Angaben, wie hoch denn nun eigentlich der Betrag ist, der den Betrieben erlassen wird. Diese Transparenz hat mit Verletzung von Steuergeheimnis oder Betriebsgeheimnis nichts zu tun. Werden Gesamtbeträge angegeben, wird die Diskretion gewährleistet. Wenn diese Angaben fehlen, bleibt uns nichts anderes übrig, als mit Annahmen selbst eine Summe zu errechnen. Gehen wir also davon aus, dass die Unternehmen eine Steuererleichterung von durchschnittlich 50 Prozent, wahrscheinlich ist es mehr, erhalten haben, dann haben sie im Jahr 2005, wir haben gelesen, dass sie 22,3 Mio. Franken kantonale Steuern bezahlt haben, also wurden ihnen 22,3 Mio. Franken Steuern erlassen. Damit haben sie 550 Stellen geschaffen im Jahr 2005. Eine schöne Leistung der öffentlichen Hand, wenn man ausrechnet, dass je neu geschaffene Stelle rund 40'000 Franken eingesetzt werden. Eine Zahl wohl, die sich sehen lassen kann, und wir verstehen nicht, warum man diese Zahl verstecken muss. Abschliessend: Die SP-Fraktion anerkennt, dass es in der heutigen Zeit wichtig sein kann, das Instrument der Steuererleichterung im Fall von Neuansiedlungen anzuwenden. Diese Förderung durch die öffentliche Hand muss aber restriktiv angewandt werden und nur in jenen Fällen, in denen Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung und von einer gewissen Beständigkeit geschaffen bzw. erhalten werden. Nur so erfährt die St.Galler Wirtschaft eine nachhaltige Aufwertung. Zudem ist es auch eine Frage der Gleichbehandlung der bereits ansässigen Unternehmen, da Steuererleichterungen zu Marktverzerrungen führen können. Steuererleichterungen müssen als Instrument der Neuansiedelung betrachtet werden und nicht als Freipass an sämtliche Unternehmen, dass sie im Prinzip keine Steuern mehr zu bezahlen hätten. Die SP-Fraktion begrüsst eine regelmässige Berichterstattung über die gewährten Steuererleichterungen. Ich muss wohl kaum erwähnen, dass wir darin die Summe über die nicht erhobenen Steuerbeträge erwarten. Eine Zusammenlegung dieser Berichterstattung mit jener des Standortförderungsprogrammes sollte geprüft werden und erscheint uns im Moment als sehr sinnvoll. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
24.9.2007 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Bericht über Bilanz und Wirkung der Wirtschaftsförderung durch Steuererleichterungen ist umfassend und aufschlussreich. Wir leben heute in einer Zeit, in der der Wettbewerb stark spielt und Innovation bei der Ansiedlung von Unternehmen regional, national und international eine schwierige Sache ist. Steuergeschenke sind in gewissen Kantonen eine Selbstverständlichkeit. Dies in einem hohen Mass teilweise. Es scheint uns wichtig, dass nicht nur diese für eine Ansiedlung von Unternehmen wichtig sind. Die Standortfrage hängt sehr viel vom ganzen Lebensumfeld ab, Unternehmerinnen und Unternehmer, fähiges Management und Arbeitnehmende wollen einen Wohnort, der ihnen lebenswert erscheint. Seien dies das Kulturangebot, die Landschaft einschliesslich Miet- und Bauland und Baupreise, gesunde Umweltbedingungen, günstige Verkehrsanbindungen, Schulen, da auch teilweise internationale Schulen, innovative Forschung und Universitäten oder Fachhochschulen usw. Nur so können Sie fähige Personen anstellen, die sich in der Nähe der Unternehmung ansiedeln wollen. Mit dem Rundblick aller Faktoren ist die Steuererleichterung nur ein Puzzle im Standortwettbewerb und nicht unbedingt das wichtigste, wie ich von Managerinnen und Managern von einigen Unternehmen gehört habe. Die Art der Steuererleichterungen, wie wir es in St.Gallen einsetzen, scheint uns vernünftig. Verluste kann es nicht geben, es können nur Einnahmen generiert werden. Erfreulich ist die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren viele Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Die Zahlen wurden schon von Friedl-St.Gallen genannt. Nur in einem gesunden Wirtschaftsumfeld ist eine solche Zunahme an Arbeitsplätzen möglich. Wir sind froh, dass die Anträge auf Steuererleichterungen sehr genau geprüft werden und die Menge dieser sich in Grenzen hält. Eine erfreuliche Tatsache ist aus unserer Sicht: In Zukunft wird im Amtsbericht über Bilanz und Wirkung der Wirtschaftsförderung durch Steuererleichterungen einmal je Amtsperiode berichtet. Auch wir hoffen, dass da die Zahlen transparent berichtet werden. Dies erhöht insgesamt die Transparenz, was für uns alle wünschenswert erscheint. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
24.9.2007 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Grundsätzlich ist die SVP-Fraktion damit einverstanden, dass die Regierung diese Steuererleichterungen vorsichtig einsetzt. Zwar in diesem Sinn, dass keine direkten Unterstützungsbeiträge fliessen, wie im etwa Kanton Graubünden. Die SVP-Fraktion ist auch der Ansicht, dass Steuererleichterungen ein sehr wichtiges Instrumentarium der Wirtschaftsförderung unseres Kantons sind. Nebst Faktoren, wie sie bereits genannt worden sind. Allerdings ist die SVP-Fraktion der Ansicht, dass Steuererleichterung einer der wichtigsten Faktoren ist, weil wenn die Steuern nicht stimmen, die anderen Faktoren nicht mehr so genau betrachtet werden. Durch Steuererleichterungen sind in den letzten Jahren mehrere tausend neue Arbeitsplätze geschaffen worden, und die dadurch angesiedelten Unternehmen bezahlten mehr als 20 Mio. Franken Steuern im Jahr. Die Mitarbeiter dieser Unternehmen bezahlen noch einmal etwa 50 Mio. Franken je Jahr. Damit entfallen dem Kanton St.Gallen somit keine Steuern durch diese Erleichterungen, wie gewisse Angehörige des Parlamentes glauben. Weil diese Firmen nämlich ohne Steuererleichterungen sehr wahrscheinlich gar keinen Einsitz genommen hätten, sondern mit diesem Instrumentarium wird zusätzliches Steuersubstrat geschaffen. Daneben werden Firmen bei Umorganisationen durch Steuererleichterungen im Kanton gehalten und damit Arbeitsplätze erhalten. Die SVP-Fraktion unterstützt die Regierung aus den genannten Gründen, Steuererleichterungen als Wirtschaftsförderungsmassnahme anzuwenden. Den Bericht, den die Regierung alljährlich in Aussicht gestellt hat, begrüsst die SVP-Fraktion ebenso, allerdings nur dann, wenn es nicht bei der Aussicht bleibt, sondern wenn der Bericht über die Wirkung von Steuererleichterungen auch tatsächlich alljährlich dem Parlament erstattet wird. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
24.9.2007 | Wortmeldung | Zu Ziff. 4: Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission war sich nicht sicher, wie die Regierung den Satz interpretiert: «Sie nimmt deshalb in Aussicht». Hiesse dies nun, dass man einen Bericht erwarten dürfe, oder stellt die Regierung dies nur in Aussicht? Gemäss Regierungsrat Schönenberger steht die Regierung zur Berichterstattung, ausser wenn der Kantonsrat dies nicht will. Da in der vorberatenden Kommission niemand dagegen war, geht die vorberatende Kommission davon aus, dass ein Bericht einmal je Amtsdauer erstellt wird. Ob dies in Form des Amtsberichtes ist, möchte die vorberatende Kommission offen lassen, da dieser zurzeit in Diskussion steht. Möglich wäre dies auch unter dem Titel des Standortförderungsprogrammes, da immer wieder im neuen Programm ein Rückblick gemacht wird. In diesem Sinn wird die vorberatende Kommission die Verwaltung nicht darauf behaften, dass der Bericht über die Steuererleichterung wirklich im Amtsbericht erscheint, sondern wesentlich erschien ihr, dass einmal je Amtsdauer Bericht erstattet wird. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
24.9.2007 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
24.9.2007 | Wortmeldung | Zu Ziff. 5: Kommissionspräsident: Hier wurde der Antrag gestellt, im Berichtsjahr je Amtsdauer seien zusätzlich über die entgangenen Steuern nähere Angaben zu machen. Die vorberatende Kommission hat diesen Antrag mit 2:13 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Sie war der Auffassung, dass die gewünschten Zahlen schlicht falsch wären. Es geht teils um Gewinne, die gar nicht hier alloziiert werden, wenn die Unternehmen nicht Steuererleichterungen erhalten hätten; teils geht es um Gewinne, die in dieser Höhe ohne Steuererleichterung gar nicht anfallen würden. Dann gibt es Gegenpositionen, die man auch berücksichtigen müsste. Diese Firma löst Investitionsvolumen aus, und zwar sehr grosse, die wiederum Steuervolumen auslösen. Ebenso müssten die Arbeitnehmer mit ihren entsprechenden Steuerleistungen miteinbezogen werden. Ein abgeschwächter Antrag, diese Angaben dem Protokoll der vorberatenden Kommission als Beilage zuzufügen, wurde aufgrund der gleichen Faktenlage ebenfalls mit 4:13 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
24.9.2007 | Wortmeldung | Ratspräsidentin stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |