Geschäft: Gesetz über die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.07.01
TitelGesetz über die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung7.2.2007
Abschluss23.9.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 4. Juni 2007
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 12. März 2007
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 36ter vom 23. April 2007
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 13. Februar 2007
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2008
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 23. September 2007
AntragAntrag Frei-Diepoldsau zu Art. 36ter vom 23. April 2007
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 12. März 2007
AntragAntrag Denoth-St.Gallen vom 23. April 2007
ErlassErgebnis der 2. Lesung vom 5. Juni 2007
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 24. April 2007
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2007Schlussabstimmung150Zustimmung2Ablehnung28
24.4.2007Art. 36ter Abs. 299Antrag Regierung49Antrag SP-Fraktion und Antrag Frei-Diepoldsau32
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
5.6.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Dieses Geschäft benötigt ein qualifiziertes Mehr.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der VSGP): Die Anträge der SP-Fraktion und Frei-Diepoldsau sind abzulehnen.

Für die Gemeinden sind die Umsetzung der NFA wie das Finanzausgleichsgesetz von zentraler Bedeutung und beide Geschäfte sind in einem direkten Zusammenhang zu verstehen was wir bereits heute morgen schon einmal gehört haben. Die VSGP hat innerhalb ihrer Organisation Arbeitsgruppen gebildet, welche sich schwerpunktmässig mit einzelnen Themen auseinandergesetzt haben um die Auswirkungen auf die Gemeinden seriös abzuklären. So wurden z.B. die Bereiche Verkehr, Wasserbau, Schule, Behindertenbereich und Spitex bearbeitet. Die VSGP war auch stets bemüht und unterstützt die Haltung der Regierung dem Äquivalenzprinzip gerecht zu werden. So ist z.B. der Wegfall der Richtlinien für die Spitex durch folgerichtig und wurde bereits im Rahmen der Postulatsbearbeitung durch die vorberatende Kommission wie durch den Kantonsrat für richtig befunden. Im Übrigen stellen die Krankenversicherer bereits heute Qualitätsstandards an die Leistungserbringer. So besteht keine Gefahr, dass die Qualitätssicherung leidet. Die Spitex ist eine klassische Gemeindeaufgabe und die Gemeinden sind auch bereit diese Aufgabe vollumfänglich mit allen finanziellen Konsequenzen zu erfüllen. Unbestritten ist auch ein Anteil am Reformgewinn welche dem Kanton St.Gallen aus der Umsetzung der NFA resultiert. Es wurde vereinbart, aufgrund von Sonderfaktoren den Anteil von ursprünglich 50 auf 40 Prozent zu reduzieren wobei den Gemeinden 10 Mio. Franken an die Umsetzung des neuen Finanzausgleichs noch angerechnet werden. Somit verbleiben der Gemeinde rund 52 Mio. Franken, die schlussendlich für die Reduktion des Anteils der Gemeinden an die EL eingesetzt werden. Indirekt natürlich für Steuersenkungen oder es gibt eine Entlastung von Fr. 100.- je Einwohner. Im Nachgang zu den Gesetzesanpassungen beim Finanzausgleich wie nach der Zustimmung zum Mantelerlass sind Gemeinden und Regierung übereingekommen die innerkantonale Aufgabenteilung anzugehen. Im Rahmen dieser Arbeiten sollte das Ziel darin bestehen, dass inskünftig der Kanton vollumfänglich für die EL aufkommen, da die Gemeinden diesen Bereich kaum beeinflussen können. Es ist uns aber bewusst, dass dieses Ziel einer hundertprozentigen Übernahme durch den Kanton nur durch die folgende Diskussion über die Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden erfolgen kann.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf beide Vorlagen ist einzutreten.

Das Geschäft welches es sich weitgehend an den Planungsbericht im Herbst 2006 anlehnt wurde von der SVP-Fraktion besprochen und grösstenteils als gut befunden. Obschon wir zum damaligen Zeitpunkt von ganz anderen Beträgen ausgingen, welche sich aber glücklicherweise sehr positiv für den Kanton St.Gallen entwickelte. Uns gefällt vorallem auch, dass der Bund zuerst die Aufgabenteilung und erst dann die finanziellen Konsequenzen ausarbeitet. Aufgrund von der damaligen Beratung von der Septembersession 2006, welche schon die wesentlichen Punkte festgelegt wurden, kann ich mich etwas verkürzt halten, dies auch, weil wir in Vergangenheit schon mehrmals zu der Thematik des Finanzausgleichs uns intensiv beschäftigt haben. Wir sind froh, dass dank dem Mantelerlass der NFA schlank umgesetzt werden kann. Uns ist es ein grosses Anliegen, dass die Gemeinden am Finanzausgleich zwischen Bund und Kanton partizipiert werden mit denen von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Verhältnissen ansich die SVP-Fraktion einverstanden erkläre. Ganz speziell erscheint uns hierzu, dass die Gemeinden die zugesprochenen Mittel ohne Zweckbindung einsetzen könne. Uns ist jetzt ein grosses Anliegen, dass auch die Prozentzahlen im Bereich der Ergänzungsleistungen (80 Kanton, 20 Gemeinden) entsprechend gerundet oder eben zugunsten der Gemeinden von der vorberatenden Kommission vorgeschlagen so gutgeheissen werden. Im Allgemein sind wir der Ansicht, dass auch in der Mittelverteilung zwischen Bund und Kanton bzw. in der Konsequenz zwischen Kanton und Gemeinde der Grundsatz gilt, werd zahlt befielt oder mindestens wer zahlt kann mitbestimmen. Über einzelne Punkte im Bereich Spitex und Ähnlichem werden wir uns in der Spezialdiskussion melden. Mehrheitlich werden wir aber uns für eine Aufgabenübertragung an die Gemeinden, wo es auch immer die Vorlage vorsieht, aussprechen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Nachdem der Kommissionspräsident in einem Antrag der an die Regierung gestellt ist oder die vorberatenden Kommission ebenfalls erwähnt ist in Form des letzten Satzes bei allfälligen sich ergebenen Änderungen wäre eine Kommissionssitzung einzuberufen. Ich verstehe den Satz richtig, dass Denoth-St.Gallen mir den Auftrag gegeben hat und nicht der Regierung, diese Kommissionssitzung einzuberufen. Sie können versichert sein, dass wenn in einem solchen Bericht entsprechende Änderungen vorgesehen wären, dass wir eine Kommissionssitzung einberufen. Es ist in der Kompetenz des Kommissionspräsidenten und nicht der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Art. 14bis des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (Ersatzleistungen). Kommissionspräsident: Die Präzisierung dieses Artikels wurde auf Antrag des Gesundheitsdepartementes in die vorberatende Kommission eingebracht und diskutiert. Im neu eingeführten Art. 14bis übernimmt der Kanton die nicht anrechenbaren Ersatzleistung. Mit der NFA wird der Bundesbeitrag neu berechnet und die Anrechenbarkeit spielt keine Rolle mehr. Neu wird ein fixer Betrag ausgehend von den Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausgerichtet. Eine Präzisierung was in der Summe von 162 Mio. Franken enthalten ist, ist deshalb zweckmässig und in diesem Artikel angebracht. Die vorberatende Kommission stimmte deshalb dem Antrag mit 18:2 Stimmen bei 1 Abwesenheit zu.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf beide Vorlagen ist einzutreten.

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs ist ein Projekt, dass sowohl beim Bund als auch bei Kantonen in mehreren Etappen vorbereitet wurde. In einem ersten Schritt haben Sie anlässlich der Septembersession 2006 den Planungsbericht zum jetzt vorliegenden Geschäft zur Kenntnis genommen. Vorberatende Kommission und Kantonsrat haben mit der Beratung dieses Berichtes die Leitblanken für den Mantelerlass gesetzt. In einem zweiten Schritt unterbreitete die Regierung nun dem Kantonsrat die ihm besagten Mantelerlass zusammengefassten für die NFA Umsetzung notwendigen gesetzlichen Anpassung. Davon betroffen sind diverse kantonale Gesetze. Teil des Mantelerlasses ist auch die Regelung welche die Kompensation der finanziellen Mehrbelastungen der Gemeinden durch die NFA nicht sicherstellt sowie eine Aufteilung der Nettoentlastung welcher der Kanton St.Gallen gegenüber dem Bund erfährt. Auf Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Dazu wird der Finanzierungsanteil der Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen gesenkt und jener des Kantons entsprechend erhöht. Die vorberatende Kommission hat die beiden Vorlagen Gesetz zur Umsetzung der NFA und Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur IVSE anlässlich einer ganztägigen Sitzung beraten. Im Rahmen der Eintretensdiskussion wurde die schlanke und konsequente Umsetzung des Planungsberichtes begrüsst. Im Sinn der schlanken Umsetzung begrüsst die vorberatende Kommission insbesondere das lediglich Anpassungen der zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die zur Sicherstellung einer einwandfreien Einführung der NFA unmittelbar und zwingend notwendig sind. Dies gilt insbesondere im Sonderschulbereich wo im Mantelerlass nur die dreijährige Übergangsordnung festgelegt wird. In einer späteren Vorlage werden die Gesetzesänderungen für ein neues kantonales Sonderschulkonzept ab dem Jahr 2011 festgelegt werden müssen. Der Mantelerlass verzichtet ebenfalls auf Änderungen der innerkantonalen Aufgabenteilung. Im Rahmen der Eintretensdiskussion in der vorberatenden Kommission wurde gefordert, dass im Nachgang zur Umsetzung der NFA nun auch die Aufgabenteilung rasch in Angriff genommen werden. In der Spezialdiskussion wurden im Bereich der Sonderschulen über die Hintergründe der Schliessung der WG-Schule in St.Gallen informiert. Es wurde berichtet, dass die Schliessung nicht im Zusammenhang mit der NFA sondern im Rahmen eines pädagogischen Problems zu sehen ist. Eine externe Untersuchung hat dieses Problem bestätigt. Der Bereich Spitex gab wie bereits im Rahmen des Planungsberichtes zu diskutieren. Unbestritten war die Gemeindezuständigkeit. Um aber das Ziel einer ähnlichen Qualität über den ganzen Kanton sicherzustellen wurde beantragt, dass der Erlass von Richtlinien über das Dienstleistungsangebot beim zuständigen Departement belasten werden soll. Die vorberatende Kommision folgte aber der Argumentation, dass im Interesse einer klaren Aufgabenerfüllung den Gemeinden das Vertrauen vollumfänglich geschenkt werden soll und lehnt den Antrag ab. Bei den Beratungen zum Thema Programmvereinbarungen wurde der Wunsch nach einer vermehrten parlamentarischen Information geäussert. Insbesondere soll eine Berichterstattung über den Abschluss und die Umsetzung von Programmvereinbarungen erfolgen. Dabei wird kein separater Bericht erwartet sondern die Berichterstattung kann auch in einem separaten Kapitel des Amtsberichtes erfolgen. Dieser Ergänzung des Staatsverwaltungsgesetzes stimmte die vorberatende Kommission zu. Eingehend wurde die Aufteilung der Nettoentlastung aus der NFA auf Kanton und Gemeinden diskutiert. Die vorberatende Kommission hielt grundsätzlich an der Systematik und am Schlüssel der Aufteilung des Saldos aus der NFA fest. Um im Gesetz runde Zahlen ausweisen zu können, stimmte die vorberatende Kommission einer Aufteilung der Finanzierung der Ergänzungsleistung vom Kanton 80 Prozent und Gemeinden 20 Prozent zu. Die Rundungsdifferenz entspricht etwa 2 Mio. Franken zugunsten der Gemeinden. Im Erlass sind verschiedene redaktionelle Fehler enthalten, wie z.B. im Kapitel 2.6. Abschnitt 2.6.4. auf S. 36 des Berichtes wo anstatt Art. 4bis Abs. 3 ist richtigerweise Art. 5 Abs. 3 heissen müsste. Die vorberatende Kommission hat darauf verzichtet entsprechende Anträge zu stellen. Die Bereinigung ist im Rahmen der redaktionellen Gesamtüberarbeitung zu erledigen. Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig mit 20:0 Stimmen bei 1 Absenz auf das Gesetz über die Umsetzung der NFA einzutreten. Ebenso einstimmig empfiehlt sie Ihnen den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Innerkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) zu genehmigen mit einem 19:0 Stimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der vorliegende Antrag wurde in der vorberatenden Kommission ebenfalls mit der gleichen Begründung eingebracht. Er wurde auch entsprechend diskutiert. Mit der Begründung, dass die Aufgabe den Gemeinden zugewiesen ist und die saubere Aufgabenteilung in diesem Bereich nicht durchbrochen werden sollte, lehnt die vorberatende Kommission den Antrag mit 6:14 Stimmen bei 1 Abwesenheit ab.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Anlässlich der Eintretensdebatte zum Planungsbericht bzw. zur Rahmenvereinbarung 26.06.01 an der Kantonsratssitzung vom 25. September 2006 wurde seitens der GRÜ-Fraktion die Grundsätze des NFA und deren staatspolitische Tragweite thematisiert. Unter anderem wurde angemerkt, dass insbesondere in den Bereichen Behinderteneinrichtungen (Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheimen, Werkstätten und Tagesstätten), Sonderschulung, Ergänzungsleistungen, individuelle Prämienverbilligung sowie bei der Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten keine Kanibalisierung stattfinden dürfe. Andernfalls würden sich die GRÜ-Fraktion vehement dagegen wehren. In der Septembersession 2006 folgte der Kantonsrat grundsätzlich diesen Anliegen. Einzig die Weiterführung des Programmes für die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten wurde zusammen mit einer Motion abgelehnt.

Es handelt sich bei beiden Vorlagen um staatspolitisch bedeutsame, komplexe Geschäfte. Der vorliegende Mantelerlass regelt nur das Notwendigste nach dem Prinzip der schlanken Umsetzung für die nächsten drei Jahre (Übergangszeit 2008 bis 2011). Auf zusätzliche Reformen wird bewusst verzichtet. Später müssen die vom NFA betroffenen Gesetze grundsätzlich angepasst oder umgebaut bzw. reformiert werden (so z.B. ist ein neues Sonderschulgesetz erforderlich). Dazu sind verwaltungsin- und –externe Arbeitsgruppen bereits am Werk. Stark betroffen ist der Sonderschul- und Behindertenbereich, weil dieser ab 1. Januar 2008 an Stelle der Invalidenversicherung ganz durch den Kanton vollzogen werden muss! Die Spielregeln der Aufgabenteilung müssen zeitgleich für über 30 verschiedene Aufgabenbereiche geändert werden. Es werden auch Teile der Einnahmenaufteilung und des Finanzausgleichs geändert.

Die Globalbilanz des Bundes mit dem Ressourcen- und den Härtefallausgleich als Hauptinstrumente bilden das Rückgrat der Finanzierung. Der Kanton St.Gallen gehört, weil er verhältnismässig ressourcenschwach ist und einen Ressourcen-Index von 77,8 aufweist, zu den Gewinnern. Gemäss neuester Globalbilanz erhält unser Kanton nach Abzug der bisherigen Transferzahlungen, netto rund 142 Mio. Franken mehr aus Bern.

Ein Teil dieses sogenannten «Reformgewinns» wird den Gemeinden zu Gute kommen. Sie werden im Bereich der Ergänzungsleistungen jährlich wiederkehrend mit rund 52 Mio. Franken massiv zu Lasten des Kantons entlastet. Der Ergänzungsleistungsanteil Kanton/Gemeinde beträgt wird neu 80:20 betragen. Dies entspricht zusätzlich Fr. 100.— je Einwohner. Daraus ergeben sich für die Gemeinden Entlastungen zwischen 5 und 12,2 Steuerfussprozentpunkten. Dies wohlgemerkt zusätzlich zu den allfälligen Entlastungen aus dem neuen Finanzausgleichsgesetz. Die GRÜ-Fraktion hätte ein vorsichtigeres Vorgehen als logisch erachtet, bei dem vor der grossen Geldverteilung zunächst die Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton unter die Lupe genommen worden wäre. So ist es beim nun gewählten Vorgehen durchaus nicht auszuschliessen, dass später die heutigen Beschlüsse angepasst werden müssen. Man kann bekanntlich das Fell nicht waschen, bevor der Bär erlegt worden ist. Die GRÜ-Fraktion werden aber nicht dagegen opponieren.

Zum Thema Sonderschulen und sonderpädagogische Massnahmen: Im Rahmen des NFA werden die sonderpädagogischen Massnahmen künftig nicht mehr von der Invalidenversicherung, sondern vom Kanton geregelt werden müssen. Die GRÜ-Fraktion verlangen deshalb ausdrücklich, dass in diesem Prozess die medizinischen Gesichtspunkte nicht ausgeklammert, sondern wie die sonderpädagogischen und schulpsychologischen Gesichtspunkte integriert betrachtet werden müssen. Selbstverständlich müssen für den Vollzug in diesem Bereich die personellen und fachlichen Ressourcen aufgebaut werden.

Der vom Erziehungsdepartement über die Medien unlängst angekündigte Entzug der Bewilligung für die Sonderschule für Kinder mit Wahrnehmungsstörungen in St.Gallen erachtet die GRÜ-Fraktion im Vorfeld der Umsetzung des NFA als ungeschickt. Bevor solche Entscheide gefällt werden, sollte zwingend die Frage nach den objektiven medizinischen, sonderpädagogischen und ethischen Kriterien für die fachlich adäquate Behandlung und Förderung von autistischen Kindern geklärt werden. Dies wäre materiell zwingend im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des Sonderschulgesetzes zu diskutieren. Andernfalls bleibt bei der betroffenen Institution und bei den Eltern ein ungutes Gefühl zurück und sie sehen sich als die Geprellten. Dies beweisen auch die vielen Leserbriefe und Zeitungskommentare dazu, zumal es bei der Volksabstimmung über den NFA von allen Seiten klar beteuert wurde, dass bisher von der IV unterstützte Einrichtungen im gleichem Umfang weitergeführt würden.

Die IV hat in diesem Bereich bisher ganzheitlich betrachtet. Dies muss auch weiterhin so gewährleistet sein. Eine integrale Betrachtung erfordert zwingend nach der Übergangszeit eine Gesetzesänderung. Das neue Sonderschulkonkordat der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) wird Grundlage für die Änderungen bilden. Die GRÜ-Fraktion verlangt, dass für die materielle Ausgestaltung des Sonderschulkonzepts und des Sonderschulgesetzes in jedem Fall eine breite Diskussion erforderlich ist.

Zum Thema Behinderten-Einrichtungen: Vieles scheint richtig aufgegleist zu sein. Es geht um Menschen und sehr viel Geld: Rund 200 Mio. Franken, wenn man alles zusammenzählt. Alle Fäden, auch die finanziellen, laufen in einem Amt, bzw. in einer Abteilung, zusammen. Das ist ziemlich ambitiös, zumal bisher in diesem Bereich keine grossen Finanzflüsse zu verwalten waren. Deshalb ist es wichtig, dass hier zusätzliche Stellen geschaffen und auch mit fachlicher Kompetenz ausgerüstet werden. Zudem müssen die Bereiche Finanzen/Controlling, Genehmigung von Betriebsbewilligungen, fachliche Prüfung klar getrennt werden.

Für die GRÜ-Fraktion ist es folglich auch logisch, dass vor allem im Sozialbereich, insbesondere im Departement des Innern, zusätzliche Stellen für die Abwicklung, Lenkung und das Controlling der Finanzströme erhalten muss. Aus der Sicht der GRÜ-Fraktion hat dies schwergewichtig durch Stellenumlagerungen aus dem Finanzdepartement zu erfolgen.

Zum Thema Spitex (Hilfe und Pflege zu Hause): Die GRÜ-Fraktion unterstützt die vorgesehene Zuständigkeitsregelung und Finanzverantwortung bei den Gemeinden. Zur individuellen Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV): Mit der vorgeschlagenen Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz geht die GRÜ-Fraktion im Sinn einer schnellen Umsetzung des NFA einig (wie früher angekündigt, ist das letzte Wort in dieser Sache für später aufgehonben).

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf beide Vorlagen ist einzutreten.

Eine Wortschöpfung aus der Kommissionssitzung möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Ich habe gesagt, die Vorlage hat relativ wenig Empörungspotenzial. Die grundsätzlichen Entscheide sind vorher schon gefallen, darum heisst es Umsetzung und das wiederspiegelt sich jetzt auch in der Präsenz hier im Rat wieder. Allerdings mit dem Vorteil das es etwas ruhiger ist als gestern. Die SP-Fraktion geht davon aus, dass es um die angemessene Verteilung der Nettoentlastung zwischen Kanton und Gemeinden entsprechend die neuen Aufgaben und Verantwortungen geht. Das insgesamt kein Abbau an staatlichen Leistungen erfolgen wird und dass auch keine Abwälzung von Kosten auf die Leistungsnehmer erfolgen wird. Mit der vorgeschlagenen Aufteilung der sogenannten Nettoentlastung von 137 Mio. Franken von 60 zu 40 zwischen Kanton und Gemeinden sind wir einverstanden. Wir begrüssen den Antrag der vorberatenden Kommission, dass die Regierung dem Kantonsrat periodisch über den Abschluss von Programmvereinbarungen mit dem Bund orientieren muss. Der Kantonsrat hat nach Art. 65 der Kantonsverfassung die Pflicht sich über die Aussenbeziehungen zumindest zu informieren und er muss die Ziele der Ausgestaltung der Aussenbeziehungen festlegen. Ein Verfassungsauftrag übrigens der immernoch der Umsetzung hart.

Zur Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen: Hier muss generell festgestellt werden, dass bei solchen Interkantonalen Vereinbarungen die parlamentarische Oberaufsicht und Kontrolle wegfällt. Es gibt zwar eine Rechnungsprüfungskommission. Aber das ist kein Ersatz für die demokratische Legitimation eines Parlaments. In der Rahmenvereinbarung für die Zusammenarbeit mit Lastenausgleich ist immerhin eine interparlamentarische GPK vorgesehen. Diese Problemstellung wird unsere Fraktion weiter verfolgen. Zur Spitex - Hilfe und Pflege zu Hause - wir begrüssen diese neue Begrifflichkeit, denn man darf diese Tätigkeit nicht in Bezug auf das Spital definieren. Im englischen war der Begriff schon immer klar «home care». Wir haben zwar vertrauen in die Gemeinden, fragen uns aber doch ob es richtig ist, dass die Aufgabe des Kantons richtigen zulasten wegfällt. Zumindest sollten Ziele definiert werden, die bei denen Leistungen beanspruchen eingehalten werden soll. Bei der Abwälzung von Kosten muss unbedingt auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Leistungsempfänger abgestellt werden. In der vorberatenden Kommission wurde - da bin ich dankbar - auch noch die Frage nach dem sogenannten Effizienzgewinnen der NFA generell gestellt. Wie Regierungsrat Schönenberger ausgeführt hat ist man zuerst von Effizienzgewinnen von ungefähr 3 Mrd. Franken ausgegangen. Das erste was wir jetzt erfahren, es müssen neue Stellen geschaffen werden beim Kanton und offenbar auch bei der Konferenz der Kantonsregierungen. Hier muss man schon mal darüber nachdenken wie hier eigentlich die Mechanismen sind. Offenbar muss auch hier eine neue Administration aufgebaut werden.

Zu den Nettoentlastungen: 173 Mio. Franken mehr für den Kanton St.Gallen. Das ist ansich sehr erfreulich. Betrachtet man die Dinge aber realwirtschaftlich so ist dies eher ein Stigma. Tiefes Ressourcenpotenzial heisst nämlich, dass der Kanton St.Gallen im interkantonalen Vergleich an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst hat. Woran das liegt, das wissen wir einigermassen genau; aus Studien der CS und der IHK. Das Bildungsniveau der Erwerbstätigen im Kanton St.Gallen kann mit den bestplatzierten Kantonen nicht mithalten und das hat natürlich seine Wiederspiegelung in der Wertschöpfungskraft der Arbeitsplätze. Es gibt in unserem Kanton zu wenig Unternehmungen in wertschöpfungsstarken und innovativen Branchen. Was soll man tun? Es wäre wahrscheinlich besser, wir würden den Reformgewinn teilweise investieren als ihn nur in Steuersenkungen zu stecken um damit das Ressourcenpotenzial zu verbessern. Es mag etwas paradox klingen aber realwirtschaftlich ist es so. Wir sind erst dann besser dran wenn wir weniger Geld vom Bund erhalten und für andere Kantone zahlen. Der Kanton St.Gallen hat ein grosses finanzielles Polster und jetzt kommt noch der sogenannte Reformgewinn dazu. Wie werden uns spätere Generationen beurteilen. Wenn wir feststellen, dass wir zwar die Probleme erkannt haben, die Mittel zur Verfügung hatten aber tatenlos geblieben sind.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

zieht den Antrag zurück.

Ich gehe davon aus, dass die Regierung diese Meldung machen wird im positiven oder negativen Sinn. Je nachdem dann der Kommissionspräsident eine Sitzung einberufen wird oder nicht. Ich erachte es als wirklich wichtig. Wir haben in dieser Gesetzgebung da einige Punkte gesehen, die nicht stimmen oder vergessen gegangen sind und es ist sehr wichtig, dass man diese Gesetzesänderung bzw. Verordnungsänderung genau anschaut. Der Teufel liegt im Detail in dieser Sache. Es betrifft sehr viele Leute dann und man kann sich nicht leisten, hier Fehler zu machen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf beide Vorlagen ist einzutreten.

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung hat zwei klare Ziele: Erstens die Disbaritäten unter den Kantonen zu verringern und zweitens eine effizientere Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Die FDP-Fraktion unterstützt die schlanke Umsetzung der NFA und der Aufgabenteilung mittels Mantelerlass nach dem Äquivalenzprinzip voll und ganz. Die Umsetzung erfolgt richtigerweise weitesgehend ohne materielle Änderungen und ist für Kanton und Gemeinden finanzneutral. Aus der unmittelbaren Umsetzung dürfen keine Mehrkosten und keine neuen Aufgaben entstehen. Auch die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton St.Gallen und den Gemeinden hat für die FDP-Fraktion eine hohe Priorität und muss möglichst rasch umgesetzt werden. In den Bereichen Sonderschulung und Behinderteneinrichtungen unterstützt die FDP-Fraktion das Vorgehen der Regierung welches ein separates Gesetz nach einer höchstens dreijährigen Übergangsfrist vorsieht. Die Beteiligung der Gemeinden an der Nettoentlastung zu 40 Prozent erscheint uns in Anbetracht der Sonderfaktoren korrekt. Die vollständige Übertragung der Aufgaben im Bereich Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) an die Gemeinden findet ebenfalls unsere Zustimmung. Wir sind überzeugt, dass die bestehenden gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen ausreichen um eine gute Qualität der Spitex sicherzustellen. Den Ausgleichszahlungen liegt ein Ressourcenindex zugrunde, welcher alle vier Jahre angepasst wird. Das Mittel aller Kantone wird dabei mit 100 Punkten festgesetzt. Die für uns recht hohe Nettoentlastung ist ein schwacher Trost für das, dass wir im schweizerischen Vergleich mit 77,8 Punkten beim unterdurchschnittlich starker Kanton sind. Die FDP-Fraktion ist klar der Auffassung, dass wir alles daran setzen müssen um unseren Kanton St.Gallen zu stärken. Nebst einigen Faktoren welche wir nicht beeinflussen können gibt es viele Möglichkeiten wo wir uns verbessern können, z.B. Wirtschaftskraft, Steuerbelastung und Verwaltungskosten. Beim Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen ist es das Kernziel die Differenz der steuerlichen Belastung unter den Kantonen zu verkleinern. Die logische Folgerung aus diesem Ziel ist mit den Einnahmen aus der Reform die Kosten in unserem Kanton zu senken und somit eine steuerliche Entlastung zu erreichen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist für uns auch, dass das Geld auch auf Gemeindeebene für Steuerentlastungen eingesetzt wird und nicht zur Erfüllung von neuen Aufgaben verwendet wird. Auch die Gemeinden sind gefordert ihre Kostenstrukturen und die Aufgabenbewältigung zu überprüfen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Die Anträge der SP-Fraktion und Frei-Diepoldsau sind abzulehnen.

Wir haben Ihnen den Antrag gestellt, schon mit unserer Botschaft, hier eine konsequente Aufgabenteilung durchzuführen. Was ich jetzt höre, ist der Ausfluss einer unheimlichen Skepsis gegenüber der dritten Staatsebene, gegenüber den gewählten Behörden auf Gemeindeebene. Ich kann die nicht nachvollziehen. Gerade das Votum von Stadler-Bazenheid: Sie sagt, das sei natürlich eine kommunale Aufgabe, aber die Qualitätssicherung dafür habe der Kanton zu garantieren. Wenn Sie das auf die nächst höhere Stufe in einem anderen Gebiet analog anwenden würde es heissen, für die Qualitätssicherung in den Spitälern ist der Bund zuständig. Der Bund soll doch diese Standards festlegen, damit alle Kantone gleiche Leistungen und gleiche Qualität erbringen. Damit untergraben Sie den ganzen föderalistischen Staatsaufbau, weil Föderalismus ist der Mut zur Unterschiedlichkeit. Der Föderalismus lebt aus dem Wettbewerb unterschiedlicher Leistung. Das ist Föderalismus und dieser Wettbewerb funktioniert auch in diesem Gebiet. Ich bin überzeugt, wenn ein Millionär in einer Gemeinde krank geworden ist und auf Spitexleistungen angewiesen ist und diese Gemeinde ist nicht in der Lage, qualitativ hochstehende Spitexleistungen anzubieten, dann zieht er aus in eine Gemeinde die eben bessere Leistungen erbringt. Ich sehe nicht ein weshalb hier der Leistungswettbewerb nicht auch positive Auswirkungen haben. Andererseits können sie nur bei diesem System garantieren, dass unterschiedliche Verhältnisse auch unterschiedliche Lösungen anbieten. In einer Gemeinde mit 500 Einwohner haben Sie im Bereich der Spitex andere Bedürfnisse als in einer Stadt. Dort, wo die Nachbarschaftshilfe noch funktioniert sind die Anforderungen anders als in einem anonymen Umfeld im urbanen Bereich. Das ist Föderalismus. Da ist die Regierung, dass das ein gutes Beispiel ist für eine konsequente Durchführung. Wenn Sie eine andere Lösung wollen, dann müssen Sie nicht sagen, dass Sie auch der Meinung sind, das ist eine kommunale Aufgabe, dann ist es eine Verbundaufgabe. Dann soll man auch dazu stehen und wenn es eine Verbundaufgabe ist, dann soll der Kanton auch entsprechend angemessen einem Anteil an die Kosten bezahlen. Das wäre die Konsequenz. Aber behaupten es sei eine Gemeindeaufgabe, aber der Kanton müsse den Gemeinden sagen, wie sie es machen sollen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Auf beide Vorlagen ist einzutreten.

Es hat sich als bezahlt herausgestellt, dass wir vorgegangen sind mit einem Bericht zuerst, dass wir intensiv mit allen Beteiligten und Interessierten diskutiert und in diesem Rat diskutiert haben, so dass wir heute eigentlich das nachvollziehen können was wir dem Grundsatz nachbereits festgelegt haben. Ich möchte deshalb das Eintretensvotum vorallem noch dazu nutzen um auf eine Überlegungen einzugehen, die jetzt seitens der Sprecher der Fraktionen vorgetragen worden sind. Ich teile grundsätzlich die Auffassung von Möckli-Rorschach, dass es nicht besonders positiv erscheint wenn man von anderen Kantonen und vom Bund unterstützt werden muss weil man im Bezug auf die Ressourcenstärke unterdurchschnittlich dasteht. Es sollte in der Tat ein wesentliches Ziel der st.gallischen Politik sein, das zu korrigieren in Zukunft. Darüber dürften sich wahrscheinlich noch Mehrheiten finden. Schwieriger wird es sein, mit welchen Massnahmen man zu diesem Ziel gelangt. Da stehen sich Gegenüber Fragen der Steuerentlastung auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Bereitschaft in wichtige Bereiche zu investieren. Ich glaube, der Erfolg wird nur sein wenn man einen angemessenen Weg zwischen diesen beiden extremen findet. Das ist noch interessant, wenn Sie sich einmal die Zeit nehmen und schauen, welches die zahlenden Kantone sind. Wenn Sie die aufschlüsseln, dann stellen Sie fest, dass es eigentlich nicht ausschliesslich die Steuerbelastung ist, die diese Kantone wettbewerbsmässig macht aber auch, wir haben das Beispiel Basel-Stadt und Genf, die über eine überdurchschnittliche Steuerbelastung verfügen aber ausserordentlich leistungsfähig und wettbewerbsfähig offenbar sind. Wir haben auf der anderen Seite Kantone wie Schwyz, Zug und Nidwalden, die über den Weg der Steuerentlastung offenbar diese Wettbewerbsfähigkeit hergestellt haben. Da haben wir aber darunter Kantone die beides gemacht haben, z.B. Zürich, Aargau. Die Wahrheit liegt nicht nur einfach auf einer Seite. Ich bin auch der Auffassung, dass wir eine Strategie entwickeln müssen und zwar zusammen mit den Gemeinden. Wir haben das auch aufgegleist. Zusammen mit dem Vorstand der VSGP, dass wir uns einmal jetzt unterhalten über eine gemeinsame Steuerstrategie um die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich zu verbessern. Da müssen alle Beteiligten am gleichen Strick ziehen und wenn möglich auch auf die gleiche Richtung. Ich bin andererseits auch froh, dass diese Gelder, diese 52 Mio. Franken, die auch die Gemeinden jetzt gehen, zweckungebunden gegeben werden damit eben die Gemeindepolitik auch diese Möglichkeit hat darüber zu entscheiden wo bei ihnen angesetzt werden soll. Wo bei Ihnen am effektivsten und effizientesten diese Mittel eingesetzt werden sollen. Ich glaube, wenn es uns gelingt einen Mix von einer klugen Steuerpolitik einerseits zu betreiben und andererseits die Bereitschaft haben in wichtigen Bereichen die notwendigen Investitionen zu tätigen, muss uns die Zukunft nicht Bange sein. Aber dazu Voraussetzung ist, dass wir beide Vorlagen - Tinner-Azmoos hat zurech darauf hingewiesen - über die Hürde der Volksabstimmung am 23. September 2007 bringen und ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen Sie aufzurufen, in der Vorbereitung dieser Volksabstimmung auch aktiv diese Vorlagen zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Das Votum von Denoth-St.Gallen veranlasst mich zu einer kurzen Erwiderung. Er hat das Problem der Umwandlung der Schule für Wahrnehmungsgestörte aufgeworfen. Das ist nicht ein Problem der Vorwirkung des Bundesfinanzausgleichs. Die Frage, ob diese Schule weiter als Spezialinstitution bestehen würde, wurde von uns aufgegriffen aufgrund der Kostenexplosion die unvergleichlich gegenüber allen anderen Sonderschulen in den letzten Jahren ist unabhängig vom Finanzausgleich ursprünglich. Aber jetzt haben diese Institutionen unabhängig davor, ob sie wissenschaftlich fundiert sind, ob sie einem Bedürfnis entsprechen, ob nicht besser andere Institutionen geeignet wären einen Bestandesschutz nach dem NFA. Deshalb können wir in der Übergangsphase hier nichts machen. Das einzige was wir gesagt haben es sei nicht sinnvoll, dass man in diesen vier Jahren jetzt noch neue Schülerinnen und Schüler aufnimmt weil sich die Fachwelt völlig einig ist. Herr Mäusli, Stiftungsrat des Zentrums hat letzhin geschrieben, dass auch die Schule das Zentrum selber ein Gutachten eingeholt hat, das gesagt hat, dass diese Institution in dieser Spezialisierung dies in der ganzen Schweiz nirgends gibt, die sie auch nirgends durchgesetzt hat und niemand in der Schweiz denkt daran, eine ähnliche Institution zu machen aus fachlichen Gründen. Das die Institution in dieser Form nicht weitergeführt werden soll. Es macht keinen Sinn, dass man jetzt weiterhin Kinder zuweist und diese Kinder müssen dann unplatziert werden. Wir wollten gerade im Interesse der Kinder eine gute Lösung finden. Aber nochmals die Frage Schule für Wahrnehmungsgestörte stellte sich schon seit 10 oder mehr Jahren. Es wurde uns immer gesagt, das sei eine Pionierinstitution. Aber diese Pionierinstitution hat keinerlei Nachahmer gefunden. Die einzige Institution, die noch ähnlich tätig ist, ist in Urdorf und die macht es in einem ganz kleinen Bereich. Sie hat aber Wirkungen gehabt auf die heilpädagogischen Schulen. Die Methode dieser Schule werden dort aufgenommen. Ich lege aber Wert darauf um nicht falsche Vorstellungen auch in Bezug auf die Volksabstimmung erwachsen zu lassen. Das ist keine Folge des NFA. Das ist eine Massnahme die unabhängig davon getragen werden muss. Was das neue Sonderschulgesetz anbetrifft kann ich Sie beruhigen. Wir werden eine breite Vernehmlassung dazu machen. Wir haben auch alle Beteiligten in Aussicht gestellt, dass sie an der Vorarbeit beteiligt werden. Es hatte aber keinen Sinn in der jetzigen Phase sie zu beteiligen weil wir keine neuen Entscheide fällen konnten sondern aufgrund des Bundesrechts mussten wir einfach die Leistungen des Bundes über uneingeschränkt übernehmen und das tun wir auch im Fall dieser Schule. Im Übrigen werden wir Gelegenheit haben wahrscheinlich mit anderen parlamentarischen Vorstössen über diese Schule nochmals zu reden.

Ich bin mich gewöhnt, dass man in der Politik, wenn man irgendetwas verändern will angegriffen wird. Das stört mich auch nicht. Das Niveau auf dem ich jetzt angepöbelt werde wegen der Tatsache, dass wir in Übereinstimmung mit der Fachwelt diese Schule in Frage stellen, übersteigt einiges was ich bisher gewohnt war. Aber ich muss auch mit dem leben.

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24.4.2007Wortmeldung

legt ihre Interessen als Betriebsleiterin einer der grösseren Spitexorganisationen im Kanton St.Gallen und Mitglied der Spitexfachkommission offen und beantragt Festhalten am geltenden Recht.

Die Spitexrichtlinien des Kantons St.Gallen wurden nach langem auf den 1. Januar 2006 erlassen. Die Koordination der Spitexangebote und die Bewilligungspraxis wurde damit festgelegt und einem langen Begehren endlich Rechnung getragen. Sie ist Empfehlung an die Gemeinden und Spitexorganisationen und sollen eine koordinierende Entwicklung der Spitex im Kanton St.Gallen unterstützen. Der Kanton St.Gallen hat sich zum Ziel gesetzt, allen seinen Einwohnerinnen und Einwohnern zu ermöglichen, in angemessener Lebensqualität mit Selbstbestimmung so lange als möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können. Die Spitex soll massgeblich dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Diese Richtlinien sind das Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Es macht mich hellhörig, wenn ich auf S. 23 im fünften Abschnitt lese: «Die Tatsache, dass die NFA-Gesetzgebung trotz des umstrittenen Grundsatzes, wonach die Finanzierungsverantwortung der Kompetenzordnung folgt eine kantonale Finanzierungsregelung fordern, deutet darauf hin, dass seitens des Bundes besonderen Wert auf die Sicherstellung des Spitexangebots im bisherigen Rahmen und in bisheriger Qualität gelegt wird.» Das spricht für die Beibehaltung der Richtlinien. Sorge macht mir, wenn ich im Art. 7 im Abschnitt 7 der letzte Satz lese: «Vorgaben in welcher Weise sie die politischen Gemeinden, die wegfallenden Bundesbeiträge zur Unterstützung von Spitexorganisationen einsetzen können, werden indessen nicht gemacht.» Ist dieser Satz nicht ein Freipass für die Gemeinden, nur noch Dienstleistungen anzubieten, welche von einer Mehrheit der Klientin gewünscht werden. Wo bleiben Minderheiten? Ist es nicht auch ein bewusstes Steuerelement, sogar Instrument, kranke und Behinderte wieder vermehrt in die Heime abzuschieben, weil die Kostenbeteiligung der Politischen Gemeinden geringer ausfallen könnten? Denn je mehr Spitexleistungen erbracht werden, je höher sind die Kosten für die politischen Gemeinden. Volkswirtschaftlich ist es sicher sinnvoll im einzelnen betrachtet sind die Gesundheitskosten für die politischen Gemeinden aber hoch. Der Tarifschutz in den Krankenkassenpflichtleistungen ist noch aufrecht. In den Pflegeheimen ist er jedoch mit dem Bemessungssystem nicht mehr vorhanden. Ist mit diesen Voraussetzungen eine politische Gemeinde aus finanziellen Überlegungen geneigt, sich auf weniger Spitex, mehr Heimplätze einzulassen. Der private Markt der Heimlandschaft ist daran interessiert. Übrigens regelt der Kanton mit der Aufnahme in die Heimliste die Anerkennung um Möglichkeiten Pflegeleistungen über Krankenkassen abzurechnen. Im Heimbereich ist die Steuerung über dem Kanton bereits vorhanden. Föderalismus lässt grüssen, haben wir bald soviele verschiedene Varianten wie Gemeinden oder finden Sie ein Konsens. Aus meiner Sicht ist es ein Rückschritt. Das Bekenntnis ist an die Spitexrichtlinien zu halten, hat den politischen Gemeinden wie auch den Spitexorganisationen eine Wegleitung gegeben, sich bedarfsgerecht, wirksam und wirtschaftlich zu entwickeln. Wir schaffen die Spitexrichtlinien ab. Der Kanton Thurgau führt sie ein, um eben eine gemeinsame Grundlage und Zielrichtung zu haben.

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Das wäre das eine. Die Einberufung in der Kommissionssitzung liegt die Kompetenz nicht bei der Regierung. Wir können es nur beantragen. Hier wird von uns verlangt, einen schriftlichen Bericht abzufassen. Ich kann Ihnen dazu folgendes sagen: Es ist richtig, zurzeit läuft das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungen bis 20. Juli. Im Juni 2007 muss die 2. Lesung stattfinden. Die Verordnungen werden jetzt geprüft. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass wenn sich aus den Verordnungen etwas ergebe, dass auf die Gesetzgebung Einfluss hätte, dass ich ihm den Antrag stellen würde auf eine Kommissionssitzung. Ich kann Sie aber beruhigen, weil ich in strategischen Leitungsausschuss des NFA-Projektes auf Bundesebene bin, kann ich Ihnen sagen, solche Notwendigkeiten ergeben sich nicht. Aber die Departemente sind zurzeit auch daran, eine Analyse zu machen.

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Ich bin sehr dankbar dafür, dass Regierungsrat Schönenberger einige Überlegungen angestellt hat was die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons St.Gallen angeht. Ich denke, es handelt sich hier wirklich um eine zentrale Frage unseres Kantons, die wir gemeinsam angehen sollten. Ich bin mit ihm einverstanden. Es braucht einen Mix aus Steuererleichterungen und Investitionen und ich höre mit grosser Genugtuung, dass gemeinsam mit den Gemeinden eine Strategie entwickelt werden soll. Ich möchte die Parteien und auch die Fraktionen aufrufen sich ebenfalls einmal an einen Tisch zu setzen und zu versuchen gemeinsam eine Strategie zu entwickeln. Am Rand der Kommissionssitzung hat mir Regierungsrat Schönenberger gesagt, dass er nicht auf dem vielen Geld sitzen bleiben wolle, das der Kanton St.Gallen hat. Ich denke wirklich, wir sollten etwas daraus machen. Noch etwas zur Unterscheidung realwirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Ansätze: Nachhaltig sind nur die realwirtschaftlichen Ansätze. Da investieren Sie nämlich in Realkapital und Humankapital. Das ist etwas das bleibt. Wenn Sie in finanzwirtschaftliche Ansätze investieren, dann ist das äusserst volatil ihre guten Steuerzahler und Unternehmungen, die nur administrativ tätig sind, die können abziehen von einem Tag auf den anderen und auch noch kleine Kantone können sich das leisten.

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Der Kantonsrat tritt auf das Gesetz über die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie auf den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE ein.

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legt seine Interessen als Präsident von Pro Senectute Kanton St.Gallen offen.

Pro Senectute erbringt rund ein Drittel sämtlicher Leistungen der Hilfe und Pflege zu Hause im Kanton St.Gallen. Nachdem wir an der Erarbeitung der letzten Fassung der Spitexrichtlinien intensiv mitgewirkt haben, haben wir uns natürlich auch mit der Frage geschäftigt, ob es die Richtlinienkompetenz des Kantons im Bereich der Hilfe und Pflege zu Hause weiterhin braucht. Meines Wissens gibt es solche Richtlinien seit dem Jahr 1993. Die Richtlinien sind Empfehlungen an die Gemeinden und Spitexorganisationen und sollen eine koordinierte Entwicklung der Hilfe und Pflege zu Hause im Kanton St.Gallen unterstützen. Rechtlich verbindlich sind sie nicht. Der Kantonsrat hat bei der Behandlung des Spitexberichtes insbesondere Wert auf die Qualitätssicherung gelegt. Dazu ist festzuhalten, dass diesbezüglich eine ganze Reihe von Vorschriften besteht. Zu nennen ist zunächst die Verordnung über die Krankenversicherung (KKV), welche in Art. 77 ausdrücklich eine Bestimmung über die Qualitätssicherung enthält. Die Modalitäten der Qualitätssicherung sind dabei in Tarifverträgen oder besonderen Qualitätssicherungsverträgen zu regeln. Nötigenfalls erlässt der Bund die erforderlichen Bestimmungen. In der Krankenpflege Leistungsverordnung (KLV) finden sich weitere einschlägige Bestimmungen. Schliesslich ist auch der vom Spitexverband allerdings mittlerweile gekündigte Tarifvertrag zu erwähnen welche im Jahr 2005 insbesondere mit einem Anhang betreffend Mindestqualifikationen hinsichtlich des Personals für Leistungen auch der KLV ergänzt wurde. Die Krankenversicherer wachen durchaus darüber, dass ihre Kundinnen und Kunden auch zuhause qualitativ gut betreut werden. Sie sind auch die einzigen, welche eine Kontrolle mittels Stichproben sicherstellen. Insgesamt ist deshalb nach unserer Auffassung auch ohne zusätzliche kantonalen Richtlinien die Qualität der Hilfe und Pflege zu Hause auf einem guten Niveau sichergestellt. Die Abschaffung kantonaler Richtlinien in diesem Bereich ist damit auch aus fachlicher Sicht vertretbar. Massgebliche Qualitätseinbussen sind nicht zu befürchten. Es besteht deshalb aus unserer Sicht kein zwingender Anlass, um über die ohnehin bestehende Aufsicht des Kantons hinaus mittels Richtlinien präventiv in die Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden einzugreifen.

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legt seine Interessen als Mitglied des Stadtrates Rapperswil-Jona offen. Die Anträge Frei-Diepoldsau und Gysi-Wil sind abzulehnen.

Ich bin mitverantwortlich, dass auch bei uns die Bürgerinnen und Bürger eine angemessene Versorgung und Dienstleistungen, Hilfe und Pflege zu Hause haben. Ich war andererseits während vielen Jahren im Vorstand des kantonalen Pro Senectute und der regionalen Pro Senectute. Ich kann mich sehr weitgehend den Äusserungen von Bürgi-St.Gallen anschliessen. Richtlinien haben es so in sich, dass sie aus dem Status der Empfehlung sehr rasch hinüberwachsen in den Status von verbindlichen Vorgaben. Richtlinien haben es in sich, dass damit nicht nur eine Vereinheitlichung der Dienstleistungen im ganzen Kanton erreicht würde, sondern, dass sie tendenziell auch teurer würden. Die Aufgabe Hilfe und Pflege zu Hause ist eine Gemeindeaufgabe. Es ist nicht einzusehen, weshalb wir in diesem Bereich den Gemeinden, vor allem auch den Bürgerversammlungen derart misstrauen sollen, dass wir ihnen Vorgaben machen müssten.

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legt ihre Interessen als Mitglied einer Exekutive (zuständig für den Bereich Gesundheit und in dieser Funktion dann auch Mitglied der regional organisierten Spitexdienste in der Region Wil) offen und beantragt im Namen der SP-Fraktion Festhalten am geltenden Recht.

Es ist wenig sinnvoll, die erst kürzlich erarbeiten und per 1. Januar 2006 in Kraft gesetzte Richtlinien wieder aus dem Gesetz zu streichen. Ich möchte nochmals darauf hinweisen wie bereits Frei-Diepoldsau gesagt hat. Geändert wird im Mantelerlass nämlich nicht die Zuständigkeit, sondern lediglich im Bereich der Finanzierung der Hilfe zu Hause etwas. Die Richtlinien wurden von den Gemeinden und dem Kanton in einer intensiven und zeitraubenden Arbeit und Auseinandersetzung erarbeitet. Es war ein Prozess der Auseinandersetzung des Herausfindens was ist möglich, was liegt drin und die Richtlinien werden von den Gemeinden und dem Kanton getragen. Sie sind akzeptiert und deren Umsetzung hat eben erst begonnen. Sie stellen mitunter die Grundversorgung und die Grundsätze für die Ausführung und Hilfe und Pflege zu Hause sicher. Es ist sehr wichtig und wir sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Einwohnenden in unserem Kanton Zugang zu vergleichbaren Angeboten in Qualität und Preis haben. Die Richtlinien helfen mit, dass dies so ist. Die flächendeckende Versorgung, gute Angebote und Qualität sind besser sichergestellt mit den Richtlinien und das ist nötig. Denn Hilfe und Pflege zu Hause wird zukünftig eine noch grössere Bedeutung bekommen angesichts der Entwicklung der Pflegekosten. Es wird eine Verdopplung der Pflegekosten insgesamt vorausgesagt, Hilfe und Pflege muss ausgebaut und gefördert werden. Ebenfalls wird die Einführung des Swiss DRG dazu führen, dass die Spitäler ihre Patientinnen und Patienten noch früher entlassen werden. Da ist eine gute ambulante Pflege zu Hause zwingend notwendig.

Im Gesetz und in den Materialien wird mit den Begrifflichkeiten wie es in den Richtlinien formuliert sind opperiert. Die Richtlinien selber aber will man nicht mehr. Das ist meiner Meinung nach doch etwas absurd. Es ist unseres Erachtens auch wichtig, dass wie gesagt flächendeckend eine gute Versorgung sichergestellt ist und, dass kein Wildwuchs sich entwickelt. Es ist auch wichtig, dass in unserem weitläufigen Kanton alle Gebiete gut erschlossen sind. Wir haben Bestände und akzeptierte Richtlinien. Es gibt also keinen Grund und auch keine Not diese aus dem Gesetz wieder herauszustreichen. Der Fehler aus dem Sozialhilfegesetz soll sich nicht wiederholen, wo bei der Inkraftsetzung des Gesetzes keine verbindlichen Richtlinien und Standards im Gesetz festgeschrieben wurden. Jetzt in jahrelanger Kleinarbeit nachgebessert werden müssen. Weil die Realität eben zeigt, dass die Unterschiede sehr gross sind und sich Gemeinden teils nicht an die Vorgaben halten. Ich habe grosses Interesse und auch der Kanton St.Gallen und alle Bürgerinnen und Bürger, dass wir im Spitex verbindliche Richtlinien haben und eben ein gutes breites Angebot über den ganzen Kanton, dass es nicht zum Nachteil ist wenn man in einer Randregion ist. Im Gesetz sind viele Dienstleistungen als freiwillige Dienstleistungen formuliert. Ich denke, es ist eben wichtig, dass auch die sogenannten freiwilligen Dienstleistungen ausgebaut werden. Denn eine zukunftsfähige Hilfe und Pflege zu hause pflegt nicht nur von morgens 7 bis abends um 7 Uhr, sondern bietet auch Abend- und Nachtangebote an. Das ist zukunftsfähig, weil nämlich in der Spitex die Hilfe und Pflege zu Hause auch teils berufstätige Personen betreut und weil niemand bereits um 7 Uhr ins Bett gehen will. Es ist wichtig, dass wir gute Angebote haben um eben auch in anderen Bereichen im Gesundheitsbereich Kosten einsparen zu können.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Dem Antrag Frei-Diepoldsau ist zuzustimmen.

Ich war im Jahr 2004 eine der Initiantinnen für diese Überarbeitung der Spitexrichtlinien und die Aufnahme in das Gesetz. Zu diesem Zeitpunkt war angekündigt, dass die Bundessubventionen für die Spitex wegfallen werden und dass das dann entweder von Kanton oder von den Gemeinden übernommen werden muss. Die Richtlinien sind ein Instrument für die Qualitätssicherung in der Spitex. Die Spitex ist ein sehr wichtiges Angebot im Gesundheitswesen die demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft wird hier noch grosse Anforderungen an diese Dienstleistungen stellen. Der Kanton ist für die Spitäler, die ärztliche Versorgung, die Pflegeheime und nach meiner Ansicht auch für die Spitex in der Aufsicht verantwortlich. Die Aufgabenteilung wie wir sie jetzt beschliessen, dass die Gemeinde für die Bereitstellung der Spitexangebote zuständig ist, das stelle ich nicht in Frage. Die Spitex ist Aufgabe der Gemeinde, aber sie braucht eine Qualitätssicherung. Dafür muss der Kanton garantieren. Auch im stationären Pflegeheimbereich ist die Aufgabe bei den Gemeinden. Die ganze Finanzierung liegt bei den Gemeinden und trotzdem hat der Kanton Aufsicht. Mit der Aufnahme in die Pflegeheimliste ist eine solche Kontrolle garantiert. Die Angst der Spitexorganisationen, dass wenn die Finanzierung nun ganz bei der Gemeinde ist, dass gerade an der Qualität gespart wird, die ist sicher nicht ganz unbegründet. Die Spitexrichtlinien, woran sich dann auch die Gemeinden zuhalten haben, geben da eine Garantie, dass im ganzen Kanton eine flächendeckendes, hochqualifiziertes Angebot erbracht werden kann. Ich bitte Sie, die frisch aufgenommenen Richtlinien nicht jetzt wieder in einem Schnellschuss zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Ich habe da nur noch eine ganz kleine Frage: Was macht die ganz arme Person in dieser Gemeinde? Sie haben jetzt nur von der reichen Person gesprochen, die natürlich in eine bessere Gemeinde wegziehen kann. Dort spielt gerade die Qualitätssicherung eine wichtige Rolle.

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Eine Gemeinde hat die Behörde die sie wählt.

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Art.36quater des Gesundheitsgesetzes [b) politische Gemeinde]. In dieser Bestimmung werden zwei Fragen geregelt. Einerseits geht es um die Beiträge der Politischen Gemeinde an die Einrichtungen der Hilfe und Pflege zu Hause. An die Organisationen, welche diese Leistungen für die Gemeinden erbringen. Das Gesetz schreibt hier vor, dass Beiträge nur als Grund von Leistungsvereinbarungen nach Massgabe der wirtschaftlich erbrachten Leistungen ausgerichtet werden. Die Beurteilung, ob eine Organisation ihre Leistungen wirtschaftlich erbringt, ist nur aufgrund einer sauberen Vollkostenrechnung möglich. Vollkostenrechnung hat zum Ziel die effektiv oder planmässig entstandenen Kosten eines Kostenträgers festzustellen. Sämtliche Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause werden somit eine Vollkostenrechnung einzuführen haben. Die sieht auch eine entsprechende Empfehlung der VSGP vor. Andererseits wird in Art. 36quater Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes festgelegt, dass die Leistungsbezüger sich angemessen an den Kosten der Leistungen beteiligen müssen. Was unter einem angemessenen Anteil der Leistungsbezüger zu verstehen ist, bedarf offensichtlich der Auslegung. Die Botschaft hält dazu lediglich fest, dass die politische Gemeinde im Rahmen der Leistungsvereinbarungen auf die Kostenbeteiligung Einfluss nehmen kann und hier über einen Ermessensspielraum verfügt. Allerdings richtet sich die Kostenbeteiligung nach den Vorgaben des Bundes soweit Leistungen im Rahmen der Gesetzgebung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung erbracht werden. Der Tarifschutz Art. 44 KVG verbietet im Bereich der Pflichtleistungen eine weitergehende Belastung der Leistungsbeziehungen. Der von Ihnen zu erbringende Anteil beträgt bei der Pflege zu Hause zwischen Fr. 5.- und Fr. 6.- und entspricht dem gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt.

Anders sieht die Situation bei den Nicht-Plichtleistungen aus, also der Hilfe zu Hause. Dort besteht kein Tarifschutz, so dass in erster Linie hier sich die Frage stellt, was unter einer angemessenen Beteiligung der Leistungsbezüger zu verstehen ist. Geht man vom Wortlaut der Bestimmung ist festzuhalten, dass das Gesetz lediglich von einer Beteiligung der Leistungsbezüger spricht. Somit können also von vornherein nicht die gesamten Kosten auf die Bezüger überwälzt werden. In erster Linie hat eben die Gemeinde die Hilfe zu Hause sicherzustellen. Der Bezüger hingegen hat lediglich einen Beitrag an diese Kosten zu leisten. Wenn das Gesetz einen Ermessensspielraum einräumt, bedeutet dies bekanntlich nicht, dass die Behörden diesen willkürlich wahrnehmen dürfen. Ausserdem ist Sinn und Zweck der gesetzlichen Ordnung auch bei ermessenden Entscheiden zu beachten. Die Kostenbeteiligung der Bezüger bei der Hilfe zu Hause muss zunächst ins Verhältnis mit den von ihnen zu tragenden Kosten bei der Pflege gesetzt werden. Wie gesagt, wir tragen diese zwischen 5 und 6 Franken nach aktuellem Stand. Das Verhältnis zwischen der Pflege und der Hilfe zu Hause muss angemessen sein. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Gemeinden zwar die Kosten für die Hilfe und Pflege zu Hause neu ohne Bundesunterstützung zu tragen haben. Sie werden dafür aber entsprechend entlastet. Es ginge deshalb nicht an, dass die Gemeinden sich dieser Kosten auf den Buckel der Bezüger der Hilfe zu Hause vielfach wirtschaftlich nicht neben gut gestellte Personen - es hat aber auch Millionäre darunter - entledigen. In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass der Kanton St.Gallen im kantonalen Vergleich sehr tiefe Kosten bei der Hilfe und Pflege aufweist, aber bereits heute fasst die höchsten Beiträge von den Bezügen verlangt. Insofern gesehen sind die Tarife für die Bezüger deshalb tendenziell zu senken, sicher nicht aber zu erhöhen. Schliesslich ist aus unserer Sicht festzuhalten, dass eine angemessene Beteiligung auch einen Spielraum für die Differenzierung der Tarife für die Benützer gibt. Es ist insbesondere zulässig, dass in Sozialtarif für wirtschaftlich schwächere Personen eingeführt wird.

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Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

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beantrag, den Auftrag an die Regierung wie folgt zu formulieren: «Die Regierung erstattet der vorberatenden Kommission rechtzeitig vor der 2. Lesung einen schriftlichen Bericht mit dem Inhalt, ob die Bestimmungen des Mantelerlasses aus der 1. Lesung gestützt auf die NFA-Verordnungsentwürfe des Bundesrates Änderungen erfahren. Bei allfälligen sich ergebenden Änderungen wäre eine Kommissionssitzung einzuberufen.»

Letzte Woche bekam der Kanton St.Gallen Post aus Bern: Die Verordnungsbestimmungen etwa 241 Seiten und es muss geprüft und geschaut werden, ob sich allenfalls aus diesen Verordnungsbestimmungen Änderungen an dem heute jetzt beschlossenen Gesetzesänderung ergeben oder nicht. Die Regierung hat dazu Stellung zu nehmen und der vorberatenden Kommission den Antrag zu stellen ob, wenn ja, weshalb.

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(im Namen der CVP-Fraktion): Auf beide Vorlagen ist einzutreten.

Einerseits sind sie Ausfluss eines gesetzlichen Auftrages der die Umsetzung des NFA und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auch auf der Stufe des Kantons St.Gallen gebietet. Andererseits ist sie die logische Schlussfolge des Planungsberichtes den das Parlament in der Septembersession 2006 positiv zur Kenntnis genommen hat. Vorliegend geht es um zwei Kernfragen: Wie gehen wir mit den finanziellen Auswirkungen der NFA um und wie sollen die durch die NFA vorderlichen rechtlichen Änderungen auf Stufe Kanton ausgestaltet und umgesetzt werden? Die grundlegenden Antworten hinzu hat das Parlament bereits in der letzten Septembersession 2006 mit dem Einverständnis zu folgenden vier Eckwerten gegeben:

  1. Der rechtliche Änderungsbedarf wird in einen Mantelerlass gefasst.

  2. Mit einem Verzicht auf materielle Anpassungen des Rechts die unmittelbaren Erfordernisse des NFA hinausgehen wird das Prinzip der schlanken Umsetzung gewählt.

  3. Den Gemeinden werden bis maximal 50 Prozent am Nettoreformgewinn beteiligt.

  4. Die Gemeindebeteiligung wird über eine Änderung des EL-Verteilschlüssels mit Fixierung im Gesetz vollzogen.

Die CVP-Fraktion steht nach wie vor und uneingeschränkt zu diesen Grundsätzen und stellt auch fest, dass sich die Regierung im Rahmen der vorliegenden Vorlage entsprechend seinem ursprünglichen Planungsbericht daran gehalten hat. Über diese grundsätzliche Bemerkungen hinaus möchte ich mich noch zu zwei Punkten inhaltlicher Natur äussern. Die CVP-Fraktion unterstützt den Änderungsantrag der vorberatenden Kommission, welcher die Beteiligung der Gemeinden am Reformgewinn über eine Änderung des EL-Verteilschlüssels im Verhältnis 80 Prozent Kanton, 20 Prozent Gemeinden festlegt. Es geht hier nicht nur um eine ledigliche Zahlenrundung im Vergleich zum regierungsrätlichen Vorschlag. Vielmehr trägt diese Festlegung der Übereinstimmung mit der Auffassung der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidenten Rechnung und sie berücksichtigt auch, dass die von der Regierung ins Feld geführten Sondereffekte zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend geklärt sind und, dass dank NFA auch Stufe Kanton mittelfristig auch Effizienzgewinne zu erwarten sind. Positiv zu vermerken ist überdies, dass die Beteiligung der Gemeinden am Reformgewinn der NFA vorallem die finanzschwachen Gemeinden begünstigt was staatspolitisch nur erwünscht ist. Ein zweiter Punkt. Wohlwissend, dass einzelne Parlamentarier hier in diesem Saal die Qualitätssicherung und Standards der Spitex weiterhin über kantonale Richtlinien flächendeckend und einheitlich absichern möchten, die CVP-Fraktion mehrheitlich für den Vorschlag der Regierung ein die Aufgaben der Spitex vollumfänglich und abschiessend in den Aufgabenbereich der Gemeinden zu übertragen. Im Sinn einer klaren Aufgabenteilung mit der damit verbundenen Gemeindeautonomie und mit Blick auf das Äquivalenzprinzip ist dies nur konsequent.

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Art. 36ter [Aufgaben a) Staat]. legt seine Interessen als Vorstandsmitglied im kantonalen Spitexverband offen. beantragt, Art. 3 (Änderung des Gesundheitsgesetzes vom 28. Juni 1979) Art. 36ter Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Festhalten am geltenden Recht.»

In Art. 36ter Abs. 2 ist vorgesehen in der geltenden Fassung, dass der Kanton im Spitexbereich Richtlinien über das Dienstleistungsangebot erlassen kann. Bei der Behandlung des Spitexberichtes hier in diesem Rat im Jahr 2004 wurde diese Möglichkeit des Kantons ausdrücklich gewünscht und erst neu geschaffen. Der neugeschaffene Fachausschuss hat denn auch die entsprechenden Richtlinien erlassen. Sie dienen der einheitlichen Erbringung und der einheitlichen Qualität von Spitexdienstleistungen im ganzen Kanton. Diese Einheitlichkeit kann nur gewahrt werden wenn der Kanton die Kompetenz hat, entsprechende Richtlinien zu erlassen. Die Richtlinien ändern nichts, an der Aufgabenteilung. Spitex bleibt auch mit dieser kantonalen Kompetenz weiterhin Gemeindeaufgabe. Da die Gesundheitspolitik als Ganzes aber eine Kantonsaufgabe ist, muss der Kanton ein Interesse daran haben, dass die Spitexdienstleistungen die auch zum Gesundheitswesen und zur Gesundheitspolitik gehören, dass diese Dienstleistungen im ganzen Kanton einheitlich und in einheitlicher Qualität erbracht werden. Dies kann aber nur mit kantonalen Richtlinien gewährleistet werden, die im ganzen Kanton gelten. Ich beantrage deshalb, dass der bestehende Abs. 2 von Art. 36ter beibehalten und nicht gestrichen wird. Dies rechtfertigt sich auch in Beachtung des Grundsatzes einer schlanken Umsetzung des NFA auf kantonaler Ebene. Im Bereich Spitex wird nämlich in dieser Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden gar nichts geändert. Es ist deshalb nicht folgerichtig, trotzdem hier den Abs. 2 zu streichen, der erst vor drei Jahren von diesem Rat eingeführt wurde.

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