Geschäft: Amtsbericht der Regierung über das Jahr 2006

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.07.01
TitelAmtsbericht der Regierung über das Jahr 2006
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung15.1.2007
Abschluss4.6.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht des Universitätsrates über das Jahr 2006 vom 26. Februar 2007
AllgemeinBeratungsschema
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 4. Juni 2007
BotschaftGeschäftsbericht des Hochschulrates der PHS über das Jahr 2006 vom 21. März 2007
BotschaftAmtsbericht der Regierung über das Jahr 2006
BotschaftBericht 2007 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2007Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission (einschliesslich 43.06.16)129Zustimmung0Ablehnung51
4.6.2007Antrag Zahner-Uznach95Zustimmung30Ablehnung55
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2007Wortmeldung

6100 (Hochbauamt: Planungen und Bauvorhaben/Bauabrechnungen). Ich habe eine Frage wegen den Umbauten und Bauten der PHSG. Ich wohne in Rorschach und in der Nähe der heutigen PHR - also Kloster Mariaberg - und stelle fest, dass das Gutshaus, das daneben steht, jetzt umgebaut wird. Ich weiss, dass darin neu Studentinnen- und Studentenzimmer entstehen sollen. Nun meine Frage an Regierungsrat Haag: Warum hat man nicht geprüft, aus diesem grosszügigen Haus - flächenmässig würden sicher zwei wunderschöne Familienwohnungen entstehen, die wir in Rorschach sicher benötigen -, Studentinnen- und Studentenzimmer zu machen?

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Der letzte Satz auf S. 45 des Berichtes der Staatswirtschaftlichen Kommission hat mich sehr beeindruckt. Die verschiedenen Sichtweisen von Betreuung und Vollzug im Asylwesen werden heute, da sie einander näher gerückt sind, nun im selben Departement vereinigt, anders beurteilt. So entwickelt sich ein Verständnis für eine differenzierte Ausrichtung und eine bessere Kommunikation. Das freut uns alle. Wir haben uns das so erhofft. Nach den vielen Umwälzungen im schweizerischen Asylwesen und im Kanton gibt es aber da noch eine andere Seite und eine andere Wahrheit. Kleinere Meldungen in der Zeitung: Eine Asylbewerberin, die hoffnungslos aus dem Fenster springt - schwer verletzt. Ein junger Mann hungert sich zu Tode, ein anderer wird ausgeschafft ohne Papiere, wird dort wieder ins Flugzeug gesetzt, stirbt im Flughafengefängnis. Im Januar wurde mir auf meine Anfrage beschieden, ein Jahresbericht Asylwesen erübrige sich in Zukunft und spare Fr. 9'000.-. Unsere Informationsquelle sei der Amtsbericht. Er umfasst zum engeren Thema genau 1,5 Seiten. Zu wenig, um der komplexen Realität gerecht zu werden, finde ich. Genügend, um das Thema nach aussen nachhaltig zu vernebeln. Ein Jahresbericht des Asylbereichs würde diesem Eindruck entgegenwirken.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

4103 (Stipendien und Studiendarlehen). Der Amtsbericht gibt mir die willkommene Gelegenheit, wieder einmal über Bildungsfinanzierung zu sprechen. Heute etwas Erfreuliches: Im Januar 2007 kündigte die Regierung die Erhöhung der Stipendiensumme an. Sie soll per 1. August 2007 von 9,5 Mio. Franken im Jahr 2006 auf 12 Mio. Franken erhöht werden. So weit, so schön, finden Sie. Das möchte ich ein bisschen relativieren. Dies ist dieselbe Stipendiensumme, wie sie schon im Jahr 2001 ausgerichtet wurde. Dazwischen sank sie auf 7 Mio. Franken im Jahr. Schlusslicht St.Gallen. Grundsätzlich etwas zur Bildungsförderung: Es gibt politische Kreise, die heute schon über das Referendum gegen die Personenfreizügigkeit nachdenken. Der Zustrom von qualifizierten EU-Bürgerinnen und -Bürgern wird scharf beobachtet. Anstatt auf Abwehr zu gehen, sollten wir uns eiligst über eine Verbesserung der finanziellen Ausgangslage der bildungswilligen Schweizerinnen und Schweizer Gedanken machen. Dass bei uns schweizintern ungleich lange, schichtspezifische und föderalistische Spiesse herrschen und auch das lebenslange Lernen kaum finanziell gefördert wird, ist leider allgemein bekannt. Wir sollten uns nun aber auch die individuellen Bildungsförderungsgesetze unserer Nachbarstaaten genauer ansehen, finde ich, und schauen, wie lang unsere Spiesse in diesem Vergleich sind. In diesem Zusammenhang stelle ich die Frage an Regierungsrat Stöckling: Wie geht es voran mit dem Stipendienharmonisierungskonkordat der EDK, das er uns Anfang Jahr angekündigt hat? Der Kanton Solothurn hat in der Zwischenzeit eine Standesinitiative zur Harmonisierung eingereicht mit dem Segen des Regierungsrates. Hat dies einen Einfluss auf das angekündigte Konkordat?

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Zu S. 58 (36.03.02 «Kantonsratsbeschluss über das Programm zur Förderung des öffentlichen Verkehrs in den Jahren 2004 bis 2008»). Im Nachgang zu den HGV-Beschlüssen des Bundes hat der Kanton St.Gallen zusammen mit der SBB das Projekt Angebotsplanung Ost gestartet. Das können Sie lesen auf S. 58 in der Mitte. Ziel dieses Projektes ist die Einführung des Halbstundentaktes auf allen Linien der S-Bahn St.Gallen und das Ganze ausgerichtet auf die neuen Knoten St.Gallen und Sargans. Nun hat sich gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan hier eine wesentliche Verzögerung eingestellt. Der Projektbericht wäre eigentlich der Schlussbericht und wäre Mitte des Jahres 2006 fällig gewesen. Das ist nun bereits ein Jahr seither. Folge, dass dieser Bericht nicht erstellt werden konnte bisher, ist die, dass das uns schon längst angekündigte S-Bahn-Konzept, die Vorlage zur S-Bahn St.Gallen, eben auch noch nicht vorliegt und auch eine Verzögerung erleidet. Unten auf der S. 58 können Sie dann lesen, dass der Schlussbericht des Projektes «Angebotsplanung» auf Mitte des laufenden Jahres vorgesehen ist. Ich zweifle das nun auch an, ob dieser Bericht wirklich bis Mitte dieses Jahres da ist, und möchte darum die Frage stellen, wie sieht es denn aus heutiger Sicht aus? Wann kommt der Bericht Angebotsplanung Ost, und im Anschluss daran, wann dürfen wir endlich mit der Vorlage zur S-Bahn St.Gallen rechnen? Wann endlich wird die diesem Rat zugeleitet?

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Ich habe auch eine Frage zu den Appenzeller Bahnen. S. 81 unten, da steht es, mit dem Neubau würde der letzte Abschnitt beseitigt werden. Meine Frage nun: Ist es ein Fehler, eine Unachtsamkeit des Autors oder eine Absicht? Weil die Appenzeller Bahnen fahren nicht nur von hier von der Hauptstadt nach Appenzell, sondern auch von Gais aus hinunter nach Altstätten. Da haben wir auch einen Abschnitt. Er ist etwa 3'000 m lang, wo man nicht um die Spange herumkommen wird. Der Abschnitt von Altstätten hinauf ist steil, dass es nicht anders funktioniert. Nun meine Frage: Die Formulierung, wie sie da steht, ist das wirklich nur ein Fehler oder eine Absicht, dass allenfalls der Abschnitt Altstätten-Appenzellerland verschwinden sollte?

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Zum Datenschutz: Da kann ich nur sagen, ist das Glas halb voll oder ist es halb leer. So wie man eben hinschaut und das auch bewertet, wird nachher die Antwort ausfallen. Halb voll ist es, wenn man es vergleicht mit dem heutigen Datenschutz. Wie steht es da, wenn Sie da ehrlich auch schauen, wie eben die Informationen auf diesen handgeschriebenen Krankengeschichten herumgereicht werden, auf dem Bett von einem Zimmer zum anderen gefahren werden, vielleicht auch einmal irgendwo liegen gelassen werden? Dann sind wir mit dem neuen System sicher nicht schlechter als mit dem alten, ich meine sogar besser bedient. Da spreche ich jetzt nicht nur aus Sicht der Gesundheitschefin, sondern auch aus Sicht von jemandem, der in 13 Jahren in einer solchen Institution auch gearbeitet hat. Ob Psychiatrie oder Akutspital, spielt keine Rolle, denn der Datenschutz muss uns so oder so interessieren. Wir setzen natürlich alles daran, diesen auch möglichst zu gewährleisten. Ich meine auch durch das, dass eine bessere Pflege des Ganzen möglich ist, dass wir da sicher auf einem guten Weg und einem zukunftsträchtigen Weg sind.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Es ist richtig, wenn das Geodatenmanagement in den Bereichen Organisation und Systemanforderungen überprüft und begutachtet wird. Gleichzeitig und mit dem Wechsel des Vermessungsamtes ins Baudepartement ist klarzustellen, wer für das Datenmanagement verantwortlich zeichnet. Es ist auch klarzustellen wer für die Belange der amtlichen Vermessung und damit verbunden für die Datenkoordination und -abgabe zuständig ist. Nämlich z.B. der Kantonsgerometer. Darin eingeschlossen ist auch die Umsetzung des neuen GEO-Informationsgesetzes des Bundes auf Stufe Kanton und Gemeinde. Zugleich möchte ich zum Andenken geben, wenn die Tarife schon überprüft werden, dass wir auch die Grundbuchgebühren und -tarife zugleich überprüfen müssen. Müsste nicht in diesem Zusammenhang auch eine zeitgemässe Verrechnung der Grundbuchgebühren ins Auge gefasst werden? Denn bei Grenzmutationen sind vielfach auf der Rechnung für den Grundeigentümer auch die Verarbeitungskosten des Grundbuchamtes mit den Kosten des Geometers zusammen aufgeführt, und da fehlt ab und zu auch die Transparenz. Die Rechnungstellung und die zeitgemässe Organisation in der Rechnungsstellung, da frage ich mich, ob man nicht das beigelegte Blatt jeweils von dem Geometer auch weitergeben könnte dem Kunden, damit sähe man ähnlich wiebei einem Zahnarzttarif wo und wie sich die Kosten zusammensetzen würden und zugleich auch die Frage mit der Mehrwertsteuer. Oftmals fehlt bei der Gesamtrechnung bei den Gemeinden die Aufführung für die Mehrwertsteuer, und dies ist vor allem wichtig für die Unternehmer, damit sie dies beim Vorsteuerabzug weiter benutzen könnten oder abrechnen könnten. Ich würde hier gerne dem Volkswirtschaftsdepartement einen Denkanstoss geben, wenn das ganze überprüft, dass man zugleich auch diese Punkte miteinbezieht. Zugleich möchte ich einen kleinen Hinweis geben: Wenn die Überprüfung der Tarife sollte geprüft werden, ob auch die Tarife für die Datensicherung, die Datenbereitstellung wirklich noch den Tarif HO33 stimmen oder ob dies einer Quersubventionierung entspricht.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

6200 (Amt für Umweltschutz: Stellenabbau im Amt für Umweltschutz). Wie wir wissen, hat dieses Jahr die Regierung vorgeschlagen und das Parlament, oder sagen wir die Mehrheit dieses Parlamentes, so beschlossen. Was ich jetzt aber hier im Staatswirtschaftlichen Kommissionsbericht lese, muss ich doch sagen, ist alarmierend. Die möglichen Auswirkungen auf Umwelt, Vollzug und Kunden, das übersteigt eigentlich das, was ich erwartet habe. Ich muss sagen, wenn ich von einer Staatswirtschaftlichen Kommission einen solchen Bericht vorgesetzt bekomme, dann hätte ich eigentlich eine andere Würdigung von dem erwartet, als einfach zu schreiben, das sei die übereinstimmende Beurteilung der Subkommission und der Leitung des Amtes für Umweltschutz. Man anerkennt, dass die Leitung des Amtes ohne Wehklagen das jetzt durchführt, was wir hier aufgetragen haben. Das ist dieser Amtsleitung sehr hoch anzurechnen. Nur wäre es wahrscheinlich der Auftrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zu schauen, ob denn das überhaupt noch umgesetzt werden kann, was wir eigentlich von der Verwaltung verlangen. Wenn ich diesen gravierenden Bericht - Nufer-St.Gallen hat die Stichworte vorgelesen - sehe, dann muss ich sagen, da klafft etwas auseinander. Ich möchte gerne vom Präsidenten der Staatswirtschaftlichen Kommission hören, was denn da jetzt vorgesehen ist. Wird jetzt das weiterhin gut beobachtet, was unsere politischen Entscheidungen eben für Auswirkungen haben, oder wie gewährleisten wir als Parlament, dass diese Gesetze, die wir erlassen, noch irgendwie umgesetzt werden können?

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

5050 (Personalamt). Es geht um den Frauenanteil in den höheren Besoldungsklassen des Kantons. Hier werden die höheren Besoldungsklassen 23 bis 37 ausgeführt. Wir sehen hier eine Zunahme im Jahr 2006 um 0,7 Prozent. Wir sehen immerhin eine Zunahme. Sie wissen, dass ich einmal eine Interpellation eingereicht hatte, das Resultat ist nun dieser Eineinhalbzeiler, der immerhin nachhaltig verankert ist. Ich hatte damals nach Frauen mit Führungsverantwortung in der kantonalen Verwaltung gefragt. Heute wird das jetzt so abgehandelt. Mit dem kann ich gut leben. Aus der Presse haben wir in letzter Zeit immer wieder gehört, dass Frauen angestellt wurden, früher einmal die Leiterin fürs Amt für Umweltschutz, wir haben eine erste Generalsekretärin, Leiterin fürs Amt für Volksschule, Leiterin Amt für Kultur usw. Das tönt alles eigentlich schon recht gut. Wenn wir die Zahlen sehen, sind es 0,7 Prozent Wachstum je Jahr. Wenn das so weitergeht, sind wir in 30 Jahren dort, wo wir einmal hinwollten, nämlich eine ungefähr gleiche Vertretung von Männern und Frauen in höheren Leitungspositionen. Ich möchte deshalb die Regierung auffordern, noch einen Gang zuzuschalten, damit es eben nicht 30 Jahre dauert, bis wir diesen einigermassen gleichen Zustand haben. Ich möchte die Regierung auch auffordern, vielleicht wieder einmal ein Benchmarking zwischen den Departementen zu machen, damit wir ein bisschen sehen, wer denn da vorwärts macht und wer vielleicht weniger vorwärtsmacht.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

2050 Amtsbericht der Regierung / S. 81 Amt für öffentlichen Verkehr: Da wird sehr schön beschrieben, wie der HGV-Ausbau der Strecke Zürich-St.Gallen-München vorangetrieben wird, was ich auch sehr begrüssen kann. Es wird dann beschrieben, wie sich vor allem die Strecke auf den Knoten St.Gallen ausrichten soll. Ich möchte da die Regierung anfragen, ob sie sich mit Vehemenz dafür einsetzen wird, dass diese Schnellzüge auch in Wil und in Gossau halten werden. Falls dies nicht möglich ist, dass diese Züge ersetzt werden durch andere Schnellzüge, die in Wil und Gossau halten und nicht einfach durch eine S-Bahn oder einen Regionalzug ersetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Auf S. 15 des Amtsberichts der Regierung steht wieder einmal, dass in naher Zukunft 500 Schulklassen verschwinden werden. Ich stelle auch fest, dass heute bis zu 24 Kinder in einer Klasse sitzen. Andererseits haben wir heute immer unterschiedlichere Kinder in einer Klasse, sei es altersmässig, fachlich, körperlich als auch vom sozialen Umfeld her. Jedes dieser Kinder sollte von der Lehrperson möglichst individuell betreut werden. Bei 24 Kindern ist das sehr schwierig. Regierungsrat Stöckling, ist die deutliche Reduktion einer Klassengrösse kein Thema, oder was wäre zu tun, damit die Klassengrösse wieder zum Thema würde?

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

legt ihre Interessen als Präsidentin des Vereins Arbeitslosenprojekte St.Gallen offen. Zum Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission S. 14 «Finanzielle Regelung der Brückenangebote und der Motivationssemester» und anschliessend zu S. 15 «Öffentliche Ausschreibung arbeitsmarktlicher Projekte»: Ich danke den Verantwortlichen im Amt für Berufsbildung und im Amt für Arbeit herzlich, dass sie sich auf Bundesebene stark gemacht haben, d.h. noch verstärkt interveniert haben gegen die unsinnige Regelung, dass Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die ein Motivationssemester absolvieren, dafür noch eine monatliche Entschädigung von rund Fr. 500.- erhalten. Wie aus der kürzlich zugestellten Broschüre «Arbeitsmagazin» ersichtlich ist, wird nun der Zugang zu allen staatlichen Zwischenlösungen konkret zu den Brückenangeboten und den Motivationssemestern vereinheitlicht. Ansprechperson für alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Anschlusslösung ist neu die Berufs- und Laufbahnberatung und nicht mehr die regionalen Arbeitsvermittlungszentren, besser bekannt unter der Abkürzung RAV. Ich freue mich über diese sinnvolle Neuregelung; so erfolgt nämlich der Einstieg ins Berufsleben nun nicht mehr über die Arbeitslosigkeit und der finanzielle Anreiz, welchen das Motivationssemester hatte, ist weg.

Nun zu S. 15: Mit unserem Einsatzprogramm «Kleika» sind wir von der Regelung des Amtes für Arbeit betroffen, dass arbeitsmarktliche Projekte im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens im Dreijahresrhythmus ausgeschrieben werden müssen. Wie im Staatswirtschaftlichen Kommissionsbericht bezweifelt die Stiftung Business-House die Notwendigkeit dieser Regelung. Das kann ich zu 100 Prozent unterstreichen. Ich fände es viel sinnvoller, die einzelnen Projekte würden vor Ort geprüft, als dass wir alle drei Jahre für die neue Eingabe einen riesigen Papierberg produzieren müssen. Denn eine effektive Kontrolle der Qualität ist mit dem Instrument der schriftlichen Eingabe nicht gewährleistet. Unser Einsatzprogramm gibt es nun seit 14 Jahren. Eine wirkliche Prüfung mit Rückmeldung fand erst kürzlich statt im Rahmen unserer auf eigener Initiative basierenden Zertifizierung. Diese wurde in enger Zusammenarbeit mit Qualitätsfachleuten des schweizerischen Verbandes der Organisationen von Arbeitsmarktmassnahmen gemacht. Ich bitte Regierungsrat Keller, die Feststellung der Staatswirtschaftlichen Kommission aufzunehmen und die Intervalle für die Ausschreibung zu verlängern. Sehr begrüssen würde ich es, wenn unser Kanton der Qualität bei den Einsatzprogrammen mehr Beachtung schenken würde und die Qualitätszertifizierung bei den Einsatzprogrammen vorgeschrieben würde.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

7250 (Kantonspolizei). Die Kantonspolizei ist zuständig für die Strassensignalisation auf Kantons- und Gemeindestrassen. Bei den Kreiselneubauten in Uznach auf der Zürcherstrasse Aldi-Kreisel und Rosengarten in Schmerikon werden auf der Hauptstrasse Fussgängertafeln montiert bei den Fussgängerübergängen. Gegen diese haben wir grundsätzlich nichts, obwohl mit Lastwagen und Bussen nur mit 20 km Geschwindigkeit je Stunde der Kreisel befahren werden kann. Ein Durchfahrtsproblem bilden sie trotzdem, weil sie zu nahe am Strassenrand montiert sind. Die Tafel hat den vom Bundesamt vorgeschriebenen Abstand von 30 cm nicht. Das Problem wird bemerkt mit Sattelmotorfahrzeugen ohne gelenkte Anhängerachsen und Bussen mit einem grossen Überhang von 2,3 Metern nach vorne und den vorgesetzten Aussenspiegeln. Dieser kommt dann in Konflikt mit der zu nahe stehenden Fussgängertafel wegen der festen Länge von 12 bis 15 Metern. Mit einem Randstein von 6,5 Meter benötigen diese Fahrzeuge die ganze Fahrbahnbreite mit Freiraum vorne über den Randstein, um nicht mit dem Hinterrad auf den Randstein zu fahren. Was gedenkt die Regierung zu machen? Ist die Regierung allenfalls bereit, Reifenschäden zu entschädigen? Möchte die Fachperson, welche diese Signalisation bestimmt, eine Versuchsfahrt machen? Ist die Regierung bereit, die minimalsten Vorschriften vom Bund einzuhalten?

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Ich entschuldige mich. Ich habe die Frage jetzt nicht gehört, aber Blumer-Gossau hatte die Freundlichkeit, mir das anzukündigen. Ich kann Ihnen Folgendes sagen: Wie es im Amtsbericht steht, gab es eine ähnliche Verzögerung bei dieser Angebotsplanung Ost. Das ist ein Projekt des Kantons St.Gallen zusammen mit der SBB unter Einbezug der Kantone Thurgau und vor allem auch Graubünden über die Umsetzung der HGV-Investitionen und die Planung der S-Bahn, basierend auf dem Fernverkehrskonzept. Ursprünglich war die Meinung - das ist auch der Projektauftrag, der so formuliert worden war - bis 2006 einen Bericht zu erhalten von der SBB, und die SBB haben uns mitgeteilt, dass das noch nicht möglich ist, und das ist auch plausibel. Wir haben vorhin schon darüber diskutiert, dass diese Linie nicht auf einfache Art und Weise beschleunigt werden kann, weil erhebliche Kapazitätsprobleme vor allem auch im Raum Zürich-Winterthur bestehen. Jetzt ist die Absicht gefasst worden von den SBB, den Bericht bis Mitte dieses Jahres zu verabschieden. Wir haben in 14 Tagen ungefähr eine Zusammenkunft der Projektoberleitung Apos. Das ist ein Termin, der unabhängig von meiner Krankheit schon lange fixiert worden ist mit Paul Blumenthal, dem Chef Personenverkehr, und es ist so, dass der Bericht angekündigt ist auf Juli dieses Jahres, so dass wir basierend auf diesen Bericht dieses Jahr die Konzeptbotschaft innerhalb der Regierung diskutieren können und an den Grossen Rat leiten können. Das ist eine Konzeptbotschaft. Projekte liegen noch nicht vor, Kreditvorlagen können erst basierend auf diesem Konzept gebracht werden, aber wie es im Bericht steht, bis ins Jahr 2012/2015. Das ist jener Zeitraum. Das sind lange Zeiträume, das ist mir bewusst. Aber anders geht es nicht. Das habe ich gelernt im Rahmen dieser ganzen Projekte, dass es möglich ist, das umzusetzen, die S-Bahn St.Gallen basierend auf dem Fernverkehrskonzept umzusetzen. Also insofern eine gute Nachricht. Aber versprechen kann ich nichts, weil wir sehr stark abhängig sind von den SBB.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

6050 (Amt für Raumplanung: Bauen ausserhalb Bauzonen). In vielen Fällen liegt der Punkt bei den Gemeinden, die den Baugesuchstellern die entsprechenden Gesuchsformulare nicht vollständig abgeben. In Zonen ausserhalb der Bauzone ist es nur schwer möglich, anhand der mageren Angaben von den Gesuchstellern den Amtsstellen ein Bild zu machen, was eigentlich verändert werden will. Ist es vorstellbar, dass vor Erteilen einer ersten Baubewilligung oder Nachreichen einer solchen ein Gespräch geführt würde mit der Gesuchstellerin? Viele Verständigungsprobleme könnten so bereits geklärt werden. Die Vorstellung täuscht, dass jede Baugesuchstellerin bzw. jeder Baugesuchsteller die Amtssprache nach Gesetzesartikel versteht und für sich umsetzen kann oder was es für sie bedeutet. Was kann die Regierung dazu tun, in dieser Richtung etwas zu verändern? Ist es nicht vorstellbar, kompetente Fachberater zu bestimmen, welche nach eingereichtem Baugesuch eingeschaltet werden, um bei der Gesuchstellerin die letzten Gedanken zu ihrem Vorhaben zu erfahren, und erst nachher eine Baubewilligung zu erteilen?

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ein letztes Mal sitze ich in der Funktion des Präsidenten der Staatswirtschaftlichen Kommission an diesem Platz und unterbreite Ihnen in Vertretung der Staatswirtschaftlichen Kommission den Bericht 2007 zur Staatsverwaltung. Lassen Sie mich aber vorerst aus meiner ganz persönlichen Sicht auf ein paar wenige Punkte hinweisen, die mir in den vergangenen acht Jahren meiner Tätigkeit in der Staatswirtschaftlichen Kommission aufgefallen sind. In der st.gallischen Staatsverwaltung wird in der Gesamtbewertung sehr gute Arbeit geleistet. Die Staatswirtschaftliche Kommission fand bei ihren Prüfungshandlungen mehrheitlich offene Türen bei den verschiedenen Abteilungen des Staates und durfte auf eine konstruktive Zusammenarbeit zählen. Die Ansprüche an Regierung und Staatsangestellte haben in den letzten Jahren bezüglich Arbeitsumfang Erwartungshaltungen und Komplexität deutlich zugenommen. Der im Zusammenhang mit Beamten kolportierte Büroschlaf gehört schon längst der Vergangenheit an. In verhältnismässig kurzen Zeiträumen waren und sind Regierung und Verwaltung mit Grossprojekten konfrontiert. Ich erinnere Sie an das Gemeindevereinigungsgesetz, das kantonale Finanzausgleichsgesetz (den NFA), die Spitalreform, die Justizreform, die Strukturreform, das Projekt «Wald»in St.Gallen, Umwelt im Fachhochschulbereich, die neue Kulturpolitik, die ganze Thematik der Agglomerationsprogramme usw. Solche Grossvorhaben fordern und verlangen einen enormen Einsatz, und dafür haben Regierung und Verwaltung Dank und Anerkennung verdient.

Immer wieder war das Engagement von Regierungsmitgliedern in ausserkantonalen Gremien ein Thema...

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Ich habe hier einige Fragen zu beantworten. Ich beginne beim Hochbauamt: Das Gutshaus Kloster Mariaberg oder das Pächterhaus: Was haben wir mit dem gemacht, hätte man anders nutzen können? Hier muss ich eben sagen, grundsätzlich haben wir einen Auftrag des Parlamentes, die nichtbetriebsnotwendigen Liegenschaften auszuscheiden und entsprechend auch abzusetzen, wenn wir sie nicht mehr für den eigenen Betrieb brauchen. Dieses Pächterhaus war auch auf unserer Liste. Wir wollten es verkaufen/freigeben für eine private Nutzung. Da muss man allerdings dazu sagen, und da hat sich das Erziehungsdepartement energisch gewehrt, dass eben - das muss man auch zugeben - dieses Haus zum Ensemble Mariaberg gehört. Zudem kam vom Erziehungsdepartement auch vom Hochschulrat der PHR die Bitte an das Baudepartement zu prüfen, ob man dieses Haus nicht eben für eigene Zwecke weiter umnutzen und verwenden könnte. Es sei ein reger Bedarf an kurzfristigen Unterkünften für Gaststudenten und auch Gastdozenten vorhanden. Deshalb haben wir uns dann entschieden, eine sanfte Renovation durchzuführen und dieses Haus mit diesen Zimmern eben auszurüsten. Es dient damit direkt Mariaberg. Die Alternative wäre gewesen, da haben Sie Recht, man hätte Wohnungen einbauen können. Dann aber Wohnungen umbauen, ausbauen und vermieten ist nicht Sache des Staates. Dann hätten wir das Haus verkauft und das wäre der Sachgrund «privat» gewesen. Weil eben auch a) der Bedarf, b) die Zusammengehörigkeit, das Ensemble zur ganzen Klosterliegenschaft über- oder besser gewichtet wurde, haben wir diesen Weg eingeschlagen. Ich kann Sie informieren, dass der Rohbau praktisch fertig ist. Bis zu den Sommerferien soll das Gebäude fertig erstellt und benützungsbereit sein. Und Sie wollten noch fragen, was das Ganze gekostet hat: nach dem Voranschlag rund 89'000 Franken. Das zum Hochbauamt.

Die Frage von Nufer-St.Gallen bezüglich der Naturpärke. Das Projekt Naturpark ist eine neue Möglichkeit für eine Region, sich zu präsentieren, etwas aufzubauen. Wir haben das aufgenommen, diese Lösung, die der Bund offeriert hat. Die Region Toggenburg wurde eng betreut und beraten vom Baudepartement, den Leuten des Amtes für Raumentwicklung. Ich muss sagen, mit alt Gemeindepräsident Reini Kobelt von Krummenau hatten wir einen sehr engagierten und umsichtigen Präsidenten, der diese Interessen auch stark vertreten hat. Nur muss ich Ihnen sagen - das haben wir auch an Versammlungen gehört, ich war selbst dabei -, eine Idee eines Naturparks, die kann nur funktionieren und kann nur leben, wenn die Bevölkerung dahintersteht. Das hat man an verschiedenen Veranstaltungen versucht, und Sie sehen, dass dann in einigen Gemeinden, die ihren Beitrag hätten leisten müssen, eben die Bürgerinnen und Bürger, aufgrund welcher Informationen auch immer, das weiss ich nicht in einzelnen Gemeinden, mit wie viel Engagement die einzelnen Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten das vertreten haben, den Kredit abgelehnt. Damit ist eine Realisierung eigentlich nicht möglich. Wir bedauern das, muss aber auch sagen, dass hohe Politiker, die eigentlich nicht nur in St.Gallen politisieren, sich sehr negativ zum Projekt geäussert haben, und das dürfte in der Region Toggenburg nicht sehr gut angekommen sein. Das müsste ich noch ergänzt haben.

Bauen ausserhalb Bauzone: Zahner-Uznach stellte mit Recht fest, dass hier gewisse Probleme bestehen. Es ist zähflüssig mit Leuten, die investieren wollen, eben ausserhalb der Bauzone, die irgendetwas verändern wollen, und Sie haben gesagt, ob wir nicht die Amtssprache zurücknehmen könnten, ob man Gespräche vor Ort führen könnte, ob man Leute eben nicht beraten könnte. Da muss ich Ihnen schon sagen, das tun wir. Es ist festgelegt, dass für Bauten ausserhalb Bauzonen der Kanton zuständig ist. Das haben wir nicht selbst erfunden, sondern das Bundesgericht hat das kantonale Baugesetz des Kantons Bern aufgehoben, weil der Kanton Bern gemeint hat, man könnte diese Aufgaben, was nicht so falsch wäre, an die Gemeinden delegieren. Sämtliche Gesuche müssen nach St.Gallen. Das sind ungefähr 1'600 Gesuche im Jahr für etwas, wo man nicht bauen dürfte, die wir zu beurteilen haben. Bei allen Baugesuchen innerhalb oder ausserhalb der Bauzone ist immer die politische Gemeinde Ansprechpartner. Dort müssten die Baugesuche eingereicht, geprüft, ergänzt und für den Kanton gesammelt werden. Das ist die Theorie. In der Praxis ist es wirklich so, dass in sehr vielen - man darf nie alle Gemeinden zusammenzählen - Gemeinden Baugesuche sehr unvollständig kommen. Zum Teil wird tatsächlich nur umgelagert, weil sowieso der Kanton zuständig sei, und hier muss ich sagen, das ist eigentlich schade. Diverse Gespräche vor Ort der Gemeinde mit den Gesuchstellern wären viel einfacher und direkter, und wenn nötig mit Beratung von uns möglich. Viele Gesuche müssten nicht nach St.Gallen, weil schon klar ist, dass sie nicht bewilligungsfähig sind. Man könnte dann die Leute beraten, dass das nicht geht, aber was man allenfalls tun könnte. Ich erinnere Sie daran, dass wir sehr viel Beratung machen, aber ich erinnere, auch im Amt für Raumentwicklung haben wir Stellen streichen müssen. Damit ist zusätzliche Beratung relativ schwierig zu realisieren. Ich muss sagen, es gibt viele Gemeinden, mit denen wir nie Probleme haben. In einigen Gemeinden haben wir oft Probleme, und es gibt einige Gemeinden, da haben wir nur Probleme. Das ist die Breite die wir haben. Wir haben 88 vom Volk gewählte Gemeindepräsidenten und Gemeindepräsidentinnen, wir haben 88 Gemeindebauämter, die die Kompetenz und die Verantwortung haben, im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie vor Ort diese Aufgaben zu lösen. Wir unterstützen diese Gemeinden, wir helfen, zu Lösungen zu kommen. Aber was wir nicht können: Wenn wir eben nein sagen müssen, wenn auch die Gemeinde schon weiss, es ist nicht bewilligungsfähig, dann kann man dreimal nachfragen, es ist immer noch nicht bewilligungsfähig. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Es ist ein ärgerliches Thema. Wir brauchen wahnsinnige Energie in diesem Bereich, und die Leute fühlen sich auch nicht sehr nett behandelt.

Dann komme ich zum Amt für Umweltschutz: Ich habe zur Kenntnis genommen, Sie haben gesehen im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission, die ein Gespräch geführt hat mit der neuen Amtsleiterin über die Resultate. Es ist schon gesagt worden, es war Ihr Entscheid und ausdrücklicher Wille, exemplarisch im Amt für Umweltschutz 12 Prozent der Stellen abzubauen, und wir haben den Auftrag, diesen Beschluss zu vollziehen. Ende 2007 wird die letzte Stelle abgebaut sein. Wir sind noch nicht ganz fertig. Die letzten werden dieses Jahr das Amt für Umweltschutz noch verlassen. Ich meine, dass sich das Parlament aus ihrer Tätigkeit, ob Privatwirtschaft oder Verwaltung, ganz im Klaren ist, dass wenn Sie Stellen abbauen, ohne dass die Aufgaben reduziert werden, dass es wohl nicht mehr möglich sein wird, in sämtlichen Bereichen die gleichen Aufgaben zu erfüllen. Das Personal des Amtes hat den Entscheid klar respektiert und mit viel Engagement versucht, die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Dies entspricht dem, was ich Ihnen jährlich schon in den Zwischenberichten gesagt habe.

Wir haben Prioritäten gesetzt und eben das gestrichen, was augenblicklich und kurzfristig eben zwingend war. Ich muss Ihnen sagen, trotz Engagement sind diverse Mitarbeiter an der Leistungsgrenze. Einige wenige auch darüber. Das Amt für Umweltschutz hat sich jetzt, das war ein Auftrag des Parlaments bis zum Jahr 2007 mit der Departementsreform, selbst überarbeitet. Bei uns haben alle Ämter sich selbst überarbeitet, haben die Neuorganisation überprüft und versuchen sich neu aufzustellen. Das Amt für Umweltschutz hat mit grossem Engagement - ich habe die Lösungen hier auf dem Tisch - versucht, aufgrund der gegebenen Umstände jetzt eine Neuorganisation zu machen. Man versucht zu optimieren und das Beste zu tun. Ich verspreche Ihnen, wir werden auch in Zukunft mit diesen Mitteln, die Sie mir bewilligen, das Beste tun. Das verspreche ich Ihnen.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Die Solothurner Standesinitiative hat ungefähr die gleiche Wirkung wie die meisten Standesinitiativen: nämlich keine. Hingegen ist die EDK zurzeit dabei, das Konkordat vorzubereiten, und das sollte nach den Auskünften, die wir erhalten haben, im Herbst 2007 zur Beratung in die EDK kommen. Darf ich einmal mehr darauf hinweisen, wenn man sagt, früher seien die Stipendien höher gewesen, dass wir in der Zwischenzeit einen sehr hohen zweistelligen Millionenbetrag für Schulgelder an ausserkantonale Institutionen zahlen und dass das selbstverständlich einen Einfluss auf die Höhe der Stipendien gehabt hat. Weil früher mussten wir diese Beträge an Schulgelder durch Stipendien zahlen. Heute zahlen wir diese direkt, und das war der Hauptgrund für den Rückgang der Stipendienzahlungen, die sind einfach kompensiert worden aus einem anderen Topf. Im Übrigen haben wir in der Schweiz mit Abstand die höchste Quote der Abschlüsse in der Sekundarstufe 2 sämtlicher europäischer Staaten. Ich sehe nicht, wo wir hier einen Nachholbedarf haben sollten gegenüber anderen Staaten. Hingegen teile ich Ihre Meinung, dass wir alle zur Verfügung stehenden Bildungsmöglichkeiten ausnützen sollten, so gut als möglich.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Ich hätte zwei Fragen zum Amtsbericht, S. 172 und 173. Die erste Frage betrifft SwissDRG/APDRG (DRG = Diagnosis Related Group), d.h. es wird ein neues System eingeführt in der Spitalabrechnung. Es ist ein System, das ein diagnosebezogenes Fallgruppierungssystem beinhaltet und ein grundsätzlich neues Finanzierungsmodell sein wird. Ich würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, wie die finanziellen Konsequenzen daraus sind und bitte Regierungsrätin Hanselmann um eine Antwort. Die zweite Frage betrifft die KVG-Teilrevision. Da möchte ich ebenfalls eine Fragestellung zur freien Spitalwahl. Es besteht in den kantonalen Institutionen und auch auf persönlicher Ebene eine grosse Unsicherheit, welche finanziellen und vor allem steuerlichen Konsequenzen die Öffnung des Spitalmarktes und die Einführung der freien Spitalwahl haben wird. Ich möchte auch diesbezüglich Regierungsrätin Hanselmann um weitere Informationen bitten.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Dem Amtsbericht 2006 kann auf S. 172 entnommen werden, dass auf das Universitätsspital Zürich rund 25 Prozent der ausserkantonalen Hospitalisationen entfallen, aber rund 55 Prozent der gesamten Aufwendungen. Dies ist vor allem auf einen höheren Kostenanteil des Kantons für Herzoperationen zurückzuführen. Bei diesen grossen Aufwendungen stellt sich die Frage, ob für Herzoperationen in der letzten Zeit auch Preisvergleiche mit anderen Kliniken gemacht wurden. Ebenfalls möchte ich wissen, ob die vertraglich festgelegten Wartezeiten der St.Galler Patienten im Universitätsspital Zürich und Spital Triemli eingehalten werden, was früher absolut nicht der Fall war. Mit der Petition 51.04.03 erkundigte sich die SVP-Fraktion, ob eine eigene Herzchirurgie in naher Zukunft nicht günstiger ist. Die Regierung versprach in ihrer schriftlichen Antwort, dass eine allfällige Vorlage an den Kantonsrat für eine eigene Herzchirurgie frühestens im Jahr 2005 unterbreitet werden kann. Heute schreiben wir das Jahr 2007, und wir haben immer noch nichts auf dem Tisch.

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8220 (Kantonale Psychiatrische Dienste – Sektor Nord). Bei den psychiatrischen Diensten wurde neu das Patienteninformationssystem Phönix eingeführt. Wer kann hier die Daten abrufen und erfüllt dieses System zu 100 Prozent den Datenschutz?

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Es ist so, dass Ausschreibungen natürlich gut tun. In einem Marktgebiet, wo sich Leute sonst allzu gerne auf die Dauer eines Auftrages stützen, ist es sehr wohltuend, wenn man periodisch ausschreibt. Wenn man nur immer wieder überprüfen würde ohne Ausschreibung, wäre das ein zu schwaches Mittel. Zu Klee-Berneck: Ich bin aber mit Ihnen einverstanden, dass die jetzigen dreijährigen Perioden sehr kurz sind und einen Aufwand bewirken. Übrigens auch Überprüfungen bewirken Aufwand, und wir sind bereit, diese Termine zu erstrecken. Ich kann mir sicher vorstellen vier bis fünf Jahre. In diesem Sinn ist das Anliegen der Staatswirtschaftlichen Kommission sehr berechtigt.

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Kommissionspräsident: Einfach eine kurze Ergänzung zum Anliegen von Klee-Berneck. Wir teilen natürlich die Auffassung von Regierungsrat Keller, dass eine Submission immer heilsam ist und dass diese in gewissen Intervallen erfolgen sollte. Wir sprechen nicht für eine Substitution der Submission durch irgendeine Prüfung vor Ort, sondern dass man wirklich den Intervallrhythmus verlängert, damit diese Institutionen ihrem eigentlichen Kerngeschäft sich widmen können und nicht dauernd absorbiert sind in diesen aufwendigen Submissionsverfahren in zu kurzen Zeitabständen.

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6153 Kantonsstrassenbau (Investitionsrechnung): Ich spreche zu den Kreiselbauten an der Zürcherstrasse, Aldi-Einkaufszentrum Uznach, und St.Gallerstrasse, Rosengarten, in Schmerikon. Schon vor der Fertigstellung des Kreisels Rosengarten habe ich bei der kantonalen Bauleitung in Neuhaus Meldung gemacht, dass die Radien von Uznach eingefahren Richtung Schmerikon ungenügend seien. In Tat und Wahrheit sind die Radien nicht ganz auf 8 m gebaut, sondern nur auf 7,85 m, also nicht, wie es auf dem Plan vorgegeben war. Es wurden wohl Fahrversuche mit einem Kranfahrzeuge, mit gelenkten Achsen, aber mit nur wenig Überhang nach vorne und hinten gemacht. Ein ganz anderes Fahrzeug haben wir mit einem Linienbus von 13 bis 15 m Länge und 2,3 m Überhang von der Vorderachse bis zur Stossstange. An einem Randstein bis zu 6 m 50 cm Radstand und zusätzlichen einen Überhang nach hinten von 5 m. Es ist nicht verständlich, dass bei den Kreiselbauten die Strassenbreiten der Kanton St.Gallen in minimalsten Vorgaben der VSS noch unterschreitet. Die Fahrzeuge werden zunehmend breiter und länger und die Strassen immer schmäler. Warum kann sich der Kanton St.Gallen nicht den Realitäten des Strassenverkehrs annehmen und Strassenbreiten festlegen, die Gültigkeiten haben? Ein Versuch in diese Richtung wurde schon im Jahr 1998 und im März 1999 abgewiesen. Ist die Regierung immer noch der Ansicht, die Lebensmittel werden mit 2,3 m breiten Lastwagen gefahren zu den Einkaufsgeschäften? Wenn der ÖV mit noch längeren Gelenkbussen kommt, wie will die Regierung dann dem Volk erklären, dass die Strassen breiter gemacht werden müssen? Ist es dann möglich, die Fuss- und Radwege von 3,0 m wieder zu reduzieren?

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Das Problem, das wir haben, ist natürlich das, dass wir nicht zaubern können. Wir können nicht überall halten und sagen, wir wollen unter einer Stunde zwischen Zürich und St.Gallen den Verkehr beschleunigen. Wir haben, glaube ich, bereits im parlamentarischen Vorstoss immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass wir an sich die Beschleunigung nach St.Gallen als Aufhänger für die S-Bahn in St.Gallen forcieren, damit wir einen Stundenknoten haben. Das ist übrigens auch das Anliegen von der ZEB (Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastrukturprojekte), ein Vernehmlassungsverfahren, das zurzeit in Bearbeitung ist. Wir wollen das, dann können wir nicht in Gossau und in Wil halten. Sondern wir müssen dann Gossau und Wil allenfalls andere Haltestellen mit schnellen Produkten, nicht mit S-Bahnen, die auch nach Zürich fahren, ersetzen. Aber beides können wir nicht. Das ist Zauberei, die niemand kann.

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Wenn Sie es ganz genau lesen, sprechen wir in diesem Abschnitt von der Linie St.Gallen-Appenzell und nicht von der Linie Gais-Altstätten. Darum ist es richtig, was da steht. Es ist aber ebenso richtig natürlich, dass es zwischen Altstätten und Gais einen Zahnstangenabschnitt gibt und den wird, solang jene Bahn fährt, immer geben. Weil dort gibt es schlicht keine Alternative ausser den Bus. Aber ich habe nicht gesagt, dass wir die abschaffen, sondern was da steht ist an sich richtig. Weil wir nur von der Linie St.Gallen-Appenzell sprechen.

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Das Anliegen der Staatswirtschaftlichen Kommission, dass das Geo-Datenmanagement überprüft wird, ist klar. Das wird von der Regierung ernst genommen und ohnehin überprüft. Das ist ein wichtiges Anliegen. Die Fragen mit den Gebühren der Grundbuchämter, das betrifft an sich jetzt noch bis Ende Jahr Regierungsrätin Keller und nachher Regierungspräsidentin Hilber. Ich reiche also das jetzt so herum. Ab nächstem Jahr ist das Departement des Innern zuständig für die Grundbuchinspektorate.

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Im Amtsbericht der Regierung auf S. 91 «Amt für Wirtschaft. Standortförderung» lese ich überhaupt nichts vom Airport Altenrhein, der meiner Meinung nach und der Meinung von vielen Vertretern aus der Wirtschaft vor allem im Rheintal ein sehr grosser Standortfaktor wäre. Ich hätte gerne Auskunft von Regierungsrat Keller, wie weit oder in welchem Umfang das mit der Konzessionierung im Airport Altenrhein gediehen ist. Ich höre von der Regierung immer wieder, wie wichtig dieser Flughafen Altenrhein sein kann. Im interregionalen Flugverkehr aber höre ich nie eine genaue Stellungnahme von der Regierung. Ich bitte um die Beantwortung der Frage.

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Wenn ich Sie so verstanden hätte, dass Sie sagen, die Regierung hätte sich kaum je zum Flughafen Altenrhein geäussert und man wisse nicht, was sie wolle, dann verstehe ich das nicht ganz, weil sich die Regierung immer positiv zum Flughafen Altenrhein geäussert hat und sich damit für die standortpolitische Bedeutung dieses Airports sehr wohl eingesetzt hat. Sie hat auch immer wieder in allen Gesprächen mit dem Bazl auch Lösungen gesucht, um eben mehrere zusätzliche Linienflüge ab diesem Airport zu ermöglichen. Ursprünglich hiess es, es brauche eine Konzession. Wir wissen, dass es heute so ist, dass Österreich diese Konzession ablehnt, und es ist noch nicht definitiv entschieden, auf welchem Weg man jetzt – da ist vor allem das Bazl gefragt – zusätzliche Linienflüge, die an sich von niemandem bestritten werden, auf eine rechtlich konforme Art und Weise ermöglichen kann. In diesem Sinn kann ich Ihnen nur das Committment der Regierung bestätigen, dass wir uns nie für die Konzessionierung stark gemacht haben, sondern das erst damals gemacht haben, weil ursprünglich keine andere rechtliche Möglichkeit aufgezeigt worden war. In der Zwischenzeit aber, aufgrund des sehr hartnäckigen Widerstandes wieder vor allem der Vorarlberger Landesregierung, sucht man, und das ist unseres Erachtens auch möglich, nach anderen rechtlichen Wegen, um diese massvolle Entwicklung des Flughafens zu fördern.

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Wir haben Preisvergleiche gemacht. Das gehört zu einem innovativen Unternehmen, und unsere Spitalregionen sind innovative Unternehmen. Deswegen gehört es regelmässig dazu, dass die Preise selbstverständlich angeschaut werden, auch mit dem Vertragspartner diskutiert werden. Die letzte Ausschreibung hat im Jahr 2002 stattgefunden. Da konnten und durften wir zur Kenntnis nehmen, dass andere Anbieterinnen oder Anbieter wie z.B. die Hirslanden-Gruppe oder eben auch das Herzneurozentrum Bodensee nicht bereit waren, eine sogenannte Fullriskpauschale in der Tiefe des USZ zu übernehmen. Daher ist dann auch der Entscheid gefallen, dass wenn wir eine Vertragsänderung machen würden, wir mit einem anderen Vertragspartner höhere Kosten haben würden. Zudem darf nicht vergessen werden: Seit dem Jahr 1998 wurden die Fallpauschalen nicht mehr angepasst. Nur schon daher haben wir einen guten und günstigen Vertrag mit dem USZ. Diesbezüglich durfte ich mich auch im Jahr 2004 nochmals überzeugen lassen. Das war kurz nach meinem Amtsantritt, als ich mit den verschiedenen Anbietern ebenfalls das Gespräch ausgeführt habe und wir über diese Kosten und Verträge uns auseinandergesetzt haben. Wir konnten zur Kenntnis nehmen, dass wir einen vorteilhaften Vertrag haben mit dem USZ, und am 21. Juni 2007 bin ich mit dem Verwaltungsratspräsidenten Peter Hasler des neuen Universitätsspitals zusammengesessen, und wir haben ebenfalls diskutiert, wie zukünftig unsere Verträge ausgestaltet werden sollen. Da kommt natürlich auch zur Sprache, dass keine Anpassung seit dem Jahr 1998 stattgefunden hat.

Zu den grossen Aufwendungen: Da möchte ich einfach noch darauf hinweisen, da ist leider ein Fehler passiert. Die durchschnittlichen Fallkosten sind seit dem Jahr 2004 für die Herzoperationen nämlich sogar niedriger geworden. Warum das? Der Amtsbericht 2006 wurde zu einer Zeit noch verfasst, da ging man von den Fallkosten von 21’000 Franken aus. Da musste man feststellen, dass das, wie Sie bemerkt haben, eben deutlich über den Fallkosten oder den Tarifen der früheren Jahre gelegen hat und man hat damals gemeint, dass diese Erhöhung durch die Tarifumstellung mit dem USZ zustande gekommen ist. Durch die Intervention auch vor allem von unserem Spitalamt kam dann das zum Vorschein, dass es eben nicht die Tarifumstellung ist, sondern dass tatsächlich bei den Abrechnungen etwas nicht gestimmt hat. Deswegen wurde diese fehlerhaft ausgeführt und diese nicht nur unserem Kanton, sondern den anderen Kantonen auch zu hohe Preisen verrechnet wurden. Das führte zu einer Rückzahlung von 850’000 Franken. Damit wurden die Fallkosten gesenkt. Deswegen ist eigentlich dieser Bericht schon wieder veraltet, aber Sie wissen, irgendwann muss er ja geschrieben werden, und diese neue Erkenntnis konnte nicht mehr einfliessen in den Text. Die Fallpauschalen sind diesbezüglich leicht niedriger geworden, und die Aussage ist so, wie sie jetzt im Amtsbericht steht, eben nicht mehr korrekt.

Zur Frage wegen den Wartefristen: Da muss ich Ihnen recht geben. Die durchschnittliche Wartefrist, die im Vertrag aufgeführt ist, nämlich von gut vier Wochen, die kann nicht immer eingehalten werden. Es ist eine durchschnittliche Wartezeit von 44 Tagen im Moment da. Ich habe da aber mit den Expertinnen und Experten - weil das schon vor längerer Zeit auch Diskussionspunkt war, aber damals waren die Wartezeiten noch länger - diskutiert und die Expertinnen und Experten im Kantonsspital sind einer Meinung und sagen, dass diese Wartefrist akzeptabel sei. Die Notfälle werden selbstverständlich umgehend gerade an die Reihe genommen und damit auch versorgt. Wir haben das aber auch im Gespräch mit Zürich thematisiert, und sie sind natürlich gewillt, diese Wartefristen auch noch weiter herunterbringen zu können.

Die Frage nach der eigenen Herzchirurgie oder dem versprochenen Bericht der Regierung: Da muss ich darauf hinweisen, es war eine Interpellation, in der die Regierung eine Antwort gegeben hat und darauf verwiesen hat, je nachdem würde ein allfälliger Bericht erarbeitet. Ich muss einfach sagen, vor dem Hintergrund der Diskussionen der schweizweiten Diskussionen von Leistungszusammenlegung, von hochspezialisierter Medizin, dass man nur noch zwei Standorte haben möchte oder in einer Netzwerkstrategie das Ganze organisieren möchte, würde diese Diskussion natürlich etwas quer in der Landschaft stehen. Ich mache aber keinen Hehl daraus: Das Kantonsspital wäre sehr interessiert, diese Herzchirurgie oder Operationen selbst durchführen zu können. Wenn wir schweizweit das Netz anschauen, dann ist die Verteilung etwas ungünstig. Wir haben nämlich in der Stadt Zürich vier Institutionen, die das anbieten, und im Raum St.Gallen, Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. keine Institution. Ob Herzchirurgie aus finanziellen Gründen oder aus der finanziellen Sicht dann tatsächlich billiger werden würde in unserem Kanton, ist sehr schwierig zu sagen, weil für einen objektiven Preisvergleich effektiv dann auch die Investitionskosten miteinbezogen werden müssten. Im Moment muss auch darauf hingewiesen werden, dass am Kantonsspital schlicht kein Platz vorhanden ist für eine eigene Herzchirurgie und erst im Rahmen der ersten Ausbauetappe an die Hand genommen werden könnte. Das wäre etwa in sieben bis zehn Jahren. Dann stellt sich aber auch noch - denn das ist ein ganzes Netzwerk oder Geflecht von Fragestellungen, die beantwortet werden müssten - die Frage der Auslastung. Könnte man das auf Dauer tatsächlich gewährleisten? Ob Patientinnen oder Patienten aus St.Gallen, Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. sich dann auf das Angebot des Kantonsspitals stützen, das ist eine offene Frage. Jetzt müsste man sagen, vom Einzugsgebiet, so wie es das Kantonsspital beurteilt, würden sie meinen, dass das Einzugsgebiet für eine Auslastung reichen würde, vor dem Hintergrund aber, dass Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh. und St.Gallen wirklich dieses Angebot alle dann benützen würden. Das sind offene Fragen, die es aber immer wieder klar anzusehen und zu diskutieren gilt. Die erforderliche Auslastung, wie gesagt, die könnte nur gewährleistet werden, wenn, wie ich ausgeführt habe, die Patientinnen und Patienten sich wirklich für unser Angebot in unserem Kanton entscheiden würden.

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Ich nehme Bezug auf S. 25 «Denkmalpflege». Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, dass mit 3,4 Stellen die Dotation am unteren Rand sich befindet. Er hat einen Bogen geschlagen zu Anreizsystemen, die man mittels solcher Initiativen für Private verstärken wolle. Er hat aber relativ elegant den Spagat gemacht über den entscheidenden Satz. Da muss man sich doch wenigstens die Frage stellen, wie es in der Staatswirtschaftlichen Kommission so weit kommen konnte, dass ein solcher Satz hier drinsteht. Er lautet nämlich: «In dieser Situation nimmt der Heimatschutz mit dem Mittel der Verbandsbeschwerde eine Art Kontrollfunktion wahr.» Wenn ich auf Friedl-St.Gallen in der Zeitschrift im Links zurückgreife und schnell zitieren darf, dann geht es hier um eine Abschaffungsmotion. Ich zitiere: «Mit Unterstützung der gesamten SVP-Fraktion und einer grossen Mehrheit der CVP-Fraktion wurde erst die Motion überwiesen und später der Antrag der Regierung angenommen, das Verbandsbeschwerderecht aus dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege zu streichen.» Es ist doch sehr absonderlich, und ich gehe davon aus, dass vor Drucklegung dieser Umstand auch in der Staatswirtschaftlichen Kommission bekannt war, dass man zu so einer Konklusion kommt, die eigentlich mit den Entscheiden dieses Rates in keiner Art und Weise übereinstimmen. Ich wäre dankbar, wenn man hier vielleicht etwas erleuchten könnte. Es ist diesbezüglich fast folgerichtig, dass auch Denkmalpfleger, wie letzte Woche bei den Führungen im «Löwenhof» in Rheineck, Führungen die sie mit der Aufforderung beenden, doch möglichst das Verbandsbeschwerderecht abzulehnen. Auch hier kann man sagen, es ist eine mutige Tat, man könnte auch sagen es ist illoyal im höchsten Grade. Man darf so oder anderer Meinung sein. Die FDP-Fraktion findet, dass es stossend ist.

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Zu den Fragen von Zahner-Uznach: Ich merke in Ihren Fragen, dass es sehr viele Missverständnisse zu diesem Thema gibt. Ich nehme darum auch diese Gelegenheit gerne wahr. Wir werden beim Lotteriefonds noch einmal über diese Frage reden. Vielleicht waren Ihre Fragen auch an jene Botschaft gerichtet, aber da gibt es auch Querverweise.

Zum Ersten: Dieser Kantonsrat hat sich mit dem Projekt Klanghaus noch nie richtig auseinandergesetzt, weil im Zusammenhang mit dem Zukunftsfonds das ein Beispiel war, wie ein Projekt mit den Mitteln des Zukunftsfonds unterstützt werden konnte. Aber das Projekt Klanghaus liegt in seiner Differenziertheit noch nicht vor, und dieses Klanghaus war lediglich die Idee, eine Konzeption, eine Vision, die eben dann mit dem Mittel des Zukunftsfonds hätte entwickelt werden können. Von daher konnte vor zwei Jahren keine konkrete Diskussion stattfinden.

Zum Zweiten: Wir merken, dass das Klanghaus für das Toggenburg eine ganz wichtige wegweisende Investition sein könnte. Wir haben aber auch herausgefunden - und das haben die Gemeinden vor Ort zusammen mit «Südkultur» und dem Kanton gemeinsam erarbeitet -, dass alle vom Klanghaus sprechen und alle andere Vorstellungen haben. Das ist der Grund, weshalb die Regierung in der Lotteriefonds-Botschaft diesen Kredit beantragt, damit dieses Projekt verifiziert und differenziert werden kann, so dass der Kantonsrat nachher beurteilen kann, ob das eine Investition sein soll und wenn ja in welchem Umfang. Es geht darum, diese Grundlagen zu erarbeiten und diese vielen Ideen, die in den Köpfen sind, herunterzubrechen. Ich gebe zu, Klanghaus wurde in der Diskussion sehr stark mit Zumthor gleichgesetzt, weil Zumthor mit den Initianten erste Gespräche geführt hat. Aber es besteht kein Vertrag, kein Auftrag an Peter Zumthor, sondern es geht jetzt in dieser Phase darum, auch die wettbewerbsrechtlichen Fragen zu klären und zu klären, ist Peter Zumthor ein möglicher Architekt für dieses Projekt oder nicht. Aber die Idee Zumthor mit Klanghaus gleichzusetzen, das kam in dieser Zeit immer wieder sehr zum Vorschein, und er ist der Vater eines möglichen Projektes. Aber wie gesagt, wir haben keinen Auftrag gegeben. Wir haben mit ihm noch nicht lange Gespräche geführt. Das ist nicht der richtige Zeitpunkt, weil jetzt zuerst geklärt werden muss, wie die wettbewerbsrechtlichen Bedingungen sind. Wenn Sie Peter Zumthor mit verschiedenen Projekten qualifizieren oder disqualifizieren, ist es Ihre Verantwortung. Ich würde mich nicht so weit hinauswagen, weil alle diese Projekte ihre eigene Geschichte haben. Ich kann das nicht beurteilen, wie das Thema mit Auftrag und Kostenüberschreitung ist. Fakt ist, wenn gute Architekturprojekte da sind, muss man sehr genau hinschauen, was die Kosten anbelangt. Diese Projekte müssen auch gut geführt sein. Es stellt sich auch die Frage, wie die Rolle des Kantons St.Gallen im Projekt Klanghaus sein soll, für den Fall, dass das Klanghaus realisiert wird. Soll der Kanton St.Gallen finanzielle Mittel sprechen und diese werden vor Ort z.B. durch eine Stiftung verwaltet, oder ist der Kanton St.Gallen selbst Bauherr? Dann sehen die Rollen ganz anders aus. Von daher kann ich Ihnen auch keine Antwort geben auf Ihre Frage, ob man Kredite zurückziehen kann, weil wir gar keine Kredite beschlossen haben und auch gar keine Aufträge gegeben haben.

Das zur Klärung der Situation. Ich möchte aber zu Ihrer ersten Bemerkung noch etwas sagen. Sie haben gesagt, dass im Amt für Kultur die Projektzahlen immer höher werden. Das ist so. Aber das ist Wille dieses Kantonsrates. Sie haben mit dem Postulat «Perspektiven st.gallischer Kulturpolitik» beschlossen und uns auch den Auftrag gegeben, dafür zu sorgen, dass dieses Konzept umgesetzt werden kann. Insofern hat dieses Amt für Kultur auch einen Auftrag, nämlich das, was Sie in Auftrag gegeben haben, umzusetzen, immer projektbezogen und massgeschneidert und mit konkreten Vorstellungen und Angaben. Was jetzt aber läuft, das sind Abklärungsprojekte, die eben mithelfen, dass diese Klarheit entstehen kann. Ich hoffe, dass ich jetzt möglichst viele von Ihren Fragen geklärt habe und danke Ihnen, wenn Sie das berücksichtigen, wenn wir morgen oder heute Abend über den Lotteriefonds reden werden.

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Kommissionspräsident: Ich kann Solenthaler-St.Gallen beruhigen, dass dieser Satz, den er offensichtlich stossend findet, keine politische Aussage war im Sinn einer Werbung für oder gegen das Verbandsbeschwerderecht, sondern lediglich eine Feststellung: Je weniger die staatlich zuständige fachliche Stelle sich mit Denkmalpflege-Fragen befassen kann, umso eher besteht die Gefahr, dass sich eine weitere Instanz zusätzlich beratend einmischt, und da kann natürlich das Verbandsbeschwerderecht als relativ aktuelles Instrumentarium durchaus eben eine Möglichkeit in die Realität sein.

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stellt Antrag auf Rückkommen (Lotteriefonds).

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Ich kann nur sagen, dass dies für uns zurzeit kein Thema ist. Wir haben eine durchschnittliche Klassengrösse von rund 20 Personen. Es schwankt etwas von Stufe zu Stufe. Jedefrau und jedermann in diesem Land ist der Meinung, dass das vernünftige Klassengrössen sind. Wir haben sehr wenige Klassen über 24 Personen. Wir haben in diesem Rat vor nicht allzu langer Zeit über die durchschnittliche Klassengrösse und über die gesetzliche Bandbreite gesprochen. Ich bin der Meinung, dass hier kein Handlungsbedarf herrscht. Ich bin sehr gespannt auf die Untersuchungen, die wir im Rahmen des «Stellwerks» machen. Wir klären ab, ob es wirklich, wie von gewissen Leuten behauptet, einen Zusammenhang zwischen dem Leistungsniveau in einer Klasse unter vergleichbaren Verhältnissen und der Klassengrösse gibt. Das wird von vielen Autoren völlig bestritten, dass ein solcher Zusammenhang besteht, aber wir werden dann mit der Auswertung von «Stellwerk» genau sehen, ob Klassen, die kleinere Bestände aufweisen, bessere Leistungen erbringen oder nicht. Sollte sich hier etwas Revolutionäres im Gegensatz zur gesamten herrschenden Lehre in der Pädagogik ergeben, dann müssten wir reagieren. Aber nochmals: Die durchschnittliche Grösse einer Klasse im Kanton St.Gallen besteht aus 20 Personen, und das ist durchaus vernünftig.

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3250 (Amt für Kultur). Es macht den Anschein, dass im Amt für Kultur die Projekte für hohe Investitionen gesucht sind. Noch vor zwei Jahren hat sich der Kantonsrat über das Projekt Klanghaus Toggenburg in Wildhaus ausgesprochen. Damals wurde über das Bedürfnis und die Finanzierung sowie die Betriebskosten diskutiert. Ein grosses Fragezeichen wurde hinter den Projektverfasser, Herr Zumthor gestellt. Unter dem Namen Zumthor lässt sich schon einiges erklären. Es sind dies einige Projekte mit sehr hohen Kostenüberschreitungen. Das Thermalbad Vals, Kunsthausmuseum Basel, Kunsthaus Berlin mit zwei Baustopps und nicht gesicherter Baustatik und als neuestes Projekt auf der Insel Ufenau für etwa 4 Mio. Franken in Pfäffikon. Dieses Projekt wurde in der Zwischenzeit abgelehnt. Heute soll der Kantonsrat im zweiten Anlauf grünes Licht geben für den Betrag von 250'000 Franken für Abklärung für ein Pilotprojekt Klanghaus in Wildhaus, mit Geld aus dem Lotteriefonds. Es stellt sich nun die Frage, was wurde vor zwei Jahren abgeklärt, als man dem Rat das Projekt schmackhaft machen wollte? Mit welchen Nachtragskrediten ist zu rechnen und welchem Konto soll der Nachtragskredit belastet werden. Unter welchen Bedingungen kann sich die Regierung vom Projekt zurückziehen?

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Ich nehme diesen Ratschlag sehr gerne entgegen und hätte eine Gegenbitte. Wollen Sie bitte Ihre Geschlechtsgenossinnen auffordern, sich mit gleicher Intensität um die Stellen zu bewerben. Ich habe jetzt im eigenen Departement die Situation, dass wir für die Stelle für das Generalsekretariat über 30 ernsthafte Bewerbungen haben, darunter eine einzige Frau. Die Auswahl ist noch, jedenfalls im Finanzbereich, relativ gering, und ich könnte mir vorstellen, dass ein Benchmark natürlich nicht alles hergibt. In einem Baudepartement und in einem Finanzdepartement ist es beispielsweise unterschiedlich gegenüber einem Departement des Innern. Das einfach meine Gegenbitte, den Aufruf an die gutausgebildeten Frauen, sich auch tatsächlich für diese Stellen zu melden.

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Kommissionspräsident: Wir haben innerhalb der Staatswirtschaftlichen Kommission diese möglichen Auswirkungen auch diskutiert und kamen natürlich zu verschiedenen Einschätzungen. Die erste Einschätzung ist diese: Dieser Stellenabbau entspricht dem politischen Willen dieses Parlamentes. Jeder Abbau hat natürlich Konsequenzen. Wenn dies nicht der Fall wäre, hätte dieses Amt zuvor schon irgendwelche Fehlleistungen erbracht. Ein Stellenabbau hat Konsequenzen. Jetzt geht es einfach um die Frage, sind diese Konsequenzen bzw. diese Folgen überhaupt noch tragbar und zu verantworten. Wir sind aus der heutigen Erkenntnis heraus der Meinung, sie sind zu verantworten. Es ist selbstverständlich so, dass die Staatswirtschaftliche Kommission die Weiterentwicklung dieser Massnahme auch in den kommenden Jahren prüfen wird, und sollten sich negative Auswirkungen ergeben im Gegensatz zur heutigen Einschätzung, dann werden Massnahmen selbstverständlich getroffen werden müssen. Aber wir waren an sich positiv beeindruckt auch von der Leitung des Amtes für Umweltschutzes. Die ist nicht in Begeisterung ausgebrochen ob dieses Stellenabbaus. Aber sie hat diese Herausforderung angenommen, hat sie ins Positive verkehrt und gesagt, wir werden unseren Auftrag unter allen Umständen versuchen auch mit reduziertem Personalbestand zu erfüllen. Ein weiterer Punkt, und das ist der letzte Abschnitt, den wir auf S. 39 bewusst so formuliert haben, ist ein Stellenabbau nicht nur immer etwas Negatives, sondern bietet auch neue Chancen. Chancen, eine Organisationsstruktur zu überprüfen im Bezug auf Schwächen und Stärken, und vielleicht auch neue innovative Ideen zu kreieren, z.B. die Stärkung der Eigenverantwortung unter dem Titel der Branchenlösungen. Aus eigener Erfahrung als Präsident einer Abwasserkommission kann ich sagen, dass bei Verlagerung gewisser Verantwortlichkeiten aus Stufen Kläranlagen die Selbstanalysen verstärkt werden, und die funktionieren heute sehr gut und wirken auch motivierend für die qualifizierten, leitenden Leute von solchen Anlagen. Dies heisst natürlich auch, dass ein solcher Stellenabbau nicht nur unter dem Strich ein hundertprozentiger Abbau ist, sondern letztlich in gewissen Bereichen auch zu Verschiebungen auf untere Ebenen im Sinn der Eigenverantwortung geführt haben.

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Zu Zahner-Uznach: Die technischen Details zu Uznach kenne ich nicht. Aber ich weiss, dass auch wir beim Bauen ausserhalb der Bauzonen schon mehr als einmal unsere Fachleute bemüht haben, diese Sache vielleicht ein drittes Mal noch zu erklären. Ich leite diesen Fall weiter. Herr Kost wird sich auch ein weiteres Mal mit den Spezialisten in Verbindung setzen, und wir versuchen es noch einmal.

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6200 (Amt für Umweltschutz) und 6050 (Amt für Raumentwicklung: Natur- und Landschaftsschutz). Da wird über die Reduktion um 1'020 Stellenprozente des Amtes für Umweltschutz ausgeführt und die Folgen dieser Reduktion. Ich lese Ihnen ein paar Worte vor: Gefahr der Fehlerhäufigkeit, Abnahme der Qualität, Abnahme der Rechtssicherheit, Erhöhung des Störfallrisikos, Erhöhung des Haftungsrisikos des Kantons, Rechtsgleichheit nicht sichergestellt kommt mehrmals vor. Erhöhung des Risikos von Gewässerverschmutzungen, Interessenvertretung des Kantons St.Gallen beim Bund nicht eingeschränkt, höhere Kosten für Industrie und Gewerbe, erschwerter Vollzug beim betrieblichen Umweltschutz usw. Das alles verdanken wir der tausendprozentigen Stellenreduktion. Damals war vielleicht ein gewisser Handlungsbedarf zum Sparen, aber der hat sich leider vor allem in diesem Departement ausgetobt und auch vor allem beim Umweltschutz. Leider ist der Schutz unserer Umwelt nicht nur so ein kleines Hobby, das der Kanton und wir vom Parlament noch so nebenbei betreiben, sondern das ist eine der wichtigsten Staatsaufgaben. Denn Natur und Umwelt, die nehmen sehr leicht Schaden, und es ist immer sehr schwierig, das wieder zu flicken oder wieder hinzukriegen. Die vorhin erwähnten Risiken können im schlimmen Fall sehr viel teurer werden als einige 100 oder 1'000 Stellenprozente. Darum möchte ich doch angesichts der glänzenden Verfassung, in der sich unsere Staatsfinanzen befinden - wir haben keine Schulden mehr, wir haben viel Geld auf der hohen Kante -, möchte ich doch Regierung und Parlament bitten, so rasch wie möglich diese abgebauten Stellen wieder zu besetzen, damit der Bau- und Umweltdirektor und seine Leute imstande sind, ihre Aufgaben wieder zur grösseren Zufriedenheit der ganzen Kundschaft zu machen. Wie Sie gehört haben, sind diese Kundschaft nicht nur ein paar Umweltschützer. Diese Kundschaft ist auch Industrie und Gewerbe, die jetzt immer länger warten müssen, bis sie ihre Anliegen und ihre Prüfungen geliefert bekommen. Dann haben wir einen Wahnsinnsüberhang an Überstunden in diesem Departement, was dann irgendwann einmal zu gesundheitlichen Folgen bei dem Personal oder zu Burn-out oder zu Demotivierung führen kann. Ich möchte Sie doch bitten, Regierung und Parlament, geben wir dem Baudirektor wieder die nötigen Leute, die er braucht zur Erfüllung seiner Aufgaben.

Beim Natur- und Landschaftsschutz geht es um die Pärke von nationaler Bedeutung: Naturpark Toggenburg, Werdenberg. Hier ist noch voller Optimismus geschrieben worden, dass die Realisierung wieder ein Stück näher gerückt ist. Jetzt haben unglücklicherweise ein paar Gemeinden, die ein paar Tausend Franken hätten beitragen sollen, um diese Studien voranzutreiben, sich geweigert, diesen wirklich kleinen Beitrag zu leisten, was vermutlich gar schlecht ist für diese Regionen, die sowieso strukturschwach sind, die dringend einen neuen Anschub für Tourismus und Gewerbe brauchen. Jetzt möchte ich die Regierung fragen, wie gehen wir mit diesem Problem weiter? Betrachten wir das jetzt schon als gestorben und ausradiert, oder finden wir einen Weg, diese Projekte weiter voranzutreiben? Vielleicht mit einer anderen Finanzierung? Und dann, wenn die Projekte entscheidungsreif sind, hoffen wir, dass dann auch diese Gemeinden wie auch der ganze übrige Kanton einsehen, dass das eine grosse Chance für unseren Kanton ist. Ich bitte doch die Regierung, uns zu sagen, wie sie in dieser Angelegenheit fortschreiten will.

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Zu S. 237 des Amtsberichts der Regierung: Ich habe auf S. 237 gelesen, dass die anderen Delikte in der Rechtspflege und Polizei in der Diensttätigkeit der Kantonspolizei unter anderer Delikte die Zahl sich von 2,5 auf 2,6 verdoppelt hat. Also unter andere Delikte von 3'600 Fällen zu 6'900 Fällen. Es steht auch ganz klar unten geschrieben: In Folge neuer Zahlweise Kriminalstatistik nicht mit 2005 zu vergleichen. Aber jetzt kommt für mich die Frage: Wieso kann ich es nicht vergleichen? Was wurde neu gezählt? Was für mich die Hauptfrage betrifft: Was sind 6'900 Fälle, die nicht zugeordnet werden können. Sind das andere Straftaten, die englisch ausgesprochen werden? Irgendwie kann doch das nicht stimmen, weil jede Straftat kann man einigermassen zuordnen. Fast 7'000 Straffälle, die nicht zugeordnet werden können. Ich bitte die Regierung, das zu klären und zu sagen, was noch unternommen werden könnte, um solche Straftaten noch zu vermindern, weil die Anzahl scheint mir sehr hoch zu sein.

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...Die Staatswirtschaftliche Kommission hat diese Vertretungen, soweit sie einen unmittelbaren Bezug zum Kanton St.Gallen haben und mit der Pflichterfüllungen im angestammten Bereich noch verträglich sind, immer unterstützt. Sie tragen zur Imagebildung bei, fördern den Wissenstransfer, ermöglichen Einflussnahme und lassen Entwicklungen zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt auch auf Stufe Kanton erkennen. Der Staat wird ganz besonders über die Handlung seiner einzelnen Vertreter, insbesondere der Beamten und Angestellten an der Front, wahrgenommen. Spitzfindigkeiten und Handlungen wider jeden gesunden Menschenverstand nur um des Gesetzesbuchstabenswillen können enorm imageschädigend sein und das Vertrauen in den Staat untergraben. Hier ist vor allem die Regierung aufgerufen, alles daranzusetzen, dass das Staatspersonal wohl rechtmässig handelt, sich im Umgang mit der Klientel aber möglichst bürgerfreundlich und situationsgerecht verhält. Die Bearbeitung parlamentarischer Vorstösse ist aufgrund ihrer oftmaligen Komplexität und zahlloser Fragen zum Thema für die Staatsverwaltung enorm zeitaufwendig. Die lapidare Bemerkung im Parlament «Der Vorstoss ist erledigt» ist jeweils der zeitlich kürzeste und finanziell wohl billigste Akt. Der grosse Aufwand findet hinter den Kulissen statt und kostet viel Zeit und Geld. Dies lohnt sich dann, wenn ein parlamentarischer Vorstoss sachlich gerechtfertigt ist und nicht einfach der persönlichen Profilierung dient. Das Parlament ist hier im Sinn der Effizienz und Uneigennützigkeit aufgerufen, Selbstbeschränkung zu üben.

Schliesslich noch ein Wort zur Prüfungsmethodik der Staatswirtschaftlichen Kommission: Wir haben im vergangenen Jahr vermehrt auch die Aussensicht in die Prüfungshandlungen miteinbezogen. Es wurde, also nicht nur staatsverwaltungsinterne Stellen konsultiert, sondern auch Kunden, Institutionen und Organisationen, die mit diesem Stellenberührungspunkte haben. Diese Vorgehensart hat nicht immer nur eitel Freude in der Staatsverwaltung ausgelöst. Der Staatswirtschaftlichen Kommission ist es ein grosses Anliegen, möglichst viele Sichtweisen in ein abschliessendes Gesamturteil einzubringen. Betriebsblindheit und Selbstüberschätzung können dadurch reduziert und die Objektivität im Urteil gefördert werden.

Nun zum vorliegenden Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission: Er stellt wie gewohnt ein Konzentrat umfangreicher Prüfungshandlungen dar. Ich gestatte mir angesichts der Fülle der Themen und der nur beschränkt verfügbaren Zeit auf einige wenige Erkenntnisse in aller Kürze hinzuweisen. Der Staat hat unzählige Leistungsaufträge mit Dritten abgeschlossen. Es ist äusserst wichtig, dass diese systematisch bewirtschaftet, d.h. immer wieder auf deren Inhalt, Notwendigkeit und Umsetzung überprüft werden. Der heute visuelle Auftritt des Kantons St.Gallen nach aussen ist nicht mehr zeitgemäss. Die Vielgestaltigkeit der Publikationen und der Wirrwarr im Printbereich belegen dies eindrücklich. Nach Auffassung der Staatswirtschaftlichen Kommission ist die Zeit reif, dem Kanton ein zeitgemässes und einheitliches Erscheinungsbild zu verpassen.

Im Laufe der Prüfung stellte sich auch die Frage, ob es Sinn macht, in einem regionalen Arbeitsmarkt Kompetenzzentrum, Arbeitsvermittlung sowie Berufs- und Laufbahnberatung zusammenzuführen. Die Staatswirtschaftliche Kommission begrüsst zwar eine enge Zusammenarbeit und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen. Für eine derart tiefgreife Neuorganisation sieht sie zurzeit aber keinen Handlungsbedarf. Im Bereich der RAV schränkt der Datenschutz den Informationsfluss ein und beeinträchtigt damit zum Teil die Arbeitsvermittlung. Das Amt für Arbeit hat zugesagt - und wir finden das wichtig aus Sicht der Staatswirtschaftlichen Kommission -, in Zukunft bei den zu Betreuenden aktiv das Einverständnis für den Datentransfer einzuholen. Die Höhe der Geometertarife bildet immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Da es sich um einen monopolähnlichen Bereich handelt, ist eine periodische Überprüfung unabdingbar. Die Staatswirtschaftliche Kommission ist der Auffassung, dass die sogenannte Honorarordnung 33 durch eine zeitgemässe Regelung abgelöst werden muss.

Die Subkommission Volkswirtschaftsdepartement hat im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit unter anderem das Geodatenmanagement im Kanton St.Gallen, namentlich auch die Interessengemeinschaft GIS AG, in ihrer Organisation und ihrem Wirken thematisiert. Fragestellungen wie Schnittstellenproblematik, Systemoffenheit, technische und organisatorische Abhängigkeiten von der Betreiberin prägten den Eindruck, dass das Geodatenmanagement im Kanton St.Gallen in eine Sackgasse geraten könnte. Die Staatswirtschaftliche Kommission empfiehlt, das Geodatenmanagement in den Bereichen Organisation und Systemanforderungen durch eine verwaltungsexterne Fachperson überprüfen und begutachten zu lassen. Der Denkmalpflege kommt auch in einer Zeit der intensiven wirtschaftlichen und baulichen Entwicklung, oder gerade vielleicht dann, eine wichtige Bedeutung zu. Die kantonale Fachstelle für Denkmalpflege ist angesichts der Fülle der jährlichen Geschäfte mit 3,4 Stellen schwach dotiert. Zudem stellt die Staatswirtschaftliche Kommission die Frage in den Raum, ob im Interesse von Denkmalpflege und Ortsbildschutz nicht das Anreizsystem für Grundeigentümer auf Gesetzesstufe verstärkt werden sollte.

Die Staatswirtschaftliche Kommission wurde bei der zweiten Nachkontrolle in ihrer bisherigen Haltung bekräftigt, dass das Verfahren zur Standortbestimmung und beruflichen Entwicklung der Mittelschullehrkräfte (Stemi genannt) als Instrument für die lohnwirksame Qualifikation nicht vollends taugt. Es muss dringend angepasst oder allenfalls abgelöst werden. Der von der Regierung noch für die laufende Amtsdauer in Aussicht gestellte Postulatsbericht mit dem Titel «Qualitätsentwicklung an Mittelschulen» muss entsprechende Lösungen aufzeigen. Das Projekt Datenbank und Applikation für Grundstückschätzungen (abgekürzt eher bekannt unter dem Namen DAG) beschäftigte die Staatswirtschaftliche Kommission schon mehrmals. Obwohl seit dem Jahr 2005 in Betrieb, liess die Performance zu wünschen übrig, und das Zusammenwirken zwischen der Software-Lieferantin und der GVA war problembehaftet. Die Performance hat sich aus der Sicht der Benützer verbessert. Die Zusammenarbeit zwischen der GVA und der Software-Lieferantin muss im Interesse des Projektes dringend auf eine befriedigende Basis gestellt werden. Auf 1. Juni 2005 konzentrierte die Regierung die kantonalen Aufgaben im Ausländer- und Asylrecht im Geschäftsbereich des Justiz- und Polizeidepartementes. Die Staatswirtschaftliche Kommission durfte feststellen, dass diese Reorganisation erfolgreich durchgeführt wurde und sich bewährt.

Die Subkommission Gesundheitsdepartement hat sich im Rahmen ihrer diesjährigen Prüfungstätigkeit intensiv mit dem Spital Walenstadt in der Spitalregion Rheintal, Werdenberg und Sarganserland auseinandergesetzt. Soweit ersichtlich und heute bereits bewertbar, hat sich die Regionalisierung des Spitalwesens nach dem Gesetz über die Spitalverbunde bewährt. Dies einige zusammenfassende Bemerkungen zu ausgewählten Prüfungspunkten. Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt Ihnen auf das Geschäft einzutreten und den Anträgen auf den S. 59 und 60 des Berichts 2007 der Staatswirtschaftlichen Kommission zuzustimmen. Auf S. 53 Ihres Berichtes zur Staatsverwaltung behielt sich die Staatswirtschaftliche Kommission vor, weitere parlamentarische Vorstösse zur Abschreibung zu beantragen, wenn sich die Voraussetzungen für die Abschreibung bis zur Beratung dieses Berichtes durch den Kantonsrat noch erfüllen. Gestützt auf diese Vorhersage beantrage ich Ihnen, zusätzlich zu den bestehenden Anträgen auch das Postulat 43.06.16 «Strategische Investitionsplanung für st.gallische Spitäler und Kliniken» abzuschreiben. Mit dem Bericht 40.07.03 «Investitionsplanung für st.gallische Spitäler» ist das ins entsprechende Geschäft für diese Session traktandiert und das Postulatsanliegen somit erfüllt.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Ratspräsident: Zu Nufer-St.Gallen: Sie sprechen zum Baudepartement. Zur Diskussion steht im Moment die Allgemeine Verwaltung, Regierung und Staatskanzlei. Sie können Ihr Anliegen im Abschnitt des Baudepartementes vortragen.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

6200 (Amt für Umweltschutz). Ich bin jetzt doch sehr erstaunt darüber, was der Kommissionspräsident der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Antwort gegeben hat. Nachdem zu Beginn der Besprechung dieses Amtsberichts gesagt wurde, ich möchte ihn selbst zitieren: «dass es wichtig ist und Aufgabe der Staatswirtschaftlichen Kommission, Entwicklungen zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, dies im Sinn einer bürgerfreundlichen Form unserer Bewältigung von Aufgaben und dies im Sinn eines situationsgerechten Angehens entsprechender Aufgaben, dass nur im Zusammenhang mit dem Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission S. 39 diese Begeisterung darüber ist, wie man doch mit Reduktionen umgeht.» Wenn Sie diesen Abschnitt genau lesen, dann tönt doch der sehr wohl nach diesem Grundsatz. Krankheit als Chance, alles ist eine Chance. Das kann so nicht sein. Wir haben das gehört mit diesen möglichen Auswirkungen. Wir haben auch gehört, dass da keine zusätzlichen Stellen geschaffen sind, und wir wissen auf der anderen Seite, und das aus anderen Geschäften, dass es nur möglich ist, eine Aufgabe neu und als Chance anzugehen, wenn man da auch investiert. Davon sehe ich hier nichts. Ich meine, das wäre genau der Punkt. Wenn man hier eine Chance sieht, Reorganisation, z.B. neue und andere Systeme, neue Effizienzmöglichkeiten auszuloten und zu nutzen, dass man doch gleichzeitig beantragen müsste, dass eben zusätzlich eine Stelle geschaffen wird oder gar investiert wird in diese Möglichkeit, hier auch tatsächlich effektiv aktiv zu werden und nicht so schwammig zu bleiben, wie das nun in diesem Bericht S. 39 steht.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Es sind brennende Fragen, die uns in Zukunft im Gesundheitswesen beschäftigen werden. Das DRG setzt voraus, dass eine Prozessoptimierung in den Spitälern gemacht und umgesetzt wird, d.h. die Abläufe in den Spitälern werden ganz anders organisiert werden müssen. Es ist eine leistungsorientierte Finanzierung vorgesehen, was auch dazu führen wird, dass wir eben die Leistungen, was wir schon lange wollten - Sie ebenfalls wie auch wir im Gesundheitswesen und im Spitalwesen -, dass die Leistungen vergleichbar werden. Es soll Transparenz geschaffen werden, wie viel kostet was. Diese Finanzierungsumstellung ist nicht gratis zu haben. Wir sind im Moment noch in der Phase, in der wir eben die Abgeltung nach Fall und Tagespauschale abrechnen, d.h., dass wenn Patientinnen oder Patienten etwas länger im Spital liegen, darf dann auch abgegolten werden. Das wird bei DRG nicht mehr so sein. Wir sind jetzt schon daran, ebendiese Aufenthaltsdauern oder die Liegedauern zu verkürzen. Das haben Sie auch aus den Berichten entnehmen können. Das beinhaltet jetzt aber eben eine grosse Schwierigkeit, dass wir mit dem Abrechnungssystem, wie wir es jetzt haben, Mindereinnahmen generieren. Des einen Freud, ist des anderen Leid, d.h. weniger Aufenthaltsdauer bedeutet weniger Pflegetage und damit Ertragsausfall. Es gibt sozusagen ein Nadelöhr, und durch dieses Nadelöhr müssen wir durch. Ein konkretes Beispiel, dass Sie etwas wissen, was das heissen mag, wenn wir weniger Aufenthaltstage abrechnen können aus der Spitalregion 1 dem Kantonsspital. Da wurde die Aufenthaltsdauer im Jahr 2005 bis 2007 von 9,5 Tagen auf 8,5 Tage reduziert. Das produziert einen Ertragsausfall von 9,9 Mio. Franken. Jetzt kann man sagen, die Verkürzungen bringen auch Einsparungen, und das ist richtig so, aber diese Einsparungen, die betragen höchstens 25 Prozent, weil wir einen hohen Fixkostenanteil haben. Der Ertragsausfall schlägt immer noch mit rund 7,4 Mio. Franken zu Buche. Das wird eine grosse Herausforderung an uns stellen, und auch der Kantonsrat wird sich wahrscheinlich damit befassen müssen. Wir hatten jetzt gute Zeiten, aber nächstes Jahr werden wir keine solchen rosigen Zeiten mehr haben, weil jede Umstellung, das wissen Sie auch in der Wirtschaft, kostet zuerst einmal Geld, und ich denke, es lohnt sich da in diese Investition für die Zukunft auch zu investieren, weil es ein gutes Abrechnungssystem sein wird. Ein System, das uns auch beim Kostenzuwachs und der Vergleichbarkeit eben ein optimales Instrument in die Hand geben wird. Deswegen danke ich auch für die Frage, dass vielleicht auch hier schon im Vorfeld daran gedacht werden kann, was dann eben in Zukunft für Verbesserungen - auch wenn es im Moment etwas kostet - möglich sein werden. Wir nehmen diese Herausforderung an und wir fädeln im Nadelöhr ein, dass es nachher für die Zukunft eben so sein wird, dass der Faden wiederum in einer guten Art und Weise weitergezogen werden kann.

Zur freien Spitalwahl: Auf den ersten Blick ist die freie Spitalwahl eine verführerische Variante. Das gebe ich zu. Aber wenn man etwas genauer hinsieht, dann merkt man und muss unmissverständlich feststellen, dass einmal mehr die Versicherungslobby tatsächlich punktet. Die freie Spitalwahl wird nämlich mit Steuergeldern finanziert werden müssen ohne erkennbaren Nutzen. Sei dies im Hinblick auf die Qualität, sei es aber auch im Hinblick auf die Effizienz, und volkswirtschaftlich bringt uns diese freie Spitalwahl schon gar nicht weiter. Es ist so, dass die freie Spitalwahl heisst, dass die Beteiligung an allen ausserkantonalen Behandlungen in einem Listenspital, unabhängig davon, ob es ein privates oder ein öffentliches Spital ist, ohne dass die Behandlung medizinisch indiziert ist, oder eben nicht vom, Kanton übernommen werden muss. Man könnte auch ganz einfach sagen, es gibt eine Finanzstromveränderung zuungunsten der steuerlichen Belastung. Es ist nichts anderes als eine Verschiebung des Finanzstroms zugunsten der privaten Zusatzversicherung, die von den Steuerzahlenden bezahlt werden muss, und man bietet Hand für Wettrüsten und Verteuerung. Kein taugliches Instrument, um den Kostenzuwachs in den Griff zu bekommen. Wir setzen deswegen auf DRG - auf dieses neue leistungsorientierte Finanzierungsmodell. Das wird uns Transparenz und richtige Signale setzen. Was heisst das konkret auf die Kosten bezogen? Wir haben das ziemlich genau angeschaut, und Sie konnten es bereits vor etwa zwei Monaten der Presse entnehmen. Für unseren Kanton würde das bedeuten, dass rund 6’800 Fälle mehr bezahlt werden müssten, die jetzt aber über die private Zusatzversicherung laufen, die dann eben der Staat berappen müsste. Damals haben wir sehr konservativ geschätzt. Wir gingen diesen Zahlen noch einmal nach und mussten zur Kenntnis nehmen, dass auch bei einer weiteren konservativen Schätzung, dass dies unseren Staat rund 50 bis 55 Mio. Franken kosten wird. Umgerechnet, wie Sie wissen, etwa 5 Steuerprozente. Das ist aber nicht alles, weil die KVG-Revision noch mehr kosten und auf die Kantone überwälzen wird. Da denke ich nur schon an den Mindestanteil, den die Kantone bezahlen müssen. Der wird auf 55 Prozent gesetzt, d.h. für unseren Kanton noch einmal 20 bis 30 Mio. Franken mehr Gelder, die da investiert werden müssen. Wir sind der Meinung, die GDK und die FDK - wir hatten Plenarsitzung am selben Tag, am 31. Mai 2007 -, dass die freie Spitalwahl so kein taugliches Instrument darstellt, weil es eben keinen Nutzen bringen wird. Ich möchte Ihnen einen kurzen Abschnitt aus dem Brief, den die GDK und die FDK an die ständerätliche Kommission geschrieben haben, zitieren: «Die freie Spitalwahl wird fälschlicherweise als Wettbewerbselement dargestellt. Wettbewerb geht jedoch über Qualität und Preise. In einem Versicherungsmarkt steht der Wahlfreiheit jedoch für die Patientin und den Patienten kein direktes Preiselement gegenüber. Sie führt somit unweigerlich zu Mehrkosten. Die zu erwartenden Verhaltensänderungen der Spitäler werden daher wenig mit einem echten Wettbewerb zu tun haben, sondern die angebotsinduzierte Nachfrage anheizen.» Das ist kein Signal, das wir setzen möchten. Deswegen wehrt sich die Gesundheitsdirektorenkonferenz zusammen mit der Finanzdirektorenkonferenz gegen diese Art und Weise, wie jetzt die freie Spitalwahl eingeführt werden soll.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Ich spreche zum Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission S. 36. Da geht es um die Reduktion der 1'020 Stellenprozente im Amt für Umweltschutz und um die Konsequenzen. Ich weiss nicht, ob Sie das alles so genau nachgelesen haben. Falls nicht, möchte ich Ihnen einiges daraus zitieren. Da steht, die möglichen Auswirkungen dieser Kürzungen können sein: «Gefahr der Fehlerhäufigkeit, Abnahme der Qualität.»

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007