Geschäft: Regionaler Sonderlastenausgleich
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.07.01 |
Titel | Regionaler Sonderlastenausgleich |
Art | KR Motion |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 25.1.2007 |
Abschluss | 22.9.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.06.11 voKo Finanzausgleichsgesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.2.2007 | Gutheissung | 135 | Zustimmung | 6 | Ablehnung | 39 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.2.2007 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Auf die Motion ist einzutreten. Die Vertretung der Kleinstädte und regionalen Zentren legte ihre Berechnungen zu den Zentrumslasten, Zentrumsleistungen und Zentrumsnutzen vor. Die vorberatende Kommission lehnte einen gleichlautenden Antrag ab. Sie haben heute den Antrag abgelehnt, den Sonderlastenausgleich für die Stadt St.Gallen auch für Kleinstädte und regionale Zentren zu öffnen. Daneben lagen die beiden Anträge der Stadt Gossau und der Gemeinde Wattwil vor, mit einem Pauschalbetrag von 5 Mio. Franken die Abgeltung zu regeln. Dies wurde als systemwidrig betrachtet. In der Sache, dass die Kleinstädte und regionalen Zentren zusätzliche Lasten tragen und zusätzliche Leistungen finanzieren müssen, bestand Einigkeit in der vorberatenden Kommission. Die vorberatende Kommission schlägt dem Kantonsrat vor, dass in einem anschliessenden Verfahren die Grundsätze der regionalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich geregelt werden. Dazu ist dem Kantonsrat Bericht und Antrag zu stellen. Es ist aus Sicht der Betroffenen und der regionalen Zentren sicher nur der zweitbeste und längere Weg. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007 |
20.2.2007 | Wortmeldung | Die Regierung beantragt Gutheissung. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007 |
22.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Die SVP-Fraktion begrüsst es grundsätzlich, wenn die Wirksamkeit einer umgesetzten Vorlage geprüft wird, das heisst konkrete Ziele gesetzt und die Erreichung dieser Ziele geprüft werden und dabei die Betroffenen sinnvoll mit einbezogen werden. Vor allem, wenn dann sogar noch Massnahmen getroffen werden, um gefundene Mängel zu beheben oder zumindest Verbesserungen zu erzielen. Die SVP-Fraktion hat dementsprechend ja damals schon das Projekt «Wirkungsorientierte Verwaltungsführung» sehr unterstützt. Für die SVP-Fraktion ist natürlich wesentlich, dass sich die Gemeinden in der Umfrage, die wir im Übrigen als sehr sinnvolles Mittel betrachten, insgesamt zufrieden äussern und ganz besonders, dass sich die grosse Befürchtung der sich möglicherweise vergrössernden Steuerfussunterschiede offenbar nicht bestätigt hat. Dass der Steuerwettbewerb verstärkt worden ist, begrüsst die SVP-Fraktion letztlich, weil das schliesslich zu einer tieferen Steuerbelastung für die Bürger führt, was ja eines der politischen Hauptanliegen der SVP-Fraktion ist. Schlankere Abläufe in der Verwaltung, eine Reduktion des Zeitaufwandes, mehr Transparenz, eine stärkere Gemeindeautonomie und die damit verbundene grössere Eigenverantwortung sind ebenfalls ganz im Sinne der SVP-Fraktion, die Beseitigung falscher Anreize erst recht. Die SVP-Fraktion ist wie die vorberatende Kommission der Ansicht, dass die Motion 42.07.01 «Regionaler Sonderlastenausgleich» abgeschrieben werden kann. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Es ist so, dass wir mit dem neuen Finanzausgleich viele Verbesserungen haben. Unter den Gemeinden läuft es viel besser. Es gibt aber auch eine Seite, die eben nicht so gut ist, und wir meinen da vor allem, dass auch mit dem neuen Finanzausgleich die Unterschiede zwischen Arm und Reich immer grösser werden. Wir finden auch von unserer Fraktion her, es gibt ein paar Sachen in dieser sorgfältig verfassten Vorlage, die unseres Erachtens ein bisschen auf die leichte Schulter genommen wurden. Da meine ich vor allem, dass so betont wird, wie gut es sei, dass die Gemeinden sich vergleichen könnten, und die Frage, welche sich daraus stellt, ob nicht die Gefahr besteht, dass sie sich dann gegenseitig ausspielen. Es ist so, wer nicht so reich ist und von der Gemeindefinanzenseite her auf der Schattenseite steht, steht immer auf der Schattenseite. Wettbewerb über die Steuern ist letztendlich immer fatal. Aber im Grossen und Ganzen finden wir es eine gute und sorgfältige Vorlage. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | Abschnitt 7 (Antrag). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Abschnitt 7 wie folgt zu formulieren: «Wir beantragen Ihnen, Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.» Sonderlastenausgleiche - wir haben es vorher auch von Regierungsrätin Hilber gehört - braucht es. Sie sind auch immer noch in Diskussion. Was wir wollen - und da haben wir uns anscheinend ziemlich falsch verstanden -, ist keine weiter geöffnete Schere zwischen den Gemeinden in den Steuerfüssen. Wir gingen eigentlich immer davon aus, dass schlussendlich diese Schere kleiner werden sollte und nicht grösser. Wir sind daher überzeugt, dass man Lastenausgleiche prüfen muss. Wenn man schaut, was die Regierung noch im Frühling bei den Vorstössen geschrieben hat, da steht bei «Regionaler Sonderlastenausgleich»: «Die Arbeiten an dem Bericht sind im Gang. Er kann dem Kantonsrat voraussichtlich im Herbst 2010 zugeleitet werden.» Jetzt wird uns dieser Bericht anscheinend nicht mehr zugeleitet, was wir natürlich sehr bedauern. Denn darin würde man genau sehen, warum eine weniger geöffnete Schere anscheinend nicht zielführend sein soll. Wir glauben, dass es wichtig wäre, dass dieser Rat diesen Bericht haben sollte, um diese ganze Sache zu diskutieren. Hier ist es ein anerkannter Sonderlastenausgleich. Hier gibt es eine Lösung oder man erarbeitet eine Lösung. Aber wenn man bei der Stadt St.Gallen anfragt, dann ist man auch dort ein bisschen ratlos, wie man das dann machen will, dass eben diese Gemeinden an die Stadt den Anteil, der vorgesehen ist, zahlen werden, wenn nicht noch Hilfe vom Kanton kommt. Wenn wir für andere Zentren den regionalen Sonderlastenausgleich einfach wegstreichen und sagen, es lohnt sich nicht einmal, den zu prüfen, dann ist das auch für die Stadt St.Gallen ein Problem. Weil sich die Gemeinden um die Stadt St.Gallen herum fragen: Warum trifft es uns und warum müssen die Gemeinden rund um Rorschach, Wattwil, Wil und Buchs sich nicht auch diese Gedanken machen? Deshalb sind wir nicht dafür, diese Motion jetzt abzuschreiben. Wir sind dafür, dass man das prüft und uns vorlegt. Es könnten Lösungsvorschläge darin enthalten sein. Vielleicht kommt man dann zur Überzeugung, dass es zu kompliziert oder nicht machbar ist. Dann kann man das abschreiben. Das Zweite ist, und da bin ich froh, wenn Tinner-Wartau das in seinen Ausführungen so meint, dass eben der Sonderlastenausgleich Soziales weiterhin geprüft wird. Denn so war das auch in der Kommission vorgesehen. Aus dem Wortlaut bin ich nicht ganz schlau geworden. Tinner-Wartau ist heute nicht da. Aber wenn er das meint, dann ist das klar. Das steht auch im Bericht oberhalb des Antrages, dass die Regierung den Sonderlastenausgleich Soziales weiter prüfen wird. Ich bitte Sie, die Motion «Regionaler Sonderlastenausgleich» nicht abzuschreiben und natürlich die Regierung weiterhin zu beauftragen, dass sie den Sonderlastenausgleich Soziales weiterhin prüft. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | legt ihre Interessen als Sozialdemokratin und als Vertreterin einer Regionsgemeinde offen. Ich finde es sehr bedenklich, wie die regionalen Zentren immer wieder vertröstet werden. Bereits am 30. Januar 2001 wurde in der Interpellation 51.00.72 «Sonderlasten im Sozialbereich und Finanzausgleich» geschrieben, dass im Rahmen des kantonalen Finanzausgleichs davon ausgegangen werden kann, dass das neue Finanzausgleichsmodell, das die Regierung mit dem erwähnten Postulatsbericht vorschlagen wird, ein Element zur Linderung der besonderen Lasten der Städte enthalten wird. Wir haben dann, als es um den Finanzausgleich ging, feststellen müssen, dass es nur um eine Stadt ging, um den Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen. Hinter dem stehe ich voll und ganz und dieser ist wichtig und notwendig. Die regionalen Zentren wurden wiederum vertröstet. Man hat dann den Kompromiss dieser Motion «Regionaler Lastenausgleich» gefunden. Nun will man, ohne dass gross Arbeiten gemacht wurden, diese einfach abschreiben. Für mich ist das keine Frage des Vertrauens, sondern eine Frage der Realitäten, ob man diese Motion abschreiben will oder nicht. Die Realität ist nämlich die, dass die Freiwilligkeit nicht funktioniert. Ich kann da aus einigen Beispielen zitieren, die wir mindestens in unserer Region erlebt haben. Die Stadt Wil hat eine neue Stadtbibliothek gebaut. Für die Umbauarbeiten haben wir die Regionsgemeinden angeschrieben. Keine der Gemeinden ist bereit, auch nur einen Franken an Investitionen oder Betrieb zu finanzieren. Das Gleiche war bei der Tonhalle Wil. Auch die wurde saniert. Die wird auch mit grossen Beiträgen von der Stadt Wil finanziert. Wir bekommen auch Lotteriefondsgelder. Das möchte ich da nicht vorenthalten. Auch da wurden die Regionsgemeinden angeschrieben. Wir haben von den Abos her klare Zahlen, wer woher kommt. Keine der Gemeinden rund herum ist bereit, auch nur einen Franken freiwillig zu bezahlen. Es gibt noch ein drittes Beispiel, Sportanlage Bergholz: Auch da geht es um eine grosse Investition, über die wir demnächst abstimmen werden in der Stadt Wil. Wir haben die Regionsgemeinden angefragt, ob sie freiwillig einen Investitionsbeitrag leisten. Auch da keinen Franken freiwillig. In der Aktiengesellschaft für den Betrieb werden sich aber einige Gemeinden der Region beteiligen. Ich muss sagen, die Freiwilligkeit funktioniert hier nicht. Ich finde es darum nicht richtig, diese Motion jetzt abzuschreiben. Es kann doch nicht sein, dass die regionalen Zentren, ob sie finanziell gut oder schlecht gestellt sind, abserviert werden. Die genauere Betrachtung zeigt, die Zentren sind finanzstark und brauchen die Unterstützung, dann ist das eine andere Sache. Aber es gibt verschiedene Regionalzentren mit Lasten, und es sind nicht alle regionalen Zentren gleich finanzstark. Deshalb möchte ich Sie wirklich bitten, diese Motion nicht abzuschreiben. Noch ein Stichwort zum Sonderlastenausgleich Stadt, der auch in einen horizontalen Lastenausgleich noch umgebaut werden kann. Es ist ein Irrglaube, wenn man jetzt das Gefühl hat, wenn man diesen regionalen Lastenausgleich kippt bzw. diese Motion abserviert, dass dann die Gemeinden rund um St.Gallen finden, ja wir zahlen gerne. Die anderen Gemeinden um andere Zentren herum müssen nicht finanzieren. Ich denke, man erweist hier auch der Stadt St.Gallen einen Bärendienst. Ich bitte Sie, diese Motion jetzt nicht abzuschreiben und dem Antrag Tinner-Wartau zum Soziallastenausgleich nicht zuzustimmen. Das ist ein Ausgleich, der nicht nur auf die Zentren zielt, sondern es gibt unter Umständen kleinere Landgemeinden, die von Soziallasten gross getroffen sind. Es kann doch nicht sein, dass wir das jetzt ohne grössere Diskussion einfach vom Tisch wischen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat dieses Thema sehr ausführlich diskutiert. Es kam ein konkreter Auftrag, einen Sonderlastenausgleich Soziales einzuführen. Dem gegenüber steht der Wortlaut in Ziff. 6.3.4. gemäss Botschaft der Regierung. Wir haben diese beiden Anträge bzw. Wortlaut gegenübergestellt, und der Wortlaut der Regierung in Ziff. 6.3.4. hat mit 11:4 Stimmen obsiegt. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Ich kann die Frage gut beantworten. Ich habe ein graues Blatt vor mir. Das bedarf allenfalls noch einer Begründung. Aber der Antrag ist gestellt. Wir werden Tinner-Wartau vielleicht auch noch hören. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Ein Finanzausgleichsgesetz legt die Basis der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden sowie des Ausgleichs der finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden und der unterschiedlichen Belastungen dieser Gemeinden. Naturgemäss prallen hier verschiedenste Interessen aufeinander. Aus diesem Grund wurde aufgenommen, dass nach zwei Jahren ein ausserordentlicher Wirkungsbericht eine Zwischenbilanz geben sollte. Der vorliegende ausserordentliche Wirkungsbericht hat die Zahlengrundlage von einem Jahr sowie die Erfahrungen der Umsetzung von etwas mehr als zwei Jahren. Trotzdem gibt es bereits in diesem Stadium verschiedene Feststellungen. Die positiven Aspekte im Wirkungsbericht bei der Umsetzung des neuen Finanzausgleichsgesetzes zuerst: Ich glaube, man kann festhalten, dass die Umsetzung des Finanzausgleichsgesetzes sehr pragmatisch durch die Verwaltung angegangen wurde. Der Verwaltung ist dafür zu danken. Man kann auch eine gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton feststellen. Manchmal vielleicht eine zu gute in diesem Bereich. Ich komme nachher noch kurz darauf zurück. Die Instrumente, insbesondere der Ressourcenausgleich, reagieren flexibel auf die Veränderungen, das ist positiv. Finanzausgleichsgesetz und Gemeindevereinigungsgesetz ergänzen sich, im Sinn von Anstössen für Zusammenschlüsse und mehr Zusammenarbeit, sehr gut. Auf der anderen Seite sind die negativen Aspekte bei der Einführung des neuen Finanzausgleichsgesetzes zu nennen. Der Bericht beschränkt sich auf Zahlen und stellt den Steuerwettbewerb ins Zentrum. Es geht aber bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden auch um die Aufgabenerfüllung. Darauf wird nicht eingegangen. Man kann hier auch anmerken, dass die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton ja noch nicht vorliegt und noch nicht entschieden ist. Das ist sehr zu bedauern, weil immer auch die Diskussion über die Finanzierung dieser Aufgaben läuft. Ich muss Sie wahrscheinlich daran erinnern, dass in den letzten Sessionen immer wieder um die Geldverteilung zwischen Gemeinden und Kanton bzw. die Entlastung oder Belastung diskutiert wurde. Da diese Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden noch nicht geklärt ist, ist diese Diskussion belastet, da wir feststellen müssen, dass die Schere der Steuerbelastung zwischen den einzelnen Gemeinden erheblich auseinandergeht. Der Verfassungsauftrag «Verminderung der Belastungsunterschiede» wird klar nicht erfüllt. Hier ist auch festzustellen, das können Sie aus dem Bericht auch ersehen, dass die steuertechnisch starken Gemeinden diese Entlastungen umsetzen und weitergeben können, die steuertechnisch schwachen hingegen dies nicht können. Da gibt es einen Rückfluss an den Kanton. Das ist in den kommenden Diskussionen um Entlastungen der Gemeinden zu berücksichtigen. Es zeigt sich auch daran, dass der horizontale Finanzausgleich unter den Gemeinden fehlt. Dass diese Entwicklung das Auseinanderdriften der Steuerbelastungen bereits im ersten Jahr so erheblich ist, ist sehr zu bedauern. Wir können davon ausgehen, dass diese Steuerschere sich weiter auseinanderentwickeln wird. Damit wird auch der Zusammenhalt innerhalb des Kantons gefährdet, wenn das eine Grösse annimmt, dass man hier eigentlich Massnahmen ergreifen müsste. Der Sonderlastenausgleich Soziales fehlt. Dies zeigt sich auch bereits nach kurzer Zeit. Erfreulich ist, dass die Regierung mit dem ersten ordentlichen Wirkungsbericht einen konkreten Vorschlag für einen Sonderlastenausgleich vorlegen will. Sie sagen auch, dass innerhalb der vorberatenden Kommission klar zugesagt wurde, dass mit diesem ersten ordentlichen Wirkungsbericht auch der Bereich des Sonderlastenausgleichs Soziales geklärt werden wird. Im Finanzausgleichsgesetz wird die Steuerung des Übergangsausgleichs in Art. 51 umschrieben. Diese gesetzlichen Vorgaben wurden gemäss Bericht im Einverständnis mit der VSGP umgangen bzw. ausgehebelt. Art. 51 umschreibt, dass ab dem dritten Jahr die Steuerfussunterschiede zum Interventionssteuerfuss reduziert werden. In Zusammenarbeit mit der VSGP wird hier eine gesetzliche Wird- oder Muss-Bestimmung ausgehebelt. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton in Ehren, aber wenn klare gesetzliche Vorgaben vorliegen, dann sind die Gesetze da umzusetzen. Es geht nicht, dass diese ausgehebelt werden. Im Resultat nämlich sind dann insbesondere die finanzschwachen Gemeinden betroffen. Das ist nicht akzeptabel. Wir gehen davon aus, dass im ersten ordentlichen Wirkungsbericht zu diesem Bereich auch Korrekturen angebracht werden, welche die finanzschwachen Gemeinden nicht zusätzlich belasten oder benachteiligen. Insgesamt zeigt der ausserordentliche Wirkungsbericht positive Aspekte des Finanzausgleichsgesetzes, aber auch die notwendigen Handlungsfelder. Die SP-Fraktion erwartet im Hinblick auf den ersten Wirkungsbericht in den sensiblen Bereichen Umsetzung des Verfassungsauftrags, die Verminderung der Belastungsunterschiede und im Bereich des Sonderlastenausgleichs Soziales konkrete Schritte für Verbesserungen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen Der Antrag der SP-Fraktion zielt darauf, dass diese Motion nicht abgeschrieben wird. Ich gehe mit Friedl-St.Gallen durchaus einig, dass die Disparitäten im Kanton St.Gallen, die Steuerfussunterschiede, dass dem entgegengetreten werden muss. Aber auch das, was Sie jetzt ausgeführt haben, hat nichts mit dem regionalen Sonderlastenausgleich zu tun, sondern Sie haben - glaube ich - vom horizontalen Lastenausgleich gesprochen, den man beim neuen Finanzausgleich nicht ansprechen wollte. Es wurde auch von Regierungsrätin Hilber gesagt, es wurde ein politisches Versprechen abgegeben. Ich möchte auch sagen, hier hat die Regierung gut gearbeitet. Sie hat das Gespräch mit den Gemeinden zu diesem regionalen Sonderlastenausgleich gesucht. Ich möchte aber bitten, schauen Sie die Botschaft auf S. 32 an. Es ist diesmal nicht die VSGP, sondern es sind 80 Prozent der vorbildlich antwortenden Gemeinden, die sich klar geäussert haben, dass sie einen solchen regionalen Sonderlastenausgleich nicht wollen. Es sind auch die Gründe dort aufgeführt. Ich glaube, ich muss Ihnen diese nicht vor Augen führen. Es ist aber durchaus so, und da stimme ich Regierungsrätin Hilber zu, dass eben noch einiges offen ist. Ich denke mir, die Gemeinden haben klar gesagt, wir arbeiten regional zusammen, wir sind organisiert in der Region, wir lösen einige Aufgaben in Zweckverbänden und Gemeinden und wir finanzieren diese Aufgabe auch so. Ich denke mir, es wird einiges - und das ist eine grosse Baustelle, wo wir immer wieder diskutieren - bezüglich der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden noch zu klären sein. Dann sind es die Agglomerationsprogramme, die in den Regionen laufen, die auch ein Prüfstand sind bei der Umsetzung, wenn es darum geht, ob Lastenausgleich funktioniert oder nicht. Aber dies muss staatspolitisch nicht vom Kanton kommen, sondern ich denke mir, da müssen sich die Gemeinden in den Regionen selber finden und sich zusammenraufen und eben eine Lösung erarbeiten. Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen klar, diesen Antrag der SP-Fraktion abzulehnen. Wir haben Vertrauen in die Regierung. Wir haben auch Vertrauen in die zuständige Regierungsrätin, dass sie bei politischen bzw. bei exogenen Änderungen dieses Geschäfts durchaus das Gespür hat, hier wieder tätig zu werden und das aufzunehmen, weil der Wirksamkeitsbericht ist keine Eintagsfliege. Wir müssen immer wieder schauen, ob die Instrumente, die geschaffen worden sind beim neuen Finanzausgleich, die definierten Ziele erreichen und die Ungleichheiten in der Steuerkraft, wo viele Gemeinden nichts dafür können, beheben. Sie haben ausgeführt: Es gibt Gemeinden, die können sich anstrengen. Die werden nie eine Steuerkraft erreichen wie jene Gemeinden, die sich am Speckgürtel von Zentrumsgemeinden sonnen und da gewisse Einrichtungen durchaus auch benützen und so einen Zustrom an Einwohnern verzeichnen können. Aber Sie haben das klar ausgeführt. Diese Ungleichheiten werden mit der bestehenden Instrumentenform neuer Finanzausgleich abgelegt. Aufgrund dieser klaren Voten der 80 Prozent antwortenden Gemeinden wäre es hier falsch, dem Antrag der SP-Fraktion, diesen Abschnitt 7 zu ändern, zuzustimmen. Zum Kantonsratspräsidenten: Es ist nicht die vorberatende Kommission, die die Abschreibung dieser Motion beantragt, sondern die Regierung. Aufgrund dieser sauber in gegenseitiger Arbeit mit der Gemeinde errungenen Entscheide ist dies auch so beantragt. Ich finde das richtig so. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | Zu Ammann-Rüthi: Ich kenne ganz klar den Unterschied zwischen dem horizontalen Lastenausgleich und dem regionalen Sonderlastenausgleich. Sie können schon eine Umfrage machen: Nehmen Sie einen Dreikönigskuchen. In der Mitte ist das Zentrum, aussen herum sind sieben oder zwölf kleine «Weggli». Jetzt fragen Sie alle, wollt ihr dem Zentrum eure Rosinen abgeben? Die «Weggli» sagen alle Nein. So ist es doch, wenn man eine Umfrage macht, dann ist das doch das Verhältnis zwischen den Zentren und den anderen Gemeinden, die eben an die zentralörtlichen Leistungen den Ausgleich bezahlen müssen. Dieses Ungleichgewicht ist natürlich enorm. Ich hätte aber noch eine Frage an den Ratspräsidenten: Der Antrag Tinner-Wartau ist nicht gestellt, so wie ich das bis jetzt gehört habe. Falls er noch gestellt würde, müsste man ihn wirklich erklären, damit man ihn versteht. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf den Bericht ist einzutreten. Die vorberatende Kommission tagte am 16. August 2010 in Anwesenheit von Regierungsrätin Hilber, Generalsekretärin Anita Dörler sowie der Leiterin des Amtes für Gemeinden, Inge Hubacher. Der neue innerkantonale Finanzausgleich ist seit dem 1. Januar 2008 in Vollzug. Nach Art. 67 des Finanzausgleichsgesetzes ist die Regierung beauftragt, nach zwei Jahren einen ersten ausserordentlichen Wirksamkeitsbericht dem Kantonsrat zu unterbreiten. Ein erster ordentlicher Wirksamkeitsbericht wird dann im Jahr 2012 vorgelegt. Zusätzlich werden dann auch die Möglichkeiten für Verbesserungen aufgezeigt und der Ausgleichsfaktor für den Ressourcenausgleich für die folgenden vier Jahre festgelegt. Mit der vorliegenden Botschaft hat die Regierung uns detailliert über die Entwicklung und die Auswirkungen des Finanzausgleichsgesetzes in den ersten zwei Jahren nach Inkraftsetzung informiert. Die Datenbasis für eine abschliessende Beurteilung der Wirksamkeit ist zwar noch recht schmal. Sie gibt jedoch Hinweise darauf, welche Fragen im Rahmen der Überprüfung der Wirksamkeit geklärt werden müssen und vor allem auch, welche Ausgleichsinstrumente nicht die erwartete Wirkung zeigen. Zusammenfassend kann festgehalten werden: Der Finanzausgleich hat sich grundsätzlich positiv auf die Finanzlage der Gemeinden ausgewirkt. 70 Gemeinden haben im Jahr 2009 Finanzausgleichsbeiträge erhalten. Im Jahr 2010 sind lediglich noch drei Gemeinden im Übergangsausgleich, die finanzielle Situation ist bei 70 Prozent der Gemeinden gleich geblieben oder hat sich verbessert. Die durchschnittlichen Steuerfüsse der Gemeinden sind von 2006 mit 144,6 Prozent auf 133,7 Prozent im Jahr 2009 gesunken. Der neue Finanzausgleich ist transparenter geworden und - nicht ganz unwichtig -, die Gemeinden haben tendenziell mehr Freiraum und Autonomie gewonnen. Die Praxis hat auch aufgezeigt, dass das neue Finanzausgleichsgesetz und das Gemeindevereinigungsgesetz sich in der Umsetzung sehr gut ergänzen. Bei den vielen positiven Erkenntnissen aus zwei Jahren Finanzausgleich darf jedoch nicht vergessen werden, dass die ausserordentlich gute Finanzlage in den öffentlichen Haushalten die Situation grundsätzlich vereinfacht hat. Das Departement hat im Hinblick auf den ausserordentlichen Wirksamkeitsbericht bei den Gemeinden in einer Umfrage die Auswirkung auf die Gemeinden in Erfahrung gebracht. Darin zeigt sich eine sehr hohe Zufriedenheit mit dem neuen Finanzausgleich und mehrheitlich auch die Aussage, dass keine kurzfristigen Änderungen gewünscht sind. Die vorberatende Kommission nahm jedoch mit einigem Unverständnis von der Tatsache Kenntnis, dass von den 70 Gemeinden mit Ausgleichsbeiträgen sich lediglich 48 Gemeinden an der Umfrage beteiligten. Eigentlich unverständlich, dass es 22 Gemeinden nicht für nötig hielten, sich trotz jährlichen Millionenbeiträgen an einer Umfrage mit einer Standortbestimmung zu beteiligen. Ist es Desinteresse oder bereits die Selbstverständlichkeit, dass die Mittel so oder so fliessen? Entgegen den Erwartungen bei den damaligen Diskussionen um den neuen Finanzausgleich wird der individuelle Sonderlastenausgleich von mehr Gemeinden angewendet als erwartet. Der Kriterienkatalog wurde in der Zwischenzeit durch das Departement angepasst und verfeinert. Es zeigt sich auch, dass der individuelle Sonderlastenausgleich vermehrt für hohe Aufwendungen im Schulbereich eingesetzt wird. Die vorberatende Kommission unterstützt den Vorschlag der Regierung, eine gesetzliche Bestimmung im Finanzausgleich anzupassen. Der Ausgleichsfaktor soll für den Ressourcenausgleich ein Jahr später und damit auf das Jahr 2013 angepasst werden. Das Gleiche gilt für die Anpassung des Übergangsausgleichssteuerfusses. Eine weitere Unsicherheit bringt Art. 53 Abs. 2: Eine Umsetzung dieses Artikels, wobei es um die Messung der Übergangsausgleichsbeiträge ab dem vierten Jahr nach Vollzugsbeginn des Finanzausgleichsgesetzes geht, ist so in der Praxis gar nicht möglich. Im Weiteren möchte die vorberatende Kommission, dass die Auswirkungen des neuen Wasserbaugesetzes auf den Finanzausgleich geklärt und allenfalls neu im Finanzausgleich mitberücksichtigt werden sollen. Der Sonderlastenausgleich Soziales war bereits bei der Beratung um den neuen Finanzausgleich ein Thema. Die Zahlen zeigen klar, dass nebst der Stadt St.Gallen weitere Gemeinden von überdurchschnittlichen Kosten betroffen sind. Es sind dies z.B. Wattwil, Wittenbach und Rorschach. Es bleibt die Frage, ob überdurchschnittliche Kosten bei den Soziallasten über die erste Stufe des Finanzausgleichs abgegolten werden können oder allenfalls der individuelle Sonderlastenausgleich dazu als Instrument dienen könnte. Die Stadt St.Gallen hat bekanntlich mit dem Sonderlastenausgleich Stadt die Lösung, dass drei Viertel der Kosten, welche 125 Prozent des kantonalen Durchschnitts der Soziallasten übersteigen, vom Kanton ausgeglichen werden. Eine ähnliche Praxis wäre auch für andere betroffene Gemeinden denkbar. Ein Antrag auf einen verbindlichen Auftrag zur Einführung eines Soziallastenausgleichs auf den 1. Januar 2013 wurde in der vorberatenden Kommission abgelehnt. Die vorberatende Kommission beschloss ohne Gegenstimme Kenntnisnahme vom ausserordentlichen Wirksamkeitsbericht über den Vollzug des Finanzausgleichs der Regierung vom 27. April 2010. Der Kantonsrat hiess zusammen mit den Beratungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes die Motion 42.07.01 «Regionaler Sonderlastenausgleich» gut. Darin sollten die Grundsätze einer regionalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich aufgezeigt werden. Eine Lösungsskizze wurde mit dem Vorstand des VSGP und den Regionalgruppen der VSGP diskutiert. 80 Prozent der Gemeinden, welche sich dazu äusserten, möchten jedoch keinen regionalen Sonderlastenausgleich. Die Regierung sieht daher keine Veranlassung, dieses Geschäft weiterzuverfolgen, und beantragt, die Motion abzuschreiben. Nicht davon betroffen ist jedoch der teilweise Umbau des Sonderlastenausgleichs Stadt St.Gallen zu einem horizontalen Ausgleich. In der vorberatenden Kommission herrschte auch die Meinung vor, dass die Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis der richtige Weg und zielführender sei. In den Regionen werden die Hausaufgaben laufend gemacht, Projekte werden vermehrt gemeinsam angegangen, und auch Gemeindefusionen lösen teilweise das Problem. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Problematik der regionalen Sonderlasten mit der Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton begegnet werden kann. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 12:3 Stimmen, die Motion 42.07.01 abzuschreiben. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Bericht ist zur Kenntnis zu nehmen und die Motion 42.07.01 ist abzuschreiben. Die FDP-Fraktion bedankt sich bei der Regierung und dem Amt für Gemeinden für diesen ausserordentlichen Wirksamkeitsbericht. Es ist äusserst wichtig, dass bereits jetzt eine erste Bilanz über den neuen Finanzausgleich gezogen werden kann. Mit dem neuen Finanzausgleich soll die Autonomie der Gemeinden gestärkt werden. Die Gemeinden sind mit der Umsetzung der vielfältigen Staatsaufgaben beauftragt, und es ist somit sehr wichtig, dass sie die entsprechenden Mittel für diese Aufgaben zur Verfügung haben. Beeinflussbare, aber vor allem auch nicht beeinflussbare Faktoren bestimmen die finanzielle Stärke einer Gemeinde. Diese Unterschiede werden mit dem neuen Finanzausgleich stärker gewichtet. Tatsache ist aber, dass es immer noch Gemeinden gibt, die ohne eigenes Verschulden grössere Probleme haben. Der Bericht zeigt die Auswirkungen der drei Ausgleichsstufen sehr gut. Nicht zuletzt dank der guten Geschäftslage und den guten Steuereinnahmen in den Vergleichsjahren zeigt der Bericht ein sehr positives Bild auf. Die Zahl der sogenannten Ausgleichsgemeinden, heute Gemeinden im Übergangsausgleich, hat stark abgenommen. Viele Gemeinden konnten ihre Steuerfüsse senken und nur wenige mussten ihre Steuerfüsse anheben. Der Verzicht auf jeglichen horizontalen Ausgleich wird allerdings dazu führen, dass die Gemeindesteuerfüsse immer weiter auseinanderdriften. Gemäss der damaligen Botschaft zum NFA ist man davon ausgegangen, dass sich die Schere nicht gross weiter öffnen wird. Tatsache ist aber, dass bereits jetzt einige Gemeinden Steuerfüsse markant unter 100 Prozent erheben können. Dieser Punkt darf für den ordentlichen Wirksamkeitsbericht nicht ausser Acht gelassen werden. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es nach wie vor störend, dass nicht zuerst die Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden gemacht wurde. Wir sind überzeugt, dass eine vorgängige Klärung weitere Erleichterungen im Bereich der Finanzströme gebracht und den NFA noch weiter vereinfacht hätte. Gemeinden und Kantone, wir sprechen vom gleichen Steuerzahler. Es ist daher nicht notwendig, dass wir laufend gegeneinander ausgespielt werden, wie das z.B. am letzten Montag wieder der Fall war. Die Gemeindepräsidenten hier im Rat haben nicht die Aufgabe, möglichst viel herauszuholen. Wir haben nämlich keine Boni für das, was wir erreichen. Die Aussagen der befragten Gemeinden zum NFA sind grösstenteils positiv, auch wenn der Systemwechsel sicher zu Beginn zu einem grösseren Aufwand führt. Der NFA wurde damit angepriesen, dass einiges vereinfacht wurde. Ob dies auf allen Ebenen so ist, wird sicher noch genauer untersucht werden müssen. Trotz allem wird der Start des NFA als erfolgreich betrachtet. Korrekturen müssen aber laufend vorgenommen werden. Die FDP-Fraktion nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die durch den Finanzausgleich gesetzten Ziele nach dieser ersten Beurteilung grundsätzlich erreicht werden können. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Die CVP-Fraktion dankt der Regierung für diesen Bericht. Der Bericht zeigt klar auf, dass der neue Finanzausgleich ein gutes Instrument darstellt und unseren Kanton und unsere Gemeinden für die Zukunft fit machen bzw. halten kann. Es ist uns gelungen, die Gemeindeautonomie zu stärken, die Verantwortung der Gemeinden auch für den Schulbereich zu verbessern. Die Gemeindestrukturen im Kanton konnten und können auch noch zukünftig weiter vereinfacht werden. Die Konkurrenzfähigkeit der Steuerfüsse gegenüber unseren Nachbarkantonen konnte klar verbessert werden. Die CVP-Fraktion ist sich bewusst, dass dieser erste Bericht nur einen kurzen Zeitraum beinhaltet und dieser Zeitraum erst noch durch eine gute Konjunkturlage geprägt gewesen ist. Die kommenden Steuerabschlüsse werden das positive Gesamtbild möglicherweise etwas korrigieren. So wird es von grosser Bedeutung sein, ob der Wirksamkeitsbericht 2012 die heutigen positiven Fakten bestätigen wird oder dann halt eben nicht. Etwas besorgt blickt die CVP-Fraktion auf die stark rückläufigen Investitionsverfügungen. Da besteht das Risiko, dass unsere Infrastruktur nicht mehr ordnungsgemäss erneuert bzw. unterhalten wird. Hier wird es in Zukunft wichtig sein, ein Augenmerk darauf zu legen. Auch sind für die CVP-Fraktion die Auswirkungen des neuen Wasserbaugesetzes sowie des zukünftigen Gewässerplanes auf die Kostenstrukturen der betroffenen Gemeinden noch offen. Hier wird eine allfällige Anpassung des Sonderlastenausgleichs und/oder des individuellen Sonderlastenausgleichs notwendig sein. Der Bericht zeigt aber auch auf, dass die regionale Zusammenarbeit unter den Gemeinden sehr gut funktioniert. Deshalb unterstützt die CVP-Fraktion die Abschreibung der Motion 42.07.01 «Regionaler Sonderlastenausgleich». | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Auf den Bericht ist einzutreten. Nach diesen engagierten Voten möchte ich noch einige Themen, die erwähnt worden sind, aus Sicht der Regierung erwähnen und beschreiben. Man kann es vorwegnehmen: Für uns ist es keine Überraschung, dass dieser erste und einzige ausserordentliche Wirksamkeitsbericht ein gutes Ergebnis gebracht hat. In der politischen Diskussion über die Revision des Finanzausgleiches sind zwei entscheidende politische Grundlagen wichtig. Nämlich, dass man den individuellen Sonderlastenausgleich eingeführt hat. Das war ursprünglich nicht die Idee. Aber das ist genau der wirkungsvolle Hebel. Und das Zweite, dass man auch die Übergangsausgleichsgemeinden ermöglicht hat und dass man dort zusätzlich die Frist verlängert hat, damit in dieser Zeit auch Veränderungsprozesse soweit möglich gesucht werden können. Von daher hat dieser gute Bericht nicht überrascht. Überrascht hat nur und das wurde vom Kommissionspräsidenten erwähnt , dass nicht alle Gemeinden sich an dieser Umfrage beteiligt haben. Im Amt für Gemeinden und im Departement des Innern ist es eine Grundhaltung, dass wir uns mit unseren Partnern immer über Ergebnisse und Wirkung unterhalten. Wir werden das auch künftig tun. Ich verhehle nicht, dass ich auch enttäuscht bin, dass sich Gemeinden, die gut profitiert haben in diesem neuen System, nicht an der Umfrage beteiligt haben. Aber man darf nicht diejenigen bestrafen, die mitgemacht haben. Diejenigen, die mitgemacht haben, haben uns auch verlässliche Aussagen gemacht. Insofern kann man diese Wirkung doch eigentlich als ein gutes Bild und stellvertretend für das gesamte System ansehen. Es wurde gesagt, dass wir pragmatisch dann die Umsetzung beginnen, das machen wir weiterhin. Pragmatismus ist in diesem Bereich sehr wichtig, weil die Unterschiede in den Erfahrungen eben von vielen exogenen Faktoren abhängig sind. Man kann aber sagen, die Tatsache, dass die Gemeinden sehr gut dastehen in der jetzigen Situation, hat auch damit zu tun, dass die Ergänzungsleistungen jetzt vom Kanton übernommen wurden und sie dadurch eine Entlastung erfahren haben. Somit ist die Ausgangslage eigentlich noch besser. Daran haben wir alle ein Interesse. Ich möchte das wirklich betonen. Wir haben Interesse daran, dass die Gemeinden gut dastehen. Der Kanton besteht aus starken Gemeinden, und das ist auch der Grund, warum dieser Finanzausgleich immer im Zusammenspiel mit dem Gemeindevereinigungsgesetz gesehen werden muss. Diese beiden Instrumente geben eine gute Wirkung, und an vielen Orten wird das bereits sichtbar. Es gibt Gemeinden, die haben eine merkliche Entlastung durch die Vereinigung erfahren. Letztendlich nützt das auch dem kantonalen Finanzausgleich, wenn die Mittel optimal eingesetzt worden sind. Auch in diese Richtung hat dieser Bericht ein klares Signal gegeben. Ich möchte nicht auf alle Fragen eingehen, aber etwas scheint mir wichtig: Wild-Neckertal hat die Aufgabenteilung angesprochen. Ich höre das seit 15 Jahren. Seit 20 Jahren hat man sich politisch hier engagiert und gesagt, diese Aufgabenteilung kommt erst nach dem Finanzausgleich. Wir sind daran. Das wurde immer politisch verschoben und auf die Agenda gesetzt. Aber in der Sache muss ich doch sagen, es könnte sein, dass der grosse Berg ein Mäuschen gebiert, weil man immer davon ausgeht, dass die grosse Erleuchtung aus dieser Aufgabenteilungsgeschichte kommt. In Tat und Wahrheit hat man sich punktuell, in einzelnen Themen, immer im Aufgabenteilungsbereich bewegt. Wir haben am Montag über den Sozialbereich gesprochen, aber es gibt auch neue Themen, z.B. Wasserbau. Da hat man immer punktuell darüber gesprochen. Ich glaube, was man von der Ergebnisorientierung bzw. in der Aufgabenteilung erwarten kann ist, dass man eine Gesamtübersicht und eine Globalbilanz hat, und zwar auf beiden Seiten: Kanton und Gemeinden. Und was aber das grosse Thema ist, ist das Thema Schule. Das ist aus 133 Themenbereichen, die wir bearbeitet haben, das einzige grosse Thema, das im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung auch diskutiert werden muss. Die grosse finanzielle Last, aber auch die grosse Wirkung der Bildungsausgaben. Diese Frage werden wir im Jahr 2011 klären, das wurde immer wieder erwähnt, und da sind wir auch auf Kurs. Jud-Schmerikon hat den Infrastrukturbereich angesprochen: Ich gehe mit Ihnen einig, ich hoffe natürlich, dass Autonomie der Gemeinden auch heisst, dass Sie die freien Mittel, die Sie bekommen, dafür nutzen, Ihre Aufgaben eigenständig, autonom zu machen und dafür sorgen, dass das Bild bzw. die Handschrift dieses Kantons auch künftig sichtbar wird, nämlich dass es keine grossen Unterschiede gibt zwischen den Gemeinden in Bezug auf die Infrastruktur. Bis jetzt konnte man ja dank der Wirkung des Finanzausgleichs sicherstellen, dass es nicht sichtbar wird, wenn man durch den Kanton fährt, wohin die Gelder gehen. Da hoffe ich natürlich, dass das so bleibt. Eine Mär möchte ich an dieser Stelle doch einmal definitiv ausräumen: Es wird immer von armen und reichen Gemeinden gesprochen. Es kommt darauf an, unter welchem Fokus Sie das sagen, Gschwend-Altstätten. Wenn Sie über die Finanzkraft reden, ist es etwas anderes, als wenn Sie über die verfügbaren Mittel reden. Ich muss Ihnen sagen und ich möchte, dass man das zur Kenntnis nimmt , dieser Finanzausgleich hat zum Ziel, dass die Menschen in diesem Kanton, egal, in welcher Gemeinde sie leben, etwa die gleiche Qualität haben. Massstab Mörschwil: Es ist das Ziel, dass überall dieser Massstab von der Lebensqualität her herrscht, aber die Mittel kommen nicht immer aus dem gleichen Sack, sondern das ist genau diese Umverteilungsgeschichte, dass man die Gemeinden ausstatten möchte, dass sie Grundversorgung und ihre Aufgaben nach diesem Muster umsetzen können. Aber es ist natürlich die politische Handschrift in jeder Gemeinde, was sie mit diesem Geld macht. Es gibt Gemeinden, die nutzen das, um die Lebensqualität ihrer Bürger auszustatten, und andere Gemeinden senken vielleicht den Steuerfuss zu früh oder wie auch immer. Ich möchte einfach sagen, das Wesen des Finanzausgleiches ist es, diese Unterschiede zu verkleinern, und mit dem jetzigen System haben die Gemeinden fast alles in der Hand, damit sie diese Wirkung auch erzielen können. Ich bitte Sie, darauf zu schauen, Sie sind Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde, da könnte man mit Interesse hinsehen, was mit diesen Mitteln geschieht. Aber das System geht davon aus, dass die Unterschiede klein sein wollen. Das ist im Gesetz so, und diese Kriterien, die angewendet werden, garantieren das. Es wurde gesagt, dass die Schere weiter aufgeht. Das wollte man, man wollte steuergünstige Gemeinden machen unter dem Aspekt, dass jeder reiche Mensch (Mann und Frau) im Kanton allen nützt. Die Reichen kommen nur, wenn die Schere sich weiter öffnet und der Spielraum nach unten grösser ist. Darüber haben wir viel diskutiert. Umso wichtiger ist aber, dass wir diesen Finanzausgleich haben, dass in der Ausstattung und in der Aufgabenbewältigung der Gemeinden die Mittel vorhanden sind. Aber das ist das Konzept dieser Situation. Ich möchte noch etwas zum regionalen Sonderlastenausgleich sagen, ich mache das gleich jetzt, weil Sie das auch angesprochen haben: Dieser regionale Sonderlastenausgleich war eigentlich ein politisches Versprechen damals, als man die Grundlage dafür gesetzt hat, dass man diesen Finanzausgleich politisch vertretbar machen konnte, damit man überhaupt auch eine Abstimmung gewinnen konnte. Man hat ein Versprechen abgegeben, und wenn jetzt diese Motion abgeschrieben werden soll, so ist dahinter ein langer Weg. Die Regierung hat mit viel Engagement verschiedene Modelle eines regionalen Sonderlastenausgleichs ausgearbeitet, und man hat in allen Regionen mit dem Gemeindepräsidenten diese Diskussion geführt. Es hat sich einfach gezeigt, dass dieses Versprechen nicht gewollt wird, obwohl die kleineren Zentren in diesem Kanton eigentlich dieselbe Situation haben wie die Stadt St.Gallen. Sie bieten Leistungen an, die von anderen genutzt werden, ohne dass sie dafür entschädigt werden. Es ist natürlich die Frage, ob die Regierung die VSGP als Organ ernst nimmt, die VSGP möchte das nicht, die Regierung hat sich dieser Meinung angeschlossen, weil wir nach wie vor davon ausgehen, dass eine einvernehmliche Zusammenarbeit allen nützt. Fakt ist natürlich, dass in der VSGP die kleinen Gemeinden, die von den Zentrumslasten der kleineren oder grösseren Zentren profitieren, natürlich in der Mehrheit sind, das muss man offen gestehen. Ich gehe aber davon aus, dass die Gemeinden unter sich so gestärkt sind in den Regionen, dass sie diese Diskussion auf ihrer Ebene führen und dass wir das aber für die Stadt St.Gallen umsetzen wollen. Wir haben immer gesagt, wir nehmen diese Wirkung vorweg, damit überhaupt dieses Thema unserer Hauptstadt einmal geklärt ist. Wir setzen aber darauf, dass die Agglomeration um die Stadt St.Gallen einen wesentlichen Beitrag an diesen jetzigen Sonderlastenausgleich bezahlen muss. Die Perimeterthemen und -inhalte müssen noch bearbeitet werden. Ich glaube, dass wir noch eine grosse Aufgabe darin haben, gemeinsam dafür zu sorgen, dass nicht nur die Wertigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden im Finanzausgleich stimmen, sondern auch dort, wo es um die kommunale Aufgabenerfüllung geht, also auch die horizontale Ebene. Wir gehen davon aus, dass es für die Gemeinden interessant ist, gewisse Aufgaben miteinander zu erledigen. Ich rede da von der Kultur, da läuft vieles. Ich rede aber auch vom ganzen neuen Vormundschaftsbereich, das ist Aufgabe der Gemeinden und das müssen sie regional miteinander erfüllen. Wir haben hier noch eine Aufgabe, die wir miteinander meistern, egal, ob Sie diese Motion abschreiben oder nicht. Das Thema muss bearbeitet werden. Wir gehen aber davon aus, dass es einen andern Weg gibt und dass die Zusammenarbeit mit der VSGP, welche am Montag einen kleinen Schaden erlitten hat, vorangeht. Wild-Neckertal in der Sache müssen wir Partner sein. Wenn wir gemeinsam weiterkommen wollen, ist das eine entscheidende Schlüsselstelle, und von unserer Seite sagen wir ja, wir machen das. Ich danke Ihnen, wenn Sie auf diesen Bericht eintreten und ihn auch zustimmend zur Kenntnis nehmen. Wir haben damit die Aufgabe, diese Entwicklung weiterzuverfolgen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir mit grosser Prioritätensetzung dafür sorgen, dass der nächste Wirksamkeitsbericht diese Fragen erläutert und dass wir Anpassungen falls notwendig punktuell machen, soweit es in der Kompetenz der Regierung ist. Wir gehen davon aus, dass in unserem Kanton eigentlich eine gute Entwicklung im Gange ist: Der Finanzausgleich zusammen mit dem Gemeindevereinigungsgesetz garantieren durch diese Umverteilung, dass die Lebensqualität in den Gemeinden in etwa gleich hoch ist. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | beantragt im Namen von Tinner-Wartau, Abschnitt 7 wie folgt zu formulieren: «Wir beantragen Ihnen, Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen und die Motion 42.07.01 Um Missverständnisse vorzubeugen: Es geht Tinner-Wartau nicht darum, dass man hier explizit am Auftrag, nun den Bedarf für den Sonderlastenausgleich Soziales abzuklären, festhält, sondern er ist gegenteiliger Auffassung. Er ist der Meinung, dass eine Mehrheit der Gemeinden diesen Bedarf für einen Sonderlastenausgleich Soziales nicht sieht. Nun ist aber zuzugeben - und vielleicht wird sich Regierungsrätin Hilber dazu auch noch äussern -, dass die Regierung für sich vorsieht - so steht es in Ziff. 6.3.4. des Berichtes -, den Bedarf für einen Sonderlastenausgleich Soziales detaillierter abzuklären. Hier ist keine Absichtserklärung der Regierung schwarz auf weiss geschrieben, dass ein solcher Sonderlastenausgleich Soziales für notwendig und einführenswert erachtet wird, sondern man erkennt einen Abklärungsbedarf. Rechtlich betrachtet - da sehe ich jetzt auch Vizestaatssekretär Wanner an - ist mutmasslich der Antrag von Tinner-Wartau gar nicht zulässig oder möglich. Ich werde diesen darum nach den entsprechenden Erklärungen auch zurückziehen müssen. Im Übrigen ist Tinner-Wartau natürlich klar der Auffassung, dass die Motion abgeschrieben werden muss. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Ich nehme gerne zu dieser Frage Stellung. Für die Regierung ist aus dieser Befragung mit den Gemeinden und aus der Sachlage heraus klar, dass wir uns Gedanken machen über diesen Soziallastenausgleich, und zwar unter dem Aspekt der Demographie. Wenn man schaut, welche Lasten ursächlich oder original bei den Gemeinden sind, ist das ein möglicherweise kostentreibendes Element. Es geht darum, diese Abklärungen zu machen. Das kam aus dieser Befragung der Gemeinden heraus. Wir haben das so beschrieben. In der vorberatenden Kommission war das auch nicht bestritten, dass man sich damit befasst. Das Ergebnis wird dann entscheiden, ob man und wann man es umsetzt. Aber das ist mitgedacht. Von daher, glaube ich, wäre dieser Antrag sehr wohl zurückzuziehen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | zieht den Antrag im Namen von Tinner-Wartau zurück. Mit der Erwartung, dass die Bedarfsabklärung für den Sonderlastenausgleich Soziales nicht vor den Arbeiten zur Aufgabenteilung vorgezogen wird. Da hat Regierungsrätin Hilber gesagt, dass man hier dran ist. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |