Geschäft: VII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Zahl der Richter (siehe auch 22.06.14)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer23.06.03
TitelVII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Zahl der Richter (siehe auch 22.06.14)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung9.1.2007
Abschluss1.6.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der Spezialdiskussion des Kantonsrates vom 25. September 2007
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 29. August 2007
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 1 vom 24. September 2007
ErlassErlassen am 27. November 2007
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2009
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Abschnitt II und III vom 24. September 2007
ProtokollauszugKantonale Volksabstimmung vom 1. Juni 2008: Ergebnis, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.9.2007Antrag FDP-Fraktion zu Abschnitt II und III123Zustimmung0Ablehnung57
27.11.2007Schlussabstimmung159Zustimmung0Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2007Wortmeldung

Die Ratspräsidentin stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten. Der Kantonsrat führt die Gesamtabstimmung nach Abschluss der zweiten Lesung des IV. Nachtrags zum Gerichtsgesetz in der Novembersession 2007 durch.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Der Kantonsrat hat die Eintretensdiskussion bereits in der Junisession 2007 geführt und auch Eintreten auf das Geschäft beschlossen. Er steigt heute direkt in die Spezialdiskussion ein. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat das Wort für die Berichterstattung über die Kommissionssitzung.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nachdem der Kantonsrat in der Frühjahrssession 2007 auf die Vorlage entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission eingetreten ist, wurde das Geschäft an die vorberatende Kommission zur Vorbereitung der Spezialdiskussion zurückgewiesen. Die vorberatende Kommission befasste sich am 18. Juni 2007 und am 29. August 2007 jeweils ganztägig mit der Vorlage. Aufgrund der insgesamt drei Sitzungstage über einen Zeitraum von sechs Monaten wechselte die Besetzung der 21er-Kommission einige Male. Nebst Regierungspräsidentin Karin Keller-Sutter waren bei der Spezialdiskussion aus dem Justiz- und Polizeidepartement Dr. Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär, Dr. Niklaus Oberholzer, Präsident des Kantonsgerichts, Dr. Dominik Scherrer, Präsident des Verbandes St.Gallischer Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten, sowie Max Schlanser, Leiter Rechtsdienst, während der gesamten Sitzungsdauer anwesend.

Anlässlich der Sitzung vom 19. März 2007 fand der Vorschlag einer Fraktion, das Geschäft zur Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen, keine Mehrheit. Mangels Einigung in grundsätzlichen Fragen, welche in den Unstimmigkeiten zwischen dem Vorschlag der Regierung und den Empfehlungen der für diesen Zweck eingesetzten Expertenkommission begründet waren, empfahl die vorberatende Kommission dem Kantonsrat, auf das Geschäft nicht einzutreten. Zwischen Kommissionssitzung und Session kamen verschiedene Fraktionen zur Erkenntnis, dass durch ein Nichteintreten auf das Geschäft die aktuell anstehenden Revisionsbedürfnisse nicht angegangen werden können, weshalb der Kantonsrat schliesslich mit 115:34 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage eintrat.

Bei dieser Sachlage oblag es der vorberatenden Kommission, die Vorlage konsensfähig auszugestalten, weshalb die Beratungen in der Folge noch zwei weitere Tage beanspruchten. In der vorberatenden Kommission mussten diverse Grundsatzfragen geklärt werden, um in der Spezialdiskussion einheitliche, aufeinander abgestimmte Regelungen treffen zu können. Entgegen der Meinung der Regierung beschloss die vorberatende Kommission einstimmig, die Vermittler nicht mehr auf Stufe Gemeinde, sondern beim Kreisgericht anzusiedeln. Im Weiteren ging es vor allem um den Grundsatzentscheid, an der Volkswahl der Richter festzuhalten oder, wie in anderen Kantonen in letzter Zeit geschehen, diese ohne grosse Resonanz aus dem Volk dem Kantonsrat als Wahlorgan zu übereignen. Die vorberatende Kommission entschied sich mit 15:6 Stimmen für die Beibehaltung der Volkswahl, deren Abschaffung im Übrigen Gegenstand einer Verfassungsänderung wäre. Sodann wurde grundsätzlich über die Richterkategorien Beschluss gefasst und einstimmig entschieden, dass es die drei Richterkategorien Gerichtspräsident, festangestellte und nebenamtliche Richter geben soll. Mit 13:4 Stimmen spricht sich die vorberatende Kommission nach langer Diskussion dafür aus, dass entgegen dem Vorschlag der Regierung nur noch ein Präsident je Kreisgericht zu wählen sei, der als Geschäftsführer waltet. Schliesslich fand die vorberatende Kommission für die Aufhebung des Kassationsgerichts mit einer Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der eidgenössischen Zivilprozessordnung einstimmig eine vorteilhaftere Lösung als jene der Regierung. Hingegen wurde den Arbeitsgerichten eine ähnliche Lösung mit 16:4 Stimmen trotz eines Rückkommensantrages auf diesen Entscheid verwehrt.

Eine Vielzahl von Anträgen wurde in der Spezialdiskussion behandelt. Zu reden in der Spezialdiskussion gaben insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen für das Richteramt. Die vorberatende Kommission befand einstimmig, dass zusätzlich zu den von der Regierung vorgeschlagenen beruflichen Wählbarkeitsvoraussetzungen keine Vorstrafen und Verlustscheine bestehen dürfen. Die Voraussetzungen, das Richteramt auszuüben, sollten demnach nicht geringer sein als die Voraussetzungen für andere vergleichbare Tätigkeiten. Sollten diese Wählbarkeitsvoraussetzungen während der Amtsdauer entfallen, wie etwa durch Begehung einer Straftat, die einen Eintrag im Strafregister zur Folge hätte, hielt die vorberatende Kommission dafür, den Präsidenten des Kantonsgerichts zu ermächtigen, das betroffene Mitglied des Kreisgerichtes seines Amtes zu entheben. Zur Unvereinbarkeit mit dem Richteramt ergänzte die vorberatende Kommission den Vorschlag der Regierung dahin gehend, als dass gewählte Richter nicht gleichzeitig dem Kantonsrat angehören dürfen. Eine gleichzeitige Zugehörigkeit zur Legislative und zur Judikative widerspricht fundamental dem Grundsatz der Gewaltentrennung. Bei 2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 1 Person im Ausstand unterstützten 17 Kommissionsmitglieder diese Änderung. Neu hat sich die vorberatende Kommission dafür ausgesprochen, die Standorte der Gerichtskanzleien im Gericht festzulegen. Im neu geschaffenen Gerichtskreis Wil führt dies zu einem Standortentscheid, den die Regierung aus verschiedenen Gründen zugunsten von Flawil gefällt hat. Die vorberatende Kommission empfiehlt mit 9:6 Stimmen bei 6 Enthaltungen den Standort Wil für das Kreisgericht. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit 15:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten, den bereinigten IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz anzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Abschnitt II wie folgt zu formulieren: «Dieser Erlass wird mit dem IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz rechtsgültig.» und den bisherigen Abschnitt II zu Abschnitt III zu machen.

Unseres Erachtens wurde es unterlassen, ein Junktim zu machen zwischen dieser Vorlage und der vorhin beratenen. Art. 1, d.h. die Festlegung der Bandbreite der Zahl der Richterinnen und Richter, macht selbstredend nur dann Sinn, wenn auch der IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz rechtsgültig wird.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
25.9.2007Wortmeldung

Art. 1 (Kreisgerichte). verzichtet darauf, den Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 1 zu bestätigen. Aufgrund Ihres Entscheides zu Art. 97 des Gerichtsgesetzes entfällt unser Antrag.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
27.11.2007Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GRÜ-Fraktion hat nach dem unbefriedigendem Ergebnis der vorberatenden Kommission die Situation eingehend diskutiert. Mit der Regierung sind wir der Ansicht, dass das von der Kommission empfohlene Nichteintreten auf die Vorlage nicht gerechtfertigt ist. Die Regierung hat in ihr zahlreiche Begehren des Rates verwirklicht. Ein bedeutender Teil der vorgelegten Lösungen wie etwa die Neuordnung der Gerichtskreise oder die erforderlichen Qualifikation für Richterinnen und Richter waren nicht oder kaum bestritten. Die Diskussion in der vorberatenden Kommission hat aber auch deutlich gezeigt, dass in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf besteht. Dies betrifft z.B. die Anzahl Verteilung der Richterinnen- oder Richterstellen und die Zuständigkeit für die Wahl der Schlichtungsbehörden. Da in der vorberatenden Kommission schöne Eintracht darüber herrschte, dass die Verbündung der Justizreform mit Sparübung ein Unding sei, sollten diese Themen mit einer freieren Perspektive nochmals angegangen werden. Die eigentliche pièce des résistance in der vorberatenden Kommission war aber wohl die Frage nach der Wahlzuständigkeit. Trotz der bekannten Mängel und Gebrechen des heutigen Wahlverfahrens ist unsere Fraktion mehrheitlich für die Beihaltung der Volkswahl. Das Wahlverfahren und dessen Zeitabläufe, die stillschweigende Verbindung mit dem Parteienproporz und der Pareienfinanzierung müssen auf einer anderen Ebene angegangen und geregelt werden.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Komission: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat am 19. März 2007 getagt. Alle 21 Kommissionsmitglieder waren an der Sitzung anwesend. Nebst Regierungspräsidentin Keller-Sutter waren aus dem Justiz- und Polizeidepartement der Generalsekretär Dr. Hans-Rudolf Arta, Dr. Martha Niquille-Eberle, Präsidentin des Kantonsgerichtes, Dr. Dominik Scherrer, Präsident des Verbandes st.gallischer Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten sowie Max Schlanser, Leiter des Rechtsdienstes, ebenfalls anwesend.

Die vorberatende Kommission hat sich zu Beginn der Sitzung mit 10:7 bei 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, die Kantonsgerichtspräsidentin, Dr. Martha Niquille-Eberle, an der ganzen Sitzung teilnehmen zu lassen. Aufgrund dieses Entscheides wurde durch die vorberatende Kommission in der Folge einstimmig beschlossen, ebenfalls Dr. Dominik Scherrer, Präsident des Verbandes der st.gallischen Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten, ganztägig an der Sitzung teilnehmen zu lassen.

Aufgrund des Nichteintretens-Entscheides der vorberatenden Kommission ist, gestützt auf Art. 62 Abs. 3 des Kantonsratsreglementes, bereits ein schriftlicher Bericht an Sie ergangen. Mit diesem Bericht sind Sie vorgängig über die wesentlichsten Inhalte der Kommissionssitzung ins Bild gesetzt worden. Aus diesem Grund informiere ich Sie lediglich in geraffter Form über einige mir wichtig scheinende Punkte, oder solche, welche im erwähnten Bericht nicht aufgeführt wurden.

Vor der Beschlussfassung über das Eintreten erhielten vorerst die Kantonsgerichtspräsidentin und weitere Referenten das Wort. Aus Sicht des Kantonsgerichtes wäre eine weitergehende Reform wünschbar gewesen. Insbesondere zu den Themen Schlichtungsbehörden, juristisches Personal bei den Kreisgerichten, Organisation, Wahl und Wahlvoraussetzungen sowie selbstständige Justizverwaltung wurden Probleme aufgezeigt.

Der Vertreter des Verbandes der Gerichtspräsidenten stellte fest, dass die Kreisgerichte von der Umsetzungsproblematik der vorliegenden Reform am meisten betroffen seien. In Zweifel gezogen wurde unter anderem die Praktikabilität der Wahl von Richtern dreier verschiedener Kategorien. Die Wohnsitzpflicht, das Lohngefüge und die Stellung der Gerichtsschreiber waren für den Vertreter der Gerichtspräsidenten weitere unstimmige Punkte. Die Regierungspräsidentin stellte fest, dass die neue Kantonsverfassung diese Revision durch den Wegfall der Bezirke verursacht habe. Zudem seien der Regierung vom Kantonsrat zahlreiche weitere Aufträge erteilt worden, nicht zuletzt jener, im Bereich der Justiz insgesamt jährlich 1 Mio. Franken einzusparen. Sie erklärte die verschiedenen Vorschläge und begründete diese vorgeschlagenen Änderungen.

Anlässlich der Eintretensdebatte anerkannte die vorberatende Kommission das Bestreben der Regierung nach einer Justizreform. Einige wichtige Punkte blieben grossmehrheitlich unbestritten. Dies war insbesondere bei den Themen Gerichtskreiseinteilung, bei der Teil-Verselbstständigung der Justizverwaltung, bei der Umsetzung der Sparvorlage sowie bei der Überprüfung der verschiedenen Richterkategorien und bei den Aufgaben der Gerichtsschreiber der Fall. Dennoch zeigten sich in den verschiedenen Voten grosse Differenzen in ebenso bedeutungsvollen Punkten. Insbesondere betraf dies die Differenzen bezüglich des Ergebnisses der Expertenkommission und der effektiven Umsetzung der Reform durch die Regierung, konkret gehen die Meinungen im Weiteren zur Volkswahl der erstinstanzlichen Richter, den Wählbarkeitsvoraussetzungen, zum juristischen Personal an den Kreisgerichten, zum arbeitsrechtlichen Schlichtungsverfahren und zu den Unvereinbarkeitsregeln für gleichzeitige Mitgliedschaft im Kantonsrat und an einem kantonalen erstinstanzlichen Gericht teilweise diametral auseinander.

Ein Ansinnen, die Vorlage zur neuen Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen fand in der vorberatenden Kommission keine Mehrheit. Ebenso wenig mochte sich die vorberatende Kommission dazu durchringen, die Überarbeitung in eigener Regie vorzunehmen. Durch die Anpassung einzelner Punkte, ohne diese in einen Gesamtzusammenhang zu stellen, wäre die Gefahr zu gross gewesen, eine in sich nicht kohärente Vorlage zu kreieren. Trotz der Ausarbeitung eines 10 Punkte Katalogs, inwiefern die Vorlage durch die Regierung nachzubessern und in verbesserter Form noch einmal zu präsentieren sei, entschied sich die vorberatende Kommission mit 13:8 Stimmen gegen eine Rückweisung. Bei der anschliessenden Abstimmung über Eintreten entschied sich die Kommission mit 15:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten, aber mit dem Vorbehalt, dass wir in der vorberatenden Kommission, wenn das Geschäft wieder dort sein wird, dass wir für eine Nachbesserung in den von mir dargelegten Punkten einsetzen wollen.

Der Kanton St.Gallen verfügt, wie ich jeden Tag auch selbst feststellen kann, über eine gute und effiziente Justiz. Stillstand bedeutet aber auch in der Justiz Rückschritt. Auch in der St.Galler Justiz besteht ein Anpassungsbedarf. Als Beispiele für reformbedürftige Punkte seien erwähnt, die Einteilung der Gerichtskreise, die Organisation, Funktion und Wahlart der verschiedenen Schlichtungsbehörden und der Vermittlerämter, die Organisation der Kreisgerichte, die Wählbarkeitsvoraussetzungen für das Richteramt. Stellen Sie sich vor, im Moment ist die Situation so, dass wer charakterlich als Rechtsanwalt nicht taugt, dass der immer noch Richterin oder Richter werden kann. Das ist keine sehr hohe Hürde. Die Kategorien von Richterinnen und Richtern, dann die Stellung und die Funktion der Gerichtsschreiberinnen und -schreiber. Sie erinnern sich vielleicht an das grosse Heulen und Wegklagen, das jeweils durch diesen Rat geht, wenn Gerichtsschreiberinnen und -schreiber irgendwelche einzelrichterlichen Funktionen erhalten, genau dieser Punkt muss eben angeschaut und korrigiert werden. Dann die Unvereinbarkeitsbestimmungen zwischen einem Mandat als Kantonsrat und einem Richteramt. Weiter die Frage der selbständigen Justizverwaltung und schliesslich die Stellung und das Schicksal des Kassationsgerichtes. Sie sehen, es ist eine lange Liste von Reformpunkten, die angegangen werden müssen und wo neue Lösungen auch nach Ihrer Auffassung nötig sind, ist doch diese Liste nicht eine Erfindung der CVP-Fraktion, sondern auch das Ergebnis einer Vielzahl von parlamentarischen Vorstössen, die aus allen Parteien dieses Parlaments gekommen sind und die von allen Parteien auch unterstützt wurden. Der Umstand, dass es derart viele reformbedürftige Punkte gibt, rechtfertigt auf jeden Fall die Durchführung einer Justizreform.

Nun hat die Regierung der vorberatenden Kommission und diesem Parlament eine Vorlage für eine Justizreform unterbreitet. Der Vorteil dieser Vorlage ist, dass man die Probleme an die Hand genommen hat, der Nachteil, dass das eben nicht so geschehen ist, wie sich das die Mitglieder der vorberatenden Kommission und auch die Mitglieder der CVP-Fraktion vorgestellt haben. Die Punkte, die der CVP-Fraktion nicht behagen sind folgende: Die Wählbarkeitsvoraussetzungen für die Richterinnen und Richter. Nach unserer Auffassung kann ein loses Lizenziat nicht genügen, um vollamtlicher Richter zu werden. Dann die Organisation der Vermittlerämter. Es kann nicht sein, dass man die Vermittlerämter bei den Gemeinden ansiedelt und sie durch die Gemeinderäte wählen lässt, nur weil der Kanton die Kosten für den Vermittlungsverfahrensentscheid und diese Kosten bei den Gemeinden lassen will. Dann die Wahl der Vermittler, die Abschaffung des Kassationsgerichtes, die Bestimmungen über die Unvereinbarkeit, die Frage der selbständigen Justizverwaltung sowie die Regelung über den Einsatz der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber.

In all diesen Punkten sind nach Auffassung der CVP-Fraktion Nachbesserungen bei der jetzt bestehenden Vorlage nötig. Wie die Beratungen in der vorberatenden Kommission gezeigt haben und auch die Ausführungen des Kommissionspräsidenten eindrücklich darlegten, sind wir nicht die einzigen gewesen, die sich mit der Vorlage in der vorliegenden Form nicht einverstanden erklären konnten. Allerdings ist die Antwort, welche die vorberatende Kommission auf dieses Nichteinverstanden sein mit der Vorlage gegeben hat, nicht sachgerecht. Auch in der vorberatenden Kommission war unumstritten, dass eben ein Reformbedarf besteht. Wenn ein Reformbedarf besteht, dann kann die Antwort nicht Nichteintreten auf eine Vorlage heissen. Denn Nichteintreten bedeutet, dass es nichts zu ändern gibt, dass es nichts zu tun gibt, dass man nichts anpassen muss. Jetzt stellt sich die Frage, wie man mit diesem Anpassungsbedarf in der Vorlage umgehen soll. In der vorberatenden Kommission stellten sich die Vertreterinnen und Vertreter der CVP-Fraktion auf den Standpunkt, man müsse die Vorlage an die Regierung zurückweisen. In der Zwischenzeit hatten wir eingesehen, dass das nicht mehr mehrheitfähig ist und dass das deshalb nicht zielführend ist. Die CVP-Fraktion ist deshalb nochmals über die Bücher gegangen. Wir haben auch mal geschaut, wer alles in dieser vorberatenden Kommission Einsitz hat. Wir sind jetzt zur Auffassung gelangt, dass die vorberatenden Kommission in der Lage ist, die Vorlage in eigener Regie nachzubessern.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Da die vorberatende Kommission Nichteintreten auf die Vorlage beantragte und sie daher nicht der Spezialdikussion unterzog, kann die Spezialdiskussion im Plenum jetzt nicht durchgeführt werden. Der Kantonsrat wird die Vorlage in der Juni- oder Septembersession 2007 in 1. Lesung beraten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Das Präsidium sieht eine gesamthafte Eintretensdebatte für beide Vorlagen zusammen vor.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir waren dies von Anfang an von der Vernehmlassung über die Sitzung der vorberatenden Kommission und wir sind es auch heute in dieser Eintretensdebatte. Die entsprechende Ermahnung der CVP-Fraktion an die anderen Fraktion wie sie via Medienmitteilung über die Fraktionssitzung verbreitet wurde, haben wir deshalb nicht nötig. Die beiden Vorlagen gehen aus Beschlüsse aus diesem Rat zurück. Wie auch die Regierung in ihrem roten Blatt formuliert, basieren die Vorlagen auf mehreren Aufträgen eben dieses unseres Kantonsrates. Dazu gehören insbesondere die Wahl- und Gerichtskreiseinteilung, Überprüfung und Anpassung der Aufgaben des juristischen Personals, an den Kreisgerichten sowie die Sparvorgaben von wenigstens 1 Mio. Franken jährlich. Was hat die Regierung gemacht? Sie unterbreitet eben diesem Parlament eine Vorlage in welcher genau die verlangten Punkte enthalten sind. Dieses Parlament soll nun nicht auf diese Vorlagen eintreten und sie beraten? Das kann es wohl nicht sein. Wir sind es uns selbst aber auch unseren Wählerinnen und Wählern schuldig konsequent zu handeln und das bei der Regierung bestellte und gelieferte auch entgegenzunehmen, sehr wohl zu diskutieren, gegebenenfalls anzupassen und dann auch darüber zu entscheiden. Tun wir dies also auch mit den hier zur Diskussion stehenden Vorlagen. Bleiben wir so konsequent und treten ein. Auch wir Mitglieder der FDP-Fraktion in der vorberatenden Kommission haben inhaltliche Fragen aufgeworfen. Auch wir werden wenn heute eintreten beschlossen wird in der Spezialdiskussion fragen aufwerfen und auch Anträge stellen. Dazu gehört z.B. die Frage der Regionalisierung der Vermittler, gehört auch die Frage des Zeitpunkts der Abschaffung des Kassationsgerichtes oder die Frage bezüglich der Aufgaben des juristischen Personals an den Kreisgerichten. Die Vorlagen der Regierung stellen aber, da sind wir davon überzeugt, eine geeignete gute Grundlage für die Spezialdiskussion dar. Die wichtigen Themen und Fragen sind aufgearbeitet. Das hat auch die heutige Diskussion im Eintreten gezeigt. Es liegen Lösungsvorschläge vor, die es wert sind diskutiert zu werden. Dabei wird es in der FDP-Fraktion ein wichtiges Anliegen sein, die anerkannt gute Qualität der St.Galler Justiz beizubehalten und womöglich noch zu verbessern. Nur mit einem Eintreten schliesslich auf die Vorlage besteht auch Gewähr, die fällige Anpassung der Gerichtskreise an die Wahlkreise rechtzeitig vornehmen zu können. Nicht zuletzt auch wenn man dies heute nun sehr herunterspielt tragen wir auch Verantwortung für den Staatshaushalt. Deshalb dürfen wir eine Gelegenheit, bei gleichbleibender oder womöglich noch besser Qualität unserer Justiz ein nicht unerhebliches Sparpotenzial zu erschliessen, nicht einfach beiseite schieben ohne uns in der Sache selbst mit den Reformanliegen zu befassen. Das ist letztlich auch der Grund weshalb ich etwas Mühe habe, dass ausgerechnet die SVP-Fraktion nicht auf diese beiden Vorlagen eintreten möchten. Haben sie doch seinerzeit Vorstösse und die Anliegen im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Nehmen wir das Positive dieser Vorlage aus unserer Sicht vorweg. Die Zusammenlegung der Gerichtskreise mit den politischen Wahlkreisen und die Aufhebung der Gerichtsschreiber Rechtssprechung. Damit kommen wir aber bereits zur Kritik. Das eigentliche Problem liegt in der Entstehung dieser Vorlage. Experten sind in vielen Lebensbereichen hilfreich und notwendig. Problematisch wird es aber dann wenn die politische Machbarkeit eines Ergebnisses offenbar keine Rahmenbedingungen für ihre Arbeit ist. Dies ist nun aber vorliegend passiert und führt zu missglückten Botschaften unseren Rat weil die Regierung ohne vertiefte Prüfung der Konsequenzen einzelne Säulen aus dem Expertenbericht herausbricht und überrascht wird, dass damit das neue Gebäude zusammenstürzt. Unsere Kritik richtet sich damit nicht primär an die Einsetzung einer Expertengruppe welche Kosten eines Mittelklassewagens veruracht hat sondern an die fehlenden Vorgaben. Zwar gab es in dieser Expertengruppe zweifellos grosses Fachwissen. Es fehlte hier aber der gesunde Menschenverstand oder zumindest der SVP-Mitglied welches darauf hingewiesen hätte. Der zweite Fehler ist dann die Notbremse der Regierung ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein oder bewusst sein zu wollen. Die Frage der Anzahl Gerichtskreise hätte allenfalls noch korrigiert werden können. Wenn dann aber gegen die Beurteilung der Expertenkommission an der Volkswahl der erstinstanzlichen Richter festgehalten wird weil die Vernehmlassung bei den politischen Parteien diesbezüglich ein sehr eindeutiges Ergebnis ergab, darf man nicht überrascht sein, dass damit das gesamte Auswahlverfahren und die Wahl der Kreisgerichte infrage gestellt werden. In diesem Zusammenhang lehnt unsere Fraktion im Gesetz verankerte Anforderungen an Kandidatinnen und Kandidaten für erstinstanzliche Richterfunktionen ab. Damit riskieren wir nicht die Qualität der Rechtsprechung, die heute gemäss Aussagen in Botschaft und in der vorberatenden Kommission und heute auch in diesem Rat - sofern diese Aussagen auch wirklich ernst gemeint sind - auch ohne solche Kriterien gut ist. Dies kann auch anders sichergestellt werden. Sind doch die anderen Parteien im Wahl- bzw. Gerichtskreisgaranten für die Einhaltung eines Qualitätsstandards. So sind nach der Anhörung durch die politischen Parteien in unserem Kanton seit vielen Jahren nur noch Juristinnen und Juristen für voll- oder hauptamtliche Richterpositionen gewählt worden. Dafür braucht es keine gesetzliche Bestimmung. Zudem schützt auch ein formelles Vorprüfungsverfahren nicht vor Fehlentscheiden. Volkswaren lassen sich ganz einfach nicht mit Wahlkriterien verbieten. Dies zeigt sich auch bei den politischen Wahlen von Parlament und Regierung wo es keine Anforderungen ausser vielleicht der passiven Wählbarkeit und der Kunst im richtigen Moment am richtigen Ort zu sein sowie manchmal etwas Glück braucht. Der Kanton St.Gallen ist mit diesem Mittelmass bis heute recht gut gefahren. Der Verzicht auf gesetzliche Anforderungen von Richterkandidatinnen und -kandidaten ist auch deshalb angezeigt weil unklar ist wie auch die Diskussion der vorberatenden Kommission gezeigt hat was die Konsequenz einer Wahl einer nichtgesetzlichkonformen Person sind. Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder zu was ein politischer Entscheid welchen die Stimmbürger begründen müssen führen kann, zeigt sich in den vergangenen Jahren bei den Einbürgerungen. Fazit: Die vorliegende Botschaft, welche die Bezeichnung Justizreform nicht mehr verdient steht unter einem unglücklichen Stern ohne Astronomie und Astrologie zu bemühen. Wenn von fast allen Seiten Kritik geübt wurde und wird ist es konsequenter und der Sache dienlicher einen Schlussstrich zu ziehen und in einiger Zeit Teile in einer neuen Vorlage wiederzubringen. Diese wäre was die Gerichtskreise betrifft problemlos bis zur Neubestellung der Kreisgerichte im Sommer 2009 möglich. Der Kanton St.Gallen übersteht aber auch eine zweite Wahl der Erstinstanzlichen Gerichte in den heutigen Gebietseinteilung. Zur Gebietseinteilung sei noch der Hinweis erlaubt, ob nicht sinnvoller die Wahlkreise überprüft und angepasst würden als die Gerichtskreise einer sehr fragwürdigen politischen Gebietsstruktur anzupassen. Vergessen wir nicht, und das sage ich als Einwohner der Hauptstadt, dass der Mammutkreis St.Gallen-Gossau einen viertel der Kantonsbevölkerung umfasst während drei Wahlkreise weniger als je einen zwölftel umfasst. Gleichzeitig sind wir einmal mehr beeindruckt über die rasche Wandlung in verschiedenen Fraktionen, nehmen dies aber als Teil der politischen Kultur in unserem Kanton zur Kenntnis. Angesichts der äusserst klaren Ergebnisse in der vorberatenden Kommission kann dieser Meinungsumschwung nämlich nicht allein mit Gescheihter werden, da dies angesichts der hochkarätigen Abordnungen aus den übrigen Kommissionen - das meine ich sehr ehrlich - kaum mehr möglich ist. Entscheiden Sie klar, verhindern Sie ein lange dauerndes Trauerspiel.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Namen der SP-Fraktion ist unbestritten, dass in der st.gallischen Justiz ein Bedarf an Anpassung besteht. Das ganze Geschäft ist angekündigt worden als Justizreform. Das liess auf einen grossen Wurf hoffen. Nach den Arbeiten der Expertenkommission konnte man an diese Vorgaben auch noch mit gewisser Skepsis hoffen. Die Politik hat es dann aber geschafft, unseres Erachtens mit zwei wenig sinnvollen Vorgaben, dieses Ziel zu gefährden. Nach unserer Auffassung muss eine Justizreform das oberste Ziel haben, Justiz womöglich besserer sicher in gleichgrosser hoher Qualität zu bieten, wie bis anhin. Wenn dabei Effizienzgewinne gemacht werden können, so nehmen auch wir das gerne entgegen. Es macht aber keinen Sinn, diese Effizienzgewinne zahlenmässig vorzugeben. Das ist der eine Fehler der gemacht wurde. Diese Justizreform wurde zu einer Sparvorlage umfunktioniert. Wenn man reformieren will, so kann das ein Ergebnis sein, aber wenn man dies vorweg nimmt, so besteht eben die grosse Gefahr, dass man übergeordnete Ziele preisgibt. Wenn man Justiz in guter Qualität betreiben muss oder will, so gilt es vor allem eines zu bedenken. Wir müssen dafür sorgen, dass fähige Juristinnen und Juristen angestellt werden, Richterinnen und Richter von möglichst grosser Qualität zur Wahl stehen. Solange das Volk zuständig ist, Richterinnen und Richter auszuwählen, so ist dieses Ziel gefährdet. Wenn Sie die besten wählen wollen und das in grosser Zahl, so ist die Volkswahl nicht sehr sinnvoll. So wie sie bis jetzt praktiziert wurde, war sie auch nicht demokratisch. Wenn wir alle ganz ehrlich sind, so müssen wir eingestehen, dass die Richterinnen und Richterwahlen in den Kreisparteien vorbereitet wurden, meistens stille Wahlen durchgeführt wurden. Das ist so ziemlich das undemokratischte, was man sich vorstellen kann, wenn vier bis fünf Parteipräsidentinnen bestimmen, wer letztendlich im Gericht sitzt. Wir sind daher der Auffassung, dass man die Volkswahl überdenken muss. Wenn wir auch im Bereich der Justiz eine professionelle Personalauswahl haben wollen, so muss man dies einer entsprechenden Kommission unterbreiten und wenn wir eine solche Kommission einsetzen wollen, ist es eben auch richtig am Schluss das Parlament als Wahlorgan zu bezeichnen und dann nicht dem Volk eine handverlesene Anzahl von Richterinnen und Richter zu unterbreiten wie dies andere Fraktionen wollen.

Wir sind der Auffassung, dass es auch nicht ausreichend ist, Wählbarkeitsvoraussetzungen zu formulieren wie dies nun in der Vorlage geschehen ist. Es ist nicht ausreichend für gute Richterinnen und Richter, dass sie einen juristischen Hochschulabschluss vorweisen können und eine gewisse Berufserfahrung, das ist in allen anderen Berufszweigen auch nicht ausreichend, um gute Arbeit leisten zu können und das gleiche gilt natürlich auch für die Justiz. Wir müssen dafür besorgt sein, dass da eben auch persönliche Kriterien mitberücksichtigt werden und das ist nur garantiert, wenn eben nicht das Volk, sondern der Rat und im Vorfeld des Rates eine noch zu bestimmende vorberatende Kommission die Vorauswahl trifft. Es ist auch nicht eine politische Unmöglichkeit, dieses Ziel erreichen zu können. Im Kanton Luzern ist die Wahl der unteren Gerichte ohne irgendeine Diskussion dem Rat zugewiesen worden. Auch dort hat sich durchgesetzt, dass eben auch im Bereich der Justiz eine professionelle Auswahl nötig ist um eine hohe Qualität gewährleisten zu können. Das Modell, das uns präsentiert wird, dass in der Stadt St.Gallen 28 Vollrichterinnen und drei Gerichtspräsidentinnen zur Wahl stellt, dass ist nicht praktikabel. Es sind auch Teilzeitstellen dabei. Wenn Sie das in einem Zug zur Wahl stellen, so haben Sie am Schluss entweder zu viel oder zu wenig Richterinnen. Diese Wahl durch das Volk ist auch schon gar nicht praktikabel. Wir sind auch der Meinung, das hat Ritter-Hinterforst schon angesprochen, die Funktion der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber ist in dieser Vorlage völlig verkannt worden. Es handelt sich dabei nicht um besseres Schreibpersonal. Das ist nicht ausreichend. Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber müssen über eine juristische Ausbildung verfügen und sie können nicht durch Sekretärinnen ersetzt werden. Es ist auch falsch in Einzelrichterverfahren grundsätzlich Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber ausschalten zu wollen. Das Vier-Augen-Prinzip entfällt und damit nehmen wir wiederum erhebliche Einbussen in der Qualität in Kauf und das wollen wir nicht.

Das gesamte Entlöhnungssystem, das wir unlängst im Bereich der Justiz neu diskutiert und auf eine neue und ausgewogene Grundlage gestellt haben, ist mit der vorliegenden Vorgabe ebenfalls gefährdet. Die Löhne sind zwar nicht Bestandteil dieser Vorlage aber das Sparpotenzial wir auf einer völlig falschen Grundlage berechnet. Es kann nicht sein, dass künftig Gerichtsschreiberinnen mit hoher Verantwortung im Maximum noch die Lohnklasse 26 erreichen können, damit können Sie allenfalls noch Studienabgängerinnen und -abgänger anlocken. Wenn diese Personen dann ausgerechnet komplexe Kollegialgerichtsfälle verschreiben müssen, so ist das wiederum qualitativ unsinnig. Das wird nicht funktionieren. Auch das ganze Entlöhnungssystem wird man neu überdenken müssen.

Wir sind auch enttäuscht darüber, dass die Vorarbeiten, die unser Kantonsgericht im Bereich der Familiengerichte schweizweit grosse Beachtung eingetragen hat, dass man das jetzt preisgeben will. Familiengerichtssachen sind sehr komplexe Gerichtsangelegenheiten. Es geht da meistens um sehr viel Emotionen. Es geht sehr häufig auch um Kinder. Herr Scherrer, der in der vorberatenden Kommission angehört wurde, ein Gerichtspräsident aus Rorschach, hat gesagt, ein Gerichtspräsident ist überfordert, wenn er den ganzen Tag Familiensachen machen muss. Das trifft zu und zwar darum, weil er einfach nicht darin ausgebildet, ist hoch emotionale Angelegenheiten zu schlichten und zu vermitteln. Wir sind daher der Meinung, dass es im Bereich der Familiengerichte zwingend notwendig, ist neben einer juristischen Ausbildung eben auch andere geeignete Hochschulabschlüsse als Wählbarkeitsvoraussetzung zuzulassen.

Mit der Kreiseinteilung können wir leben. Wir hätten auch mit vier Kreisen leben können. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass das höchstpolitisch ist und in diesem Punkt können wir mit der Vorlage leben. Im bereich der Vermittlerinnen und Vermittler ist sowohl das Wahlgremium als auch was die Anzahl angeht, die Vorlage im Sinn der Ausführungen auch von Ritter-Hinterforst, bzw. der Vermittlerinnen selber zu verbessern.

Das Hauptziel muss die gute Qualität in der Justiz sein und nicht das Sparpotenzial, das eine beisst das andere. Wir haben in der vorberatenden Kommission letztendlich auf Nichteintreten votiert, weil uns auch die Abschaffung der Arbeitsgerichte, so wie wir sie heute kennen, überhaupt nicht gefällt. Auch diese Position muss noch einmal überdacht werden. Neu sollen Schlichtungsstellen eingeführt werden. Das wird mit Sicherheit zu längeren Verfahren und zu Mehrkosten führen. Das kann nicht sein. Unsere Arbeitsgerichte haben sich bewährt. Unsere Arbeitsgerichte führen bereits heute Schlichtungsverhandlungen durch und unsere Arbeitsgerichte haben den grossen Vorteil den Parteien sagen zu können, wie das Urteil ausschaut, wenn kein Vergleich zustande kommt. Unter diesem Druck werden sehr viele Verfahren verglichen, d.h. eine Einigung vor Gericht erzielt und die Verfahren innert nützlicher Frist abgeschlossen. Wenn das künftig eine Schlichtungsstelle übernehmen muss, so wird sie eben diesem Druck nicht aufsetzen können. Jeder Anwalt wird sagen, was die sagen, das gefällt mir nicht, ich gehe ans Gericht. Dann haben Sie zwei Verfahren, mehr Kosten und vor allem auch sehr viel längere Verfahrensdauern. All dies hat uns in der vorberatenden Kommission zur Auffassung gebracht, dass die Vorlage ansich grundsätzlich überarbeitet werden müsste. Rückweisung wäre das Naheliegendste gewesen. Diese Einschätzung von Ritter-Hinterforst haben wir ansich geteilt. Wir waren aber überzeugt davon, dass eine Rückweisung nur dann Sinn macht bei der gegebenen sehr kontroversen Ausgangslage wenn konkrete Aufträge erteilt werden und diese Auftragserteilung auszumitteln in jenem Zeitpunkt schien uns nicht möglich zu sein, und das hat uns letztendlich zu einem Nichteintreten veranlasst. Dies allerdings nicht in der Meinung, dass damit die Justizreform für die nächsten 30 Jahre auf Eis gelegt ist. In der Zwischenzeit haben sich die Fronten noch einmal etwas aufgeweicht, so habe ich den Eindruck. Die einzelnen Fraktionen haben ihre Positionen nocheinmal überdacht und damit sind unseres Erachtens die Voraussetzungen gegeben, in der vorberatenden Kommission, die ganze Vorlage einmal materiell durchzuarbeiten und umzugestalten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007